Nachbarschaftshilfe gibt es häufig im ländlichen Raum oder in Hausgemeinschaften. Sporadische, freiwillige Unterstützung wird oftmals nicht bezahlt. Weil aber pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag auf regelmäßige Hilfe angewiesen sind, wird in vielen Bundesländern die Nachbarschaftspflege finanziell unterstützt.
pflege.de fasst zusammen, was genau Nachbarschaftshilfe im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit ist, welche Aufgaben typisch sind und mit welchen Pflegeleistungen sie finanziert werden kann. Erfahren Sie, wie Pflegebedürftige Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Nachbarschaftshelfer in der Nachbarschaftspflege tätig zu sein.
Nachbarschaftshilfe zählt zu den sogenannten niedrigschwelligen Entlastungsleistungen. Dabei wird eine pflegebedürftige Person von einem anerkannten Nachbarschaftshelfer betreut und im Alltag entlastet. Ziel ist es, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu sichern.
Nachbarschaftshilfe gilt damit als Leistung zur Unterstützung im Alltag und diese kann in den meisten Bundesländern durch die Pflegekasse finanziert werden, wenn sie durch das Landesrecht anerkannt ist. Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Grundlagen der Länder voneinander, sodass unterschiedliche Voraussetzungen gelten oder den Nachbarschaftshelfern unterschiedliche Aufwandsentschädigungen gewährt werden.
Die folgende Grafik zeigt, in welchen Bundesländern die Nachbarschaftshilfe im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit anerkannt beziehungsweise nicht anerkannt ist:
Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe wird nicht bezahlt, sondern der Aufwand mit einer kleinen Zahlung entschädigt. Damit diese Aufwandsentschädigungen von der Pflegekasse übernommen werden, müssen Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie ermitteln, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt:
Ersteinstufung: Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, können Sie prüfen, ob und welcher Grad anerkannt werden könnte.
Höherstufung: Wenn bereits ein Pflegegrad anerkannt ist, sich aber der Pflegebedarf erhöht hat, können Sie überprüfen, ob Aussicht auf einen höheren Grad besteht.
Beispiele und Aufgaben einer Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag. Dieses verfolgt drei Ziele, die mit folgenden Tätigkeiten einhergehen können: Betreuung, Unterstützung im Alltag und Entlastung von pflegenden Angehörigen.
1. Nachbarschaftshilfe als Betreuungsangebot
Zu Betreuungsleistungen zählen beispielsweise diese Aufgaben:
Gespräche und Zuwendung
Gemeinsame Spaziergänge
Spiele spielen, singen, basteln
Begleitung bei Ausflügen
Leichte Bewegung wie Gymnastik
Gedächtnistraining bei Demenz
2. Nachbarschaftshilfe als Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige Menschen können mit Unterstützung von Nachbarschaftshelfern ihren Alltag bewältigen. Dazu gehören folgende Leistungen:
Hilfe im Haushalt wie Kochen, Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen
Gartenarbeit
Unterstützung beim Organisieren des Alltags
Begleitung zu Arztterminen
Unterstützung beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte (1)
3. Nachbarschaftshilfe zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
Nachbarschaftshilfe kann eine Form der stundenweise Betreuung sein, mit der pflegende Angehörige ein kleines Stückchen des Pflegealltags abgeben können und so kurzzeitig entlastet werden.
Auf der anderen Seite kann Nachbarschaftshilfe auch dafür sorgen, dass sich Angehörige auf die Pflege konzentrieren können, beispielsweise dann, wenn ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer bei der Gartenarbeit oder handwerklichen Tätigkeiten wie kleinen Reparaturen unterstützen.
Wichtiger Hinweis
Nachbarschaftshelfer übernehmen keine medizinisch-pflegerischen Aufgaben
Grundpflege sowie medizinische Aufgaben dürfen nicht von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfern erbracht werden. Ausgeschlossen sind also die Unterstützung bei der Körperpflege oder Zahnpflege, Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen oder bei der Mobilisierung. Auch Verbandswechsel oder das Verabreichen von Medikamenten sind keine Tätigkeiten, die eine Nachbarschaftshilfe durchführt. Lediglich die Unterstützung beim Toilettengang darf stattfinden, sollte diese notwendig sein. (1)
Nachbarschaftshilfe mit Pflegegrad: Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten
Nachbarschaftshelfer bekommen kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. Führt ein professionelles Unternehmen die Dienstleistung durch, liegen die Kosten höher.
