Teilstationäre Pflege: Definition
Tages- und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege. Das heißt, die Pflege findet hauptsächlich zuhause statt, aber die pflegebedürftige Person wird tageweise oder nachtweise in einer Einrichtung versorgt. (1)
Die teilstationäre Pflege ist also ein Angebot für Menschen, die zuhause gepflegt werden. Sie dient vor allem der Entlastung von Pflegenden und kann eine wichtige Hilfe sein, um Beruf und häusliche Pflege miteinander zu vereinbaren.
Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 einen Teil der Kosten. Hierbei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld steht Ihnen zur Verfügung. Die Leistung der Pflegeversicherung umfasst auch die Kosten für die Beförderung zur Einrichtung und zurück. (1)
Tagespflege: Konzept & Angebot
Eine gute Tagespflege entlastet nicht nur pflegende Angehörige, sondern bietet pflegebedürftigen Personen attraktive Beschäftigungen und angemessene Aktivitäten. Sofern möglich, sollte auch der soziale Austausch zwischen den Anwesenden gefördert werden. (2)
Jede Tagespflege-Einrichtung gestaltet ihr eigenes Betreuungskonzept individuell. Aber meistens finden sich darin folgende Angebote:
- Mahlzeiten: Mittagessen und Nachmittagskaffee, manchmal auch Frühstück oder Abendessen
- Pflegerische Unterstützung: Zum Beispiel beim Toilettengang, oft auch Behandlungspflege
- Gruppenaktivitäten: Gymnastik, Gedächtnistraining, gemeinsames Zeitunglesen, Kochen, Spiele, Singen, Spaziergänge oder Ausflüge
- Möglichkeiten zur Einzelbeschäftigung
Besonders sinnvoll ist eine Tagespflege, wenn eine pflegebedürftige Person zuhause unter Einsamkeit leidet. Und natürlich auch dann, wenn jemand dauerhafte Betreuung und Unterstützung braucht, die zuhause gar nicht geleistet werden kann.
Tagespflege bei Demenz
Besonders Menschen mit einer Demenzerkrankung brauchen ab einem gewissen Zeitpunkt dauerhafte Betreuung und Beschäftigung. Ansonsten drohen Gefahren für die Person selbst, aber auch für ihr Umfeld. Und ohne Beschäftigung nimmt bei vielen die innere Unruhe und damit der Leidensdruck zu.
Viele Tagespflege-Einrichtungen sind auf diese besonderen Herausforderungen vorbereitet. Es gibt sogar spezielle Tagespflege-Einrichtungen nur für Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz. Dort gibt es besonders geschultes Personal und ein angepasstes Betreuungsangebot.
Nachtpflege: Konzept & Angebot
Bei der Nachtpflege geht es oft vor allem darum, pflegebedürftige Personen mit einem gestörten Schlafrhythmus zu betreuen. Aber auch die medizinisch-pflegerische Versorgung während der Nacht kann in Nachtpflege-Einrichtungen stattfinden, wenn eine Krankheit das erfordert. (2)
Ein buntes Betreuungsprogramm wie bei der Tagespflege gibt es bei der Nachtpflege nicht. Allerdings stehen für nachtaktive Gäste auch gewisse Beschäftigungen zur Verfügung. Und vor allem müssen Angehörige sich keine Sorgen um die Person machen, denn sie ist in jedem Fall gut versorgt.
Leider gibt es nur wenige Angebote für die Nachtpflege. Wenn Sie allerdings aufgrund der Pflege regelmäßig nachts nicht genug Schlaf bekommen, sollten Sie sich zumindest einmal informieren, ob es in Ihrer Nähe eine Möglichkeit gibt.
Nachtpflege bei Demenz
Ein gestörter Schlafrhythmus, innere Ruhe und Bewegungsdrang gehören zu den häufigsten Symptomen bei einer Demenzerkrankung. Viele Angehörige sehen sich zwar in der Lage, die Betreuung tagsüber sicherzustellen – sie brauchen dafür aber nachts einen erholsamen Schlaf.
