Nachbarschaftshilfe: Definition
Nachbarschaftshilfe zählt zu den sogenannten niedrigschwelligen Entlastungsleistungen. Dabei wird eine pflegebedürftige Person von einem anerkannten Nachbarschaftshelfer betreut und im Alltag entlastet. Ziel ist es, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu sichern.
Nachbarschaftshilfe gilt damit als Leistung zur Unterstützung im Alltag und diese kann in den meisten Bundesländern durch die Pflegekasse finanziert werden, wenn sie durch das Landesrecht anerkannt ist.
Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Grundlagen der Länder voneinander, sodass unterschiedliche Voraussetzungen gelten oder den Nachbarschaftshelfern unterschiedliche Aufwandsentschädigungen gewährt werden.
Beispiele und Aufgaben einer Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag. Dieses verfolgt drei Ziele, die mit folgenden Tätigkeiten einhergehen können: Betreuung, Unterstützung im Alltag und Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Nachbarschaftshilfe als Betreuungsangebot
Zu Betreuungsleistungen zählen beispielsweise diese Aufgaben:
- Gespräche und Zuwendung
- Gemeinsame Spaziergänge
- Spiele spielen, singen, basteln
- Begleitung bei Ausflügen
- Leichte Bewegung wie Gymnastik
- Gedächtnistraining bei Demenz
Nachbarschaftshilfe als Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige Menschen können mit Unterstützung von Nachbarschaftshelfern ihren Alltag bewältigen. Dazu gehören folgende Leistungen:(1)
- Hilfe im Haushalt wie Kochen, Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen
- Gartenarbeit
- Unterstützung beim Organisieren des Alltags
- Begleitung zu Arztterminen
- Unterstützung beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte
Nachbarschaftshilfe zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
Nachbarschaftshilfe kann eine Form der stundenweisen Betreuung sein, mit der pflegende Angehörige ein kleines Stückchen des Pflegealltags abgeben können und so kurzzeitig entlastet werden.
Nachbarschaftshilfe kann allerdings genauso dafür sorgen, dass sich Angehörige auf die Pflege konzentrieren können. Beispielsweise dann, wenn ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer bei der Gartenarbeit oder handwerklichen Tätigkeiten wie kleinen Reparaturen unterstützen.
Grundpflege sowie medizinische Aufgaben dürfen nicht von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfern erbracht werden. Ausgeschlossen sind also die Unterstützung bei der Körperpflege oder Zahnpflege, Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen oder bei der Mobilisierung. Auch Verbandswechsel oder das Verabreichen von Medikamenten sind keine Tätigkeiten, die eine Nachbarschaftshilfe durchführt. Lediglich die Unterstützung beim Toilettengang darf stattfinden, sollte diese notwendig sein. (1)
Nachbarschaftshilfe mit Pflegegrad: Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten
Nachbarschaftshelfer bekommen kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. Führt ein professionelles Unternehmen die Dienstleistung durch, fallen die Kosten höher aus.
Kosten für Nachbarschaftshilfe
Im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige ist Nachbarschaftshilfe ein Ehrenamt.
Helfende Personen erhalten – je nach Landesrecht des Bundeslandes – eine Aufwandsentschädigung von fünf bis zehn Euro die Stunde von der Pflegekasse, sofern sie als Nachbarschaftshelfer anerkannt sind.
Die Kosten werden gemäß § 45a SGB XI von der jeweiligen Pflegekasse getragen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Finanzierung über Entlastungsbetrag / Betreuungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat, wenn sie zuhause gepflegt werden.
Dieser Geldbetrag kann für niedrigschwellige Entlastungsleistungen wie beispielsweise die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, sofern der Nachbarschaftshelfer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sein Angebot dadurch anerkannt wird.
