Pflegebett / Krankenbett

Pflegebett oder Krankenbett

Ein Pflegebett oder Krankenbett erleichtert Pflegenden ihre täglichen Aufgaben und bietet gleichzeitig den Pflegebedürftigen Komfort, Sicherheit und individuelle Unterstützung.

pflege.de zeigt Ihnen die Funktionen eines Pflegebetts, stellt Ihnen die unterschiedlichen Modelle vor und erklärt, wie Sie ein solches Bett bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett oder Krankenbett ist ein funktionales Bettsystem für Personen, die einen größeren Teil des Tages im Bett verbringen müssen. Es erleichtert die Bewegung im Bett, das Ein- und Aussteigen sowie das Essen und Trinken oder die Körperpflege im Liegen. (1)

Pflegebetten sind höhenverstellbar: Ein Bett in genau der richtigen Höhe lässt Pflegende ihre alltäglichen Aufgaben möglichst einfach und rückenschonend durchführen. Auch die Kommunikation mit stehenden Personen ist so angenehmer. Zum leichteren Ein- und Aussteigen kann das Bett wieder in eine niedrigere Position gebracht werden.

Rücken- und Fußteil lassen sich aufrichten: Für die meisten Menschen ist es angenehm, tagsüber aufrecht im Bett sitzen zu können, insbesondere zum Essen und Trinken. Pflegebetten unterstützen das aufrechte Sitzen und verschiedene prophylaktische Pflegemaßnahmen durch verstellbare Rücken- und Fußteile.

Pflegebetten bieten mehr Sicherheit und Hilfestellung: Mit abnehmender Beweglichkeit und Kraft fällt es schwerer, sich im Bett zu drehen, aufzurichten oder anderweitig zu bewegen. Pflegebetten bieten hier unterschiedliche Hilfestellungen wie zum Beispiel Aufrichthilfen oder geteilte und klappbare Seitensicherungen (Seitengitter).

Tipp
Verbrauchsmaterial für die alltägliche Pflege

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie Bettschutzunterlagen und viele weitere „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ für die alltäglichen pflegerischen Aufgaben im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat über die Pflegekasse erhalten.

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Pflegebett oder Krankenbett?

Pflegebetten und Krankenbetten unterscheiden sich kaum. Oft werden beide Begriffe sogar als Synonyme verwendet. Denn beide Bettsysteme erleichtern pflegerische Abläufe und bieten den darin liegenden Personen Hilfestellungen. Je nach Einsatzgebiet lassen sich jedoch Unterschiede feststellen.

Krankenbetten finden sich meist in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern. Sie sind eher funktional als optisch ansprechend gestaltet, weil Menschen hier in der Regel nur für kurze Zeit liegen. Sie sind immer rollbar, damit die Person möglichst leicht im Bett transportiert werden kann.

Pflegebetten in der häuslichen oder stationären Pflege werden langfristig genutzt und gehören somit zum alltäglichen Mobiliar. Deshalb sehen sie oft ansprechender und mehr nach einem normalen Bett aus.

Behindertengerechte Betten sind technisch identisch mit Pflegebetten, sollen aber in erster Linie eine Behinderung ausgleichen. Sie werden deshalb vorrangig von der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse finanziert.

Pflegebett-Modelle im Überblick

Pflegebetten sind vielseitig und lassen sich durch Zubehör weiter anpassen. Es gibt jedoch grundsätzlich verschiedene Pflegebett-Modelle, die für bestimmte Pflegesituationen besonders geeignet sind.

Das klassische Pflegebett

Das klassische Pflegebett ist ein vielseitiger Allrounder. Bei vielen Modellen können Sie sowohl die Höhe als auch die Neigung der Rücken- und Fußteile elektrisch verstellen. Das erleichtert nicht nur den Alltag der Pflegenden, sondern stärkt auch die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Pflegebetten haben oft einen lackierten Holzrahmen, denn der lässt sich gut reinigen und sieht trotzdem ansprechender aus als Edelstahl oder Kunststoff. Feststellbare Rollen zum Verschieben gehören ebenfalls zur Ausstattung.

Info
Die typischen Pflegebett-Maße

Die Außenmaße unterscheiden sich je nach Modell ein bisschen, doch die typischen Pflegebett-Maße der Matratze liegen in Deutschland bei 90 x 200 cm. Eine Standard-Pflegematratze gehört übrigens zum Pflegebett dazu und muss nicht separat beantragt werden.

