24-Stunden-Pflege & Betreuung: Vermittlung, Anstellung und Kosten

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Immer häufiger entscheiden sich Familien dazu, ihre pflegebedürftigen Angehörigen von einer Betreuungskraft aus dem Ausland unterstützen zu lassen. Die Pflegehilfskräfte leben in der Regel im Haushalt der pflegebedürftigen Menschen und helfen im Haushalt, unterstützen bei der täglichen Hygiene, der Nahrungszubereitung und -aufnahme sowie beim Gang zum Arzt oder zu sozialen Aktivitäten.

pflege.de erklärt die Möglichkeiten und Kosten einer sogenannten 24-Stunden-Pflege sowie zur Kostenübernahme und Voraussetzungen.

Inhaltsverzeichnis

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Was bedeutet 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung?

Im Rahmen einer sogenannten „24-Stunden-Pflege“ beziehungsweise „24-Stunden-Betreuung“ oder auch „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ lebt die pflegedürftige Person mit der betreuenden Hilfskraft üblicherweise im selben Haushalt. Der Fachbegriff dafür ist die Live-In-Pflege, Live-In-Kräfte oder einfach nur Live-Ins. Rechtlich korrekt ist der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG) – dieser hat sich aber im Alltag kaum durchgesetzt.

Organisiert wird die sogenannte 24h Pflege meist über spezialisierte Agenturen, die Betreuungskräfte aus dem Ausland vermitteln. Meist kommen die Hilfskräfte aus Osteuropa und haben keine pflegerische Ausbildung. Daher hat sich auch die „polnische Pflegekraft“ als Synonym einer „24-Stunden-Betreuungsperson“ etabliert.

Info
24-Stunden-Arbeit – ist das erlaubt?

Der Begriff 24-Stunden-Pflege wird oft genutzt, ist allerdings irreführend, denn: Betreuungskräfte dürfen nicht rund um die Uhr arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt in der Regel maximal 48 Stunden pro Woche – in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden, wenn Ausgleichszeiten eingehalten werden.

Tatsächlich ist meist tagsüber aktive Betreuung und nächtliche Rufbereitschaft gemeint.

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Was übernimmt eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Eine sogenannte 24-Stunden-Pflegehilfskraft unterstützt die pflegebedürftige Person im Alltag an unterschiedlichen Stellen. Dabei orientiert sie sich an dem Grundsatz der sogenannten aktivierenden Pflege, nach der die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person individuell gefördert werden. Dazu gehören Aufgaben wie:

  • Grundpflege: Körperpflege, Anziehen, Toilettengänge, Essen
  • Haushalt: Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäschewäschen
  • Soziale Betreuung: Gemeinsame Gespräche, Spaziergänge oder kleine Aktivitäten im Alltag
  • Tagesstruktur: Erinnerung an Medikamenteneinnahme, Begleitung zu Arztterminen

Behandlungspflege: Medizinische Aufgaben wie Blutdruckmessen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen gehören nicht dazu.

 

Info
Behandlungspflege dürfen nur examinierte Pflegekräfte übernehmen

Medizinische Aufgaben gehören zur sogenannten Behandlungspflege. Diese darf nur von examinierten Pflegekräften – zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst – übernommen werden. Betreuungskräfte im Rahmen einer Live-in-Betreuung dürfen diese Leistungen nicht erbringen. Die Behandlungspflege ist eine Kassenleistung und wird vom Arzt verordnet – auch ohne Pflegegrad.

 

Wann ist eine 24-Stundenbetreuung sinnvoll?

Die 24-Stunden-Betreuung kann eine große Entlastung und Hilfe sein – für Betroffene oder auch für die Angehörigen. Sie ist sinnvoll, wenn im Alltag dauerhaft Hilfe benötigt wird und die Versorgung zu Hause nicht mehr gesichert ist.

Typische Einsatzsituationen

Eine 24-Stunden-Betreuung kommt infrage, wenn Sie selbst oder ein Angehöriger im Alltag zunehmend Unterstützung benötigen – wie etwa:

  • bei beginnender Demenz,
  • bei chronischen Erkrankungen,
  • bei altersbedingten Einschränkungen,
  • oder wenn ein Umzug ins Pflegeheim vermieden werden soll.

Für wen eignet sich das Modell?

Das Modell eignet sich bei leichtem bis fortgeschrittenem Pflegebedarf, besonders dann, wenn Angehörige nicht dauerhaft vor Ort sein können oder entlastet werden sollen. Wichtig ist: Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer und ausreichend Zeit zur Erholung. Gerade aber auch für berufstätige Angehörige kann die 24-Stunden-Betreuung eine große Entlastung sein.

Besonderheiten bei Demenz und 24-h-Betreuung

Die Betreuung von Menschen mit Demenz erfordert viel Erfahrung, Geduld und Belastbarkeit. Besonders wenn die Betreuungskraft alleine mit der pflegebedürftigen Person im Haushalt lebt, kann das schnell an die Grenzen des Machbaren führen. Bei fortgeschrittener Demenz, ausgeprägter Unruhe oder nächtlichem Pflegebedarf ist das Modell der 24-Stunden-Betreuung oft nicht mehr geeignet. In solchen Fällen sollten Unterstützung wie ein ambulanter Pflegedienst, eine Tagespflege oder als Alternative auch eine spezialisierte Einrichtung unbedingt in Betracht gezogen werden.

Tipp
Pflegegrad: notwendig oder hilfreich?

Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, aber hilfreich. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen der pflegebedürftigen Personen Leistungen der Pflegekasse zu, die für die anteilige Finanzierung einer 24h-Pflege in Frage kommen. Nutzen Sie gerne den kostenlosen Pflegegradrechner von pflege.de und ermitteln Sie den voraussichtlichen Pflegegrad in Ihrem Fall.

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Modelle und Organisation der 24-h-Pflege

Wie eine 24-Stunden-Betreuung organisiert wird, hängt davon ab, wie die Betreuungskraft beschäftigt ist. Es gibt unterschiedliche Modelle – mit jeweils eigenen rechtlichen Vorgaben und organisatorischen Abläufen.

Modell Erklärung Ihre Rolle
Entsendemodell Sie treten lediglich als Auftraggeber auf und engagieren über eine deutsche Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen. Auftraggeber
Beauftragung von Gewerbetreibenden Sie beauftragen eine selbstständige osteuropäische Betreuungsperson – mit oder ohne Unterstützung einer Agentur. Auftraggeber
Anstellung als Arbeitgeber Sie stellen die Person direkt bei sich an und stellen selbst sicher, dass die Person nach deutschem Arbeitsrecht angestellt ist.  Arbeitgeber

Entsendemodell mit einer 24-Stunden-Pflege Agentur

Beim sogenannten „Entsendemodell“ treten Sie als Angehöriger des Betreuungsbedürftigen in der Regel als Auftraggeber gegenüber einer (deutschen) Agentur auf, die eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen organisiert. Die Betreuungskraft ist bei einem weiteren Unternehmen, dem sog. Entsendeunternehmen, in ihrem Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Die komplette Abwicklung und Kommunikation läuft über die Vermittlungsagentur.

Der Entsender (zum Beispiel der ausländische Pflegedienst) übernimmt die Versicherung der Betreuungsperson und sorgt dafür, dass im Heimatland die notwendigen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Dies wird durch die sog. A1-Bescheinigung bestätigt und sollte nachgewiesen werden können.

Die Vermittlung, Organisation und den Transport der Betreuungspersonen übernimmt die Vermittlungsagentur für Sie. Als Auftraggeber zahlen Sie einen vertraglich festgelegten monatlichen Betrag an die deutsche Agentur oder das Unternehmen im Ausland. Von diesem, also ihrem Arbeitgeber, erhält die Betreuungskraft ihr Lohnentgeld.

Tipp
Sozialversicherung und Steuerabgaben

Das Entsendeunternehmen sorgt für die Sozialversicherung und Steuerabgaben im Herkunftsland. Dies wird durch die sogenannte A1-Bescheinigung nachgewiesen, die Sie sich unbedingt vorlegen lassen sollten.

 

Ablauf der Vermittlung

Wie aber kommen Sie nun konkret zu einer passenden Betreuungskraft? Ein Beispiel zeigt den Ablauf.