Wer privat durch einen Nachbarn unterstützt wird, der die Anforderungen nicht erfüllt und somit nicht anerkannt ist, erhält dafür normalerweise keine finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Aufgrund der Pandemie griff noch bis April 2023 eine Corona-Sonderregelung: Weil es in der Pflege zu Versorgungsengpässen kam, galt die Nachbarschaftshilfe abweichend vom Landesrecht, um so die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.
Anerkennung als Nachbarschaftshelfer: Voraussetzungen nach Bundesland
Um die Nachbarschaftshilfe beispielsweise über den 125-Euro-Entlastungsbetrag zu entschädigen, muss eine Selbstauskunft der helfenden Person vorliegen. Damit kann die Nachbarschaftshilfe anerkannt werden.
Für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer können verschiedene Voraussetzungen – abhängig von Ihrem Bundesland – wichtig sein.
pflege.de gibt Ihnen hierzu die wichtigsten Infos.
Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird die Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen bislang nicht über den 125-Euro-Entlastungsbetrag entschädigt. Im Zeitraum von August 2021 bis Dezember 2023 läuft in Baden-Württemberg allerdings das Modellprojekt „Weiterentwicklung der organisierten Einzelhelferinnen und Einzelhelfer im Vor- und Umfeld von Pflege“, bei dem die Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Hilfebedarf und ihren Angehörigen in Baden-Württemberg durch engagierte Einzelhelfer erprobt wird. Die Nachbarschaftshilfe wird hier ausschließlich von Vereinen erbracht. Mehr Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier. Eine neue Verordnung ist in 2024 geplant.(2)
Nachbarschaftshilfe in Bayern
Zur Person: Die Nachbarschaftshilfe ist eine natürliche Person ab dem 16. Lebensjahr.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung liegt deutlich unter dem für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohn und übersteigt nicht die Aufwendungen der Einzelperson für ihr ehrenamtliches Engagement.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Die Nachbarschaftshelfer sind nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert oder haben mindestens die erforderliche Basisschulung von acht Unterrichtseinheiten absolviert.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal drei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Der Nachbarschaftshelfer ist bei den Fachstellen für Demenz und Pflege für den Regierungsbezirk, in dem die Nachbarschaftshilfe geleistet wird, registriert.(3)
Nachbarschaftshilfe in Berlin
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht als Pflegeperson der betreuten Person eingetragen sein.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung darf maximal acht Euro die Stunde betragen und bis zur Höhe des Entlastungsbetrages abgerechnet werden.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Der Nachbarschaftshelfer muss eine kostenfreie, obligatorische Schulung von sechs Stunden als Grundkurs absolvieren.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Die Nachbarschaftshilfe muss sich zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen registrieren.(4)
Nachbarschaftshilfe in Brandenburg
Bislang kann der 125-Euro-Entlastungsbetrag in Brandenburg nicht für die Nachbarschaftshilfe durch eine Privatperson eingesetzt werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) plant allerdings eine Weiterentwicklung und Überarbeitung der Angebotsanerkennungsverordnung für das Land Brandenburg. Hierbei wird auch die Umsetzung der Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen geprüft.
Nachbarschaftshilfe in Bremen
Zur Person: Nachbarschaftshelfer müssen volljährig sein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Aufwandsentschädigung: Die organisierte Nachbarschaftshilfe und die Alltagsassistenz sind niedrigschwellige Angebote der offenen Altenhilfe der Stadt Bremen. Die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche beträgt 9,50 Euro pro Stunde und maximal 250 Euro im Monat beziehungsweise 3.000 Euro im Jahr.
Verwandtschaft: Keine Vorlagen
Fortbildung / Kurse: Die haushaltsnahen Unterstützungsleistungen werden von Ehrenamtlichen erbracht und sind eine Form des bürgerschaftlichen Engagements.
