Nachbarschaftshilfe: Definition
Die Pflegeversicherung finanziert Nachbarschaftshilfe, wenn sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Paragraf 45a SGB XI anerkannt ist. Die Details der Anerkennung und der möglichen Leistungen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. (1)
In einigen Bundesländern können Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer in der Pflege tätig werden, in anderen Bundesländern müssen sie sich dafür einer Organisation anschließen, wie zum Beispiel einem Verein. Auch die möglichen Aufgabenbereiche unterscheiden sich.
Von anerkannter Nachbarschaftshilfe spricht man, wenn ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen pflegebedürftige Menschen mit Hilfs- und Unterstützungsbedarf bei ihren alltäglichen Tätigkeiten unterstützen, begleiten, stärken und entlasten.

Das Wort Nachbarschaftshilfe kennen Sie vielleicht auch aus anderen Zusammenhängen wie Nachbarschaftshilfe-Vereinen oder der einfachen Hilfe unter Nachbarn. In den nächsten zwei Abschnitten erfahren Sie, was diese mit der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige zu tun haben.
Vereine für Nachbarschaftshilfe
In vielen Landkreisen oder Stadtvierteln gibt es Vereine für Nachbarschaftshilfe. Oft finanzieren sich diese Vereine über Spenden oder öffentliche Fördergelder und bieten ihre Hilfe nahezu oder ganz kostenlos an. Diese Vereine können auch für pflegebedürftige Menschen eine große Hilfe sein.
Um für diese Hilfe Geld von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen die Vereine ihre Angebote als Alltagsunterstützung registrieren. Oft meiden die Vereine jedoch diesen Aufwand, gerade wenn sie sich sowieso anders finanzieren. In diesem Fall müssten Sie die Kosten für die Hilfe selbst tragen.
Einfache Hilfe unter Nachbarn
Wenn Menschen einfach aus gutem Willen heraus ihren Nachbarn helfen, ist das schön und sympathisch. Aber das allein reicht leider nicht für eine Aufwandsentschädigung über die Pflegeversicherung.
Wenn aus der gelegentlichen Hilfe aber eine dauerhafte Unterstützung wird, möchten Sie sich vielleicht doch auch finanziell dafür bedanken. In einigen Bundesländern kann sich der Helfer als Einzelperson von der Pflegeversicherung anerkennen lassen und dann eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Nachbarschaftshilfe: Beispiele und Aufgaben
Die Nachbarschaftshilfe in der Pflege gehört zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote umfassen drei Aufgabenbereiche: Betreuung, Entlastung von Pflegenden und Entlastung von Pflegebedürftigen im Alltag. (1)
Wir haben für Sie einige Beispiele zusammengetragen, welche Aufgaben von Nachbarschaftshelfern übernommen werden können. Welche Aufgaben von Laien und welche nur von Fachkräften angeboten werden dürfen, entscheiden aber letztlich die Regelungen in Ihrem Bundesland.
Beispiele für Aufgaben der Nachbarschaftshilfe:
- Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen
- Gemeinsame Spaziergänge und Gespräche
- Begleitung bei Ausflügen und Besuchen
- Beschäftigung mit Gesellschaftsspielen, Singen, Basteln
- Veranstalten von Tanz-Cafés und Seniorentreffen
- Stundenweise Seniorenbetreuung
Was nicht geht: Nachbarschaftshelfer übernehmen auf keinen Fall pflegefachliche oder medizinische Aufgaben, wie etwa die Grundpflege oder das Wechseln von Wundverbänden. Für solche Aufgaben sind nur Pflegefachkräfte zugelassen.
Besonders hilfreich ist es, wenn Nachbarschaftshilfe und professionelle Pflege aufeinander abgestimmt sind. So lässt sich die Entlastung gezielt einsetzen, ohne dass wichtige Pflegestandards vernachlässigt werden.

Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse finanzieren
Nachbarschaftshelfer zu sein ist ein Ehrenamt. Deshalb erhalten die Helfer in der Regel keine Bezahlung, sondern eine Aufwandsentschädigung. Das ist eine geringe Ausgleichszahlung, die steuerrechtlich besonders behandelt wird.