Kosten für Nachbarschaftshilfe
Im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten für Pflegebedürftige ist Nachbarschaftshilfe ein Ehrenamt. Helfende Personen erhalten – je nach Landesrecht des Bundeslandes – eine Aufwandsentschädigung von fünf bis zehn Euro die Stunde von der Pflegekasse, sofern sie als Nachbarschaftshelfer anerkannt sind. Die Kosten werden gemäß § 45a SGB XI von der jeweiligen Pflegekasse getragen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Info
Professionelle Anbieter
Es gibt auch Unternehmen als Anbieter für professionelle Nachbarschaftshilfe. Die Kosten liegen etwa bei 25 bis 35 Euro pro Stunde plus Anfahrtsgebühr. Die Preise variieren je nach Bundesland, Region und natürlich auch Anbieter. Diese Dienstleistungen können über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro abgerechnet werden.
Finanzierung über Entlastungsbetrag / Betreuungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Dieser Entlastungsbetrag kann für Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, sofern der Nachbarschaftshelfer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sein Angebot dadurch anerkannt wird.
Wichtiger Hinweis
Private Nachbarschaftshilfe wird nicht übernommen
Wer privat durch einen Nachbarn unterstützt wird, der die Anforderungen nicht erfüllt und somit nicht anerkannt ist, erhält dafür normalerweise keine finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Aufgrund der Pandemie greift derzeit eine Corona-Sonderregelung bis zum 30. April 2023: Weil es zu Versorgungsengpässen in der Pflege kommen kann, gilt Nachbarschaftshilfe abweichend vom Landesrecht, um so die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.
Anerkennung als Nachbarschaftshelfer nach Landesrecht
Um die Nachbarschaftshilfe beispielsweise über den 125 Euro Entlastungsbetrag zu entschädigen, muss eine Selbstauskunft der helfenden Person vorliegen. Damit kann die Nachbarschaftshilfe anerkannt werden. Dabei können folgende Punkte – abhängig vom Bundesland – wichtig sein:
Der Nachbarschaftshelfer erfüllt das vorgeschriebene Mindestalter.
Oftmals darf der Nachbarschaftshelfer nicht im gleichen Haushalt wie die zu betreuende Person wohnen.
Oftmals muss der Nachbarschaftshelfer in der Umgebung, also der Nachbarschaft, wohnen.
Der Nachbarschaftshelfer darf nicht bereits als Pflegeperson gemäß § 19 des elften Sozialgesetzbuches tätig sein.
Oftmals darf keine Verwandtschaft ersten und zweiten Grades (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) zwischen Nachbarschaftshelfer und der zu betreuenden Person vorliegen.
Oftmals sind Fachkenntnisse notwendig. Hierfür gibt es speziell anerkannte Kurse, die in den meisten Fällen von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen angeboten werden.
Voraussetzungen für Bayern
Zur Person: Die Nachbarschaftshilfe ist eine natürliche Person ab dem 16. Lebensjahr.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung liegt deutlich unter dem für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohn und übersteigt nicht die Aufwendungen der Einzelperson für ihr ehrenamtliches Engagement.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Die Nachbarschaftshelfer sind nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert oder haben mindestens die erforderliche Basisschulung von acht Unterrichtseinheiten absolviert.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als drei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: Eine Anerkennung durch das Bayerische Landesamt für Pflege muss vorliegen. (2)
Voraussetzungen für Berlin
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und in enger Nachbarschaft zu dem Pflegebedürftigen leben.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung darf nicht mehr als acht Euro die Stunde betragen und bis zur Höhe des Entlastungsbetrages abgerechnet werden.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) und nicht als Pflegeperson bei der unterstützten Person tätig sein oder mit ihr in einem Haushalt leben.