Registrierung & Anerkennung: Bei Inanspruchnahme der Organisierten Nachbarschaftshilfe wird zwischen der/dem Leistungsberechtigten und dem örtlichen Dienstleistungszentrum (DLZ) ein Dienstleistungsvertrag, der sogenannte Servicevertrag Organisierte Nachbarschaftshilfe abgeschlossen.(5)
Nachbarschaftshilfe in Hamburg
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und in Hamburg gemeldet sowie wohnhaft sein.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt fünf Euro die Stunde. Die Aufwandsentschädigung darf 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Es müssen keine Kurse oder Fortbildungen absolviert werden.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Sowohl der Nachbarschaftshelfer als auch die pflegebedürftige Person sind bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert.(6)
Nachbarschaftshilfe in Hessen
Zur Person: Es wird kein Mindest-Alter angegeben.
Wohnverhältnis: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Nachbarschaftshelfer dürfen für Leistungen nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangen.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Nachbarschaftshelfer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Dieser darf zum Zeitpunkt der Registrierung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal drei Pflegebedürftige je Kalendermonat unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Eine Anerkennung der zuständigen Anerkennungsbehörden in Hessen ist Voraussetzung für die Arbeit als Nachbarschaftshelfer.(7)
Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht als Pflegeperson der betreuten Person eingetragen sein.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen. Die pflegebedürftige Person muss zudem ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde.
Zeitaufwand: Der Zeitaufwand ist auf maximal 25 Stunden pro Monat festgelegt.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad mit ihr verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Der Nachbarschaftshelfer muss den Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“ mit einem Umfang von acht Unterrichtsstunden absolviert haben und alle zwei Jahre an einem Aufbaukurs teilnehmen.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal zwei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Um Nachbarschaftshelfer zu werden, muss man sich an einen der 19 Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern wenden.(8)
Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer ist mindestens 16 Jahre alt und persönlich sowie fachlich geeignet sein. Ein erweitertes Führungszeugnis entscheidet über die persönliche Eignung. Der Nachbarschaftshelfer darf nicht als Pflegeperson der betreuten Person eingetragen sein.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung darf 85 Prozent des Mindestlohns nicht überschreiten.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person verwandt oder verschwägert sein.
Fortbildung / Kurse: Der Nachbarschaftshelfer muss an einer Schulung teilnehmen, die mindestens 30 Zeitstunden dauert. Grundkenntnisse über Krankheitsbilder und Formen von Behinderung sind dabei erforderlich.
Registrierung: Um Nachbarschaftshelfer zu werden, muss man sich bei der Pflegekasse registrieren lassen.
Mit dem Angebot muss eine pflegebedürftige Person in Niedersachsen versorgt werden. Diese Person wird regelmäßig und verlässlich vom Nachbarschaftshelfer unterstützt. Die Registrierung findet über das Landesamt statt.(9)
Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen
Zur Person: Zum Mindest-Alter der Nachbarschaftshelfer in NRW liegen keine Informationen vor.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung kann individuell vereinbart werden, darf jedoch den monatlichen 125-Euro-Entlastungsbetrag nicht überschreiten.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Es muss ein Pflegekurs entsprechend § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachgewiesen werden.
Anzahl an Betreuten: Es darf maximal ein Pflegebedürftiger unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Der Nachbarschaftshelfer muss sich vorab bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen anmelden.(10)
Nachbarschaftshilfe in Rheinland-Pfalz
Zur Person: Nachbarschaftshelfer müssen volljährig sein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal zehn Euro inklusive Auslagenersatz.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mehr der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Es muss mindestens ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert worden sein.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Die Registrierung der Nachbarschaftshelfer erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).(11)
Nachbarschaftshilfe im Saarland
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht gleichzeitig als zuständige Pflegeperson (nach § 19 SBG XI) eingetragen sein.
