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Sozialgesetzbuch (SGB)

Deutschlands umfassendes Sozialsystem spielt eine wichtige Rolle in der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Vier Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB) sind für pflegebedürftige Menschen sowie für die Rehabilitation und Teilhabe besonders wichtig: SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII.

pflege.de erklärt die Inhalte von SGB Buch Fünf, Neun, Elf und Zwölf und zeigt, warum sie für Menschen mit Pflegebedarf besonders wichtig sind.

SGB: Das Sozialgesetzbuch in der Pflege

Inhaltsverzeichnis

SGB: Definition

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine Sammlung der zentralen Sozialgesetze in Deutschland. Es regelt umfassend das Sozialrecht und die Sozialversicherung. Das SGB besteht aus zwölf Büchern, die verschiedene Bereiche wie Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe oder Pflegeversicherung abdecken.

Obwohl jedes Buch unterschiedliche Gesetze enthält, müssen sie im Rahmen des SGB als einheitliches Gesamtwerk angewandt werden.(1)

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Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuches

Das Sozialgesetzbuch in Deutschland umfasst insgesamt zwölf Bücher, die verschiedene Aspekte des sozialen Sicherungssystems abdecken. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Sozialgesetzbuchs und seiner einzelnen Bücher.

Besonders hervorzuheben sind vier Bücher, die für Menschen im höheren Alter oder mit Pflegebedarf von großer Bedeutung sind: das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) und SGB XII (Sozialhilfe).

Buch Titel
SGB I – Erstes Buch Allgemeiner Teil (2)
SGB II – Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitssuchende (3)
SGB III – Drittes Buch Arbeitsförderung (4)
SGB VI – Viertes Buch Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (5)
SGB V – Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (6)
SGB VI – Sechstes Buch Gesetzliche Rentenversicherung (7)
SGB VII – Siebtes Buch Gesetzliche Unfallversicherung (8)
SGB VIII – Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (9)
SGB IX – Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (10)
SGB X – Zehntes Buch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (11)
SGB XI – Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (12)
SGB XII  – Zwölftes Buch Sozialhilfe (13)
SGB XIV – Vierzehntes Buch Soziale Entschädigung (14)

SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst alle sozialrechtlichen Regelungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten.

Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.(6)

Wenn Sie als Versicherter heute Leistungen Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen, ist das SGB V also die Grundlage Ihrer Forderungen. Das bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall Anspruch auf medizinische Behandlung haben, die Ihrem Bedarf und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.

Experten-Info

Welche Leistungen Ihnen als Versicherter zustehen, regelt nicht nur der Gesetzgeber. Insbesondere, wenn es um neue Behandlungsmethoden geht, zieht er sich den Rat eines eigens geschaffenen Gremiums hinzu: dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). In diesem Ausschuss sitzen Ärzte sowie Vertreter von Kliniken und Krankenkassen. Sie legen für die rund 83 Millionen Krankenversicherten in Deutschland in vielen Fällen fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Krankenversicherung gewährt werden. Vertreter von Patienten-Selbsthilfeorganisationen haben in diesem Gremium nur eine beratende Funktion.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist ein Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs und heißt auch Buch über die Förderung von Menschen mit Behinderungen. Es hat das Ziel, umfassende Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Personen zur Förderung und Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bieten.

Das SGB IX beinhaltet Regelungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, der sozialen Teilhabe und zur Unterstützung im Alltag. Es definiert, wie Maßnahmen zur Genesung und Einbindung koordiniert und ausgeführt werden sollen und betont die Prinzipien „Genesung vor Rente“ und „Genesung vor Pflege“.

Ein wichtiger Schwerpunkt des SGB IX ist die Unterstützung der Selbstbestimmung und individueller Förderung von Menschen mit Behinderungen. Es gibt Vorschriften zur Barrierefreiheit, zur Verfügbarkeit von unterstützenden Geräten und zur Unterstützung bei Ausbildung und Beschäftigung.

