Psychoonkologie: Lernen, mit Krebs zu leben
Die Ungewissheit über den weiteren Krankheitsverlauf löst bei vielen Krebserkrankten existenzielle Ängste und Unsicherheiten aus. Oft fällt in diesem Zusammenhang die Frage nach dem Sinn des Lebens und der Betroffene verfällt in eine negative Grundstimmung. Eine anfängliche Niedergeschlagenheit kann dabei schleichend über die Zeit in eine Depression übergehen.
Neben krebsbedingter Mangelernährung (sog. Tumorkachexie) sind Depressionen eine häufige Begleiterkrankung von Krebs. Betroffene können zu jedem Zeitpunkt der Krebserkrankung eine Depression entwickeln – selbst noch nach abgeschlossener Behandlung. Am häufigsten durchlaufen Betroffene aber kurz nach Kundgabe der Krebsdiagnose und während der Krebstherapie eine depressive Phase. Studien geben hierzu erste Hinweise darauf, dass eine Depression während einer Krebserkrankung den weiteren Krankheitsverlauf verschlechtert (s. Quelle 1). Betroffene sollten ihre Depression daher unbedingt frühzeitig behandeln lassen, um ihre Lebensqualität und Heilungschancen zu verbessern.
Für die Behandlung von Depressionen bei Krebs gibt es sog. Psychoonkologen. Sie sind für die psychologische Begleitung von Krebskranken und deren Angehörigen speziell ausgebildet. Ziel ist, durch psychosoziale Beratung die Belastung von Krankheit und Therapie zu lindern und gemeinsam Wege zu finden, mit der veränderten Situation umzugehen.
Wie auch immer das Leben mit oder nach dem Krebs aussieht: Geben Sie sich und Ihrem Umfeld genügend Zeit, sich daran zu gewöhnen und sprechen Sie offen über Ihre Sorgen und Ängste.
Krebsinformation & Beratung für Betroffene
Wenn Sie von einer Krebserkrankung betroffen sind, gibt es verschiedene Beratungsstellen, zu denen Sie Kontakt aufnehmen können. pflege.de gibt Ihnen einen Überblick, wo Sie sich informieren und beraten lassen können:
- Das INFONETZ KREBS ist ein gemeinsames Angebot von der Deutschen Krebshilfe und der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG). In jeder Phase der Krebserkrankung steht ein Beratungsteam zur Verfügung. Es informiert kostenlos, neutral und anonym über Themen wie Krebs erkennen und behandeln, Leben mit Krebs, soziale Absicherung bei Krebs, Krebsvorbeugung und -früherkennung. Sie erreichen das Beratungsteam telefonisch Montag bis Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr. Die kostenfreie Nummer finden Sie auf der Internetseite vom INFONETZ KREBS.
- Die 16 Landeskrebsgesellschaften betreiben in jedem Bundesland mehrere Krebsberatungsstellen. Hier finden Krebskranke und deren Angehörige kostenlose psychologische und soziale Beratung rund um das Thema Krebs. Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) bildet in einer interaktiven Landkarte alle Landeskrebsgesellschaften auf einen Blick ab. Mit nur einem Klick auf Ihr Bundesland gelangen Sie auf die Internetseite Ihrer zuständigen Landeskrebsgesellschaft. Dort wiederum bekommen Sie eine Übersicht zu den psychosozialen Krebsberatungsstellen im jeweiligen Bundesland.
- Der Krebsinformationsdienst bietet auf seiner Internetseite die Möglichkeit, eine Krebsberatungsstelle im gewünschten Umkreis zu finden. Nach der Eingabe Ihrer Postleitzahl erhalten Sie eine Ergebnisliste mit den Krebsberatungsstellen in Ihrer Nähe.
Selbsthilfe & Gruppen für Krebspatienten
Der Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe kann für Krebskranke eine echte Unterstützung sein. Die Tatsache, dass dort der Kontakt zu gleichermaßen Betroffenen entsteht, kann auch erleichternd für den Einzelnen sein. In Selbsthilfegruppen wird über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Krebserkrankung gesprochen, aber auch hilfreiche Tipps und Unterstützungsangebote untereinander ausgetauscht. Gemeinsame Unternehmungen lenken Sie von der Erkrankung ab, bringen Sie mit neuen Menschen zusammen und tun Ihrer Seele gut.