Wohnverhältnis: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung für die Leistungen der Nachbarschaftshilfe beträgt je Stunde maximal die Höhe des jeweils aktuell gültigen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Die Aufwandsentschädigung darf 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Zum Registrierungsantrag müssen folgende Nachweise erbracht werden: Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, eine Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Hygienebelehrung durch zuständiges Gesundheitsamt), ein polizeiliches Führungszeugnis.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Nachbarschaftshelfer müssen sich bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe Saarland anmelden.(12)
Im Saarland übernehmen Nachbarschaftshelfer nur hauswirtschaftliche Aufgaben.(1)
Nachbarschaftshilfe in Sachsen
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht gleichzeitig als zuständige Pflegeperson der betreuten Person (nach § 19 SBG XI) eingetragen sein.
Wohnverhältnis: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal zehn Euro pro Stunde.
Zeitaufwand: Der Zeitaufwand darf maximal 40 Stunden im Monat betragen.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Nachbarschaftshelfer müssen einen kostenlosen Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“ absolvieren. Dieser umfasst fünf Kurseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Ein zusätzlicher Aufbaukurs muss mindestens alle drei Jahre absolviert werden, damit das Wissen aktuell bleibt. Entsprechende Nachweise sind bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen, damit die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer bestehen bleibt.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützt werden.
Versicherung: Eine angemessene Versicherung gegen Schäden ist notwendig. Nur wer nicht mehr als fünf Euro pro Stunde erhält, ist automatisch über eine Sammelhaftpflicht und Sammelunfallversicherung des Freistaates Sachsen für Ehrenamtliche versichert.
Registrierung & Anerkennung: Nachbarschaftshelfer müssen sich bei der eigenen Pflegekasse registrieren.(13)
Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt
Zurzeit kann die Nachbarschaftshilfe durch freiwillige Einzelpersonen in Sachsen-Anhalt über den 125-Euro-Entlastungsbetrag entschädigt werden. Grundlage hierfür ist ein laufendes Modellprojekt und die Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. In diesem Rahmen gelten für die Nachbarschaftshelfer folgende Voraussetzungen:
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht als Pflegeperson der betreuten Person eingetragen sein.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Der Nachbarschaftshelfer kann einen Stundensatz von maximal 10 EUR abrechnen. Damit sind alle Kosten abgedeckt, auch Fahrkosten.
Zeitaufwand: Der Zeitaufwand darf maximal 30 Stunden im Monat betragen.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Nachbarschaftshelfer müssen die Teilnahme eines Pflegekurses nach § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachweisen.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Die Nachbarschaftshilfe muss sich gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person bei dem zuständigen regionalen Servicepunkt Nachbarschaftshilfe registrieren. Interessierte können sich an die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe oder an einen regionalen Servicepunkt wenden.(14)
Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein und darf nicht als zuständige Pflegeperson der betreuten Person (nach § 19 SBG XI) eingetragen sein.
Wohnverhältnis: Nachbarschaftshelfer dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal acht Euro die Stunde.
Zeitaufwand: Der Zeitaufwand darf bei maximal 30 Stunden im Monat liegen.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Nachbarschaftshelfer müssen einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs zur Nachbarschafshilfe absolvieren. Der Kurs umfasst mindestens acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Ein Nachweis zur Teilnahme muss innerhalb der nächsten sechs Monate nach Registrierung eingereicht werden.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal drei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützt werden.
Versicherung: Der Nachbarschaftshelfer muss haftpflichtversichert sein.
Registrierung & Anerkennung: In Schleswig-Holstein erfolgt die Registrierung über das Landesamt für soziale Dienste.(15)
Nachbarschaftshilfe in Thüringen
Mit der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) kann die Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen seit April 2023 über den 125-Euro-Entlastungsbetrag entschädigt werden. Für die Nachbarschaftshelfer gelten folgende Voraussetzungen:
Zur Person: Der Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein.
Wohnverhältnis: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person zusammenwohnen.
Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal zehn Euro pro Stunde.
Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad mit ihr verwandt oder verschwägert sein (das heißt: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder).
