Pflegezusatzversicherung: Leistungen und Varianten im Überblick
Wer in Deutschland stationär gepflegt wird, muss häufig auf Erspartes zurückgreifen, ist auf die Unterstützung seiner Kinder oder Leistungen des Sozialamtes angewiesen. Die Unterbringung in einem Pflegeheim in Deutschland schlägt im Schnitt mit 3.000 Euro pro Monat zu Buche – der Betrag kann jedoch je Einrichtung und Region stark variieren. Ein grober Richtwert für den Eigenanteil sind ca. 1.500 Euro pro Monat. Auch bei der ambulanten Pflege zu Hause können zusätzliche Kosten für den Pflegebedürftigen anfallen. Zwar zahlt die soziale Pflegeversicherung unterschiedliche Pflegeleistungen für die ambulante Pflege und Betreuung, die sich mit steigendem Pflegegrad erhöhen. Jedoch reichen diese Leistungen nicht immer aus, um den notwendigen Bedarf zu decken.
Wer für den Pflegefall vorsorgen will, kann die mögliche Versorgungslücke mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen. Dabei unterscheidet man zwischen drei Formen:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
Grundsätzlich gilt: Die Höhe der fälligen Versicherungsprämie ist abhängig von dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Antragsstellung. Je jünger und gesünder der Versicherte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Pflegezusatzversicherung ist, desto geringer ist die Prämie, die er einzahlen muss. Einzige Ausnahme: Beim Pflege-Bahr, der geförderten Pflegetagegeldversicherung, darf der Gesundheitszustand des Antragsstellers keine Rolle spielen, das Alter allerdings schon. Experten raten daher, eine Pflegezusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen.
1. Die Pflegegeldversicherung
Eine Pflegetagegeldversicherung (PTG) kommt für ein festgelegtes Pflegetagegeld auf, das zum Beginn des Versicherungsabschlusses definiert wird. Üblich sind Tagessätze zwischen zehn und 100 Euro, die mit 30 multipliziert den monatlich auszuzahlenden Betrag ergeben. Mit diesem Geld stocken Versicherte die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung auf, unabhängig davon, ob sie im Pflegeheim oder zu Hause betreut werden. Das Pflegetagegeld ist in der Regel an den Pflegegrad gekoppelt und analog zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gestaffelt: Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich auch der von der Versicherung ausgezahlte Betrag.
Wie viel Pflegetagegeld der Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad erhält, hängt davon ab, welchen Tarif er gewählt hat:
- Bei einem starren Tarif legt die Versicherung ausgehend vom Maximalbetrag bei Pflegegrad 5 prozentual fest, wie viel die Versicherten in den jeweiligen unteren Pflegegraden erhalten.
- Bei einem flexiblen Tarif können die Versicherten selbst für jeden Pflegegrad die Höhe des Pflegetagegelds festlegen. Jedoch darf das Tagegeld bei einem höheren Pflegegrad nicht geringer ausfallen als bei einem niedrigeren. Es ist allerdings möglich, alle Pflegegrade mit dem Maximalbetrag zu versichern. Solch ein nicht gestaffeltes oder anders gestaffeltes Pflegetagegeld hat auch entsprechend höhere Prämien zur Folge.
Vor allem für jüngere Versicherungsnehmer empfiehlt es sich, eine Dynamik sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen einzubauen. Gemeint ist damit eine dynamische, meist jährliche Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages. Ziel dieser Dynamik ist es, die über die Jahre wirkende Geldentwertung auszugleichen sowie eine Änderung des Bedarfs zu berücksichtigen.
Versicherte können im Versicherungsfall frei über die Mittel der Pflegetagegeldversicherung verfügen. Manche Versicherer beschränken ihre Tagegeldzahlungen jedoch nur auf die stationäre Pflege. Wer noch nicht sicher ist, welche Form der Pflege die richtige sein wird, sollte lieber eine Pflege-Zusatzversicherung wählen, die auch bei einer ambulante Pflege von pflegenden Angehörigen oder einem Pflegedienst zu Hause zahlt.
Pflegetagegeldversicherung: Alles auf einen Blick
Alles Wichtige, was Sie über die Pflegetagegeldversicherung wissen müssen, erhalten Sie hier auf einen Blick:
- Je nach Tarif wird bei Kriterien-Erfüllung (Erteilung eines bestimmten Pflegegrades) ein vordefinierter Betrag ausbezahlt.
- Die Höhe des ausgezahlten Tagegelds richtet sich auch nach dem Pflegegrad.