Fortbildung / Kurse: Der Nachbarschaftshelfer muss eine kostenfreie, obligatorische Schulung von sechs Stunden als Grundkurs absolvieren.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: Die Nachbarschaftshilfe muss sich zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen registrieren. (3)
Voraussetzungen für Brandenburg
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) plant eine Weiterentwicklung und Überarbeitung der Angebotsanerkennungsverordnung für das Land Brandenburg. Hierbei wird auch die Umsetzung der Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen geprüft.
Voraussetzungen für Bremen
Zur Person: Nachbarschaftshelfer müssen volljährig sein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Aufwandsentschädigung: Die organisierte Nachbarschaftshilfe und die Alltagsassistenz sind niedrigschwellige Angebote der offenen Altenhilfe der Stadt Bremen. Die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche beträgt 8,50 Euro pro Stunde.
Verwandtschaft: Keine Vorlagen
Fortbildung / Kurse: Die haushaltsnahen Unterstützungsleistungen werden von Ehrenamtlichen erbracht und sind eine Form des bürgerschaftlichen Engagements.
Registrierung: Bei Inanspruchnahme der Organisierten Nachbarschaftshilfe wird zwischen der/dem Leistungsberechtigten und dem örtlichen Dienstleistungszentrum ein Dienstleistungsvertrag, der sogenannte Servicevertrag Organisierte Nachbarschaftshilfe abgeschlossen. (4)
Voraussetzungen für Hamburg
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein, in der Hansestadt Hamburg gemeldet und dort wohnhaft sein.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung darf nicht mehr als fünf Euro die Stunde betragen. Die Aufwandsentschädigung darf 2.400 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Es müssen keine Kurse oder Fortbildungen absolviert werden.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: Sowohl der Nachbarschaftshelfer als auch die pflegebedürftige Person sind bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert. (1)
Voraussetzungen für Hessen
Zur Person: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Aufwandsentschädigung: Nachbarschaftshelfer dürfen für Leistungen nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangen.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person verwandt oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Ab Januar 2022 müssen Nachbarschaftshelfer die Teilnahme eines Pflegekurses nach § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachweisen.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als drei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: Eine Anerkennung der zuständigen Anerkennungsbehörden in Hessen ist Voraussetzung für die Arbeit als Nachbarschaftshelfer. (5)
Voraussetzungen für Mecklenburg-Vorpommern
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und die pflegebedürftige Person muss ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde und der Umfang ist auf maximal 25 Stunden pro Monat festgelegt.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person in einem Haushalt leben, als Pflegeperson eingetragen und nicht verwandt oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Der Nachbarschaftshelfer muss den Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“ mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden absolviert haben und alle zwei Jahre an einem Aufbaukurs teilnehmen.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als drei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: Um Nachbarschaftshelfer zu werden, muss man sich an einen der 19 Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern wenden. (6)
Voraussetzungen für Niedersachsen
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, persönlich und fachlich geeignet sein. Ein erweitertes Führungszeugnis entscheidet über die persönliche Eignung.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung darf 85 Prozent des Mindestlohns nicht überschreiten.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person in einem Haushalt leben, als Pflegeperson eingetragen und nicht verwandt oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Der Nachbarschaftshelfer muss einer Schulung teilnehmen, die mindestens 30 Zeitstunden dauert. Grundkenntnisse über Krankheitsbilder und Formen von Behinderung sind dabei erforderlich.
Registrierung: Um Nachbarschaftshelfer zu werden, muss man sich bei der Pflegekasse registrieren lassen.
Mit dem Angebot muss eine pflegebedürftige Person in Niedersachsen versorgt werden. Diese Person wird regelmäßig und verlässlich vom Nachbarschaftshelfer unterstützt. Die Registrierung findet über das Landesamt statt. (13)
Voraussetzungen für Nordrhein-Westfalen
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt zwischen fünf bis zehn Euro die Stunde.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person in einem Haushalt leben und darf nicht bis zum zweiten Grad verwandt (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Es muss ein Pflegekurs entsprechend § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachgewiesen werden.
Anzahl an Betreuten: Es darf nicht mehr als ein Pflegebedürftiger unterstützt werden.
Registrierung: Der Nachbarschaftshelfer muss sich vorab bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen anmelden. (7)
Voraussetzungen für Rheinland-Pfalz
Zur Person: Nachbarschaftshelfer müssen volljährig sein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal zehn Euro inklusive Auslagenersatz.
