Definition: Was ist Behandlungspflege?
Die medizinische Behandlungspflege umfasst spezielle pflegerische Maßnahmen, die außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder Blutdruck- und Blutzuckermessungen. Sie sorgen dafür, dass der Heilungsprozess einer Krankheit gefördert, eine Verschlimmerung vermieden und/oder Beschwerden gelindert werden.
Die Behandlungspflege ist einer von insgesamt drei Grundpfeilern der sogenannten häuslichen Krankenpflege. Die anderen zwei sind die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie wird ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
Die häusliche Krankenpflege ist eine gesetzliche Regelleistung der Krankenversicherung nach Paragraf 37 des fünften Sozialgesetzbuches, kurz SGB V. Ärzte können sie verordnen, um eine zeitlich begrenzte medizinische Versorgung sowohl zu Hause als auch beispielsweise in Schulen oder Arbeitsstätten zu gewährleisten.(1) Die Behandlungspflege ist – ebenso wie die Grundpflege – ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege.
Welche Maßnahmen gehören zur Behandlungspflege?
Hinter der medizinischen Behandlungspflege verbirgt sich ein breites Spektrum an Leistungen, die ein Ärzteteam verordnen kann. Sie können unterschiedliche Ziele verfolgen:(2)
- Sicherungspflege: Eine ambulante medizinische Behandlung wird sichergestellt.
- Krankenhausvermeidungspflege: Ein Klinikaufenthalt soll vermieden, verkürzt oder muss aufgeschoben werden.
- Unterstützungspflege: Patienten erhalten Unterstützung bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Erkrankung. Hier geht es allerdings vornehmlich um grundpflegerische Maßnahmen oder eine hauswirtschaftliche Versorgung.
Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick
Die Behandlungspflege umfasst verschiedene medizinische Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und in den meisten Fällen von einer Pflegefachkraft durchgeführt wird.
Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Tätigkeiten, aufgeteilt nach medizinischen Bereichen:
Wundversorgung und Verbände
- Wundversorgung
- Anlegen Wechsel von Verbandsmaterial
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Medikamente und Injektionen
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen unter die Haut, zum Beispiel bei Diabetes mellitus oder zur Thromboseprophylaxe nach einer Operation
- Injektionen in den Muskel, zum Beispiel Schmerzmittel
- Augentropfen oder -salben verabreichen
Überwachung der Vitalwerte
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
- Flüssigkeitskontrolle (Dokumentation der Trink- und Ausscheidungsmenge)
Ernährung, Ausscheidung und Sonden
- Umgang mit Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Stomaversorgung bei Entero- oder Urostoma
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Legen oder Wechseln eines Blasenkatheters
- Klistiere und Einläufe bei Verstopfung
Atemwege
- Absaugen der oberen Luftwege, etwa bei einem Tracheostoma
- Inhalation, zum Beispiel bei COPD-Patienten
Spezielle Therapien
- Versorgung mit ärztlich verordneten Infusionen
- Port-Versorgung, etwa bei Chemotherapien
Die Behandlungspflege ist auf vier Wochen begrenzt, kann aber in Ausnahmefällen verlängert werden.(1) Die Erstverordnung Ihres Arztes gilt zunächst für 14 Tagen. Wenn notwendig, kann er darüber hinaus eine Folgeverordnung ausstellen. Das muss er dann medizinisch begründen. Ist absehbar, dass Sie länger als sechs Monate Unterstützung brauchen, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung zu beantragen.
Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege
Oft werden Grundpflege und Behandlungspflege verwechselt oder sogar in einen Topf geworfen. Dabei sind sie klar anhand ihrer Tätigkeitsfelder zu unterscheiden:
Folgende Tabelle macht die Aufgabenverteilung deutlich:
Erfahren Sie mehr über die Leistungen, die die Grundpflege abdeckt und wie Sie sie in Ihrem Pflegealltag richtig umsetzen, in unserem Ratgeber Grundpflege: Körperbezogene Pflegemaßnahmen im Überblick.
Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?
Jeder Mensch mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hat Anspruch auf eine Behandlungspflege, wenn sie medizinisch notwendig ist. Er ist unabhängig davon, ob Sie einen Pflegegrad haben oder nicht.
Die Notwendigkeit muss allerdings ärztlich verordnet werden. Das Ärzteteam muss auf dem Rezept genau angeben, welche Tätigkeiten wie oft und in welchem Zeitraum durchgeführt werden müssen. Außerdem muss die Behandlungspflege zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort wie etwa dem betreuten Wohnen erbracht werden.(3)
Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person die medizinische Versorgung übernehmen kann, etwa weil sie berufstätig ist oder die Maßnahmen Fachwissen erfordern.
Folgende Beispiele zeigen, in welchen Situationen eine Behandlungspflege zum Einsatz kommen kann.
Krankenhausvermeidungspflege
Eine alleinerziehende Mutter muss für eine notwendige Behandlung ins Krankenhaus, hat aber noch niemanden gefunden, der auf ihr Kind aufpasst. Eine verordnete Behandlungspflege kann die medizinische Versorgung sichern, bis die Betreuung organisiert ist.
Sicherungspflege
Um die Symptome seiner Krankheit in Schach zu halten, muss ein alleinlebender älterer Herr täglich verschiedene Medikamente einnehmen. Er ist aber nicht in der Lage, selbstständig die Tabletten in der richtigen Reihenfolge zur richtigen Zeit einzunehmen. Ein ambulanter Pflegedienst kann ihn bei der Medikamenten-Planung und -Gabe unterstützen.
Die Sicherungspflege ist nicht zeitlich begrenzt. Der Patient kann sie also so lange in Anspruch nehmen, wie es medizinisch notwendig ist. Allerdings muss sein Arzt die Verordnung immer wieder aufs Neue ausstellen. Mit einer Begründung kann er die Sicherungspflege aber auch von vorne herein für einen längeren Zeitraum verordnen.
Unterstützungspflege
Bei einem Unfall hat sich ein Mensch, der Diabetes mellitus hat, seinen rechten Arm gebrochen.
Da er einen Diabetischen Fuß hat und allein lebt, muss ihn ein Pflegedienst nicht nur bei der Grundpflege, wie etwa dem An- und Ausziehen, helfen, sondern auch medizinische Maßnahmen wie etwa die Wundversorgung des erkrankten Fußes übernehmen.
Wer darf die Behandlungspflege durchführen?
Grundsätzlich dürfen nur medizinisch ausgebildete Fachkräfte die Behandlungspflege durchführen. Dazu gehören Pflegefachkräfte, Kinderkrankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpfleger.(4)
Pflegehilfskräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung können sich darüber hinaus durch eine Weiterbildung für bestimmte Tätigkeiten der Behandlungspflege qualifizieren.(5)
Einfache medizinische Aufgaben, wie beispielsweise das Messen des Blutzuckers und Spritzen von Insulin, können nach fachkundiger Einweisung auch Angehörige oder der Patient selbst übernehmen.(2)
Einteilung der Behandlungspflege in Leistungsgruppen
Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, die unterschiedlich komplex, zeitaufwendig oder medizinisch anspruchsvoll sind. Um sie entsprechend einzuordnen, teilen Pflegedienste sie in der Regel in vier Leistungsgruppen, kurz LGs, ein:
- LG 1: Medizinische Basis-Maßnahmen (z. B. Blutdruck- und Blutzuckermessung oder Medikamentengabe)
- LG 2: Erweiterte Maßnahmen (z. B. PEG-Sonden-Versorgung oder Katheterpflege)
- LG 3: Qualifizierte/ Aufwendige Maßnahmen (z. B. Wund- oder Stomaversorgung)
- LG 4: Komplexe/ Spezialisierte Maßnahmen (z. B. Infusionen oder Port-Versorgung)
Sie dienen vor allem der Abrechnung, aber auch um festzulegen, welche Qualifikation das Personal benötigt.