Durch das SGB IX wird auch das Schwerbehindertenrecht geregelt. Es beinhaltet die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und die Feststellung des Grades der Behinderung. Dieses Buch hilft, Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken.

SGB XI: Soziale Pflegeversicherung

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist ein wichtiger Teil des Sozialgesetzbuches und wird auch als Soziale Pflegeversicherung bezeichnet. Es kümmert sich um Menschen, die Pflege benötigen, indem es ihnen Unterstützung und Leistungen bietet.

Das Buch definiert, was Pflegebedürftigkeit bedeutet, legt die unterschiedlichen Pflegegrade fest und regelt den Anspruch auf Pflegeleistungen. Diese Hilfe kann man sowohl zu Hause durch Angehörige oder mobile Pflegedienste als auch in Pflegeheimen erhalten.

Das SGB XI will die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen verbessern und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Es hilft dabei, die finanzielle Belastung der Pflege zu reduzieren und sorgt für eine Verteilung der Pflegekosten zwischen Pflegeversicherung, Pflegebedürftigen und ihren Familien. .(12)

Info
Leistungen der Pflegeversicherung nur bei Pflegebedürftigkeit

Ehe Versicherte Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können, müssen sie eine anerkannte Pflegebedürftigkeit haben. Dazu müssen Versicherte bei der Pflegekasse zunächst einen Pflegegrad beantragen. Danach überprüft bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten die Medicproof GmbH den Pflegebedarf des Versicherten.

SGB XII: Sozialhilfe

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt in Deutschland die Sozialhilfe und ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialgesetzbuches. Dieses Buch konzentriert sich auf die Unterstützung von Personen, die sich in finanzieller Notlage befinden und deren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens nicht aus eigenen Mitteln oder durch Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gedeckt werden können.

Sozialhilfe umfasst verschiedene Hilfearten, darunter Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Ziel des SGB XII ist es, die soziale Inklusion zu fördern, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und die Eigenverantwortung der Betroffenen zu stärken. Es sorgt dafür, dass jeder Mensch in Deutschland Zugang zu grundlegenden sozialen Rechten und Diensten hat, unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen.(13)

Experten-Info

Ihr Einkommen und Vermögen muss zunächst ausgeschöpft sein

Bevor Sie die Leistungen des SGB XII in Anspruch nehmen können, müssen Sie Ihre eigenen Möglichkeiten, das heißt Ihr Einkommen sowie Vermögen, vollständig ausgeschöpft haben. Danach wird der jeweilige Sozialhilfeträger, beispielsweise Ihre Kommunalverwaltung, prüfen, ob Sie Leistungen anderer Träger, etwa der Kranken- oder Rentenversicherung, in Anspruch nehmen können. Dies meint die sogenannte „Nachrangigkeit der Sozialhilfe“.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

 

Häufig gestellte Fragen

Welches Gesetz hilft bei Pflegebedürftigkeit?

Das SGB XI, bekannt als die Soziale Pflegeversicherung, bietet Unterstützung für Menschen, die pflegebedürftig sind. Es regelt die Ansprüche auf Pflegeleistungen und definiert Pflegebedürftigkeit.

Welches SGB-Buch befasst sich mit Rehabilitation und Teilhabe Menschen mit Behinderung??

Das SGB IX ist zuständig für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Es umfasst Regelungen zur Unterstützung im Alltag, zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Welches Buch des SGB bietet Unterstützung bei finanzieller Notlage?

Das SGB XII regelt die Sozialhilfe. Es ist für Personen gedacht, die sich in finanzieller Notlage befinden und deren Grundbedürfnisse nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können.

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Erstelldatum: 6102.50.13|Zuletzt geändert: 5202.90.51
(1)
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2020)
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18231/sozialgesetzbuch-sgb/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(2)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(3)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(4)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(5)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(6)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(7)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(8)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(9)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IIX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(10)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(11)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(12)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(13)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
(14)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (o. J.): Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/ (letzter Abruf am 06.11.2024)
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