Palliativpflege: Lebensqualität am Ende des Lebens

Eine Hand liegt auf der anderen Hand

Palliativpflege unterstützt schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase, soll Schmerzen lindern und die Lebensqualität verbessern. Sie umfasst medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung – zuhause, im Hospiz oder Krankenhaus.

pflege.de informiert, was Palliativpflege bedeutet, wer Anspruch darauf hat und welche Versorgungsformen es gibt. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden und wo Sie passende Anlaufstellen finden.

Inhaltsverzeichnis

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Definition: Palliativpflege

Palliativpflege begleitet Menschen mit unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen in ihrer letzten Lebensphase. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, Lebensqualität zu bewahren und persönliche Wünsche zu berücksichtigen. Medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung arbeiten dabei Hand in Hand – für Patienten und Angehörige.

Info
Gut zu wissen: Entstehung der Palliativpflege

Die moderne Palliativpflege geht auf Cicely Saunders zurück, die 1967 das erste moderne Hospiz in London gründete. Ihr Konzept legte den Grundstein für Palliative Care weltweit. In Deutschland sorgen Expertenstandards seit 2004 für Qualität – zuletzt aktualisiert 2020/21.

Aufgaben und Ziele in der Palliativpflege

Die Palliativpflege verfolgt das Ziel, die Lebensqualität schwer kranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, der Erhalt von Selbstbestimmung und Würde sowie eine individuelle, an den Wünschen des Patienten orientierte Betreuung. (1)
Dazu gehören:

  • Schmerzeinstellung: Einsatz wirksamer Medikamente zur Schmerz- und Symptomkontrolle
  • Psychologische Unterstützung: Begleitung bei Ängsten, Depressionen und emotionalen Belastungen
  • Soziale Hilfe: Beratung und Entlastung für Angehörige
  • Individuelle Betreuung: Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und Werte
Info
Unterschied Palliativmedizin und Palliativpflege

Palliativmedizin behandelt vor allem medizinische Aspekte wie Schmerztherapie. Palliativpflege übernimmt die pflegerische Versorgung und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse. Gemeinsam bieten sie eine ganzheitliche Betreuung, die medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung vereint.

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Voraussetzung für Palliativpflege

Palliativpflege kommt zum Einsatz, wenn ein Patient an einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung leidet und keine Aussicht mehr auf Heilung besteht. Sie richtet sich nicht nur an sterbende, sondern auch an schwerkranke Menschen, deren Beschwerden frühzeitig gelindert werden sollen.

Wille und Wünsche Ihres Angehörigen

Nicht immer ist es möglich, frühzeitig über Wünsche am Lebensende zu sprechen. Wenn der Betroffene sich noch äußern kann, sollten seine Vorstellungen in die Versorgung einfließen. Ist das nicht mehr möglich – etwa bei fortgeschrittener Demenz –, stehen Angehörige oft vor schwierigen Entscheidungen:

Handelt es sich bei Unruhe oder Nahrungsverweigerung um Schmerzen, eine Funktionsstörung oder um einen mutmaßlichen Sterbewunsch?

Solche Fragen lassen sich nur gemeinsam klären – im Austausch mit Pflegekräften, Ärzten, Familie oder einem rechtlichen Betreuer. Hinweise können auch eine Patientenverfügung oder frühere Äußerungen des Betroffenen geben.

Expertenmeinung

Bleiben Sie mit Ihren Liebsten auch in guten Zeiten im Austausch. Widmen Sie sich gemeinsam und frühzeitig wichtigen Vorsorgedokumenten. Sprechen Sie bewusst über die individuellen Wünsche. Das gibt Sicherheit in der akuten Situation, welche viel Kraft fordern wird. Informieren Sie sich über die Bedeutung von lebensverlängernden Maßnahmen und intensivmedizinischer Behandlung. Und bedenken Sie: Wünsche und Bedürfnisse können sich auch im Laufe der Jahre noch verändern.

Alexandra  Chiuariu
Gesundheits- und Krankenpflegerin Palliative Care & Pain Nurse
Bonus
Formular Patientenverfügung
  • PDF-Formular als Vorlage für Ihre Patientenverfügung
  • Online ausfüllen oder ausdrucken
  • Mit den Textbausteinen vom Justizministerium

Formen der Palliativversorgung

Palliativpflege kann auf verschiedene Weise organisiert werden – abhängig von Krankheitsverlauf, individueller Situation und Wunsch des Patienten. Grundsätzlich wird zwischen ambulanter und stationärer Versorgung unterschieden.

Darüber hinaus gibt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für besonders aufwendige Betreuung sowie die Begleitung im Hospiz oder im Pflegeheim.(2)

Ambulante Palliativpflege – Zuhause umsorgt sterben

Viele schwerkranke Menschen wünschen sich, die letzte Lebensphase im vertrauten Umfeld zu verbringen. Die ambulante Palliativpflege macht genau das möglich: Sie unterstützt Patienten und Angehörige zuhause – medizinisch, pflegerisch und psychosozial.

Das Angebot der ambulanten Palliativpflege umfasst:

  • Regelmäßige Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste
  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle in Abstimmung mit Haus- oder Fachärzten
  • Psychosoziale Begleitung für Betroffene und Angehörige
  • Anleitung und Entlastung der Familie im Pflegealltag

Einige Pflegedienste verfügen über speziell geschulte Fachkräfte mit Zusatzqualifikation in Palliative Care, die zum Beispiel Portsysteme versorgen, Tumorwunden behandeln oder mit belastenden Situationen sensibel umgehen können.

Expertenmeinung

In vielen Regionen werden mittlerweile ,,Letzte Hilfe Kurse“ angeboten. Die Kurse helfen dabei, einen guten Umgang mit der Situation zu schaffen. Die Teilnehmer lernen, wie sie die letzte Zeit einer sterbenden Person so angenehm wie möglich machen. Neben praktischen Hilfen geht es in den Kursen auch um Vorsorgedokumente und Trauerbewältigung. Die Kurse richten sich nicht nur an Betroffene mit schwerkranken Angehörigen, sondern an alle Menschen, die sich mit den Themen Vorsorge, Tod und Abschiednehmen auseinandersetzen möchten. Es gibt zudem spezielle Kurse für Kinder und Jugendliche.

Alexandra  Chiuariu
Gesundheits- und Krankenpflegerin Palliative Care & Pain Nurse

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Wenn eine besonders intensive Betreuung erforderlich ist, kommt die SAPV zum Einsatz. Sie richtet sich an Menschen mit unheilbaren, lebensverkürzenden Erkrankungen, die komplexe Symptome aufweisen oder einen besonders hohen Versorgungsbedarf haben.

Das SAPV-Team besteht in der Regel aus:

  • Palliativmedizinisch qualifizierten Ärzten
  • Pflegefachkräften mit Zusatzqualifikation
  • Therapeuten und psychosozialen Fachkräften

Das Angebot der SAPV umfasst:

  • Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft bei Krisen oder akuten Beschwerden
  • Koordination mit Hausärzten, Hospizdiensten und Kliniken
  • Unterstützung bei der Schmerzeinstellung und Symptomkontrolle
  • Psychosoziale Begleitung und Beratung der Angehörigen
Info
Gesetzlicher Anspruch auf SAPV

Seit 2007 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf SAPV (§ 37b SGB V). Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt und muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Leistungen sind für die Patienten kostenlos.

Stationäre Palliativpflege – Wenn zuhause keine Option ist

Stationäre Palliativpflege kommt infrage, wenn eine Versorgung zuhause nicht möglich ist. Sie wird in spezialisierten Einrichtungen wie Palliativstationen, Hospizen oder Pflegeheimen mit Palliativkonzept angeboten.

Typische Merkmale der stationären Palliativpflege sind:

  • Medizinische und pflegerische Betreuung rund um die Uhr
  • Linderung akuter Beschwerden
  • Psychosoziale Begleitung für Patienten und Angehörige
  • Zusammenarbeit mit Hospizdiensten, Seelsorge und Therapeuten
  • Ob kurzzeitig im Krankenhaus oder dauerhaft im Hospiz – Ziel bleibt stets eine möglichst würdevolle und schmerzfreie letzte Lebensphase.

Kinderhospize

Ein Kinderhospiz ist eine spezialisierte Einrichtung, die unheilbar kranken Kindern und ihren Familien Unterstützung, Pflege und Begleitung bietet. Dabei steht nicht nur die medizinische Versorgung im Vordergrund, sondern auch die emotionale und psychosoziale Entlastung aller Beteiligten.

Unterschied zwischen Hospiz und Palliativstation

Sowohl Hospize als auch Palliativstationen bieten spezialisierte Betreuung am Lebensende. Der Unterschied liegt vor allem im Ort, der Dauer und der individuellen Lebenssituation.

Palliativstation: Teil eines Krankenhauses, medizinisch ausgerichtet, mit dem Ziel, akute Symptome zu stabilisieren. Der Aufenthalt ist meist zeitlich begrenzt. Danach erfolgt die Entlassung nachhause, ins Pflegeheim oder in ein Hospiz.

Hospiz: Eigenständige Einrichtung für Menschen in der letzten Lebensphase, mit wohnlicher Atmosphäre und ganzheitlicher Begleitung bis zum Lebensende. Aufenthalte sind in der Regel langfristiger.

Beide Versorgungsformen arbeiten multiprofessionell, entlasten Angehörige und bieten emotionale wie medizinische Unterstützung. Die Wahl hängt von der individuellen Situation und der Schwere der Symptome ab.

Palliative Therapien

Palliative Therapien sollen Betroffenen den Alltag erleichtern: Sie lindern Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit und geben mehr Lebensqualität. Heilung steht dabei nicht im Vordergrund, sondern das Wohlbefinden – Hand in Hand mit der pflegerischen Begleitung.

Palliativpflege bei Demenz – Linderung trotz Sprachlosigkeit

Auch bei einer fortgeschrittenen Demenz kann Palliativpflege eine große Entlastung sein – sowohl für die Erkrankten als auch für ihre Angehörigen. Sie lindert nicht nur körperliche Beschwerden, sondern unterstützt auch beim sensiblen Umgang mit Verhaltensveränderungen und dem Verlust der Sprache.

Wichtige Aspekte der palliativen Betreuung bei Demenz sind:

  • Erkennen und Deuten von Schmerz, auch ohne sprachliche Äußerung
  • Beruhigung bei Unruhe oder Angst durch ruhige Ansprache und vertraute Rituale
  • Vermeidung unnötiger belastender Eingriffe oder Krankenhausaufenthalte
  • Einbindung von Angehörigen in Entscheidungen, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann
  • Berücksichtigung von Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen

Ziel der palliativen Demenzbetreuung ist somit nicht nur die Symptomkontrolle, sondern auch ein würdevoller Umgang mit Menschen, die sich selbst nicht mehr ausdrücken können.

Palliative Chemotherapie

Bei einer palliativen Chemotherapie stehen nicht Heilung oder Tumorentfernung im Vordergrund, sondern die Linderung von Beschwerden und die Verlangsamung des Krankheitsverlaufs. Sie wird eingesetzt, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist.

Im Gegensatz zur kurativen Chemotherapie, die den Krebs vollständig beseitigen soll, wird die Dosierung oft angepasst, um Nebenwirkungen zu reduzieren und die Lebensqualität zu erhalten.

Eine palliative Chemotherapie kann Schmerzen lindern, Metastasen verkleinern und das Tumorwachstum bremsen. (3)

Wichtiger Hinweis
Sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten

Eine palliative Chemotherapie kann unter Umständen Schmerzen lindern, Metastasen verkleinern und das Tumorwachstum verlangsamen. Da Nebenwirkungen die Lebensqualität beeinträchtigen können, sollten Nutzen und Risiken stets individuell und sorgfältig mit den behandelnden Ärzten abgewogen werden.

Kosten und Finanzierung der Palliativpflege

Die Kosten für Palliativpflege werden in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, hängt vom Versorgungsort und dem individuellen Bedarf ab.

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit kommen ergänzend Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) hinzu, etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.(4)

Kostenübernahme: Palliativpflege zu Hause (ambulant)

Die Kosten für eine ambulante Palliativversorgung im eigenen Zuhause trägt in der Regel die Krankenkasse – auf Grundlage des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  • Die palliativmedizinische Versorgung erfolgt durch den Hausarzt, einen Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner.
  • Eine häusliche Palliativpflege ist medizinisch notwendig.
  • Für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) muss eine ärztliche Verordnung vorliegen – in der Regel für mindestens sieben Tage.

Kostenfrei sind außerdem Beratungsangebote und die psychosoziale Begleitung durch ambulante Hospizdienste. Diese werden durch Krankenkassenzuschüsse, Spenden und ehrenamtliches Engagement finanziert.

Tipp
Weitere Leistungen aus der Pflegekasse nutzen

Liegt außerdem eine Pflegebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) vor, stehen Personen mit anerkanntem Pflegegrad auch Leistungen aus der Pflegekasse für die ambulante Palliativpflege zu. Prüfen Sie in unserem kostenlosen Pflegegradrechner, welcher Pflegegrad Ihnen zustehen könnte.

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Kostenübernahme bei stationärer Palliativpflege im Krankenhaus

Der Aufenthalt auf einer Palliativstation im Krankenhaus wird vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen (SGB V). Dazu gehören medizinische und pflegerische Maßnahmen zur Symptomkontrolle und Stabilisierung des Patienten.

Auch hier sind begleitende Leistungen wie psychosoziale Unterstützung und Beratung durch ambulante Hospizdienste für Patienten und Angehörige kostenlos.

Kostenübernahme: Palliativversorgung im Pflegeheim

Die Kosten für eine palliative Betreuung im Pflegeheim werden durch die Krankenkasse übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium vor.
  • Ein Arzt hat eine palliative Versorgung verordnet.
  • Die palliativmedizinische Versorgung ist gesichert, zum Beispiel durch den Hausarzt oder Palliativmediziner.
  • Geschultes Pflegepersonal mit Erfahrung in Palliativpflege ist vorhanden.

Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse Leistungen, die sich aus dem anerkannten Pflegegrad ergeben. Der Bewohner trägt – wie bei regulärer Heimunterbringung – lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Auch hier sind ambulante Hospizdienste kostenfrei verfügbar.

Kostenübernahme bei Hospizversorgung

Der Aufenthalt in einem stationären Hospiz ist für gesetzlich Versicherte ebenfalls kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt zu 95 Prozent über die Krankenkassefünf Prozent müssen durch Spenden gedeckt werden. Für den Patienten entstehen keine Eigenkosten.

Die Versorgung umfasst medizinische, pflegerische und psychosoziale Leistungen – inklusive Begleitung der Angehörigen.

Pflegegeld bei Palliativpflege

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad behalten grundsätzlich ihren Anspruch auf Pflegegeld – auch im Rahmen einer palliativen Versorgung zuhause.

Allerdings gilt: Werden pflegerische Tätigkeiten ganz oder teilweise von einem Pflegedienst übernommen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung).

Leistungen im Bereich der SAPV haben keinen Einfluss auf das Pflegegeld, da sie über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Tipp
Pflegegeld ab Pflegegrad 2

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten betreut werden. Es soll helfen, die häusliche Pflege finanziell zu unterstützen und kann frei verwendet werden. Wie hoch der individuelle Pflegegrad sein könnte, zeigt unser Pflegegeldrechner.

