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Barrierefreies Bad

Ein Badezimmer ohne Barrieren – für bewegungseingeschränkte Menschen bedeutet das vor allem Unabhängigkeit. Denn barrierefreie Bäder sind so gestaltet, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sich dort ohne Hürden bewegen und selbstständig und sicher um ihre Körperpflege kümmern können. Doch die wenigsten Badezimmer werden von vornherein ohne Barrieren gebaut – oft ist ein Umbau notwendig.

pflege.de gibt Ihnen einen Überblick über Umbaumaßnahmen, mit denen Sie Barrieren in Ihrem Bad reduzieren und es zu einem barrierefreien Bad umgestalten können.

Barrierefreies Bad: Planung, Umbau & Zuschüsse

Inhaltsverzeichnis

Barrierefreies Bad: Definition

Ein barrierefreies Bad ist ein Badezimmer, welches bewegungseingeschränkten Menschen ermöglicht, selbstständig oder mit Unterstützung einer Hilfsperson der Körperpflege nachzukommen. Vorgaben für das barrierefreie Bad sind in der DIN-Norm 18040-2 definiert.(1)

Info
Was ist die DIN-Norm 18040-2?

Die DIN 18040-2 ist eine Norm, in der festgelegt wird, welche Kriterien barrierefreier Wohnraum erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem auch Vorgaben für Badezimmer.  

Im Folgenden gibt pflege.de Ihnen einen Überblick über die mögliche Umbaumaßnahmen und erklärt Ihnen, welche Vorgaben Sie dabei beachten müssen.

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Umbaulösungen für ein barrierearmes & altersgerechtes Bad

Sie sind mobilitätseingeschränkt und möchten selbstständig und sicher in Ihrem eigenen Zuhause der Körperpflege nachgehen? Dann gibt es für Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mehr Bewegungsfreiheit und Sicherheit in Ihr Bad zu bringen:

  1. Kompletter Badumbau: Sie können Ihr komplettes Badezimmer durch passende Handwerksbetriebe barrierefrei als Komplettlösung umbauen lassen. Dies ist jedoch relativ kostspielig.
  2. Anpassung einzelner Elemente: Eine weitere Möglichkeit ist eine barrierearme Wohnraumanpassung, bei der nur einzelne Badelemente angepasst werden, wie etwa der Umbau von Wanne zur Dusche.
  3. Ausstattung mit Hilfsmitteln: Eine relativ niedrigschwellige und günstige Maßnahme, ist die Anschaffung von Hilfsmitteln, die die Nutzung des Badezimmers sicherer machen. Dazu gehören zum Beispiel eine Toilettensitzerhöhung, ein Duschhocker oder Stütz- und Haltegriffe.

Wenn Sie nur einzelne Elemente in Ihrem Bad anpassen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Tipp
Kostenübernahme Hilfsmittel

Alle anerkannten Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog. Diese können ärztlich verordnet werden und im Bedarfsfall zahlen die Pflege- und/ oder Krankenkassen die Kosten für die Hilfsmittel anteilig oder vollständig.

Hilfsmittel, die Ihr Bad barriereärmer gestalten können, sind unter anderem folgende:

Info
Barrierefrei oder barrierearm?

Umbaumaßnahmen im Bad, die zwar Barrieren abbauen, aber nicht den Standards der DIN-Norm entsprechen, gelten als barrierearm. Ist eine Umgestaltung Ihres Bads aus baulichen oder finanziellen Gründen streng nach DIN-Norm nicht möglich, können Sie auch schon mit kleineren Anpassungen Hürden in Ihrem Badezimmer reduzieren und dies barrierearm umgestalten.

Barrierefreie Dusche

Die barrierefreie Dusche ist eine schwellenlos begehbare Dusche. Sie ist nach DIN-Norm definiert und muss verschiedene Kriterien – wie beispielweise ausreichende Bewegungsflächen, rutschfeste Bodenbeläge und Haltegriffe – erfüllen.

Umbau Wanne zur Dusche

Der Umbau von der alten Wanne zur Dusche ist eine Maßnahme, mit der Sie Ihr Bad barriereärmer umgestalten können. Dabei die Wanne entfernt und stattdessen eine begehbare Dusche eingebaut – oft innerhalb eines Tages Bei dieser Lösung verbleibt allerdings eine Schwelle, weswegen sie nur barrierearm und nicht barrierefrei ist.