  1. Kontaktaufnahme und Bedarfsklärung
    Sie sprechen mit der Agentur über Ihre Situation, Wünsche und den Pflegebedarf.
  2. Angebot und Personalvorschläge
    Auf Basis Ihres Profils schlägt die Agentur passende Betreuungskräfte vor.
  3. Auswahl und Vertragsschluss
    Sie entscheiden sich für eine Betreuungskraft und schließen einen Vertrag mit der Agentur.
  4. Organisation der Anreise
    Die Agentur plant die Anreise – meist innerhalb weniger Tage.
  5. Start der Betreuung vor Ort
    Die Betreuungskraft zieht ein, übernimmt ihre Aufgaben und steht im Austausch mit Ihnen.
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Selbstständige 24-Betreuungskräfte mit Gewerbeschein

In Ausnahmefällen beauftragen Angehörige oder Betroffene eine selbstständige Pflegekraft aus Osteuropa direkt mit Gewerbeschein. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Wenn die Betreuungskraft ausschließlich für einen Haushalt tätig ist und keine unternehmerische Freiheit hat, liegt rechtlich gesehen oft eine Scheinselbstständigkeit vor. In diesem Fall drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben und Bußgelder.

24h-Betreuungskraft selbst anstellen – Pflegebedürftige als Arbeitgeber

Sie können auch selbst als Arbeitgeber auftreten und eine Betreuungskraft direkt anstellen. In diesem Fall schließen Sie einen Arbeitsvertrag, melden die Betreuungskraft bei der Sozialversicherung an und übernehmen Lohnabrechnung, Steuern und Versicherungen.

Das Modell ist rechtlich eindeutig und schützt vor Scheinselbstständigkeit – bringt aber auch organisatorischen Aufwand mit sich, etwa bei Urlaubsvertretung, Arbeitszeitregelung und Abgaben.

24-Stunden-Pflege: Arbeitsrecht und Arbeitszeit

Die Betreuungskraft wird direkt von Ihnen als Arbeitgeber angestellt – so dass Sie mit allen Rechten und Pflichten auftreten. Diese Pflichten umfassen:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Kündigungsschutz,
  • Versicherungsschutz,
  • Arbeitszeiten,
  • Urlaubsansprüche und
  • Anspruch auf Sozialleistungen.
Info
Europäische Haushaltshilfe vs. 24-Stunden-Kraft

Die Zentrale Arbeitsvermittlungsstelle der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) vermittelt sogenannten Europäische Haushaltshilfen. Das sind meist osteuropäische Menschen, die in Westeuropa als Haushaltshilfen inklusive Kost und Logis angestellt werden.

Die Europäische Haushaltshilfe darf max. 40 Stunden die Woche arbeiten. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um die sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft beziehungsweise 24-Stunden-Betreuungskraft, die neben dem Haushalt auch die Grundpflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen übernimmt. Die sogenannte Europäische Haushaltshilfe ist nur für den Haushalt zuständig und nicht für Betreuung und Grundpflege.

Anmeldung einer 24-Stunden-Pflege

Als Arbeitgeber müssen Sie die Pflegekraft anmelden. Dieser Prozess ist etwas aufwändiger. Folgende Schritte müssen Sie beachten:

  1. Reichen Sie einen Suchauftrag bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein. Diese vermittelt Ihnen eine geeignete 24-Stunden-Pflegekraft aus dem In- oder Ausland.
  2. Setzen Sie einen rechtssicheren Arbeitsvertrag auf. Am besten konsultieren Sie dafür einen Rechtsanwalt, um alle Regelungen und Normen inhaltlich korrekt abzubilden. Denken Sie an Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, Telefon- und Internetnutzung sowie Reisekostenerstattung. 
  3. Über die Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Betriebsnummer. Diese benötigen Sie, um die Betreuungskraft bei der Sozialversicherung anzumelden. Außerdem notwendig sind eine Anmeldung bei der Krankenkasse und der zuständigen Berufsgenossenschaft. 
  4. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, Lohnsteuer abzuführen und müssen dafür sorgen, dass eine Lohnsteueridentifikationsnummer vergeben wird.
  5. Es kann unter Umständen notwendig sein, die Pflegekraft beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Klären Sie dies vorab mit Ihrer zuständigen Behörde.
Info
Haftpflichtversicherung für die 24h-Pflegekraft

Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Im Pflegealltag können jederzeit Sachschäden auftreten. Die Versicherung dient als Sicherheit für alle Beteiligten. Kommt es zum Beispiel zu einem Sturz, wird von den Kassen immer geprüft, ob ein Verschulden der Pflegekraft vorliegt. Ist dies der Fall, wird die Kostenübernahme eventuell von den Kassen abgelehnt.

Was ist bei der 24-h-Betreuung zu beachten?

Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist rechtlich komplex. Auch wenn der Begriff suggeriert, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet, ist das in Deutschland nicht zulässig. Es gelten Arbeitsrecht, Mindestlohn und Pausenregelungen – auch für Betreuungskräfte aus dem Ausland.

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (2021) ist klar: Auch Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden. Bei Entsendung aus dem EU-Ausland ist zudem die A1-Bescheinigung Pflicht, die bestätigt, dass Sozialabgaben im Herkunftsland entrichtet werden.(1)

Info
Gerichtsurteil: Bereitschaft gilt als Arbeitszeit

Im Juni 2021 stellte das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil klar: Auch Bereitschaftszeiten in der 24-Stunden-Betreuung gelten als Arbeitszeit – und müssen mindestens mit dem gesetzlichen Pflege-Mindestlohn vergütet werden. Das Urteil betrifft vor allem Betreuungskräfte aus dem Ausland, die über das sogenannte Entsendemodell beschäftigt sind. Für Angehörige bedeutet das: Verträge sollten klar regeln, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet werden – und auch Pausen und Ruhezeiten verbindlich festhalten. Urteil: BAG, Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20

Voraussetzungen für eine 24h-Pflege auf einen Blick

Ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Punkte:

  • Arbeitszeit: Max. 48 Stunden pro Woche, ausnahmsweise bis 60 Stunden inkl. Bereitschaft (laut Arbeitszeitgesetz)(3)
  • Mindestlohn: Aktuell 16,10 € (Hilfskräfte), bis 20,50 € (Fachkräfte), Stand Juli 2025(2)
  • Vertrag: Arbeitszeiten, Pausen, Aufgaben und Vertretung klar regeln
  • Rechtssicherheit: A1-Bescheinigung bei Entsendemodellen, alternativ: Anstellung mit vollem Sozialversicherungsschutz
  • Gütesiegel: Achten Sie auf DIN SPEC 33454, es steht für faire Bedingungen und rechtssichere Vermittlung

Was kostet eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Wie hoch der monatliche Betrag ausfällt, hängt vom gewählten Modell, der Qualifikation der Betreuungskraft und dem Leistungsumfang ab.

Kostenübersicht 24-h-Pflege: Betreuung, Unterkunft, Agentur

Sie zahlen einen vertraglich vereinbarten monatlichen Betrag an die Agentur – diese leitet das Gehalt an die Betreuungskraft weiter. Rechtlich ist das Modell nur zulässig, wenn der deutsche Mindestlohn eingehalten wird. Dieser liegt für Pflegehilfskräfte derzeit bei 16,10 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegekräfte je nach Ausbildungsstufe bis zu 20,50 Euro (Stand: Juli 2025).

Die monatlichen Gesamtkosten setzen sich meist aus diesen Kostenposten zusammen:

  • das Gehalt der Betreuungskraft beziehungsweise die Agenturpauschale
  • die Unterbringung und Verpflegung im Haushalt
  • sowie eventuelle Zusatzkosten (zum Beispiel für Anreise oder kurzfristige Wechsel)

Je nach Anbieter und Modell liegen die Gesamtkosten für eine 24-Stunden-Betreuung meist zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat. Bei qualifizierten Fachkräften oder zusätzlichem Aufwand (zum Beispiel bei Nachtarbeit) können die Kosten höher ausfallen.

Info
Pflegekraft oder Haushaltshilfe?

Achten Sie auf die Qualifikation der eingesetzten Betreuungsperson. Wer hauswirtschaftlich hilft und bei der Körperpflege unterstützt, gilt in der Regel als Betreuungskraft – nicht als examinierte Pflegefachkraft. Für medizinische Aufgaben (zum Beispiel Wundversorgung, Injektionen) ist immer zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst notwendig.

Welche Leistungen stehen zur Verfügung?

Ein großer Anteil der Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung müssen meist privat getragen werden. Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie jedoch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, um den Eigenanteil zu senken.