Je nach Bundesland finanziert die Pflegeversicherung dabei einen Stundensatz von etwa 5 bis 12 Euro. Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person einen Pflegegrad hat und zuhause gepflegt wird. Je nachdem, welche Pflegeleistung Sie verwenden, kommen weitere Bedingungen dazu.
Mögliche Pflegeleistungen für Nachbarschaftshilfe:
- Entlastungsbetrag
- Umgewandelte Pflegesachleistungen (Umwandlungsanspruch)
- Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat, wenn Sie zuhause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag können Sie auch ansparen und damit rückwirkend größere Beträge auf einmal verwenden.
Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag wie beispielsweise die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Dafür müssen der Nachbarschaftshelfer und seine Aufgaben die Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland erfüllen. (2)
Umwandlungsanspruch für Nachbarschaftshilfe
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und zuhause gepflegt werden, können Sie die Pflegesachleistungen beanspruchen. Mit dieser Leistung sollen eigentlich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst finanziert werden.
Aber: Mit dem Umwandlungsanspruch können Sie die Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Also auch für die Nachbarschaftshilfe. Genau wie beim Entlastungsbetrag müssen auch hier die Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland erfüllt sein. (1)
Nachbarschaftshilfe als Verhinderungspflege
Auch das Budget der Verhinderungspflege steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zu, wenn Sie zuhause gepflegt werden. Dieser Betrag soll es den Pflegepersonen ermöglichen, sich stundenweise oder tageweise vertreten zu lassen. (3)
Als Vertretung kommen sowohl Pflegefachkräfte als auch Freunde oder Nachbarn in Frage. Das schließt Nachbarschaftshelfer ebenfalls mit ein.
Die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Denn es geht hier nicht um Nachbarschaftshilfe als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“, sondern allein um die Verhinderungspflege. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Nachbarschaftshilfe: Voraussetzungen nach Bundesland
Sie möchten wissen, welche Art von Nachbarschaftshilfe bei der Pflege in Ihrem Bundesland erlaubt ist? Oder Sie möchten einem Nachbarn für seine Unterstützung eine Aufwandsentschädigung über die Pflegeversicherung zahlen? Oder wollen Sie sogar selbst Nachbarschaftshelfer werden?
Dann müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen für Alltagsunterstützung in Ihrem Bundesland berücksichtigen. Leider hat das Sozialgesetzbuch hier nur Grundlagen festgelegt. Den Rest haben die Bundesländer bestimmt – und sind dabei zu teilweise sehr unterschiedlichen Bedingungen gekommen.
Pflegekurse für die Nachbarschaftshilfe
In vielen Bundesländern ist die Teilnahme an einem Pflegekurs eine wichtige Voraussetzung für Nachbarschaftshelfer. Die Pflegekurse sind für Angehörige und interessierte Nachbarschaftshelfer kostenlos. Weitere Informationen dazu finden Sie im pflege.de Ratgeber Pflegekurse.
Beachten Sie aber, dass der allgemeine Pflegekurs nicht in allen Bundesländern und nicht für alle Arten von Tätigkeiten anerkannt wird. In einigen Bundesländern sind spezielle Kurse für Nachbarschaftshelfer mit länderspezifischen Inhalten angeboten.
Im Zweifelsfall informieren Sie sich darüber vorab beim Kurs-Veranstalter, bei einem Pflegestützpunkt oder direkt bei der Pflegeversicherung.
Nachbarschaftshilfe: Antrag & Abrechnung
Wenn Sie für Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag Geld von der Pflegeversicherung erhalten möchten, sollten Sie dort zunächst nach dem Formular zur „Anerkennung der Nachbarschaftshilfe“ fragen.
Darin erfasst die Pflegeversicherung die Daten des Versicherten sowie des Nachbarschaftshelfers und prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn hier alles korrekt ist, erhalten Sie einen positiven Bescheid. Und bei Bedarf einen Schein zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung.
Abrechnungsformular & Abrechnung mit der Pflegekasse
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Kosten für eine anerkannte Nachbarschaftshilfe abzurechnen.