Und das geht oft nur, wenn die pflegebedürftige Person die Nächte in einer Nachtpflege-Einrichtung verbringt. Das wissen zum Glück auch die Anbieter: Die meisten Einrichtungen sind auf die besonderen Herausforderungen im Umgang mit demenzerkrankten Personen eingestellt.
Vor- und Nachteile von Tagespflege und Nachtpflege
Beide Formen der teilstationären Pflege können eine große Entlastung für Pflegende sein. Aber sie passen nicht zu jeder pflegebedürftigen Person und auch nicht zu jeder Pflegesituation. Unsere Pro und Contra Liste soll Ihnen bei der Entscheidung helfen.
Kosten für die teilstationäre Pflege
Die Kosten für Tagespflege oder Nachtpflege variieren je nach Region und Anbieter. Sie liegen in der Regel insgesamt zwischen 60 und 110 Euro pro Tag.
Die Kosten für Tagespflege oder Nachtpflege setzen sich immer aus unterschiedlichen Kostenanteilen zusammen. Manche davon können Sie mit Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren, andere nicht. Es ist also hilfreich zu verstehen, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Kostenanteile bei Tages- und Nachtpflege
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Fahrtkosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Kosten für Pflege und Betreuung
Der größte Kostenpunkt ist immer die Pflege und Betreuung. Das sind größtenteils Kosten für das Personal, aber auch für benötigte Materialien. Für diesen Kostenanteil können Sie die Leistung der Pflegeversicherung nutzen. (1)
Fahrtkosten
Die Beförderung zur Einrichtung und nach Hause wird auch von der jeweiligen Einrichtung organisiert. Dabei werden entsprechende barrierefreie Fahrzeuge genutzt. Auch für diesen Kostenanteil können Sie die Leistung der Pflegeversicherung nutzen. (1)
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden oft auch „Hotelkosten“ genannt. Aus Sicht der Pflegeversicherung sind das keine pflegebedingten Kosten, denn eine Unterkunft und Verpflegung braucht jeder – ob pflegebedürftig oder nicht. Die Kosten trägt also die pflegebedürftige Person selbst.
Investitionskosten
Bei den Investitionskosten geht es um den Erhalt und Ausbau der Räumlichkeiten. Auch diesen Kostenanteil muss die pflegebedürftige Person tragen.
Voraussetzung & Finanzierung
Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Tagespflege und Nachtpflege bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Dieser steigt mit dem Pflegegrad. Mit diesem Betrag können allerdings nur die Kosten für Pflege und Betreuung sowie die Fahrtkosten finanziert werden. (1)
Dafür gelten diese Voraussetzungen:
- Mindestens Pflegegrad 2
- Häusliche Pflege (nicht vollstationär im Pflegeheim)
- Die teilstationäre Pflege stärkt, ergänzt oder ermöglicht die häusliche Pflege
Zusätzliche Kosten und vor allem auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Dieser beträgt, unabhängig vom Pflegegrad, 131 Euro monatlich und steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Leistung nach Pflegegrad
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Höchstbeträge für die Finanzierung der teilstationären Pflege zur Verfügung. (1) Wenn Sie den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen möchten, dürfen Sie diesen natürlich nicht anderweitig verplanen.
Pflegeleistungen für die teilstationäre Pflege:
- Pflegegrad 1: Nur der Entlastungsbetrag für alle Kosten
- Pflegegrad 2: 721 Euro + Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro + Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro + Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro + Entlastungsbetrag
Teilstationäre Pflege als Verhinderungspflege abrechnen
Die Verhinderungspflege ist ein jährliches Budget für eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson einmal ausfällt. Wenn Sie einen solchen Ausfall mit der Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflege kompensieren, können Sie unter Umständen die Kosten dafür als Verhinderungspflege abrechnen.
Allerdings können Sie mit der Verhinderungspflege nur Kosten für Pflege und Betreuung finanzieren. Die Kosten für die Beförderung der pflegebedürftigen Person, für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen Sie trotzdem selbst tragen oder den Entlastungsbetrag nutzen. (3)
Tages- & Nachtpflege beantragen
Einen Antrag auf Tagespflege oder Nachtpflege zu stellen ist gar nicht so schwer. Sie stellen den Antrag einfach bei Ihrer Pflegekasse oder Privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Meist stehen dafür auch Formulare zur Verfügung („Antrag auf teilstationäre Pflege“).