Verwandtschaft: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht bis zum zweiten Grad verwandt (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Es muss mindestens ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert worden sein.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: Die Registrierung der Nachbarschaftshelfer erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). (8)
Voraussetzungen für Saarland
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht gleichzeitig Pflegeperson (nach § 19 SBG XI) sein.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung für die Leistungen der Nachbarschaftshilfe beträgt je Stunde maximal die Höhe des jeweils aktuell gültigen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. Die Aufwandsentschädigung darf 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Verwandtschaft: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht bis zum zweiten Grad verwandt (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) oder verschwägert sein und nicht mit der Pflegeperson zusammen wohnen.
Fortbildung / Kurse: Zum Registrierungsantrag müssen folgende Nachweise erbracht werden: Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, eine Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Hygienebelehrung durch zuständiges Gesundheitsamt), ein polizeiliches Führungszeugnis.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: Nachbarschaftshelfer müssen sich bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe Saarland anmelden. (9)
Im Saarland übernehmen Nachbarschaftshelfer nur hauswirtschaftliche Aufgaben. (1)
Voraussetzungen für Sachsen
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht gleichzeitig Pflegeperson (nach § 19 SBG XI) sein.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal zehn Euro pro Stunde.
Verwandtschaft: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht bis zum zweiten Grad verwandt (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) oder verschwägert sein und dürfen nicht mit der Pflegeperson zusammen wohnen.
Fortbildung / Kurse: Nachbarschaftshelfer müssen entweder einen Pflegekurs (Nachbarschaftshelferkurs) oder gleichwertige Erfahrungen beziehungsweise Kenntnisse in der Versorgung von Pflegebedürftigen nachweisen.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen mehrere Pflegebedürftige unterstützt werden.
Versicherung: Eine angemessene Versicherung gegen Schäden ist notwendig. Nur wer nicht mehr als 5 Euro pro Stunde erhält, ist automatisch über eine Sammelhaftpflicht und Sammelunfallversicherung des Freistaates Sachsen für Ehrenamtliche versichert.
Registrierung: Nachbarschaftshelfer müssen sich bei den Fachservicestellen Sachsen oder der Pflegekasse registrieren. (10)
Voraussetzungen für Schleswig-Holstein
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht gleichzeitig Pflegeperson (nach § 19 SBG XI) sein.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt zwischen fünf bis acht Euro die Stunde.
Verwandtschaft: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht bis zum zweiten Grad verwandt (Kinder beziehungsweise Geschwister und Enkelkinder) oder verschwägert sein und nicht mit der Pflegeperson zusammen wohnen.
Fortbildung / Kurse: Nachbarschaftshelfer brauchen einen Nachweis über den Besuch einer Schulung mit insgesamt mindestens 20 Unterrichtseinheiten.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als drei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung: In Schleswig-Holstein erfolgt die Anerkennung über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. (1)
Tipp
Sie möchten Nachbarschaftshelfer werden?
Im Magazinbeitrag Nachbarschaftshelfer werden fasst pflege.de zusammen, wie Sie in wenigen Schritten zum Ehrenamtlichen werden und worauf Sie außerdem achten sollten.
Zusätzliche Kosten von der Steuer absetzen?
Sollten die Kosten für Nachbarschaftshilfen nicht von den 125 Euro monatlich gedeckt werden, können die weiteren Kosten für Nachbarschaftshilfe als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Bis zu maximal 4.000 Euro lassen sich hier absetzen. Wichtig ist, dass Sie die Ausgaben dokumentieren und bei Bedarf dem Finanzamt nachweisen können. Außerdem muss Nachbarschaftshilfe bei der entsprechenden Pflegekasse beantragt worden sein.
Info
Diese Pflegekosten können Sie von der Steuer absetzen
Wer Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen möchte und Anspruch auf Pflegeleistungen hat, kann Nachbarschaftshelfer über die Pflegekasse entschädigen:
Sie können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich einsetzen.
Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch kann dieser Betrag zusätzlich aufgestockt werden: Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, 40 Prozent der nicht in Anspruch genommenen Sachleistungen für Entlastungsleistungen zu verwenden.
