Themenwelt

Pflegefall

Ihr Partner, ein Elternteil oder Ihre Großeltern sind durch einen Unfall oder eine Erkrankung pflegebedürftig geworden und brauchen Unterstützung im Alltag? Ging alles sehr schnell und hatten Sie noch keine Gelegenheit, sich auf die neue Situation einzustellen?

Wenn ein Pflegefall eintritt, verändert sich vieles. Zudem müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Beispielsweise darüber, wie und wo überhaupt Unterstützung oder Betreuung nötig ist, wer die Pflege übernimmt und wie man sie finanzieren kann. pflege.de gibt Ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte und hilft Ihnen, Orientierung in dieser Phase zu finden.

Pflegefall - Was tun?

Inhaltsverzeichnis

Ein Service von pflege.de
So berechnen Sie kostenfrei Ihren Pflegegrad
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Pflegefall und Pflegeplanung

Pflegefall – was tun? Tritt ein Pflegefall ein, ist das so gut wie immer mit einer Reihe an Fragen und wichtigen Entscheidungen verbunden. Je nachdem, wie plötzlich und in welchem Ausmaß ein Mensch pflegebedürftig wird, müssen meist Angehörige mitentscheiden, wie es nun weitergehen soll. Gemeinsam müssen Sie nun die Pflege planen.

Info
Pflegefall: Bedeutung

Der Begriff „Pflegefall“ ist umstritten: Nutzt man ihn, um eine Person zu beschreiben, reduziert man diese auf ihren Pflegebedarf. Besser ist es, die eingetretene Situation als „Pflegefall“ zu bezeichnen, die betroffene Person als „Pflegebedürftigen“ oder „Mensch mit Pflegebedarf“. Mit dieser bewussten Sprach-Wahl unterstreichen Sie, dass der betroffene Mensch mehr ist als ein Pflegfall – er ist ein Individuum mit eigenen Rechten und Bedürfnissen, ganz unabhängig vom Pflegebedarf.

So regeln Sie Ihren Pflegefall Schritt für Schritt

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche ersten Schritte Sie im Pflegefall in Angriff nehmen sollten.

  • Erkennen und erfassen Sie den Pflegebedarf.
  • Informieren Sie sich über Pflegegrade und Leistungen
  • Beantragen Sie einen Pflegegrad und stellen Sie die Finanzierung der Pflege sicher.
  • Wählen Sie die richtige Form der Pflege und planen Sie gegebenenfalls die häusliche Pflege. Legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Dienste oder Dienstleistungen ein.
  • Informieren Sie sich zu rechtlichen Aspekten und regeln Sie die rechtliche Vertretung.
  • Eignen Sie sich das notwendige Pflegewissen an und lernen Sie Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige kennen.
Tipp
Eine Checkliste kann helfen

Tritt ein Pflegefall plötzlich ein, prasseln viele Informationen auf Sie ein und Sie müssen viele Aufgaben erledigen. Eine Checkliste kann Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten. pflege.de stellt Ihnen dafür eine praktische Checkliste zum kostenlosen Download zur Verfügung. 

Bonus
Pflegefall – was tun? Die Checkliste beim plötzlichen Pflegefall
  • Welche Aufgaben im Pflegefall auf Sie zukommen
  • Checkliste im praktischen Format
  • Kostenlos, selbsterklärend und umfassend

Von Situation zu Situation unterscheiden sich diese Schritte und auch die Reihenfolge der zu erledigenden Aufgaben.

Experten-Tipp

Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass plötzlich so viel auf Sie einprasselt. Aber glauben Sie mir, so geht es vielen Betroffenen am Anfang. Versuchen Sie trotzdem, Schritt für Schritt vorzugehen. Eine Prioritätenliste ist dabei hilfreich: So vergessen Sie nichts Wichtiges. Scheuen Sie sich nicht, von Anfang an Hilfe anzunehmen. Eine Pflegeberatung kann Ihnen dabei helfen. Nehmen Sie diese frühzeitig in Anspruch, denn sie steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bereits vor einem anerkannten Pflegegrad zu.

