Betreutes Wohnen / Service-Wohnen

Eine ältere Dame sitzt in einem Stuhl, jemand hat von hinten die Hände auf ihre Schultern gelegt

Wer möchte nicht so lange wie möglich selbstständig leben? Doch manchmal erfordern das zunehmende Alter oder eine Krankheit hier und da etwas mehr Unterstützung. Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen verspricht ein privates, behinderten- und altersgerechtes Wohnumfeld gepaart mit nützlichen Dienstleistungsangeboten.

pflege.de informiert Sie, welche Formen des Betreuten Wohnens es gibt, für wen sie sich eignen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist Betreutes Wohnen? Was ist Service-Wohnen?

Betreutes Wohnen und Service-Wohnen sind Wohnformen, bei denen die Bewohner selbstständig leben, im Alltag aber je nach Bedarf Unterstützung erhalten können. Das kann ambulant in den eigenen vier Wänden sein oder in speziellen barrierefreien Wohnanlagen.

Die Unterstützungsleistungen reichen vom Hausnotruf über Reinigung und Verpflegung bis hin zur Organisation eines Pflegedienstes. Auch gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten werden in vielen Einrichtungen angeboten.

Die meisten Betreutes-Wohnen-Anlagen richten sich an ältere Menschen, die nicht oder nur in geringem Umfang pflegebedürftig sind. Es gibt aber auch Angebote für Personen mit einer Behinderung oder psychisch kranke Menschen. Betreutes Wohnen für Jugendliche sind eher rar gesät.

Info
Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff

Weder Betreutes Wohnen noch Service-Wohnen sind geschützte Begriffe. Jeder Anbieter kann also selbst definieren, welche Leistungen zu ihrem Betreuten Wohnen beziehungsweise Service-Wohnen gehören. Studieren Sie deshalb gründlich das Angebot, bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden.

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Für wen ist Betreutes Wohnen geeignet?

Betreutes Wohnen ist als Unterstützung gedacht und dient dazu, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten.

Die Wohnform eignet sich für Alleinstehende, Ehepaare und befreundete ältere Menschen gleichermaßen, besonders aber wenn sie

  • sich in einzelnen Bereichen des Alltags Hilfeleistungen wünschen.
  • Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen.
  • sich in ihrer Wohnsituation sicher fühlen möchten.

Für bereits pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad eignet sich Betreutes Wohnen nur, wenn

  • die Anlage an ein Pflegeheim angegliedert ist und den Pflegedienst übernimmt,
  • ein externer ambulanter Pflegedienst beauftragt wird oder
  • ein Angehöriger die Pflege übernimmt.

Betreutes Wohnen: Formen und Einrichtungen

Es stehen unterschiedliche Einrichtungen für Betreutes Wohnen zur Auswahl:

  • Seniorenwohnanlagen und Seniorenresidenzen
  • Pflegeheime mit Betreutem Wohnen
  • Alternative Wohnformen mit Betreutem Wohnen
  • Ambulantes Betreutes Wohnen
  • Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
  • Betreutes Wohnen für Demenzkranke

Seniorenwohnanlagen und Seniorenresidenzen

Seniorenwohnanlagen sind Wohnkomplexe, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Die Bewohner leben in ihrer eigenen barrierefreien Wohnung, können aber optional diverse Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Das Spektrum der Dienstleistungen und der Komfort können von Anlage zu Anlage sehr unterschiedlich ausfallen.

Zum Standard gehören in der Regel folgende Services:

  • Barrierefreie Wohnungen
  • Hausnotruf
  • Verpflegung
  • Reinigungs- und Wäscheservice
  • Hilfe im Haushalt
  • Fahrdienste
  • Hausmeisterdienste
  • Soziale und kulturelle Angebote

Für gehobene Ansprüche gibt es Betreutes Wohnen in sogenannten Seniorenresidenzen. Diese Wohnanlagen sind meist hochwertig ausgestattet, es gibt Restaurants, ein Schwimmbad und Fitnessräume.

Pflegeheime mit Betreutem Wohnen

Einige Pflegeheime bieten zusätzlich Betreutes Wohnen an. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf Eigenständigkeit und Selbstbestimmung. Allerdings können die Bewohner bei Bedarf jederzeit auf medizinische, pflegerische oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen zurückgreifen. Mit zunehmendem Pflegebedarf ist dann der Umzug ins angegliederte Pflegeheim keine zu große Umstellung mehr.

Info
Unterschied zwischen Betreutem Wohnen und einem Pflegeheim

Betreutes Wohnen und Service-Wohnen verfolgen das Ziel, die Eigenständigkeit und individuelle Gestaltungsfreiheit von hilfsbedürftigen Menschen zu erhalten und zu fördern. Ein Pflegeheim ist dagegen darauf spezialisiert, pflegebedürftige Menschen professionell zu versorgen.