Wie finde ich die passende Selbsthilfegruppe in meiner Nähe?
- Es gibt Selbsthilfegruppen für spezielle Krebsarten – etwa für Lungenkrebs oder Magenkrebs. Der Krebsinformationsdienst listet passende Selbsthilfegruppen und Verbände zu den jeweiligen Krebsarten auf – auch für Krebs bei Kindern.
- Selbsthilfe-Kontaktstellen sind eine weitere Möglichkeit, um Informationen über regionale Selbsthilfe-Angebote zu erhalten. Auf der Internetseite der NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) gibt es die sog. roten Adressen. Hier geben Sie zunächst Ihre Postleitzahl ein und erhalten im Anschluss eine Ergebnisliste mit Selbsthilfe-Kontaktstellen in Ihrer Nähe.
- Angebote speziell für Frauen bietet die Frauenselbsthilfe Krebs. Auf deren Internetseite finden Sie eine Übersicht mit den Frauenselbsthilfegruppen vor Ort.
Finanzielle Unterstützung bei Krebs
Während einer Krebserkrankung fallen viele zusätzliche Kosten an, die der Krebspatient selbst tragen muss. Sei es die Zuzahlung für Krankentransporte zur Therapie, Medikamente oder notwendige Hilfsmittel – die Liste ist lang. Die Mehrausgaben belasten den Betroffenen insbesondere dann, wenn das Einkommen während der Krebstherapie meist ohnehin schon geringer ausfällt. Die gute Nachricht ist: Krebskranke Menschen werden auf unterschiedlichem Wege finanziell unterstützt.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für berufstätige Krebskranke?
Wie bei anderen Erkrankungen auch erhalten an Krebs erkrankte Patienten Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Lohnfortzahlung: Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben während einer ärztlich verordneten Krankschreibung i. d. R. einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
Krankengeld: Sind die ersten sechs Wochen der Krankschreibung verstrichen und die Arbeit kann noch nicht wieder aufgenommen werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein sog. Krankengeld. Es beträgt zwischen 70 % des Bruttoeinkommens und 90 % des Nettoeinkommens. Von diesem Betrag abgezogen werden die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das Krankengeld wird für höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Die Zeit, in der der Arbeitgeber den Lohn fortgezahlt hat, wird davon abgezogen.
Hilfsmittel & Verordnungen für Krebskranke
Die finanzielle Unterstützung bei Krebs hört nicht mit der Kostenübernahme von Medikamenten für die Krebsbehandlung auf. So kann es sein, dass eine Krebserkrankung bestimmte Hilfsmittel notwendig macht und weitere ärztliche Verordnungen mit sich bringt. Dann wird die Krankenkasse zum Kostenträger. Hierfür müssen Betroffene i. d. R. einen Antrag stellen.
Gesetzlich Versicherte können sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes darüber informieren, welche Gegenstände zu den anerkannten Hilfsmitteln gehören. Die einzelnen Hilfsmittel werden nach verschiedenen Produktgruppen unterteilt. Dabei bezieht sich eine Produktgruppe immer auf einen bestimmten Anwendungsbereich. Zum Beispiel liegt der Duschhocker als anerkanntes Hilfsmittel in der Produktgruppe 04 – der Bade- und Duschhilfen.
Weil die Produktgruppen im Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich und somit nicht allgemeingültig sind, werden nachfolgend nur die Produktgruppen aus dem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
Kopfbedeckung auf Rezept
Haarausfall ist eine häufige und i. d. R. sehr unangenehme Nebenwirkung von Chemotherapien. Besonders für Frauen kann der Haarverlust und die damit einhergehende Typ-Veränderung seelisch stark belastend sein. Manche Frauen bedecken ihren Kopf mit modernen Kopftüchern oder Mützen, andere greifen an dieser Stelle zu einer Perücke. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen (ggf. anteilig) die Kosten für Perücken. Das Rezept wird i. d. R. schon zu Therapiebeginn ausgestellt. Patientinnen sollten sich einen Kostenvoranschlag einholen und bei ihrer Krankenkasse nachfragen, wie hoch die Kostenübernahme ausfällt. Männer müssen die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse abklären.