- Kostenerstattung: Sie bezahlen im Voraus und lassen sich hinterher die Kosten erstatten. Fragen Sie am besten bei Ihrer Pflegeversicherung nach einem analogen oder digitalen Abrechnungsformular.
- Abtretungserklärung: Sie treten Ihren Leistungsanspruch an den Anbieter ab, sodass dieser seine Kosten selbst mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen kann. Sie müssen dann keine Kosten vorstrecken.
Wenn Sie Nachbarschaftshilfe für die Verhinderungspflege nutzen möchten, gelten andere Bedingungen. Darüber können Sie sich in unserem Ratgeber Antrag auf Verhinderungspflege informieren.
Nachbarschaftshelfer in der Nähe finden
Zugelassene Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen finden Sie über Ihre Pflegeversicherung oder über die regionalen Pflegestützpunkte, die von den Pflegekassen betrieben werden. Einige Verbände und Kassen stellen außerdem digitale Suchangebote zur Verfügung.
Digitale Angebotssuche:
- AOK-Pflegenavigator
- vdek-Pflegelotse
- BKK PflegeFinder
Wenn Sie keine Pflegeleistungen für die Nachbarschaftshilfe nutzen möchten, können Sie hilfreiche Angebote auch ganz anders finden: Vom Aushang an der Straßenecke oder im Supermarkt bis hin zu praktischen Apps gibt es zahlreiche Möglichkeiten.
Nachbarschaftshilfe & Steuern
Eigene Ausgaben für Pflege und Betreuung werden oft steuerrechtlich besonders behandelt, wenn die Pflegeversicherung nicht alle Kosten trägt. Außerdem gilt Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige als Ehrenamt, deshalb gibt es auch für die Einnahmen der Helfer steuerrechtliche Ausnahmen.
Besonderheiten gelten in zwei Fällen:
- Ausgaben von der Steuer absetzen
- Einnahmen als Nachbarschaftshelfer versteuern
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum Thema Steuern nur grundlegende Informationen bereitstellen können, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Gültigkeit im Einzelfall haben. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Ausgaben für Nachbarschaftshilfe von der Steuer absetzen
Wenn Sie Angebote von Nachbarschaftshelfern für die Pflege und Betreuung nutzen und die Kosten nicht ganz durch Pflegeleistungen Ihrer Versicherung getragen werden, können Sie Ihre eigenen Ausgaben oft zumindest teilweise in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Je nachdem, um welche Tätigkeit und welchen Umfang es sich dabei handelt, kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage. Grundlegende Informationen dazu finden Sie im Ratgeber „Pflegekosten von der Steuer absetzen“.
Einnahmen als Nachbarschaftshelfer versteuern
Viele Helfer stellen sich die Frage, ob die geringen Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe steuerfrei sind. Die Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da dies unter anderem von der individuellen Steuersituation abhängt.
Grundsätzlich können die Aufwandsentschädigungen aber von der Übungsleiterpauschale oder von der Ehrenamtspauschale erfasst werden. Beide Pauschalen stellen Einnahmen bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr steuerlich frei.
Relevante Pauschalbeträge:
- Die Übungsleiterpauschale gilt unter anderem für die nebenberufliche Pflege und Betreuung, wenn sie für eine Organisation (juristische Person) oder einen gemeinnützigen Anbieter ausgeübt wird. Für diese Tätigkeiten sind seit 2021 bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. (4)
- Die Ehrenamtspauschale gilt auch für andere Arten von gemeinnützigen Aufgaben, solange sie ebenfalls für einen der oben genannten Anbieter erledigt wird. Für diese Tätigkeiten sind seit 2021 bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei. (5)
In jedem Fall müssen Sie Einnahmen aus einer Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer in Ihrer Steuererklärung angeben. In vielen Fällen werden sie aber nicht besteuert. Ob das auch in Ihrer Situation der Fall ist, klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Übrigens: Je nach Bundesland können Nachbarschaftshelfer eine Ehrenamtskarte und damit viele Vergünstigungen im Alltag erhalten – komplett steuerfrei natürlich. Prüfen Sie doch einmal, ob das in Ihrem Bundesland möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Bei der Nachbarschaftshilfe unterstützen ehrenamtliche Helfer pflegebedürftige Personen im Alltag. Anerkannte Nachbarschaftshelfer können eine Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse erhalten.
