Medizinische Fußpflege

Medizinische Fußpflege

Für Senioren und Menschen mit Pflegebedarf ist Fußpflege oft eine Herausforderung, teilweise wird sie einfach vernachlässigt. Was bei gesunden Füßen nur ästhetische Folgen hat, kann bei Erkrankungen jedoch ernste gesundheitliche Probleme verursachen.

Wenn Ihre Füße aufgrund gesundheitlicher Beschwerden besondere Pflege benötigen, kommt die medizinische Fußpflege – auch Podologie genannt – ins Spiel. Sie geht über die reine Fußpflege hinaus und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung und Behandlung fußbedingter Beschwerden.

pflege.de informiert Sie in diesem Ratgeber darüber, wann medizinische Fußpflege sinnvoll ist, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und wie Sie einen Fußpfleger finden.

Inhaltsverzeichnis

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Medizinische Fußpflege: Definition

Medizinische Fußpflege, auch professionelle Fußpflege, Podologie oder podologische Fußpflege genannt, beschreibt fußpflegerische Maßnahmen, die bei speziellen Fußbeschwerden angewendet werden.

Die podologische Behandlung kann als Heilmittel von einem Arzt verschrieben werden. Diese Verordnung umfasst dann unter anderem die ärztliche Diagnose. (1)

Abzugrenzen ist die medizinische Fußpflege von der kosmetischen Fußpflege. (2)

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Unterschied kosmetische und medizinische Fußpflege

Zwischen kosmetischer und medizinischer beziehungsweise podologischer Fußpflege kommt es oft zu Verwechslungen – die beiden Formen der Fußpflege unterscheiden sich aber in ihrem Zweck und ihren Anwendungsbereichen.

 

Kosmetische oder medizinische Fußpflege: Wann ist welche Fußpflege sinnvoll?

Wenn Sie keine gesundheitlichen Einschränkungen haben und Ihre Füße einfach nur gut gepflegt und verwöhnt werden sollen, dann können Sie sich für die kosmetische Fußpflege entscheiden.

Sind Sie jedoch chronisch erkrankt oder haben akute Beschwerden am Fuß, die eine besondere Behandlung erfordern, sollten Sie unbedingt die medizinische Fußpflege bei einem ausgebildeten Fußpfleger wählen.

Das Fachgebiet der Podologie

Das Fachgebiet der Podologie ist schon seit über zwei Jahrzehnten im sogenannten Podologengesetz geregelt. Die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ ist danach nur mit entsprechender Erlaubnis gestattet. (3)

Podologen sind speziell ausgebildet und dürfen auch Eingriffe durchführen, die in den medizinischen Bereich fallen, beispielsweise das Behandeln von Fußwunden oder das Anfertigen von Orthosen – das sind maßgefertigte Hilfsmittel aus weichem Material, die Fehlstellungen korrigieren oder Druckstellen entlasten. (4)

Experteninfo

Das macht der Podologe

Die Füße sind ein komplexes System aus Knochen, Muskeln und Sehnen, das sich im Laufe des Lebens bis zu 25-mal verändern kann. Dabei können Fußveränderungen im Vorfußbereich sowie Haut- und Nagelveränderungen auftreten. Diese können Schmerzen verursachen. Ein Podologe kann in solchen Situationen helfen. Neben der podologischen Therapie von Haut- und Nagelveränderungen kann der Podologe ein sogenanntes Fußscreening machen. Dabei beschaut er die Füße zum Beispiel nach krankhaften Veränderungen der Haut, ertastet den Fußpuls, sucht nach orthopädischen Veränderungen, beurteilt die Schuhe und Einlagen und gibt allgemeine Tipps zur täglichen Pflege.

Tatjana  Pfersich
Podologin

Podologen und medizinische Fußpfleger kümmern sich vor allem um zwei Dinge, nämlich um die medizinische Behandlung der Haut und die der Nägel. (4)

Ablauf der medizinischen Fußpflege

Bei der medizinischen Fußpflege nutzen Podologen spezielle Techniken und Hilfsmittel, um Beschwerden zu lindern und die Fußgesundheit zu verbessern. Die Behandlung gliedert sich in zwei zentrale Bereiche:

  • Medizinische Behandlung der Haut
  • Medizinische Behandlung der Nägel

Medizinische Behandlung der Haut

Verdickte Hornhaut, Fußpilz, Warzen und Hühneraugen zählen zu den häufigsten Hautproblematiken, die eine medizinische Fußpflege erfordern. Mit diesen Hautveränderungen können Schmerzen einhergehen.

