Barrierefreies Wohnen und Bauen

Mit zunehmendem Alter oder nach einer Krankheit wird der Alltag beschwerlicher und im Haushalt lauern immer mehr Stolperfallen. Sogenannte barrierearme Lösungen ermöglichen es, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben.

pflege.de stellt Lösungen für eine barrierearme Wohnung und ein barrierearmes Bad sowie verschiedene Treppenliftsysteme vor. Außerdem erfahren Sie, wie Sie für die Umbaumaßnahmen finanzielle Unterstützung erhalten können.

Inhaltsverzeichnis

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Die eigenen vier Wände

Solange wie möglich zuhause wohnen bleiben: Das ist der Traum der meisten Menschen mit Pflegebedarf. Die eigenen vier Wände sind über die Jahre zum persönlichen Rückzugsort geworden, in dem man sich wohl fühlt, liebgewonnene Gegenstände verwahrt und einen Großteil des Alltags verbringt.

Oft stecken viele Erinnerungen zwischen den Wänden und neben dem emotionalen Wert hat das Haus oder die Wohnung meist auch einen finanziellen Wert. Kein Wunder, dass man dort trotz größer werdenden Unterstützungsbedarf bleiben möchte und gerne bereit ist, dafür einige Umbaumaßnahmen in Kauf zu nehmen.

Barrierefreies Wohnen: Was ist das?

Was bedeutet barrierefreies Wohnen eigentlich? Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, kurz: BGG) definiert in § 4 den Begriff „barrierefrei“ folgendermaßen:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Für Menschen mit Pflegebedarf und ältere Menschen heißt das, dass sie sich damit ein Stück Selbstständigkeit zurückerobern. Barrierefreie oder barrierearme Umbaumaßnahmen ermöglichen es, dass sich eigenständiger in ihrem Wohnumfeld bewegen können, sich sicher fühlen und Lebensqualität zurückgewinnen.

Für pflegende Angehörige bedeuten barrierefreie oder barrierearme Umbauten, dass sie sich über mehr Entlastung, Sicherheit und Unabhängigkeit freuen können. Die pflegebedürftige Person ist nicht mehr in dem Maße wie vorher auf Hilfe angewiesen und Angehörige wissen ihn sicher aufgehoben.

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Barrierefreies Bauen: Kriterien & Grundlagen

Im Bereich des Bauens sind die Kriterien für Barrierefreiheit klar definiert. Sie sind für Wohngebäude in der DIN-Norm 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen) festgelegt. Darin wurde bestimmt, wie die einzelnen Bereiche einer Wohnung laut Norm gestaltet sein müssen, damit sie als barrierefrei gelten.

Für Rollstuhlfahrer werden in der Norm teilweise abweichende Mindestmaße genannt, da ein Rollstuhl in der Regel mehr Bewegungsfläche erfordert. In der Bauordnung Ihres Bundeslandes finden Sie die detaillierten technischen Baubestimmungen für barrierefreies Bauen.

Tipp
Achten Sie auf den Begriff barrierefrei

Nur der Begriff „barrierefrei“ ist in § 4 BGG definiert. In vielen Planungsunterlagen ist hingegen von „barrierearmen“ oder „barrierereduzierten“ Wohnungen die Rede. Diese Begriffe sind nicht rechtlich definiert. In der Regel sind dann die Kriterien aus der DIN-Norm für barrierefreies Bauen nicht oder nur zum Teil erfüllt. Schauen Sie also genau hin, was in den Unterlagen Ihres Architekten oder Bauunternehmens steht! In der Praxis ist ein barrierearmes Umfeld häufig ausreichend. Fördergelder gelten aber meist nur für barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Barrierefrei bauen: Wer darf Wohnräume anpassen?

Grundsätzlich darf jeder – also sowohl Eigentümer als auch Mieter – sein Wohnumfeld barrierefrei gestalten. Laut des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 554a, Abs. 1, Satz 1 BGB) zur Barrierefreiheit kann jeder Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung für bauliche Veränderungen am Mietobjekt einfordern, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn entweder er oder ein Familienmitglied eine körperliche Einschränkung hat.

Barrierefreie Umbauten in Mietwohnungen: Zustimmung vom Vermieter

Als Mieter müssen Sie zunächst Ihren Vermieter um Zustimmung bitten, wenn Sie den Wohnraum barrierefrei ausbauen möchten. Der Vermieter kann daraufhin seine Zustimmung verweigern, wenn „sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt“, so das Gesetz.