Mit Pflegegrad 1: Nur eingeschränkte Unterstützung

Wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen Pflegegrad 1 vorliegt, stehen leider nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein Pflegegeld wird noch nicht gezahlt – aber Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Wie genau Sie diesen Betrag in Ihrem Bundesland einsetzen dürfen, ist unterschiedlich geregelt. Ein genauer Blick auf die Voraussetzungen lohnt sich.

Tipp
Entlastungsbetrag nutzen

Wie der Entlastungsbetrag in Ihrem Bundesland eingesetzt werden kann, lesen Sie in unserem kostenlosen PDF, das Sie hier herunterladen können.

Bonus
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  • Voraussetzungen für Nachbarschaftshilfe
  • Weiterführende Infos & Links

Mit Pflegegrad 2 bis 5: Pflegegeld und kombinierbare Leistungen

Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich Pflegegeld, das Sie direkt in die Betreuung investieren können. Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131  Euro im Monat zur Verfügung. Wie dieser genutzt werden kann, unterscheidet sich je nach Bundesland – etwa für Fahrdienste, Alltagshilfen oder ergänzende Betreuung.

Darüber hinaus steht Ihnen seit Juli 2025 der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – und zwar bis zu 3.539 Euro jährlich, frei einsetzbar über das Jahr verteilt. Dieser Betrag eignet sich besonders gut zur anteiligen Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung.

24-Stunden-Pflegekraft finden – worauf sollte man achten?

Wenn Sie sich für eine 24-Stundenhilfe entscheiden, stellt sich die nächste Frage: Welche Agentur passt zu Ihnen – und woran erkennen Sie ein seriöses Angebot? Gute Vorbereitung schützt vor späteren Enttäuschungen.

Wie Sie seriöse Agenturen erkennen

Verlässliche Agenturen informieren transparent über:

  • den rechtlichen Status der Betreuungskraft
  • den Leistungsumfang
  • anfallende Kosten und Kündigungsfristen
  • sowie Vertretungsregelungen bei Krankheit oder Urlaub.
Tipp
Gütesiegel DIN SPEC 33454

Achten Sie auf das Gütesiegel DIN SPEC 33454. Es wurde 2022 eingeführt und kennzeichnet Agenturen, die gesetzliche Anforderungen und qualitative Mindeststandards in der häuslichen Betreuung einhalten – etwa bei Arbeitsbedingungen, Transparenz und rechtlicher Absicherung.

Sie erhalten vorab einen schriftlichen Leistungskatalog, der festlegt, was die Betreuungskraft leisten darf – und was nicht. Auch der Kontakt zur Betreuungskraft sollte über die Agentur aktiv begleitet werden.

Achten Sie darauf, dass die Agentur auch nach der Vermittlung erreichbar bleibt, regelmäßig Rückmeldungen einholt und bei Problemen oder Ausfällen zügig reagiert.

Vertrag rechtlich prüfen

Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch – am besten, bevor Sie verbindlich zusagen. Achten Sie darauf, dass Arbeitszeiten, Aufgaben und Pausen klar geregelt sind.

Auch die Kündigungsfrist, der Ansprechpartner bei Problemen und der rechtliche Status der Betreuungskraft sollten eindeutig benannt sein. Spezialisierte Anwältinnen und Anwälte für Sozial- oder Arbeitsrecht können Verträge prüfen und rechtlich absichern. Auch die Verbraucherzentralen haben Beratungsstellen, die Sie nutzen können.

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Was ist besser – Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege?

Was für Sie besser geeignet ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Pflegeheim bietet medizinische Versorgung, Fachpersonal und feste Strukturen und Prozesse – dafür müssen aber pflegebedürftige Menschen ihr Zuhause aufgeben.

Die 24-Stunden-Pflege ermöglicht dagegen individuelle Betreuung im vertrauten Umfeld mit einer festen Bezugsperson, ist aber auf hauswirtschaftliche Unterstützung und Grundpflege begrenzt.

Die Vorteile einer sog. 24-Stunden-Betreuung auf einen Blick

Die Betreuung in den eigenen vier Wänden bietet viele Chancen – sie bringt aber auch bestimmte Anforderungen mit sich. Unsere Übersicht zeigt auf einen Blick, welche Vorteile die 24-Stunden-Pflege mit sich bringt und worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich für dieses Modell entscheiden.

  • Betreuung im eigenen Zuhause
  • Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Entlastung für die Angehörigen
  • Persönliche und individuelle Betreuung
  • Wechselnde Betreuungspersonen
  • Mangelende Sprachkenntnisse, machen die Kommunikation oft schwierig
  • Keine Pflegefachkräfte (evtl. zusätzlich Pflegedienst notwendig)
  • Sehr kostenintensiv
  • Wohnraum muss vorhanden sein

Mehr zum Thema Betreuung und vor allem auch Pflege zuhause lesen Sie im pflege.de Ratgeber häusliche Pflege und Betreuung.

 

 

 

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Bei der 24-Stunden-Pflege lebt eine Betreuungskraft mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt im Alltag – zum Beispiel bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Tagesstruktur. Da es sich meist nicht um ausgebildete Pflegefachkräfte handelt, übernehmen medizinische Aufgaben in der Regel ambulante Pflegedienste.

Was beinhaltet eine 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege umfasst Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen, Toilettengänge), Hilfe im Haushalt, gemeinsame Mahlzeiten, Begleitung zu Terminen und die Gestaltung des Alltags. Wichtig ist auch die sogenannte aktivierende Betreuung, also Gespräche, Bewegung und Beschäftigung. Medizinische Leistungen wie das Verabreichen von Medikamenten oder Verbandswechsel gehören nicht dazu – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege?

Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und übernimmt Aufgaben im Alltag – etwa bei der Grundpflege, im Haushalt oder als Begleitung. Vermittelt wird die Betreuung meist über eine Agentur, die Organisation, Anstellung und rechtliche Rahmenbedingungen regelt.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Die monatlichen Kosten für eine legale 24-Stunden-Pflege liegen meist zwischen 2.500 und 3.600 Euro – abhängig vom Modell, der Agentur, dem Betreuungsumfang und eventuellen Zusatzkosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung. Die Pflegekasse beteiligt sich nicht direkt an den Kosten, allerdings können Pflegegeld, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zur Finanzierung genutzt werden.

Was kostet die Rund-um-die-Uhr-Betreuung für 2 Personen?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung sind wie oben beschrieben abhängig vom Anstellungsmodell. Wird eine Betreuung für zwei pflegebedürftige Personen benötigt, sollten Sie sich bspw. von der Vermittlungsagentur beraten lassen, wie die 24-Stunden-Pflege für zwei Personen gestaltet werden kann und ob eine zweite Pflegeperson hinzugezogen werden muss. Das kann ebenso abhängig vom Ihrem Pflegegrad sowie dem Pflege- und Zeitaufwand sein.

Wie schnell bekommt man eine 24-Stunden-Pflege?

Wie schnell eine geeignete 24-Stunden-Pflege gefunden wird, hängt von der Vermittlungsagentur sowie dem derzeitigen Angebot und der Nachfrage ab. In der Regel vermitteln die Agenturen kurzfristig eine geeignete Betreuungskraft. Beschreiben Sie bei Ihrem Antrag die Dringlichkeit bzw. ab welchem Zeitpunkt Sie eine Betreuung benötigen.

Was braucht eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Für die Betreuungskraft muss ein eigenes Zimmer mit Bett und Rückzugsmöglichkeit vorhanden sein. Zusätzlich sollte der Zugang zu Bad, Küche und WLAN gewährleistet sein. Wichtig sind außerdem ein respektvoller Umgang, klare Aufgabenabsprachen und eingeplante Ruhezeiten, damit die Betreuungskraft gut arbeiten und sich erholen kann.

Was macht eine 24-Stunden-Pflege?

Eine 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt bei der Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen), übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben, begleitet zu Terminen und sorgt für eine strukturierte Tagesgestaltung. Auch aktivierende Betreuung wie Gespräche, gemeinsame Spaziergänge oder einfache Beschäftigungen gehören dazu. Medizinische Aufgaben sind ausgeschlossen – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

Wo findet man Stellenangebote für 24-Stunden-Betreuung privat?