Besonders ältere Menschen haben diese Beschwerden, vor allem, wenn sie jahrelang ungeeignetes Schuhwerk tragen und so die Haut am Fuß schädigen.

Medizinische Fußpfleger entfernen Hornhaut und Warzen mit Präzision – etwa mithilfe von Skalpell- und Schleiftechniken – und fertigen bei Bedarf druckentlastende Polster (Orthosen) an. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, Schmerzen zu lindern beziehungsweise die Mobilität zu verbessern. (1)

Medizinische Behandlung der Nägel (Medizinische Nagelpflege)

Zur podologischen Fußpflege gehört eine sorgfältige Untersuchung und Behandlung der Fußnägel. Zu den häufigsten Problemen zählen unter anderem eingewachsene, verdickte oder auch brüchige Fußnägel. Diese können beispielsweise die Folge eines Ulcus cruris sein. Aber auch Nagelpilz und Fußpilz sind bekannte Probleme.  (1)

Podologen setzen für die medizinische Nagelpflege verschiedene Methoden ein, darunter:

  • Untersuchung der Nägel
  • Der richtige Nagelschnitt
  • Anwendung von Tamponaden und Nagelkorrektur-Spangen
  • Verwendung von medizinischen Fußbädern, Tinkturen, Salben und Verbänden
Tipp
So können Sie sich vor Fußpilz schützen

Trocknen Sie Ihre Füße nach dem Duschen gründlich ab – besonders in den Zehenzwischenräumen. Für eine extra gründliche Trocknung können Sie einen Föhn auf niedrigster Stufe nutzen. Achtung: Menschen mit Sensibilitätsstörungen sollten darauf verzichten, um Verbrennungen zu vermeiden. Sind Sie davon betroffen, trocknen Sie Ihre Füße lieber mit einem dünnen und weichen Tuch, auch im Zehenzwischenbereich, gut ab. Da Fußpilz ansteckend ist, sind Hygienemaßnahmen essenziell: Wechseln Sie Handtücher regelmäßig und reinigen Sie den Boden gründlich.

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Podologische Komplexbehandlung

Die podologische Komplexbehandlung kombiniert gezielt die Behandlung von Haut- und Nagelproblemen an den Füßen, wenn diese gleichzeitig auftreten. Die Komplexbehandlung zielt darauf ab, Schmerzen zu lindern, Folgeschäden zu vermeiden und die Fußgesundheit nachhaltig zu sichern.

Diese kombinierte podologische Behandlung ist besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus sinnvoll, bei denen sowohl die Haut als auch die Nägel anfällig für Beschwerden sind.

Bei bestimmten Erkrankungen, wie dem diabetischen Fußsyndrom, kann diese Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Der Arzt stellt dafür ein Rezept aus. (1) Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt, um die Notwendigkeit einer Verordnung abzuklären, die sowohl die Abtragung von Hornhaut als auch die Bearbeitung der Fußnägel umfasst.

Info
Medizinische Fußpflege oder Behandlung beim Arzt?

Wenn der Fuß des Patienten bereits durch Durchblutungsstörungen hervorgerufene Hautdefekte und Entzündungen aufweist, kommt die podologische Komplexbehandlung nicht mehr in Frage. In diesem Fall muss der Fuß ärztlich behandelt werden.

Ablauf einer podologischen Therapie

Die podologische Komplexbehandlung ist wiederum Teil der podologischen Therapie.

Zu der gehört nicht nur die Hornhautentfernung und Nagelbearbeitung, sondern bei Erstvorstellung auch eine sogenannte podologische Eingangsbefundung, also eine erste Untersuchung der Füße. Dafür wird der medizinische Fußpfleger

  • die ärztlichen Verordnungen prüfen,
  • Ihre Krankengeschichte abfragen, mit besonderem Fokus auf Fußgesundheit und Vorerkrankungen,
  • eventuell vorhandene Hilfsmittel prüfen, beispielsweise wenn Sie Einlagen oder besondere Schuhe tragen.

Anschließend kann der Podologe das Therapieziel definieren und einen Therapieplan erstellen, über den er dann gemeinsam mit Ihnen spricht. Darüber hinaus klärt er Sie auch dazu auf, wie Sie selbst am besten mitwirken können und gibt Hinweise zur Selbstpflege.

Eine Eingangsbefundung dauert in der Regel etwa 20 Minuten und ist die Basis für weitere Behandlungsschritte.

