Haushaltshilfe für Senioren und pflegebedürftige Menschen

Haushaltshilfe für Senioren

Durch Krankheit, Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit kann der Alltag besonders für Menschen, die weiterhin in ihren eigenen vier Wänden bleiben, zu einer Herausforderung werden. In solchen Fällen benötigen sie oft Unterstützung im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen oder Kochen. Eine Haushaltshilfe kann diese Aufgaben übernehmen.

pflege.de bietet einen umfassenden Überblick darüber, wer Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat, welche Kosten dabei entstehen und wer diese übernimmt.

Inhaltsverzeichnis

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Haushaltshilfe: Definition

Eine Haushaltshilfe bietet Hilfe im Haushalt: Sie unterstützt Senioren beziehungsweise ältere Menschen sowie Pflegebedürftige bei der täglichen Arbeit im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen oder Kochen. Unter bestimmten Umständen übernimmt die Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse die Kosten für Hilfen im Haushalt, zum Beispiel, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben.

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Für wen eignet sich eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie als älterer Mensch oder Pflegebedürftiger auf Unterstützung im Haushalt angewiesen sind, beispielsweise, weil Sie körperlich eingeschränkt sind, bietet sich eine Haushaltshilfe an. Diese übernimmt die im Haushalt anfallenden Aufgaben, die Senioren und Angehörigen einiges an Zeit und Kraft abverlangen oder die sie nicht mehr eigenständig durchführen können.

Die Dienstleistung entlastet somit nicht nur ältere Menschen sowie Pflegebedürftige, sondern auch pflegende Angehörige.

Damit ergänzt die Haushaltshilfe andere Dienstleistungen für Senioren, die das Leben von Senioren und Pflegebedürftigen erleichtern, wie beispielsweise Essen auf Rädern oder die Alltagsbegleitung.

Aufgaben einer Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe übernimmt je nach Bedarf unterschiedliche Erledigungen im Haushalt. Zu den typischen Haushaltshilfe-Aufgaben gehören unter anderem: (1)

  • Mahlzeiten zubereiten
  • Räumlichkeiten reinigen
  • Einkaufen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Leichte Gartenarbeit
Info
Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegefachkraft

Einige Menschen fragen sich, ob auch die Haushaltshilfe Pflege übernimmt: Eine Haushaltshilfe ist allerdings kein Ersatz für eine Pflegefachkraft, sie übernimmt keine pflegerischen Aufgaben, verabreicht keine Medikamente (Behandlungspflege) und hilft nicht bei der Körperpflege (Grundpflege). Für solche Dienstleistungen können Sie beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Haushaltshilfe: Kostenübernahme über Pflegekasse bei Pflegegrad

Unter bestimmten Umständen können Sie eine Unterstützung für die Kosten einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse erhalten. Die Voraussetzung für die Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad.

Die folgende Tabelle stellt Ihnen die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei einem anerkannten Pflegegrad vor.

Pflegegrad Unterstützungsmöglichkeit
Ab Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 bis 5 Anteil vom Budget der Pflegesachleistungen (Umwandlungsanspruch), Verhinderungspflege, das für die Verhinderungspflege umgewandelte Budget der Kurzzeitpflege
Kein Pflegegrad Krankenkasse (wenn es der Gesundheitszustand vorübergehend erforderlich macht)

Ab Pflegegrad 1: Haushaltshilfe mit dem Entlastungsbetrag finanzieren

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich, auch Entlastungsbetrag genannt. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag beantragen und für eine Haushaltshilfe nutzen. (2)

Bevor Sie eine Haushaltshilfe über einen Anbieter anstellen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Pflegekasse informieren. Denn diese zahlt den Entlastungsbetrag nur für Leistungen von Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind.

Info
Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort

Es kann vorkommen, dass Sie den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nicht ausgeschöpft haben oder eventuell für einige Zeit nicht benötigen. Das Gute: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht. Sie können den Betrag ansparen und später (beispielsweise für einen Frühjahrsputz) nutzen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Entlastungsbetrag. (2)

Ab Pflegegrad 2: Haushaltshilfe mit dem Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen oder der Verhinderungspflege finanzieren

Neben dem Entlastungsbetrag können Sie für eine Haushaltshilfe auch das Pflegegeld nutzen, das Ihnen ab Pflegegrad 2 monatlich zusteht.

