MD (ehemals MDK): Der Medizinische Dienst

MDK der medizinische Dienst der Krankenversicherung

Die Abkürzung MD steht für den Medizinischen Dienst. Als solcher ist er unter anderem für die Begutachtung von gesetzlich Versicherten zuständig, die einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben. Der MD stellt dann den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest und schreibt ein Gutachten für die gesetzlichen Krankenversicherungen. pflege.de informiert Sie zum Medizinischen Dienst und seinen Aufgaben sowie zum Gutachtertermin und Tipps zur Vorbereitung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Medizinische Dienst (MD)?

Die Abkürzung MD steht für den Medizinischen Dienst und ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen prüft der MD die Pflegebedürftigkeit von gesetzlich Versicherten anhand von einheitlichen Bewertungskriterien – für Privatversicherte ist Medicproof zuständig.

Ziel des MD ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie alle Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Info
Der MDK heißt jetzt MD

Seit 2019 heißt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nur noch Medizinischer Dienst (MD). Anlass hierfür ist das MDK-Reformgesetz, das in 2019 in Kraft getreten ist. Seitdem gilt der Medizinische Dienst als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt neutral – losgelöst von möglichen Interessen der Krankenversicherung. (1)

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Aufgaben und Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst (MD) ist für vier Bereiche zuständig:

  1. Begutachtungen für die Krankenversicherungen – beispielsweise Feststellung, ob eine häusliche Krankenpflege benötigt wird oder eine Arbeitsunfähigkeit noch länger besteht
  2. Beratung in medizinischen Versorgungsfragen zum Beispiel bei der Dekubitusprophylaxe oder Tipps zur Ernährung bei Demenz
  3. Begutachtungen für die Pflegeversicherung – Empfehlung eines Pflegegrads nach der Pflegebegutachtung im Pflegefall
  4. Sicherung der Pflegequalität – zum Beispiel durch Beratungen in der häuslichen Pflege, die notwendig sind, um Pflegegeld zu erhalten

Die Zuständigkeiten des MD sind in Paragraf 275 des fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) genau geregelt.

Wer sind die Gutachter vom Medizinischen Dienst?

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) sind erfahrene Pflegefachkräfte, Mediziner oder anderweitig qualifiziert. Diese sind beim MD und nicht etwa bei Ihrer Pflegekasse angestellt.

Denn der Medizinische Dienst ist eine unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt neutral – also losgelöst von möglichen Interessen der Pflegeversicherung. (1) Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Sie fair begutachtet werden und alle Hilfen und Leistungen erhalten, die Ihnen Ihrer Situation entsprechend zustehen.

Pflegebegutachtung vom Medizinischen Dienst: Sieben Schritte bis zum Pflegegrad

Der MD spielt bei der Bestimmung eines Pflegegrades bei pflegebedürftigen Personen eine zentrale Rolle. Trotzdem ist es die Pflegekasse, die erst einmal den MD zu einer Begutachtung beauftragt und letztendlich über den Pflegegrad entscheidet. Diese sieben Schritte zeigen Ihnen, wie der Weg zum Pflegegrad aussieht:

  1. Sie stellen einen formlosen Antrag auf Pflegegrad oder auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse.
  2. Ihre gesetzliche Pflegekasse beauftragt dann einen Gutachter des MD, der sich mit Ihnen für die Terminabsprache in Verbindung setzt. Die Pflegebegutachtung findet bei Ihnen zuhause statt.
  3. Bei Ihnen zuhause wird sich der Gutachter ein Bild von Ihrer Situation machen und spezifische Fragen stellen, denn er orientiert sich an festgelegten Bewertungskriterien. Diese sind für alle Pflegekassen bindend, unabhängig davon, bei wem Sie versichert sind.
  4. Im Anschluss an den Termin erstellt der Gutachter Ihr Pflegegutachten. In diesem steht, wie der unabhängige Gutachter Ihre Selbstständigkeit und Ihren Pflegebedarf einschätzt, welchen Pflegegrad er der Pflegekasse empfiehlt und ob gegebenenfalls Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel notwendig sind.
  5. Der Medizinische Dienst leitet das Pflegegutachten an Ihre Versicherung weiter. Ihnen wird dies mit dem Pflegebescheid zugeschickt.
  6. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über einen Pflegegrad, kann aber dabei von der Empfehlung des MD-Gutachters abweichen.
  7. Spätestens fünf Wochen nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Entscheidung der Pflegekasse. Stimmen Sie der Entscheidung der Pflegekasse nicht zu, weil Sie keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad anerkannt haben, können Sie jetzt einen Pflegegrad-Widerspruch einlegen.
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Wie kann ich mich auf die MD-Begutachtung vorbereiten?

