Grad der Behinderung

Ein Taschenrechner und eine Brille neben einem Antrag auf Feststellung des Grad der Behinderung GdB

Der Grad der Behinderung (GdB) drückt aus, wie stark eine Person bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Mit einem GdB haben Sie Anspruch auf eine Reihe von Nachteilsausgleichen in unterschiedlichen Bereichen des Lebens.

pflege.de erklärt, was der Grad der Behinderung ist, wer ihn bekommen kann und warum sich der Antrag auch dann lohnt, wenn Sie schon einen Pflegegrad haben.

Inhaltsverzeichnis

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Grad der Behinderung: Definition

Der Grad der Behinderung (GdB) misst die Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen. Dabei geht es vor allem darum, wie stark die Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. (1)

Anders formuliert: Der Grad der Behinderung drückt aus, wie stark eine Person durch ihre Behinderung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist. Der GdB sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus und ist unabhängig vom Beruf der Person.

Ausgedrückt wird der GdB in Zehnerschritten von 20 bis 100. Es gibt also diese Behinderungsgrade: 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 und 100. Die früher geltenden Fünferschritte gibt es nicht mehr.

Der Grad der Behinderung ist grundsätzlich unabhängig vom Pflegegrad. Viele Menschen mit einem Pflegegrad können aber auch einen Behinderungsgrad bekommen – und andersrum. In den meisten Fällen ergeben sich daraus viele Vorteile.

Info
Was ist ein „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS)?

Der „Grad der Schädigungsfolgen“ wird genauso bemessen wie der Grad der Behinderung. Er drückt aber aus, dass die Beeinträchtigungen einen benennbaren Auslöser oder sogar Verursacher haben und wird deshalb eher bei der Unfallversicherung verwendet. (2)

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Was bedeuten die Merkzeichen?

Der Grad der Behinderung drückt über die Zahl vor allem die Schwere einer Beeinträchtigung aus. Die Merkzeichen stehen als zusätzliches Merkmal für bestimmte Qualitäten von Behinderung. Mit einem Merkzeichen haben Sie Anspruch auf zusätzliche Nachteilsausgleiche.

Die Merkzeichen im Überblick:

  • Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung
  • Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit
  • Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit
  • Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit
  • Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
  • Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Weitere Merkzeichen, die vor allem im Zusammenhang mit Kriegsschäden eine Rolle spielen, sind „1. Kl.“, „VB“ und „EB“. In Berlin gibt es außerdem das Merkzeichen „T“ für die Teilnahmeberechtigung am kommunalen Sonderfahrdienst. (3)

Welche Vorteile habe ich mit einem Behinderungsgrad?

Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen gelten verschiedene Steuervorteile, Vergünstigungen und Sonderrechte. Diese „Nachteilsausgleiche“ sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Einige gelten jedoch erst ab einem GdB von 50, also mit einer Schwerbehinderung.

Mit einem GdB unter 50:

  • Steuervorteile wie den Behinderten-Pauschbetrag
  • Auf Antrag: Besonderer Kündigungsschutz ab GdB 30 möglich (4)
  • Bei Bedarf technische Arbeitshilfen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes
  • Persönliches Budget zur freien Gestaltung der Unterstützungsleistungen
  • Teilweise Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • Je nach Wohnort oder Bundesland gibt es weitere Möglichkeiten wie Fahrdienste oder Parkausweise

Zusätzlich mit einem GdB ab 50:

  • Steuervorteile wie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
  • Möglicherweise Anspruch auf verlängertes Kindergeld
  • Vorteile beim BAföG
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Fünf Tage bezahlter Extraurlaub pro Jahr
  • Zwei Jahre früher in Rente
  • Höhere Ansprüche auf Sozialleistungen
  • Weitere Nachteilsausgleiche für seltene Sonderfälle

Einige Nachteilsausgleiche hängen gar nicht vom Grad der Behinderung ab, sondern allein von Merkzeichen. Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder Leistungen wie das Blindengeld. (5)

Tipp
Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis beantragen

Mit einem Behinderungsgrad von 50 oder höher gelten Sie als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit können Sie im Alltag Ihren GdB und die Merkzeichen schnell nachweisen. Sie sind aber nicht verpflichtet, diesen Ausweis zu beantragen.