Sollten Sie bereits Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, aber dafür noch nicht den Entlastungsbetrag nutzen, haben Sie die Möglichkeit, die Nachbarschaftshilfe rückwirkend bei der Pflegekasse zu beantragen und die 125 Euro im Monat entsprechend einzusetzen. Die Leistungen können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. (11)
Antrag auf Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse stellen
Um Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse zu beantragen, muss der Versicherte bei der Pflegekasse das Formular „Anerkennung der Nachbarschaftshilfe“ anfragen. Hier erfasst die Pflegekasse den Namen sowie die Adresse der Nachbarschaftshilfe. Wenn der Nachbarschaftshilfe-Antrag anerkannt wird, schickt die Pflegekasse einmalig einen Schein zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung zurück.
Abrechnungsformular & Abrechnung mit der Pflegekasse
Es gibt zum einen die Möglichkeit, dass die Abrechnung zusätzlicher Betreuungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe direkt an den anspruchsberechtigten Versicherten gezahlt werden. Für die Abrechnungen müssen Sie in jedem Fall ein entsprechendes Abrechnungsformular für Nachbarschaftshilfe von der zuständigen Pflegekasse nutzen, welches die eingetragenen Leistungen der Nachbarschaftshilfe quittiert. Ob Sie das Formular postalisch oder digital einreichen sollen, danach erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Pflegekasse.
Auch gibt es die Alternative, dass die Pflegekassen die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe direkt an den Nachbarschaftshelfer zahlen. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Abtretungserklärung, für die Ihnen pflege.de eine kostenfreie Vorlage zum Herunterladen zur Verfügung stellt.
Bonus
Abtretungserklärung für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für die direkte Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegekasse
Vorgefertigtes Formular zum einfachen Ausfüllen, digital oder handschriftlich
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Info
Anerkennung des Nachbarschaftshelfers vor Rechnungstellung
Wichtig ist, dass vor der ersten Rechnung die Nachweise sowie die Erklärung über die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshelfer eingegangen sein muss. Das gilt auch, wenn Sie die Rechnung rückwirkend stellen wollen.
Nachbarschaftshilfe & Verhinderungspflege
Die sogenannte Verhinderungspflege soll die Pflege auch dann sicherstellen, wenn die eigentliche Pflegeperson Urlaub macht oder durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist. In diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.
Auch Nachbarschaftshelfer können die Verhinderungspflege übernehmen. Dies fällt dann unter die Dienste nicht naher Verwandter und externer Dienstleister, für die die Pflegekasse maximal 1.612 Euro Verhinderungspflege jährlich bezahlt. Verhinderungspflege müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Nachbarschaftshelfer in der Nähe finden
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Nachbarschaftshilfe in der Nähe zu finden. Manchmal reicht schon ein Aushang im Haus, aber es gibt auch weitere unterstützende Angebote. Beispielsweise helfen in diesem Fall Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, örtliche Kulturhäuser und Seniorenbüros, einen Nachbarschaftshelfer zu finden. Darüber hinaus gibt es seit der Pandemie auch viele digitale Angebote wie Nachbarschaftshilfe-Apps, die einem bei der Suche unterstützen.
Nachbarschaftshilfe in der Nähe finden: Per App & Co.
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Nachbarschaftshilfe-Apps sehr gestiegen. Nicht nur für Hilfe bei der Pflege sind diese sehr praktisch. Verschiedene Anbieter helfen, dass Menschen sich in Städten besser vernetzen und schneller kennenlernen können.
Meist reicht schon die Eingabe der Adresse sowie eine Verifizierung, um die Dienste nutzen zu können. Besonders in Städten ist der persönliche Kontakt eingeschränkter, da das Stadtleben viel anonymer verläuft – anders als auf dem Land. In ländlichen Regionen kennen sich die meisten Menschen gut und die Hemmschwelle, in der Nachbarschaft um Hilfe zu fragen, ist niedriger. Daher sind viele Apps besonders auf Städte und Ballungsräume ausgerichtet. (12)
Häufig gestellte Fragen
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe ist eine Unterstützung, bei der Ehrenamtliche pflegebedürftige Personen in ihrem Alltag unterstützen. Anerkannte Helfer können eine Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse erhalten.
Wer bekommt Nachbarschaftshilfe?