 

Betreutes Wohnen in alternativen Wohnformen

Wer Betreutes Wohnen lieber im Kleinen leben möchte, kann sich alternativen Projekten anschließen. Dazu gehören zum Beispiel Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser.

Mehrere mehr oder weniger unterstützungsbedürftige Menschen tun sich zusammen, schaffen einen gemeinsamen Wohnraum und organisieren selbst die notwendigen Servicedienste. Oder sie geben die Organisation in professionelle Hände und suchen ein vergleichbares Angebot, das in der Verantwortung eines Trägers liegt.

Finanzielle Unterstützung können Sie dabei von der Pflegekasse erwarten, vorausgesetzt mindestens drei Bewohner der Wohngruppe haben einen Pflegegrad. Dann können Sie einen Wohngruppenzuschlag für eine Präsenzkraft beantragen. Er beträgt monatlich 224 Euro für jeden pflegebedürftigen Bewohner.

Tipp
Zuhause barrierefrei wohnen

Egal ob im Eigenheim, in der WG oder im Mehrgenerationenhaus – Grundvoraussetzung für ambulantes Betreutes Wohnen ist, dass der Wohnraum barrierefrei ist. Je nach Bedarf sollten Sie also rechtzeitig über einen Treppenlift, eine Rampe für Rollstuhl und Rollator oder einen barrierefreien Badumbau nachdenken. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, fördert die Pflegekasse solche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Ambulantes Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen geht auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Sie können dann die notwendigen Betreuungs- und Hilfsdienste selbst organisieren oder versuchen, einen ambulanten Pflegedienst zu finden, der ein entsprechendes Angebot für ambulant Betreutes Wohnen hat. Mit ihm schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Grund- und Wahlleistungen aufgeführt sind.

Meist wird ambulantes Betreutes Wohnen aber im Zusammenhang mit der Unterstützung von Menschen mit Behinderung angeboten.

Tipp
Professionelle Betreuung für zuhause

Haushalt, Arztbesuche, Behördengänge – manchmal benötigen Menschen einfach nur ein bisschen Unterstützung im Alltag. Viele möchten dafür nicht gleich in ein Betreutes Wohnen umziehen. Positiver Nebeneffekt der stundenweisen Betreuung: Sie bringt Abwechslung in das Leben der betroffenen Menschen.

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Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Wenn Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung eigenständig in einer Wohnung leben möchten, sind sie in verschiedenen Lebensbereichen auf Begleitung und Unterstützung angewiesen. Für sie gibt es zum einen spezielle Einrichtungen für Betreutes Wohnen. Zum anderen können Sie ambulantes Betreutes Wohnen zu einer bestehenden Immobilie in Anspruch nehmen.

Zu den Leistungen zählen neben der individuellen Basisversorgung oft auch unter anderem

  • Beratung bei der persönlichen Lebensgestaltung
  • Begleitung im Alltag, bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
  • Hilfe bei der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
  • Angebote für Freizeit- und Gruppenaktivitäten
  • Sozialen Integration
  • Beratung von Angehörigen

Die Anforderungen für Betreutes Wohnen von Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und psychisch kranken Menschen sind sehr unterschiedlich.

So sind Sie mit einer körperlichen Behinderung auf barrierefreien Wohnraum und je nach Beeinträchtigung sogar auf eine 24h-Pflege angewiesen. Geistige Behinderungen erfordert etwa besondere Unterstützung, um den Alltag bewältigen zu können.

Bei einer psychischen Erkrankung liegt der Schwerpunkt dagegen eher bei psychologischer und therapeutischer Betreuung. Das Ziel ist die Wiedereingliederung in einen geregelten Alltag.

Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte

Für an Demenz erkrankte Menschen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften eine gute Alternative zum Pflegeheim. Menschen mit Demenz haben mit fortschreitendem Verlauf einen immer höheren Betreuungsbedarf.

Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte ist also weitaus intensiver als für Senioren. Entsprechend organisiert ein Pflegedienst gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten, um den Tag zu strukturieren. Er muss die Bewohner in ihren Fähigkeiten fördern und bei der Gestaltung des Alltags unterstützen.

Da eine Demenz nicht heilbar ist und Betroffene im weiteren Verlauf auch immer mehr körperliche Pflege benötigen, bevorzugen viele Angehörige Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte, das an eine Pflegeeinrichtung angegliedert ist. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit ist dann der Wechsel fließend.

Mehr über die Erkrankung Demenz und die damit einhergehenden Herausforderungen für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen erfahren Sie in unserer Demenz-Themenwelt.