Sie können darüber hinaus auf weitere Leistungen der Pflegekasse zurückgreifen, um die Haushaltshilfe zu finanzieren: Das Budget der Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege sowie das für die Verhinderungspflege umgewandelte Budget der Kurzzeitpflege. pflege.de erläutert Ihnen die möglichen Leistungen im Folgenden weiter.

Mit dem Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Haushaltshilfe finanzieren

Mithilfe der sogenannten Umwandlung von ambulanten Sachleistungen nach Paragraf 45a SGB XI erhalten Sie neben Ihrem Anspruch auf den Entlastungsbetrag weitere finanzielle Unterstützung – sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Bis zu 40 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen können Sie nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu tragen. Dabei hängt die Höhe der Pflegesachleistung von Ihrem Pflegegrad ab.

Wie beim Entlastungsbetrag muss der jeweilige Leistungserbringer der Haushaltshilfe nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegekasse anerkannt sein, damit Sie einen Anspruch auf eine Umwandlung von ambulanten Sachleistungen haben. (3)

Info
Rechenbeispiel: Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 2

Bei Herrn B. liegt ein Pflegegrad 2 vor. Er wird von seiner Tochter zuhause gepflegt und benötigt eine Haushaltshilfe, damit sie beide im Alltag entlastet werden. Bei einem Pflegegrad 2 belaufen sich die Pflegesachleistungen auf 796 Euro monatlich.

Da seine Angehörigen ihn umfangreich in der Pflege unterstützen, benötigt er nicht die gesamten 796 Euro für weitere pflegerische Tätigkeiten von einem ambulanten Dienst. Mit dem Umwandlungsanspruch kann er also 40 Prozent von dieser Pflegesachleistung für eine Haushaltshilfe nutzen.

Somit stehen ihm maximal 304,40 Euro im Monat für eine Haushaltshilfe im Monat zur Verfügung.

Mit der Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 Haushaltshilfe finanzieren

Wenn Ihr pflegender Angehöriger der häuslichen Pflege für eine gewisse Zeit nicht nachgehen kann, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Der Betrag beläuft sich in den Pflegegraden 2 bis 5 auf 1.685 Euro im Jahr.

Info
Verhinderungspflege greift nach sechs Monaten häuslicher Pflege

Um Verhinderungspflege zu erhalten, muss der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung bereits sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. (4)

Diese Leistungen können Sie neben der Grund- und Behandlungspflege auch für eine Haushaltshilfe einsetzen – maximal jedoch für sechs Wochen.

Mehr zur Verhinderungspflege und über die Möglichkeit der Aufstockung mit dem Budget der Kurzzeitpflege lesen Sie in unserem Ratgeber.

Kostenübernahme über Krankenkasse: Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

Wenn kein Pflegegrad vorliegt, können Sie sich unter Umständen die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstatten lassen.

Nach Paragraf 38 SGB V haben Sie für vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie beispielsweise wegen: (5)

  • einer Krankenhausbehandlung,
  • Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit oder
  • einer Operation

den Haushalt nicht mehr eigenständig weiterführen können – und auch eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person das nicht übernehmen kann.

Den Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Sie auch, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahren ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ihr Anspruch auf eine Haushaltshilfe kann sich dann zudem auf 26 Wochen verlängern. (5)

Nachdem Ihr Arzt eine Bescheinigung ausgestellt hat, dass Sie aufgrund der oben genannten Gründe eine Haushaltshilfe benötigen, reichen Sie diese bei der Krankenkasse ein. Diese rechnet dann mit dem Vertragspartner direkt ab.

Gesetzlich Versicherte können so eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse erhalten, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Info
Private Versicherung übernimmt die Kosten nicht immer

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht in der Regel nur gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie privat versichert, kommt es auf den jeweiligen Tarif an, ob die Kosten für eine Haushaltshilfe von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. In der Regel übernehmen jedoch auch private Versicherungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Fallbeispiel: Wenn die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellt

Herr C. benötigt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Haushaltshilfe. Allerdings kann ihm seine Krankenkasse keine stellen, sodass er selbst eine professionelle Haushaltshilfe für sich und seine Tochter suchen muss.

