Pflegeberufegesetz

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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die Ausbildung für Pflegefachkräfte grundlegend reformiert, um diese an die aktuellen pflegerischen Herausforderungen anzupassen und ansprechender für den zukünftigen Nachwuchs zu gestalten. pflege.de erklärt, wie die reformierte Pflegeausbildung aussieht und was die Änderungen bedeuten.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe des Pflegeberufegesetzes

Durch die sinkenden Nachwuchszahlen in der Pflege und der immer größer werdenden Anzahl an pflegebedürftigen Menschen mit zum Teil komplexen Erkrankungen wie Demenz oder Diabetes Typ 2 entsteht ein Ungleichgewicht zwischen dem Versorgungsbedarf pflegebedürftiger Menschen und dem pflegerischen Angebot.

Die Politik möchte die Qualität der pflegerischen Ausbildung stärken und den Beruf für junge Menschen attraktiver machen, um die Anzahl an Berufsanfängern wieder zu steigern. Da die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bereits jetzt viele Schnittpunkte haben, werden diese zukünftig zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt.

Was ist das Pflegeberufegesetz?

Das wichtigste Ziel des Pflegeberufegesetzes ist es, die Qualität und Attraktivität der pflegerischen Ausbildung zu stärken. Dazu werden zwei Gesetze zu einem zusammengeführt: das Gesetz der Altenpflege und das der Krankenpflege. Früher gab es drei Bereiche.

Altes Modell der Pflegeausbildung:

  • Altenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Mit dem Pflegeberufegesetz gibt es nur noch eine generalistische Ausbildung mit der Möglichkeit von Vertiefungsbereichen. Zudem wurde ein neues Pflegestudium eingeführt, das mehr Wissenschaft in die Praxis bringen soll.

Das Wichtigste in Kürze: Das Pflegeberufegesetz

  • Zusammenführung der Ausbildung für Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege seit dem 01.01.2020
  • Neue Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“
  • Abschaffung des Schulgelds für die Altenpflege
  • Steigerung der Ausbildungsqualität durch Mindestanforderungen an Pflegeschulen
  • Anerkennung der Ausbildung in allen EU-Mitgliedsstaaten
  • Einführung eines neuen Pflegestudiums

 

Grundlagen der reformierten Pflegeausbildung

Neue Pflegeausbildung ab 2020: Die neue pflegerische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz wird ab dem 01. Januar 2020 angeboten. Angehende Pflegekräfte werden dann mindestens zwei Jahre gemeinsam ausgebildet und können sich Ende des zweiten Lehrjahres entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortführen oder einen von zwei Vertiefungsbereichen in der praktischen Ausbildung wählen möchten.

Vertiefungsbereiche: Dabei gibt es die Möglichkeiten, sich auf die Pflege alter Menschen oder auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu spezialisieren. Bei der generalistischen Lehre wird mit der bestandenen Abschlussprüfung nach drei Jahren die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“ erworben.

Spezielle Abschlüsse: Auszubildende mit Vertiefungsbereichen können spezielle Abschlüsse erreichen.

Info
Notwendigkeit gesonderter Abschlüsse: Prüfung nach sechs Jahren

Ob die gesonderten Abschlüsse tatsächlich dauerhaft notwendig sind, wird der Gesetzgeber sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes prüfen.

Pflegeberufegesetz: Neue Pflegeausbildung auf einen Blick

Dauer Berufsabschluss
Generalistische Ausbildung drei Jahre generalistisch Pflegefachfrau/-mann
Vertiefung in der Pflege alter Menschen zwei Jahre generalistisch, ein Jahr Vertiefung Altenpfleger/-in
Pflegefachfrau/-mann
mit Vertiefung Altenpflege
Vertiefung in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zwei Jahre generalistisch, ein Jahr Vertiefung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
Pflegefachfrau/-mann
mit Vertiefung Kinderkrankenpflege
Info
Pflegehelferausbildung wird durch Zwischenprüfung anerkannt

Am Ende des zweiten Lehrjahres ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese zu bestehen ist nicht notwendig, um die Ausbildung fortzuführen. Mit dem Bestehen der Prüfung wird dem Auszubildenden aber die Pflegehelferausbildung anerkannt.

 

Ausbildungsvoraussetzungen nach dem neuen Pflegeberufegesetz

Die reformierte Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist allen Personen mit einer mittleren Reife zugänglich.

Sollten Anwärter auf die Pflegeausbildung einen Hauptschulabschluss haben, können sie vorher eine mindestens einjährige Assistenz- oder Pflegehelferausbildung absolvieren und anschließend die Pflegeausbildung beginnen.

Die abgeschlossene Pflegehelferausbildung wird anerkannt und angerechnet, sodass in der generalistischen Ausbildung nicht die vollständige Ausbildungszeit durchlaufen werden muss.