Betreutes Wohnen: Leistungen und Services

Das Angebot in Betreutes-Wohnen-Einrichtungen unterteilen sich in der Regel in

  1. Grundleistungen und
  2. Wahlleistungen.

Dabei können sich die Leistungen– und damit die Kosten – von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden.

Unabhängig von den Grund- und Wahlleistungen sollte zum Betreuten Wohnen immer gehören:

  • Barrierefreie Wohnungen (zum Beispiel ein barrierefreies Bad, Aufzüge, breite Türen)
  • Gute Infrastruktur in der Nähe (Ärzte, Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Supermarkt)
  • Leichter Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Gemeinschaftsräume oder Angebote zur Freizeitgestaltung
Info
Der Anbieter bestimmt das Angebot

Jeder Anbieter von Betreutem Wohnen bestimmt selbst, welche Leistungen er selbst abdeckt oder vermittelt, und welche davon Grundleistungen und welche Wahlleistungen sind. Lassen Sie sich deshalb genau aufschlüsseln, welche Posten es gibt und was die Services kosten.

Grundleistungen

Die Grundleistungen zahlt jeder Bewohner im Betreuten Wohnen monatlich pauschal zusätzlich zur Miete. Je nach Einrichtung wird diese Zahlung als Betreuungspauschale, Servicepauschale oder einfach als Abschlag bezeichnet.

Typische Grundleistungen beim Betreuten Wohnen sind:

  • Eine Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit
  • Der Hausmeisterservice
  • Ein Installierter Hausnotruf
  • Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

Wahlleistungen

Wahlleistungen sind optionale Angebote, die Sie vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch nehmen können. Ihre Ansprechperson sollte Sie dazu jederzeit beraten und die gewünschten Leistungen auch direkt vermitteln können.

Typische Wahlleistungen beim Betreuten Wohnen sind:

  • Haushaltshilfe
  • Reinigungs- und Wäscheservice
  • Fahrdienste
  • Alltagsbegleiter
  • Mahlzeitenservice
  • Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentenmanagement, Verbandswechsel oder Blutzuckermessung)/li>
  • Medizinische Fußpflege
  • Haarpflege
  • Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen
  • Soziale und kulturelle Angebote

Betreutes Wohnen: Vor- und Nachteile

Von der Entscheidung für oder gegen Betreutes Wohnen hängen viele Dinge ab. Sehen Sie hier die Vor- und Nachteile auf einen Blick:

  • Sichere, altersgerechte Wohnqualität
  • Eigener Rückzugsort mit Privatsphäre
  • Freie Wohnungsgestaltung
  • Modulares Serviceangebot
  • Sozialer Kontakt durch Gemeinschaftsaktivitäten
  • Betreuung, Beratung und Information
  • Höhere Wohnkosten
  • Qualitätsstandard nicht verbindlich genormt
  • Nicht überall verfügbar
  • Keine obligatorischen Pflegedienstleistungen

Betreutes Wohnen: Kosten und Förderung

Genau wie bei jeder anderen Immobilie auch, können Sie eine Betreute Wohnung kaufen oder mieten. Dabei fallen die Preise je nach Lage sowie Angebot und Nachfrage sehr unterschiedlich aus.

Sowohl Kaufpreis als auch Mietpreis sind üblicherweise etwa 10 bis 20 Prozent höher als bei einer Wohnung ohne Betreuung in ähnlicher Lage.(1) Das liegt nicht an den zusätzlichen Leistungen, denn die bezahlen Sie ja monatlich extra. Grund dafür ist eher die barrierefreie Ausstattung.

Zusätzlich zu den reinen Wohnkosten – beziehungsweise beim Kauf die Investitionskosten – kommen beim Betreuten Wohnen und Service-Wohnen folgende Kostenpunkte hinzu:

  • Ein monatlicher Abschlag für die Grundleistungen (Betreuungspauschale)
  • Optionale Ausgaben für Wahlleistungen
  • Gegebenenfalls Kosten für Pflegedienstleistungen

Fördermöglichkeiten

In der Regel müssen Sie sämtliche Kosten für Betreutes Wohnen selbst tragen. Trotzdem gibt es einige Möglichkeiten, Ihre Ausgaben zu senken.

So werden einige wenige Angebote für Betreutes Wohnen öffentlich gefördert. Hier können Sie sich dann mit einem sogenannten Wohnberechtigungsschein günstiger einmieten. Oder Sie beantragen Wohngeld, wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall, ob Ihnen für das Betreute Wohnen ein Mietzuschuss gewährt werden kann.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie darüber hinaus den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro nutzen. Er ist zweckgebunden, das bedeutet, Sie erhalten das Geld nicht bar, sondern nachträglich für Leistungen wie etwa Hilfen bei der Haushaltsführung, aber auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen.