Nachdem er fündig geworden ist, kontaktiert er die Krankenkasse, die mit der Haushaltshilfe einen Vertrag abschließt. So stellt er sicher, dass die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt.

Tipp
Dafür kommt die Krankenkasse gegebenenfalls noch auf

Wenn Sie für die Haushaltshilfe Ihren Partner, einen Angehörigen oder auch einen Nachbarn „anstellen“, so zahlt die Krankenkasse unter Umständen dessen Verdienstausfall. Vorausgesetzt, der Betreffende hat sich für seinen „Job“ als Haushaltshilfe unbezahlten Urlaub genommen. Manche Krankenkassen übernehmen auch Fahrtkosten, wenn Sie einen Angehörigen oder Freund als Haushaltshilfe einstellen. (6)

 

Haushaltshilfe: Kosten als privater Arbeitgeber

Wenn Sie keinen Pflegegrad besitzen und auch keinen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben, können Sie auch eine Haushaltshilfe privat anstellen.

Die Kosten für eine private Haushaltshilfe hängen vom jeweiligen Anbieter ab, beispielsweise einer Agentur für Haushaltshilfen. So schwanken die Preise vom gesetzlichen Mindestlohn (seit Januar 2025 12,82 Euro) bis zu 30 Euro pro Stunde – oder sogar darüber hinaus.

Eine Agentur bietet den Vorteil, dass Sie Ihnen die Haushaltshilfe lediglich in Rechnung stellt und Sie sich nicht um weitere Angelegenheiten (Steuer und Sozialabgaben) kümmern müssen.

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Das müssen Sie bei einer privaten Festanstellung einer Haushaltshilfe berücksichtigen

Sie müssen keine Agentur beauftragen: Auch als privater Arbeitgeber können Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen.

Sollten Sie eine Haushaltshilfe nur für wenige Stunden in der Woche benötigen, können Sie sie auf Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) anstellen. Dann darf sie nicht mehr als 556 Euro pro Monat verdienen.

Eine Haushaltshilfe ist auch als Minijob möglich

Bei einer geringfügigen Beschäftigung melden Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale mit ihren Kontaktdaten an. Grundsätzlich ist der Aufwand, einen Minijob anzumelden, um ein Vielfaches geringer als eine Festanstellung.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe anstellen, müssen Sie auf verschiedene Punkte achten:

  • Sie müssen eine Betriebsnummer beantragen. Dafür wenden Sie sich an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie schließen einen Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten von Ihnen und der Haushaltshilfe geklärt werden.
  • Sie klären, wie Urlaubs- und Krankheitstage gehandhabt werden.
  • Sie gewährleisten, dass Sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (12,82 Euro pro Stunde) zahlen.
  • Sie melden den Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie zahlen als Arbeitgeber Abgaben zur Sozialversicherung. Die Beiträge werden von der Minijob-Zentrale eingezogen.

Die Kosten für den Minijob tragen Sie als privater Arbeitgeber in Ihre Steuererklärung ein. Jährlich können Sie so 20 Prozent, höchstens jedoch 510 Euro von Ihrer Steuerschuld abziehen. (7)

Info
Selbstständige Haushaltshilfen

Es gibt auch selbstständige Haushaltshilfen, die mit Ihnen ihren entsprechenden Stundenlohn festlegen. Am Monatsende stellt die Haushaltshilfe dann ihre Arbeitsstunden in Rechnung, die Sie dann lediglich begleichen müssen. Sie müssen keine Sozialabgaben abführen. Denken Sie daran, die Belege von der Dienstleistung aufzubewahren. 

Haushaltshilfe in der Nähe finden

Eine geeignete Haushaltshilfe finden, die zu Ihnen und Ihrem Bedarf an Arbeit zuhause passt, ist nicht immer leicht. Folgende Anlaufstellen können bei der Suche nach einer Haushaltshilfe in der Nähe helfen:

  • Freundes- und Bekanntenkreis
  • Pflegestützpunkte
  • Agenturen

Erkundigen Sie sich im Freundes- und Bekanntenkreis

Fragen Sie in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis nach, ob jemand eine verlässliche Haushaltshilfe kennt und empfehlen kann.