- Je nach eingezahltem Beitrag kann das ausgezahlte Tagegeld niedriger oder höher als die eigentlichen anfallenden Kosten sein.
- Eine PTG-Versicherung wird in Form des Pflege-Bahrs staatlich bezuschusst, zudem ist dann ein Abschluss ohne Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers möglich.
- Es gibt auch Kombiprodukte, in denen Pflege-Bahr und ungefördertes Pflegetagegeld zusammen angeboten werden.
Pflegetagegeldversicherung: Vor- und Nachteile
Ist die Pflegetagegeldversicherung die richtige für Sie? Die folgende Gegenüberstellung soll Ihnen einen Überblick über die Vor- und Nachteile des Abschlusses einer solchen Versicherung geben:
Sonderform: Der Pflege-Bahr als geförderte Pflegetagegeldversicherung
Wer eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung wünscht, beispielsweise weil ein Anbieter die Versicherung bereits abgelehnt hat, der kann auf eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ausweichen, dem sogenannten Pflege-Bahr. Die geförderte Pflegezusatzversicherung soll auch Menschen mit Vorerkrankungen, Personen mit geringerem Einkommen oder höheren Alters die Möglichkeit zur privaten Pflegevorsorge geben. Bei der Absicherung durch einen Pflege-Bahr dürfen die Prämien nicht aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes steigen, sehr wohl jedoch aufgrund eines höheren Eintrittsalters mit Aufschlägen versehen werden. Ein weiterer Vorteil kann die staatliche Förderung sein: Wer mindestens zehn Euro monatlich als Prämie einzahlt, wird vom Staat mit fünf Euro pro Monat bezuschusst. Beim Pflege-Bahr besteht zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses und der Inanspruchnahme von Leistungen eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren.
Die folgende Übersicht soll Ihnen einen Überblick über die zentralen Vor- und Nachteile des Pflege-Bahrs geben:
2. Die Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung kann die tatsächlich anfallenden Kosten, die nicht von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung gedeckt sind, für eine ambulante oder stationäre Pflege nach vorab definierten Kriterien erstatten. Voraussetzung für die Pflegekostenversicherung ist, dass jegliche Kosten rund um die Pflege mit Belegen nachgewiesen und eingereicht werden. Erst dann erhalten Versicherte die Beträge wieder, mit denen sie für angefallene Pflegekosten in Vorleistung gegangen sind. Zwei Varianten sind möglich:
- Der Versicherer erstattet die Kosten bis zu einem vorher festgelegten jährlichen Höchstbetrag.
- Der Versicherer erstattet einen vereinbarten Prozentsatz der Kosten für die angefallenen Pflegeleistungen.
Auch hier müssen die Versicherungsnehmer meist die Prämien nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit weiterzahlen.
Pflegekostenversicherung: Alles auf einen Blick
Alles, was Sie über die Pflegetagegeldversicherung wissen müssen, kompakt für Sie zusammengefasst:
- Angefallene Pflegekosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt sind, werden ermittelt und (teil-)erstattet.
- Alle aufkommenden Kosten müssen deshalb nachgewiesen werden.
- Der Umfang der Erstattung richtet sich nach den Vereinbarungen: bis zu einem jährlichen Höchstbetrag oder ein Prozentsatz der anfallenden Kosten.
Pflegekostenversicherung: Vor- und Nachteile
Welche Vor- und Nachteile der Abschluss einer Pflegerentenversicherung mit sich bringt, soll Ihnen die folgende Gegenüberstellung verdeutlichen:
3. Die Pflegerentenversicherung
Eine Pflegerentenversicherung ist ähnlich einer Lebensversicherung aufgebaut: Versicherungsnehmer sparen Kapital an und erhalten im Pflegefall eine monatliche, lebenslange Pflegerente oder eine Einmalzahlung. Die volle Pflegerente erhalten Versicherte erst mit dem Pflegegrad 5. Versicherten mit einem niedrigeren Pflegegrad zahlt die Versicherung einen niedrigeren Prozentsatz aus, der sich bei steigendem Pflegegrad erhöht. Die tatsächliche Höhe der Pflegerente hängt davon ab, welche Gewinne der Versicherer aus den gezahlten Beiträgen über die Laufzeit erwirtschaftet. Bei erfolgreichen Kapitalanlagen zahlt die Versicherung einen Überschussbetrag aus. Bei schlechten wirtschaftlichen Bedingungen wird ein Mindestbetrag garantiert, unter den die Pflegerente nicht fällt.