Ausführliche Informationen zu Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung finden Sie im Ratgeber Kosten für Betreutes Wohnen auf pflege.de.

Betreutes Wohnen: Die Verträge

Wenn Sie sich für eine Betreute Wohnanlage entschieden haben, müssen Sie je nach Bedarf verschiedene Vertragsdokumente unterzeichnen:

  1. Kauf- oder Mietvertrag
  2. Dienstvertrag
  3. Servicevertrag

1. Kauf- oder Mietvertrag im Betreuten Wohnen

Den Kauf- oder Mietvertrag schließen Sie mit dem Betreiber der Wohnanlage ab. Dabei sollten Sie insbesondere darauf achten, dass

  • die Miethöhe dem ortsüblichen Niveau zuzüglich angemessener Zuschläge für das Service-Wohnen entspricht,
  • die Nebenkosten im Mietvertrag transparent aufgelistet sind,
  • die Wohnung barrierefrei im Sinne der DIN-Norm 18040 ist,
  • das Mietverhältnis unbefristet und
  • eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist.

2. Dienstvertrag im Betreuten Wohnen

Der Dienst- oder Betreuungsvertrag regelt die Grundleistungen für das Betreute Wohnen, beispielsweise den Hausnotruf oder die Sprechzeiten der Ansprechperson. Er ist in der Regel an den Miet- oder Kaufvertrag für Betreutes Wohnen gekoppelt. Die Grundleistungen werden pauschal jeden Monat abgerechnet.

Achten Sie im Dienstvertrag auf folgende Punkte:

  • Die genaue Aufschlüsselung der Leistungen
  • Den maximal möglichen Betreuungsumfang
  • Garantiertes lebenslanges Wohnrecht auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit

3. Servicevertrag im Betreuten Wohnen

Zusatzleistungen wie etwa Haushaltshilfen, Reinigungs- und Wäscheservice oder Behandlungspflege schließen Sie in gesonderten Verträgen ab. Sie sind weder mit dem Miet- oder Kaufvertrag noch mit dem Dienstvertrag verbunden. Sie können ihn also unabhängig kündigen.

Bezahlt wird hier nur, was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.

Info
Pflegedienstvertrag im Betreuten Wohnen

Nicht alle Träger von Betreuten Wohnanlagen bieten vollumfängliche pflegerische Leistungen an. Hier springt meist ein ambulanter Pflegedienst ein, mit Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen. Darin wird vereinbart, welche Pflegeleistungen erbracht werden und wie sie abgerechnet werden.

Betreutes Wohnen: Darauf sollten Sie achten

Der Umzug in eine Betreute Wohnanlage ist ein großer Schritt, der gründlich überlegt und gut vorbereitet sein sollte.

pflege.de zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen:

Schritt 1 – Bedarf klären: Zuallererst sollten Sie überlegen, welche Bedürfnisse Sie haben. Reicht Ihnen das selbstständige Leben in einer seniorengerechten Wohnanlage oder haben Sie einen erhöhten Pflegebedarf? Suchen Sie nach Betreutem Wohnen für einen demenzkranken Angehörigen? Oder möchten Sie eine körperlich oder psychisch beeinträchtigte Person unterbringen?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Betreutes Wohnen das richtige für Sie oder Ihren Angehörigen ist, können Sie sich in Pflegestützpunkten oder einer Seniorenberatung die nötige Beratung holen.

Schritt 2 – Recherche: Als nächstes folgt die Suche nach einer passenden Einrichtung. Mittlerweile ist die Vielfalt der Angebote für Betreutes Wohnen und Service-Wohnen groß, freie Wohnungen sind aber rar. Außerdem sind die Konzepte sehr unterschiedlich.

Sehen Sie sich in aller Ruhe in Ihrer Region um. Bei der Suche helfen können Ihnen:

  • Wohlfahrtsverbände wie etwa die Caritas, Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder das Deutsche Rote Kreuz
  • Online-Portale mit Suchfiltern nach Region und Serviceleistungen
  • Private Anbieter und Genossenschaften
  • Empfehlungen von Ärzten, Pflegediensten oder Bekannten

Schritt 3 – Persönlicher Besuch: Sobald Sie ein paar passende Betreute Wohnanlagen gefunden haben, sollten Sie sie persönlich aufsuchen. Sprechen Sie mit der Hausleitung und werfen Sie ein Blick auf das Tagesgeschehen in der Wohnanlage.