Private Stellenangebote für 24-Stunden-Betreuung findet man auf Online-Plattformen wie Betreut.de, Pflegehilfe.org oder ebay Kleinanzeigen. Auch Facebook-Gruppen, Pflegenetzwerke und regionale Anzeigenblätter werden genutzt. Wichtig: Wer privat sucht und einstellt, wird selbst zum Arbeitgeber und muss alle arbeitsrechtlichen Pflichten übernehmen – inklusive Anmeldung, Versicherung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben..

Wie findet man eine 24-Stunden-Pflege ohne Agentur?

Suchen Sie ohne Vermittlungsagentur nach einer 24-Stunden-Pflege, können Sie eine Stellenanzeige veröffentlichen. Sie können diese auf einem Online-Portal veröffentlichen oder bspw. einen Aushang oder die Zeitung nutzen. Die Agentur für Arbeit vermittelt zudem Pflegekräfte, die Sie als Arbeitgeber anstellen können – ohne eine Agentur aus dem Ausland oder als Vermittler.

Wer übernimmt die Kosten für die 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege müssen in der Regel privat getragen werden. Allerdings können Pflegebedürftige mit Pflegegrad finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie den Entlastungsbetrag nutzen, um die Betreuung mitzufinanzieren.

Welche 24-Stunden-Pflege Anbieter sind bei Stiftung Warentest am besten?

Stiftung Warentest führte 2017 eine umfangreiche Studie zur Qualität von Vermittlungsagenturen für osteuropäische Pflegekräfte durch. Dabei wurden Kriterien wie die Qualität der Vermittlung, die Kundeninformation sowie die rechtlichen Regelungen der Verträge bewertet. Die Ergebnisse der Studie können auf der Seite von Stiftung Warentest eingesehen werden.

Wie findet man eine gute 24-Stunden-Pflege Agentur?

Achten Sie auf Transparenz bei Kosten, Leistungen und Vertragsinhalten. Eine seriöse Agentur informiert offen über den rechtlichen Status der Betreuungskraft, bietet einen schriftlichen Leistungskatalog und regelt Vertretung bei Ausfällen. Ein gutes Zeichen: Die Agentur trägt das Gütesiegel DIN SPEC 33454, das für legale Anstellung und faire Bedingungen steht. Holen Sie im Zweifel mehrere Angebote ein und lassen Sie den Vertrag rechtlich prüfen.

Welche arbeitsrechtlichen Grundlagen gelten für die 24-Stunden-Pflege?

Bei der 24-Stunden-Pflege gelten die deutschen Arbeitsgesetze. Das bedeutet: Es müssen Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden, auch Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten, und der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Ein schriftlicher Vertrag ist verpflichtend. Auch wenn der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ etwas anderes suggeriert – rund um die Uhr darf niemand arbeiten.

Wer vermittelt 24-Stunden-Pflegekräfte?

Die 24-Stunden-Pflege wird i.d.R. durch eine Agentur vermittelt. Es gibt Agenturen sowohl für deutsche als auch osteuropäische Pflegkräfte. Sie können sich zunächst von der Agentur beraten lassen, ob das Modell der 24-Stunden-Betreuung zu ihren individuellen Bedürfnissen passt. Holen Sie sich ggf. auch Angebote von verschiedenen Agenturen ein, um das Angebot besser beurteilen zu können.

Woran erkennt man eine seriöse 24-Stunden-Pflege?

Eine seriöse 24-Stunden-Pflege erkennen Sie an transparenter Kommunikation, rechtskonformen Verträgen und einem fairen Preis.

Wichtig ist eine gültige A1-Bescheinigung, die die Sozialversicherung im Herkunftsland der Betreuungskraft bestätigt. Zusätzlich bietet eine gute Agentur verlässliche Vertretungsregelungen, klare Aufgabenbeschreibungen und ist bei Problemen gut erreichbar. Ein sicheres Qualitätsmerkmal ist das Gütesiegel DIN SPEC 33454, das für legale, faire und transparente Vermittlung steht.

Wie viele Stunden darf eine 24-Stunden-Pflegekraft arbeiten?

Die maximal zulässige Wochenarbeitszeit für Angestellte beträgt in Deutschland ca. 60 Stunden pro Woche. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ oder „24-Stunden-Pflege“ steht vielmehr sinnbildlich für den Umfang der Betreuung. Zutreffender wäre der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Dieser ist jedoch noch nicht im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 5202.80.52
(1)
Bundesarbeitsgericht (2021): Gerichtsurteil vom 24. Juni 2021
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/gesetzlicher-mindestlohn-fuer-entsandte-auslaendische-betreuungskraefte-in-privathaushalten/ (letzter Abruf am 22.07.2025)
(2)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2025): Mindestlohn Pflegebranche
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/pflegemindestlohn-erhoeht.html (letzter Abruf: 22.07.2025)
(3)
Bundesamt für Justiz: Gesetze im Internet, Arbeitszeitgesetz (2025)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
(4)
Bildquellen
Bild 1: © Ocsay Bence / Fotolia.com, Bild 2: © Sandor Kacso / Fotolia.com, Bild 3: ©istock.com/SilviaJansen | Pflegeeinrichtungen in Deutschland
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Interview

„24h“-Pflege: Gibt es eine Lösung?

Frederic Seebohm
Im Interview
Frederic Seebohm
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Frederic Seebohm ist Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) in Berlin.

Die sogenannte „24h“-Pflege ist schon seit langem ein rechtliches Dilemma. Die Politik weiß um die Problematik der fehlenden Rechtssicherheit. Aber sie hat bisher die Chance verpasst, die Arbeit osteuropäischer Betreuungspersonen in der Häuslichkeit zu regeln. Nun hat eine bulgarische Betreuungskraft, die eine 92-jährige Dame betreute, geklagt und Recht bekommen. Der Grund: Sie hat mehr Stunden geleistet, als vertraglich geregelt, da sie auch nachts in Bereitschaft war und fordert für ihre Mehrarbeit den Mindestlohn. Da sie bei ihrer Entsendeagentur fest angestellt war und ihr Arbeitsplatz sich in Deutschland befindet, gilt für sie das deutsche Arbeitsrecht. Der bulgarische Arbeitgeber – nicht aber die Familie in Deutschland – muss die Mehrarbeit vergüten.

pflege.de hat zu diesem aktuellen Thema Frederic Seebohm befragt. Er ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e. V. (VHBP).

Plötzlich erfährt das Thema „24h“-Pflege eine hohe mediale Aufmerksamkeit. Wie erklären Sie sich das plötzliche Interesse?

Frederic Seebohm: Das ist eine gute Frage, die mich tatsächlich auch beschäftigt hat. Die Situation erinnert an die Geschichte „Des Kaisers neue Kleider“, bei der keiner sehen wollte, dass der Kaiser eigentlich nackt war. Bisher haben sich alle stillschweigend darauf eingerichtet, dass diese Form der Betreuung in vielen Fällen illegal durchgeführt wird und trotzdem funktioniert. Doch plötzlich gibt es zum ersten Mal dazu ein höchstrichterliches Urteil. Jetzt ist unübersehbar deutlich geworden, in welcher schwierigen Rechtslage wir uns befinden. Und natürlich wurde dadurch auch die Politik aufgescheucht und musste sich dazu positionieren. Sonst könnte noch der Eindruck entstehen, die Politik hätte das bewusst gebilligt und möglicherweise gewollt. Was tatsächlich auch so war, meine ich.

Gab es denn Versuche der Politik, sich dem Thema zu nähern?

Frederic Seebohm: Es gab einen Versuch des Bundesgesundheitsministeriums im Rahmen der Pflegereform. Geplant war ein neuer § 45f SGB XI, um die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch die Pflegeversicherung finanziell wenigstens teilweise zu stützen. Dieser Plan fiel aber dem Wahlkampf zum Opfer. Auch war es nur ein leistungsrechtlicher Anspruch und hätte das arbeitsrechtliche Problem nicht gelöst.

Was bedeutet die sogenannte 24-Stunden-Pflege in der Praxis? Denn nicht immer sind die Betreuungskräfte Tag und Nacht im Einsatz, also 24 Stunden in Bereitschaft.

Frederic Seebohm: Die Tücke liegt in der Formulierung „24 Stunden“. Das leisten die Betreuungskräfte sowieso nicht. Unserer Schätzung nach sind es zwischen 10 und 50 Prozent der Betroffenen, die in der Nacht gar keine Betreuung brauchen. Aber wie genau will man das feststellen? Oft wollen alte Menschen nachts nicht alleine sein, sie haben Angst alleine im Haus zu sein. Nun stellt sich die Frage, ist dann das schon Bereitschaftszeit?