Fortbildung / Kurse: Nachbarschaftshelfer müssen den Kurs „Nachbarschaftshilfe“ (kostenloses Angebot der Pflegekassen) absolvieren. Bis spätestens zum 31.12.2024 kann dieser Kurs nachgeholt werden. Den Nachweis zur Teilnahme sollten Nachbarschaftshelfer unaufgefordert bei der Pflegekasse der betreuten Person einreichen, ansonsten wird die Registrierung zum 01.01.2025 ungültig.
Anzahl an Betreuten: Es dürfen maximal zwei Pflegebedürftige unterstützt werden.
Registrierung & Anerkennung: Nachbarschaftshelfer registrieren sich bei der Pflegekasse der betreuten Person.(16)
Zusätzliche Kosten von der Steuer absetzen?
Sollten die Kosten für Nachbarschaftshilfen nicht von den 125 Euro monatlich gedeckt werden, können die weiteren Kosten für Nachbarschaftshilfe als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Bis zu maximal 4.000 Euro lassen sich hier absetzen. Wichtig ist, dass Sie die Ausgaben dokumentieren und bei Bedarf dem Finanzamt nachweisen können. Außerdem muss Nachbarschaftshilfe bei der entsprechenden Pflegekasse beantragt worden sein.
Nachbarschaftshilfe beantragen & abrechnen
Wer Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen möchte und Anspruch auf Pflegeleistungen hat, kann Nachbarschaftshelfer über die Pflegekasse entschädigen:
- Sie können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich einsetzen.
- Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch kann dieser Betrag zusätzlich aufgestockt werden: Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, 40 Prozent der nicht in Anspruch genommenen Sachleistungen für Entlastungsleistungen zu verwenden.
Sollten Sie bereits Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, aber dafür noch nicht den Entlastungsbetrag nutzen, haben Sie die Möglichkeit, die Nachbarschaftshilfe rückwirkend bei der Pflegekasse zu beantragen und die 125 Euro im Monat entsprechend einzusetzen. Die Leistungen können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.(17)
Antrag auf Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse stellen
Um Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse zu beantragen, muss der Versicherte bei der Pflegekasse das Formular „Anerkennung der Nachbarschaftshilfe“ anfragen. Hier erfasst die Pflegekasse den Namen sowie die Adresse der Nachbarschaftshilfe. Wenn der Nachbarschaftshilfe-Antrag anerkannt wird, schickt die Pflegekasse einmalig einen Schein zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung zurück.
Abrechnungsformular & Abrechnung mit der Pflegekasse
Es gibt zum einen die Möglichkeit, dass die Abrechnung zusätzlicher Betreuungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe direkt an den anspruchsberechtigten Versicherten gezahlt werden. Für die Abrechnungen müssen Sie in jedem Fall ein entsprechendes Abrechnungsformular für Nachbarschaftshilfe von der zuständigen Pflegekasse nutzen, welches die eingetragenen Leistungen der Nachbarschaftshilfe quittiert. Ob Sie das Formular postalisch oder digital einreichen sollen, danach erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Pflegekasse.
Auch gibt es die Alternative, dass die Pflegekassen die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe direkt an den Nachbarschaftshelfer zahlen. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Abtretungserklärung, für die Ihnen pflege.de eine kostenfreie Vorlage zum Herunterladen zur Verfügung stellt.
Nachbarschaftshilfe & Verhinderungspflege
Die sogenannte Verhinderungspflege soll die Pflege auch dann sicherstellen, wenn die eigentliche Pflegeperson Urlaub macht oder durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist. In diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.
Auch Nachbarschaftshelfer können die Verhinderungspflege übernehmen. Dies fällt dann unter die Dienste nicht naher Verwandter und externer Dienstleister, für die die Pflegekasse maximal 1.612 Euro Verhinderungspflege jährlich bezahlt. Verhinderungspflege müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Nachbarschaftshelfer in der Nähe finden
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Nachbarschaftshilfe in der Nähe zu finden. Manchmal reicht schon ein Aushang im Haus, aber es gibt auch weitere unterstützende Angebote. Beispielsweise helfen in diesem Fall Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, örtliche Kulturhäuser und Seniorenbüros, einen Nachbarschaftshelfer zu finden. Darüber hinaus gibt es seit der Pandemie auch viele digitale Angebote wie Nachbarschaftshilfe-Apps, die einem bei der Suche unterstützen.