Sitzbadewanne

Die Sitzbadewanne ist eine Badewanne, bei der ein stabiler Sitz fest eingebaut ist. So kann die Körperpflege im Sitzen durchgeführt werden. Über eine Tür wird der Einstieg in die Sitzbadewanne erleichtert.

Badewanne mit Tür/Einstieg

Eine weitere niedrigschwellige Umbaumaßnahme im Bad ist der Einbau einer Tür oder eines Einstiegs in Ihre bestehende Badewanne. Dadurch reduzieren Sie die Stolper- und Sturzgefahr. Durch Haltegriffe können Sie die Badewanne mit Tür noch sicherer gestalten.

Barrierefreies WC

Ein barrierefreies WC ermöglicht einen barrierefreien Zugang zur Toilette. Es hat eine erhöhte Sitzfläche und ausreichend Bewegungsfläche rundherum. Durch Stützgriffe wird Rollstuhlfahrern das Umsetzen leichter gemacht.

 

Wichtiger Hinweis
Sie brauchen das Einverständnis Ihres Vermieters

Bevor Sie Ihr Bad umbauen lassen, brauchen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters. Stimmt Ihr Vermieter dem Badumbau zu, halten Sie dies am besten schriftlich in einem  Dokument mit dem Datum und der Unterschrift Ihres Vermieters fest. So können Sie sich jederzeit auf dieses Dokument berufen, sofern es erforderlich wird.

Grundriss barrierefreies Bad: Vorausschauend planen

Um langfristig etwas vom Umbau des Bades zu haben, sollten Sie den Grundriss des barrierefreien Bads vorausschauend planen. Es muss genügend Bewegungsfläche vorhanden und Dusche, Toilette und Waschbecken so angeordnet sein, dass sie leicht zugänglich sind. Denken Sie lieber großzügiger als zu eng.

Beachten Sie folgende Aspekte bezüglich Größe und Maße des barrierefreien Bades:

  • Für ein rollstuhlgerechtes und barrierefreies Bad braucht es eine Mindestgröße von 5,7 Quadratmetern. Das kann zwar je nach Aufbau des Raumes leicht variieren, viel kleiner sollte ein Bad für den Rollstuhl aber nicht sein.(2)
  • Bäder unter 5 Quadratmeter können Sie zwar altersgerecht optimieren, aber mit einem Rollstuhl oder Rollator höchstwahrscheinlich nicht benutzen. Es ist nicht immer möglich, ein kleines Bad barrierefrei umzubauen – barrierearm allerdings schon.

 

 

Barrierefreies Bad: Anforderungen nach DIN-Norm

Was als barrierefreie Umbaulösung für das Bad gilt, ist in der DIN 18040-2 festgelegt. Die DIN-Norm definiert Anforderungen für folgende Bereiche des barrierefreien Bades:(1)

Die genauen Vorgaben für die einzelnen Bereiche des barrierefreien & altersgerechten Bades finden Sie in den jeweiligen Ratgebern.

Kosten für ein barrierefreies &behindertengerechtes Bad

Es lässt sich kein pauschaler Betrag für die Kosten eines barrierefreien Badumbaus nennen. Ein Bad behindertengerecht umzubauen kann Kosten von nur wenigen hundert Euro bis mehreren tausend Euro verursachen.
Das ist stark davon abhängig, welche Umbaumaßnahmen Sie vornehmen lassen, wie groß ihr Badezimmer ist, welche spezifischen Anforderungen Sie an die Barrierefreiheit haben und welche Materialien Sie verwenden möchten.

Hier eine Übersicht mit groben Richtwerten für die Kosten für den barrierefreien Badumbau:

  • Ausstattung mit Halte- und Stützgriffen sowie Badekissen für die Badewanne: unter 1000 Euro
  • Einbau barrierefreie Dusche: Circa 5.000 Euro
  • Umbau Wanne zur Dusche: 4.000 Euro bis 6.000 Euro
  • Einbau barrierefreies WC: 1.900 Euro bis 3.000 Euro.
  • Einbau Badewannentür oder Einstieg: 2.500 Euro bis 5.000 Euro
  • Sitzbadewanne: 1200 Euro bis 9.000 Euro für eine Luxusvariante
  • Einbau barrierefreie Tür: 400 Euro bis 800 Euro.
  • Komplettumbau mit Grundrissänderung (7 Quadratmeter Bad): circa 10.000 Euro

Generell gilt: Je aufwendiger der Umbau und je hochwertiger die Ausstattung des Bades ist, desto teurer wird auch der Umbau.

