Definition: Was ist Betreutes Wohnen? Was ist Service-Wohnen?
Betreutes Wohnen und Service-Wohnen sind Wohnformen, bei denen die Bewohner selbstständig leben, im Alltag aber je nach Bedarf Unterstützung erhalten können. Das kann ambulant in den eigenen vier Wänden sein oder in speziellen barrierefreien Wohnanlagen.
Die Unterstützungsleistungen reichen vom Hausnotruf über Reinigung und Verpflegung bis hin zur Organisation eines Pflegedienstes. Auch gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten werden in vielen Einrichtungen angeboten.
Die meisten Betreutes-Wohnen-Anlagen richten sich an ältere Menschen, die nicht oder nur in geringem Umfang pflegebedürftig sind. Es gibt aber auch Angebote für Personen mit einer Behinderung oder psychisch kranke Menschen. Betreutes Wohnen für Jugendliche sind eher rar gesät.
Für wen ist Betreutes Wohnen geeignet?
Betreutes Wohnen ist als Unterstützung gedacht und dient dazu, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten.
Die Wohnform eignet sich für Alleinstehende, Ehepaare und befreundete ältere Menschen gleichermaßen, besonders aber wenn sie
- sich in einzelnen Bereichen des Alltags Hilfeleistungen wünschen.
- Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen.
- sich in ihrer Wohnsituation sicher fühlen möchten.
Für bereits pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad eignet sich Betreutes Wohnen nur, wenn
- die Anlage an ein Pflegeheim angegliedert ist und den Pflegedienst übernimmt,
- ein externer ambulanter Pflegedienst beauftragt wird oder
- ein Angehöriger die Pflege übernimmt.
Betreutes Wohnen: Formen und Einrichtungen
Es stehen unterschiedliche Einrichtungen für Betreutes Wohnen zur Auswahl:
- Seniorenwohnanlagen und Seniorenresidenzen
- Pflegeheime mit Betreutem Wohnen
- Alternative Wohnformen mit Betreutem Wohnen
- Ambulantes Betreutes Wohnen
- Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
- Betreutes Wohnen für Demenzkranke
Seniorenwohnanlagen und Seniorenresidenzen
Seniorenwohnanlagen sind Wohnkomplexe, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Die Bewohner leben in ihrer eigenen barrierefreien Wohnung, können aber optional diverse Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Das Spektrum der Dienstleistungen und der Komfort können von Anlage zu Anlage sehr unterschiedlich ausfallen.
Zum Standard gehören in der Regel folgende Services:
- Barrierefreie Wohnungen
- Hausnotruf
- Verpflegung
- Reinigungs- und Wäscheservice
- Hilfe im Haushalt
- Fahrdienste
- Hausmeisterdienste
- Soziale und kulturelle Angebote
Für gehobene Ansprüche gibt es Betreutes Wohnen in sogenannten Seniorenresidenzen. Diese Wohnanlagen sind meist hochwertig ausgestattet, es gibt Restaurants, ein Schwimmbad und Fitnessräume.
Pflegeheime mit Betreutem Wohnen
Einige Pflegeheime bieten zusätzlich Betreutes Wohnen an. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf Eigenständigkeit und Selbstbestimmung. Allerdings können die Bewohner bei Bedarf jederzeit auf medizinische, pflegerische oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen zurückgreifen. Mit zunehmendem Pflegebedarf ist dann der Umzug ins angegliederte Pflegeheim keine zu große Umstellung mehr.
Betreutes Wohnen in alternativen Wohnformen
Wer Betreutes Wohnen lieber im Kleinen leben möchte, kann sich alternativen Projekten anschließen. Dazu gehören zum Beispiel Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser.
Mehrere mehr oder weniger unterstützungsbedürftige Menschen tun sich zusammen, schaffen einen gemeinsamen Wohnraum und organisieren selbst die notwendigen Servicedienste. Oder sie geben die Organisation in professionelle Hände und suchen ein vergleichbares Angebot, das in der Verantwortung eines Trägers liegt.
Finanzielle Unterstützung können Sie dabei von der Pflegekasse erwarten, vorausgesetzt mindestens drei Bewohner der Wohngruppe haben einen Pflegegrad. Dann können Sie einen Wohngruppenzuschlag für eine Präsenzkraft beantragen. Er beträgt monatlich 224 Euro für jeden pflegebedürftigen Bewohner.