Das gilt allerdings nur für Umbauten, die in die Bausubstanz eingreifen, wie zum Beispiel die Installation eines Hublifts, ein Badumbau mit barrierefreier Dusche oder das Entfernen von Schwellen an Türen.

Keine Genehmigung benötigen Sie als Mieter für kleinere Maßnahmen der Wohnraumanpassung wie zum Beispiel die Installation eines Notrufsystems, das Anbringen von Haltegriffen oder eines elektrischen Türöffners. In der Praxis weigern sich Vermieter selbst bei größeren Umbauten nur selten, denn ein barrierefreier Umbau bringt auch dem Vermieter Vorteile.

Vorteile des barrierefreien Umbaus für Vermieter:

  • Der Mieter bleibt länger in der Wohnung wohnen.
  • Der Vermieter muss keinen neuen Mieter suchen.
  • Die Immobilie des Vermieters gewinnt durch den fachgerechten barrierefreien Ausbau zusätzlich an Wert.

Barrierefreie Umbauten im Eigentum

Als Hauseigentümer haben pflegebedürftige Personen und Angehörige bei der Gestaltung ihrer Immobilie weitgehend freie Hand. Beachten Sie aber, ob Sie eine Baugenehmigung für bestimmte Maßnahmen einholen müssen. Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern müssen einige Dinge zusätzlich bedenken: Solange der barrierefreie Umbau nur die Wohnung betrifft, gelten die gleichen Regeln wie für Hauseigentümer. Sind jedoch auch Gemeinschaftsflächen wie etwa der Hauseingang betroffen, benötigen Sie eine Einwilligung der Eigentümergemeinschaft.

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Lösungen für einen barrierefreien Wohnraum

Barrierefrei leben umfasst viele Bereiche. In der Regel bedarf es einiger Detaillösungen, um umfassende Barrierefreiheit im Wohnbereich zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Aspekten für barrierefreies Wohnen.

Wohnräume barrierefrei gestalten

Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie schon mit kleinen Veränderungen in Ihren Wohnräume Barrieren abbauen können.

Beleuchtung

In allen Wohnräumen eines Hauses sollte zunächst eine gute Beleuchtung vorhanden sein. Eine gut ausgeleuchtete Wohnung kann dabei helfen, die Orientierung zu behalten und Stürze zu vermeiden. Am besten eignen sich hier Leuchten, die sich automatisch über Bewegungsmelder ein- und ausschalten lassen.

Möbel

Bei Möbeln ist besonders auf die Standsicherheit zu achten. Die Möbel müssen fest stehen, damit sich pflegebedürftige Menschen besser darauf abstützen können. Zudem erschweren weiche Polster und tiefe Sitzgelegenheiten das Aufstehen. Daher sollte hier bestenfalls auf festere Polster zurückgegriffen werden. Im Schlafzimmer hilft ein elektrisches Bett, wie etwa ein Pflegebett, dessen Matratze sich motorbetrieben in Sitzposition fahren lässt.

Raumgeometrie

Zugunsten der Barrierefreiheit kann auch die sogenannte Raumgeometrie der Räume verbessert werden. Dazu gehört die Verbreiterung der Türdurchgänge für Rollstuhlfahrer ebenso wie der Abbau von Schwellen (zum Beispiel zu Balkon oder Terrasse) und mögliche Änderungen des Raumzuschnitts.

Smart Home Technologie & Ambiert Assisted Living (AAL)

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Hilfsmitteln auf dem Markt, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen. Darunter fallen auch viele technische Systeme aus dem Bereich Smart Home bzw. des Ambient Assisted Living (AAL).

Diese Systeme ermöglichen beispielsweise

  • eine bequeme Bedienung und Steuerung von Rollladen oder Leuchtmitteln aus der Ferne. So lässt sich zum Beispiel das Licht auch vom Sofa aus ausschalten.
  • komfortables Wohnen mit Sensoren: So kann zum Beispiel ein mit einem Sender ausgestatteter Briefkasten anzeigen, ob der Postbote etwas eingeworfen hat.
  • mehr Sicherheit, insbesondere bei beginnender Demenz: Automatische Herdabschaltungen und Wasser-Stopp-Systeme können große Schäden vermeiden.