Niederflurbett

Niederflurbetten oder Niedrigflurbetten lassen sich besonders tief absenken. Das ermöglicht einen einfachen Ein- und Ausstieg für Menschen mit besonderen Einschränkungen der Beweglichkeit und für Rollstuhlfahrer. Außerdem wird so das Verletzungsrisiko bei einem Sturz aus dem Bett verringert.

Experten-Tipp

Niederflurbetten eignen sich oft auch für Personen mit einer Demenzerkrankung. Denn Pflegebetten werden von vielen als zu schmal empfunden und erzeugen dann Ängste vor dem Herausfallen. Lässt sich die Liegefläche aber in Bodennähe absenken, wird diese Angst genommen.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Pflegebett-Doppelbett

Auch wenn ein Partner bereits pflegebedürftig ist, möchten viele Paare weiterhin in einem Bett schlafen. Oft fehlt auch einfach der Platz für ein zusätzliches Pflegebett. Ein Pflegebett-Doppelbett ermöglicht den gemeinsamen Schlaf in der Nacht und bietet bei Bedarf alle Vorteile eines Pflegbettes.

Je nach Modell sind entweder beide Betthälften standardmäßig als Pflegebett ausgestattet oder Sie können entscheiden, welche Seite die entsprechenden Funktionen hat und welche Seite ein normales Bett bleibt. Selbstverständlich sind Doppel-Pflegebetten auch ideal für zwei pflegebedürftige Partner.

Schwerlastbett

Normale Pflegebetten sind oft nur für eine Traglast von bis zu 120 Kilogramm ausgelegt. Pflegebedürftige Personen mit Übergewicht benötigen Schwerlast-Pflegebetten mit höherer Tragfähigkeit und leistungsfähigeren Funktionen zur Höhenverstellbarkeit und Aufrichtung.

Schwerlastbetten bieten außerdem mehr Platz als klassische Pflegebetten. Die Liegefläche hat meistens eine Größe von 120 x 200 cm. Schwerlastbetten können deshalb auch für normalgewichtige Personen geeignet sein, wenn der Gesundheitszustand oder die Pflege ein breiteres Bett erfordern.

Stehbett

Bei einem Stehbett können Sie die Liegefläche mitsamt der pflegebedürftigen Person aufrichten, sodass sie langsam eine stehende Position erreicht. Die Person wird dabei mit entsprechenden Gurten in der richtigen Position gehalten.

Der Positionswechsel beugt Dekubitus vor, trägt zur Kreislaufstabilisation bei und wirkt Knochenschwund entgegen. Stehbetten werden meist bei bettlägerigen Patienten mit besonderen Erkrankungen oder zur Rehabilitation von Personen mit Lähmungserscheinungen eingesetzt.

Info
Aufstehbetten

Bei einem besonderen Aufstehbett lässt sich die Liegefläche drehen und sitzartig krümmen, sodass die Person in eine unterstützte Sitzposition an der Längsseite des Bettes gelangt. Sobald die Füße Bodenkontakt haben, lässt sich die Fläche weiter Aufrichten und die Person wird beim Aufstehen unterstützt. Ebenso hilfreich sind Aufstehbetten beim Zubettgehen.

Seitenlagerungsbett

Ein Seitenlagerungsbett kann seitlich um bis zu 30 Grad geneigt werden. Oft wechseln diese Betten in automatischen Intervallen langsam die Neigung. So wird die Person umpositioniert, um einem Dekubitus vorzubeugen. Außerdem aktiviert die Schieflage die Muskulatur und beugt Folgeerkrankungen vor.

Zum Einsatz kommen Seitenlagerungsbetten vor allem bei Personen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr selbst bewegen können. Denn in diesen Fällen schwerer Bettlägerigkeit ist das Risiko für einen Dekubitus besonders groß.

Seniorenbett mit Einlegerahmen

Ein Seniorenbett ist kein Pflegebett, sondern ein normales Bett mit einem Pflegebetteinsatz. Man spricht oft auch von Bettzurichtung oder einem Bett-in-Bett-System oder Einlegerahmen. Der Einsatz wird in das Bettgestell eingesetzt.

Dadurch wird die Liegefläche höhenverstellbar und aufrichtbar. Je nach Modell und Hersteller kann es auch möglich sein, das Bett jetzt mit weiterem Zubehör auszustatten.

Das so entstandene Seniorenbett mit Einlegerahmen ersetzt allerdings kein vollwertiges Pflegebett, kann aber im Einzelfall ausreichend sein. Einlegerahmen können von den Pflegekassen finanziert werden, wenn ein vollwertiges Pflegebett nicht benötigt wird.