Stimmen Lage und Umgebung? Wie Ist die Atmosphäre, wie die Wohnqualität? Und folgt die Einrichtung der freiwilligen DIN-Norm 77800?(2) Unsere Checklist für die Besichtigung einer Betreuten Wohnanlage zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Nehmen Sie am besten eine Person Ihres Vertrauens mit zur Besichtigung. Vier Augen sehen immer mehr als zwei.

Info
Freiwillige DIN-Norm 77800

Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung für Betreutes Wohnen. Die DIN 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Servicewohnen für Senioren“ dient aber einer freiwilligen Qualitätssicherung. Sie definiert Mindeststandards und schafft Transparenz. Leider gibt es noch nicht viele Einrichtungen, die ihr folgen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Betreutes Wohnen?

Beim Betreuten Wohnen oder Service-Wohnen beziehen Sie nicht nur eine barrierefreie Wohnung. Sie buchen darüber hinaus diverse Dienstleistungen aus den Bereichen Haushaltshilfe, Notfallhilfe, Betreuung und teilweise auch Pflege. So können Sie auch dann noch selbständig wohnen, wenn Sie nicht mehr alles allein erledigen können.

Was ist Service-Wohnen?

Service-Wohnen gilt für viele als Synonym zum Betreuten Wohnen. Ein Unterschied kann sein, dass die Grundleistungen beim Service-Wohnen weniger Betreuungs- und Pflegeleistungen umfassen.

Wann ist Betreutes Wohnen sinnvoll?

Betreutes Wohnen ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie in begrenztem Maße Hilfe im Alltag benötigen, aber weiter selbständig wohnen möchten. Benötigen Sie allerdings sehr viel Hilfe und Pflege, ist ein Pflegeheim oder eine vergleichbare Einrichtung meistens sinnvoller und günstiger.

Betreutes Wohnen: Ab welchem Alter?

Das Alter spielt für Betreutes Wohnen keine Rolle. Der Bedarf an Unterstützung im Alltag ist entscheidend. Für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung bei eventuellen zusätzlichen Pflegeleistungen ist allerdings entscheidend, welchen Pflegegrad Sie haben.

Wie bekomme ich Betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen können Sie entweder über ambulante Dienste in ihrem eigenen Zuhause realisieren oder indem sie eine Wohnung in einer Einrichtung mit Betreutem Wohnen mieten oder kaufen.

Ist Betreutes Wohnen eine Pflegeeinrichtung?

In der Regel richtet sich Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen an Menschen mit niedrigem oder gar keinem Pflegebedarf. Einige Einrichtungen mit Betreutem Wohnen sind aber auch an ein Pflegeheim angeschlossen. Die Wohnungen im Betreuten Wohnen gelten aber in der Regel nicht als Heimplätze.

Was ist ambulant Betreutes Wohnen?

Es gibt Wohnanlagen und Einrichtungen, die komplett auf Betreutes Wohnen ausgelegt sind. Von „ambulant Betreutem Wohnen“ spricht man, wenn eine Person nicht in eine solche Einrichtung umzieht, sondern stattdessen zuhause regelmäßig Hilfe von ambulanten Diensten in Anspruch nimmt.

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Erstelldatum: 6102.10.92|Zuletzt geändert: 5202.90.51
(1)
Verbraucherzentrale (2025): Betreutes Wohnen - eine Alternative fürs Wohnen im Alter
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-in-wohngemeinschaften/betreutes-wohnen-eine-alternative-fuers-wohnen-im-alter-13905 (letzter Abruf am 08.09.2025)
(2)
Deutsches Institut für Normung e. V. (2023). Norm-Entwurf der DIN 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Service Wohnen für Senioren“ veröffentlicht.
www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/nutzen-fuer-den-verbraucher/verbraucherrat/ueber-uns/norm-entwurf-der-din-77800-qualitaetsanforderungen-an-anbieter-der-wohnform-service-wohnen-fuer-senioren-veroeffentlicht-956232 (letzter Abruf am 08.09.2025)
(3)
Bildquellen
©istock.com/SilviaJansen
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Interview

„Wir würden lieber heute als morgen ausziehen!“ – Im Gespräch mit vier Bewohnern eines Seniorenhauses

Weiterleiten

Jeder der vier Bewohner hatte seinen persönlichen Beweggrund, der ihn veranlasste, aus seiner alten Mietwohnung oder dem eigenen Haus auszuziehen und in das neu gebaute Haus speziell für Senioren einzuziehen. Der eine sehnte sich nach der Gesellschaft Gleichgesinnter, der andere ließ sich von der Aussicht auf einen Fahrstuhl verleiten. Seit knapp einem Jahr wohnen die vier Senioren in ihren neuen Wohnungen – und doch sind alle vier langfristig wieder auf der Suche nach einer neuen Bleibe. pflege.de hat mit vier Bewohnern von Seniorenwohnungen gesprochen und versucht herauszufinden, welche Wünsche Senioren im Alter zwischen 75 und 85 Jahren an die Wohn- und Lebensform stellen.