Antrag auf Feststellung beim Versorgungsamt

Um einen Grad der Behinderung und Merkzeichen zu erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Ihren Wohnbereich zuständigen Versorgungsamt. In vielen Versorgungsämtern können Sie den Antrag auch online stellen.

Tipp
Finden Sie Ihr Versorgungsamt mit REHADAT

Das für Sie zuständige Versorgungsamt finden Sie schnell und einfach mit der Versorgungsamt-Übersicht von REHADAT, dem Portal für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Beim Feststellungsverfahren prüft ein Gutachter alle medizinischen Dokumente, die er zur Verfügung hat. Er kann auch weitere Dokumente von Ärzten anfordern. Anhand der Befunde entscheidet er über einen Behinderungsgrad und über entsprechende Merkzeichen.

Tipp
Entbinden Sie Ärzte von Ihrer Schweigepflicht

Damit der Gutachter Ihre medizinischen Unterlagen von Ärzten anfordern kann, müssen Sie die Ärzte vorher schriftlich von ihrer Schweigepflicht befreien. Alternativ können Sie die Unterlagen selbst einfordern und einreichen.

Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich mit dem Feststellungsbescheid. Mit dem Bescheid ist das Ergebnis offiziell gültig und Sie können die Vorteile nutzen. Wenn Sie mit dem Ergebnis jedoch nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Grad der Behinderung: Tabelle

Mit welcher Art körperlicher, seelischer oder kognitiver Einschränkung Sie welchen Behinderungsgrad erhalten, richtet sich vor allem nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dort sind viele chronische Krankheiten und Arten von Behinderungen aufgelistet.

Die folgende GdB-Tabelle soll Ihnen einen Eindruck davon vermitteln, womit Sie einen GdB bekommen können. Die Liste ist aber nicht vollständig: Sie können auch mit anderen Diagnosen einen Behinderungsgrad erhalten, wenn Sie deshalb vergleichbare Beeinträchtigungen haben. (6) (7)

Körperliche Behinderungen

  • Amyotrophe Lateralsklerose ALS (GdB 50-100)
  • Amputationen (GdB 50-100)
  • Aphasie und Sprachverlust (GdB 30-50)
  • Cerebralparese (GdB 30-100)
  • Darmfunktionsstörungen (GdB 20-40)
  • Inkontinenz (GdB 20-70)
  • Muskeldystrophie (GdB 30-70)
  • Lähmungen (GdB 30-100)
  • Osteoporose (GdB 20-40)
  • Schädel-Hirn-Trauma (GdB 20-80)
  • Sialorrhoe oder Hypersalvation (GdB 10-20)
  • … sowie weitere körperliche Behinderungen

Sehbehinderungen

  • Farbenblindheit (GdB 10-20)
  • Schwere Sehbehinderung, auch wenn nur auf einem Auge (GdB 20-70)
  • Blindheit, auch wenn nur auf einem Auge (GdB 30-100)
  • Hör- und Sehbehinderung zugleich (GdB 50-100)

Hörbehinderungen

  • Tinnitus (GdB 10-40)
  • Schwerhörigkeit, auch wenn nur auf einem Ohr (GdB 0-80)
  • Taubheit, auch wenn nur auf einem Ohr (GdB 20-100)
  • Usher-Syndrom (GdB 30-100)

Kognitive Behinderungen und chromosomale Abweichungen

  • Geistige Behinderung (GdB 50-100)
  • Trisomie 21 (GdB 50-100)
  • Williams-Beuren-Syndrom (GdB 50-100)
  • … sowie weitere Behinderungen dieser Art

Neurodiversität & Psyche

  • ADHS (GdB 30-70)
  • Autismus-Spektrum-Störung (GdB 10-100)
  • Lese-Rechtschreibstörung (GdB 20-50)
  • Rechenstörung (GdB 20-40)
  • Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen (GdB 0-100)

Chronische Krankheiten

Info
Behinderungsgrade werden nicht addiert

Falls Sie mehrere Gründe für einen GdB nachweisen können, wird das bei der Feststellung berücksichtigt. Dabei werden die Grade aber nicht einfach zusammengerechnet. Entscheidend ist, wie stark die Beeinträchtigung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt ist.