Zubehör für Pflegebetten, Krankenbetten und behindertengerechte Betten

Es gibt eine Vielzahl an Zubehör, um das Pflegebett, Krankenbett oder behindertengerechte Bett an Ihren individuellen Versorgungs- oder Pflegebedarf anzupassen. pflege.de zeigt die Ihnen wichtigsten Ergänzungen.

Zubehör:

  • Matratzen für Pflegebetten
  • Hilfen zum Aufrichten und Aufstehen
  • Gitter und Seitenpolster
  • Beistelltische und Pflegebettschränke
  • Bettverlängerungen und Bettverkürzungen
  • App-Anbindung
Experten-Info

Nicht jede Kombination aus Matratze, Bett und Zubehör ist praktisch möglich, sicher und zulässig. Das Sanitätshaus oder der Fachhandel haben die Pflicht, Ihre Versorgung entsprechend zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den medizinproduktrechtlichen Vorschriften entspricht.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Matratzen für Pflegebetten

Die Matratze muss außerdem immer zum Pflegebett passen. Dabei ist nicht nur die Länge und Breite entscheidend, sondern auch die Höhe. Außerdem sollten passende Knickstellen vorhanden sein, wenn Sie die Liegeflächenverstellung nutzen möchten.

Im Pflegealltag können Matratzen schnell schmutzig werden. Normale Matratzen lassen sich aber eher schlecht reinigen. Empfehlenswert ist daher eine leicht zu reinigende Pflegebett-Matratze oder eine Bettschutzunterlage unter dem Laken.

Für Menschen mit einem erhöhten Risiko für Dekubitus gibt es außerdem Spezialmatratzen mit besonderen Eigenschaften. Solche Matratzen sind Sonderausstattungen und müssen in der Verordnung sowie beim Antrag unbedingt erwähnt werden, wenn eine medizinische oder pflegerische Notwendigkeit besteht.

Spezielle Pflegematratzen gibt es vor allem für drei Krankheitsbilder:

  • Dekubitus: Antidekubitusmatratzen sollen das Wundliegen (Dekubitus) verhindern. Entsprechende Maßnahmen sind umso wichtiger, je mehr Zeit eine Person im Bett verbringt.
  • Inkontinenz: Bei schwereren Formen von Inkontinenz kann es sinnvoll sein, eine wasserfeste Matratze zu verwenden.

Hilfen zum Aufrichten und Aufstehen

Aufrichthilfen für Pflegebetten sind wichtig, damit sich die pflegebedürftige Person so selbständig wie möglich selbst bewegen kann. Bei kräftigen und beweglichen Personen sind sie nicht notwendig, aber in vielen Fällen ist eine Aufricht- oder Aufstehhilfe trotzdem empfehlenswert.

Zur Auswahl stehen:

  • Bettgalgen oder Bettaufrichter: Ein dreieckiger Griff hängt an einem stabilen Bügel über dem Bett. Erfordert viel Kraft in Armen und Rumpf.
  • Haltegriff: Griffe zum Festhalten können an unterschiedlichen Stellen am Bettrahmen angebracht werden.
  • Bettleiter oder Trapezgriff: Ein Art Strickleiter wird am Fußende befestigt, an der man sich hochziehen kann.
  • Seitengitter oder Seitensicherung: Sie dienen vor allem als Rausfallschutz, bieten aber auch guten Halt für die Hände beim Aufrichten.

Mehr zum Thema erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Aufstehhilfen und Aufrichthilfen.

Sicherungen, Seitengitter und Seitenpolster

Die besondere Höhe von Pflegebetten kann auch zur Gefahr werden, wenn eine Person im Schlaf aus dem Bett fällt oder in verwirrtem Zustand aufzustehen versucht. Diese Gefahr besteht zum Beispiel oftmals bei Personen, die an Demenz erkrankt und deshalb oft unruhig oder eingeschränkt orientiert sind.

Aber aufgepasst: Seitengitter sollen und können Personen nicht im Bett einsperren, sondern nur das unkontrollierte Herausfallen verhindern. Besteht die Gefahr, dass eine verwirrte Person versucht, ein Gitter zu überklettern, dürfen sie aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden.

Alternativen sind dann stützende Seitenpolster, die ein unbewusstes Herausrollen verhindern. Oder geteilte Seitengitter, die das sichere Aufstehen der Person nicht behindern.