Martina  Rosenberg
Chefredakteurin bei pflege.de & Pflegeexpertin

Erkennen und erfassen Sie den Pflegebedarf

Zunächst sollten Sie feststellen, wie umfangreich der Pflegebedarf ist. Immerhin spielt es eine große Rolle für Ihre Organisation, ob ein Angehöriger mit Demenz eine 24-Stunden-Betreuung benötigt oder ob Ihre Eltern lediglich ein bisschen Unterstützung im Alltag brauchen, beispielsweise durch eine stundenweise Betreuung.

Auch für Ihre Planung macht es einen Unterschied, ob Sie für den Pflegebedürftigen alles erledigen müssen oder ob er lediglich Hilfe beim morgendlichen Anziehen oder bei der Haushaltsführung braucht.

Anzeichen für einen Pflegebedarf

Nur, weil jemand alt ist oder eine Krankheit hat, muss er noch lange nicht pflegebedürftig sein. Es gibt jedoch erkennbare Anzeichen für einen Pflegebedarf. Diese können vielfältig sein und sich in körperlichen oder geistigen Veränderungen sowie im Verhalten bemerkbar machen.

Körperliche Anzeichen können nachlassende Mobilität oder Schwierigkeiten bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege oder Essen sein. Vergesslichkeit, Verwirrtheit oder Orientierungsprobleme sind geistige Anzeichen. Weitere wichtige Warnsignale sind unerklärliche Verletzungen oder eine Zunahme von Stürzen.

Eines oder mehrere dieser Symptome können bereits darauf hinweisen, dass eine Person möglicherweise Unterstützung benötigt, um sicher und würdevoll zuhause oder einer betreuten Umgebung zu leben. Mehr zum Begriff können Sie in unserem Ratgeber zur Pflegebedürftigkeit lesen.

Dokumentieren Sie die Pflegesituation

Für alle weiteren Schritte ist es wichtig, den täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand zu erfassen und festzuhalten. Das so genannte Pflegetagebuch kann Ihnen dabei helfen.

Das Pflegetagebuch ist ein hilfreiches Dokument, mit dem Sie die Pflegesituation Ihres Angehörigen festhalten und sich ideal für den Antrag auf einen Pflegegrad vorbereiten können.

Mit dem Pflegetagebuch können Sie später den Unterstützungsbedarf vor dem Gutachter leichter begründen. Auch im Falle eines Widerspruchs kann ein Pflegetagebuch eine große Argumentationshilfe sein.

pflege.de bietet Ihnen ein kostenloses Muster für ein Pflegetagebuch an. Mithilfe eines Fragebogens zum Ankreuzen können Sie darin den Pflegebedarf festhalten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, wichtige Informationen in Notizfeldern festzuhalten. Laden Sie sich unseren Pflegetagebuch Vordruck ganz einfach hier herunter:

Bonus
Ihr Pflegetagebuch für Ihren Pflegealltag
  • Einfache Dokumentation mit Listen und Tabellen
  • Perfekte Vorbereitung für die Pflegebegutachtung
  • Erhalten Sie direkt den richtigen Pflegegrad

Informieren Sie sich über Pflegegrade und Leistungen

Damit pflegebedürftige Menschen notwendige Unterstützungen und Pflegeleistungen erhalten können, wird ihre Pflegebedürftigkeit anhand festgelegter Kriterien und Pflegegrade bestimmt. Ein Gutachter ermittelt dafür bei einem Besuch den Pflegebedarf und gibt eine Empfehlung für einen der fünf Pflegegrade ab. (1)

Ermitteln Sie den voraussichtlichen Pflegegrad

Sobald Sie einen groben Überblick darüber haben, an welchen Stellen im Alltag Unterstützung erforderlich ist, können Sie den voraussichtlichen Pflegebedarf mithilfe des kostenlosen Pflegegradrechners von pflege.de berechnen.