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes fällt künstlicher Haarersatz in die Produktgruppe 34 – Haarersatz.
Krankentransport per Verordnung
Laut Krankentransport-Richtlinie werden die Kosten für einen Krankentransport bei einer Chemotherapie und onkologischer Strahlentherapie übernommen. Trifft eine der genannten Krebstherapien auf Ihre Situation zu, kann Ihr Arzt eine sog. Verordnung zur Krankenbeförderung ausstellen, mit der Sie sich bei einem Taxi-Unternehmen melden. In der Regel werden Sie aufgefordert, sich die Fahrten quittieren zu lassen. Dafür werden u. a. Datum und Fahrtstrecke erfasst. Die zu tragenden Kosten belaufen sich pro Fahrt auf mind. 5 Euro und max. 10 Euro.
Die Krankentransport-Richtlinie ist nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V geregelt (s. Quelle 2).
Typische Hilfsmittel bei Krebs
In den folgenden Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses sind verschiedene Hilfsmittel gelistet, die je nach Krebsart typischerweise zum Einsatz kommen können.
Spenden für Krebs?
Sportveranstaltungen, Konzerte & Co: Es gibt viele Spendenaufrufe, die im Zusammenhang mit Krebs genannt werden. Nicht immer lässt sich nachvollziehen, wofür das Geld eingesetzt wird. Wer spenden möchte, sollte sich Gedanken machen, welchen Zweck er finanziell unterstützen möchte. Es ist bspw. ein Unterschied, ob Menschen für Krebskranke oder für Krebsforschung spenden. pflege.de stellt drei Organisationen und ihren Zweck vor:
Spenden für Krebsforschung und Krebskranke: Die Stiftung Deutsche Krebshilfe finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Dabei ist sie laut eigener Aussage der „wichtigste private Geldgeber auf dem Gebiet der Krebsforschung in Deutschland“ (s. Quelle 3). Sie unterstützt aber nicht nur die Forschung, sondern hilft mit Härtefonds auch direkt Krebskranken und deren Familien, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung für Krebskranke. Damit der Härtefonds greift, darf das verfügbare Einkommen (monatliches Nettoeinkommen abzüglich der monatlichen Fixkosten) folgende Summen nicht überschreiten:
- Bei einer Person 432 Euro
- Bei zwei Personen 736 Euro
- Bei drei Personen 1074 Euro
Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach der Bedürftigkeit und liegt einmalig zwischen 440 Euro und 800 Euro (s. Quelle 4).
Spenden für Krebsforschung und Krebsbildung: Spenden an die Deutsche Krebsgesellschaft werden eingesetzt, um Wissenschaft und Forschung und die krebsbezogene Bildung der Bevölkerung und der Gesundheits- und Medizinberufe zu fördern. Bei den Spenden handelt es sich um sog. freie Spenden. Das heißt, die Deutsche Krebsgesellschaft kann selbst entscheiden, wofür die Spendengelder eingesetzt werden (s. Quelle 5).
Spenden für Krebsforschung: Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) – auch bekannt als Krebsinformationsdienst – bittet um Spenden, die direkt für die Krebsforschung eingesetzt werden. Dabei kann der Spender ein Forschungsgebiet auswählen, das unterstützt werden soll, z. B. Brustkrebsforschung (s. Quelle 6).
Pflegegrad bei Krebserkrankung?
Während einer Krebserkrankung kann es sein, dass der Betroffene mal mehr und mal weniger auf Hilfe oder Pflege angewiesen ist. Zwischen uneingeschränkter Selbstständigkeit und (vorübergehender) Bettlägerigkeit ist je nach Krebsstadium alles möglich. Manche Krebspatienten sind auch nach abgeschlossener Krebstherapie aufgrund der Krankheitsfolgen wie Fatigue (Ermüdungssyndrom) oder Neuropathien (Nervenschädigung) auf Hilfe im Alltag angewiesen. Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung setzt sein, wenn die Selbstständigkeit in den folgenden Bereichen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen für mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Schwerbehindertenausweis bei Krebserkrankung?