Betreutes Wohnen Interview

Die Namen der Interviewpartner wurden von der pflege.de-Redaktion geändert.

Die Wohnungen, die Sie sich selbst gesucht haben und in denen Sie jetzt wohnen, wurden als „Seniorenwohnungen“ ausgeschrieben. Welche Erwartungen hatten Sie an eine Seniorenwohnung?

 

Mir ist es wichtig, mich in meinen vier Wänden wohl zu fühlen, aber auch Gleichgesinnte und Gleichaltrige um mich zu haben.
Frau Fischer

Frau Fischer: Ich habe mir eine ruhige, altersgerechte Wohnung in einer intakten Gemeinschaft gewünscht. Mir ist es wichtig, mich in meinen vier Wänden wohl zu fühlen, aber auch, meinen Lebensabend in Gesellschaft Gleichgesinnter und vor allem Gleichaltriger zu verbringen. Ich bin selbst noch fit, bin viel unterwegs, aber wünsche mir dennoch eine Hausgemeinschaft, in der man auch mal etwas zusammen unternimmt und sich gegenseitig unterstützt.

Herr Richter: Mein Beweggrund für den Umzug war einzig und allein der Fahrstuhl. Ich habe über 30 Jahre in meiner alten Wohnung gewohnt und durch einen Krankenhausaufenthalt konnte ich vor ein paar Jahren einmal drei Wochen die Treppe nicht nutzen und mich nicht mehr zwischen den Etagen bewegen. Das hat mir Angst gemacht, so dass ich unbedingt in eine Wohnung mit einem Fahrstuhl ziehen und selbstständig bleiben wollte. Das hat mich zu dem Umzug bewegt.

Frau Becke: Ich hatte ein kleines Reihenhäuschen, habe keine Familie und wollte vorausschauend in eine altersgerechte Wohnung ziehen mit der Aussicht auf Gesellschaft und Betreuung – falls ich einmal hilfsbedürftig werde. Wenn man alleine wohnt und weiß, dass mit zunehmendem Alter schnell etwas passieren kann, ist das ein ungutes Gefühl. Daher habe ich mich nach einer passenden Wohnform für mich umgesehen und bin nach langer Suche hier in der Seniorenwohnanlage gelandet.

Und, wurden Ihre Erwartungen an eine Seniorenwohnung erfüllt? Wie geht es Ihnen in Ihrem neuen Umfeld?

Frau Fischer: Nein, meine Erwartungen wurden enttäuscht und ich bin aktuell schon wieder auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Durch die fehlende feststehende Begriffsdefinition von „Seniorenwohnung“, „Seniorenwohnanlage“ und „betreutem Wohnen“ weiß man vorher nicht so richtig, was wirklich auf einen zukommt. Ich hatte mich vorab einfach nicht gut genug informiert, was hier wirklich geboten wird, und mich von der Aussicht auf Gemeinschaft zu sehr blenden lassen. Ich bezahle hier einen Haufen Geld und bekomme einfach nicht das, was ich brauche und was ich erwartet habe. Ich bin im Alltag noch nicht wirklich auf fremde Hilfe angewiesen, würde aber ab und an die Unterstützung eines Hausmeisters für handwerkliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen und vermisse die Gemeinschaft mit anderen Bewohnern, die jedoch aufgrund fehlender Gemeinschaftsräume gar nicht zustande kommt.

Ich bezahle hier eine überdurchschnittlich hohe Miete und zusätzlich rund 100 Euro für Betreuungsleistungen pro Monat. Was ich dafür bekomme, ist eigentlich lächerlich: einen Hausnotruf-Service sowie Hausmeistertätigkeiten. Der Hausmeister ist aber nie erreichbar und wenn ich ihn einmal erwische, muss ich doch alles separat bezahlen, da es laut seiner Aussage nicht unter die sog. „Grundleistungen“ fällt. Für das Geld könnte ich mir in einer anderen Wohnung einfach viel mehr Komfort wie z. B. ab und zu mal eine Putzhilfe leisten.