Genau, das wäre jetzt meine nächste Frage gewesen. Wie ist es einzuschätzen? Im Urteil ist zu lesen, dass laut Klägerin die Tür im oben genannten Fall immer geöffnet bleiben musste, damit sie eventuelle Hilferufe hören und gegebenenfalls helfen kann. Bedeutet das, dass eine Betreuungskraft, die im Haus wohnt, grundsätzlich Anspruch auf die gesamte Zeit also möglicherweise auf 24 Stunden hat?

Frederic Seebohm: Um zu klären, ob Bereitschaftszeit vorliegt, können Sie sich folgende Frage stellen: Könnte die Betreuungsperson auch in einem Hotel in der Nähe wohnen? Wird ihre Anwesenheit nachts wirklich nicht benötigt? Wenn das so ist, dann gibt es jedenfalls in der Nacht keine Bereitschaft. Aber auch tagsüber stellt sich die Frage: Sind die Arbeitszeiten fest geregelt oder werden die Pausenzeiten vereinbart. Das bedeutet: Werden die Pausen spontan vergeben und sind nicht fest planbar, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich auch tagsüber um Bereitschaftszeit handelt.

Das ist kompliziert. Wie kann ich mich absichern?

Frederic Seebohm: Ich würde Folgendes empfehlen: Lassen Sie sich von der Agentur beschreiben, auf welcher Basis die Betreuungskraft tätig ist. Ist sie angestellt, dann stellt sich die Frage: Wie kann Bereitschaftszeit vermieden werden? Sprechen Sie mit der Agentur, denn das ist eine Frage, die das Entsendeunternehmen in Osteuropa beantworten muss. Ganz anders verhält es sich aber, wenn die Betreuungsperson eine freie Mitarbeiterin ist! Dann gilt das deutsche Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. Dann müssen auch keine drohenden Bereitschaftszeiten vermieden werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass freie Mitarbeiterinnen nun nach Lust und Laune auch in der Nacht eingesetzt werden können. Eine solche Arbeit wird heutzutage von Betreuungspersonen nicht mehr angenommen. Unzumutbare Einsätze werden einfach abgelehnt. Beziehungsweise die Betreuungspersonen reisen innerhalb weniger Tage wieder ab, wenn sie feststellen, dass sie ausgenutzt werden.

Was ist denn, wenn der Betreuungsbedarf während der Zeit schleichend zunimmt und mir gar nicht bewusst ist, dass ich nicht dem deutschen Arbeitsrecht entspreche. Hilft da nicht das sogenannte Entsendungsmodell? Was bedeutet das?

Frederic Seebohm: Entsendung ist nicht gleich Entsendung. Es kommt auf das Land an, aus dem entsendet wird. Wenn eine bulgarische Arbeitnehmerin nach Deutschland entsendet wird, dann gilt das deutsche Arbeitsrecht. Mindestlohn und Bereitschaftszeit sind dann ein Thema, an dem man nicht vorbeikommt. Kommt die Betreuungskraft hingegen aus Polen, handelt es sich in der Regel um die Entsendung einer arbeitnehmerähnlichen Betreuungsperson. Das heißt, sie arbeitet als freie Mitarbeiterin, ist aber gesetzlich sozialversichert. Für sie als freie Mitarbeiterin gilt das deutsche Arbeitsrecht nicht.

Die SPD und die Grünen sind die einzigen Parteien, die das Thema der Rechtssicherheit für „24h“-Pflegekräfte, also osteuropäische Betreuungskräfte in ihrem Wahlprogramm aufgenommen haben. Allerdings wird nicht konkret erwähnt, wie sie Rechtssicherheit schaffen wollen. Gibt es denn einen bezahlbaren Weg, der für alle fair ist?

Frederic Seebohm: Bessere Bezahlung ist immer wünschenswert – aber sie löst nicht das Grundproblem. Die Wahrheit ist, dass Betreuung in häuslicher Gemeinschaft nicht mit dem deutschen Arbeitsrecht abgebildet werden kann. Und die Forderung der SPD ist beschämend. Sie hatten doch das Bundesarbeitsministerium unter ihren Fittichen und hätten längst eine gute Regelung finden können. Im Laufe eines Jahres reisen 700.000 vor allem Frauen als Betreuungspersonen in Deutschland ein und aus. Es müsste für ein SPD-geführtes Arbeits- und Sozialministerium eigentlich eine Frage der Ehre sein, diesen Menschen endlich Sozialversicherungsschutz zu gewähren.

Einen bezahlbaren Weg gäbe es durchaus, wenn wir es wie die Österreicher machen würden. Die Betreuungskräfte gelten dort seit 2007, also seit 14 Jahren, als freie Mitarbeiterinnen und verfügen über einen soliden Sozialversicherungsschutz. Mit diesem Status sind sie in der Lage, den zeitlichen Rahmen ihrer Leistungen unabhängig von strengen Arbeitszeitregelungen selbst festzulegen und flexibel auf die Bedürfnisse der zu Betreuenden und ihrer Angehörigen einzugehen.

 

Sehen Sie eine Chance, dass es vielleicht doch noch von der Politik geregelt wird?

Frederic Seebohm: Meine Hoffnung ist, dass die neue Regierung nicht weiterhin zynisch ist und erkennt, dass wir die Betreuungspersonen brauchen und sie als echte Säule der Versorgung anerkennen. Wir müssen doch dankbar sein, für alle die uns helfen und den ständig größer werdenden Mangel an examinierten Pflegekräften lindern. Denn jeder zuhause versorgte alte und kranke Mensch muss nicht in einem Heim gepflegt werden, für das es weitere examinierte Pflegekräfte bräuchte. Es gelingt unser Gesellschaft ja nicht einmal mehr, die bestehenden Kliniken, Heime und ambulanten Dienste mit ausreichend vielen Pflegekräften auszustatten. Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis auch im Arbeitsministerium durchsetzt. Ein Blick über die Grenze nach Österreich zeigt, wie einfach es geht. Auch wenn es natürlich am Stolz nagt, sich vom Nachbarn etwas Gutes abzuschauen.

Meine Eltern hätten ohne diese Hilfe – obwohl wir im Haus wohnten – nicht bis zum Schluss zuhause bleiben können. Ich bin heute noch dankbar, dass wir diese wunderbaren Menschen bei uns hatten.
Martina Rosenberg

Das Interview mit Herrn Seebohm führte Martina Rosenberg. Sie kennt die Situation aus eigener Erfahrung und hat die Pflege ihrer Eltern nur durch die Unterstützung von polnischen Betreuungskräften zuhause durchführen können.

Mehr zum Thema der sogenannten 24-Stunden-Pflege im pflege.de-Magazin:

Interview
So stellen Sie eine 24-Stunden-Betreuung legal an
Erstelldatum: 1202.80.01|Zuletzt geändert: 5202.20.71
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Interview

So stellen Sie eine „24h“-Betreuung legal an

Frederic Seebohm
Im Interview
Frederic Seebohm

Rechtsanwalt Frederic Seebohm ist Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) in Berlin.

In Deutschland pflegen ausländische sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte schätzungsweise 250.000 pflegebedürftige Menschen. Ohne diese Hilfe aus dem Ausland würde das deutsche Pflegesystem nicht funktionieren, meint der Geschäftsführer des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) Frederic Seebohm. Im pflege.de-Interview verrät er, wie Familien eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft legal beschäftigen.

Herr Seebohm, was ist eine sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft?

Frederic Seebohm: Der Begriff „24-Stunden-Pflegekraft“ ist eine doppelte Unwahrheit. Es handelt sich in der Regel weder um ausgebildete Pflegekräfte, noch arbeiten diese Menschen 24 Stunden am Tag. Es ist wichtig, dass wir von Betreuungspersonen sprechen, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegebedürftigen leben.

Info
Die „24-Stunden-Pflege“ im Sprachgebrauch

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „24h“-Pflege für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung beziehungsweise eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Kräfte durchgesetzt. Anfangs handelte es sich nur um sogenannte polnische Pflegekräfte. Heute kommen die Kräfte auch aus anderen osteuropäischen Ländern. Die Bezeichnung „Pflegekraft“ ist oft nicht korrekt: Die meisten Osteuropäer, die in deutschen Haushalten ältere Menschen betreuen, sind keine examinierten Pflegekräfte, sondern Betreuungspersonen. Da sich aber in diesem Zusammenhang die Bezeichnung „Pflegekraft“ etabliert hat, verwendet pflege.de Begriffe wie „polnische Pflegekraft“, „Pflegekraft aus dem Ausland“ oder „24h-Pflege.