Neuer Ausbildungsverlauf durch das Pflegeberufegesetz

Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung: Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Umsetzung des aktuellen Pflegeberufegesetzes im Detail und legt die konkreten Inhalte fest. Mit der Verordnung wird geregelt, dass die Ausbildung den Unterricht in den Pflegeschulen sowie Praxiseinsätze umfasst. In diesen Einsätzen lernen die Auszubildenden, ihr Wissen aus der Theorie, beispielsweise zur Grundpflege, Wundversorgung oder Techniken zur Mobilisation, umzusetzen. Auch der Umgang mit Hilfsmitteln wie Hebehilfen oder einem Rollstuhl wird durch die Verbindung von Theorie und Praxis geübt.

Durch die Generalisierung der Ausbildung müssen alle Auszubildende jeden der drei Bereiche (Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege) einmal durchlaufen. Das bietet den Vorteil, auch nach der Ausbildung zwischen den Bereichen wechseln zu können.

Die genauen Rahmenausbildungs- und Rahmenlehrpläne erarbeitet eine Fachkommission. Folgende Praxiseinsätze sind bereits festgelegt (Stand 1. August 2019):

1. Ausbildungsjahr und 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
Einsatz beim Träger (400 Std.)

Krankenhaus (400 Std.)

Pflegeheim (400 Std.)

Ambulante Pflege (400 Std.)

Kinderheilkunde (120 Std.)

Psychiatrie (120 Std.)

Vertiefung (500 Std.)

Freie Verfügung (80 Std.)

Wichtiger Hinweis

Sollte die Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflege noch vor 2020 begonnen werden, können Auszubildende diese bis Ende 2024 gemäß den alten Regelungen abschließen.

Neues Pflegeberufegesetz: Vorteile der neuen generalistischen Ausbildung

Welche Vorteile bietet die neue Ausbildung und inwiefern kann die Reform den Beruf für junge Menschen attraktiver machen?

  • Abschaffung des Schulgeldes
    Eine wesentliche Regelung des neuen Gesetzes ist die Abschaffung des Schulgeldes für die (Altenpflege-)Ausbildung. Bisher fiel dieses für angehende Altenpfleger an und stellte eine wesentliche Hürde für viele Auszubildende dar. Stattdessen setzt sich die Politik nun für eine angemessene Vergütung der Auszubildenden ein, die zusätzlich die Attraktivität der Lehre stärken soll.
  • Mehr Flexibilität
    Die neue Ausbildung wird in zweierlei Hinsicht flexibler: Einerseits wird der Berufsabschluss automatisch in anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt, andererseits haben die Auszubildenden die Chance, einen Einblick in verschiedene Praxisbereiche zu erhalten und später in diesen zu arbeiten. Sollte beispielsweise eine Vertiefung im Bereich Altenpflege gemacht worden sein, heißt das nicht, dass zwangsläufig eine Anstellung in diesem Berufsfeld angetreten werden muss.
  • Verbesserte Ausbildungsqualität
    Die Qualität der Ausbildung wird durch höhere Mindestanforderungen an Pflegeschulen verbessert. Gemäß dem Pflegeberufegesetz müssen Lehrkräfte und Schulleitungen fortan ein bestimmtes Qualifikationsniveau nachweisen, welches eine qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Fachbereichen sichern soll. Außerdem werden durch das neue Pflegeberufegesetz spezielle Aufgaben festgelegt, die ausschließlich durch Pflegekräfte zu erfüllen sind. Hierzu gehört zum Beispiel die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Koordination des Pflegeprozesses. Dadurch soll das Berufsbild der Pflegekräfte aufgewertet und die speziellen Kompetenzen der Pflegekräfte hervorgehoben werden.

Pflegeberufegesetz: Der duale Studiengang Pflege / Bachelor in der Pflege

Neben der reformierten Ausbildung wird ein neuer Pflegestudiengang eingeführt, der Wissenschaft und Praxis stärker miteinander verknüpfen soll. Die Studierenden haben während des Studiums sowohl Lehrveranstaltungen als auch Praxiseinsätze und erwerben daher nach der bestandenen Abschlussprüfung und Abgabe der Bachelorarbeit zwei Abschlüsse: zum einen die Berufszulassung (wie die abgeschlossene Berufsausbildung), zum anderen den Bachelor. Die Hochschule schließt Kooperationsverträge mit praktisch ausbildenden Einrichtungen ab.

Zugangsvoraussetzungen: Die Zugangsvoraussetzungen zum Studium werden vom jeweiligen Bundesland der Hochschule geregelt. Bei einer bereits abgeschlossenen Pflegeausbildung ist in jedem Fall eine Verkürzung der Studienzeit um die Hälfte möglich.

 

Neues Pflegeberufegesetz: Finanzierung

Die Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes wird über einen Ausbildungsfonds auf Landesebene finanziert. In diesen zahlen sowohl ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Pflegeheime als auch die soziale und private Pflegeversicherung sowie die jeweiligen Länder ein. Die Ausgaben werden auch auf Einrichtungen umgelegt, die nicht selbst ausbilden. Somit sollen Wettbewerbsnachteile für Einrichtungen mit Auszubildenden ausgeschlossen werden.

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Erstelldatum: 9102.80.7|Zuletzt geändert: 3202.11.51
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