Grundrisse für eine barrierefreie Wohnung und Haus

Der Grundriss einer rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnung zeichnet sich durch möglichst viel Freifläche zum Rangieren mit dem Rollstuhl aus. Im Übrigen erleichtert ausreichend Platz auch Ihnen als pflegender Angehöriger die Arbeit mit dem Betreuungsbedürftigen.

Tipp
Planen Sie die Raumaufteilung sorgfältig

Wenn Sie in einem mehrstöckigen Haus wohnen, wägen Sie bei der Neugestaltung Ihres Wohnraums ab, welche Zimmer im Erdgeschoß und welche in den oberen Stockwerken untergebracht sein sollten. Sie können sich beschwerliche Wege sparen, wenn Sie das Schlafzimmer und das dazugehörige Bad ins Erdgeschoß verlegen.

Barrierefreier Eingangsbereich

Schwellen an Fenstertüren zur Terrasse oder Stufen am Hauseingang sind von Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit nicht oder nur schwer überwindbar. Spezielle Rollstuhlrampen und Rampensysteme helfen, solche Schwellen mit einem Rollstuhl oder Rollator zu überwinden. Es gibt sowohl fest installierbare Systeme als auch mobile, ausfahrbare Rampen.

Bei einem größeren Höhenunterschied ist gegebenenfalls ein Außenaufzug wie zum Beispiel ein Hublift die Lösung. Dann wird eine bauliche Maßnahme notwendig, um einen schwellenfreien Übergang zu schaffen.

Treppensteigen erleichtern

Gerade die Treppe wird mit zunehmenden Bewegungseinschränkungen ein unüberwindbares Hindernis. Durchgängige Handläufe an beiden Seiten und eine Ausleuchtung der Stufen durch LEDs machen sie sicherer. Anti-Rutsch-Beläge und -Beschichtungen der Stufen sind eine weitere Möglichkeit, Treppen sicherer zu gestalten. Allerdings ist das nicht immer die beste Lösung: Wenn der Fuß beim Treppensteigen durch einen Anti-Rutsch-Belag abrupt stoppt, können Betroffene schnell das Gleichgewicht verlieren.

Wesentlich komfortabler und sicherer wird das Treppensteigen durch Liftsysteme, die fest an der Treppe montiert sind. Treppenlifte gibt es in zahlreichen Modellen für unterschiedliche Situationen.

Barrierefreies Bad

Das Badezimmer ist im Hinblick auf barrierefreies Wohnen eine der wichtigsten Räumlichkeiten im Haus. Schließlich möchte man besonders bei der Körperpflege ohne Hilfe auskommen und seine Privatsphäre genießen.
Dusche, Badewanne, Waschbecken, WC – hier gibt es viele Stellen, die für ein barrierefreies Badezimmer angegangen werden können. Besonders der Einstieg die Badewanne ist für bewegungseingeschränkte Menschen beschwerlich bis unmöglich. Dies erfordert meist einen Umbau von der Wanne zur Dusche. Aber auch der Einbau einer Badewannentür kann Abhilfe schaffen.

Grundsätzlich ist es besonders im Bad wichtig, ausreichende Bewegungsfläche und Haltegriffe zur Verfügung zu haben. Hilfsmittel wie ein Duschstuhl oder Duschhocker oder auch ein Badewannenlift können das Bad bereits barriereärmer gestalten.

Barrierefreie Küche

In einer barrierefreien Küche ist alles darauf ausgelegt, dass Bewohner die Kochutensilien gut erreichen und diesen Wohnbereich möglichst selbstständig nutzen können. Höhenverstellbare Oberschränke und unterfahrbare Arbeitsplatten ermöglichen Personen im Rollstuhl eine einfachere Nutzung.

Die Auswahl der Kochutensilien ist ebenfalls entscheidend für die Sicherheit und den Komfort. Zu praktischen Hilfsmitteln gehören hier beispielsweise besonders leichtgängige Dosenöffner oder spezielles gut greifbares Besteck.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen

Eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei und altersgerecht umzubauen und einzurichten, kostet Geld. Die gute Nachricht: Hier gibt es Fördermöglichkeiten.

Zuschuss durch die Pflegekasse

Ist ein Bewohner pflegebedürftig, beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse an den Umbaukosten. Versicherte können den Zuschuss zur Wohnraumanpassung beantragen und mit bis zu 4.180 Euro Unterstützung rechnen. Die Bedingung: Die Maßnahmen müssen tatsächlich für den Zustand des Versicherten erforderlich sein. Das bedeutet: Die Maßnahme muss die Lebenssituation des Versicherten deutlich verbessern und die Einschränkung bis zu einem sinnvollen Grad beheben.