Pflegekostenversicherung: Alles auf einen Blick
Was müssen Sie zur Pflegekostenversicherung wissen? Hier folgt ein Überblick über das Wichtigste:
- Bei Kriterien-Erfüllung wird eine vordefinierte monatliche Summe ausbezahlt.
- Ähnlich wie bei einer Lebensversicherung wird ein Mindestbetrag garantiert, Überschusszahlungen sind möglich, werden aber nicht garantiert.
Pflegerentenversicherung: Vor- und Nachteile
Eine Pflegerentenversicherung kann dem Versicherten viele Vorteile bieten, allerdings sprechen auch einzelne Nachteile gegen den Abschluss einer Pflegerentenversicherung. Hier erhalten Sie einen Überblick:
Pflegezusatzversicherung: Sinnvoll oder nicht?
Nicht jede Art von Pflegezusatzversicherung ist für jeden Versicherungsnehmer gleich gut geeignet. Deshalb sollten Interessenten prüfen und vergleichen, welche Pflegezusatzversicherung am besten für sie geeignet ist. Anhand der Vor- und Nachteile ergibt sich:
Pflegezusatzversicherung: Kosten
Die Frage „Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?“ ist pauschal nicht zu beantworten, denn die Beitragssätze aller Varianten sind von mehreren Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt: Die Kosten der privaten Pflegeversicherung steigen, je älter die Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungseintritts sind. Zum Vergleich: Ein 40-jähriger Mann, der heute eine Pflegetagegeldversicherung mit einem vereinbarten Pflegetagegeld von 50 Euro abschließt, zahlt rund 25 Euro im Monat an Prämie. Ein 50-Jähriger muss für die gleiche Pflegezusatzversicherung 38 Euro monatlich ausgeben.
Die günstigste Variante einer Versicherung für die private Pflegevorsorge ist der geförderte Pflege-Bahr. Diesen können Versicherte schon mit einem monatlichen Beitragssatz von zehn Euro abschließen, fünf Euro staatliche Förderung kommen hinzu. Jedoch ist der Leistungsumfang im Pflegefall sehr begrenzt und kann die Pflege-Lücke nicht schließen.
Generell fallen die Beitragssätze auch für das ungeförderte Pflegetagegeld sowie für die Pflegekostenversicherung meist deutlich günstiger aus als die Beiträge für eine Pflegerentenversicherung. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungsvarianten erheblich in ihrem Leistungsumfang.
Pflegezusatzversicherung: Tarifrechner helfen beim Vergleich
Vor der Auswahl einer privaten Pflegeversicherung sollten Interessierte die Tarife und Leistungsangebote ausführlich vergleichen. Im Internet finden sich einige Pflegezusatzversicherung-Vergleichsrechner, die verschiedene Versicherungen anhand der wichtigsten Faktoren gegenüberstellen. Um einen ersten Überblick über die Leistungen und Beiträge zu erhalten, kann ein solcher Pflegezusatzversicherung-Rechner gute Dienste leisten. Da jedoch für die Höhe des Beitrags auch individuelle Faktoren wie der Gesundheitszustand des Antragsstellers eine Rolle spielen, kann ein reiner Online-Vergleich mit Standarddaten keine verbindlichen Aussagen liefern. So verlangen manche Versicherer etwa Risikoaufschläge bei Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Inkontinenz, andere verweigern bei schwerwiegenden Erkrankungen den Abschluss gänzlich.
Private Pflegezusatzversicherung: Vergleich/Test
Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte – nach einer Vorauswahl von in Fragen kommenden Varianten – einige konkrete Angebote einfordern. Es empfiehlt sich, mindestens drei Versicherungen in die engere Wahl zu nehmen, die sich hinsichtlich der Pflegezusatzversicherungs-Leistungen und Beitragszahlungen ungefähr gleichen. Neben der Höhe der Prämien können Interessenten folgende Kriterien für die Entscheidungsfindung heranziehen:
- Leistungsumfang: Zahlt die Versicherung bei allen Pflegegraden sowohl bei Aufenthalt im Pflegeheim als auch bei einer Pflege zu Hause? Wie hoch sind die Leistungen im Pflegefall?
- Eintritt der Pflegebedürftigkeit: Folgt die Versicherung der Einstufung des Medizinischen Dienstes (kurz: MD, früher: MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) oder legt sie zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eigene Untersuchungen zugrunde?
- Wartezeit: Gibt es eine Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht der Versicherung oder verzichtet die Versicherung darauf?
- Beitragsbefreiung: Müssen die Beiträge im Versicherungsfall weitergezahlt werden oder nicht?