Grad der Behinderung und Pflegegrad

Viele Menschen mit einem Pflegegrad können auch einen Grad der Behinderung bekommen. Das geschieht aber nicht automatisch. Leider wissen viele nichts davon oder vergessen nach dem Antrag auf den Pflegegrad, sich auch noch um den Feststellungsantrag für einen GdB zu kümmern.

Dabei hat der GdB im Pflegealltag viele Vorteile, gerade für die Finanzierung. Sie profitieren zum Beispiel steuerlich durch den Behinderten-Pauschbetrag und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale.

Sparen können Sie auch durch zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel Fahrdienste für Menschen mit Behinderung oder besondere Parkausweise. Das hängt stark von Ihrer persönlichen Pflegesituation und den verfügbaren Angeboten in Ihrer Umgebung ab.

Tipp
Mit Pflegegrad 4 und 5 von Steuervorteilen profitieren

Steuerlich sind Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen „H“ gleichgestellt. Und mit diesem Merkzeichen haben Sie Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Sie können in diesem Fall also auch ohne GdB profitieren. (8)

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung drückt aus, wie stark jemand durch eine Behinderung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Es gibt Behinderungsgrade in Zehnerschritten von 20 bis 100.

Wie bekomme ich einen Grad der Behinderung (GdB)?

Um einen Grad der Behinderung zu bekommen, stellen Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie dann einen Feststellungsbescheid über den Behinderungsgrad und die Merkzeichen.

Was ist der Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?

Der „Grad der Schädigungsfolgen“ (oft fälschlicherweise „Grad der Schädigung“) drückt aus, dass die Beeinträchtigungen einen benennbaren Auslöser oder sogar Verursacher haben. Er wird genauso bemessen wie der Grad der Behinderung, aber vor allem im sozialen Entschädigungsrecht und bei der Unfallversicherung verwendet.

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten Sie als schwerbehindert. Sie können sich dann einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen und profitieren von vielen Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen.

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Erstelldatum: 4202.50.2|Zuletzt geändert: 5202.80.5
(1)
REHADAT (o. J.): Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Grad der Behinderung (GdB) Zusammenfassung
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Grad-der-Behinderung-GdB/ (letzter Abruf am 29.04.2024)
(2)
REHADAT (o. J.): Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Grad der Schädigungsfolgen (GdS) Zusammenfassung
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Grad-der-Schaedigungsfolgen-GdS/ (letzter Abruf am 29.04.2024)
(3)
EnableMe (o. J.): Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
https://www.enableme.de/de/artikel/merkzeichen-2212#Sondermerkzeichen%20im%20Schwerbehindertenausweis (letzter Abruf am 29.04.2024)
(4)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 2 Begriffsbestimmungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html (letzter Abruf am 29.04.2024)
(5)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. (2022): Nachteilsausgleiche
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/nachteilsausgleiche/ (letzter Abruf am 29.04.2024)
(6)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008
https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html (letzter Abruf am 29.04.2024)
(7)
Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH (o. J.): Grad der Behinderung-Tabelle - Was ist das und was nützt es?
https://www.enableme.de/de/artikel/grad-der-behinderung-tabelle-10731 (letzter Abruf am 29.04.2024)
(8)
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) – § 65 Nachweis der Behinderung und des Pflegegrads
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__65.html (letzter Abruf am 29.04.2024)
(9)
Bildquelle
© agenturfotografin / stock.adobe.com
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