Nachbarschaftshilfe in der Nähe finden: Per App & Co.
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Nachbarschaftshilfe-Apps sehr gestiegen. Nicht nur für Hilfe bei der Pflege sind diese sehr praktisch. Verschiedene Anbieter helfen, dass Menschen sich in Städten besser vernetzen und schneller kennenlernen können.
Meist reicht schon die Eingabe der Adresse sowie eine Verifizierung, um die Dienste nutzen zu können. Besonders in Städten ist der persönliche Kontakt eingeschränkter, da das Stadtleben viel anonymer verläuft – anders als auf dem Land. In ländlichen Regionen kennen sich die meisten Menschen gut und die Hemmschwelle, in der Nachbarschaft um Hilfe zu fragen, ist niedriger. Daher sind viele Apps besonders auf Städte und Ballungsräume ausgerichtet.(18)
Häufig gestellte Fragen
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe ist eine Unterstützung, bei der Ehrenamtliche pflegebedürftige Personen in ihrem Alltag unterstützen. Anerkannte Helfer können eine Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse erhalten.
Wer bekommt Nachbarschaftshilfe?
Grundsätzlich kann jeder Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, der ein entsprechendes Angebot in seinem Umfeld hat. Im Bereich der Pflege können Pflegebedürftige beispielsweise 125 Euro Entlastungsbetrag für die entsprechende Hilfsangebote nutzen, sofern der Helfer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Wer darf Nachbarschaftshilfe machen?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass diejenigen, die anerkannte Nachbarschaftshilfe anbieten, volljährig sind, keine Pflegeperson nach § 19 SGB XI sind, über zeitliche Kapazitäten und körperliche Fitness verfügen. Darüber hinaus darf man in vielen Bundesländern nicht im gleichen Haushalt wie die zu betreuende Person leben. Es darf keine Verwandtschaft ersten und zweiten Grades vorliegt. In vielen Bundesländern ist der Nachweis über Fachkenntnisse erforderlich, die in speziellen Kursen vermittelt werden.
Was bedeutet Nachbarschaftshilfe?
Unter Nachbarschaftshilfe versteht man im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit niederschwellige Betreuungs- und Unterstützungsangebote. Dazu wird eine pflegebedürftige Person zum Beispiel im Haushalt (Hilfe beim Kochen, Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen) bei der Gestaltung des Alltags unterstützt, beispielsweise mit Gesprächen, Spaziergängen, Spielen, Singen, Basteln.
Was kostet eine Stunde Nachbarschaftshilfe?
Anerkannte Nachbarschaftshelfer, die ehrenamtlich niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote durchführen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von bis zu zehn Euro die Stunde. Die Summe richtet sich nach der Vorgabe des Bundeslandes.
Was macht die Nachbarschaftshilfe?
Typische Nachbarschaftshilfe findet unter anderem als Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Gartenarbeit statt. Nachbarschaftshelfer können auch sozial betreuen, indem sie bei Ausflügen und Unternehmungen begleiten, mit der Person basteln, singen oder spielen.
Wie wird Nachbarschaftshilfe bezahlt?
Nachbarschaftshelfer dokumentieren ihre Stunden und stellen diese entsprechend als formlose Rechnung. Es gibt die Möglichkeit, dies zum einen vom Entlastungsbetrag zu zahlen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Nachbarschaftshelfer die Voraussetzungen erfüllt. Nachbarschaftspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Nachbarschaftshelfer die Verhinderungspflege übernehmen, kann die Leistung auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.