Als Krebspatient hat man i. d. R. einen Anspruch auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ein Schwerbehindertenausweis bringt u. a. finanzielle Vorteile etwa durch Folgendes:
- Steuererleichterungen
- Vergünstigungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr
- Erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
Der Antrag auf Anerkennung kann während der Krebserkrankung jederzeit beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Die meisten Versorgungsämter stellen Ihnen die Anträge online zum Ausdrucken zur Verfügung. Es wirkt sich positiv auf den Ablauf der Begutachtung aus, wenn Sie dem Antrag alle Arztberichte und Befunde beifügen (s. Quelle 8).
Arbeiten mit Krebs?
In der Regel werden Betroffene für den Zeitraum ihrer Erkrankung vom Arzt krankgeschrieben und müssen dementsprechend nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten sie finanzielle Unterstützung bei Krebs durch Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld. Während einer Krebstherapie liegt der Fokus auf der Genesung des Patienten.
Die Frage, ob Betroffene nach erfolgreicher Krebstherapie noch arbeiten können, kann pauschal nicht beantwortet werden. Studien hierzu zeigen jedoch, dass zwei Drittel aller Berufstätigen nach einer Krebserkrankung wieder arbeiten gehen. Die Motivation ist bei vielen Betroffenen groß, denn arbeiten gehen zu können, bedeutet auch, ein Stück Normalität zurückzugewinnen.
Manchmal nimmt die Belastbarkeit durch die Krebserkrankung jedoch ab oder Tätigkeiten des alten Arbeitsplatzes können nicht mehr ausgeführt werden. Dann ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem Arbeitgeber im Rahmen des sog. Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu suchen, um zu klären, wie die Rückkehr in den beruflichen Alltag gelingen kann. Unterstützen können auch der Personal- oder Betriebsrat sowie die Schwerbehindertenvertretung, sofern diese vorhanden sind (s. Quelle 8).
Rente bei Krebs?
Wenn eine Rückkehr in den Beruf nach einer Krebserkrankung nicht möglich ist, aber das eigentliche Rentenalter noch nicht erreicht ist, kommt die Erwerbsminderungsrente in Frage. Sie steht Menschen zu, die seit mind. fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und mind. drei Jahre Beiträge eingezahlt haben. Bevor die Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, fordert die Krankenkasse den Patienten auf, eine Reha zu beantragen. Dann prüft die Rentenversicherung den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Wird sie genehmigt, erfolgt i. d. R. zunächst eine Befristung auf drei Jahre mit anschließend erneuter Prüfung. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt u. a. von den Rentenansprüchen ab, die im Laufe des Arbeitslebens gesammelt wurden (s. Quelle 8).
Hilfe bei Krebs für Angehörige
Die Krebserkrankung betrifft nicht nur den Krebspatienten selbst. Familie und Freunde sind ebenfalls täglich mit neuen Belastungen konfrontiert, die sie bewältigen müssen. Pflegende Angehörige stehen dem Betroffenen meist sehr nah und erleben die Erkrankung aus nächster Nähe. Anfangs macht sich oft Unsicherheit im Umgang miteinander breit: Wie kann ich dem Krebspatienten Mut machen? Wie soll ich mit ihm umgehen? Was darf ich aussprechen – und was behalte ich besser für mich?
Neben den vielen Arztbesuchen stehen auch alltagspraktische Dinge an, die neu geregelt werden müssen, wie z. B. die Aufgabenverteilung in der Familie. Da könnte der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen hilfreich sein. Es gibt Selbsthilfegruppen speziell für Angehörige von Krebspatienten. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Krebsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Diese finden Sie beim Krebsinformationsdienst oder bei der Deutschen Krebsgesellschaft.
Viele pflegende Angehörige leiden selbst unter gesundheitlichen Problemen: Oftmals haben sie körperliche Beschwerden wie Rückenscherzen, sind chronisch erschöpft oder leiden ggf. unter Schlafstörungen. Auch depressive Verstimmungen sind keine Seltenheit. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, ob eine Reha oder Kur für Sie in Frage kommt.
