Krebsvorsorge: Krebs vorbeugen & erkennen

Krebsvorsorge

Dass Krebs entsteht, lässt sich durch Krebsvorsorge- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zwar nicht verhindern. Viele Krebsarten können dadurch aber frühzeitig erkannt und behandelt werden. Ein früher Behandlungsbeginn wirkt sich i. d. R. positiv auf den Behandlungserfolg aus.

Was kann ich generell tun, um das Risiko für eine Krebserkrankung zu senken? Welche Untersuchungen zur Krebsvorsorge gibt es und ab welchem Alter sollte ich daran teilnehmen? Muss ich die Untersuchungen selbst bezahlen? Gibt es ein Recht auf Zweitmeinung, wenn der Arzt eine Krebsdiagnose gestellt hat? pflege.de gibt Ihnen einen Überblick über Krebsprävention, Krebsfrüherkennung und verschiedene Untersuchungsmöglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Wie kann man Krebs vorbeugen?

Hinter Ihrer Lebensweise stehen eine Reihe von Faktoren, die sich auf Ihre Gesundheit auswirken können. Diese Faktoren können u. a. auch das Risiko für eine Krebserkrankung beeinflussen. Es lohnt sich daher in jedem Fall, Ihren individuellen Lebensstil im ersten Schritt intensiver zu beleuchten – und bei Bedarf im zweiten Schritt gesundheitsbewusster anzupassen.

Dafür sollten Sie bekannte Risikofaktoren gezielt vermeiden, die eine Krebserkrankung begünstigen können. Bitte beachten Sie: Eine Krebserkrankung lässt sich i. d. R. nicht auf einen konkreten Risikofaktor zurückführen. Umgekehrt gilt auch, dass nicht jeder, der verschiedenen Risikofaktoren ausgesetzt ist, später auch an Krebs erkranken wird. Ebenso spielen zufällige Veränderungen in den Zellen und die genetische Veranlagung eine Rolle bei der Krebsentstehung.

12 Verhaltensweisen, mit denen Sie Krebs vorbeugen können

Im Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung empfiehlt die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) 12 Verhaltensweisen, die Ihr Krebsrisiko senken können. Möglicherweise kennen Sie bereits viele dieser Verhaltensweisen. Umso wichtiger ist, sich diese Präventionsmaßnahmen erneut vor Augen zu führen und zu beachten:

  1. Rauchen Sie nicht.
  2. Achten Sie auf ein rauchfreies Zuhause und einen rauchfreien Arbeitsplatz.
  3. Halten Sie ein gesundes Körpergewicht.
  4. Bewegen Sie sich regelmäßig.
  5. Ernähren Sie sich gesund.
  6. Reduzieren oder vermeiden Sie den Alkoholkonsum.
  7. Vermeiden Sie intensive Sonnenstrahlung und achten Sie auf Sonnenschutz.
  8. Beachten Sie Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz und schützen sich so vor krebserregenden Stoffen.
  9. Überprüfen Sie, ob Sie Zuhause einer erhöhten Strahlenbelastung durch natürlich vorkommendes Radon ausgesetzt sind.
  10. Für Frauen: Stillen senkt das Krebsrisiko. Vermeiden Sie möglichst Hormonersatztherapien.
  11. Teilnahme an Impfungen: Neugeborene sollten gegen Hepatitis B und Mädchen gegen das Humane Papillomvirus geimpft werden.
  12. Nehmen Sie Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung in Anspruch.(1)

Sie möchten mehr zu gesundem Altern erfahren? In der Themenwelt Gesundheit im Alter gibt Ihnen pflege.de praktische Tipps an die Hand, wie Sie Ihre Gesundheit im Alltag erhalten und fördern können.

Krebsvorsorge: Krebs rechtzeitig erkennen

In Deutschland besteht ein gesetzlicher Rahmen für verschiedene Programme zur Krebsfrüherkennung. Dieser Leistungsrahmen variiert je nach Lebensalter und kann von allen Krankenversicherten freiwillig und kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Krankenkassen tragen die Kosten für die Untersuchungen. Der Anspruch auf Krebsvorsorge ist im fünften Sozialgesetzbuch (§ 25a SGB V) gesetzlich verankert.

Welcher Arzt die Untersuchung durchführt, richtet sich nach der Krebsart, die ggf. frühzeitig erkannt werden soll. Sowohl Haus- als auch Fachärzte – wie Frauenärzte oder Hautärzte – bieten Krebsvorsorgeuntersuchungen an. Sollte der Hausarzt Sie untersuchen und den Verdacht auf eine Krebserkrankung äußern, überweist er Sie zum entsprechenden Facharzt für weitere Untersuchungen.

Weshalb die Krebsvorsorge wichtig ist

Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung helfen dabei, Krebs in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen. Wenn die Diagnose früh gesichert ist, ist der Behandlungserfolg i. d. R. am größten.

Es gibt Früherkennungsprogramme für häufige Krebsarten, auf die gesetzlich sowie privat Versicherte ab einem gewissen Alter Anspruch haben. Folgende Früherkennungsuntersuchungen gehören u. a. dazu:

Ab welchem Alter Frauen und Männer diese Vorsorgeuntersuchungen beanspruchen können, lesen Sie in den Abschnitten Krebsfrüherkennung bei der Frau und Krebsfrüherkennung beim Mann.

Kosten für die Krebsfrüherkennung

Untersuchungen, die Teil des gesetzlichen Rahmens zur freiwilligen Krebsfrüherkennung sind, kosten Sie nichts. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten. Es gibt aber auch Tests und Untersuchungen, die nicht gesetzlich geregelt sind – somit besteht bei diesen Verfahren kein Anspruch auf eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Hierbei handelt es sich um sog. individuelle Gesundheitsleistungen, kurz: IGeL.

Tipp
Lassen Sie sich zu IGeL-Leistungen aufklären

Sollte Ihr Arzt Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen eine solche IGeL-Leistung vorschlagen, bitten Sie ihn darum, dass er Sie über die anfallenden Kosten sowie die Vor- und Nachteile in Ihrer jeweiligen Situation aufklärt. Erkundigen Sie sich auch vorab bei Ihrer Krankenkasse – manche übernehmen die Kosten aus Kulanz.(3)

 

Krebsfrüherkennung bei der Frau: Frauenarzt oder Hausarzt?

Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung werden von unterschiedlichen (Fach-) Ärzten durchgeführt:

  • Frauenärzte führen Früherkennungsuntersuchungen für Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs durch.
  • Hausärzte und Hautärzte leisten Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.

In der folgenden Tabelle finden Sie Auszüge aus dem „Vorsorge-Checker“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Es handelt sich hierbei um das gesetzliche Programm zur Krebsfrüherkennung bei Frauen.(2)

Untersuchung Was wird wie oft gemacht?
Ab 20 Jahren: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane Jährlich

  • Befragung zur Vorgeschichte von Krebserkrankungen in der Familie
  • Untersuchung der Geschlechtsorgane
  • Beratung zum Untersuchungsergebnis
20 bis 34 Jahre: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane Jährlich

  • Abstrich und Untersuchung auf Veränderungen der Zellen
  • Beratung zum Untersuchungsergebnis
Zusätzlich ab 30 Jahren: Früherkennung Brustkrebs Jährlich

  • Abtasten der Brust und der Lymphknoten in der Achselhöhle
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
Ab 35 Jahren: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane Zusätzlich alle 3 Jahre

  • Abstrich und Test auf Humane Papillomviren (HP-Viren)
Ab 35 Jahren: Früherkennung Hautkrebs Alle 2 Jahre

  • Befragung zur Vorgeschichte von Krebserkrankungen in der Familie
  • Untersuchung der gesamten Haut
  • Beratung zum Untersuchungsergebnis
Ab 50 Jahren: Früherkennung Brustkrebs: Mammographie Alle 2 Jahre

  • Sie werden per Post zur Untersuchung eingeladen: Befragung zur Vorgeschichte von Krebserkrankungen in der Familie
  • Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie)
  • Information über das Untersuchungsergebnis
Ab 50 Jahren: Früherkennung Darmkrebs Jährlich

  • Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
  • Jährlicher Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl
Ab 55 Jahren: Früherkennung Darmkrebs Wahlweise

  • Alle 2 Jahre: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl oder
  • 2 Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren(2)
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Info
Krebsvorsorge beim Frauenarzt ab 2020

Seit Januar 2020 besteht für Frauen ab 35 alle drei Jahre der Anspruch auf die kombinierte Früherkennungsuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs. Das heißt, es wird sowohl ein Abstrich gemacht als auch ein Test auf Humane Papillomviren durchgeführt.