Ambulantes Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen geht auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Sie können dann die notwendigen Betreuungs- und Hilfsdienste selbst organisieren oder versuchen, einen ambulanten Pflegedienst zu finden, der ein entsprechendes Angebot für ambulant Betreutes Wohnen hat. Mit ihm schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Grund- und Wahlleistungen aufgeführt sind.
Meist wird ambulantes Betreutes Wohnen aber im Zusammenhang mit der Unterstützung von Menschen mit Behinderung angeboten.
Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Wenn Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung eigenständig in einer Wohnung leben möchten, sind sie in verschiedenen Lebensbereichen auf Begleitung und Unterstützung angewiesen. Für sie gibt es zum einen spezielle Einrichtungen für Betreutes Wohnen. Zum anderen können Sie ambulantes Betreutes Wohnen zu einer bestehenden Immobilie in Anspruch nehmen.
Zu den Leistungen zählen neben der individuellen Basisversorgung oft auch unter anderem
- Beratung bei der persönlichen Lebensgestaltung
- Begleitung im Alltag, bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
- Hilfe bei der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
- Angebote für Freizeit- und Gruppenaktivitäten
- Sozialen Integration
- Beratung von Angehörigen
Die Anforderungen für Betreutes Wohnen von Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und psychisch kranken Menschen sind sehr unterschiedlich.
So sind Sie mit einer körperlichen Behinderung auf barrierefreien Wohnraum und je nach Beeinträchtigung sogar auf eine 24h-Pflege angewiesen. Geistige Behinderungen erfordert etwa besondere Unterstützung, um den Alltag bewältigen zu können.
Bei einer psychischen Erkrankung liegt der Schwerpunkt dagegen eher bei psychologischer und therapeutischer Betreuung. Das Ziel ist die Wiedereingliederung in einen geregelten Alltag.
Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte
Für an Demenz erkrankte Menschen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften eine gute Alternative zum Pflegeheim. Menschen mit Demenz haben mit fortschreitendem Verlauf einen immer höheren Betreuungsbedarf.
Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte ist also weitaus intensiver als für Senioren. Entsprechend organisiert ein Pflegedienst gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten, um den Tag zu strukturieren. Er muss die Bewohner in ihren Fähigkeiten fördern und bei der Gestaltung des Alltags unterstützen.
Da eine Demenz nicht heilbar ist und Betroffene im weiteren Verlauf auch immer mehr körperliche Pflege benötigen, bevorzugen viele Angehörige Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte, das an eine Pflegeeinrichtung angegliedert ist. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit ist dann der Wechsel fließend.
Mehr über die Erkrankung Demenz und die damit einhergehenden Herausforderungen für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen erfahren Sie in unserer Demenz-Themenwelt.
Betreutes Wohnen: Leistungen und Services
Das Angebot in Betreutes-Wohnen-Einrichtungen unterteilen sich in der Regel in
- Grundleistungen und
- Wahlleistungen.
Dabei können sich die Leistungen– und damit die Kosten – von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden.
Unabhängig von den Grund- und Wahlleistungen sollte zum Betreuten Wohnen immer gehören:
- Barrierefreie Wohnungen (zum Beispiel ein barrierefreies Bad, Aufzüge, breite Türen)
- Gute Infrastruktur in der Nähe (Ärzte, Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Supermarkt)
- Leichter Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln
- Gemeinschaftsräume oder Angebote zur Freizeitgestaltung
Grundleistungen
Die Grundleistungen zahlt jeder Bewohner im Betreuten Wohnen monatlich pauschal zusätzlich zur Miete. Je nach Einrichtung wird diese Zahlung als Betreuungspauschale, Servicepauschale oder einfach als Abschlag bezeichnet.
Typische Grundleistungen beim Betreuten Wohnen sind:
- Eine Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit
- Der Hausmeisterservice
- Ein Installierter Hausnotruf
- Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind optionale Angebote, die Sie vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch nehmen können. Ihre Ansprechperson sollte Sie dazu jederzeit beraten und die gewünschten Leistungen auch direkt vermitteln können.
Typische Wahlleistungen beim Betreuten Wohnen sind:
- Haushaltshilfe
- Reinigungs- und Wäscheservice
- Fahrdienste
- Alltagsbegleiter
- Mahlzeitenservice
- Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentenmanagement, Verbandswechsel oder Blutzuckermessung)/li>
- Medizinische Fußpflege
- Haarpflege
- Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen
- Soziale und kulturelle Angebote
Betreutes Wohnen: Vor- und Nachteile
Von der Entscheidung für oder gegen Betreutes Wohnen hängen viele Dinge ab. Sehen Sie hier die Vor- und Nachteile auf einen Blick:
Betreutes Wohnen: Kosten und Förderung
Genau wie bei jeder anderen Immobilie auch, können Sie eine Betreute Wohnung kaufen oder mieten. Dabei fallen die Preise je nach Lage sowie Angebot und Nachfrage sehr unterschiedlich aus.