Info
Kosten für ein barrierefreies Bad: Angebote richtig vergleichen

Lassen Sie sich am besten von gleich mehreren Handwerksunternehmen Angebote erstellen. Die darin enthaltenen Posten sollten so genau wie möglich aufgeführt sein. Geben Sie exakt an, was Sie wünschen. Bestehen Sie darauf, dass die Firmen statt schwammiger Oberbegriffe wie „barrierefreies WC“, Markenbezeichnungen und detaillierte Ausführungsvarianten im Angebot angeben. Nur dann können Sie vernünftig vergleichen. Denn die Preisunterschiede zwischen den Produkten sind enorm. Ein Beispiel: Während ein wandhängendes WC rund 320 Euro kostet, kostet eine Toilette mit elektrisch verstellbarer Sitzhöhe zwischen 2.500 Euro und ca. 4.500 Euro. Ein solches brauchen Sie aber nur, wenn mehrere Personen mit sehr unterschiedlichen Körpergröße die Toilette benutzen. 

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Zuschuss und Förderung für ein barrierefreies Bad

Mit verschiedenen Fördermöglichkeiten können Sie Ihren Anteil an den Kosten für den barrierefreien Badumbau reduzieren.

Folgende Förderungen gibt es:

  • KfW Bank
  • Pflegekasse
  • Krankenkasse

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Förderung barrierefreies Bad

Eine KfW-Förderung für einen barrierefreien Badumbau können Sie über zwei verschiedene Produkte bekommen: Zum einen über den Investitionszuschuss, auch KfW-Zuschuss genannt. Darüber fördert die KfW pro Einzelmaßnahme in der Regel 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (bis zu 6.250 Euro). Zum anderen können Sie auch einen zinsgünstigen Kredit für bis zu 50.000 Euro für den barrierefreien Umbau von der KfW erhalten.(4)(5)

Barrierefreies & altersgerechtes Bad: Zuschuss der Pflegekasse

Auch die Pflegekasse gewährt Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die Barrieren im Zuhause reduzieren – somit auch für den Umbau zu einem barrierefreien und behindertengerechten Bad. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad.

Dann können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ für den barrierefreien Badumbau beantragen. Bewilligt Ihre Pflegekasse, bezuschusst sie Ihren Badumbau mit bis zu 4.180 Euro.(3)

Förderung der Krankenkasse für ein seniorengerechtes Bad

Wollen Sie durch verschiedene Hilfsmittel die Barrieren in Ihrem Bad abbauen, kann auch die Krankenkasse als Kostenträger in Frage kommen. Sie übernimmt verschiedene, anerkannte Hilfsmittel wie zum Beispiel Toilettensitzerhöhungen, Stützklappgriffe oder Badewannenlifte. Voraussetzung ist hier eine ärztliche Verordnung des Hilfsmittels.

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Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Badezimmer seniorengerecht umbauen?

Sie können entweder Ihr komplettes Bad barrierefrei und seniorengerecht durch einen passenden Handwerksbetrieb umbauen lassen, nur einzelne Elemente wie die Dusche oder das WC anpassen oder das Bad nur mit verschiedenen Hilfsmitteln wie Haltegriffen, Duschhockern oder Toilettensitzerhöhungen ausstatten und so komfortabler machen.

Wie muss ein behindertengerechtes Bad aussehen?

In erster Linie sollte ein barrierefreies oder rollstuhlgerechtes Badezimmer möglichst viel Bewegungsfläche zwischen den einzelnen Sanitärobjekten bieten. Mehr Sicherheit und Komfort geben unter anderem Halte- und Stützgriffe, rutschfeste Bodenbeläge, der Abbau von Schwellen zur Dusche oder Wanne sowie Sitzmöglichkeiten in der Dusche oder Wanne. Auch schwellenlose Türen, die sich nach außen öffnen lassen, können Ihnen und Ihrem pflegenden Angehörigen viel Erleichterung verschaffen.

Was kostet ein behindertengerechtes Bad?