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Was leistet die sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft?


Frederic Seebohm: Die Personen aus Osteuropa haben ganz unterschiedliche Erwerbsbiografien, in aller Regel aber keine pflegerische Qualifikation. Sie leisten das, was auch jeder Familienangehörige tut, wenn er sich um den Pflegebedürftigen kümmern würde. Die Statistiken zeigen, dass ungefähr 25 Prozent der Arbeitszeit auf die Grundpflege entfallen und 40 Prozent auf Hauswirtschaft. 35 Prozent sind Betreuungsaufgaben. Das heißt: 75 Prozent der Arbeitszeit ist keine Pflege.

Der Begriff „24-Stunden-Pflegekraft“ ist eine doppelte Unwahrheit. Es handelt sich in der Regel weder um ausgebildete Pflegekräfte, noch arbeiten diese Menschen 24 Stunden am Tag.
Frederic Seebohm

Wie kann ich eine sogenannte 24-Stunden-Pflege legal anstellen?

Frederic Seebohm: Grob gesagt gibt es drei Modelle: Das Entsendemodell, die Beauftragung einer gewerbetreibenden Person oder die direkte Anstellung einer Betreuungskraft als Arbeitnehmer. Eine Agentur kümmert sich um die Vermittlung der sogenannten 24-Stunden-Pflege. Dazu habe ich folgende Tipps:

  1. Die Agentur muss transparent sein!
    Wenn Sie mit einer Vermittlungsagentur zusammenarbeiten, dann sollte Ihnen das Unternehmen die Abläufe der Vermittlung erklären können. Ist die Agentur in der Lage, nachvollziehbar darzulegen, was die rechtliche Grundlage für die Vermittlung ist? In aller Regel befindet sich die Vermittlungsagentur in Deutschland, die Mitarbeiter sprechen Deutsch und kennen die deutschen Strukturen.
  2. Bewerten Sie Preise richtig!
    Die sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft erhält aktuell netto zwischen 1.100 und 1.400 Euro. Alles, was darunter liegt, kann nicht mit rechten Dingen zugehen. Das hängt vom Anstellungsmodell, von den Sprachkenntnissen, der Erfahrung und der Fortbildung ab, die die Betreuungskraft hat. Darauf kommen dann noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die sowohl von selbständig Gewerbetreibenden als auch von angestellten Personen entrichtet werden müssen. Hinzu kommt gegebenenfalls die Gebühr der Vermittlungsagentur. Sie ist ja im Zweifelsfall auch Problemlöserin, also zum Beispiel dann, wenn ein Ersatz wegen Nichtgefallen oder Urlaub oder Krankheit gefunden werden muss. Realistisch kann ich eine Betreuungsperson mit allen zusätzlichen Kosten unter 2.000 Euro pro Monat nicht engagieren, egal ob sie selbständig angestellt oder durch eine Agentur entsendet ist.
  3. Schauen Sie nach der Stetigkeit des Anbieters!
    Es sollte sich bei der Vermittlungsagentur um ein angemeldetes Unternehmen handeln, zum Beispiel eine GmbH. So haben Sie die Gewähr, dass es sich um eine seriöse Firma handelt, die auch greifbar ist für die deutschen Behörden und Gerichte.

Gibt es die Möglichkeit, die Betreuungsperson persönlich kennenzulernen und zu treffen, bevor sie beim Pflegebedürftigen einzieht?

Frederic Seebohm: Das ist höchst unwahrscheinlich, weil die Betreuungsperson ja im Ausland ist oder noch bei einem anderen Kunden arbeitet. Ein vorheriges Treffen ist also meist nicht möglich. Sie können aber mit der Person telefonieren, um zu schauen, wie man miteinander klarkommt und wie gut die Sprachkenntnisse tatsächlich sind.

Wie kann ich sichergehen, dass Standards in der Pflege und Betreuung eingehalten werden?

Frederic Seebohm: Standards gibt es nur für ausgebildete Pflegekräfte und da wir es bei den sogenannte 24-Stunden-Pflegekräften nicht mit ausgebildeten Pflegekräften zu tun haben, gelten auch keine Standards. Sie können sich als Familie oder Freund des Pflegebedürftigen Fortbildungen, Referenzen und Zeugnisse früherer Kunden zeigen lassen. Wenn die Betreuungsperson da ist, können Sie einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen. Der erhält dann die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Grundpflege, die die Betreuungsperson leistet, auch sachgerecht durchgeführt wird.

Wie viel Sicherheit kann mir eine Vermittlungsagentur geben, wenn ich die Betreuungskraft über sie beschäftige? Was passiert beispielweise, wenn die Betreuungsperson kurzfristig ausfällt?

Frederic Seebohm: Wenn die Betreuungsperson ausfällt, aufgrund von Krankheit, Unfall, Urlaub oder auch, weil sie einfach keine Lust mehr hat — das kommt leider sehr häufig vor — dann beschafft die Vermittlungsagentur eine Ersatzperson. Bei der Familie bleibt immer ein gewisses Risiko, dass die Betreuung schlagartig ausfällt. Möglicherweise muss dann eine Kurzzeitpflege eingeplant werden. Eine Vermittlungsagentur wird Ihnen eine ununterbrochene Präsenz in der Regel nicht garantieren können. Das ist organisatorisch nicht möglich.

Welche Dokumente muss ich prüfen, bevor ich eine Betreuungskraft engagiere?

Frederic Seebohm: Das Wesentliche, was sich Familien anschauen müssen, ist der Vertrag, den sie schließen – entweder mit der Betreuungsperson selbst, wenn es sich um eine gewerbetreibende handelt, oder aber den Dienstleistungsvertrag mit einem Entsendeunternehmen aus Osteuropa, welches die Betreuungsperson schickt. Im zweiten Fallen sollten Sie sich die A1-Bescheinigung vorlegen lassen, um sicher zu sein, dass die Person in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Diese Bescheinigung beweist, dass eine Person im dortigen Kranken- und Rentenversicherungssystem registriert ist. Wenn die Betreuungskräfte selbständige Gewerbetreibende sind, lassen Sie sich die Haftpflichtversicherung vorlegen. Damit Sie bei Schäden abgesichert sind, welche die Person verursacht.

Für viele sind die Sprachkenntnisse der Betreuungskraft ein wichtiges Auswahlkriterium. Wie kann man die Deutschkenntnisse einer 24-Stunden-Betreuungskraft nachweisen?

Frederic Seebohm: Kreative Formulierungen wie „überdurchschnittlich gut“ helfen nicht weiter, weil sie subjektiv sind. Bestehen Sie also besser darauf, dass der Sprachstand entsprechend den Vorgaben des europäischen Referenzrahmen für Sprachen eingeordnet wird, also von A1 für Anfänger bis C2 für annähernd muttersprachliche Kenntnisse. Der europäische Referenzrahmen beschäftigt sich allerdings mit vier Dimensionen: Sprechen, Lesen Verstehen und Schreiben. Für unsere Branche spielen Lesen und Schreiben keine Rolle. Es muss genügen, dass die Betreuungskraft spricht und versteht.

Wie werden freie Zeiten und Urlaub für die sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte geregelt?

Frederic Seebohm: Die Betreuer können natürlich nicht Tag und Nacht arbeiten kann. Entweder wird am Tag oder in der Nacht gearbeitet. Beides geht nicht. Jeder braucht Zeiten, um wieder zu Kräften zu kommen.

Bei Arbeitnehmern in einem Angestelltenverhältnis gelten sämtliche Schutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechtes. Das heißt, die Betreuungskräfte haben Anspruch auf Urlaub. Sie haben in der Regel eine 40- bis 48-Std-Woche und können die Stunden verteilen. Die Betreuungskraft braucht mindestens einen freien Tag pro Woche. Arbeitgeber müssen arbeitsfreie Zeiten gewährleisten. Für Familien heißt das, dass sie überlegen müssen, wer die Betreuungskraft dann vertritt. Arbeitsrechtlich ist das eine Herausforderung, auf die sich Familien gut vorbereiten sollten.