Die Formulare bekommen Sie auf Anfrage zugeschickt oder Sie finden diese auf der Webseite Ihrer Pflegeversicherung.
Teilstationäre Pflegeeinrichtung finden
Schwieriger als den Antrag zu stellen, ist es in der Regel, einen Anbieter zu finden, der einen freien Platz hat und Ihren Anforderungen entspricht. Manche Einrichtungen haben sogar Wartelisten, um die vielen Anfragen zu regulieren.
Eine entscheidende Rolle spielt dabei immer die Nähe zum Wohnort. Wichtig ist aber auch, dass die Räumlichkeiten und die Betreuungsangebote der pflegebedürftigen Person gefallen. Viele Einrichtungen bieten „Schnuppertage“ an, damit man das Angebot unverbindlich ausprobieren kann.
Bei Ihrer Pflegeversicherung oder bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie erfahren, wo es in Ihrer Nähe teilstationäre Angebote gibt. Sie müssen aber meistens selbst nachfragen, um herauszufinden, ob dort noch ein Platz frei ist.
Häufig gestellte Fragen
Was ist teilstationäre Pflege?
Tagespflege und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege. Dabei verbringt eine pflegebedürftige Person, die hauptsächlich zuhause gepflegt wird, den Tag oder die Nacht in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Einen Teil der Kosten trägt ab Pflegegrad 2 die Pflegeversicherung.
Was ist Tagespflege?
Bei der Tagespflege verbringt eine pflegebedürftige Person in häuslicher Pflege den Tag in der Tagespflege-Einrichtung. Dort gibt es Mahlzeiten, Beschäftigung, Betreuung und eine pflegerische Grundversorgung. Die Beförderung zur Einrichtung und zurück gehört ebenfalls zur Tagespflege.
Was wird in der Tagespflege gemacht?
Jede Tagespflege hat ein eigenes Betreuungs- und Beschäftigungskonzept. Das setzt sich aus gemeinschaftlichen und Einzelaktivitäten zusammen. Außerdem gibt es in der Tagespflege Mahlzeiten und eine pflegerische Grundversorgung.
Wer hat Anspruch auf Tagespflege?
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, wenn sie überwiegend zuhause gepflegt werden. Der Anspruch steigt mit dem Pflegegrad.
Ist Tagespflege bei Demenz sinnvoll?
Ja, insbesondere dann, wenn die Tagespflege-Einrichtung auf Menschen mit kognitiven Einschränkungen spezialisiert ist. Dann gibt es dort entsprechend geschultes Personal und eine angepasste Betreuung.
Was kostet die Tagespflege?
Die Kosten für eine Tagespflege liegen etwa zwischen 60 und 110 Euro. Sie setzen sich aus unterschiedlichen Kostenteilen zusammen, die Sie zum Teil über die Pflegeversicherung finanzieren können.
Wer bezahlt die Tagespflege?
Die unterschiedlichen Kostenanteile bei der teilstationären Pflege können zum Teil über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Es bleibt allerdings oft ein Eigenanteil, den die pflegebedürftige Person bezahlen muss.
Wird Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen?
Nein, die Tagespflege oder Nachtpflege zu beanspruchen verringert nicht den Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung.
Was ist Nachtpflege?
Bei der Nachtpflege verbringt eine pflegebedürftige Person, die überwiegend zuhause gepflegt wird, die Nacht in einer teilstationären Einrichtung. Üblich ist das bei Personen mit gestörtem Schlafrhythmus oder besonderem medizinischen Bedarf auch in der Nacht.
Wer bietet Nachtpflege an?
Reine Nachtpflege wird eher selten angeboten. Manche Pflegeheime bieten allerdings sogenannte „eingestreute Nachtpflege“ an. Das heißt, die Betten für die Nachtpflege-Gäste sind Teil des vollstationären Pflegeheims.