Fragen Sie bei Pflegestützpunkten nach

Sie können über Pflegestützpunkte und Agenturen für private Haushalts- und Reinigungskräfte zertifizierte Haushaltshilfen finden. Suchen Sie im Internet nach Agenturen in Ihrer Nähe und klären Sie mit der Pflegekasse, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.

Schauen Sie online nach Haushaltshilfen

Auch im Internet können Sie nach Haushaltshilfen suchen: Die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit, die Minijob-Zentrale oder der Kleinanzeigenteil Ihrer Lokalzeitung können Ihnen eine passende Putz- oder Haushaltshilfe vermitteln.

Alternativ stehen Ihnen die sogenannten ambulanten Betreuungsdienste zur Verfügung. Diese haben sich auf Unterstützungsangebote wie die Haushaltshilfe spezialisiert, die keine Pflegeaufgaben umfassen. Auch nach den ambulanten Betreuungsdiensten können Sie im Internet suchen.

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Anstellung einer Haushaltshilfe: Tipps

Es gibt einige Aspekte, die Sie bei der Anstellung einer Haushaltshilfe beachten sollten. pflege.de hat Ihnen zehn Tipps zusammengestellt.

  • Vertrauen: Wenn Sie eine fremde Person in Ihren Haushalt lassen, sollte sie Ihnen zumindest sympathisch sein. Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung, damit eine angenehme Atmosphäre entstehen kann.
  • Kommunikation: Achten Sie darauf, dass Sie und die Haushaltshilfe respektvoll miteinander kommunizieren.
  • Probearbeiten: Machen Sie einen bezahlten Probelauf und legen Sie dabei fest, wie lange die Arbeiten ungefähr dauern dürfen. Anschließend prüfen Sie, ob Sie mit der Arbeit zufrieden sind und alles nach Ihren Vorstellungen ablief.
  • Tätigkeiten definieren: Stimmen Sie im Vorfeld genau ab, welche Tätigkeiten wie und wann ausgeführt werden sollen. Eventuell möchten Sie, dass Ihre Haushaltshilfe auch Einkäufe erledigt, Wäsche bügelt oder den Garten in Schuss hält. Klären Sie außerdem, was Ihnen im Haushalt wichtig ist und worauf Sie besonders viel Wert legen.
  • Stellen Sie Ihre Haushaltshilfe legal an: Es gibt viele Anstellungsformen von Haushaltshilfen für Senioren, bei der Sie und Ihre Haushaltshilfe abgesichert werden. Eine legale Anstellung wird darüber hinaus steuerlich belohnt. Schwarzarbeit hingegen kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sollten Sie eine Haushaltshilfe nicht legal beschäftigen oder ist diese sogar nicht krankenversichert sein, drohen Konsequenzen. Beispiel: Verletzt sich die Haushaltshilfe bei der Arbeit, müssen Sie als Arbeitgeber gegebenenfalls für sämtliche Behandlungskosten aufkommen.
Tipp
Halten Sie Art, Umfang und Leistung in einem Vertrag fest

Mit einem Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe können Sie ganz genau festlegen, welche Arbeiten zu erledigen sind, wie oft Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen und wie hoch der vereinbarte Stundenlohn ist.

  • Informieren Sie sich bei der Versicherung: Stellen Sie sicher, dass die Haushaltshilfe bei Ihrer Haftpflicht-/Hausratversicherung mitversichert ist oder ob sie gegebenenfalls selbst versichert ist.
  • Schlüssel übergeben: Lernen Sie die Person erst einmal kennen, bevor Sie ihr Ihren Haustürschlüssel anvertrauen. Lassen Sie sich die Schlüsselübergabe mit einer Unterschrift quittieren. Vorlagen dafür finden Sie im Internet.
  • Schützen Sie Ihr Eigentum: Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände oder Bargeld offen herumliegen. Das ist kein Misstrauen, sondern schlicht Vorsicht.
  • Kontrollieren Sie: Scheuen Sie nicht die Nachkontrolle der erbrachten Arbeiten. Es wäre schade, wenn Sie Geld ausgeben, mit der Leistung aber nicht zufrieden sind.
  • Wenn nötig, trennen Sie sich: Wenn Sie mit der Leistung dauerhaft nicht zufrieden sind, sollten Sie ordentlich kündigen – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Bei der Auswahl Ihrer Haushaltshilfe ist es nicht nur wichtig, dass Sie sich gut verstehen, sondern auch, dass Sie gemeinsam klare Absprachen zu Tätigkeiten und Vertragsdetails treffen. Auf diese Weise wird die Haushaltshilfe nicht nur Ihren Alltag im Leben im Alter erleichtern, ihre Hilfe kann Ihnen so auch ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe unterstützt Senioren und pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die sie nicht mehr selbstständig erledigen können. Zudem entlastet sie gegebenenfalls pflegende Angehörige, falls diese sich mit der hauswirtschaftlichen Versorgung überlastet fühlen.

