Elternunterhalt: Regelungen & Schonvermögen

Ein junges Paar lässt sich zum Thema Elternunterhalt beraten

Wenn die finanziellen Mittel eines pflegebedürftigen Elternteils nicht mehr ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, stellt sich für Sie und Ihre Familie die Frage: Wann und in welchem Umfang sind Sie verpflichtet, Ihre Eltern zu unterstützen? Seit dem 1. Januar 2020 spielt dabei die Einkommensgrenze von 100.000 Euro eine entscheidende Rolle.

pflege.de erklärt Ihnen, unter welchen Voraussetzungen der Elternunterhalt relevant wird, wie er berechnet wird und welche Teile des Einkommens und Vermögens geschützt sind.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Elternunterhalt

Unter Elternunterhalt versteht man die gesetzliche Verpflichtung erwachsener Kinder, für ihre bedürftigen Eltern finanziell einzustehen, wenn sie aus eigener finanzieller Kraft nicht in der Lage sind, die Pflegekosten zu decken. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 1601 und bis Paragraf 1611.

Bevor Sie als Tochter oder Sohn für die Pflegekosten Ihrer Eltern aufkommen müssen, wird zunächst geprüft, ob Sie finanziell dazu in der Lage sind. Ab dem 1. Januar 2020 gilt dafür eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr. (1) Bei einem geringeren steuerlichen Einkommen (Summe der Einkünfte), sind Sie nicht verpflichtet, zu zahlen.

Zur Prüfung der 100.000 Euro-Grenze wird nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und nicht des Schwiegerkindes berücksichtigt.

In diesem Fall kommt der Sozialhilfeträger (Sozialamt) für die Kosten auf. Diese Unterhaltspflicht gilt übrigens auch für Eltern volljähriger pflegebedürftiger Kinder.

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Angehörigen-Entlastungsgesetz: Elternunterhalt ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig, wenn diese nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Bis Ende 2019 mussten Kinder für ihre Eltern aufkommen, wenn sie monatlich über mehr als 1.800 Euro netto (Alleinstehende) beziehungsweise 3.240 Euro netto (Verheiratete) verfügten.(3) (4)

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde der Unterhalt für Verwandte neu geregelt – und Angehörige finanziell entlastet. Die wichtigsten Änderungen seit 1. Januar 2020 sind:

  • Verwandte ersten Grades müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro die Unterhaltskosten für ein Familienmitglied übernehmen, wenn dessen eigenes Vermögen dafür nicht ausreicht. Das Partnereinkommen ist dabei nicht einzubeziehen.
  • Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden also erst für ungedeckte Pflegekosten – wie beispielsweise Heimkosten– herangezogen, wenn ihr Einkommen über der gesetzlichen Grenze liegt.
  • Wer unter 100.000 Euro brutto jährliches Einkommen hat und zusätzlich Vermögen besitzt, ist dennoch nicht unterhaltspflichtig. Mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorhandene Vermögen wie beispielsweise eine Immobilie geschützt.
  • Auch Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern profitieren von dieser Neuregelung. Sie müssen nur für die Unterhalts- oder Pflegekosten ihres Kindes aufkommen, wenn ein Elternteil mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient.
  • Das Einkommen der Schwiegerkinder oder des Ehepartners wird bei der Berechnung des Elternunterhalts nicht berücksichtigt, wenn das Jahresgehalt des unterhaltspflichtigen Kindes unter 100.000 Euro liegt.

Maßgeblich ist dabei immer nur das Einkommen, nicht das Vermögen.

Experten-Tipp zu Elternunterhalt

Ein Blick in Ihren aktuellen Einkommensteuerbescheid klärt, ob Sie zum Elternunterhalt herangezogen werden können. Nach der Auflistung der einzelnen Einkunftsarten wie zum Beispiel Ihr Gehalt (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit), Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte wird eine Summe gezogen. Diese nennt sich „Summe der Einkünfte“. Nur wer hier mehr als 100.000 Euro hat, ohne seinen Partner, kann zum Elternunterhalt herangezogen werden.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht
Info
Unterhaltszahlungen nur an Verwandte ersten Grades

Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte ersten Grades. Es können also nur die Kinder oder Eltern, nicht aber die Enkelkinder zur Unterhaltsfinanzierung verpflichtet werden. Auch für Geschwister, Cousins oder Onkel und Tanten besteht keine gesetzliche Pflicht, Pflegekosten füreinander zu übernehmen.