Angebote zur Unterstützung von pflegendem Angehörigen
Selbstpflege: Einen krebskranken Menschen zu pflegen und zu betreuen, kann an Ihren Kräften zehren. Schaffen Sie sich als Pflegeperson einen Ausgleich und ausreichend Freiraum. Tun Sie, was immer Ihnen guttut. Sei es Entspannung, gute Gespräche oder Sport. Zur Selbstpflege gehören auch ausreichend Schlaf, regelmäßiges Essen und Trinken. Nur wer die nötige Kraft hat, kann für einen kranken Menschen da sein.
Unterstützung im Alltag: Sollten Sie Unterstützung im Alltag benötigen, scheuen Sie nicht, Hilfe anzunehmen. In Ihrem Umfeld gibt es sicherlich Menschen, die Ihnen Hilfe anbieten, sei es auch bei kleinen praktischen Tätigkeiten wie einkaufen oder Rasen mähen. Nehmen Sie diese Hilfe guten Gewissens an – denn so haben Sie Kopf und Hände frei für Pflege und Betreuung Ihres kranken Angehörigen.
Unterstützung durch Pflegegrad: Wenn Sie Hilfe bei der Pflege benötigen, ist das ein Zeichen dafür, dass Sie bei einen Pflegegrad beantragen sollten. Das können Sie ganz einfach bei der Pflegekasse des Betroffenen. Ein positiver Bescheid bedeutet finanzielle Unterstützung, die Sie z. B. für Pflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt einsetzen können. Mit dem Pflegegradrechner von pflege.de können Sie überprüfen, ob Aussicht auf Erfolg bei der Beantragung eines Pflegegrades besteht.
Entlastung durch Verhinderungspflege: Wenn Ihr krebskranker Angehörige mind. Pflegegrad 2 hat, können Sie die sog. Verhinderungspflege nutzen. Sollten Sie also z. B. krank oder im Urlaub sein, trägt die Pflegeversicherung bis zu einem gewissen Betrag die Kosten für eine Ersatzpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen.
Pflegeschulungen: In Pflegeschulungen lernen pflegende Angehörige praktische Pflegetechniken sowie Tipps und Tricks, die den Pflegealltag erleichtern. Die Kosten für Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI trägt Ihre Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Muss man mit Krebs arbeiten?
Nein. Wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, müssen Betroffene nicht arbeiten. Im Laufe der Zeit kehren allerdings zwei Drittel aller krebskranken Beschäftigten an den Arbeitsplatz zurück. Das bedeutet zum einen wieder ein festes Einkommen und zum anderen bringt es ein Stück Normalität ins Leben zurück.
Wann gibt es einen Pflegegrad bei einer Krebserkrankung?
Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung setzt sein, wenn die Selbstständigkeit in den folgenden Bereichen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen für mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist:
- Mobilität
- Selbstversorgung
- geistige und kommunikative Fähigkeiten
- selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Wann gibt es einen Schwerbehindertenausweis bei einer Krebserkrankung?
Als Krebspatient hat man i. d. R. einen Anspruch auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Der Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt. Dort wird über den Grad der Behinderung (GdB) entschieden.
Welche (finanziellen) Hilfsangebote gibt es für krebskranke Menschen?
Lohnfortzahlung und Krankengeld sichern die erste Zeit der Krebserkrankung finanziell ab. Unterschreitet das Einkommen jedoch einen gewissen Betrag, kann bei der Deutschen Krebshilfe finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds beantragt werden. Setzt im Zuge der Krebserkrankung eine Pflegebedürftigkeit ein, kann der Betroffene von Pflegeleistungen profitieren.
Welche Hilfsangebote gibt es für pflegende Angehörige von Krebskranken?
Es gibt spezielle Selbsthilfegruppen für Angehörige von Krebskranken. Mit dem Hausarzt kann besprochen werden, ob eine Reha oder eine Kur in Frage kommt.
Was kostet eine Perücke für Krebskranke?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Frauen. Männer müssen die Kostenübernahme vorher abklären.