Die podologische Therapie ist ein kontinuierlicher Prozess, der durch regelmäßige Sitzungen und Nachkontrollen begleitet wird, um die Gesundheit der Füße langfristig zu sichern. So erhalten Sie von Ihrem Behandler regelmäßig Hinweise zur Fußhygiene, Pflege und der Vermeidung neuer Beschwerden. (1)

Bei Bedarf stimmt sich der Podologe mit weiteren Fachpersonen ab, um eine optimale Behandlung sicherzustellen.

Medizinische Fußpflege: Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten für eine medizinische Fußpflege können je nach Art der Behandlung und individuellem Bedarf variieren.

Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel teilweise, sodass ein Eigenanteil anfällt, den Sie direkt an den Leistungserbringer, also den jeweiligen Fußpfleger, zahlen. Bei Heilmitteln, zu denen die podologische Fußpflege zählt, ist das eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten sowie eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Verordnung, beziehungsweise Rezept.

Die Preise der podologischen Fußpflege unterscheiden sich nach der Art der Behandlung (Stand: November 2024): (5)

Leistung Kosten, die die Krankenkassen zahlen Eigenanteil, den Sie leisten müssen
Podologische Komplexbehandlung (klein) 34,18 Euro 3,42 Euro
Podologische Komplexbehandlung (groß) 49,12 Euro 4,91 Euro

Die Krankenkasse unterscheidet zwischen zwei Hauptarten der podologischen Behandlung: (1)

  • Podologische Behandlung (klein): Diese Leistung umfasst alle Maßnahmen, die innerhalb einer Therapiezeit von bis zu 20 Minuten durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise die Abtragung von Hornhaut, die Bearbeitung einzelner Nägel und kleinere präventive Behandlungen.
  • Podologische Behandlung (groß): Bei aufwendigeren Behandlungen, die länger als 20 Minuten dauern, wird diese Leistungsart abgerechnet. Dazu zählen insbesondere Komplexbehandlungen, bei denen sowohl Haut- als auch Nagelprobleme behandelt werden.

Beide Behandlungsarten schließen zusätzliche Hilfestellungen ein, wie:

  • Unterstützung beim An- und Ausziehen von Strümpfen und Schuhen
  • Platzierung des Patienten für die Behandlung
  • Durchführung eines Fußbades, falls notwendig
Info
Medizinische Fußpflege als Privatleistung

Medizinische Fußpflege kann auch ohne einen medizinischen Grund durchgeführt werden. Ohne ärztliche Verordnung gelten die Kosten der medizinischen Fußpflege als Privatleistung. Die Preise variieren dabei je nach Anbieter und Region, liegen aber meist zwischen 50 und mehr als 100 Euro pro Behandlung. Zusätzliche Leistungen, wie die Anfertigung von Orthosen oder die Behandlung von Warzen, können separat berechnet werden.

Medizinische Fußpflege: Kostenübernahme von Hausbesuchen

Hausbesuche für medizinische Fußpflege können eine wichtige Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sein.

Liegt eine ärztliche Verordnung vor, die die Notwendigkeit eines Hausbesuchs ausdrücklich begründet, ist auch für Hausbesuche eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.

Inklusive Wegegeld übernimmt die Krankenkasse hierfür 21,95 Euro pro Behandlung, Sie tragen einen Eigenanteil von 2,19 Euro. Wohnen Sie in einer sozialen Einrichtung, übernimmt die Krankenkasse 12,54 Euro, Ihr Eigenanteil liegt dann bei 1,25 Euro.

Medizinische Fußpflege auf Rezept

Die Kosten der medizinischen Fußpflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn

  • der behandelnde Arzt krankhafte Veränderungen an Ihrem Fuß feststellt,
  • die Behandlung auf Rezept („Heilmittelverordnung“) verschreibt und
  • die Behandlung von einem zugelassenen Podologen durchgeführt wird.
Tipp
Anspruchsberechtigte laut Heilmittelrichtlinie

Nach der Heilmittelrichtlinie haben nur Personen mit hohem Risiko für Folgeschäden Anspruch auf podologische Therapie. Also Personen, die ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße erleiden würden. (6) Lassen Sie sich am besten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten, um die Voraussetzungen für eine Verordnung zu klären.