Nachbarschaftshilfe – was ist erlaubt?
Erlaubt ist, was gefällt. Aber wenn Sie für die Nachbarschaftshilfe Geld von der Pflegeversicherung möchten, müssen die Voraussetzungen für Alltagsunterstützung im jeweiligen Bundesland erfüllt und der Helfer von der Pflegeversicherung anerkannt werden.
Wer darf Nachbarschaftshilfe leisten?
Nachbarschaftshilfe in der Pflege ist in der Regel ab 18 Jahren und bei entsprechender persönlicher Eignung erlaubt. Wie die „persönliche Eignung“ festgestellt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Auch die Altersgrenze ist in manchen Bundesländern niedriger.
Muss Nachbarschaftshilfe angemeldet werden?
Wenn Sie für die Nachbarschaftshilfe Geld von der Pflegeversicherung erhalten möchten, dann muss das Angebot der Hilfsperson von der Pflegeversicherung anerkannt werden. Dafür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Kasse einreichen.
Wie hoch darf der Stundenlohn bei der Nachbarschaftshilfe sein?
Für Nachbarschaftshilfe als Ehrenamt darf nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt werden. Diese muss grundsätzlich niedriger sein als eine Bezahlung und darf bei etwa 5-10 Euro pro Stunde liegen, wobei die Bundesländer unterschiedliche Höchstgrenzen festlegen.
Was kostet Nachbarschaftshilfe?
Die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe in der Pflege darf bei etwa 5-10 Euro liegen. Die Höchstgrenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Was zahlt die Pflegekasse für Nachbarschaftshilfe?
Die Pflegeversicherung erstattet die Kosten für Nachbarschaftshilfe, wenn das Angebot die Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland erfüllt und der Nachbarschaftshelfer von der Versicherung anerkannt ist. In Frage kommen dabei der Entlastungsbetrag und der Umwandlungsanspruch.
Wie wird Nachbarschaftshilfe abgerechnet?
Sie können entweder die Kosten vorstrecken und sich das Geld später von der Pflegeversicherung erstatten lassen. Oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit der Helfer selbst mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen kann.
Wie beantrage ich Nachbarschaftshilfe?
Fragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung nach einem Formular zur „Anerkennung der Nachbarschaftshilfe“. Dabei werden Daten von Ihnen und dem Angebot der Nachbarschaftshilfe erfasst und die Versicherung entscheidet dann über die Anerkennung.
Kann man Nachbarschaftshilfe rückwirkend beantragen?
Wenn Sie die Kosten für Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen möchten, können Sie das auch rückwirkend tun. Der Entlastungsbetrag verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres.
Wie viele Stunden Nachbarschaftshilfe darf ich beanspruchen?
Begrenzt ist nur der Betrag, den Sie über Pflegeleistungen finanzieren können. Denn diese Leistungen sind selbst begrenzt. Wenn Sie darüber hinaus weitere Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie die möglicherweise entstehenden Kosten selbst tragen.
Wie viele Stunden Nachbarschaftshilfe darf ich leisten?
Wenn Ihre Tätigkeit als Nachbarschaftshilfe als ein Ehrenamt gelten soll, muss sie nebenberuflich stattfinden. Sie darf also nur einen kleinen Teil Ihrer Zeit beanspruchen. Die Ehrenamtlichkeit kann steuerliche Vorteile haben, wenn Sie für die Tätigkeit eine Entschädigung erhalten.
Wie viele Personen darf ich als Nachbarschaftshelfer betreuen?
Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Oft gilt eine Beschränkung auf eine oder maximal zwei Personen. Das gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie als Nachbarschaftshelfer in einer Gruppenbetreuung aktiv sind.
Muss Nachbarschaftshilfe versteuert werden?
Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Sie können aber unter Umständen die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale nutzen und die Einkünfte steuerfrei erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben.