Präventionsgesetz (PrävG) in der Pflege

Symbolbild Präventionsgesetz in der Pflege

Das Präventionsgesetz von 2015 ist die Grundlage für eine gemeinsame Anstrengung von Sozialversicherungsträgern, Bundesländern und Kommunen für mehr Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention. Das gilt für alle Altersgruppen und auch für pflegebedürftige Menschen.

pflege.de erklärt die Ziele, die zentralen Maßnahmen und die Bedeutung des Präventionsgesetzes für die Pflege.

Inhaltsverzeichnis

Ziele des Präventionsgesetzes von 2015

Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (PrävG) ist am 15.07.2015 in Kraft getreten. Gemeinsam mit einer Anschubfinanzierung von 500 Millionen Euro sollte es dafür sorgen, dass Menschen in Deutschland ihre eigene Gesundheit positiv beeinflussen.

Das Präventionsgesetz verfolgt das übergeordnete Ziel, Erkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden möglichst frühzeitig vorzubeugen. Damit das gelingt, bringt das Präventionsgesetz die großen Akteure an einen Tisch: Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen. (1)

Darüber hinaus enthält das Präventionsgesetz eine Reihe von konkreten Einzelmaßnahmen, die besonders die Krankenversicherung betreffen. Doch zunächst geht es um die großen Ziele:

  • Förderung gesundheitlicher Eigenkompetenz und Eigenverantwortung
  • Bessere Vernetzung der Akteure
Experten-Info

Was bedeutet eigentlich Prävention?

Prävention umfasst alle Maßnahmen, die Krankheiten vorbeugen sollen. Darum zielen präventive Maßnahmen darauf ab, das Vorkommen, die Ausbreitung und die Folgen einer Krankheit zu vermeiden oder zu verringern.

Fabienne  Helms
Redakteurin & Medical Writer bei pflege.de
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Förderung gesundheitlicher Eigenkompetenz und Eigenverantwortung

Das Präventionsgesetz soll bewirken, dass gesundheitsförderndes Handeln und präventive Maßnahmen im Alltag stattfinden. Konkret in den „Lebenswelten“, also dort, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Das sind zum Beispiel Kitas, Schulen, Betriebe oder auch Pflegeheime.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich, sollen dabei die folgenden Gesundheitsziele verfolgt werden: (2)

  • Das Erkrankungsrisiko für Diabetes mellitus Typ 2 soll gesenkt und Betroffene sollen möglichst früh erkannt sowie behandelt werden.
  • Bei der Brustkrebsvorsorge geht es um eine erhöhte Lebensqualität und eine geringere Sterblichkeit.
  • Der Tabak- und Alkoholkonsum soll reduziert werden, um Folgeerkrankungen zu verhindern.
  • Depressive Erkrankungen sollen möglichst verhindert, aber auch frühzeitig erkannt und nachhaltig behandelt werden.
  • Menschen sollen gesund aufwachsen und eine gesundheitsbewusste Lebensweise mit guter Ernährung und viel Bewegung entwickeln, sodass letztlich auch die Gesundheit im Alter gefördert wird.

Zusammengefasst möchte das Präventionsgesetz erreichen, dass die einzelnen Versicherten eine gesunde Lebensweise ergreifen – und so auch möglichst gesund älter werden. Darauf hinwirken sollen vor allem die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren.

Info
Primäre Prävention und Gesundheitsförderung

Primäre Prävention umfasst Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung von mehr oder weniger konkreten Krankheitsrisiken. Die Gesundheitsförderung soll allgemein das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln fördern.

Bessere Vernetzung der Akteure

Hauptakteur des Präventionsgesetzes ist die Krankenversicherung. Allerdings versteht das PrävG Prävention und Gesundheitsförderung als ganzheitliche Aufgabe, die von verschiedenen Seiten unterstützt werden muss, um erfolgreich zu sein. (1)

Zu den aktiven Akteuren von Prävention und Gesundheitsförderung gehören:

  • Krankenversicherung: Als Hauptakteur soll sie Maßnahmen aktiv verfolgen und finanzieren
  • Bund, Länder und Kommunen: Gestalten aktiv die Lebenswelten der Versicherten
  • Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung: Sollen in ihren Bereichen Prävention fördern
  • Weitere Akteure aus den Bereichen Arbeit, Wissenschaft und Patientenvertretung

Zusammen bilden Vertreter dieser Akteure die Nationale Präventionskonferenz (NPK). Dieses Gremium soll fortlaufend den Austausch fördern, gemeinsame Ziele festlegen und deren Erreichung auswerten. (3)

Experten-Info

Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit, die das Präventionsgesetz fordert, ist aus gesundheitswissenschaftlicher Perspektive absolut zentral. Erst die Vernetzung verschiedener Akteure ermöglicht meist nachhaltige Gesundheitsförderung, weil so Kompetenzen besser gebündelt und Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.

Fabienne  Helms
Redakteurin & Medical Writer bei pflege.de

Zentrale Maßnahmen des Präventionsgesetzes

Die zentralen Maßnahmen des Präventionsschutzgesetzes zielen darauf ab, die Gesundheitsförderung systematisch in Lebenswelten zu verankern, die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken und präventive Angebote für alle Altersgruppen zugänglich zu machen.

Konkret umfasst das Präventionsgesetz:

  • Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Feste Vorgaben zur Finanzierung
  • Nationale Präventionsstrategie und Präventionskonferenz
  • Krankenkassen-Bonus für Gesundheitsvorsorge
  • Auftrag zur Prävention in Pflegeheimen für die Pflegekassen

Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten

Die Gesundheitsförderung und Prävention sollen möglichst da stattfinden, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Die Maßnahmen sollen also Eingang in den gelebten Alltag finden. Dabei sollen die Krankenkassen übergreifend zusammenarbeiten, um Angebote zu entwickeln und zu fördern.

Konkret können die Krankenkassen Maßnahmen vor Ort finanziell und organisatorisch unterstützen, wenn die Verantwortlichen einer Lebenswelt bereit sind, Vorschläge umzusetzen und dabei auch Eigenleistungen einzubringen. (4)

Info
GKV-Leitfaden Prävention

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) legt im „Leitfaden Prävention“ fest, welche konkreten Ziele die Krankenversicherungen aktuell verfolgen und welche Maßnahmen dafür in den verschiedenen Lebenswelten geeignet sind. Der Leitfaden wird laufen aktualisiert. (5)

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Krankenkassen Arbeiten bei der betrieblichen Gesundheitsförderung mit der Unfallversicherung, Landesbehörden und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen. Zum Beispiel, indem sie regionale Koordinierungsstellen unterstützen, die Betriebe beraten.

Gemeinsam zeigen sie Risiken auf und schlagen konkrete Maßnahmen vor, um die gesundheitliche Situation in Betrieben zu verbessern. Die Krankenkassen können solche Maßnahmen auch finanziell unterstützen. (6) (7)

Feste Vorgaben zur Finanzierung

Das Präventionsgesetz verpflichtet die Krankenkassen, bestimmte für jeden Versicherten jährliche Mindestbeträge für Prävention und Gesundheitsförderung auszugeben. (2) So wurden bereits 2015 über 500 Millionen Euro im Rahmen des Präventionsgesetzes ausgegeben.

Nationale Präventionsstrategie

Die Akteure der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) erarbeiten unter anderem gemeinsam die Nationale Präventionsstrategie. (3) (8) Diese umfasst:

  • Deutschlandweit gültige Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention.
  • Einen Bericht über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht)

Den Präventionsbericht erhält das Bundesgesundheitsministerium und leitet ihn zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung weiter an alle gesetzgebenden Stellen.

Krankenkassen-Bonus für Gesundheitsvorsorge

Die Krankenkassen müssen festlegen, wann Versicherte einen Bonus erhalten, wenn sie Vorsorge- und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Bonusprogramme sie anbietet und wie Sie davon profitieren können. (9)

Auftrag zur Prävention in Pflegeheimen für die Pflegekassen

Die Pflegekassen erhalten ebenfalls offiziell den Auftrag, Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu unterstützen. Das gilt insbesondere für die Bewohner von Pflegeheimen, denn die Pflegekassen tragen eine Verantwortung für die „Lebenswelt Pflegeheim“.

Außerdem werden auch die Pflegekassen verpflichtet, einen konkreten jährlichen Mindestbetrag für entsprechende Maßnahmen auszugeben. (10)

Info
Bei Behandlungserfolgen bekommen Pflegeheime einen Bonus

Wenn Pflegebedürftige durch Prävention und Rehabilitation beim Pflegegrad zurückgestuft werden, erhält das Pflegeheim sogar einen Bonus von 2.952 Euro durch die Pflegekasse. Diese Regelung geht allerdings nicht auf das Präventionsgesetz zurück und dient hier nur der allgemeinen Information. (11)

Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege

Das Präventionsgesetz soll Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen stärken und auch pflegebedürftige Menschen einschließen.

Diese Maßnahmen im Präventionsgesetz gelten besonders für die Pflege:

  • Prävention von Erkrankungen, die überhaupt zur Pflegebedürftigkeit führen (Gesundheit im Alter)
  • Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung für Bewohner von Pflegeheimen (Aktivierende Pflege)
  • Unterrichtung zu präventiven Maßnahmen in Pflegekursen für pflegende Angehörige
  • Betriebliche Gesundheitsförderung für angestellte professionelle Pflegekräfte

Darüber hinaus galt schon vor dem Präventionsgesetz, dass Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit präventiv bestimmten Erkrankungen vorbeugen und pflegende Angehörige entsprechend anweisen sollen. Das gilt für ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte in Heimen gleichermaßen.

Experten-Info

Entscheidend im Pflegebereich ist die Kombination von verhaltens- und verhältnisbezogenen Maßnahmen, die individuelles Gesundheitsverhalten fördern und gesundheitsförderliche Strukturen im Pflegealltag schaffen. Die Herausforderung besteht darin, wirksame Präventionskonzepte für verschiedene Pflegesituationen zu entwickeln und umzusetzen.

Fabienne  Helms
Redakteurin & Medical Writer bei pflege.de
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Häufig gestellte Fragen

Was ist das Präventionsgesetz?

Das Präventionsgesetz ist ein Gesetz, das die Gesundheitsförderung und Prävention für Menschen in Deutschland stärken soll, indem es gesundheitsbewusstes Verhalten in allen Lebensbereichen unterstützt.

Welche Ziele verfolgt das Präventionsgesetz?

Das Ziel des Gesetzes ist es, Krankheiten frühzeitig vorzubeugen, die Eigenverantwortung der Versicherten zu fördern und die Zusammenarbeit von Krankenkassen, Ländern und Kommunen bei präventiven Maßnahmen zu verbessern.

Seit wann gibt es das Präventionsgesetz?

Das Präventionsgesetz gibt es seit dem 25. Juli 2015 und ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.

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Erstelldatum: 2202.20.51|Zuletzt geändert: 5202.40.7
(1)
Bundesministerium der Justiz (2015): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31 – Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1368.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1368.pdf%27%5D__1736778739682 (letzter Abruf am 13.01.2025)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 20e Nationale Präventionskonferenz
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20e.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(4)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20a.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(5)
GKV-Spitzenverband (2024): Leitfaden Prävention in der Fassung vom 19. Dezember 2024
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/2024-12-19_GKV-Leitfaden_Praevention_barrierefrei.pdf (letzter Abruf am 13.01.2025)
(6)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 20b Betriebliche Gesundheitsförderung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20b.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(7)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 20c Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20c.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(8)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 20d Nationale Präventionsstrategie
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(9)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 65a Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__65a.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(10)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__5.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
(11)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__87a.html (letzter Abruf am 13.01.2025)
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