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Pflegegradrechner von pflege.de
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Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos

Im pflege.de Pflegegradrechner können Sie den Unterstützungsbedarf oder die noch vorhandene Selbstständigkeit Ihres Angehörigen angeben und erhalten so ein Ergebnis, das Ihnen eine erste Orientierung dazu gibt, ob Ihr Angehöriger bereits als pflegebedürftig gilt und wenn ja, welcher Pflegegrad ihm voraussichtlich zusteht. Das bereitet Sie ideal auf den Besuch des Gutachters vor.

Die Begutachtung und Empfehlung eines Pflegegrades liegen in Deutschland beim sogenannten Medizinischen Dienst. Bei Privatversicherten übernimmt das die Firma MEDICPROOF.

Experten-Tipp: Frühzeitig Antrag auf Pflegegeld stellen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie vielleicht schon Anspruch auf einen Pflegegrad haben, zögern Sie nicht, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Denn auch, wenn die Pflegekasse zu dem Ergebnis kommt, dass noch kein Anspruch besteht, entstehen Ihnen keine Kosten. Sie haben immer die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder nach sechs Monaten erneut einen Antrag zu stellen. Leider gibt es viel zu viele Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, aber noch keinen Antrag gestellt haben. Die Leistungen helfen Ihnen, Ihren Alltag besser zu bewältigen.

Martina  Rosenberg
Chefredakteurin bei pflege.de & Pflegeexpertin

Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Sozialleistungsträger

Geld ist nicht alles, aber es hilft, die Pflege gut zu organisieren. Immerhin verursacht nicht nur die Pflege an sich hohe Kosten, auch für den Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen muss gesorgt werden.

In vielen Familien kommt nun die Frage auf, ob der Betroffene eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, also eine finanzielle Pflegevorsorge besteht und wer im Pflegefall zahlt. Die wenigsten haben ein derart üppiges Einkommen, dass sie problemlos eine weitere Person mitfinanzieren können. Beschäftigen Sie sich deshalb möglichst zeitnah mit der Frage, wer was bezahlt.

Finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse

Wird einem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zugewiesen, steht ihm finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung, die sogenannten Pflegeleistungen, zu. Diese umfassen das Pflegegeld, verschiedene Zuschüsse und Leistungen sowie Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel.

Den gesetzlichen Rahmen zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). (2) Welche Leistungen im Einzelnen dazu gehören, lesen Sie in unserem großen Überblick-Ratgeber zu den Pflegeleistungen.

Finanzielle Unterstützung von Krankenkasse und Sozialhilfe

Unter Umständen stehen dem pflegebedürftigen Angehörigen Leistungen der Krankenkasse oder Sozialhilfe zu.

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse beispielsweise anteilig oder vollständig die Kosten für bestimmte Hilfsmittel sowie für den sogenannten Krankentransport. (3)

Reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Vermögen nicht aus, um die Kosten für den Pflegefall vollständig zu decken, kann die sogenannte Hilfe zur Pflege gemäß Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragt werden. (4)

Info
Vor der Hilfe zur Pflege

Bevor Sie Hilfe zur Pflege, also Leistungen der Sozialhilfe, beziehen können, müssen alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Dies bedeutet auch, dass keine Unterhaltsverpflichteten ersten Grades vorhanden sein dürfen, die die Kosten übernehmen können. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Elternunterhalt

Wenn Sie sich dazu informieren wollen, welche sogenannten Kostenträger es gibt, wer in verschiedenen Situationen für die Pflegekosten aufkommt und welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie in unserem Ratgeber Kostenträger weiterlesen.

Beantragen Sie einen Pflegegrad

Benötigt Ihr Angehöriger Unterstützung und lässt das Ergebnis des Pflegegradrechners von pflege.de auf eine Pflegebedürftigkeit schließen, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.

Stellen Sie den Antrag möglichst früh, damit Sie die Pflege budgetgerecht planen können und finanzielle Mittel für die Finanzierung der Pflege erhalten.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen wenden. Die Pflegekasse ist eine Abteilung der Krankenkasse. Wenden Sie sich also einfach an Ihre üblichen Ansprechpartner.