Zu den Erkrankungen, die die Fußgesundheit gefährden und eine medizinische Fußbehandlung erfordern, gehören insbesondere: (1)

  • Sensomotorische oder sensible Neuropathien: Das sind Nervenschädigungen, die die Empfindlichkeit und Bewegungssteuerung beeinträchtigen und oft zu Druckstellen oder Verletzungen führen.
  • Neuropathisches Schädigungsbild bei Querschnittsyndrom: Dabei handelt es sich um Fußprobleme infolge eines Querschnittssyndroms, bei dem Nervenfunktionen gestört sind und die Füße besondere Pflege benötigen.
  • Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom): Durch Diabetes können Nervenschäden (diabetische Polyneuropathie) und Durchblutungsstörungen entstehen, die das Risiko für Fußverletzungen und schlecht heilende Wunden erhöhen.

Medizinische Fußpflege für Diabetiker

Besonders oft wird das Rezept auf medizinische Fußpflege ausgestellt, wenn der Patient Diabetes hat. Viele Diabetiker leiden am sogenannten diabetischen Fußsyndrom, das zu schwerwiegenden Schädigungen am Fuß bis hin zur Amputation führen kann.

Bereits bei milden Symptomen wie trockener Haut und Hornhautbildung sollten Diabetiker deshalb mit dem Arzt sprechen und klären, ob eine podologische Behandlung zur Prävention in Frage kommt.

Auch hier gilt: Wenn der Fuß bereits geschädigt ist und Wunden aufweist, muss die Behandlung durch den Arzt erfolgen.

Tipp
Sie sind Diabetiker? Achten Sie auf Symptome an Ihrem Fuß!

Als Diabetiker sollten Sie Ihren Füßen viel Aufmerksamkeit schenken, um krankhafte Veränderungen möglichst früh zu erkennen. Zu den typischen Symptomen eines diabetischen Fußsyndroms zählen: Verändertes Gefühl, wie Unempfindlichkeit, Taubheit, aber auch Stechen oder Brennen. Sie sollten auch darauf achten, wie Ihre Füße aussehen und ob Veränderungen eintreten. Sind sie beispielsweise trocken? Entwickeln Sie Hornhaut? Haben Sie Fehlstellungen wie Krallenzehen oder auch Schwellungen oder Wunden? Klären Sie jeden Verdacht unbedingt mit Ihrem Arzt beziehungsweise behandelnden Podologen ab.

Medizinische Fußpflege in der Nähe finden

Wo Sie medizinische Fußpflege in der Nähe finden, erfragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse – sie kann Ihnen zugelassene Podologen nennen. Aber auch Ihr Hausarzt oder Diabetologe kann Ihnen qualifizierte Podologen empfehlen, insbesondere wenn Sie aufgrund einer Erkrankung wie Diabetes eine medizinische Fußpflege benötigen.

Sie können sich über das Internet auch selbst auf die Suche nach einer medizinischen Fußpflege machen. Als Suchbegriff können Sie sowohl „medizinische Fußpflege“ als auch „med Fußpflege“ eingeben. Allerdings werden Ihnen dabei wahrscheinlich viele kosmetische Nagelstudios angeboten, die keine medizinische oder podologische Fußbehandlung anbieten dürfen.

Info
Werbung mit der Bezeichnung „medizinische Fußpflege“

Mit dem Begriff „medizinische Fußpflege“ dürfen eigentlich nur zertifizierte Podologen beziehungsweise medizinische Fußpfleger werben. Der Begriff wird in der Praxis jedoch auch von Fußpflege- oder Kosmetikstudios („Nagelstudios“) zu Werbezwecken verwendet. Für medizinisch notwendige Behandlungen ist es aber wichtig, dass Sie einen qualifizierten Podologen aufsuchen.

Der Deutsche Verband für Podologie bietet auf seiner Internetseite daher eine Datenbank mit Adressen von zertifizierten Podologen an.

Mobile/ Ambulante Fußpflege: Medizinische Fußpflege für zuhause

Wenn Personen nicht mehr mobil sind, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind, kommt die ambulante medizinische Fußpflege auch zum Einsatzort und führt die Behandlung vor Ort durch. Damit gehört die mobile Fußpflege zu den typischen Dienstleistungen für Senioren.

Oft werden in Pflegeheimen oder in Einrichtungen für Betreutes Wohnen Verträge mit mobilen, ambulanten Podologen vereinbart, die zu festen Zeiten die Bewohner besuchen und behandeln.

Das können Sie unterstützend tun

Die Füße sind schwerer zu erreichen und werden bei der Körperpflege oft vergessen. Denken Sie in Zukunft also daran, eine gründliche Fußpflege einzubauen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen, die Sie bei der Pflege Ihrer Füße beachten sollten, zählt, dass Sie beispielsweise Ihre Füße und Fußnägel gründlich waschen und abtrocknen sollten – auch zwischen den Zehen. Weitere Schritte zur Fußpflege können Sie in unserem Ratgeber zur Körperpflege nachlesen.

