Verhinderungspflege: Definition
Verhinderungspflege nennt man die vorübergehende Vertretung einer eingetragenen Pflegeperson, also einem nicht professionell pflegenden Angehörigen. Deshalb wird die Verhinderungspflege oft auch als „Ersatzpflege“ bezeichnet.
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten bei der Finanzierung der Verhinderungspflege Unterstützung von der Pflegeversicherung. Seit dem 01.07.2025 steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. (1)
Wann kann man Verhinderungspflege nutzen?
Seit dem 01.07.2025 sind die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege stark vereinfacht. Es gelten jetzt nur noch diese Kriterien:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die Pflege findet überwiegend zuhause statt, also nicht in einem Pflegeheim.
- Eine Pflegeperson muss vertreten werden.
Dabei sind ganz unterschiedliche Gründe für die Verhinderungspflege zulässig: Erkrankungen, Urlaube, Freizeitaktivitäten, Überstunden, Dienstreisen, Weiterbildungen und so weiter – es gibt eigentlich kaum Einschränkungen. (1)
Ohne eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson kann keine Verhinderungspflege stattfinden. Diese wird in der Regel im Rahmen der Erstbegutachtung benannt. Ein Wechsel oder eine Ergänzung kann nachträglich eingetragen werden.

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Die Vertretung der Pflegeperson kann entweder eine geeignete Privatperson oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen:
- Verhinderungspflege durch Privatpersonen: Das können zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Verwandte sein. Für nahe Verwandte und Haushaltsmitglieder gelten Sonderregelungen bei der Vergütung.
- Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst: Dabei ist die Ersatzpflegperson eine professionelle Pflegekraft und es entstehen entsprechend höhere Kosten.
Theoretisch ist auch Verhinderungspflege im Pflegeheim möglich. In der Praxis kommt das selten vor, weil die Heimplätze fehlen. Über die Verhinderungspflege können dabei nur Pflegekosten abgerechnet werden. Investitionskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss man selbst zahlen.
Abrechnung über den gemeinsamen Jahresbetrag
Seit dem 01.07.2025 gilt für die Verhinderungspflege kein einzelnes Budget mehr. Stattdessen steht für die Finanzierung der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Der Betrag steigt nicht mit dem Pflegegrad.
Das heißt: Sie können die volle Summe des gemeinsamen Jahresbetrags flexibel und ganz nach Ihrem Bedarf für die beiden Leistungen verwenden. (2)
Der gemeinsame Jahresbetrag wurde zum 01.07.2025 eingeführt, also mitten im Jahr 2025. Dabei wurde kein „neues“ Budget zur Verfügung gestellt. Sondern der gemeinsame Jahresbetrag setzt sich aus den beiden vorher geltenden Einzelbeträgen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen.
Abrechnung mit dem ambulanten Pflegedienst
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege, ist die Abrechnung relativ einfach. Der Pflegedienst stellt Ihnen seine Dienste in Rechnung oder rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Eigenanteile sind in bestimmten Fällen möglich.
Abrechnung mit Privatpersonen
Aber auch Privatpersonen dürfen für ihre Tätigkeit entschädigt werden. Klären Sie am besten mit der Ersatzpflegeperson im Vorhinein, ob es eine finanzielle Entschädigung geben soll und wie hoch diese sein soll. Dann entstehen keine falschen Erwartungen.
Üblich ist, dass Sie der Ersatzpflegeperson die Aufwandsentschädigung auszahlen und später eine Erstattung bei der Pflegekasse beantragen. Am besten überweisen Sie das Geld und heben die Kontoauszüge auf. Barzahlungen sind auch möglich, wenn Sie sich die Zahlung quittieren lassen.
Stundenlohn bei der Verhinderungspflege
Bei Privatpersonen kann der Stundenlohn von der pflegebedürftigen Person selbst bestimmt werden. Vertretbar sind Beträge von etwa 5 bis 25 Euro pro Stunde Verhinderungspflege. Professionelle Pflegedienste dürfen für Ihre Leistungen auch deutlich höhere Stundensätze berechnen.
Grundsätzlich steht es jedem frei, den Stundenlohn selbst festzulegen. Allerdings muss die Höhe angemessen sein, wie das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ vorgibt (SGB XI, Paragraf 29).

Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
Bei Verwandten ersten und zweiten Grades oder Personen, die im selben Haushalt leben, ist der jährliche Höchstbetrag auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Das Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad an, steht aber erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Verhinderungspflege 2025: Tabelle
Was genau die Begrenzung bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bedeutet, erfahren Sie in unserer Tabelle zur Verhinderungspflege 2025. Alle Beträge sind Jahresbeträge.
Mehr zum Thema „Mehrkosten“ lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Verhinderungspflege voll ausschöpfen: So geht`s
Bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen desselben Haushalts sind die jährlichen Höchstbeträge begrenzt. Doch diese Begrenzung gilt nur für die Aufwandsentschädigung, quasi den „Stundenlohn“.