Beim Abstich werden die Zellen auf Veränderungen untersucht. Der HPV-Test zeigt, ob Humane Papillomviren im Körper sind, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können.

Kosten für die Krebsvorsorge bei der Frau

Die oben aufgeführten Untersuchungen zur Krebsvorsorge sind für Frauen in der jeweiligen Altersgruppe kostenlos. Als privat oder gesetzlich Versicherte haben Sie i. d. R. einen Anspruch darauf.

Nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehört z. B. die vaginale Ultraschall-Untersuchung, wenn keine Anzeichen auf Eierstock- oder Gebärmutterkörperkrebs vorhanden sind. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Ultraschall-Untersuchung selbst tragen.(4)

Info
IGeL-Leistungen – wer zahlt wann?

Besteht ein konkreter Krankheitsverdacht, können einige individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) unter Umständen auch zur Kassenleistung werden. Grundsätzlich entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, welche Leistungen von den Krankenkassen gezahlt werden müssen. Krankenkassen dürfen nur solche Leistungen zahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.(5)

Wenn innovative Behandlungsmethoden ohne begründeten Krankheitsverdacht zum Einsatz kommen, müssen Versicherte die entsprechende Sonderleistung aus eigener Tasche zahlen. Bei der Brustkrebsvorsorge betrifft das bspw. die sog. Thermographie, eine Wärmemessung der Brust. Diese Methode beruht auf dem Gedanken, dass Krebszellen sehr gut durchblutet sind, weil sie sich vermehrt teilen. Stark durchblutetes Gewebe strahlt Wärme aus – deshalb gilt dieses Gewebe als krebsverdächtig. Aber Achtung: Die Thermographie gilt nicht als zuverlässiges Diagnoseverfahren und wird daher auch nicht von den Krankenkassen bezahlt.(6)

Krebsfrüherkennung beim Mann: Urologe oder Hausarzt?

Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung werden von unterschiedlichen (Fach-) Ärzten durchgeführt:

  • Der Urologe oder Hausarzt führt Früherkennungsuntersuchungen für Prostatakrebs, Krebserkrankungen der äußeren Geschlechtsorgane und Darmkrebs beim Mann durch.
  • Der Hautarzt oder Hausarzt bietet zudem Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs an.

In der folgenden Tabelle finden Sie Auszüge aus dem „Vorsorge-Checker“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Er gibt Ihnen einen Überblick zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Männern ab einem Alter von 35 Jahren.(2)

Untersuchung Was wird wie oft gemacht?
Ab 35 Jahren: Früherkennung Hautkrebs Alle 2 Jahre

  • Befragung zur Vorgeschichte von Krebserkrankungen in der Familie
  • Untersuchung der gesamten Haut, Beratung zum Untersuchungsergebnis
Ab 45 Jahren: Früherkennung von Prostatakrebs und Krebserkrankungen der äußeren Geschlechtsorgane Jährlich

  • Befragung zur Vorgeschichte von Krebserkrankungen in der Familie
  • Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, Untersuchung der Prostata und der nahegelegenen Lymphknoten
  • Beratung zum Untersuchungsergebnis
Ab 50 Jahren: Früherkennung Darmkrebs Jährlich

  • Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm

Wahlweise

  • jährlicher Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl oder
  • 2 Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren
Ab 55 Jahren: Früherkennung Darmkrebs Wahlweise

  • Alle 2 Jahre Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl oder
  • 2 Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren(2)
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Kosten für die Krebsvorsorge beim Mann

Die oben aufgeführten Untersuchungen zur Krebsvorsorge für Männer sind in der jeweiligen Altersgruppe kostenlos. Als privat oder gesetzlich Versicherter haben Sie i. d. R. einen Anspruch darauf.