Was macht eine Haushaltshilfe (vom Pflegedienst)?

Eine Haushaltshilfe unterstützt im Haushalt, so gut wie es geht. Dabei übernimmt sie nach Absprache Aufgaben, wie das Einkaufen, das Putzen der Wohnung, Wäsche waschen und auch das Zubereiten von Mahlzeiten. Bedenken Sie, dass eine Haushaltshilfe keine pflegerischen Tätigkeiten durchführt, wie die Körperpflege oder das Verabreichen von Medikamenten.

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe unterscheiden sich: Je nachdem, ob Sie eine Haushaltshilfe privat anstellen oder Sie einen Anbieter beauftragen. Sie können von mindestens 12,82 Euro bis 30 Euro die Stunde ausgehen.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Pflegebedürftige oder Menschen, die aufgrund von (schweren) Erkrankungen den Haushalt nicht eigenständig weiterführen können. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, können Betroffene über Leistungen von der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, das für die Verhinderungspflege umgewandelte Budget der Kurzzeitpflege) finanzielle Unterstützung erhalten. Im Krankheitsfall ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe befristet stellen.

 

Haben Rentner Anspruch auf Haushaltshilfe?

Auch Rentner können einen Anspruch auf Haushaltshilfe haben, wenn sie pflegebedürftig oder erkrankt sind und den eigenen Haushalt nicht mehr eigenständig führen können.

Wer zahlt die Haushaltshilfe bei einem Pflegegrad?

Ab einem anerkannten Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Ab Pflegegrad 2 unterstützt Sie die Pflegekasse durch die Verhinderungspflege dabei. Alternativ steht Ihnen auch das für die Verhinderungspflege umgewandelte Budget der Kurzzeitpflege zur Verfügung, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.

Wie hoch ist der Stundenlohn für eine Haushaltshilfe?

Der Stundenlohn für eine Haushaltshilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Region und der Art der durchgeführten Aufgaben. In Deutschland liegt er oft zwischen 12,82 und 30 Euro pro Stunde.

Wie findet man eine Haushaltshilfe?

Sie können eine Haushaltshilfe über lokale Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Online-Plattformen, Anschlagbretter, die Minijob-Zentrale oder persönliche Empfehlungen finden. Es ist wichtig, dass Sie Referenzen überprüfen und persönliche Gespräche führen, um Ihre Bedürfnisse klar zu kommunizieren und Kosten abzuklären.

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Erstelldatum: 9102.10.71|Zuletzt geändert: 5202.90.92
(1)
Deutsches Rotes Kreuz (2024): Hauswirtschaftliche Hilfen
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/senioren/altersgerechtes-wohnen/hauswirtschaftliche-hilfen/ (letzter Abruf am 11.01.2024)
(2)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung § 45b SGB XI Entlastungsbetrag
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html (letzter Abruf am 11.01.2024)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung § 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html (letzter Abruf am 11.01.2024)
(4)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html (letzter Abruf am 11.01.2024)
(5)
GKV-Spitzenverband (Ohne Jahr): Haushaltshilfe
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haushaltshilfe/haushaltshilfe.jsp (letzter Abruf am 11.01.2024)
(6)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung § 38 SGB V Haushaltshilfe
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/38.html (letzter Abruf am 11.01.2024)
(7)
Minijob-Zentrale (2024): Vorteile beim Minijob im Haushalt
https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-haushalte/vorteile-fuer-haushalte/vorteile-fuer-haushalte_node.html#:~:text=Als%20Arbeitgeberin%20oder%20Arbeitgeber%20eines,dann%20von%20der%20Einkommensteuer%20abgezogen (letzter Abruf am 11.01.2024)
(8)
Bildquelle
Fotolia.com – © Halfpoint
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