Anlaufstellen für Palliativpflege

Wer eine Palliativversorgung für sich oder einen Angehörigen plant, muss damit nicht allein bleiben – es gibt viele Stellen, die Sie begleiten und beraten:

  • Hausarzt oder behandelnder Arzt informieren Sie über mögliche Versorgungsformen und stellen die nötigen Verordnungen aus.
  • Krankenhäuser geben Ihnen Auskunft über Palliativstationen und vermitteln bei Bedarf weiter.
  • Hospiz- und Palliativverbände bieten Ihnen Beratung, Vermittlung von Diensten sowie Adressen lokaler Einrichtungen.
  • Krankenkassen beraten Sie zur Kostenübernahme und nennen passende Anbieter.
  • Online-Verzeichnisse wie zum Beispiel der kostenfreie Wegweiser der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) stellen Ihnen Kontaktdaten bundesweiter Einrichtungen bereit.
Tipp
Ansprechpartner kombinieren

 Wenden Sie sich an mehrere Anlaufstellen, um die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihren Angehörigen zu finden – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist man Palliativpatient?

Als Palliativpatient gilt man, wenn eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung vorliegt und die Behandlung nicht mehr auf Heilung, sondern auf Linderung von Beschwerden und Erhalt der Lebensqualität ausgerichtet ist.

Was bedeutet palliativ?

Der Begriff palliativ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „umhüllen“ oder „ummanteln“. In der medizinischen Praxis bezieht sich der Begriff auf die Form der Versorgung, die darauf abzielt, die Lebensqualität eines Menschen zu verbessern.

Welche Pflegestufe bzw. Pflegegrad hat ein Palliativpatient?

Ein Palliativpatient erhält nicht automatisch einen bestimmten Pflegegrad. Der Pflegegrad bei einem Palliativpatienten kann völlig unterschiedlich sein, da er davon abhängt wie viel Unterstützung der Betroffene im Alltag benötigt. Die palliative Versorgung ist unabhängig vom Pflegegrad.

Was ist Palliativmedizin?

Die Palliativmedizin ist ein Fachgebiet, welches sich auf die Behandlung und die Betreuung von Patienten mit lebensbegrenzenden Krankheiten konzentriert.

Wer kommt auf die Palliativstation?

Auf eine Palliativstation werden Patienten aufgenommen, die an einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und deren Symptome – etwa starke Schmerzen, Atemnot oder schwere Übelkeit – ambulant nicht mehr ausreichend behandelt werden können. Ziel ist die Linderung akuter Beschwerden und die Stabilisierung, um wenn möglich eine Rückkehr nach Hause oder ins Pflegeheim zu ermöglichen.

Wie lange zahlt die Krankenkasse den Aufenthalt auf der Palliativstation?

Die Krankenkasse bezahlt den Aufenthalt so lange, wie es medizinisch nötig ist und vom Arzt verordnet wurde. Es ist üblich, dass die Krankenkassen regelmäßig überprüfen, ob der Aufenthalt auf der Palliativstation noch medizinisch notwendig ist.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 5202.80.22
(1)
Universitätsklinikum Freiburg – Klinik für Palliativmedizin (ohne Jahr): Was ist Palliative Care
www.uniklinik-freiburg.de/palliativmedizin/kompetenzzentrum/was-ist-palliative-care.html (letzter Abruf am 08.08.2025)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2025): Versorgung für Schwerstkranke und Sterbende
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/schwerstkranke-und-sterbende.html (letzter Abruf am 08.08.2025)
(3)
Stiftung Deutsche Krebshilfe (2020): Palliativmedizin
www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/palliativmedizin (letzter Abruf am 08.08.2025)
(4)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2017): Hospiz- und Palliativgesetz
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-18-lp/hospiz-und-palliativgesetz.html (letzter Abruf am 08.08.2025
(5)
Bildquellen
© Photographee.eu / Fotolia.com
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