Gewerbetreibende haben vertraglich keinen Urlaub, sondern arbeitsfreie Zeiten. Das heißt, sie sind vertraglich zu bestimmten Zeiten und Dienstleistungen verpflichtet. Diese Zeiten sind Verhandlungssache.

Wie lange bleiben die „24h“-Betreuungskräfte in den Haushalten?

Frederic Seebohm: Es gibt Einsatzzeiten, die dauern vier Wochen und es gibt welche, die dauern ein halbes Jahr. Typischerweise liegen sie bei zwei bis drei Monaten. Das hängt auch von der Jahreszeit ab. Wenn Weihnachten bevorsteht, möchten die Betreuungspersonen meist zuhause bei ihren Familien sein, das ist ja ganz verständlich.

Was passiert, wenn die Chemie zwischen der sogenannten 24-Stunden-Betreuungskraft und dem Pflegebedürftigen nicht stimmt? Welche Möglichkeiten haben Familien, die Betreuungskraft wieder „loszuwerden“ und welche Möglichkeiten hat die Betreuungskraft, vorzeitig abzubrechen?

Frederic Seebohm: Das ist ein sehr ungleiches Machtverhältnis. Die Betreuungsperson kann jederzeit gehen und tut das faktisch auch. Dagegen können Sie als Familie oder Angehöriger des Pflegebedürftigen nichts tun. Also wenn die Chemie nicht stimmt und die Betreuungsperson sich nicht willkommen und schlecht behandelt fühlt, dann geht sie eben wieder. Und zwar sehr schnell, denn es gibt genug andere Haushalte in Westeuropa, die ebenfalls eine Betreuungsperson suchen.

Wenn Sie sich als Familie trennen möchten, haben Sie die Schwierigkeit, schnell eine neue Betreuungsperson finden zu müssen. Dann ist es wertvoll, eine Vermittlungsagentur an der Seite zu haben. Mit der ist in aller Regel vereinbart, dass die Familie die Betreuungsperson ohne Begründung austauschen kann. Das dauert dann natürlich einige Tage. Alle Beteiligten möchten, dass es zwischen den Menschen harmoniert. Und wenn das nicht der Fall ist, dann hat auch die Vermittlungsagentur ein Interesse daran, dass es zu einem Austausch kommt.

Wo liegen die Grenzen des Tätigkeitsgebiets einer sogenannten 24-Stunden-Betreuungskraft? Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen man der Betreuungskraft zu Unrecht Aufgaben aufgetragen hat?

Frederic Seebohm: Das gibt es leider schon, zum Beispiel in Mehrgenerationen-Haushalten. Ein Klassiker ist, die Wäsche des Sohnes noch eben mitzuwaschen oder doch bitte auch noch die Küche der Schwiegertochter sauber zu machen. Das ist aber in aller Regel durch den Vertrag ausgeschlossen. Darin steht explizit, dass sich die Betreuungsperson oder das Entsendeunternehmen verpflichtet, sich um die zu betreuende Person zu kümmern. Und eben nur um diese.

Außerdem gibt es eine Grenze, was die Pflege angeht: Seriöse Unternehmen legen Wert darauf, dass die Betreuungsperson nur Grundpflege leistet und keine Behandlungspflege. Die medizinische Behandlungspflege (wie zum Beispiel Injektionen bei Diabetes) darf aus Versicherungsgründen nur der ambulante Pflegedienst ausführen.

Die Kombination aus sogenannter 24-Stunden-Betreuung und dem ambulanten Pflegedienst klingt wie die perfekte Mischung.

Frederic Seebohm: Sie ist sogar ideal. Als Familie schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe:

  • Die Betreuungsperson aus dem Ausland wird pflegefachlich beaufsichtigt.
  • Es gibt eine Art Nothilfe, wenn sich beispielsweise der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlechtert: Der Pflegedienst kann dann reagieren und gegebenenfalls Anweisungen geben. Ich schließe damit eine enorme Sicherheitskomponente mit ein.
  • Zudem kann ich sicherstellen, dass die Betreuungsperson eben nicht in die Behandlungspflege hineingerät.
  • Durch die Kombination entlaste ich die Betreuungsperson psychisch. Sie hat eine kundige, neutrale Instanz als Hilfsperson an der Seite. Die unterstützt, gibt Ratschläge, zeigt Handgriffe und leitet gegebenenfalls an.

Der Nachteil: Die Kombination aus der sogenannte 24-Stunden-Betreuung und dem ambulanten Pflegedienst ist teurer. Die Leistung des ambulanten Dienstes, und sei es auch nur einmal in der Woche ein Kontrollbesuch, muss die Familie zusätzlich bezahlen. Sie wird zwar als Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet, aber das wird dann anteilig vom Pflegegeld abgezogen.

Sind Ihnen viele Fälle bekannt, bei denen die Betreuung in der häuslichen Gemeinschaft gut geklappt hat und vielleicht sogar richtig gute Gemeinschaften daraus geworden sind?

Frederic Seebohm: Ja, etliche. Die Betonung liegt aber auf „geworden“. Ich kenne viele, die wirklich froh und glücklich GEWORDEN sind. Am Anfang ist das oft kein Spaß. Niemand findet es lustig, wenn plötzlich eine wildfremde Person nicht nur in meiner Häuslichkeit auftaucht, sondern auch bis zu meinem Intimbereich vordringt. Ich habe aber schöne Beispiele vor Augen, in denen die Familien und insbesondere die Betreuungsbedürftigen regelrecht aufblühen und Ängste verlieren, einfach weil sie zuhause wohnen bleiben können. Und nach und nach entwickelt sich auch eine Beziehung zwischen der Betreuungskraft und der pflegebedürftigen Person. Man lernt sich mit der Zeit schätzen.

Haben Sie noch ein paar Tipps für unsere pflege.de-Leser zur Beschäftigung von Betreuungskräften aus dem Ausland?

Frederic Seebohm: Ja! Folgende drei Dinge haben sich meiner Erfahrung nach am meisten bewährt:

  1. Die Betreuungsperson muss sich wirklich wohlfühlen.
    Ich muss sie so behandeln, wie ich auch gute Freunde behandeln würde: mit Wertschätzung, Freundlichkeit, Liebenswürdigkeit. Und das, indem ich nicht knauserig bin, sondern dankbar.
  2. Machen Sie sich bewusst, dass die Betreuungsperson auch nur ein Mensch ist.
    Sie kann nicht mehr leisten, als Sie selbst auch. Das heißt: keine „24h“-Betreuung im wörtlichen Sinn. Letztlich kann jeder nur sieben bis acht Stunden am Tag arbeiten. Und die darf ich nicht zerstückeln auf 24 Stunden. Die Betreuungsperson braucht eine ausreichende Nachtruhe. Wenn sie jede Nacht dreimal aufstehen muss und ich als Kunde dann erwarte, dass sie tags darauf fröhlich und munter ihren Dienst erfüllt, dann kann ich nur sagen: Das ist Selbstbetrug!
  3. Erwarten Sie nicht zu viel von den Sprachkenntnissen.
    Meistens ist es ohnehin so, dass es vielmehr auf das Herz ankommt und nicht auf die Sprache. Das heißt: Wenn die Betreuungsperson eine liebevolle Grundhaltung gegenüber alten, kranken und schwachen Menschen hat, dann ist das viel wichtiger als ausgezeichnete Deutschkenntnisse.

Vielen Dank für die spannenden Einblicke und Ihre Zeit!

 

Mehr zum Thema 24-Stunden-Betreuung im pflege.de-Magazin:

Interview
So können Sie eine 24-Stunden-Betreuung finanzieren
Erstelldatum: 9102.60.11|Zuletzt geändert: 5202.80.91
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Interview

Was kostet die 24-Stunden-Betreuung?

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Anna Huber
Im Interview
Anna Huber
Gesundheitsmanagerin

Anna Huber ist Pflege- und Gesundheitsmanagerin bei pflege.de.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung nicht auf direktem Weg. Doch es gibt Leistungen, die Sie bei der Kasse abrufen können und die Sie dann für die Finanzierung der 24-Stunden-Kraft verwenden dürfen. Und das können mehrere Hundert Euro im Monat sein. Pflege-Expertin Anna Huber erklärt, wie das funktioniert.

Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege

Frau Huber, auf welche Kosten müssen sich Familien einstellen, wenn sie eine sogenannte 24-Stunden-Pflege für ihren Angehörigen organisieren möchten?