Elternunterhalt und Schonvermögen

Liegt Ihr Einkommen über 100.000 Euro, so sind Sie mit Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen unterhaltspflichtig. Die Gerichte gewähren jedoch ein sehr großzügiges Schonvermögen. Die Höhe des Schonvermögens beim Elternunterhalt variiert je nach Einzelfall und setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.

Das Schonvermögen dient dazu, den Unterhaltspflichtigen vor finanzieller Überforderung zu schützen und bestimmte Vermögenswerte von der Berechnung der Unterhaltspflicht auszunehmen.(5)

Hauptziele des Schonvermögens:

  • Zum einen soll der Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen gesichert werden,
  • zum anderen soll die Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen nicht gefährdet werden.

Die Regelung soll verhindern, dass das Kind im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, weil alle finanziellen Mittel für den Elternunterhalt aufgebraucht wurden. Grundsätzlich sind alle finanziell verfügbaren Mittel für den Elternunterhalt einzusetzen, wobei das Schonvermögen einen wichtigen Schutz darstellt.

 

Experten-Tipp zu Elternunterhalt

Schonvermögen ist der Notgroschen (je nach Lebensstandard 15.000 bis 30.000 Euro), ein angemessenes Wohneigentum, ein selbstgenutzter PKW und die eigene Altersvorsorge.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht

Berechnung des Schonvermögens für die Altersvorsorge

Der Bundesgerichtshof hat aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2006 eine Formel entwickelt, die auch bei durchschnittlichen Einkommen zu einem Schonvermögen bei der Altersvorsorge von mehreren hunderttausend Euro führen kann.(6)

Info
Formel zur Berechnung des Schonvermögens

Schonvermögen = (5 % des aktuellen Bruttoeinkommens) x (Anzahl der Berufsjahre) x (4 % Durchschnittsverzinsung pro Berufsjahr)

Experten-Tipp für Selbstständige und Spitzenverdiener

Die oben dargestellte Formeln des Bundesgerichtshofs geht von einem Angestellten aus, welcher unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Da hier bereits 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, lässt der BGH nur weitere 5 Prozent für zusätzliche Altersvorsorge zu. Selbstständige können 25 Prozent des Bruttoeinkommens für eine tatsächlich gezahlte Altersvorsorge geltend machen. Dies gilt auch für Angestellte, diese müssen sich jedoch die Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung von 18,6 Prozent anrechnen lassen. Dies ist interessant für Spitzenverdiener und Angestellte mit weiteren Einkunftsarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht

Regelung für Geschwister, Schwiegerkinder und Ehepartner

Haben die Eltern mehrere Kinder, so wird das Bruttojahreseinkommen dieser Kinder für die Unterhaltspflicht nicht zusammengerechnet. Solange keines der Kinder die gesetzliche Einkommensgrenze überschreitet, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt.

Die Situation ändert sich jedoch, wenn ein Geschwisterkind ein Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr hat. In diesem Fall werden zunächst alle Kinder in die Berechnung einbezogen und der Unterhalt anteilig pro Geschwisterkind berechnet. Letztlich ist aber nur das Kind mit dem höheren Einkommen unterhaltspflichtig. Den Anteil des anderen Kindes übernimmt das Sozialamt.(1)

Info
Vermutungsregel: Sozialamt fordert im Einzelfall Einkommensauskunft

Die Möglichkeit des Sozialhilfeträgers, den Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen einzufordern, ist seit Januar 2020 beschränkt. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass das jährliche Bruttoeinkommen der unterhaltsverpflichteten Person die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet. Erst wenn dem Sozialamt Hinweise vorliegen, dass Ihr Einkommen diesen Betrag überschreitet, wird es Sie zur Zahlung auffordern. Gegebenenfalls verlangt das Sozialamt dann mit Hilfe eines Fragebogens eine umfassende Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen.

Experten-Tipp: Anhaltspunkte für höheres Vermögen

Bei welchen Anhaltspunkten das Sozialamt eine umfassende Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen verlangen kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Allgemeine Praxis ist aber, dass der Wohnort (ausgewiesenes Villenviertel) als auch der Beruf ausreichend Anlass geben können, eine solche Auskunft zu verlangen.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht

Elternunterhalt: Regelung für Ehepartner

Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, so ist das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung des Elternunterhalts zu berücksichtigen. Dies geschieht jedoch zugunsten des Unterhaltspflichtigen und seines Partners. Denn der Ehegatten- und Partnerunterhalt hat Vorrang vor dem Elternunterhalt.

