Entlastungsbudget: Definition
Das Entlastungsbudget (auch „Flexi-Budget“, „Pflegebudget“ oder „Pflegebudget 2020“ genannt) ist ein Finanzierungskonzept für die häusliche Pflege, das den Zugang zu Pflegeleistungen vereinfachen soll, indem mehrere Leistungsbudgets zusammengefasst werden.
Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag 2018 der Bundesregierung verankert. (1) Demnach war vorgesehen, die Beträge aus Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege zu einem Budget zusammenzuführen, das flexibel und unbürokratisch von den Versicherten abgerufen werden soll. Das Konzept wäre jedoch – je nach Ausgestaltung – mit erheblichen Kosten für die Kassen verbunden, was es aus Sicht von Kritikern unrealistisch machte. Im Mai 2021 wurde das Projekt von Kanzleramtsminister Helge Braun für die laufende Legislaturperiode auf Eis gelegt.
Alternatives Entlastungsbudget
Da das Entlastungsbudget der Bundesregierung in der vollen Ausprägung unterm Strich sehr teuer gewesen wäre, brachte die Initiative sorgender und pflegender Angehöriger (hier kurz „SPA“) eine Alternative ins Gespräch. Dieses „alternative Entlastungsbudget“ sah vor, die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit aufzunehmen und stattdessen den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro sowie den Umwandlungsanspruch von 40 Prozent der Pflegesachleistungen einzurechnen.
Entlastungsbudget: Plan der Großen Koalition und Idee der Initiative für Sorgende und Pflegende Angehörige.
Entlastungsbudget und Pflegebudget: Vorschlag des Pflegebevollmächtigten
Der Pflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus brachte ebenfalls einen angepassten Vorschlag für das Entlastungsbudget ein: Neben dem Entlastungsbudget sollte den Pflegebedürftigen ein monatliches Pflegebudget zur Verfügung stehen. (2) (3)
Berechnung des persönlichen Entlastungsbudgets
Wie sich ein persönliches Entlastungsbudget berechnen würde, hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab.
Entlastungsbudget-Berechnung
Persönliches Pflegebudget 2020: Entlastungsbudget nach Vorschlag des Pflegebevollmächtigten
Das aktuelle Pflegesystem: ein Paragrafen-Dschungel

Die Komplexität des geltenden Pflegegesetzes lässt sich am Beispiel des Entlastungsbetrags verdeutlichen. Das Abrufen des Entlastungsbetrags von monatlich 125 Euro (§ 45 SGB XI) ist an komplizierte Bedingungen geknüpft. Beispielsweise können Entlastungs-und Betreuungsleistungen nur mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden, sofern der Anbieter nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.
Hinzu kommt, dass viele Familien nicht wissen,
- dass sie den Entlastungsbetrag erhalten können.
- wie sie ihn beantragen müssen.
- wofür er verwendet werden kann.
Laut der Initiative sorgender und pflegender Angehöriger (SPA) hatte dies im Jahr 2017 zur Folge, dass von 64 % der deutschen Familien keine Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI abgerufen wurden. Damit verfielen 2,1 Mrd. Euro zur Unterstützung im Alltag. (8)
Aus dem Diskussionspapier: […] das [Pflege-]System ist komplex: Pflegebedürftige haben eine Vielzahl teilweise kleiner, kombinierbarer oder sich gegenseitig ausschließender Leistungsansprüche […]. Immer wieder müssen dafür spezielle Anträge gestellt werden. Insbesondere Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten sollen, werden deshalb oftmals nicht abgerufen. Eine fatale Entwicklung.(2)

Was würde das Entlastungsbudget bringen?
Das Entlastungsbudget verspricht, das bürokratische Dickicht des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung zu lichten.
Entlastungsbudget: aktueller Stand
Die Bundesregierung hat unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums bereits viele Gesetzesvorhaben umgesetzt, die die Pflegesituation in der derzeitigen Legislaturperiode verbessert haben. Obwohl im Koalitionsvertrag ein Entlastungsbudget vorgesehen ist, ist die Umsetzung gescheitert.
Grundsätzlich muss man jetzt abwarten, welche Parteien die Regierung bilden werden und wer am Ende das Finanzministerium besetzen wird.
Die Hintergründe dafür sind vielfältig:
- Handlungsdruck durch Corona-Krise: Die COVID-19-Krise erfordert vom Bundesgesundheitsministerium mehr Aufmerksamkeit und ein strategisches Handeln, um die Pandemie zu bekämpfen. Die ständigen Ausgleichslösungen im Rahmen vieler vorübergehender Verordnungen führen zu einer unvorhergesehenen Mehrbelastung politischer Entscheidungsprozesse.
- Finanzielle Mehrbelastung durch Corona-Krise: Die Bekämpfung der Pandemie führte zu deutlich höheren Ausgaben und somit zu einer besonders starken Belastung der Pflegekassen. Bislang konnte sich die Politik nicht auf einen großen Reformentwurf zur Finanzierung der Pflegekosten einigen. Ob es eine Flexibilisierung der Pflegeleistungen oder ein Entlastungsbudget geben wird, entscheidet sich nach der Bundestagswahl 2021.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbudget & Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag für die Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Er ist für die Entlastung von Pflegenden im Alltag gedacht. Jeder pflegebedürftigen Person, die zuhause gepflegt wird, steht derzeit nach § 45 SGB XI ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Der Betrag wird zweckgebunden ausgezahlt, die genauen Voraussetzungen regeln die Bundesländer.
Das Entlastungsbudget für die Pflege ist ein Konzept, welches das Leistungsrecht der Pflegeversicherung vereinfachen soll. Es soll die Beträge aus einigen Leistungstöpfen der Pflegeversicherung zusammenfassen und damit die Versicherten entlasten.
Kommt das Entlastungsbudget 2021?
Nach Einschätzung von pflege.de wird das Entlastungsbudget nicht mehr vor der Legislaturperiode 2021 eingeführt. Hintergrund ist u. a. die finanzielle Mehrbelastung der Kassen, die sich durch die COVID-19-Pandemie verschärft hat.
Wann kommt das Entlastungsbudget für die Pflege?
Nach Einschätzung von pflege.de kann mit der Einführung des Entlastungsbudgets erst nach den Wahlen 2021 gerechnet werden. Dies ist insbesondere deswegen bedauerlich, weil das Konzept in der letzten Jahreshälfte 2019 konkrete Formen anzunehmen schien.