Anna Huber: Grundsätzlich können sie für eine sogenannte 24-Stunden-Pflege mit einem monatlichen Betrag ab 2.300 Euro rechnen. Darin sind alle Kosten enthalten, die diese Betreuungskraft ausmachen.

Wie setzen sich diese Kosten zusammen?

Anna Huber: Wird die Person nach deutschem Recht über das sogenannte Entsendemodell angestellt, fällt zum einen die Vergütung für die betreuende Person selbst an. Diese entspricht in der Regel dem Mindestlohn. Je besser die Deutschkenntnisse der Betreuungsperson sind, desto teurer wird es. Dann wird noch eine Gebühr an die Vermittlungsagentur gezahlt. Außerdem fallen Kosten für die Anreise an.

Was macht die Vermittlungsagentur genau?

Anna Huber: Sie findet die passende Betreuungsperson und regelt das Vertragliche. Außerdem ist sie Ansprechpartnerin bei Problemen – zum Beispiel dann, wenn die Betreuungskraft wegen Krankheit kurzfristig ausfällt.

Gibt es feste Tagessätze für „24h“-Betreuungskräfte, an denen sich Familien orientieren können?

Anna Huber: Meistens wird mit monatlichen Pauschalen oder Wochensätzen gearbeitet. Anders ist das, wenn die Betreuungskraft nur für einige Tage, zum Beispiel im Rahmen der Verhinderungspflege, eingesetzt wird.

Gibt es „versteckte Kosten“ für sogenannte 24-Stunden-Kräfte, auf die Familien achten sollten?

Anna Huber: Die An- und Abreisekosten der Betreuungskraft sind häufig ein Thema. Die Person reist an, um die Versorgung zu beginnen und fährt nach etwa drei Monaten wieder nach Hause. Nach einer Auszeit reist sie dann später erneut an. Manche Anbieter listen diese Kosten extra auf. Oft sind sie aber auch im Gesamtpaket enthalten. Das ist dann so etwas wie eine Service-Pauschale. Mein Tipp an Familien: Achten Sie darauf, dass alle Kosten für die sogenannte 24-Stunden-Kraft Posten für Posten aufgelistet werden.

Woher wissen die Familien, dass dann keine weiteren Mehrkosten auf sie zukommen?

Anna Huber: Ich würde Familien empfehlen, immer noch einmal konkret nachzufragen, zum Beispiel ob Reisekosten enthalten sind. Ausgaben für Kost und Logis sollten Sie übrigens auch bedenken. Die tauchen nicht auf der Rechnung mit auf, aber es wohnt eben eine Person mehr mit im Haus, die isst, trinkt, duscht und Heizkosten verursacht. Und diese Kosten müssen auch voll von der Familie getragen werden.

Tipp
So berechnen Sie den Eigenanteil für eine 24-Stunden-Betreuung

In unserem Ratgeber haben wir anhand eines Beispiels den monatlichen Eigenanteil für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung berechnet. 

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung?

Anna Huber: Grundsätzlich wird die Betreuungskraft nicht direkt von der Pflegekasse bezahlt. Man hat aber die Möglichkeit, die Betreuungskraft teilweise über das Pflegegeld zu finanzieren. Wenn die Pflege innerhalb der Familie gelöst wird, besteht Anspruch auf Pflegegeld, womit pflegende Angehörige entschädigt werden. Und dieses Geld können Familien für die Betreuungskraft verwenden. Im Prinzip können sie völlig frei entscheiden, welche Form der Versorgung oder Hilfestellung sie mit dem Pflegegeld bezahlen möchten.

Das Pflegegeld können Familien für die Betreuungskraft verwenden.
Anna Huber

Kann man zusätzlich zu einer „24h“-Betreuung einen ambulanten Pflegedienst beauftragen?

Anna Huber: Ja, das ist natürlich möglich. Dann werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen als sogenannte Kombinationsleistung miteinander verrechnet. Der ambulante Pflegedienst rechnet die Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Restbetrag wird von der Pflegekasse als Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Das heißt, dass das Pflegegeld reduziert wird?

Anna Huber: Richtig. Pflegegeld wird also dann nur noch anteilig gewährt. Grundsätzlich ist es für viele Familien sinnvoll, die Leistungen zu kombinieren – vor allem, wenn der Pflegebedürftige mit einer „24h“-Betreuung allein lebt und Angehörige nicht vor Ort sind. Viele Betreuungskräfte haben keine Pflegeausbildung.

Info
Wann bekomme ich Pflegegeld, wann Kombinationsleistung?

Wenn eine Person mit anerkanntem Pflegegrad zuhause gepflegt und keine professionelle Hilfe wie bspw. ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird, dann wird das volle Pflegegeld ausgezahlt. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Sobald professionelle Hilfe eingebunden wird, kann eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragt werden. Dann wird zuerst die Leistung des ambulanten Pflegedienstes als Sachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Pflegesachleistung ist also zweckgebunden. Danach wird der Restbetrag an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Er kann frei darüber entscheiden, wofür er das Geld ausgibt.

Gibt es neben dem Pflegegeld weitere Möglichkeiten, die sogenannte 24-Stunden-Pflege zu finanzieren?

Anna Huber: Ja, Familien können weitere Leistungen der Pflegekasse nutzen, um die Kosten für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung zu decken:

Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Für die Finanzierung einer „24h“-Kraft lässt sich der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen.

Bonus
Verhinderungspflege-Antrag leicht gemacht
  • Vorgefertigtes Formular zum einfachen Ausfüllen
  • Ausfüllen, ausdrucken, versenden – fertig!

Entlastungsbetrag: Außerdem besteht die Möglichkeit, 131 Euro im Monat Entlastungsbetrag zu nutzen. Mit diesen 131 Euro könnte man zum Beispiel eine stundenweise Betreuung finanzieren, etwa für die Zeit, in der die „24h“-Betreuungskraft frei hat.

Beachten Sie, dass diese Ersatzbetreuung ein abrechnungsfähiger Anbieter sein muss. Abrechnungsfähig bedeutet, dass zum Beispiel der ambulante Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat.

Tipp
Pflegekosten von der Steuer absetzen

Sie können am Ende eines Steuerjahres die Kosten für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung als Pflegekosten von der Steuer absetzen. So lassen sich die Endkosten nochmal um ein paar Hundert Euro reduzieren.

Müssen Familien die Belege für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung bei der Pflegekasse einreichen?

Anna Huber: Nein, bei der Pflegekasse müssen Sie die Kosten nicht einreichen. Entweder bekommen sie das Pflegegeld ausgezahlt oder die Kombinationsleistung. Die Kasse hat direkt nichts damit zu tun.

Darf eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft auch medizinische Behandlungspflege durchführen?

Anna Huber: Nein. Medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung nach SGB V. Sie wird komplett von der Krankenkasse finanziert und darf nur von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden.

Die „24h“-Betreuungskraft hat in der Regel nichts mit Medikamenten zu tun, sie darf sie streng genommen nicht einmal in die Hand nehmen. Die medizinische Behandlungspflege wird komplett von der Krankenkasse übernommen und nicht von der Pflegekasse. Das bedeutet, die Kosten für die medizinische Behandlungspflege werden nicht von den Kombinationsleistungen abgezogen.

Können Sie das an einem Beispiel erklären?

Anna Huber: Gern! Nehmen wir an, der Pflegedienst kommt morgens und hilft der pflegebedürftigen Person zusammen mit der „24h“-Betreuungskraft beim Duschen. Diese Leistung wird von der Pflegekasse bezahlt und damit von der Kombinationsleistung abgezogen.

Tipp
So erhalten Sie mehr Kombinationsleistung

Um am Ende des Monats mehr von der Kombinationsleistung zu haben, sollten Sie sich darüber informieren, welche Leistungen als medizinische Behandlungspflege abgerechnet werden können.

Danach hilft der ambulante Dienst dem Pflegebedürftigen, seine Kompressionsstrümpfe anzuziehen. Diese Leistung übernimmt die Krankenkasse. Das heißt, die Kosten dafür werden nicht von der Kombinationsleistung abgezogen. Wichtig ist, dass sich die Betroffenen für die erforderliche Behandlungspflege eine Verordnung vom Arzt ausstellen lassen.

Frau Huber, vielen Dank für das Gespräch!

 

 

Erstelldatum: 0202.70.7|Zuletzt geändert: 5202.80.31
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