Nur der Teil Ihres Einkommens als unterhaltspflichtiges „Kind“, welchen Sie nicht Ihrem Partner zur Verfügung stellen müssen, steht überhaupt für Elternunterhalt zur Verfügung. Um zu berechnen, wie groß der Teil Ihres Einkommens ist, der nach dem Partnerunterhalt für den Elternunterhalt übrig bleibt, müssen Sie auch Angaben zu den Einkünften Ihres Partners machen – auch wenn dieser als „Schwiegerkind“ nicht selbst unterhaltspflichtig ist.

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Elternunterhalt berechnen

Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Das eigene Vermögen wie Wohneigentum spielt dabei keine Rolle und wird für den Elternunterhalt nicht herangezogen.

Zum Einkommen zählt das gesamte steuerliche Einkommen, insbesondere:

  • Bruttolohn aus einer Beschäftigung oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen
  • Gewinn- und Kapitalerträge
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Gratifikationen

 Jedes steuerliche Einkommen ist auch beim Elternunterhalt zu berücksichtigen.

Info
Extrazahlungen zählen zum Einkommen

Bei hohen Sonderzahlungen ist entscheidend, wann diese geflossen sind. Die, die vor Entstehung des Elternunterhaltsanspruchs geleistet wurden, sind unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen, soweit diese verbraucht wurden. Nach Eintritt der Unterhaltspflicht werden sie hingegen, wie Einkommen behandelt.

Experten-Tipp: Abfindungen

Grundsätzlich ist die Abfindung dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes hinzuzurechnen. Das Sozialamt darf die Abfindung nicht hinzurechnen, falls klar ist (zum Beispiel aufgrund einer aufgetretenen Krankheit oder Behinderung), dass das alte Einkommen dauerhaft nicht mehr erzielt werden kann. Die Hinzurechnung ist ebenfalls ausgeschlossen, falls das unterhaltspflichtige Kind sofort eine neue Tätigkeit mit einem gleichwertigen Einkommen findet. In diesem Fall zählt die Abfindung sofort zum Vermögen (BGH, Urteil vom 18.04.2012, Az. XII ZR 65/10).

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht

Der finanzielle Rahmen für die Berechnung des Elternunterhalts wird in drei Schritten ermittelt.

Schritt 1: Ermittlung des durchschnittlichen Nettoeinkommens

Wie viele Jahreseinkommen für den Durchschnitt Ihres Nettoeinkommens berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob Sie selbständig sind oder nicht:

  • Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, ermitteln Sie den Durchschnitt Ihres Nettoeinkommens aus zwölf aufeinander folgenden Monaten vor Eintritt der Unterhaltsbedürftigkeit.
  • Wenn Sie selbstständig sind, ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei bis fünf Jahre maßgeblich. Von dem ermittelten Nettoeinkommen können Sie bestimmte Kosten abziehen.

Schritt 2: Abzugsfähige Kosten

Von Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen dürfen Sie bestimmte Kosten abziehen:

  • Werbungskosten wie Fahrtkosten, für die nach den Leitlinien für Unterhaltszahlungen eine Pauschale von 0,42 Euro pro gefahrenen Kilometer angesetzt wird.
  • Aufwendungen für die allgemeine Krankheitsvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen wie private Krankenversicherungskosten, Zahnimplantate, Heilpraktikerbehandlungen oder Brillen.
  • Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung für Wohneigentum, jedoch bis zur Höhe des berücksichtigungsfähigen Wohnvorteils.(7)
  • Aufwendungen für die private Altersvorsorge bis zu 5 Prozent des Bruttoeinkommens.(8)
  • Kosten für regelmäßige Besuche des Elternteils.(9)

Schritt 3: Berücksichtigung sonstiger Unterhaltspflichten

Berücksichtigt werden auch andere Unterhaltspflichten, die Sie gegenüber Ihrem Ehegatten und eigenen Kindern haben. Diese Verpflichtungen gehen dem Elternunterhalt vor.(10) Diese Schritte sind wichtig, um Ihr unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen zu ermitteln und Ihre Unterhaltspflicht richtig zu berechnen.