Beistelltische und Pflegebettschränke

Sinn und Zweck von einem Beistelltisch für Pflegebetten sind klar. Darauf lassen sich Dinge so abstellen, dass man sie aus dem Bett heraus erreichen kann. Überraschender ist vielleicht, dass die Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten für bestimmte Beistelltische oder Nachttische übernehmen kann.

Beistelltische auf Rezept sind in der Regel Tische mit einer beweglichen und neigbaren Tischplatte, die bei Bedarf direkt vor der liegenden Person positioniert werden können. Das Aussehen ist bei diesen Tischen eher funktional und hat mit einem netten kleinen Nachttisch nicht viel zu tun.

Auch Pflegebettschränke können von der Pflegekasse finanziert werden. Ähnlich wie die Beistelltische erleichtern sie alltägliche Aktivitäten wie die Nahrungsaufnahme oder die Körperpflege.

Bettverlängerung oder Bettverkürzung

Besonders große pflegebedürftige Personen brauchen für eine gesunde und komfortable Liegeposition ein größeres Bett oder sie behelfen sich mit einer speziellen Bettverlängerung für Pflegebetten.

Kleinere pflegebedürftige Personen, die sich nicht selbst aufrichten und positionieren können, verrutschen oft unkontrolliert im Bett. Das erschwert eine gesunde und sichere Positionierung durch Pflegende. Hier kann eine Bettverkürzung für Pflegebetten helfen.

App-Anbindung

Neuere Pflegebetten sind teilweise per App steuerbar, etwa um das Rücken- und Fußteil in bestimmte Positionen zu bringen. Über die App können auch bestimmte Positionen gesperrt werden, wenn sie im konkreten Einzelfall medizinisch nicht förderlich sind.

Für Personen mit einer Demenzerkrankung, die oft nachts das Bett verlassen und sich dann verlaufen, kann ein vernetzter Bettkantenalarm sinnvoll sein. Der Sensor informiert zuvor hinterlegte Personen beim Verlassen des Betts oder schaltet automatisch die Beleuchtung ein, damit die Person sicher zur Toilette gelangen kann.

Info
Kostenübernahme trotz Sonderausstattung?

Zusatzfunktionen und Zubehör sind nur auf Rezept erhältlich, wenn sie einen medizinischen oder pflegerischen Zweck erfüllen oder die Selbständigkeit erhöhen. Wenn Sie aus anderen Gründen nicht auf die Extras verzichten wollen, können Sie die Mehrkosten als Aufzahlung selbst finanzieren.

Kosten für ein Pflegebett oder Krankenbett

Pflegebetten oder Krankenbetten sind größere Anschaffungen, die Sie nach Möglichkeit unbedingt über die Krankenkasse oder die Pflegekasse finanzieren sollten. Näheres dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Preisrahmen für verschiedene Modelle:

  • Manuell verstellbare Pflegebetten: Diese sind händisch verstellbar und verfügen nur über die notwendigsten Funktionen. Die Preise liegen im Bereich von etwa 500 bis 1.000 Euro. Sie sind kaum noch in Verwendung und werden nicht von den Kassen übernommen.
  • Elektrische Pflegebetten: Wenn die Höhe sowie das Rücken- und Fußteil elektrisch verstellbar sind, liegt der Kaufpreis bei ungefähr 1.000 bis 2.500 Euro. Elektrische Pflegbetten gelten als Standard und werden auch von den Kassen übernommen.
  • Spezial-Pflegebetten: Schwerlastbetten, Stehbetten, Aufstehbetten, Seitenlagerungsbetten oder Modelle mit integrierter Waage und anderen Zusatzfunktionen kosten schnell 2.500 bis über 6.000 Euro. Eine Kostenübernahme durch die Kassen ist nur mit besonderer Begründung möglich.
  • Zubehör und besondere Matratzen: Kosten für Zubehör wie Seitengitter, spezielle Matratzen oder individuelle Anpassungen können den Preis weiter erhöhen. Die Kassen übernehmen die Kosten nur, wenn die Notwendigkeit besonders begründet wird.
Info
Pflegebett gebraucht kaufen

Wenn Sie ein Pflegebett benötigen, aber eine Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse nicht möglich ist, können Sie ein Pflegebett gebraucht günstiger kaufen. Das funktioniert in der Regel gut, denn die Betten sind sehr solide und auch aus zweiter Hand noch einwandfrei zu gebrauchen.