Eine weitere Bezuschussung der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro ist immer dann wieder möglich, wenn sich die Lebenssituation des Versicherten verändert hat und Maßnahmen erforderlich werden, die bislang nicht benötigt wurden.

Info
Zuschüsse im gemeinsamen Haushalt

Wenn mehrere Personen mit Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt leben, können diese den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. Bei einem Ehepaar sind so 8.360 Euro Zuschuss möglich, bei einer Senioren-WG sogar bis zu 16.720 Euro.

KfW-Förderung für barrierereduzierenden Umbau – aktueller Stand

Bis Ende 2024 konnten private Eigentümer:innen und Mieter:innen über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung erhalten. Seit dem 1. Januar 2025 ist dieses Zuschussprogramm jedoch eingestellt – im Bundeshaushalt 2025 wurden keine Mittel mehr dafür vorgesehen. Wer bis Jahresende 2024 eine Zusage erhalten hat, kann den Zuschuss noch wie geplant abrufen.

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, über das KfW-Programm 159 (Altergerecht Umbauen) einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu beantragen.(3)

Wichtig bleibt: Die Förderung muss in jedem Fall vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.

Weitere Förder-Programme

Die meisten Bundesländer und vereinzelt auch Kommunen haben eigene Förder-Programme zur Wohnraumanpassung aufgelegt. Einen guten Überblick gibt hierzu die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Barrierefrei Wohnen und Bauen: Vorteile auf einen Blick

Nur wenige Menschen sorgen rechtzeitig für eine altersgerechte und behindertengerechte Gestaltung ihrer Wohnung. Dabei können barrierefreie Wohnungen nicht nur im Alter hilfreich sein. Schwellenfreie Zugänge und eine großzügige Raumplanung können beispielsweise auch jungen Familien den Alltag mit Kinderwagen erleichtern. Darüber hinaus sprechen weitere Vorteile für barrierefreies Bauen:

  • Sicherheit: Schwellenlose Übergänge und ausreichend Platz verringern die Sturzgefahr und können Unfälle im eigenen Zuhause vermeiden.
  • Unabhängigkeit: Personen mit Bewegungseinschränkungen sind weniger auf die Hilfe anderer angewiesen und können den Alltag selbstständiger bewältigen.
  • Entlastung: Durch die gewonnene Eigenständigkeit des Bewohners werden seine Angehörigen entlastet.
  • Vertrautes Umfeld: Bewegungseingeschränkte Menschen können bis ins hohe Alter und auch bei höherem Pflegegrad in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
  • Wertsteigerung: Der Wiederverkaufswert der umgebauten Immobilie erhöht sich, da barrierefrei eingerichtete Häuser und Wohnungen auf dem Markt zunehmend an Wert gewinnen.
Tipp
Bauen Sie frühzeitig und kontinuierlich Hindernisse ab

Früh planen lohnt sich langfristig: Viele Betroffene bauen erst um, wenn die körperlichen Einschränkungen begonnen haben. Das kann eine große Belastung sein. Denn Planung, Ausführung und Finanzierung unter Zeitdruck organisieren müssen, ist für pflegebedürftige Personen und Angehörige mühsam. Daher gilt: Für eine altersgerechte Wohnung ist es nie zu früh.

Tipps und Tricks: Barrierefreiheit für wenig Geld

Schon Kleinigkeiten können für ein barrierefreies Leben viel bewirken: Um sich auch mit körperlichen Beeinträchtigungen frei bewegen zu können, finden Sie hier Tipps, wie Sie sich und Ihrer Familie bereits mit wenig Aufwand und geringen Kosten den Alltag erleichtern können.