Grundsätzlich kann jeder Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, der ein entsprechendes Angebot in seinem Umfeld hat. Im Bereich der Pflege können Pflegebedürftige beispielsweise 125 Euro Entlastungsbetrag für die entsprechende Hilfsangebote nutzen, sofern der Helfer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Wer darf Nachbarschaftshilfe machen?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass diejenigen, die anerkannte Nachbarschaftshilfe anbieten, volljährig sind, keine Pflegeperson nach § 19 SGB XI sind, über zeitliche Kapazitäten und körperliche Fitness verfügen. Darüber hinaus darf man in vielen Bundesländern nicht im gleichen Haushalt wie die zu betreuende Person leben. Es darf keine Verwandtschaft ersten und zweiten Grades vorliegt. In vielen Bundesländern ist der Nachweis über Fachkenntnisse erforderlich, die in speziellen Kursen vermittelt werden.
Was bedeutet Nachbarschaftshilfe?
Unter Nachbarschaftshilfe versteht man im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit niederschwellige Betreuungs- und Unterstützungsangebote. Dazu wird eine pflegebedürftige Person zum Beispiel im Haushalt (Hilfe beim Kochen, Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen) bei der Gestaltung des Alltags unterstützt, beispielsweise mit Gesprächen, Spaziergängen, Spielen, Singen, Basteln.
Was kostet eine Stunde Nachbarschaftshilfe?
Anerkannte Nachbarschaftshelfer, die ehrenamtlich niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote durchführen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von bis zu zehn Euro die Stunde. Die Summe richtet sich nach der Vorgabe des Bundeslandes.
Was macht die Nachbarschaftshilfe?
Typische Nachbarschaftshilfe findet unter anderem als Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Gartenarbeit statt. Nachbarschaftshelfer können auch sozial betreuen, indem sie bei Ausflügen und Unternehmungen begleiten, mit der Person basteln, singen oder spielen.
Wie wird Nachbarschaftshilfe bezahlt?
Nachbarschaftshelfer dokumentieren ihre Stunden und stellen diese entsprechend als formlose Rechnung. Es gibt die Möglichkeit, dies zum einen vom Entlastungsbetrag zu zahlen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Nachbarschaftshelfer die Voraussetzungen erfüllt. Nachbarschaftspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Nachbarschaftshelfer die Verhinderungspflege übernehmen, kann die Leistung auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
https://www.familieninfo-mv.de/familienleistungenmv/nachbarschaftshilfe-ehrenamtlich/ (letzter Abruf am 21.12.2021)
(7)
Pflegewegweiser NRW (o. J.): FAQ zu Nachbarschaftshilfe in NRW
https://www.pflegewegweiser-nrw.de/system/files/media/document/file/FAQ%20Nachbarschaftshilfe_0.pdf (letzter Abruf am 21.12.2021)
(8)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (o. J.): Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft z.B. als Nachbarschaftshilfe oder Beschäftigte
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_2/Foerderungen_sozialer_Bereich_Abteilung_2_Referat_24/AUA_-_Registrierung_Antrag_engagierte_Einzelpersonen.pdf (letzter Abruf am 21.12.2021)
(9)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland (o. J.): Antrag auf Registrierung als Angebot für hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang
https://www.saarland.de/msgff/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/pflege/nachbarnhelfennachbarn/nachbarnhelfennachbarn.html (letzter Abruf am 21.12.2021)
(10)
AOK Plus (2021): Informationsblatt „Nachbarschaftshilfe zur Erbringung zusätzlicher Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-PLUS/05-Content-PDF/AOK-PLUS-Nachbarschaftshilfe-Sachsen-Infoblatt.pdf (letzter Abruf am 21.03.2022)
(11)
Bundesministerium für Gesundheit (2021): Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag.html (letzter Abruf am 22.12.2021)
(12)
Fraunhofer-Gesellschaft (2020): App für die Nachbarschaftshilfe in der Stadt
https://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2020/november/app-fuer-die-nachbarschaftshilfe-in-der-stadt.html (letzter Abruf am 16.12.2021)
(13)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (2022): Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs
https://www.ms.niedersachsen.de/download/124360/Niedersaechsische_Anerkennungsverordnung.pdf (letzter Abruf am 21.03.2022)
Eine gut vernetzte Nachbarschaft, die sich gegenseitig hilft, ist der Wunsch vieler Menschen. Durch die Pflegekasse wird dies sogar finanziert. Jede häuslich gepflegte Person mit Pflegegrad kann diese Unterstützung nutzen – das betrifft 3,3 Millionen Menschen in Deutschland. (#*magazine_6227469d6df45*#)
Für diese Anzahl an Pflegebedürftigen braucht es Interessierte wie Sie, die sich als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer engagieren wollen. Bevor Sie allerdings starten, gibt es ein paar Dinge zu beachten. pflege.de zeigt Ihnen, wie Sie zum Nachbarschaftshelfer werden.