Sie können den Antrag schriftlich und formlos, telefonisch oder per E-Mail stellen. pflege.de empfiehlt Ihnen aus Gründen der Nachweisbarkeit die schriftliche Antragstellung. Viele Pflegekassen halten hierfür gesonderte Formulare bereit, die Ihnen die Arbeit erleichtern. Diese Formulare können Sie sich meistens auch online auf der Internetseite der Krankenkasse herunterladen. Alternativ können Sie auch das kostenlose Pflegegrad-Antragsformular von pflege.de nutzen.

Bonus
Ihr Pflegegrad-Antragsformular
  • Vorgefertigtes Antragsformular zum schnellen Ausfüllen
  • Sie brauchen nur die Adresse & Versichertennummer
  • Ausfüllen, ausdrucken, versenden – fertig!
Experten-Tipp: Telefonischer Antrag

Wenn Sie lieber schnell zum Telefonhörer greifen, notieren Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners bei der Pflegekasse. Lassen Sie sich Ihren Anruf auch schriftlich bestätigen. Denn dieses Datum ist maßgeblich, wenn ein Pflegegrad erteilt wird. Die Leistungen werden dann rückwirkend ab diesem Datum gewährt.

Martina  Rosenberg
Chefredakteurin bei pflege.de & Pflegeexpertin

So geht es nach der Pflegegrad-Antragstellung weiter

Haben Sie den Antrag auf Pflegegrad gestellt, findet die Pflegebegutachtung statt. Die Pflegekasse wird einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (geläufig unter dem Kürzel MD, bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei Privatversicherten) vorbeischicken, der die Situation bei dem Pflegebedürftigen vor Ort begutachtet.

Beim Begutachtungstermin sollten Sie die tatsächliche Situation möglichst realitätsnah wiedergeben, damit der Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit korrekt feststellen kann. Eine gute Vorbereitung lohnt sich deshalb. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Pflegebegutachtung.

Nach der Begutachtung leitet der Gutachter sein Pflegegutachten an die Pflegekasse weiter, die daraufhin die Einstufung in den Pflegegrad vornimmt.

Von der Pflegekasse bekommen Sie dann einen schriftlichen Bescheid, bei dem das Gutachten beiliegen muss. Im Falle der Ablehnung können Sie binnen vier Wochen gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads. (5) Dort finden Sie auch eine Vorlage für den Widerspruch.

Bonus
Falscher Pflegegrad? Die Vorlage für Ihren Widerspruch
  • Ausfüllen, ausdrucken, versenden – fertig!
  • Sichern Sie sich Ihre Chance auf eine Neubewertung
  • So fechten Sie die Entscheidung der Pflegekasse an

Planen Sie die Pflege

Wenn Sie wissen, wie viel Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, können Sie die Pflege planen. Dazu gehört

  • die Entscheidung über die Wohnform,
  • die Organisation des Pflegealltags und Aufgabenverteilung,
  • die Einbeziehung professioneller Pflegedienste und ambulanter Hilfen zu planen sowie
  • die Anpassung des Wohnraums.

Entscheiden Sie sich gemeinsam für eine Wohnform bei Pflegebedürftigkeit

Im ersten Schritt sollten Sie die Planung darüber angehen, wie:

  • Ihr Angehöriger versorgt und untergebracht werden möchte,
  • ob Sie selbst pflegen werden und dafür Beruf, Familie & Pflege miteinander vereinbaren können und
  • ob die finanziellen Mittel ausreichend sind, um professionelle Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Gehen Sie in sich, tauschen Sie sich auch mit Ihrem Angehörigen aus und finden Sie heraus, ob die häusliche Pflege eine gute Option ist und ob Sie sich die Pflege selbst zutrauen. Immerhin geht damit eine enorme körperliche und psychische Belastung einher.

Außerdem muss das Zuhause dafür geeignet sein, um diese Form der Pflege umzusetzen, im Zweifel sogar barrierefrei umgebaut werden.

