Stundenweise Seniorenbetreuung zu Hause: Was ist das?
Bei der stundenweisen Seniorenbetreuung handelt es sich um eine Unterstützung für einen begrenzten Zeitraum am Tag. Sie ist dann sinnvoll, wenn zeitweise Beistand im Alltag benötigt wird, aber eine ganztägige Betreuung nicht notwendig ist.
Neben der Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder der generellen Haushaltsführung spielt dabei vor allem das soziale Miteinander eine große Rolle. Gerade, wenn Angehörige oder Freunde nicht in der Nähe wohnen, können Alltagsbegleiter oder Seniorenassistenten der Einsamkeit von älteren Menschen entgegenwirken.
Leistungen der stundenweise Seniorenbetreuung
Seniorenbetreuer können unterschiedlichste Aufgaben übernehmen. Sie leisten Gesellschaft und bieten Unterhaltung. Sie können Pflegebegutachtungen begleiten, informieren zum Thema Vorsorgevollmachten oder motivieren zu mehr Bewegung
Auch Hilfe bei Einkäufen, Begleitung bei Spaziergängen oder Erinnerungsarbeit gehören zum Portfolio eines professionellen Seniorenassistenten bzw. Alltagsbegleiters.
Dienstleister der stundenweisen Seniorenbetreuung
Die stundenweise Seniorenbetreuung kann über verschiedene Dienstleister stationär oder zuhause erfolgen. Nachfolgend lesen Sie, über welche Dienstleister Sie Betreuungskräfte finden können.
Stundenweise Seniorenbetreuung in der Tagespflege
Tagespflege-Einrichtungen nehmen pflegebedürftige Personen auch für wenige Stunden am Tag auf. Das schafft eine gute Strukturierung des Tages und entlastet Angehörige. Mehr zu den Möglichkeiten der Tagespflege lesen Sie im gleichnamigen Ratgeber.
Seniorenbetreuung über den ambulanten Pflegedienst
Ambulante Pflegedienste bieten häufig Unterstützung bei der Haushaltsführung als zusätzlichen Service an. Zur Unterstützung bei sonstigen Alltagsaktivitäten werden meist Betreuungskräfte mit einer Zusatzqualifikation nach Paragraf 53b SGB XI eingesetzt, die speziell für Betreuungsaufgaben qualifiziert sind. Auch Menschen, die an einer Weiterbildungsmaßnahme nach Paragraf 45 a/b SGB XI (Alltagsentlastungsleistungen) teilgenommen haben, können die stundenweise Betreuung übernehmen.
Seniorenbetreuung durch ambulante Betreuungsdienste
Ambulante Betreuungsdienste haben sich darauf spezialisiert, Betreuungskräfte für die Seniorenbetreuung zu Hause zu vermitteln. Ihre Dienstleistung besteht darin, dem Pflegebedürftigen eine Betreuungskraft – idealerweise mit einer Zusatzqualifikation nach §§ 45a/b oder 53b SGB XI – zu vermitteln. Die Betreuungskraft ist beim ambulanten Betreuungsdienst angestellt.
Wer mit älteren Menschen arbeiten möchte, sollte geduldig und kommunikationsstark sein. Generell möchten Menschen auf Augenhöhe kommunizieren – Senioren sind da keine Ausnahme. Eine gewisse Lebenserfahrung ist daher durchaus von Vorteil, wenn man als Betreuungskraft bzw. Seniorenassistenz arbeiten möchte. Eine gute Beobachtungsgabe, viel Empathie und die Fähigkeit, die Besonderheiten eines jeden Menschen anzuerkennen, sind weitere Kernkompetenzen einer guten Betreuungskraft.

Seniorenbetreuung durch selbstständige Alltagsbegleiter
Selbstständige Seniorenassistenten bieten ebenfalls eine stundenweise Unterstützung an. Sie sind beispielsweise unter den Stichworten Alltagsbegleiter, Alltagshelfer, Seniorenbetreuer oder Betreuungsassistenten zu finden.
Ehrenamtliche Seniorenbetreuung
Die individuelle Begleitung und Betreuung von Senioren wird häufig auch ehrenamtlich organisiert. Beispielsweise über gemeinschaftliche oder kirchliche Organisationen oder von ehrenamtlichen Privatpersonen. Oft sind die Freiwilligen selbst bereits im Rentenalter.
Seniorenbetreuung bei Demenz
Gerade bei Menschen mit Demenz ist eine stundenweise Betreuung zur Entlastung von Angehörigen sinnvoll. Neben einer häuslichen Betreuung sind in einigen Städten verschiedene niedrigschwellige Betreuungsgruppen entstanden, die sich auf Menschen mit Demenz spezialisieren.
In Gruppenstunden sorgen Ehrenamtliche gemeinsam mit einer ausgebildeten Fachkraft für aktivierende Beschäftigung.
In sogenannten Demenzcafés treffen sich Angehörige und Menschen mit Demenz zum Kuchen essen oder nehmen an Angeboten wie gemeinsames Singen und Tanzen teil.
Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung
Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt seit dem 1. Mai 2024 bundesweit 15,50 Euro pro Stunde und soll ab dem 1. Juli 2024 auf 16,10 Euro steigen. Dieser Betrag ist somit das Minimum für professionelle stundenweise Seniorenbetreuung.