Durch die fehlende Begriffsdefinition von betreutem Wohnen weiß man vorher nicht so richtig, was wirklich auf einen zukommt.
Frau Fischer

Herr Meyer: Mir geht es ähnlich. Die angepriesenen Seniorenwohnungen sind meines Erachtens nach nicht altersgerecht und nicht durchdacht. Ich kann mich aktuell noch gut alleine versorgen, dennoch ist die Wohnung meines Erachtens nicht seniorengerecht und ich bin enttäuscht. Manche Dinge sind einfach nicht zu Ende gedacht. Die Türen sind nicht breit genug für einen Rollstuhl und der Fahrstuhl wäre – im Pflegefall – nicht für einen Krankentransport geeignet. Vor Einzug hat uns der Vermieter versprochen, dass auch die Pflege im Pflegefall möglich sein wird, heute weiß ich, dass das nicht stimmt, da keine Betreuungskräfte und kein Pflegedienst an das Seniorenhaus angeschlossen sind.

Frau Becke: Hätte ich gewusst, was mich hier erwartet, hätte ich mir besser eine altersgerechte Wohnung in meiner alten Umgebung gesucht und mir Zusatzleistungen separat hinzugebucht. Den Hausnotrufknopf, der uns hier gestellt wird, kann ich in jede Wohnung bestellen und wenn ich einmal Pflege oder Betreuung brauche, kommt die einfach von außen dazu. Ich bin zu blauäugig in diese Wohnanlage gezogen und hätte mich vorab besser informieren bzw. mir überlegen sollen, was ich wirklich brauche. Der Begriff „Seniorenwohnung“ klingt im ersten Moment so verlockend und schreit nach Komfort, jedoch gibt es in Wirklichkeit große Unterschiede, so dass man die Vor- und Nachteile genau für sich abwägen sollte.

Welche Kriterien muss Ihrer Meinung nach eine „Seniorenwohnung“ erfüllen?

Alle: Die Wohnung sollte altersgerecht bzw. barrierefrei sein (v.a. das Bad), gute Betreuung und Pflege auf Abruf sowie eine nette und intakte Gemeinschaft mit den anderen Bewohnern bieten. Dass jemand für einen da ist, wenn man hilfsbedürftig wird.

Man wünscht sich, dass jemand für einen da ist, wenn man hilfsbedürftig wird.
alle

Frau Becke: Für mich gehören auch Kleinigkeiten zu einer Seniorenwohnung wie zum Beispiel, dass der Türspion, die Haltegriffe im Bad sowie die Küchenzeile auf einer altersgerechten Höhe angebracht sind und nicht für 1,90m große Menschen konzipiert sind. Ich habe mir die Küchenschränke in meiner Wohnung zum Beispiel für viel Geld anpassen und heruntersetzen lassen. Sonst kann ich sie ja gar nicht nutzen.

Herr Meyer: Ich erwarte von einer Seniorenwohnanlage, dass auch wirklich nur alte Leute im Haus wohnen. Ich habe nichts gegen junge Leute, das Haus wurde aber ausschließlich mit Seniorenwohnungen beworben und aktuell sind mehr Wohnungen an junge als an alte Leute vermietet, dadurch gibt es keine Gemeinschaft und es ist oft laut. Es ist nicht das, was ich mir vorgestellt habe. Ich bin davon ausgegangen, dass es ein Haus für Senioren ist, in dem man eine Gemeinschaft hat, sich austauscht, und in dem es auch Gemeinschaftsräume gibt. Das trifft hier nicht zu.

Herr Richter: Für mich muss bei einer Seniorenwohnung unbedingt auch die Verkehrsanbindung stimmen. Das ist mir sehr wichtig.

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Was ist in Ihren Wohnungen gegeben? Was finden Sie gut?

Herr Meyer: Die Wohnungen sind alle zwischen 45 und 60 qm groß, das Bad ist ausreichend groß, barrierearm und die Türen sind 100 cm breit. Das ist altersgerecht, für einen Rollstuhl wären sie jedoch zu schmal. Der Hausnotruf-Service funktioniert gut und wenn ich einmal vergesse, die „Mir geht es gut“-Taste zu drücken, um der Zentrale zu signalisieren, dass ich wohlauf bin, stehen die auf der Matte und schauen nach mir. Der Fahrstuhl ist allerdings zu klein, falls einer der Bewohner einmal liegend transportiert werden müssen. Viele Dinge in den Wohnungen sind leider nicht durchdacht. Das sollte man sich vorher überlegen – jetzt bin ich auch schlauer und weiß, worauf ich bei der nächsten Wohnung achten werde und was mir für meine jetzige Lebenssituation wichtig ist.

Welche Wohnform suchen Sie jetzt für sich? Sie sagen ja alle vier, dass Sie hier nicht zufrieden sind und früher oder später noch einmal umziehen möchten. Welche Kriterien muss die nächste Wohnung für Sie erfüllen?