Vom Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen ist z. B. die Bestimmung des sog. prostataspezifischen Anti-Gens (PSA), wenn keine Anzeichen für Prostatakrebs vorliegen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Impfung gegen Krebs?

Es gibt bestimmte Viren, die Krebs verursachen können. Dazu gehören u. a. Hepatitis B und das Humane Papillomvirus (HPV, auch: HP-Viren). HP-Viren können bei Frauen v. a. Gebärmutterhalskrebs und Scheidenkrebs auslösen. Bei Männern können sie Penis- und Analkrebs sowie Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Rachens auslösen.(7) Eine Infektion mit diesen Viren bedeutet nicht zwangsläufig, dass es zum Erkrankungsfall kommen wird. Infizierte haben aber ein erhöhtes Risiko, an Krebs zu erkranken.

Ausgehend von diesem Wissensstand nehmen Forschende an, dass eine Impfung gegen diese Viren die Krebsentstehung verhindern kann. Zuverlässige Forschungsergebnisse wird es aber erst in den nächsten Jahrzehnten geben, die darüber Aufschluss geben, ob Krebsimpfungen tatsächlich zum Schutz vor bestimmten Krebsarten beitragen können.(8)

Krebs erkennen: Krebs-Tests im Überblick

Wenn Sie einen Knoten in der Brust vermuten oder sich eines Ihrer Muttermale sichtbar verändert, beschäftigt Sie auf kurz oder lang die belastende Frage: Könnte es Krebs sein? Wenn Sie solche oder andere Anzeichen für Krebs am Körper feststellen, sollten Sie nicht lange zögern. Suchen Sie umgehend Ihren Arzt auf. Ob es sich bei diesen Veränderungen tatsächlich um Krebs handelt, können nur spezielle Untersuchungsverfahren zeigen.

Welche Untersuchungsmethode zum Einsatz kommt, richtet sich nach der jeweiligen Krebsart. Es gibt verschiedene Bluttests, aber auch bildgebende Verfahren wie die Magnetresonanztomographie (kurz: MRT). Die folgende Auflistung zeigt Ihnen die gängigsten Verfahren sowie deren Einsatzbereiche im Überblick.

  • Blutwerte als Krebs-Test im Überblick

Ob kleines oder großes Blutbild: Eine Blutuntersuchung gibt dem Arzt einen ersten Überblick über die Menge und Verhältnisse der roten und weißen Blutkörperchen sowie der Blutplättchen. Je nach Wert im Testergebnis veranlasst der Arzt weiterführende Untersuchungen.

Wichtiger Hinweis
Blutbild: Keine sichere Diagnose

Eine Krebsdiagnose kann aufgrund eines kleinen oder großen Blutbildes weder ausgeschlossen noch bestätigt werden – dazu bedarf es immer weiterer Untersuchungen.

  • Krebs erkennen: CRP-Wert & Entzündung

CRP steht für „C-reaktives Protein“. Der Eiweißstoff gehört zum körpereigenen Abwehrsystem. Er wird vermehrt in der Leber gebildet, wenn er seiner Aufgabe nachgeht: CRP ist dafür zuständig, die abgestorbenen Abwehrzellen und fremde Substanzen aus dem betroffenen Gewebe zu entfernen.

Bei einer Blutuntersuchung weist ein erhöhter CRP-Wert in erster Linie auf eine Entzündung im Körper hin. Dieser Wert kann allerdings genauso bei einem Herzinfarkt oder bestimmten Tumoren erhöht sein. Auch hier gilt: Mit einem erhöhten CRP-Wert allein kann keine gesicherte Tumordiagnose gestellt oder ausgeschlossen werden.

  • Gentest als Krebs-Test

Wenn in der Familie ein erblich-bedingtes Krebsrisiko besteht, kann ein Gentest sinnvoll sein. Der Test kann ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden und sollte immer mit einer umfassenden Beratung einhergehen.