Will man die Verhinderungspflege voll ausschöpfen, können diese Personen darüber hinaus entstehende Mehrkosten geltend machen. Diese Mehrkosten müssen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege notwendig entstanden sein. (1)
Typische Beispiele für notwendige Mehrkosten:
- Fahrtkosten: Notwendige Fahrtkosten entstehen zum Beispiel vom Wohnort der Ersatzpflegeperson zum Ort der Pflege. Jeder gefahrene Kilometer ist mit 20 Cent anrechnungsfähig. Für die Abrechnung können Fahrscheine oder Tankquittungen hilfreich sein.
- Verdienstausfälle: Wer bei der Pflege einspringt und deshalb auf Einkommen verzichtet, kann sich diese Verdienstausfälle über die Verhinderungspflege erstatten lassen. Besprechen Sie am besten mit der Pflegekasse, welche Nachweise dafür im konkreten Fall gebraucht werden.
Stundenweise und tageweise Verhinderungspflege
Bei der Abrechnung wird zwischen stundenweiser Verhinderungspflege und tageweiser Verhinderungspflege unterschieden:
- Stundenweise Verhinderungspflege ist immer dann gegeben, wenn die Ersatzpflegeperson weniger als 8 Stunden pro Tag abrechnet.
- Tageweise Verhinderungspflege ist immer dann gegeben, wenn die Ersatzpflegeperson 8 oder mehr Stunden an einem Tag abrechnet.
Der Hintergrund: Verhinderungspflege ist auf 56 Tage (8 Wochen) jährlich begrenzt. (1) Allerdings zählt dabei nur die tageweise Verhinderungspflege. Die stundenweise Verhinderungspflege zählt hingegen überhaupt nicht in das Limit von 56 Tagen.
Der volle Leistungsbetrag steht jederzeit zur Verfügung, nicht nur anteilig im Jahr. Das heißt: Auch wenn Sie die Voraussetzungen erst im November erfüllen, können Sie den vollen Jahresbetrag abrufen.

Kürzung des Pflegegelds bei tageweiser Verhinderungspflege
An einem Tag, an dem tageweise Verhinderungspflege abgerechnet wird, wird das erhaltene Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. (3) Das gilt jedoch nicht am ersten und nicht am letzten Tag eines zusammenhängenden Zeitraums.
Tage mit stundenweiser Verhinderungspflege beeinflussen Ihren Anspruch auf Pflegegeld gar nicht. Es kann also von Vorteil sein, die Verhinderungspflege weniger als acht Stunden pro Tag abzurechnen. Denn so erhalten Sie weiterhin das ungekürzte Pflegegeld.
Wie beantragt man die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege wird von der pflegebedürftigen Person bei der eigenen Pflegekasse oder privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) beantragt. Ausführliche Informationen zu Fristen, Nachweisen und Formularen erhalten Sie im Ratgeber Antrag auf Verhinderungspflege.
Ist Verhinderungspflege steuerfrei?
Das Geld, was Sie als Ersatzpflegperson für die Verhinderungspflege erhalten, müssen Sie grundsätzlich bei der Steuererklärung angeben. Denn es gilt als Einkommen. Allerdings heißt das nicht, dass es auch automatisch versteuert werden muss.
Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn …
- … die Verhinderungspflege von Verwandten durchgeführt wird.
- … die Verhinderungspflege von Privatpersonen durchgeführt wird, die mit der Pflege eine sittliche Pflicht erfüllen.
Der Begriff „sittliche Pflicht“ bezeichnet dabei nicht anderes, als dass man es nicht wegen des Geldes tut, sondern aus moralischen Gründen. Das kann aus Nächstenliebe, Überzeugung oder Pflichtbewusstsein sein, nur eben nicht mit Erwerbsabsicht.
In jedem Fall ist die Verhinderungspflege aber nur so lange steuerfrei, wie die Ersatzpflegeperson insgesamt nicht mehr Geld für die Pflege bekommt, als der pflegebedürftigen Person jährlich an Pflegegeld zusteht. Bei Pflegegrad 1 gilt stattdessen der jährliche Entlastungsbetrag. (5)
Verhinderungspflege für mehrere Personen
Verhinderungspflege bei mehreren verschiedenen pflegebedürftigen Personen ist auch als Privatperson möglich. Das ist zum Beispiel oft bei ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe in der Pflege der Fall.
Unter Umständen kann das dazu führen, dass das Finanzamt bezweifelt, dass hier aus „sittlicher Pflicht“ gehandelt wird. Und stattdessen Erwerbsabsichten unterstellt. Dann müssten diese Einnahmen versteuert werden. Das lässt sich im Einzelfall nur mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater klären.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Pflegeleistung, mit der eine Ersatzpflegeperson finanziert werden kann, wenn eine private Pflegeperson krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert ist. Anspruch haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, wenn sie zuhause gepflegt werden.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege?
Seit dem 01.07.2025 wird die Verhinderungspflege mit dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege finanziert. Der gemeinsame Jahresbetrag liegt bei 3.539 Euro jährlich.
Für wie viele Tage ist Verhinderungspflege möglich?