  • Misten Sie aus:
    Alles, was einfach nur rumsteht und im Grunde keinen wirklichen Zweck hat, sollten Sie entsorgen. Das heißt: Weg mit den Blumentöpfen auf der Treppe, dem Tischchen in der Ecke und dem kleinen Regal mit der Deko. So schaffen Sie Bewegungsfreiheit.
  • Erhöhen Sie Sitzmöbel und Bett:
    Mit zunehmendem Alter fällt es schwerer, von Sessel, Sofa oder dem Bett aufzustehen. Je höher die Möbel sind, desto komfortabler ist das Aufstehen und Hinsetzen. Tauschen Sie tiefe Möbelstücke gegen höhere aus oder lassen Sie sich vom Schreiner höhere Beine an die vorhandenen Möbel montieren.
  • Bringen Sie Verlängerungen an Fenstergriffen an:
    Durch Fenstergriff-Verlängerungen können auch Menschen im Rollstuhl das Fenster öffnen und schließen. Es gibt fest montierte und mobile Verlängerungsgriffe. Eine noch komfortablere Alternative zu den mechanischen Verlängerungen sind nachrüstbare elektrische Antriebe mit Fernbedienung.
  • Beseitigen Sie Stolperfallen:
    Fußabstreifer oder -matten sollten Sie zugunsten des barrierefreien Wohnens festkleben oder in den Boden einlassen, damit man nicht darüber stolpern kann. Rutschhemmende Folien und Beschichtungen auf dem Boden verhindern Stürze und schaffen ein sicheres Trittgefühl.
  • Platzieren Sie Hilfsmittel griffbereit:
    Generell sollten Sie Hilfsmittel zum Greifen oder Gehen dort unterbringen, wo Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sie brauchen. Anziehhilfen zum Zuknöpfen von Jacken oder Anziehhilfen für Schuhe gehören also in die Garderobe bzw. in den Eingangsbereich.

 

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet barrierefreies Wohnen?

Wie barrierefreies Wohnen zu gestalten ist, wurde im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) unter §4  Barrierefreiheit definiert. Für den Bau eines barrierefreien Wohngebäudes sind die Kriterien in der DIN-Norm 18040-2 festgelegt. Darin ist nachzulesen, wie die einzelnen Bereiche einer Wohnung gebaut werden müssen, damit sie der DIN-Norm entsprechen.

Welche Vorteile bietet barrierefreies Wohnen?

Barrierefreies Wohnen reduziert die Sturzgefahr, ermöglicht mehr Unabhängigkeit, entlastet pflegende Angehörige, ermöglicht das Leben in vertrauter Umgebung bis ins hohe Alter und steigert den Immobilienwert.

Was sind typische Maßnahmen für barrierefreies Bauen?

Typische Maßnahmen umfassen schwellenfreie Zugänge, breite Türöffnungen, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe im Badezimmer, höhenverstellbare Küchenelemente sowie Liftsysteme an Treppen.

Was ist der Unterschied zwischen „barrierefrei“ und „barrierearm“?

„Barrierefrei“ ist eine gesetzlich definierte Norm, die den uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderungen beschreibt. „Barrierearm“ bedeutet, dass nicht alle Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sind, es jedoch deutliche Erleichterungen gibt.

Welche baulichen Veränderungen dürfen Mieter vornehmen?

Mieter dürfen barrierefreie Umbauten wie Haltegriffe oder Notrufsysteme installieren, müssen jedoch für größere bauliche Veränderungen wie den Einbau eines Treppenlifts die Zustimmung des Vermieters einholen.

Was kann man tun, um eine Wohnung für wenig Geld barrierefreier zu gestalten?

Man kann Sitzmöbel erhöhen, Stolperfallen beseitigen, Verlängerungen für Fenstergriffe anbringen, rutschfeste Beläge verwenden und Hilfsmittel wie Gehhilfen und Anziehhilfen griffbereit platzieren.

Ist barrierefreies Bauen nur für ältere Menschen relevant?

Nein, barrierefreies Wohnen kann auch für junge Familien oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen sinnvoll sein, da schwellenfreie Zugänge und ausreichende Bewegungsflächen den Alltag erleichtern.

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Erstelldatum: 5102.21.22|Zuletzt geändert: 5202.80.81
(1)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (2018)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html (letzter Abruf am 23.09.2024)
(2)
nullbarriere.de: DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen (2011)
https://nullbarriere.de/din18040-2.htm (letzter Abruf am 23.09.2024)
(3)
KfW – Altersgerecht Umbauen (Stand: Juli 2025)
https://www.kfw.de/455-B (letzter Abruf 04.07.2025)
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Umfrage

Barrierefreiheit im Wohnraum: Eine Herausforderung für Viele

Eine im Dezember durchgeführte Online-Umfrage von pflege.de zum Thema barrierefreies Wohnen zeigt eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Bedarf und der Verfügbarkeit von barrierefreiem Wohnraum in Deutschland. Nur 21 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass ihre derzeitige Wohnung ihren Bedürfnissen in Bezug auf Barrierefreiheit in vollem Umfang gerecht wird. 44 Prozent geben an, dass ihre Wohnung nur teilweise ihren Bedürfnissen entspricht. Dies stellt insbesondere für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen, die Hauptzielgruppe der Befragung, eine große Herausforderung dar. Der Rest lebt nicht in barrierefreien Wohnungen.