Wenn der Gentest positiv ausfällt, bedeutet es nicht, dass die Krebserkrankung auf jeden Fall eintreten wird. Er weist lediglich auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko hin. Umgekehrt schließt ein negativer Test eine Krebserkrankung im Laufe Ihres Lebens nicht aus.

Info
Wer trägt die Kosten eines Gentests?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die anfallenden Kosten für den Gentest – ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme besteht allerdings nicht. Bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenkasse.(9)

  • MRT zur Krebsdiagnose

Mit einer Magnetresonanztomographie (MRT) können weiche Körperteile ohne den Einsatz von Röntgenstrahlen abgebildet werden. Harte Körperbestandteile, wie z. B. Knochen, können hingegen weniger gut untersucht werden. Ob ein MRT für die Krebsdiagnose sinnvoll ist, hängt also wesentlich von der Körperstelle ab, die untersucht werden soll. In der Krebsdiagnostik wird das MRT häufig genutzt, um die Größe und die Lage von Tumoren oder Metastasen näher zu beurteilen.(10)

Krebsdiagnose

Wenn Ihr Arzt bei Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen die Diagnose Krebs gestellt hat, ist der Schock zunächst groß. Diese Information muss verarbeitet werden – das braucht erst einmal Zeit. Nach dem ersten Schock tauchen oft viele Fragen zur Diagnose und zur weiteren Behandlung auf: Ist die Diagnose sicher? Ist es tatsächlich Krebs? Muss operiert werden oder kommt eine Chemotherapie infrage? Welche der Therapie-Optionen ist die Beste für mich oder meinen Angehörigen? All Ihre Zweifel und Fragen sollten Sie mit Ihrem Arzt in Ruhe besprechen.

Tipp
Notieren Sie Ihre Fragen

Ein Arzttermin ist oft mit Aufregung verbunden – gerade dann, wenn es um die Diagnose Krebs geht. Deshalb kann es hilfreich sein, wenn Sie sich Ihre Fragen vorab notieren und den Zettel mit zum nächsten Arzttermin nehmen. So vergessen Sie keine Frage, die Sie ansprechen wollten. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt alles, was Ihnen auf der Seele lastet.

Zweitmeinung gegen Fehldiagnose Krebs?

Manchmal basiert das zwischenmenschliche Verhältnis zum behandelnden Arzt auf keiner stabilen Vertrauensbasis. Es bestehen Zweifel an der Diagnose oder den Behandlungsoptionen. In diesen Fällen kann eine Zweitmeinung für Sie hilfreich sein, um Gewissheit zu bekommen.

Wenn Sie eine Zweitmeinung einholen möchten, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Es ist generell sinnvoll, alle Befunde und Arztbriefe zu sammeln. So haben Sie alle Dokumente beisammen, um sie beim zweiten Arzt vorzulegen.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und welche Leistungen im Rahmen einer zweiten ärztlichen Meinung übernommen werden. Es gibt dafür keinen rechtlichen Anspruch. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche Leistungen an dieser Stelle bezahlt werden.
  • Der Krebsinformationsdienst (dkfz) unterstützt Betroffene dabei, wie sie beim Einholen der Zweitmeinung vorgehen können. Ärzte des Krebsinformationsdienstes beraten Sie telefonisch und sind täglich von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-420 30 40 erreichbar.(11)
  • Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) bietet seit 2019 gemeinsam mit den von ihr zertifizierten Krebszentren das Portal krebszweitmeinung.de an. Hier können Sie eine Zweitmeinung auf Grundlage Ihrer bereits vorhandenen Befunde erhalten. Auch für diese Zweitmeinung sollten Sie vorab die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abklären.

Wenn die Diagnose Krebs den Alltag verändert

Die Diagnose Krebs verändert Ihren Alltag – den des Betroffenen und den seiner Angehörigen. Die Krebs-Therapie kann den Krebspatienten körperlich wie auch psychisch beeinträchtigen. Auch das Krebsstadium und Art der verschiedenen Krebserkrankungen wirken sich auf den Allgemeinzustand des Patienten aus und können ggf. eine (vorübergehende) Pflegebedürftigkeit bedeuten.