Sowohl Kaufpreis als auch Mietpreis sind üblicherweise etwa 10 bis 20 Prozent höher als bei einer Wohnung ohne Betreuung in ähnlicher Lage.(1) Das liegt nicht an den zusätzlichen Leistungen, denn die bezahlen Sie ja monatlich extra. Grund dafür ist eher die barrierefreie Ausstattung.
Zusätzlich zu den reinen Wohnkosten – beziehungsweise beim Kauf die Investitionskosten – kommen beim Betreuten Wohnen und Service-Wohnen folgende Kostenpunkte hinzu:
- Ein monatlicher Abschlag für die Grundleistungen (Betreuungspauschale)
- Optionale Ausgaben für Wahlleistungen
- Gegebenenfalls Kosten für Pflegedienstleistungen
Fördermöglichkeiten
In der Regel müssen Sie sämtliche Kosten für Betreutes Wohnen selbst tragen. Trotzdem gibt es einige Möglichkeiten, Ihre Ausgaben zu senken.
So werden einige wenige Angebote für Betreutes Wohnen öffentlich gefördert. Hier können Sie sich dann mit einem sogenannten Wohnberechtigungsschein günstiger einmieten. Oder Sie beantragen Wohngeld, wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall, ob Ihnen für das Betreute Wohnen ein Mietzuschuss gewährt werden kann.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie darüber hinaus den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro nutzen. Er ist zweckgebunden, das bedeutet, Sie erhalten das Geld nicht bar, sondern nachträglich für Leistungen wie etwa Hilfen bei der Haushaltsführung, aber auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
Ausführliche Informationen zu Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung finden Sie im Ratgeber Kosten für Betreutes Wohnen auf pflege.de.
Betreutes Wohnen: Die Verträge
Wenn Sie sich für eine Betreute Wohnanlage entschieden haben, müssen Sie je nach Bedarf verschiedene Vertragsdokumente unterzeichnen:
- Kauf- oder Mietvertrag
- Dienstvertrag
- Servicevertrag
1. Kauf- oder Mietvertrag im Betreuten Wohnen
Den Kauf- oder Mietvertrag schließen Sie mit dem Betreiber der Wohnanlage ab. Dabei sollten Sie insbesondere darauf achten, dass
- die Miethöhe dem ortsüblichen Niveau zuzüglich angemessener Zuschläge für das Service-Wohnen entspricht,
- die Nebenkosten im Mietvertrag transparent aufgelistet sind,
- die Wohnung barrierefrei im Sinne der DIN-Norm 18040 ist,
- das Mietverhältnis unbefristet und
- eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist.
2. Dienstvertrag im Betreuten Wohnen
Der Dienst- oder Betreuungsvertrag regelt die Grundleistungen für das Betreute Wohnen, beispielsweise den Hausnotruf oder die Sprechzeiten der Ansprechperson. Er ist in der Regel an den Miet- oder Kaufvertrag für Betreutes Wohnen gekoppelt. Die Grundleistungen werden pauschal jeden Monat abgerechnet.
Achten Sie im Dienstvertrag auf folgende Punkte:
- Die genaue Aufschlüsselung der Leistungen
- Den maximal möglichen Betreuungsumfang
- Garantiertes lebenslanges Wohnrecht auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit
3. Servicevertrag im Betreuten Wohnen
Zusatzleistungen wie etwa Haushaltshilfen, Reinigungs- und Wäscheservice oder Behandlungspflege schließen Sie in gesonderten Verträgen ab. Sie sind weder mit dem Miet- oder Kaufvertrag noch mit dem Dienstvertrag verbunden. Sie können ihn also unabhängig kündigen.