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) nimmt sich etwa eine Stunde Zeit für den Besuch bei dem Pflegebedürftigen. Das ist oft knapp bemessen, um sich einen wirklichen Überblick über den gesamten Pflegealltag zu machen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich vorbereiten können:

  • Pflegetagebuch führen: Führen Sie in den Tagen vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein Pflegetagebuch. So wird auch Ihnen der Pflegeaufwand bewusster. Wichtig: Beschönigen Sie nichts, übertreiben Sie aber auch nicht. Sie sollen die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen und dafür ist eine gute Übersicht über alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen wichtig.
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Tipp
Auch der Pflegedienst führt eine Pflegedokumentation

Werden Sie ganz oder zeitweise von einem Pflegedienst gepflegt, lassen Sie sich auch von diesem eine Kopie des Pflegetagebuchs zukommen. Pflegedienste führen grundsätzlich eine genaue Dokumentation über die Pflegeabläufe durch. Bitten Sie diesen rechtzeitig vor dem Termin mit dem MD-Gutachter um eine Kopie.

  • Termin vorausschauend planen: Es kann von Vorteil sein, auch den Zeitpunkt des Termins gut zu planen. Sind Sie pflegende Angehörige von jemandem, der vormittags besser drauf ist als nachmittags, dann legen Sie den Termin auf den Nachmittag. So kann der Gutachter die Pflegesituation sehen, die für Sie am herausforderndsten ist. Braucht der Pflegebedürftige außerdem Unterstützung beim Essen und Trinken, ist es sinnvoll, auch diese Situation zu schaffen.
  • Eine natürliche Wohnatmosphäre beibehalten: Stellen Sie sich darauf ein, dass der Gutachter alle pflegerelevanten Räume besichtigen wird. Dazu gehören zum Beispiel auch das Schlaf- und Badezimmer. Bei Bedarf wird der Gutachter in seinem Gutachten für die Pflegekasse Empfehlungen für Hilfsmittel vermerken, die Ihnen den Pflegealltag zukünftig erleichtern können. Trotzdem: Räumen Sie nicht übermäßig auf, das wirkt nur unnatürlich und wirft ein unrealistisches Bild auf Ihren Pflegealltag.
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Welche Bewertungskriterien wendet der MD an?

Die Bewertungskriterien stammen aus dem sogenannten „Begutachtungsassessments NBA“. Hieran müssen sich sowohl der MD als auch MEDICPROOF, der MD der Privaten, sowie alle Versicherungen und Pflegekassen halten. So soll eine genaue, faire und alltagsnahe Begutachtung sichergestellt werden. Die Kriterien gliedern sich in verschiedene Module, zu denen der Gutachter jeweils Fragen stellt. Für die Antworten auf diese Fragen gibt es Punkte, die dann anschließend zusammengezählt und unterschiedlich gewichtet werden.

Tipp
So läuft eine Pflegebegutachtung aus Sicht einer Gutachterin ab

Wie läuft die Pflegebegutachtung aus Sicht einer Gutachterin ab? Dr. Regina Grundler ist Gutachterin und spricht über die meistgestellten Fragen von Versicherten, über Tipps und wie sie es schafft, die vielen Bewertungskriterien in einem flüssigen Gespräch unterzubringen.

Module, nach denen der Medizinische Dienst bewertet

Das Begutachtungsassessment NBA gliedern sich in sechs relevante Module:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Für die unterschiedlichen Situationen und Lebensbereiche innerhalb der Module vergibt der Gutachter Punkte von 0 bis drei, wobei 0 für keine Einschränkungen steht, 3 für hohe Einschränkungen und somit einen hohen Pflegebedarf in dem entsprechenden Bereich.