Tipp
Pflegebedürftig? Stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad

Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen aufgrund einer Krebserkrankung dauerhaft Hilfe benötigt, sollten Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Mit einem Pflegegrad profitieren Sie von finanziellen Unterstützungen in Form von Pflegeleistungen, die finanzielle Sorgen spürbar reduzieren. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie herausfinden, welcher Pflegegrad auf Sie oder Ihren Angehörigen zutreffen könnte.

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Der Umgang mit Krebs oder einer krebskranken Person kann auch seelische Belastungen in den Alltag bringen. So kann die Krebsdiagnose überwältigen, für Ungewissheit und Ängste sorgen. Auch die Frage nach der Arbeitsfähigkeit und möglichen finanziellen Sorgen sind Stressfaktoren, die Betroffene und deren Angehörige psychisch unter Druck setzen können. Die sog. Psychoonkologie ist eine Form von Krebshilfe, die sich mit der psychologischen Betreuung von Krebspatienten und deren Angehörigen befasst. Ihr Ziel ist, bei der Krankheitsbewältigung zu unterstützen – indem Betroffene psychisch gestärkt werden und wieder am Alltag teilnehmen.

Tipp
Lassen Sie sich von einem Psychoonkologen unterstützen

Auf der Seite des Deutschen Krebsforschungszentrum (dkfz) können Betroffene psychoonkologische Praxen in ihrer Umgebung suchen und finden.

Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung auf pflege.de

pflege.de gibt Ihnen einen informativen Überblick zu den Programmen zur Krebsfrüherkennung.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkennt man Krebs?

Es gibt ein gesetzlich festgelegtes Programm zur Früherkennung von Krebs. Patienten können daran freiwillig teilnehmen. Ziel ist es, Krebs in einem möglichst frühen Entwicklungsstadium zu erkennen. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen.

Kann man Krebs im Blut feststellen?

Eine Blutuntersuchung ist in den meisten Fällen nur der erste Schritt und gibt ggf. Hinweise, die für eine Krebsdiagnose sprechen. Allerdings reicht eine Blutuntersuchung nicht aus, um eine gesicherte Diagnose zu stellen. Dafür bedarf es immer weiterer Untersuchungen.

Was wird bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung gemacht?

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt Krebsvorsorgeprogramme für Männer und Frauen, wo jeweils nach Krebszellen gesucht wird:

  • Bei Männern und Frauen: Früherkennung von Darmkrebs (Stuhluntersuchung oder Darmspiegelung) und Hautkrebs (Hautuntersuchung)
  • Bei Frauen: Brustkrebs (Tastuntersuchung oder Mammographie) und Gebärmutterhalskrebs (Abstrich und Test auf HP-Viren)
  • Bei Männern: Prostatakrebs und Krebserkrankungen der äußeren Geschlechtsorgane (Tastuntersuchung)

Ab wann sollte eine Frau zur Krebsvorsorge?

Die Früherkennungsuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen der äußeren Geschlechtsorgane können Frauen ab 20 Jahren wahrnehmen. Die Brustkrebsfrüherkennung beginnt ab 30 Jahren. Die Untersuchung auf Hautkrebs kommt ab 35 Jahren dazu. Ab einem Alter von 50 Jahren besteht Anspruch auf eine Mammographie und auf eine Früherkennung von Darmkrebs.

Ab wann sollte ein Mann zur Krebsvorsorge?

Die Untersuchung auf Hautkrebs kann ab 35 Jahren genutzt werden. Die Früherkennungsuntersuchungen für Prostatakrebs im Rahmen einer Prostatakrebs-Vorsorge und Krebserkrankungen der äußeren Geschlechtsorgane können Männer ab 45 Jahren in Anspruch nehmen. Die Darmkrebsvorsorge wird ab 50 Jahren empfohlen.

Wie oft sollte eine Frau zur Krebsvorsorgeuntersuchung?