Am meisten werden Umbauten im Bad benötigt

Der Großteil der Befragtengruppe ist zwischen 65 und 84 Jahren alt (45 Prozent). Diese Gruppe ist besonders von den Herausforderungen der Barrierefreiheit betroffen, da ihre Mobilität oft eingeschränkt ist und sie auf angemessene Wohnbedingungen angewiesen sind, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren. Die nächstgrößere Gruppe mit 35 Prozent ist zwischen 45 und 64 Jahre alt. Knapp die Hälfte der Befragten wohnen zur Miete. Nur 19 Prozent leben im Eigentum.

Die meisten Befragten geben an, dass sie barrierefreies Bad (28 Prozent) bräuchten. 20 Prozent benötigen eine rollstuhlgerechte Gestaltung der gesamten Wohnung. Viele Befragte wünschen sich zudem Haltegriffe (14 Prozent) und einen Aufzug zur Wohnung (13 Prozent).

Umbauten scheitern an baulichen Voraussetzungen oder am Geld

Aber woran liegt es, dass nicht genug barrierefreier Wohnraum existiert oder nicht Umbau geschaffen werden könnte? Laut der Befragung von 349 Personen scheitern die Umbauten vor allem an baulichen Gegebenheiten (36 Prozent) und finanziellen Einschränkungen (35 Prozent). Häufig fehlt auch die Zustimmung des Vermieters, was 20 Prozent der Befragten als Hindernis sehen.

Erfreulich ist immerhin, dass 67 Prozent der Befragten wissen, dass sie von der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für Umbaumaßnahmen beantragen können.

Knapp ein Drittel braucht barrierefreien Wohnraum

29 Prozent der Befragten geben an, dass sie derzeit einen Bedarf auf barrierefreien Wohnraum haben. 37 Prozent hingegen denken, dass sie in naher Zukunft oder langfristig nicht auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind.

Umfrage macht Bedarf an Barrierefreiheit im Wohnraum deutlich

Diese Daten zeigen deutlich, dass dringend mehr barrierefreien Wohnraum geschaffen werden und bestehender Wohnraum entsprechend umgebaut werden muss. Es fehlt an finanziellen Mitteln, aber auch am Willen der Vermieter. Vielleicht wäre es hilfreich, mehr Anreize in Form von Förderungen für Vermieter zu schaffen, damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen länger und besser zu Hause leben können.

 

Mehr zum Thema Barrierefreies Wohnen im pflege.de-Magazin:

Interview
„Keine gute Idee ist, einfach umzubauen“
Erstelldatum: 4202.50.01|Zuletzt geändert: 5202.60.02
(1)
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Interview

"Keine gute Idee ist, einfach umzubauen" - Interview mit Dr. Rolf Bosse

Dr. Rolf Bosse
Im Interview
Dr. Rolf Bosse
Geschäftsführer und Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg

Dr. Rolf Bosse begann seine akademische Laufbahn mit Studienaufenthalten in Marburg und Norwich, England. 1998 zog er für sein Jurastudium nach Hamburg. Seine berufliche Laufbahn führte ihn über den AStA der Universität Hamburg und die Verbraucherzentrale 2008 zum Mieterverein zu Hamburg. 2013 wurde er in den Vorstand des Vereins gewählt, seit 2022 ist er Vorsitzender und Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg.

Über die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Doch nur zwei Prozent der Wohnungen sind barrierefrei und barrierearm. Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn ich mehr Barrierefreiheit in meiner Wohnung schaffen möchte? Im Interview mit pflege.de erklärt Dr. Rolf Bosse, Geschäftsführer und Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg, wie Mieter die Zustimmung des Vermieters für Umbaumaßnahmen erhalten.

Ich möchte gerne eine ebenerdige Dusche oder einen Treppenlift in meine Mietwohnung einbauen lassen. Darf ich das?