Pflegebett beantragen

Pflegebetten oder Krankenbetten sind anerkannte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Das heißt, dass die Krankenkasse oder die Pflegekasse bis auf die gesetzliche Zuzahlung die Kosten übernimmt, wenn das Bett medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Info
Pflegebetten in der Regel als Leihgabe

Es ist üblich, dass Sie Pflegebetten von der Kranken- oder Pflegekasse als Leihgabe erhalten. Die Kasse übernimmt dabei die Mietkosten. Falls Reparaturen oder Wartungen notwendig werden, muss die jeweilige Kasse auch für diese Kosten aufkommen.

Pflegebett von der Pflegekasse

Für Pflegebetten und eine Reihe andere technische Pflegehilfsmittel können Gutachter bereits während der Pflegebegutachtung eine „verbindliche Empfehlung“ aussprechen. Auch Pflegekräfte in Beratungseinsätzen oder ambulante Pflegekräfte können eine solche Empfehlung ausstellen.

Diese Empfehlung ist zusammen mit einem Pflegegrad ausreichend für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Ein ärztliches Rezept ist in solchen Fällen nicht mehr notwendig.

Alternativ können Sie auch eine ärztliche Verordnung (Rezept) für ein Pflegebett bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Ihre Kranken- und Pflegekasse klären dann unter sich, wer im Einzelfall genau die Kosten trägt. Sie müssen dabei nur die gesetzliche Zuzahlung leisten. (3)

Info
10 oder 25 Euro Zuzahlung

Wenn Sie ein Pflegebett von der Krankenkasse erhalten, beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent oder maximal 10 Euro. (4) Bei Pflegehilfsmitteln von der Pflegekasse sind es auch 10 Prozent, aber bis zu 25 Euro. Wenn die Kassen sich die Kosten teilen, liegt die Zuzahlung bei höchstens 10 Euro. (3)

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Krankenbett von der Krankenkasse

Ihr Arzt kann Ihnen mit einer Verordnung (Rezept) bescheinigen, dass ein Krankenbett als Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Sie reichen dann das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein, lassen es genehmigen und gehen damit zu einem Sanitätshaus oder einem anderen zulässigen Versorger.

Ärzte stellen Rezepte aus, um die Genesung einer Krankheit voranzutreiben, eine Verschlechterung oder Folgeerkrankungen zu verhindern, eine Behinderung auszugleichen oder die Therapie zu ermöglichen.

Zu einer vollständigen ärztlichen Verordnung eines Hilfsmittels gehört deshalb immer auch eine Diagnose, eine Erläuterung der daraus entstehenden Einschränkungen und eine Angabe aller für die Versorgung relevanten Umstände. (2)

Bonus
Checkliste: Hilfsmittel-Verordnung
  • Worauf es bei der Verordnung ankommt
  • Vollständigkeit selbst prüfen: So geht`s
  • Ohne Umwege zur Kostenübernahme

Stromkostenerstattung für ein Pflegebett / Krankenbett

Elektrische Pflegebetten erleichtern den Alltag der Pflegebedürftigen und der Pflegenden. Aber sie verbrauchen natürlich Strom und verursachen damit laufende Kosten. Wenn Sie das Pflegebett von der Kranken- oder Pflegekasse bekommen haben, können Sie sich diese Stromkosten erstatten lassen.

Denn zur Kassenleistung gehört nicht nur die einmalige Bereitstellung von Hilfsmitteln, sondern auch die Übernahme von Reparaturen und Betriebskosten. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber Stromkostenerstattung für Hilfsmittel.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegebetten

Was ist ein Pflegebett / Krankenbett?

Ein Pflegebett oder Krankenbett ist ein funktionales Bettsystem, das die Pflege erleichtert und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen stärkt. Es ist deshalb höhenverstellbar und hat aufrichtbare Rücken- und Fußteile.

Welche Arten von Pflegebetten / Krankenbetten gibt es?

In den meisten Fällen reichen Standardmodelle mit dem entsprechenden Zubehör wie Bettaufrichter, Seitensicherung oder Beistelltisch. Weitere Modelle sind zum Beispiel das Niederflurbett, das Pflege-Doppelbett, das Schwerlastbett, das Stehbett oder das Seitenlagerungsbett.

Welche Funktionen hat ein Pflegebett / Krankenbett?

Ein Pflegebett oder Krankenbett muss höhenverstellbar sein, damit Pflegende sich nicht zu der liegenden Person herunterbeugen müssen. Außerdem sollten Rücken- und Fußteil aufrichtbar sein. Pflegebetten sind außerdem rollbar.

Wie groß ist ein Pflegebett / Krankenbett?