Experten-Tipp: Finden Sie eine gemeinsame Lösung.

Alle Beteiligten müssen an einem Strang ziehen. Am besten ist es, die Organisation gemeinsam zu besprechen. Ich hätte mir damals sehr gewünscht, dass wir gleich zu Beginn mit der ganzen Familie besprochen hätten, wie wir die Situation gemeinsam lösen können.  Nutzen Sie die Chance und versuchen Sie frühzeitig zu klären, wer welche Aufgaben übernehmen kann. Und bedenken Sie, dass nicht alle gleich viel leisten können. Auch Nachbarn und Freunde können mit einbezogen werden. Vielleicht sind Menschen in Ihrem Umfeld bereit zu helfen, sei es durch praktische Unterstützung oder durch den Austausch von Erfahrungen. Eine größere Gemeinschaft kann eine wichtige Stütze sein und dazu beitragen, die Last auf mehrere Schultern zu verteilen.

Martina  Rosenberg
Chefredakteurin bei pflege.de & Pflegeexpertin

Ziehen Sie, je nach finanzieller Möglichkeit, auch Optionen der stationären Pflege in einem Pflegeheim oder zumindest der professionellen Pflege in Betracht. In unserem Ratgeber Altenpflege & Wohnformen im Alter können Sie sich über vielen Möglichkeiten informieren.

Organisation des Pflegealltags und Aufgabenverteilung

Wenn Sie sich dazu entschließen, einen Angehörigen zu pflegen, muss der neue Alltag mit Unterstützung und Pflege geplant werden.

Dazu erstellen Sie am besten einen Pflegeplan, der auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt ist. Dieser Plan umfasst beispielsweise

Bonus
Ihr kostenloser Medikamentenplan
  • Dokumentation leicht gemacht
  • Unverzichtbar in der täglichen Pflege
  • Übersichtlich und selbsterklärend

Ein wichtiger Punkt ist die Koordinierung der medizinischen Versorgung. Halten Sie Kontakt zu Ärzten, Therapeuten und anderen medizinischen Fachkräften. Koordinieren Sie Termine und stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten über den Gesundheitszustand und die Behandlungspläne der pflegebedürftigen Person informiert sind.

Weitere Punkte betreffen die Alltagsorganisation und -unterstützung. Dazu gehört beispielsweise die Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt.

Es ist schön, wenn Sie sich entscheiden, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Aber Sie müssen nicht alle dieser Aufgaben selbst übernehmen.

Tipp
Sichern Sie Ihren Rentenanspruch!

Wenn Sie als pflegender Angehöriger für die Pflege beruflich kürzertreten müssen, darf das nicht zu Lasten der eigenen Rente geschehen. Unter gewissen Voraussetzungen sind Sie während der Pflege sozial abgesichert. Das bedeutet, dass die Pflegekasse während der Pflegezeit Ihre Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt (sogenannte Rentenbeitragszahlung).

Auch, wenn es manchmal schwierig erscheint, um Hilfe zu bitten, sollten Sie die Aufgaben delegieren. Überlegen Sie sich, was Sie realistisch selbst schaffen, welches Pflegewissen Sie selbst bereits haben und beziehen Sie weitere Familienangehörige und Dienstleister in den Pflegealltag ein. Ein mögliches Szenario könnte sein:

  • Morgens helfen Sie dem Pflegebedürftigen, sich anzuziehen und sich zu waschen.
  • Dann wird er abgeholt und zur Tagespflege gebracht, während Sie zur Arbeit gehen.
  • Am Nachmittag wird der Pflegebedürftige zurückgebracht. Sie unternehmen gemeinsam etwas, wickeln Arztbesuche oder Behördengänge ab.
  • Während der Woche engagieren Sie Essen auf Rädern. Dieser Menü-Bringdienst kümmert sich um das Abendessen. Am Wochenende übernehmen Sie selbst den Kochdienst.
  • Für die Hygienemaßnahmen in der Häuslichkeit sorgen Sie abends abwechselnd mit anderen Familienangehörigen.
  • Sie engagieren eine Haushaltshilfe, die sich zweimal pro Woche um den Haushalt kümmert.
  • Eine Betreuungskraft vertritt Sie, wenn Sie wichtige Termine haben.
Experten-Tipp