1. Prüfen Sie, ob Sie Grundvoraussetzungen erfüllen
Bevor Sie beginnen, sollten Sie im ersten Schritt prüfen, ob Sie grundsätzlich als Nachbarschaftshelfer infrage kommen. Dafür müssen Sie in den meisten Bundesländern folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
Ehrenamt: Sie unterstützen ehrenamtlich gegen eine festgelegte Aufwandsentschädigung. Somit besteht kein Beschäftigungsverhältnis, das mit einer Lohnzahlung einhergeht.
Anderer Haushalt: Sie wohnen nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person.
Keine Verwandtschaft: Es darf keine Verwandtschaft oder Verschwägerung bis zum zweiten Grad vorliegen. Das schließt folgende Personen aus: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister ebenso Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefgroßeltern, Stiefenkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerinnen.
Keine Pflegeperson: Sie dürfen nicht gleichzeitig als eingetragene Pflegeperson tätig sein.
Grundqualifikation: In vielen Bundesländern wird eine Grundqualifikation vorausgesetzt, mit der Sie Fachkenntnisse nachweisen. Hierfür besuchen Sie in der Regel eine Schulung. Die Dauer und der Themenschwerpunkt können je nach Bundesland variieren.
Wichtiger Hinweis
Ihre Aufgaben als Nachbarschaftshelfer
Als Nachbarschaftshelfer unterstützen und begleiten Sie eine pflegebedürftige Person aus Ihrer Nachbarschaft oder Ihrem sozialen Umfeld. Beispielsweise können Sie beim Einkaufen unterstützen oder die Begleitung zum Arzt sein. Auch Aktivitäten wie spielen, lesen, singen oder spazieren, die für Abwechslung im Alltag sorgen, können zu Ihren möglichen Aufgaben gehören. Wichtig ist, dass Sie sich bewusst machen, dass Sie nicht für pflegerische Tätigkeiten zuständig sind.
2. Lassen Sie sich von der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer anerkennen
Wenn Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich im nächsten Schritt an die Pflegekasse, um sich als Nachbarschaftshelfer anerkennen zu lassen. Der Grund dafür ist folgender: Für Ihr Ehrenamt als Nachbarschaftshelfer erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, sofern Sie als Helfer nach Landesrecht anerkannt sind. Diese Entschädigung übernimmt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag oder den Umwandlungsanspruch des Pflegebedürftigen finanziert.
Um Nachbarschaftshelfer zu werden, stellen Sie also einen Antrag bei der Pflegekasse. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Tipp
Die Pflegekasse ist Ihr Ansprechpartner
Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner rund um die Nachbarschaftshilfe. Denn bei Voraussetzungen, Antrag- und Abrechnungsverfahren kann es Unterschiede geben – teilweise nach Bundesland oder sogar nach Pflegekasse.
3. Besuchen Sie eine kostenfreie Pflegeschulung
Pflegeschulungen werden von Krankenkassen, Pflegestützpunkten oder privaten Pflegeberatungen angeboten. In diesen Schulungen bekommen Sie Wissen und Praxistipps vermittelt, die für Nachbarschaftshelfer nützlich sind. Wenn Sie beispielsweise eine demenzerkrankte Person betreuen, ist es durchaus sinnvoll, dass Sie sich zum Umgang mit Demenz schulen lassen.