Abhängig vom Alter gibt es Vorsorgeuntersuchungen in diesen zeitlichen Abständen:

Jährlich:

  • Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebs der äußeren Geschlechtsorgane
  • Früherkennung Brustkrebs
  • Früherkennung Darmkrebs

Alle 2 Jahre:

  • Früherkennung Hautkrebs
  • Mammographie

Alle 3 Jahre:

  • Test auf HP-Viren

Wie wird Krebs diagnostiziert?

Dazu müssen umfangreiche Untersuchungen stattfinden. In der Regel kann nach einer Gewebeprobe, die unter dem Mikroskop untersucht wird, die Diagnose sicher gestellt werden.

Wie kann man Krebs vorbeugen?

Im Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung empfiehlt die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) 12 Verhaltensweisen, die Ihr Krebsrisiko senken:

  1. Nicht Rauchen
  2. Rauchfreies Zuhause und Arbeitsplatz
  3. Gesundes Körpergewicht
  4. Regelmäßige Bewegung
  5. Gesunde Ernährung
  6. Wenig oder kein Alkohol
  7. Intensive Sonnenstrahlung und Solarium vermeiden
  8. Schutz am Arbeitsplatz vor krebserregenden Stoffen durch Beachtung der Sicherheitsvorschriften
  9. Zuhause ggf. erhöhte Strahlenbelastung durch natürlich vorkommendes Radon senken
  10. Für Frauen: Stillen senkt das Krebsrisiko, Hormonersatztherapien weitgehend vermeiden
  11. Teilnahme an Impfungen: Hepatitis B und Humanes Papillomvirus
  12. Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

Was wird bei der Krebsvorsorge beim Frauenarzt gemacht?

Frauenärzte bieten je nach Alter bestimmte Früherkennungsuntersuchungen für Frauen an.

Für die Vorsorgeuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs kann sowohl ein Abstrich gemacht als auch ein Test auf Humane Papillomviren durchgeführt werden. Beim Abstrich werden die Zellen auf Veränderungen untersucht. Der HPV-Test zeigt, ob Humane Papillomviren im Körper sind.
Zur Brustkrebsvorsorge kann eine Tastuntersuchung der Brust oder eine Mammographie durchgeführt werden.
Bei der Vorsorgeuntersuchung von Darmkrebs kann wahlweise eine Stuhlprobe untersucht oder eine Darmspiegelung durchgeführt werden.

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Erstelldatum: 0202.80.13|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Weltgesundheitsorganisation (WHO) (2016)
https://cancer-code-europe.iarc.fr/index.php/de/ (letzter Abruf 31.08.2020)
(2)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2020)
www.kbv.de/media/sp/kbvFlyerVorsorge.pdf (letzter Abruf 31.08.2020)
(3)
Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) (2020)
www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/frueherkennung/index.php (letzter Abruf 31.08.2020)
(4)
Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) (2019)
www.krebsinformationsdienst.de/untersuchung/igel.php (letzter Abruf 31.08.2020)
(5)
Medizinischer Dienst Bund (MDB) (o. J.): IGeL Monitor - Kurz und bündig
www.igel-monitor.de/ueber-igel/kurz-und-buendig.html (letzter Abruf 13.04.2022)
(6)
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) (2017)
www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/brustkrebs/diagnose/weitere-diagnoseverfahren.html (letzter Abruf 31.08.2020)
(7)
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) (2019)
www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/basis-informationen-krebs-allgemeine-informationen/hpv-impfung-gebaermutterhalskre.html (letzter Abruf 31.08.2020)
(8)
Robert Koch-Institut (RKI) (2019)
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/HPV/FAQ-Liste_HPV_Impfen.html (letzter Abruf 31.08.2020)
(9)
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) (2018)
www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/basis-informationen-krebs-allgemeine-informationen/genetisch-bedingter-krebs.html (letzter Abruf 31.08.2020)
(10)
Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) (2018)
www.krebsinformationsdienst.de/untersuchung/bildgebung/kernspintomographie-faq.php (letzter Abruf 31.08.2020)
(11)
Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) (2019)
www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2019/news049-zweitmeinung-fuer-krebspatienten.php (letzter Abruf 31.08.2020)
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