Falls Sie sich momentan überfordert fühlen, weil es Ihnen unmöglich erscheint, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, müssen Sie sich dieser Herausforderung nicht stellen. Es gibt zahlreiche Umstände, die es einer Person erschweren oder unmöglich machen, diese Verantwortung zu tragen, sei es aufgrund eigener gesundheitlicher Probleme, großer geografischer Distanz oder einer angespannten Beziehung. Für solche Situationen existieren vielfältige Lösungen, von der Unterbringung in einem Pflegeheim bis hin zur Beauftragung eines professionellen Betreuers, der sich um die notwendigen Aufgaben kümmert. Denken Sie daran: Es ist ein Zeichen von Stärke und Verantwortungsbewusstsein, Grenzen zu erkennen und sich zum Wohle aller Beteiligten professionelle Unterstützung zu holen.

Martina  Rosenberg
Chefredakteurin bei pflege.de & Pflegeexpertin

Einbeziehung professioneller Pflegedienste und ambulanter Hilfen

Verschiedene professionelle Pflegedienste und ambulante Hilfen können Sie in der Pflege zuhause unterstützen. Darunter fallen beispielsweise:

Viele dieser Dienste können Sie über die Pflegeversicherung finanzieren oder zumindest teilweise refinanzieren. In einer Pflegeberatung können Sie sich zu den finanziellen Aspekten und möglichen Zuschüsse beraten lassen.

Ein zertifizierter Pflegeberater kann darüber hinaus gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Angebote am besten zu den individuellen Bedürfnissen und der Lebenssituation des Pflegebedürftigen und Ihnen passen.

 

Anpassung des Wohnraums: Barrierefreiheit und Hilfsmittel

Je nachdem, wie stark Ihr Angehöriger durch die Pflegebedürftigkeit eingeschränkt ist, beispielsweise in seiner Bewegungsfähigkeit, können Hilfsmittel und Anpassungen des Wohnraums helfen.

Informieren Sie sich deshalb, je nach Bedarf, zum Einsatz von Hilfsmitteln. Es gibt zum Beispiel verschiedenste Esshilfen oder Gehhilfen: Diese können nicht nur die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern, sondern Ihnen auch die Pflege erleichtern.

In unserem Ratgeber zum barrierefreien Wohnen und Bauen klären wir darüber hinaus auf, worauf Sie bei der barrierefreien Umgestaltung eines Wohnumfelds achten müssen und welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt.

Informieren Sie sich zu rechtlichen Aspekten und regeln Sie die rechtliche Vertretung

Bevor Sie sich mit der Situation konfrontiert sehen, dass Ihr Angehöriger wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, sollten Sie die rechtlichen Voraussetzungen in Form von Vollmachten & Verfügungen regeln.

pflege.de zeigt Ihnen im entsprechenden Ratgeber, worauf es im Ernstfall ankommt.

Eignen Sie sich Pflegewissen an und lernen Sie Entlastungsmöglichkeiten kennen

Von A wie Anziehen bis Z wie Zahnhygiene: Die Entscheidung, ein Familienmitglied zuhause zu pflegen, führt zu zahlreichen neuen Aufgaben. Einige davon werden Ihnen mühelos von der Hand gehen, während Sie sich in andere erst einarbeiten müssen.

Die Pflegetätigkeit kann sehr erfüllend sein, ist aber auch herausfordernd. Damit Sie diesen Herausforderungen gewachsen sind, brauchen Sie konkretes und praxisbezogenes Wissen. In der Themenwelt Pflegewissen für pflegende Angehörige bietet pflege.de einen umfassenden Einblick in die Pflegeaufgaben, die auf Sie zukommen, das erforderliche Pflegewissen und darüber, wie Sie notwendige Fähigkeiten erwerben können.