Punktevergabe durch den MD-Gutachter

Am besten lässt sich die Vergabe der Punkte von 0 bis 3 verdeutlichen, wenn sie mit den dazugehörigen Worten verbunden und an Alltagsbeispielen erklärt wird.

  • 0 Punkte bedeuten je nach Modul „vorhanden“ oder „unbeeinträchtigt“ sowie bei zeitlichen Messungen „nie“. Als Beispiel: Brauchen Sie keine Unterstützung bei Arztbesuchen oder Therapeutenterminen, dann ist für diese spezielle Tätigkeit „nie“ Hilfebedarf vorhanden. Außerdem kann eine zeitliche oder räumliche Orientierung „vorhanden“ oder „unbeeinträchtigt“ sein.
  • 1 Punkt bedeutet „größtenteils vorhanden / unbeeinträchtigt“ oder im zeitlichen Kontext „selten“. Können Sie die meiste Zeit alleine Treppen steigen und sind nur zeitweise beeinträchtigt, etwa wenn sich Ihre Arthrose kurzzeitig verschlimmert, dann kann der Gutachter beim Thema Treppensteigen und Hilfe einen Punkt vergeben.
  • 2 Punkte bedeuten „in geringem Maße vorhanden / beeinträchtigt“ oder „häufig“. Zum Beispiel kann das bedeuten, dass Sie kleine Snacks selbstständig zu sich nehmen können, bei allen anderen Mahlzeiten aber Hilfe benötigen. Dann ist die selbstständige Essensaufnahme beeinträchtigt.
  • 3 Punkte bedeuten „nicht vorhanden / beeinträchtigt“ oder „immer“. In diesen Fällen brauchen Sie grundsätzlich Hilfe bei einer Tätigkeit, wie zum Beispiel dem Setzen von Insulinspritzen, dem Gang zur Toilette oder ähnlichem.

Anschließend werden die Module gewichtet und die Punkte zusammengerechnet. Daraus ergibt sich dann der empfohlene Pflegegrad. Seine Einschätzung lässt der MD-Gutachter der Pflegekasse zukommen.

Tipp
Ein detaillierter Blick auf die Kriterien

In unserer Pflegegrad-Themenwelt bekommen Sie einen genaueren Überblick über die Kriterien zur Pflegebegutachtung mit ihrer Gewichtung. Einen ersten Eindruck über Ihre Pflegebedürftigkeit oder die Ihres Angehörigen kann Ihnen außerdem der Pflegegradrechner von pflege.de geben.

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MD-Begutachtung: Mögliche Erschwernisfaktoren für die Pflege

Jeder Mensch ist einzigartig und jede Pflegesituation ist es auch. So sehen das auch die Begutachtungs-Richtlinien des MD und sprechen von sogenannten Erschwernisfaktoren. Das sind Faktoren, die die Pflege schwieriger machen, als sie auf den ersten Blick bei der Begutachtung oft aussehen mag. Zu diesen Erschwernisfaktoren gehören beispielsweise:

  • Körpergewicht über 80 Kilogramm
  • Kontrakturen, Einsteifung großer Gelenke, Fehlstellungen der Extremitäten
  • Hochgradige Spastik – zum Beispiel bei Hemiplegien und Paraparesen
  • Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung
  • Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik, Atemstörungen
  • Abwehrverhalten, fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme – zum Beispiel bei geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
  • Stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung wie Hören oder Sehen
  • Starke therapieresistente Schmerzen
  • Pflegebehindernde räumliche Verhältnisse

Die MD-Prüfung & Richtlinien für die Qualität in der Pflege

Neben der Begutachtung von gesetzlich Versicherten für die Pflegeversicherung ist der Medizinische Dienst auch für die Sicherung der Pflegequalität zuständig. Auf die Frage „Wie gut sind eigentlich unsere Pflegeheime und -dienste?“ möchte die Politik eine regelmäßige und zuverlässige Antwort bekommen.

Aus diesem Grund wurde mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2009 beschlossen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über die Qualität jeder Pflegeeinrichtung in Deutschland zu informieren.

Hierfür wurden spezielle Kriterienkataloge aufgestellt, mit denen die Gutachter jedes Pflegeunternehmen in Deutschland besuchten. Jedes Pflegeunternehmen erhielt von nun an regelmäßig Noten für seine erbrachte Pflegequalität.