Die Verhinderungspflege kann für maximal 56 Tage (8 Wochen) im Jahr genutzt werden. Und zwar am Stück oder auch verteilt. Dabei wird immer nur die tageweise Verhinderungspflege gezählt, nicht die stundenweise Verhinderungspflege.
Wie oft im Jahr ist Verhinderungspflege möglich?
Verhinderungspflege kann beliebig oft im Jahr genutzt werden – solange die Gesamtdauer von 56 Tagen (8 Wochen) und der verfügbare Höchstbetrag nicht überschritten werden.
Was kann alles über die Verhinderungspflege abgerechnet werden?
In erster Linie können die Kosten für die Ersatzpflegeperson abgerechnet werden, egal ob Privatperson oder ambulanter Pflegedienst. In einigen Fällen können auch Fahrtkosten und Verdienstausfälle abgerechnet werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2-5, die zuhause gepflegt werden. Außerdem muss mindestens eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, die dann vertreten werden soll.
Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?
Freunde, Nachbarn, entfernte Verwandte, Pflegekräfte – theoretisch jede geeignete Person. Bei der Abrechnung gelten allerdings Sonderregeln für Verwandte ersten und zweiten Grades.
Kann ein Verwandter die Verhinderungspflege übernehmen?
Ja, allerdings gelten bei Verwandten ersten und zweiten Grades Besonderheiten bei der Abrechnung.
Kann man für zwei Personen Verhinderungspflege machen?
Ja, man kann für mehrere Personen Verhinderungspflege übernehmen. Tut man das extrem häufig, kann es passieren, dass die Aufwandsentschädigungen steuerpflichtig werden, weil das Finanzamt Erwerbsabsichten unterstellt.
Wie hoch sind die Kosten für Verhinderungspflege?
Bei Verhinderungspflege durch Privatpersonen sind „Stundenlöhne“ von 5-25 Euro möglich. Professionelle Pflegefachkräfte kosten deutlich mehr. Beachten Sie außerdem, dass bei tageweiser Verhinderungspflege möglicherweise das Pflegegeld gekürzt wird.
Wie rechnet man Verhinderungspflege ab?
Verhinderungspflege wird im Normalfall hinterher rückwirkend abgerechnet. Sammeln Sie Belege wie Rechnungen, Quittungen und Stundenzettel und reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung ein. Die Kosten werden dann erstattet, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wieviel Stundenlohn bei Verhinderungspflege?
Bei Privatpersonen sind 5-25 Euro als Aufwandsentschädigung pro Stunde denkbar. Bei zu hohen Beträgen kann die Pflegeversicherung die Zahlung verweigern, weil sie als unwirtschaftlich gelten. Professionelle Pflegekräfte kosten in der Regel deutlich mehr.
Welche Nachweise und Quittungen braucht man für die Verhinderungspflege?
Um die Kosten für die Aufwandsentschädigung bei der Verhinderungspflege erstattet zu bekommen, helfen Zahlungsbelege wie Quittungen, Kontoauszüge und Stundenzettel. Bei Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst reichen die Rechnung und der Zahlungsbeleg.
Wann wird die Verhinderungspflege ausgezahlt?
Nach Prüfung der Unterlagen zahlt die Pflegeversicherung die Verhinderungspflege aus – meist innerhalb weniger Wochen. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Pflegeversicherung ab.
Wer bekommt die Verhinderungspflege ausgezahlt?
Üblich ist, dass die pflegebedürftige Person die Kosten der Verhinderungspflege erstattet bekommt. Pflegedienste rechnen aber oft direkt mit der Pflegekasse ab, dann wird das Geld direkt an den Dienst ausgezahlt.
Wie kann ich die stundenweise Verhinderungspflege voll ausschöpfen?
Die stundenweise Verhinderungspflege können Sie so lange nutzen, bis das Budget aufgebraucht ist. Dafür steht der gemeinsame Jahresbetrag zur Verfügung. Die Begrenzung auf höchstens 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr gilt nur für die tageweise Verhinderungspflege.
Kann man sich die Verhinderungspflege auf einmal auszahlen lassen?
Es ist nicht möglich, die Verhinderungspflege einfach so ohne Belege auszahlen zu lassen. Wenn Sie allerdings in der Lage sind, mit Ihren Anträgen und Belegen den Gesamtbetrag auf einmal zu beanspruchen, spricht nichts dagegen, dass die Verhinderungspflege auf einmal ausgezahlt wird.
Muss Verhinderungspflege versteuert werden?
In der Regel muss Geld aus der Verhinderungspflege, dass Privatpersonen als Aufwandsentschädigung erhalten, nicht versteuert werden. Das Geld muss trotzdem in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Wo wird Verhinderungspflege in der Steuererklärung angegeben?
Aufwandsentschädigungen aus Verhinderungspflege müssen in der Steuererklärung der privaten Ersatzpflegeperson in der Anlage N eingetragen werden. In Anlage N werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen.
Wird bei Verhinderungspflege das Pflegegeld gekürzt?
Nur bei tageweiser Verhinderungspflege (mindestens acht Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Aber nicht am ersten und nicht am letzten Tag eines zusammenhängenden Zeitraums.