Experteninfo

Was kann jeder selbst für seine Füße tun?

Die tägliche Inspektion auf Fußveränderungen, Verletzungen, Rötungen und Schwellungen ist sehr wichtig. Wenn das Anschauen der Füße selbst Schwierigkeiten macht, können dies zum Beispiel Angehörige oder das Pflegepersonal übernehmen. Gerade ältere Menschen leiden oft an trockener Haut, die täglich eingecremt werden sollte. Sollten sich Schmerzen an Haut und Nägeln entwickeln, ist es sinnvoll, einen Termin beim Podologen zu machen.

Tatjana  Pfersich
Podologin

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine podologische Behandlung?

Eine podologische Behandlung umfasst spezielle fußpflegerische Maßnahmen, die bei Erkrankungen am Fuß, beispielsweise infolge von Diabetes angewendet werden.

Wird medizinische Fußpflege von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Fußpflege, wenn ein Arzt ein Rezept ausstellt und die medizinische Notwendigkeit nachweist. Dies gilt besonders für Personen mit diabetischem Fußsyndrom.

Was ist der Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege?

Die kosmetische Fußpflege befasst sich mit der Pflege und dem ästhetischen Erscheinungsbild der Füße, beispielsweise durch Pediküre oder Nagellack. Die medizinische Fußpflege hingegen behandelt krankhafte Veränderungen wie eingewachsene Nägel, Hornhautprobleme oder Pilzinfektionen und dient der Gesundheitsvorsorge.

Was wird bei einer medizinischen Fußpflege gemacht?

Die medizinische Fußpflege umfasst unter anderem das Entfernen von Hornhaut, die Behandlung von eingewachsenen Nägeln oder Hühneraugen, die Pflege von Nägeln und Haut sowie, bei Bedarf, das Anfertigen von sogenannten Orthosen zur Druckentlastung.

Was kostet in der Regel eine medizinische Fußpflege?

Haben Sie ein ärztliches Rezept, zahlen Sie nur einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Behandlungskosten. Hinzukommen einmalig zehn Euro Rezeptgebühr. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei medizinischer Notwendigkeit. Das bedeutet: Ohne ein Rezept kostet Sie eine Behandlung je nach Anbieter zwischen 50 und 100 Euro.

Wer darf medizinische Fußpflege anbieten?

Nur staatlich geprüfte Podologen dürfen medizinische Fußpflege durchführen. Kosmetische Fußpfleger dürfen keine Behandlungen durchführen, die medizinisch notwendig sind, beispielsweise bei Diabetikern.

Darf eine kosmetische Fußpflegerin Diabetiker behandeln?

Nein, kosmetische Fußpfleger sind nicht dazu berechtigt, medizinische Behandlungen bei Diabetikern durchzuführen. Diese Aufgabe ist speziell ausgebildeten Podologen vorbehalten.

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Erstelldatum: 1202.20.5|Zuletzt geändert: 5202.90.51
(1)
GKV-Spitzenverband (in Kraft getreten am 30.11.2020, zuletzt geändert am 17.06.2024): Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung, Anlage 1a, Leistungsbeschreibung
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/podologie/20240725_Anlage_1a_Leistungsbeschreibung_lesefassung_b.pdf (letzter Abruf am 14.11.2024)
(2)
Verband deutscher Podologen (Ohne Jahr): Tätigkeit eines Podologen
www.verband-deutscher-podologen.de/taetigkeit-podologen/ (letzter Abruf am 19.11.2024)
(3)
Bundesministerium der Justiz (2021): Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
https://www.gesetze-im-internet.de/podg/BJNR332010001.html (letzter Abruf am 14.11.2024)
(4)
Verband deutscher Podologen (Ohne Jahr): Abgrenzung der Tätigkeitsfelder Podologie und Fußpflege
https://www.verband-deutscher-podologen.de/abgrenzung-der-taetigkeitsfelder-podologie-und-fusspflege/ (letzter Abruf am 14.11.2024)
(5)
GKV-Spitzenverband (in Kraft getreten am 30.11.2020, zuletzt geändert am 20.10.2023): Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung, Anlage 2, Vergütung
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/podologie/20231030_Podologie_Anlage_2_Verguetung.pdf (letzter Abruf am 14.11.2024)
(6)
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2024): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)
https://www.g-ba.de/richtlinien/12/ (letzter Abruf am 14.11.2024)
(7)
Bildquelle
©Iegor Liashenko – stock.adobe.com
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