Seit November 2019 hat ein neues Verfahren zur Qualitätsprüfung den vorherigen Kriterienkatalog abgelöst. (2)

Die MD-Noten zur Bewertung von Pflegeheimen und -diensten

Seit Herbst 2009 werden die Pflegenoten für deutschlandweite Pflegeunternehmen im Internet veröffentlicht. Genau wie Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) sollen sie Ihnen als Verbraucher einen schnellen Überblick über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten vermitteln.

Das Verfahren dazu ist einfach: Gutachter führen einmal jährlich eine Qualitätsprüfung in allen deutschen Pflegeheimen und -diensten durch.

Die Grundlage für die Qualitätsbewertung in Noten bilden die sogenannten Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR). Diese Richtlinien werden kontinuierlich aktualisiert und optimiert. Es gibt dazu zwei Qualitätsprüfungsrichtlinien: Eine für den stationären und eine für den ambulanten Bereich. Beide sind Grundlage der Qualitätsbewertung eines Pflegeunternehmens.

Die QPR stationär prüft 59 Einzelkriterien in den vier Qualitätsbereichen:

  1. Pflege und medizinische Versorgung
  2. Umgang mit Bewohnern mit Demenz
  3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
  4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene

Die QPR ambulant prüft 37 Einzelkriterien in den drei Qualitätsbereichen:

  1. Pflegerische Leistungen
  2. Ärztliche verordnete pflegerische Leistungen
  3. Dienstleistung und Organisation

In drei Schritten geht’s dann zur Notenbewertung:

  1. Prüfung der Einzelkriterien
  2. Bildung eines Mittelwertes pro Qualitätsbereich
  3. Ermittlung der Gesamtnote

Am Ende steht die Veröffentlichung der Gesamtnote des jeweiligen Pflegeunternehmens: Einheitlich im Layout, übersichtlich und gut lesbar.

Wenn Sie ganz genau wissen wollen, was sich beispielsweise hinter der Bewertung einer bestimmten Pflegeeinrichtung mit der Note 1 verbirgt, können Sie direkt vor Ort einen sogenannten Transparenzbericht anfordern. Dort können Sie im Detail nachlesen, was sich hinter der Bewertung verbirgt. Das System der Pflegenoten hat allerdings auch seine Tücken: Weil eine Gesamtnote gebildet wird, können Mängel in Einzelbereichen sozusagen verschleiert beziehungsweise mit anderen guten Noten ausgeglichen werden.

Expertenmeinung

„Meiner Meinung nach sind diese Noten nicht verlässlich und ich halte davon nicht viel. Es gibt ja inzwischen kaum noch Pflegeheime oder -dienste, die eine schlechtere Note als eine 1,0 oder 1,3 haben. Eigentlich sind Dienste mit einer etwas schlechteren Note oftmals die glaubwürdigeren, weil sie nicht auf die Prüfung hinarbeiten. Denn viele andere Pflegeheime und -dienste bereiten sich exakt auf die MD-Prüfung vor, weil sie im Vorfeld wissen, was geprüft wird. Das ist für mich dann kein verlässliches Ergebnis, wenn die Pflege nur während der Prüfung einwandfrei organisiert ist. Mein Rat lautet daher: Sprechen Sie persönlich mit dem Pflegeheim oder dem ambulanten Dienst und verlassen Sie sich auf Ihren persönlichen Eindruck und Ihr Bauchgefühl!“

Birgit  Schwarz-Nenninger
Pflegeberaterin

Häufig gestellte Fragen

Was macht der Medizinische Dienst (ehemals MDK)?

Der Medizinische Dienst MD (ehemals MDK) ist zum Beispiel dafür zuständig, zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit besteht.

Wann wird der Medizinische Dienst (ehemals MDK) eingeschaltet?

Der Medizinische Dienst (MD) der Krankenkassen wird eingeschaltet, wenn Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen.

Was passiert, wenn der MD lange keinen Pflegegutachter schickt?

Der Medizinische Dienst hat maximal fünf Wochen Zeit, um einen Termin für ein Gutachten anzubieten. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Antragsteller pauschal 70 Euro pro angefangene Woche zu bis zur Erstellung des Gutachtens.(3)

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Erstelldatum: 6102.40.12|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2019): Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mdk-reformgesetz.html (letzter Abruf am 29.09.2022)
(2)
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) (o. J.): Qualitätsprüfungen
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/qualitaetspruefungen/qualitaetspruefungen.jsp (letzter Abruf am 29.09.2022)
(3)
Verbraucherzentrale NRW e.V. (2022): Fristen bei der Pflegekasse: So schnell muss die Versicherung reagieren
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/fristen-bei-der-pflegekasse-so-schnell-muss-die-versicherung-reagieren-21557 (letzter Abruf am 06.10.2022)
(4)
Bildquellen
Bild 1 und 2: ©istock.com/BraunS
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100 Tage neue MDK-Pflegebegutachtung – 10 Erkenntnisse

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Kathrin Falkenhahn
 
Kathrin Falkenhahn
Geronto-Therapeutin

Katrin Falkenhahn ist zertifizierte Geronto-Therapeutin und erfahrene Pflegeberaterin. Sie kam als Jugendliche durch ein persönliches Schlüsselerlebnis ihrer Großmutter zur Pflege: Danach hat sie neben der Pflege innerhalb ihrer eigenen Familie Oecotrophologie studiert und eine Fortbildung zur Geronto-Therapeutin gemacht. Sie ist Pflegeberaterin mit Leib und Seele und hilft Familien dabei, die bestmögliche Pflege für ihre Angehörigen zu organisieren. Themen, die ihr besonders am Herzen liegen, sind die stationäre Pflege sowie die finanziellen und politischen Entscheidungen für Betroffene.

Im April 2017 gab der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) eine Pressekonferenz, um nach den ersten drei Monaten eine kurze Zwischenbilanz zu geben, was sich seit dem Systemwechsel durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Sachen Pflegebegutachtung verändert hat. pflege.de war zur Pressekonferenz in Berlin auch eingeladen und für Sie vor Ort. Katrin Falkenhahn, erfahrene Pflegeberaterin von pflege.de, war live dabei und hat die wichtigsten Fragen unserer Leser beantwortet und ihre Erfahrungen für Sie zusammengefasst.

Info
Anmerkung der Redaktion

Seit dem Reformgesetz von 2019 heißt der MDK nur noch Medizinischer Dienst (MD). In diesem Magazinbeitrag ist weiterhin die Rede von „MDK“, weil das Reformgesetz zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht in Kraft getreten war.

1. Wie viele Pflegebedürftige haben seit Januar 2017 aufgrund des neuen Systems erstmals Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Der MDK hat nach eigenen Angaben im ersten Quartal 2017 insgesamt 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Begutachtungssystem durchgeführt. Davon waren 128.996 Begutachtungen von Versicherten, die erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und nach dem alten System bzw. nach dem alten Pflegebedürftigkeitsbegriff (noch) nicht als „pflegebedürftig“ per Gesetz galten.

Was ich dabei spannend fand: 83,7 Prozent der Begutachtungen waren laut Aussagen von MDK und MDS für die Antragsteller „erfolgreich“ und bekamen demzufolge einen Pflegegrad von ihrer Pflegekasse anerkannt.

2. Wie viele neue Anträge auf Pflegebegutachtung wurden seit Januar 2017 im Vergleich zu den Vorjahren gestellt?

Wie erwartet stieg die Anzahl der Anträge auf Pflegebegutachtung schon zum Jahresende 2016 um rund 20 Prozent im Vergleich zum Quartal 4 in 2015 an. Damit hatten MDK, Pflegekassen und Gesetzgeber schon gerechnet. Zum Januar 2017 wurden dann aber noch mehr Anträge auf Pflegebegutachtung gestellt: Es gab gut 30 Prozent mehr Anträge im Vergleich zu den Vorjahren.

3. Kommt der MDK mit den vielen Neuanfragen und dem erhöhten Arbeitsaufkommen klar? Wie lange müssen Antragsteller auf den Bescheid von der Pflegekasse durchschnittlich warten?

Pflegekassen und MDK waren laut ihrer Medienvertreter auf das erhöhte Antragsaufkommen strukturell und personell vorbereitet und haben schon im Jahr 2016 rund 330 neue Gutachter eingestellt. Dennoch müssten Familien sehr lange auf die Begutachtung und den Bescheid der Pflegekassen warten. Wer heute einen Antrag auf Pflegebegutachtung stellt, muss laut MDK und MDS mit einer Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen rechnen.

Aus meiner Berufspraxis und den Gesprächen mit Familien weiß ich aber, dass es auch deutlich länger dauern kann. Ich hatte einmal eine pflegende Angehörige am Telefon, die bereits seit mehr als 10 Wochen auf die Ankündigung eines Gutachters gewartet hat. Für Familien ist das eine enorme Belastung und ein finanzielles Risiko. Die Pflegekasse sichert zwar zu, bei erfolgreicher Genehmigung eines Pflegegrads alle Leistungen zum Datum der Antragstellung rückwirkend zu gewähren, dennoch müssten die Familien z. T. in immense Vorleistungen gehen ohne die Gewissheit, das Geld jemals zurückzubekommen.

4. Gibt es Sonderfälle, wenn es wirklich schnell gehen muss?

Ja, die gibt es zum Glück. Für Sonderfälle gilt aktuell eine Ein-Wochen-Frist. An sie sind MDK und Pflegekasse gebunden, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha die langfristige Pflege organisiert werden muss. Diese Frist könne der MDK nach eigenen Angaben zu 96 Prozent der Fälle einhalten.

Reiner Kasperbauer vom MDK Bayern versprach aber, spätestens zu 2018 die 25-Tage-Frist vom Datum der Antragstellung bis zum Bescheid der Pflegekasse wieder einhalten zu können. Diese Frist ist in § 18 Abs. 3b SGB XI definiert, aktuell aber bis 31.12.2017 außer Kraft gesetzt.

Der häufigste Pflegegrad? Das ist mit rund 54.200 Pflegebedürftigen der Pflegegrad 2.
MDK & MDS

5. Welcher Pflegegrad wurde bisher am häufigsten vergeben?

Am häufigsten erhielten Antragsteller laut MDK und MDS den Pflegegrad 2 (rund 54.200 Pflegebedürftige). Pflegegrad 1 wurde bisher rund 43.400 mal zugewiesen vor Pflegegrad 3 (rund 22.350 Pflegebedürftige), Pflegegrad 4 (rund 7.000 Pflegebedürftige) und Pflegegrad 5 (2.100 Pflegebedürftige).

Auf die Frage nach den durchschnittlich erreichten Punktwerten in den Begutachtungsverfahren erklärten die Vertreter des MDK und MDS, dass dieser Wert im ersten Quartal bei 37,2 gewichteten Punkten lag. Das heißt: im guten Mittelfeld der Punktspanne für Pflegegrad 2 (zwischen 27 und unter 47,5 Punkten).

6. Wie läuft die Pflegebegutachtung im Vergleich zum „Minutensystem“ von früher ab? Fragen Gutachter wirklich jede Frage des Fragenkatalogs zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit ab? Das sind ja rund 80 Fragen.

Nein, Gutachter fragen nicht jede einzelne Frage im Detail ab. Sie könnten durch eine neu entwickelte Software innerhalb kürzester Zeit viele Aktivitätsbereiche des Antragstellers untersuchen und erfassen. Was der MDK aber mehrmals betonte: Die Gutachter des MDK müssten nicht jedes einzelne Kriterium des Begutachtungssystems abfragen, es helfe auch schon, wenn Angehörige die Pflegesituation schildern und die Gutachter dabei die wichtigsten Punkte erfassen würden oder der Antragsteller selbst aufsteht und bspw. ins Badezimmer geht. Gutachter könnten bereits durch Gespräche und Beobachtungen Ressourcen bewerten ohne jeden einzelnen Punkt separat abzufragen.

Das ist mit Sicherheit eine hilfreiche Info für viele Antragsteller. In vielen persönlichen Gesprächen mit pflegenden Angehörigen und Antragstellern selbst habe ich schon mehrmals Unmut verspürt, dass sie sich nicht richtig ernst gefühlt genommen hätten. Die gesetzlich definierten Begutachtungsrichtlinien geben einen Fragenkatalog von rund 80 Fragen vor und viele Antragsteller erwarten bei der Begutachtung die detaillierte Abfrage aller Bereiche. Das kann jedoch kein Gutachter leisten.