Mit welchen Kosten Sie bei einem behindertengerechten Bad-Umbau rechnen müssen, lässt sich pauschal nicht vorhersagen. Die Kosten richten sich danach, welche individuellen Begebenheiten Ihr Bad hat und in welchem Umfang Sie Ihr Bad anpassen wollen. Die Preispanne läuft von 200 Euro bis über 10.000 Euro. Bestenfalls vergleichen Sie die Angebote, um eine grobe Preis-Vorstellung zu bekommen.

Was zahlt die Pflegekasse beim Badumbau?

Mit einem anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ in Höhe von bis zu 4.180 Euro für Ihren Badumbau gewähren. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, kann die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse pro Umbaumaßnahme auf bis zu 16.640 Euro (bis zu 4.180 Euro pro Person) aufgestockt werden.

Was zahlt die Krankenkasse beim Badumbau?

Die Krankenkassen tragen keine Kosten bei Umbaumaßnahmen im Bad. Sie können aber anerkannte Hilfsmittel wie Stützklappgriffe fürs WC, eine Toilettensitzerhöhung oder einen Duschhocker von Ihrem Arzt verordnet bekommen. Damit können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss zum Badumbau?

Der Anspruch auf die Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die Pflegekasse gilt bereits ab Pflegegrad 1. Dabei ist die Höhe der maximalen Zuschüsse unabhängig vom Pflegegrad.

Braucht man für den Badumbau eine Zustimmung des Vermieters?

Ja, der Vermieter muss vor Beginn des Umbaus über jede Maßnahme informiert werden und einer Durchführung schriftlich zustimmen. Allerdings darf der Vermieter nur in seltenen Fällen den barrierefreien Ausbau überhaupt ablehnen. Nämlich nur, wenn ihm der Umbau nicht zugemutet werden kann, also zum Beispiel die Immobilie dadurch an Wert verliert. In der Praxis gibt es das Szenario quasi nicht.

Wie groß muss ein behindertengerechtes Bad sein?

Eine allgemeine Fläche lässt sich an dieser Stelle nicht nennen. Grundsätzlich ist aber der Abbau von Barrieren in nahezu jedem Bad möglich. Sie sollten immer so optimieren, dass Sie und Ihr pflegender Angehöriger das Badezimmer uneingeschränkt nutzen können. Das können Sie bei kleinen Bädern unter 5 Quadratmetern auch schon durch den Umbau von einzelnen Elementen, zum Beispiel von der Wanne zur Dusche, oder dem Einsatz von verschiedenen Hilfsmitteln erreichen. Eine Nutzung mit Rollstuhl ist erst ab einer Badezimmergröße von 5,7 Quadratmetern möglich.

 

Ist ein barrierefreier Badumbau im kleinen Badezimmer möglich?

Ja, selbst auf kleinem Raum ist ein Badumbau, der Barrieren reduziert, möglich. Ein rollstuhlgerechtes Bad benötigt je nach Aufbau meist mindestens 5,7 Quadratmeter Fläche. Auch kleinere Bäder lassen sich behinderten- und altersgerecht optimieren – eine Nutzung mit Rollstuhl ist in so kleinen Bädern allerdings nicht gut möglich. (1)

Wo finde ich einen passenden Architekten für meinen Badumbau?

Einen Architekten, der gezielt auf barrierefreie Bäder spezialisiert ist, finden Sie in den einzelnen Länder-Architektenkammern. Die Internetseite der Bundesarchitektenkammer (BAK) bietet Ihnen dafür eine Architekten-Suchfunktion sowie weiterführende Beratungsangebote an.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 5202.90.1
(1)
DIN-Norm 18040-2 (2011): Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen.
PDF (Letzter Zugriff 26.02.2024)
(2)
Barrierefrei Leben e.V.(2024): Badumbau bei Rollstuhlnutzung:
https://www.online-wohn-beratung.de/wohnungsanpassung-barrierefrei-(um-)-bauen/ratgeber-wohnungsanpassung-barrierefrei-(um-)-bauen-tipps-loesungsbeispiele/bad-und-wc/badumbau-bei-rollstuhlnutzung/ (Letzter Zugriff 12.02.2024)
(3)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 26.02.2024)
(4)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss 455 (2024):
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ (letzter Abruf am 26.02.2024)
(5)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Altersgerecht Umbauen - Kredit 159 (2024):
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ (letzter Abruf 26.02.2024)
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