Herr Richter: Ich wünsche mir eine schöne, altersgerechte Wohnung in einem ruhigen Umfeld und in einer Seniorenwohnanlage. Ich wünsche mir eine Gemeinschaft mit Gleichgesinnten und dass ich auf Betreuung und Pflege zugreifen kann, wenn ich einmal hilfsbedürftig werde. Ich möchte so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben, so dass der nächste Umzug hoffentlich der letzte ist. Daher achte ich jetzt bei der Auswahl der nächsten Wohnung ganz genau darauf, was geboten wird und was ich wirklich brauche.

Frau Fischer: Auch für mich sind die Gemeinschaft und das Betreuungsangebot sehr wichtig. Ich bin jetzt zwar noch fit und noch auf keine fremde Hilfe angewiesen, dennoch suche ich mir perspektivisch eine Wohnung, in der die Betreuung direkt im Haus ist und nicht von außen dazu kommen muss. Ich habe mich auch schon für ein neues Bauprojekt vormerken lassen, das in zwei Jahren bezugsfertig sein wird. Das Konzept umfasst neben den Wohnungen auch Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsveranstaltungen. Mir ist es sehr wichtig, dass man unter Seinesgleichen ist, auch vom Alter her.

Frau Becke: Für mich muss es nicht unbedingt eine Seniorenwohnanlage sein. Mir ist wichtiger, dass ich in meinen alten Stadtteil zurückziehe. Ich suche mir dort eine normale, altersgerechte Wohnung. Dort habe ich meine Freunde und viele Bekannte. Ich habe für mich gemerkt, dass ich in jede Wohnung ziehen kann, den roten Knopf kriege ich überall. Das, was ich im Pflegefall brauche, bekomme ich hier auch nicht, denn auch dann muss die Pflege von außen kommen.

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass die nächsten Wohnungen die Kriterien erfüllen, die Sie sich vorstellen und für sich wünschen. Wenn wir Ihnen dieses Mal bei der Suche und Vermittlung helfen dürfen, dann melden Sie sich jederzeit gerne. Wir sind für Sie da!

Haben Sie abschließend noch Tipps für andere Senioren? Was würden Sie anderen Senioren gerne mit auf den Weg geben bzw. was hätten Sie gerne früher gewusst?

Herr Richter: Setzt euch unbedingt mit euren Erwartungen und Bedürfnissen auseinander, bevor ihr eure alte Wohnung und euer soziales Umfeld aufgebt. Was braucht ihr und was wünscht ihr euch? Und was sollte die neue Wohnung erfüllen, was eure aktuelle Wohnung nicht bietet? Hätte ich mich damit intensiver und früher auseinandergesetzt, hätte ich mir zum Beispiel einfach einen Treppenlift in meine alte Wohnung einbauen lassen, in der ich 350 Euro pro Monat weniger bezahlt hätte als hier. Für das Geld könnte ich mir den Notrufknopf, Essen auf Rädern, eine Putzfrau usw. zusätzlich gönnen. Der Umzug war für mich ein Fehler. Ich war von dem Fahrstuhl so geblendet. Dieser Gedanke, hier einzuziehen, hat alles andere erst mal ausgeblendet, man hat nur die Vorteile gesehen. Ich würde heute auch viel mehr mit anderen Leuten sprechen und diskutieren und mir mehr Hilfe von Beratungsstellen holen.

Tipp
Mein Tipp an andere pflege.de-Leser

Setzt euch unbedingt mit euren Erwartungen und Bedürfnissen auseinander, bevor ihr umzieht. Was braucht ihr und was wünscht ihr euch? Und was sollte die neue Wohnung erfüllen, was eure aktuelle Wohnung nicht bietet.

Frau Fischer: Das sag‘ ich meinen Bekannten auch. Bleibt da, wo ihr seid! Rührt euch nicht vom Fleck, solang es geht, und holt euch lieber Betreuungsleistungen und Hilfsmittel in die Wohnung. Zudem würde ich mir viel genauer ansehen, was die Einrichtung, in die ich ziehen möchte, wirklich bietet und was davon für mich relevant ist. Dabei hilft es, sich eine ganz einfache Liste zu machen, was man braucht und was man sich wünscht. Dann kann man die Punkte nach und nach durchgehen und für sich entscheiden, ob sich der Umzug lohnt und eine wirkliche Besserung im Vergleich zur jetzigen Wohnung bietet. Ziel ist es ja, eine gute Wohnung zu finden, in der man alles so bekommt, wie man es sich für den eigenen Lebensabend wünscht. Handeln Sie einfach nicht zu voreilig.

 

Erstelldatum: 7102.50.01|Zuletzt geändert: 5202.90.51
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Mehrgenerationenhaus und -wohnen
Pflegefall
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Plötzlicher Pflegefall: Was tun?