Experten-Tipp

Eine Pflegesituation kommt meist überraschend und die wenigsten Menschen sind gut darauf vorbereitet. Deshalb ist es sehr hilfreich, sich Wissen darüber anzueignen. Dabei geht es nicht nur um praktisches Pflegewissen, das weiterhilft. Es geht auch darum, Zusammenhänge zu verstehen, Entlastungsmöglichkeiten zu kennen oder Hilfe bei psychischen Problemen zu bekommen. Welche davon Sie in Anspruch nehmen und welche nicht, bleibt immer Ihnen überlassen. Aber man sollte die Möglichkeiten kennen.

Martina  Rosenberg
Chefredakteurin bei pflege.de & Pflegeexpertin

Pflegekurse

Das richtige und nötige Pflegewissen für die Pflege eines Angehörigen können Sie in Pflegekursen erlangen. Diese werden von der Pflegekassen kostenlos angeboten und finden je nach Bedarf

  • öffentlich in der Gruppe,
  • individuell zuhause oder
  • online statt.

Mehr dazu, welche Inhalte Pflegekurse und Pflegeschulungen vermitteln und wie Sie solche Weiterbildungsmöglichkeiten wahrnehmen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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  • Online-Kurs jederzeit und von überall abrufbar
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Angebote zur Entlastung: Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Entschließen Sie sich dazu, einen Angehörigen zu pflegen, stehen Sie schon bald vor kleinen und großen Herausforderungen. Fest steht: Um Ihre eigenen Ressourcen zu schonen, benötigen Sie Unterstützung.

Hier kommen Angebote wie Kurzzeitpflege und Tagespflege ins Spiel. Diese Angebote vertreten Sie bei der Pflege eines Angehörigen. Sie können sie gezielt nutzen, um Entlastung sowie Raum für Freizeit zu schaffen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, auf die sogenannte Verhinderungspflege zuzugreifen, eine Leistung der Pflegekasse.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, während die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung betreut wird. (6) In welchen Situationen das besonders hilfreich ist und wie Sie diese Option finanzieren können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Kurzzeitpflege.

Tagespflege

Tagespflege bietet eine tageweise Betreuung in einer Einrichtung. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige den Tag in der Einrichtung verbringen. Sie werden dort pflegerisch versorgt und kehren abends nach Hause zurück. Die Tagespflege entlastet Sie während der Arbeitszeit oder ermöglicht Ihnen Freiräume für eigene Erledigungen und Interessen.

Verhinderungspflege

Die Pflegeleistung der Verhinderungspflege greift, wenn Sie aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend bei der Pflege zuhause ausfallen. (7) Mehr zur zeitlichen Begrenztheit der sogenannten „Ersatzpflege“ sowie Informationen zur Beantragung finden Sie in unserem Ratgeber zur Verhinderungspflege.

Mein Kind ist pflegebedürftig – was nun?

Besonders belastend ist es, wenn das eigene Kind pflegebedürftig wird. Viele Eltern fühlen sich damit zunächst überfordert und es drängen sich unzählige Fragen auf. Auch in dieser Situation hilft es, erst einmal durchzuatmen und den konkreten Pflegebedarf in Ruhe zu erfassen.

Notieren Sie sich darüber hinaus, an welchen Stellen im Alltag Ihr Kind besondere Unterstützung benötigt. Die Notizen können Sie beispielsweise in einem Pflegetagebuch festhalten und im Anschluss einen Antrag auf einen Pflegegrad an die Pflegekasse stellen.

Unser Rat: Informieren Sie sich über die Pflegeleistungen, die Ihrem Kind zustehen und lassen Sie sich von einer Pflegeberatung mit spezieller Kinderexpertise unterstützen. Die finden Sie zum Beispiel in sogenannten Pflegestützpunkten (Pflegeberatungsstellen).

Welche Besonderheiten es bei Pflegegraden im Kindesalter gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber zu pflegebedürftigen Kindern.

pflege.de-Studie 2023: Kinderpflege zuhause

Was belastet pflegende Eltern und was würde ihren Kinderpflegealltag erleichtern? Die Antworten und weitere Ergebnisse lesen Sie im Ergebnisbericht zur pflege.de-Studie 2023 mit:

 

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflegefall?