7. Gibt es ein Messinstrument oder eine Software, die der MDK nutzt, um während der Begutachtung Punkte usw. einzutragen?

Ja, laut Angaben der Pressesprecher hat der MDK bereits im Jahr 2015 angefangen, um ein neues System zur Erfassung der vorhandenen Ressourcen zu entwickeln. Das würde intern gut angenommen werden und würde laut Gutachter die Arbeit erleichtern.

Die durchschnittliche Dauer einer Pflegebegutachtung liegt meiner Erfahrung nach bei rund 50 bis 60 Minuten.
Kathrin Falkenhahn

8. Wie lange dauert eine Begutachtung nach den neuen Richtlinien ungefähr?

Dafür gibt es keinen Richtwert und die Dauer der Begutachtung hängt auch immer vom Antragsteller ab. Manchmal dauert die Anamnese zu Beginn des Gutachtens schon sehr lange, bei anderen geht es sehr schnell.
Grundsätzlich würde ich nach meinen Erfahrungen und den vielen Gesprächen mit Familien sagen, dass eine durchschnittliche Dauer der Begutachtung bei rund 50 bis 60 Minuten liegt. Im März 2017 habe ich jedoch auch eine Rückmeldung einer Angehörigen bekommen, dass der MDK gerade einmal 15 Minuten zur Begutachtung vor Ort war. Die fühlte sich dann natürlich nicht wirklich ernst genommen und nicht fair begutachtet.

9. Wie können sich Familien bestmöglich auf den Besuch des MDK-Gutachters vorbereiten?

Früher war für die Entscheidung über eine Pflegestufe der Zeitaufwand in Minuten für den Unterstützungsbedarf ausschlaggebend, daher war die Dokumentation des Pflegeaufwands in Minuten in einem Pflegetagebuch absolut wichtig.

Heute stehen mit dem System der Pflegegrade die vorhandenen Ressourcen des Antragstellers im Fokus, daher macht ein Pflegetagebuch keinen Sinn mehr. Vielmehr sollten sich Angehörige und Antragsteller überlegen, was z. B. Bereiche sind, in denen der Antragsteller noch gut alleine zurechtkommt und in welchen Bereichen er auf Hilfe angewiesen ist. Dazu ist auch der kostenlose Pflegegradrechner von pflege.de eine große Hilfe, um sich schon vor dem Besuch des Gutachters einen Überblick über den voraussichtlichen Unterstützungsbedarf zu machen.

Zudem erleichtert es die Arbeit des Gutachters, wenn sämtliche Arztbriefe, Pflegedokumentationen und Medikamentenlisten vorbereitet werden und zum Tag der Begutachtung vorliegen.

10. Was war Dein persönlicher Eindruck der Pressekonferenz von MDK und MDS zur neuen Pflegebegutachtung?

Ich hätte mir gewünscht, dass MDK und MDS bei der Pressekonferenz mehr die Vor- und Nachteile des PSG II herausgestellt hätten.
Kathrin Falkenhahn

Die Veranstaltung war sehr nüchtern und sachlich strukturiert. Bei der Präsentation der Zahlen haben sich MDK und MDS einzig auf die positiven Ergebnisse beschränkt. In der anschließenden Fragerunde wollte eine Dame wollte den sog. Pflegenotstand diskutiert wissen, was aber von den beteiligten Vertretern von MDK und MDS strikt abgelehnt wurde.

Daher würde ich mir wünschen und hoffe, dass sich in einer nächsten Konferenz (vielleicht in sechs Monaten) die Vor- und Nachteile des PSG II für den Versicherten besser erkennen und beschreiben lassen. Zudem wäre es ja gerade spannend, auch das Feedback von den Versicherten, pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften in den Einrichtungen sowie in der ambulanten Pflege zu hören, die tagtäglich in der Praxis mit dem PSG II konfrontiert sind und damit arbeiten.

Erstelldatum: 7102.40.82|Zuletzt geändert: 3202.20.12
(1)
Bildquelle
© Peter Maszlen / Fotolia.com
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