Info
Leitlinien für Unterhaltszahlungen

Die „Leitlinien für Unterhaltszahlungen“ sind Empfehlungen der Obergerichte in Deutschland zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Ihr Zweck besteht darin, Konsistenz und Transparenz zu gewährleisten. Sie geben Vorgaben dazu, wie besondere Kosten – wie zum Beispiel Werbungskosten – bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen sind. Im Bereich des Elternunterhalts werden sie genutzt, um zu bestimmen, welchen Beitrag ein Kind zur Unterstützung seiner bedürftigen Eltern leisten muss. Dabei werden bestimmte Pauschalen und Aufwendungen, wie zum Beispiel krankheitsbedingte Kosten, berücksichtigt. Die genauen Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland variieren.

Experten-Tipp: Rentner

Hat das unterhaltspflichtige Kind das Rentenalter erreicht, so wird das Schonvermögen für die Altersvorsorge aufgelöst und wird als Einkommen auf die Monate bis zum statistischen Lebensende verteilt. Das statistische Lebensende wird anhand der sogenannten Sterbetafeln ermittelt.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht

Elternunterhalt berechnen: Beispiel für 2023

Beispiel zur Berechnung des Einkommens für den Elternunterhalt
Anna arbeitet als leitende Angestellte in einem internationalen Unternehmen, das 40 km von ihrem Wohnort entfernt ist. Ihr Vater ist schwer pflegebedürftig und lebt in einem Pflegeheim. Sein Einkommen reicht nicht aus, um die Heimkosten zu decken und er hat kein Vermögen. Das Sozialamt unterstützt ihn finanziell bei den Pflegekosten.

Ihr Monatseinkommen: 11.000 Euro (132.000 Jahresbruttoeinkommen)

  • Private Krankenkasse: 550 Euro monatlich (6.600 Euro im Jahr)
  • Private Altersversorgung: 600 Euro monatlich. Da sie nur 5 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens (132.000 Euro) absetzen kann sind es jährlich 6.600 Euro.
  • Kosten für Arbeitsweg: 4.753 Euro (40 Kilometer täglicher Hin- und Rückweg x 0,42 Euro x 220 (Arbeitstage) = 4.752 Euro)

Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens:

Bruttojahreseinkommen: 132.000 Euro

  • Abzüglich Beiträge zur privaten Krankenversicherung: 6.600 Euro
  • Abzüglich Werbungskosten: 4.752 Euro
  • Abzüglich private Altersvorsorge: 6.600 Euro

Unterhaltsrelevantes Einkommen: 114.048 Euro

Fazit: Aufgrund ihres unterhaltsrelevanten Einkommens von 114.048 Euro muss Anna Elternunterhalt für ihren Vater zahlen, da ihr Bruttoeinkommen die gesetzliche Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro übersteigt.

Info
Grundlage zur Elternunterhalt-Berechnung

Die Grundlage für die Berechnung ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen. Ausgeschlossen von der Bereinigung sind beispielsweise Heizung, Strom, Wasser, Telefon und Internetkosten, KFZ-Haftpflichtversicherungsbeiträge, Beiträge für Vereine, Rundfunkgebühren und Kosten für Zeitungen.

Elternunterhalt: Pflegeheimkosten

Steht der Umzug in ein Pflegeheim an, weil die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übersteigt der Eigenanteil oft die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Zwar übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten, aber es bleibt noch ein erheblicher Eigenanteil für die Heimbewohner selbst.

Die Pflegeheimkosten setzen sich zusammen aus:

  • Pflegekosten
  • Unterkunft & Verpflegung
  • Investitionskosten

Durchschnittlicher Eigenanteil für stationäre Pflege 2024

Im Jahr 2024 müssen Pflegebedürftige laut VDEK durchschnittlich 3.123 Euro pro Monat (ohne Zuschüsse) aus eigener Tasche zahlen. (2)Der tatsächliche Betrag unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Von diesen Kosten kann allerdings seit dem 1. Januar 2022 der neue Vergütungszuschlag gemäß Paragraf 43c SGB XI abgezogen werden. Dies bedeutet, dass die Pflegekasse sich mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den Kosten der vollstationären Pflege beteiligt.

Info
Notwendigkeit der Unterbringung im Pflegeheim muss dargelegt werden

Ob eine Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim notwendig ist, muss als Begründung für den Unterhalt schlüssig dargelegt werden. Wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil bereits in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist und Leistungen der Pflegekasse bezieht, ist die Notwendigkeit gegeben.