Dr. Rolf Bosse: Also im Prinzip, ja. Wir haben eine gesetzliche Regelung, die gibt klipp und klar Mieterinnen und Mietern das Recht, ihre Wohnung zum Zweck der Barrierereduzierung umzugestalten. Das ist der Paragraf 554 BGB, der sagt, der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dazu gehört auch, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat.

Es ist also nicht so, dass Sie sagen können, „Ich denke jetzt mit 50 daran, was mit 80 ist und möchte jetzt schon einen Treppenlift haben, dann muss mein Vermieter den genehmigen.“ Die Voraussetzungen müssen aktuell schon stimmen.

Im Gesetz steht auch, dass der Vermieter seine Zustimmung verweigern darf, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters überwiegt. Beispielsweise, dass eine bauliche Veränderung eine Gefahr für die Mietsache darstellen würde, also Elektroschäden, Wasserschäden oder Feuer begünstigt. Das ist in dem Fall des barrierefreien Umbaus aber meist damit abgetan, dass es fachgerecht passiert.

Brauche ich immer die Genehmigung des Vermieters?

Dr. Rolf Bosse: Es braucht immer eine Genehmigung, wenn es sich um eine sogenannte bauliche Veränderung handelt. Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte Veränderung der Mietsache, die mit einigem Aufwand verbunden ist und die sich nicht auch ohne weiteres entfernen lässt. Da ist es auch wichtig, dass die Vermieterseite ein Mitspracherecht hat. Denn wenn ein barrierefreier Umbau nicht fachgerecht passiert, kann das große Beeinträchtigungen für den Vermieter haben, wie zum Beispiel durch Wasserschäden wegen fehlender Abdichtungen.

Wie holt man denn am besten die Genehmigung ein? Was sollte man beachten?

Dr. Rolf Bosse: Aus Mietersicht ist es sinnvoll, zu antizipieren, was der Vermieter möchte, damit er die Umbaumaßnahme genehmigt.

Wenn ich eine Checkliste machen würde, was Sie dem Schreiben beilegen sollten, wäre das wohl so:

  1. Sie brauchen einen ganz konkreten Plan: Wie soll die Umbaumaßnahme aussehen?
  2. Der Ablauf und die fachgerechte Ausführung. Das heißt, ich brauche eine Firma, die das macht. Diese ist sinnvollerweise schon mal da gewesen und hat eine Art Kostenveranschlag gemacht, woraus sich der Ablauf ergibt. Diesen Kostenvoranschlag nutzen Sie für die Bitte um Genehmigung. Dabei können Sie auch die Kosten schwärzen, die sind für den Vermieter nicht relevant – der Ablauf muss bloß deutlich werden.
  3. Haben Sie vielleicht noch einen Nachweis über den eigenen Bedarf, vielleicht einen Schwerbehindertenausweis, ein ärztliches Attest oder den Nachweis über den Pflegegrad? Dann sollten Sie diesem dem Schreiben beilegen.

Die Unterlagen und die Bitte senden Sie dann möglichst postalisch per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter.

Wenn das alles beim Vermieter ankommt, dann gibt es bei der Interessensabwägung eigentlich nicht den Fall, dass der Vermieter sagen kann, nee, das möchte ich trotzdem nicht.

Gibt es Fristen, wann der Vermieter auf so eine Genehmigungsanfrage reagieren muss?

Dr. Rolf Bosse: Es sollten die Fristen eingehalten werden, die im Rechtsverkehr als üblich gelten. Da würde ich sagen, die Vermieterseite sollte sich innerhalb von 2 bis 3 Wochen eine Meinung gebildet haben. Wenn es dann keine Rückmeldung gibt, sollten Sie nochmal eine Frist setzen. Eine fehlende Rückmeldung gilt gesetzlich nicht als Zustimmung des Vermieters.

Was sollte man bei der Bitte um Genehmigung noch bedenken?

Dr. Rolf Bosse: Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, zum Beispiel, da Sie in ein betreutes Wohnen umziehen oder ähnliches, muss für die Rückgabe der Wohnung die umgebaute Wohnung in der Regel rückgebaut werden. Das heißt also, ich sollte beim Umbau den Rückbau gleich mitdenken. Dazu gehört, mir zu überlegen, wie viele Jahre Sie realistisch noch in der Wohnung wohnen. Sind es wahrscheinlich noch 10 Jahre, lohnt sich der Umbau sicher.