Wie ambulante Pflegedienste, ambulante Betreuungsdienste oder selbständige Seniorenbetreuer die Preise für Unterstützungsleistungen gestalten, ist unterschiedlich: Einige nennen Pauschalpreise für eine Betreuungsstunde. Diese können zum Beispiel zwischen 15 bis 45 Euro liegen. Andere Anbieter berechnen zusätzlich Fahrtkosten.
Ehrenamtliche Angebote sind häufig kostenfrei oder verlangen nur eine niedrige Aufwandsentschädigung.
Finanzierung der stundenweisen Seniorenbetreuung
Als pflegebedürftige Person mit anerkannten Pflegegrad haben Sie mehrere Möglichkeiten, die stundenweise Seniorenbetreuung zu finanzieren. Folgende Optionen können Sie nutzen:
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege, ggf. in Kombination mit Teilen der Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
Seniorenbetreuung über den Entlastungsbetrag finanzieren
Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie als pflegebedürftige Person monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Sie können den Entlastungsbetrag unter anderen für die stundenweise Betreuung benutzen.
Informieren Sie sich vorab darüber bei Ihrer Pflegekasse, was Sie genau beachten müssen.
Seniorenbetreuung über die Verhinderungspflege finanzieren
Ab Pflegegrad 2 können Unterstützungsleistungen auch über das Budget der Verhinderungspflege finanziert werden. Beziehungsweise über den gemeinsamen Jahresbetrag.
Stundenweise Seniorenbetreuung über die Tagespflege finanzieren
Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann mit diesem Geld ein Teil der Kosten für eine stationäre Tagespflege finanziert werden. In Einrichtungen der Tagespflege ist in der Regel auch eine stundenweise Betreuung möglich.
Stundenweise Seniorenbetreuung über das Pflegegeld finanzieren
Das Pflegegeld können Sie ebenfalls für eine stundenweise Seniorenbetreuung verwenden. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann ohne Zustimmung der Pflegekasse verwendet werden.
Stundenweise Seniorenbetreuung über Pflegesachleistungen finanzieren
Über Ihre Pflegesachleistungen können Sie bei einem Pflegedienst direkt Betreuungsleistungen finanzieren.
Dank des sogenannten Umwandlungsanspruchs sind Sie jedoch nicht an Pflegedienste gebunden, sondern können auch andere Anbieter nutzen.
Die Voraussetzungen sind wie folgt. Sie
- haben mindestens Pflegegrad 2,
- werden zuhause gepflegt,
- nehmen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides in Anspruch (Kombinationsleistung),
- haben Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt.
Bis zu 40 Prozent des ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen können Sie dann umwandeln und für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Vorsicht: Auch hier gelten je nach Bundesland verschiedene Regelungen.
Wer sich sicher sein will, dass er oder sie die höchstmöglichen Beträge für die (Re)Finanzierung von Alltagsentlastungsleistungen erhält, sollte sich professionell beraten lassen. Seit 2009 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Dazu stehen Pflegeberater nach § 7a SGB XI zur Verfügung. Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie eine passende Beratung finden. Ein Anlaufpunkt dafür können Pflegestützpunkte sein, die von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet werden.

Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine private Betreuungskraft?
Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt seit dem 1. Mai 2023 bundesweit 13,90 Euro pro Stunde und soll ab dem 01.05.2024 auf 15,50 Euro steigen. Dieser Betrag ist somit das Minimum für professionelle stundenweise Seniorenbetreuung. Die Preise liegen aber in der Regel weit höher. Selbständige Seniorenassistenten verlangen in der Regel bundesweit durchschnittlich 30 – 35 Euro pro Stunde; ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste liegen eher bei durchschnittlich 42 – 48 Euro. Der genaue Stundensatz ist von rechtlichen und vor allem lokalen Gegebenheiten abhängig.
Wer zahlt die stundenweise Seniorenbetreuung zuhause?
Die stundenweise Seniorenbetreuung kann bei einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag und mit Pflegegrad 2-5 zusätzlich über die zur Verfügung stehenden Beträge für Verhinderungspflege ggf. in Kombination mit Leistungen der Kurzzeitpflege, die Tagespflege oder das Pflegegeld finanziert werden. Anerkannte Anbieter können auch bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für die Finanzierung der stundenweisen Unterstützung zu Hause nutzen; Betreuungsdienste nach § 71 SGB XI sogar 100 %.
Zahlt die Pflegekasse für eine Seniorenbetreuung zuhause?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können die Kosten für eine stundenweise Seniorenbetreuung (teilweise) über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wer keinen Anspruch auf Pflegeleistungen hat, muss die Kosten selbst tragen.
Welche Anbieter bieten stundenweise Seniorenbetreuung an?
Die stundenweise Seniorenbetreuung kann in der Tagespflege, durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst, durch selbstständige Seniorenassistenten oder ehrenamtliche Angebote übernommen werden.
Was macht ein Seniorenbetreuer?
Seniorenbetreuer unterstützen im Alltag, leisten Gesellschaft und bieten Unterhaltung. Das kann zum Beispiel in Form von einer Einkaufsbegleitung, Bewegungsangeboten, Gesprächen, Handarbeiten oder Erinnerungsarbeit geschehen. Auch Gedächtnistraining, Unterstützung bei den Vorbereitungen zur Pflegebegutachtung, Informationen zu Ernährung oder Vorsorgevollmachten werden von professionellen Seniorenassistenten angeboten.