Freie Wahl bei der Heimunterbringung?

Grundsätzlich ist die Auswahl des Pflegeheim Sache des pflegebedürftigen Elternteils oder dessen Betreuers. Die Kosten von Heimen mit gehobener Sonderausstattung können jedoch nicht als Bedarf angesehen werden.

Das unterhaltspflichtige Kind sollte in dem Fall darlegen, dass ein Pflegeplatz in einer kostengünstigeren Einrichtung zur Verfügung steht und diese in einer zumutbaren örtlichen Entfernung zum sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen liegt.

Elternunterhalt gewährt keine Lebensstandardgarantie für den unterhaltsbedürftigen Elternteil. Der Wechsel des Heims kann jedoch aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar sein.

Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit

Reichen Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen für die Pflege nicht aus, steht ihm Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt zu. Das Sozialamt überprüft, welche Kosten für das Pflegeheim nicht durch die Einkünfte und die Pflegeversicherung gedeckt werden und zahlt die nötige Differenz, wenn

  • die Kinder aufgrund ihres Einkommens keinen Elternunterhalt zahlen können und
  • die Heimkosten angemessen sind.

Elternunterhalt steuerlich absetzen

Übernehmen Sie die Pflegekosten für die Mutter oder den Vater, dann können Sie den Elternunterhalt als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, wenn

  • eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und Unterhalt gezahlt wurde,
  • der Empfänger bedürftig ist, weil er die Pflegekosten nicht selbst zahlen kann und
  • eine Unterbringung im Pflegeheim wegen Pflegebedürftigkeit erfolgt ist.
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Elternunterhalt vermeiden

Selbst wenn die gesetzlichen Pflegeleistungen und die Rente des pflegebedürftigen Elternteils nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege zu decken, können die Kinder den Elternunterhalt vermeiden oder zumindest reduzieren. Allerdings müssen die Kinder selbst finanziell leistungsfähig sein, und es stehen ihnen bestimmte Schutzmechanismen zur Verfügung.

Info
Elternunterhalt kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden

Das Gesetz sieht einen Familienunterhalt vor, sobald Verwandte nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Die Zahlung von Elternunterhalt kann deshalb grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, um etwa Ihre Kinder nicht finanziell zu belasten. Solche Verträge sind unwirksam.

Tipps zum Elternunterhalt vermeiden

  • Vermeiden Sie gemeinsame Konten
    Viele Ehepaare führen gemeinsame Konten, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass im Falle eines Elternunterhaltsanspruchs gegenüber dem Sozialamt jeder Ehepartner für die Hälfte des Kontoguthabens haftet. Dadurch kann das Schonvermögen geschmälert werden.
  • Klären Sie die Besitzverhältnisse
    Gemeinschaftliche Konten und Vermögenswerte können in der Berechnung des Elternunterhalts eine Rolle spielen. Überprüfen Sie, wie Konten und Vermögenswerte aufgeteilt sind und berücksichtigen Sie, dass Schenkungen innerhalb der Familie in bestimmten Fällen zurückgefordert werden können.
  • Behalten Sie Ihre Altersvorsorge im Blick
    Sorgen Sie für Ihre eigene finanzielle Zukunft und planen Sie Ihre Altersvorsorge sorgfältig. Beiträge zur Altersvorsorge können Ihr verfügbares Einkommen reduzieren, aber sie sind eine wichtige Investition in Ihre Zukunft.
  • Berücksichtigen Sie Kreditverpflichtungen
    Die Ratenzahlungen für frühere Kredite, die vor der Unterhaltspflicht aufgenommen wurden, können bei der Berechnung des Elternunterhalts abgezogen werden. Dies kann Ihre finanzielle Belastung verringern.
  • Dokumentieren Sie Ihr Vermögen
    Die Anlage Ihres Vermögens und dessen Verwendung sollten gut dokumentiert sein. Dies ist besonders wichtig, wenn es um das Schonvermögen geht.

Mit diesen Tipps können Sie sich besser auf die mögliche finanzielle Verantwortung im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt vorbereiten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Ihre finanzielle Stabilität zu schützen.

Verwirkung: Wann verfällt der Elternunterhalt-Anspruch?