Bezahlt wird hier nur, was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
Betreutes Wohnen: Darauf sollten Sie achten
Der Umzug in eine Betreute Wohnanlage ist ein großer Schritt, der gründlich überlegt und gut vorbereitet sein sollte.
pflege.de zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen:
Schritt 1 – Bedarf klären: Zuallererst sollten Sie überlegen, welche Bedürfnisse Sie haben. Reicht Ihnen das selbstständige Leben in einer seniorengerechten Wohnanlage oder haben Sie einen erhöhten Pflegebedarf? Suchen Sie nach Betreutem Wohnen für einen demenzkranken Angehörigen? Oder möchten Sie eine körperlich oder psychisch beeinträchtigte Person unterbringen?
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Betreutes Wohnen das richtige für Sie oder Ihren Angehörigen ist, können Sie sich in Pflegestützpunkten oder einer Seniorenberatung die nötige Beratung holen.
Schritt 2 – Recherche: Als nächstes folgt die Suche nach einer passenden Einrichtung. Mittlerweile ist die Vielfalt der Angebote für Betreutes Wohnen und Service-Wohnen groß, freie Wohnungen sind aber rar. Außerdem sind die Konzepte sehr unterschiedlich.
Sehen Sie sich in aller Ruhe in Ihrer Region um. Bei der Suche helfen können Ihnen:
- Wohlfahrtsverbände wie etwa die Caritas, Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder das Deutsche Rote Kreuz
- Online-Portale mit Suchfiltern nach Region und Serviceleistungen
- Private Anbieter und Genossenschaften
- Empfehlungen von Ärzten, Pflegediensten oder Bekannten
Schritt 3 – Persönlicher Besuch: Sobald Sie ein paar passende Betreute Wohnanlagen gefunden haben, sollten Sie sie persönlich aufsuchen. Sprechen Sie mit der Hausleitung und werfen Sie ein Blick auf das Tagesgeschehen in der Wohnanlage.
Stimmen Lage und Umgebung? Wie Ist die Atmosphäre, wie die Wohnqualität? Und folgt die Einrichtung der freiwilligen DIN-Norm 77800?(2) Unsere Checklist für die Besichtigung einer Betreuten Wohnanlage zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Nehmen Sie am besten eine Person Ihres Vertrauens mit zur Besichtigung. Vier Augen sehen immer mehr als zwei.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Betreutes Wohnen?
Beim Betreuten Wohnen oder Service-Wohnen beziehen Sie nicht nur eine barrierefreie Wohnung. Sie buchen darüber hinaus diverse Dienstleistungen aus den Bereichen Haushaltshilfe, Notfallhilfe, Betreuung und teilweise auch Pflege. So können Sie auch dann noch selbständig wohnen, wenn Sie nicht mehr alles allein erledigen können.
Was ist Service-Wohnen?
Service-Wohnen gilt für viele als Synonym zum Betreuten Wohnen. Ein Unterschied kann sein, dass die Grundleistungen beim Service-Wohnen weniger Betreuungs- und Pflegeleistungen umfassen.
Wann ist Betreutes Wohnen sinnvoll?
Betreutes Wohnen ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie in begrenztem Maße Hilfe im Alltag benötigen, aber weiter selbständig wohnen möchten. Benötigen Sie allerdings sehr viel Hilfe und Pflege, ist ein Pflegeheim oder eine vergleichbare Einrichtung meistens sinnvoller und günstiger.
Betreutes Wohnen: Ab welchem Alter?
Das Alter spielt für Betreutes Wohnen keine Rolle. Der Bedarf an Unterstützung im Alltag ist entscheidend. Für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung bei eventuellen zusätzlichen Pflegeleistungen ist allerdings entscheidend, welchen Pflegegrad Sie haben.
Wie bekomme ich Betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen können Sie entweder über ambulante Dienste in ihrem eigenen Zuhause realisieren oder indem sie eine Wohnung in einer Einrichtung mit Betreutem Wohnen mieten oder kaufen.
Ist Betreutes Wohnen eine Pflegeeinrichtung?
In der Regel richtet sich Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen an Menschen mit niedrigem oder gar keinem Pflegebedarf. Einige Einrichtungen mit Betreutem Wohnen sind aber auch an ein Pflegeheim angeschlossen. Die Wohnungen im Betreuten Wohnen gelten aber in der Regel nicht als Heimplätze.
Was ist ambulant Betreutes Wohnen?
Es gibt Wohnanlagen und Einrichtungen, die komplett auf Betreutes Wohnen ausgelegt sind. Von „ambulant Betreutem Wohnen“ spricht man, wenn eine Person nicht in eine solche Einrichtung umzieht, sondern stattdessen zuhause regelmäßig Hilfe von ambulanten Diensten in Anspruch nimmt.