Welche Leistungen tatsächlich zu welcher Gruppe gehören und was sie kosten, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Der Grund: Die Verträge werden auf Landesebene zwischen den jeweiligen Pflegeverbänden und den Krankenkassen ausgehandelt.
Wer übernimmt die Kosten?
Wenn die Behandlungspflege vom Arzt verordnet ist, übernimmt Ihre Krankenkasse den überwiegenden Teil der Kosten. Was Sie dazuzahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen allerdings ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil leisten. Dieser beläuft sich auf 10 Prozent der Kosten pro Tag. Die Zuzahlung ist allerdings begrenzt auf höchstens 28 Kalendertage pro Jahr. Außerdem müssen Sie pro Verordnung 10 Euro bezahlen.(1)
Die Zuzahlung ist durch die sogenannte Belastungsgrenze gedeckelt. Überschreitet sie den Wert von zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens – bei chronisch kranken Menschen ist es sogar nur ein Prozent –, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.(1)
Wie genau Sie das machen, beschreibt unser Ratgeber Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.
Kostenübernahme bei privat Versicherten
Wenn Sie privat versichert sind, stellt der ambulante Pflegedienst seine Rechnung direkt an Sie. Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Erstattung erfolgt entsprechend der Leistungen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart sind.
Das kann je nach vereinbartem Tarif eine volle Deckung der Kosten sein, nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen gelten oder sich auf einen Betrag abzüglich eines Eigenanteils belaufen.
Wie wird Behandlungspflege beantragt?
Der Ablauf zur Beantragung von Behandlungspflege verläuft in vier Schritten:(2)
- Verordnung ausstellen: Das Ärzteteam stellt eine Verordnung aus, in der es das Ziel der häuslichen Krankenpflege angibt und welche Maßnahmen wie lange dazu notwendig sind.
- Pflegedienst beauftragen: Diese Verordnung übergeben Sie an den ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl, der auf der Verordnung bestätigen muss, dass er die beschriebenen Leistungen übernimmt.
- Bei Krankenkasse einreichen: In der Regel reicht der Pflegedienst die Verordnung direkt bei der Krankenkasse ein. Das muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ausstellung geschehen.
- Prüfung und Genehmigung: Schließlich prüft die Krankenkasse die verordneten Leistungen und erteilt die schriftliche Genehmigung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst spezielle pflegerische Maßnahmen, die in der Regel von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Wundversorgung oder das Medikamentenmanagement. Die Maßnahmen werden ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?
Die Grundpflege unterstützt bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Ausscheidung. Die Behandlungspflege hingegen umfasst alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen wie beispielsweise Wundversorgung, Verbandswechsel, Blutdruck- oder Blutzuckermessung.
Wer darf die Behandlungspflege durchführen?
Nur medizinische Fachkräfte dürfen eine medizinische Behandlungspflege ausführen, zum Beispiel Altenpfleger, Pflegefachkraft sowie Gesundheits- und Krankenpfleger. Nach einer entsprechenden Weiterbildung können sich darüber hinaus Pflegehilfskräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung für bestimmte Tätigkeiten der Behandlungspflege qualifizieren. Angehörige oder der Patient selbst dürfen – nach fachkundiger Einweisung – lediglich einfache medizinische Aufgaben, wie etwa die Blutzuckermessung oder das Spritzen von Insulin übernehmen.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich medizinische Tätigkeiten, die von Fachkräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden. Sie reichen von der Wundversorgung über die Medikamentengabe bis hin zu Blutdruck- und Blutzuckermessungen.
Wie beantrage ich Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst bei der zuständigen Krankenkasse.
Muss ich die Behandlungspflege selbst zahlen?
Die Kosten für eine Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse. Allerdings müssen Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten pro Tag plus 10 Euro pro Verordnung leisten. Die Zuzahlung ist begrenzt auf höchstens 28 Kalendertage pro Jahr.