Aber wenn Sie schon absehen können, dass Sie nach vielleicht anderthalb Jahren schon ausziehen, machen Sie eine riesige Investition und dann kommt der Vermieter und sagt: Bauen Sie das wieder zurück.

Deshalb sollten Sie bei der Bitte um Genehmigung des Umbaus gleich schreiben, dass dieser Umbau im Interesse der Mietsache und der Vermietung ist. Weil es sich wunderbar als Vermietungsargument eignet. Im besten Fall erklärt sich die Vermieterseite schriftlich bereit, die umgebaute Wohnung so zurückzunehmen. Denn wenn es darauf ankommt, sind verbale Zusicherungen nichts mehr wert.

Wenn Sie eine Investition in ein schönes barrierearmes Bad oder so machen, dann wäre es vielleicht sogar denkbar, dass Sie mit dem Vermieter nicht nur vereinbaren, dass er bei Rückgabe der Wohnung das Bad so übernimmt, sondern auch, dass er Ihnen dann einen Teil der Investition vergütet.

Man sollte also nicht nur den Umbau und die Nutzung, sondern auch den Rückbau beziehungsweise das Ende des Mietverhältnisses mitdenken.

Was passiert denn, wenn der Vermieter die Umbaumaßnahme nicht genehmigt?

Dr. Rolf Bosse: Wenn die Frist zur Genehmigung rum ist und der Vermieter nicht reagiert hat oder die Bitte abgelehnt wurde, dann können Sie nicht einfach trotzdem umbauen. Sie müssen die Genehmigung dann tatsächlich gerichtlich herbeiführen durch eine Klage. Dann ist es wichtig, dass Sie gut vorgearbeitet haben – mit dem Kostenvoranschlag, den Plänen und Fristen. Denn jetzt muss das Gericht überzeugt werden, dass der Anspruch besteht.

Das tritt nicht so häufig auf, weil die Vermieterseite selten ein echtes Interesse an einer Verweigerung hat. Aber es wäre nach unserer Rechtsordnung der nächste Schritt.

Vorher können Sie sich als betroffener Mieter in so einer Situation aber Rat und Hilfe holen, bei einem Rechtsanwalt oder dem Mieterverein, und vielleicht nicht gleich vor Gericht gehen. Jemand vom Fach kann noch einmal einschätzen, ob die Voraussetzungen wirklich gegeben sind und sich dann einschalten. Für die Vermieterseite hat ein Brief möglicherweise auch mehr Gewicht, wenn ein Mieterverein oder ein Rechtsanwalt schreibt.

Keine gute Idee ist, einfach umzubauen.

Wie sieht es eigentlich mit Nachbarn aus? Brauche ich deren Genehmigung?

Dr. Rolf Bosse: Was hinter meiner eigenen Wohnungstür passiert, das geht den Nachbarn nichts an. Wenn ich im Gemeinschaftsbereich in einem Mietshaus etwas barrierefrei gestalten möchte, muss die Vermieterseite die Interessen der anderen Mieter bei der Abwägung natürlich berücksichtigen. Wenn im Gemeinschaftstreppenhaus ein Treppenlift eingebaut werden soll, dann beeinträchtigt das vielleicht auch die Nachbarn, zum Beispiel, weil sie mit den Einkaufstaschen nicht mehr durchkommen könnten. Die Nachbarn haben aber kein Mitspracherecht. Ihre Interessen sind nur von der Vermieterseite mitzudenken.

Wenn der Vermieter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, muss er Maßnahmen in Gemeinschaftsflächen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft besprechen. Er steht zwischen Mieter und Gemeinschaft, das ist eine undankbare Situation. Es also sinnvoll, die Maßnahme so transparent und fachlich gut ausgebreitet vorzulegen, um die Ängste vor Wertverlust zu nehmen.

Allgemein leben wir aber in einer alternden Gesellschaft. Wir nehmen alle zur Kenntnis, dass uns Dinge schwerer fallen mit zunehmenden Alter. Dementsprechend ist gar nicht so viel Zurückhaltung erforderlich. Sie sollten keine Hemmungen haben, sich wegen Plänen zu barrierefreien Anpassungen an die Vermieterseite zu wenden.

Vielen Dank für Ihre Zeit und das Gespräch!

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Erstelldatum: 5202.10.01|Zuletzt geändert: 5202.40.41
(1)
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© Mieterverein Hamburg
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