In einigen Regionen gibt es sogar spezielle Kurse „Qualifikation zur Nachbarschaftshilfe“. Erkundigen Sie sich unbedingt bei der Pflegekasse, ob die von Ihnen gewünschte Schulung geeignet ist, um sich als Nachbarschaftshelfer anerkennen zu lassen. Es ist gesetzlich geregelt (nach § 45 SGB XI), dass die Kosten für diese Schulungen von der Pflegekasse übernommen werden.
Wichtiger Hinweis
Pflegeschulung als Fachkenntnis
In Nordrhein-Westfalen und Hessen genügt die Teilnahme an einer kostenlosen Pflegeschulung (nach § 45 SGB XI), um Fachkenntnisse nachzuweisen. Aber Achtung: In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Bayern reicht diese Schulung allein nicht aus. Informieren Sie sich vorab über die Bedingungen Ihres Bundeslandes.
4. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung
Weil immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann, ist eine angemessene Versicherung wichtig. Allerdings gibt es keine Nachbarschaftshilfe-Versicherung.
Sprechen Sie also vorab mit Ihrer Versicherung über Ihr neues Aufgabenfeld und lassen Sie sich beraten. In den meisten Fällen ist die reguläre Privathaftpflichtversicherung für Nachbarschaftshilfe ausreichend. Hierfür empfiehlt das Kuratorium Deutsche Altershilfe eine Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (#*magazine_6227469d7365d*#) Diese Summe klingt im ersten Augenblick sehr hoch, doch dabei handelt es sich um eine ganz „normale“ Versicherungssumme. Es kann aber auch sinnvoll sein, die Unfallversicherung für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer anzupassen und den Schutz zu erweitern.
5. Haben Sie die Steuererklärung im Blick
Nachdem Sie als angehender Nachbarschaftshelfer bereits einen Antrag für die Pflegekasse ausfüllen und gegebenenfalls mit Ihrer Versicherung sprechen mussten, ist die gute Nachricht: Aufwandsentschädigungen aus der Nachbarschaftshilfe sind steuerfrei. Der Steuerfreibetrag für Nachbarschaftshilfe ist im Einkommenssteuergesetzbuch (§ 3 Nr. 26 EstG) festgehalten und liegt bei einem Betrag von insgesamt 3.000 Euro (Stand 2022). Alles, was Sie darüber hinaus erhalten, müssen Sie versteuern. (#*magazine_6227469d785e8*#)
Haben Sie aber im Blick, dass Sie die Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Hierfür lohnt es sich, eine Übersicht nach Monat zu erstellen, wie viel Aufwandsentschädigung Sie erhalten haben. Dann lässt sich die Summe ganz schnell und einfach eintragen.
Tipp
Beziehen Sie Sozialleistungen?
Sofern Sie Sozialleistungen beziehen, sollten Sie die entsprechende Behörde darüber in Kenntnis setzen, dass Sie als Nachbarschaftshelfer tätig werden. Es ist möglich, dass die Aufwandsentschädigungen auf Ihre Sozialleistungen angerechnet werden.
Genießen Sie die Zeit als Nachbarschaftshelfer
Nachdem Sie sich um die Anerkennung gekümmert, den Versicherungsschutz abgeklärt und gegebenenfalls Behörden darüber informiert haben, beginnt Ihre Zeit als Nachbarschaftshelfer. Die Zeit wird Sie sicherlich viel Neues lehren, Sie wachsen lassen und Ihren Erfahrungsschatz bereichern. Genießen Sie die Zeit mit der Person, der Sie im Alltag zur Seite stehen. Es braucht helfende Hände wie Ihre in der Pflege. Schön, dass Sie ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer werden!
Statista (2022): Anzahl der zu Hause sowie in Heimen versorgten Pflegebedürftigen in Deutschland in den Jahren 1999 bis 2019
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36438/umfrage/anzahl-der-zu-hause-sowie-in-heimen-versorgten-pflegebeduerftigen-seit-1999/ (letzter Abruf am 02.05.2022)
(2)
Heerdt, C.; Kähler, A. (2020): Nachbarschaftshilfe Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
https://einzelhelfer.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-11-24-Handreichung_barrierefrei.pdf (letzter Abruf am 02.05.2022)
(3)
Bundesministerium für Justiz (o. J.): Einkommenssteuergesetz § 3
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (letzter Abruf am 02.05.2022)