Den Anspruch auf Unterhalt können Eltern allerdings durch schwere schuldhafte Verfehlungen gegenüber ihrem Kind verlieren. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Verwirkung. Schuldhaft heißt, dass sie sich gegenüber ihrem Kind vorsätzlich falsch oder grob fahrlässig verhalten haben, zum Beispiel weil

  • das Kind misshandelt wurde,
  • das Kind im Heim aufgewachsen ist oder
  • die eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind grob vernachlässigt wurde.

In diesem Fall kann ein Gericht die Unterhaltspflicht für unwirksam erklären.

Zu solchen Verfehlungen zählt jedoch nicht, wenn die Eltern

  • ihre Kinder enterben,
  • den Kontakt abgebrochen haben oder
  • mangels Einkommen den Unterhalt nicht zahlen konnten.

In solchen Fällen besteht weiterhin eine Zahlungspflicht der Kinder.(11)

Info
Ein Gericht entscheidet über Verwirkung von Elternunterhalt

Ob der Tatbestand der Verwirkung (Verfall des Anspruchs) zutrifft, entscheidet ein Gericht. Dafür muss das unterhaltspflichtige Kind die schuldhaften Vergehen des Elternteils darlegen und beweisen.

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Häufig gestellte Fragen

Wann zahlen Kinder für ihre Eltern?

Kann ein Elternteil für die Pflegekosten nicht allein aufkommen, weil die Rente nicht reicht, muss der Staat einspringen. Der wiederum kann prüfen, ob eines der Kinder ein Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro hat. Ist das der Fall, muss sich das Kind an den Kosten beteiligen.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Elternunterhalt zahlen leibliche Kinder sowie Adoptivkinder, deren jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegen.

Was zählt zum Jahresbruttoeinkommen beim Elternunterhalt?

Zum jährlichen Bruttoeinkommen zählt nicht nur das Gehalt, sondern auch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen oder andere Kapitalerträge.

Welche eigenen Kosten werden beim Elternunterhalt berücksichtigt?

Abziehbare Kosten vom Bruttojahreseinkommen sind alle Ausgaben zur Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens neben der gesetzlichen Altersvorsorge) berufsbedingte Kosten, private Zusatzversicherungen, Lebensversicherungen und laufende Kredite.

Muss ich als Schwiegersohn oder Schwiegertochter die Heimkosten bezahlen?

Nein, als Schwiegersohn oder Schwiegertochter sind Sie nicht Verwandtschaft 1. Grades und nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Müssen Geschwister Auskunft über ihr Vermögen geben?

Geschwisterkinder müssen Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen geben, sowie das Einkommen des Partners, damit der Anteil des Elternunterhalts zutreffend berechnet werden kann.

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Erstelldatum: 7102.80.52|Zuletzt geändert: 5202.90.11
(1)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2019): FAQ zum Angehörigen-Entlastungsgesetz
www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Fragen-und-Antworten-Angehoerigen-Entlastungsgesetz/faq-angehoerigen-entlastungsgesetz.html (letzter Abruf 26.10.2023)
(2)
VDEK (2024): Finanzielle Belastung (Eigenanteil) Finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt weiter
https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2024/finanzielle-eigenbeteiligung-in-pflegeheimen-steigt-weiter.html
(3)
Bundesministerium für Justiz (BMJ) (ohne Jahr): § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html (letzter Abruf 26.10.2023)
(4)
Bundesministerium für Justiz (BMJ) (ohne Jahr): § 1602 BGB Bedürftigkeit
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html (letzter Abruf 26.10.2023)
(5)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (2023): Elternunterhalt
www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/ehe_nichteheliche_gemeinschaft/elternunterhalt/elternunterhalt_node.html (letzter Abruf 26.10.2023)
(6)
Urteil vom Bundesgerichtshof (BHG) vom 30.08.2006
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37462&pos=0&anz=1 (letzter Abruf 26.10.2023)
(7)
Beschluss vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 18.01.2017
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77504&pos=0&anz=1 (letzter Abruf 26.10.2023)
(8)
Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 28.07.2010
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=53082&pos=0&anz=1 (letzter Abruf 26.10.2023)
(9)
Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 17.10.2012
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63713&pos=0&anz=1 (letzter Abruf 26.10.2023)
(10)
Bundesministerium für Justiz (BMJ): BGB § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1609.html (letzter Abruf am 26.10.2023)
(11)
Beschluss vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 12.02.2014
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=66934&pos=0&anz=1 (letzter Abruf 26.10.2023)
(12)
Bildquelle
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