Der Begriff Pflegefall bezeichnet eine Situation: Wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt. Ist eine Person pflegebedürftig, braucht sie je nach Situation und körperlicher beziehungsweise geistiger Verfassung unterschiedlich stark Unterstützung, beispielsweise bei der Grundpflege, aber auch in der Haushaltsführung oder anderen täglichen Aufgaben.

Wann ist man ein Pflegefall?

Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn er langfristig (ab sechs Monaten) oder dauerhaft auf Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten angewiesen ist. Das kann aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen der Fall sein. Oft wird der Begriff Pflegefall noch für die Bezeichnung von Menschen mit Pflegebedarf genutzt. Allerdings reduziert man Betroffene damit auf ihren Pflegebedarf: Besser ist es, die eingetretene Situation als Pflegefall zu bezeichnen, Betroffene, die auf Unterstützung angewiesen sind, hingegen als Pflegebedürftige.

Was passiert, wenn man zum Pflegefall wird?

Ein Pflegefall tritt ein, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird. In diesem Fall sollte zunächst sein Bedarf an Unterstützung erfasst und die Pflege geplant werden. Um die benötigte Pflege finanzieren zu können, sollten Betroffene oder deren Angehörige darüber hinaus einen Pflegegrad beantragen. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung. Diese übernimmt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD), bei Privatversicherten das Unternehmen MEDICPROOF. Der in der Begutachtung festgestellte Pflegegrad bestimmt schließlich über die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung. Diese können Sie dann als finanzielle Unterstützung für die Pflege nutzen.

Was tun wenn plötzlich Pflegefall?

Bei einem plötzlichen Pflegefall sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, um eine Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads zu veranlassen. Nur dann stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Informieren Sie sich parallel über Finanzierungsmöglichkeiten, Pflege- sowie Betreuungsformen, Möglichkeiten der Unterstützung, praktisches Pflegewissen und über eventuell notwendige Anpassungen des Wohnraums. Hilfe und Beratung erhalten Sie beispielsweise bei einer Pflegeberatung. Eine kostenlose Pflegeberatung steht Ihnen gesetzlich zu: Egal, ob Sie selbst pflegebedürftig sind oder aber Angehöriger, der einen pflegebedürftigen Menschen pflegt.

Wer muss bei Pflegefall zahlen?

Die Kosten für die Pflege werden zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Nicht gedeckte Kosten müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden, falls keine Zusatzversicherungen vorhanden sind oder diese nicht greifen. Wenn eine pflegebedürftige Person oder deren Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kosten für die notwendige Pflege selbst zu tragen, greift die sogenannte Hilfe zur Pflege, eine Leistung der deutschen Sozialhilfe.

Wann ist die Pflege zuhause nicht mehr möglich?

Die Pflege zuhause ist dann nicht mehr möglich, wenn die pflegebedürftige Person eine derart intensive Betreuung oder medizinische Versorgung benötigt, die zuhause auch mit professioneller Hilfe nicht geleistet werden kann, oder wenn die Belastung für die pflegenden Angehörigen unzumutbar wird.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 5202.90.92
(1)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung: Paragraf 15, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 07.03.2024)
(2)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html (letzter Abruf am 07.03.2024)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html (letzter Abruf am 07.03.2024)
(4)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) Zwölftes Buch Sozialhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html (letzter Abruf am 07.03.2024)
(5)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (ohne Jahr): Sozialgerichtsgesetz (SGG) - Paragraf 84 Abs. 1 Satz Sozialgerichtsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html (letzter Abruf am 07.03.2024)
(6)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung: Paragraf 42 Kurzzeitpflege
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42.html (letzter Abruf am 07.03.2024)
(7)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung: Paragraf 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html (letzter Abruf am 07.03.2024)
(8)
Bildquelle
© contrastwerkstatt - Fotolia.com
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