Die Außenmaße unterscheiden sich je nach Modell, aber die Liegefläche beträgt beim Standardmodell 90 x 200 cm. Größere Betten und Schwerlastbetten sind als Sondermodelle verfügbar.

Was kostet ein Pflegebett / Krankenbett?

Ein manuell verstellbares Modell ist ab etwa 500 Euro zu bekommen. In den meisten Fällen ist allerdings ein elektrisches Bett sinnvoll, weil es viel Mühe erspart. Dann liegen die Kosten bei 1.000 bis 2.500 Euro. Sie können ein Pflegebett oder Krankenbett auf Rezept erhalten.

Wie bekomme ich ein Pflegebett / Krankenbett?

Die meisten Menschen wollen ein Pflegebett oder Krankenbett nicht auf eigene Kosten kaufen oder mieten. Der einfachste Weg zur Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse führt über die verbindliche Empfehlung einer Pflegefachkraft oder eine entsprechende ärztliche Verordnung, also ein Rezept.

Wer bezahlt ein Pflegebett / Krankenbett?

Die Krankenkasse bezahlt ein Kranken- oder Pflegebett, wenn Sie dafür ein ärztliches Rezept haben. Bei der Pflegekasse reicht auch die verbindliche Empfehlung einer Pflegefachkraft in Kombination mit einem anerkannten Pflegegrad.

Welches Pflegebett / Krankenbett zahlt die Kasse?

Die Kasse zahlt immer nur genau für das, was medizinisch oder pflegerisch erforderlich ist. Dabei orientiert sie sich an dem ärztlichen Rezept oder der verbindlichen Empfehlung einer Pflegefachkraft.

Wer hat Anspruch auf ein Pflegebett / Krankenbett?

Anspruch auf ein Pflegebett oder Krankenbett haben Versicherte, wenn das Bett medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Die medizinische Notwendigkeit weisen Sie mit einem ärztlichen Rezept nach, für die pflegerische reicht ein Pflegegrad und eine verbindliche Empfehlung einer Pflegefachkraft.

Wie schnell bekommt man ein Pflegebett / Krankenbett?

Die Kranken- oder Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, um das Pflegebett bereitzustellen. Wenn Sie das Bett über eine ärztliche Verordnung erhalten, kann in Einzelfällen der Medizinische Dienst zur Prüfung eingeschaltet werden. Die Frist verlängert sich dadurch auf fünf Wochen.

Woher bekomme ich ein Pflegebett / Krankenbett?

Wenn Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kostenübernahme für das Bett genehmigt hat, teilt Sie Ihnen das schriftlich mit und beauftragt ein Sanitätshaus mit der Lieferung und dem Aufbau. Wenn Sie das Bett selbst bezahlen, werden Sie bei Sanitätshäusern vor Ort oder im Netz fündig.

Welche Matratze für ein Pflegebett?

Eine Standard-Pflegebettmatratze ist ausreichend, wenn keine besonderen medizinischen Anforderungen bestehen. In anderen Fällen können Spezialmatratzen wie zum Beispiel Antidekubitusmatratzen sinnvoll sein.

Ist bei einem Pflegebett eine Matratze dabei?

Ja, wenn Sie ein Pflegebett über die Pflegekasse erhalten, gehört eine passende Pflegematratze dazu. Im Normalfall handelt es sich dabei um eine Standard-Pflegematratze. Wenn Sie das Bett selbst bezahlen, hängt es vom Angebot des Verkäufers ab, ob eine Matratze dabei ist.

Wohin mit einem gebrauchten Pflegebett / Krankenbett?

Wenn Sie das Pflegebett oder Krankenbett als Kassenleistung erhalten haben, dann gehört Ihnen das Bett nicht und Sie müssen es zurückgeben und abholen lassen. Nur wenn Sie das Bett selbst gekauft und bezahlt haben, ist es Ihr Eigentum. Dann können Sie das Bett oft noch gut gebraucht verkaufen.

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Erstelldatum: 9102.10.03|Zuletzt geändert: 5202.80.81
(1)
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (o. J.): Produktgruppe 19 - Krankenpflegeartikel
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/6b780333-4fd8-4840-9aed-56067bd523aa (letzter Abruf am 20.02.2024)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 33 Hilfsmittel
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html (letzter Abruf am 20.02.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 20.02.2024)
(4)
Bundesministerium der Justiz (1988): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (V) - § 61 Zuzahlungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html (letzter Abruf am 20.02.2024)
(5)
Bildquelle
© AdobeStock.com / Peter Atkins
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