Patientenverfügung

Symbolbild Patientenverfügung

Ein schwerer Unfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass Sie plötzlich nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Heilbehandlungen Sie sich in dem Fall wünschen und welche Sie ablehnen.

pflege.de erklärt Ihnen die Vorsorgeform der Patientenverfügung und bietet Ihnen eine kostenlose Vorlage zum Ausdrucken.

Inhaltsverzeichnis

Anzeige
Ihre anwaltlich geprüfte Patientenverfügung!
Mehr erfahren

Patientenverfügung: Definition

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. (1)

Das bedeutet: Mit einer Patientenverfügung legen Sie frühzeitig fest, wie und in welcher Weise Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie selbst zu einem zukünftigen Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Zum Beispiel, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.

Info
Entlastung für Ihre Familienangehörigen

Eine besondere Bedeutung bekommt die Patientenverfügung, wenn es darum geht, lebenserhaltende Maßnahmen abzuschalten. Eine konkrete Erklärung zu Ihrer Vorstellung vom Lebensende entlastet dabei ganz besonders Ihre Angehörigen, denn die müssten sonst diese schwere Entscheidung treffen.

Anzeige
Abbildung
Patientenverfügung zum Vorteilspreis

Erstellen Sie schnell & unkompliziert alle Vorsorgedokumente aus einer Hand.

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • 100% rechtssicher, anwaltlich geprüft

An wen richtet sich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung richtet sich unmittelbar an die behandelnden Ärzte und das pflegerische Team. Sie dient aber auch zur Orientierung für Bevollmächtigte, gesetzliche Betreuer und Familienangehörige des Betroffenen. Alle haben so die Sicherheit, in Ihrem Willen zu entscheiden. (1)

Erstellen einer Patientenverfügung

Jeder Erwachsene kann eine Patientenverfügung selbst erstellen. Sie brauchen dafür nicht unbedingt einen Fachanwalt oder Notar. Allerdings sollten Sie dann vorgefertigte Textbausteine oder Formulare verwenden, damit Ihre Patientenverfügung möglichst lückenlos und rechtssicher formuliert ist.

Wer jedoch sehr individuelle Vorstellungen hat und diese rechtssicher umsetzen möchte, sollte sich unbedingt fachliche Beratung holen.

Info
Das Zentrale Vorsorgeregister

Damit eine Patientenverfügung und andere Vorsorgedokumente im Notfall schnell gefunden werden, gibt es in Deutschland das Zentrale Vorsorgeregister von der Bundesnotarkammer. Dort können Sie gegen eine kleine Gebühr einen Hinweis hinterlegen, wo Ihre Vorsorgedokumente zu finden sind.

Drei wichtige Fakten zur Patientenverfügung

  1. Die Patientenverfügung kommt erst zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über eine medizinische Behandlung zu entscheiden. In der Regel urteilen die behandelnden Ärzte über die Entscheidungsfähigkeit.
  2. Die Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich: Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Justiz und Angehörige.
  3. Sie können die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern. Eine regelmäßige Aktualisierung wird sogar empfohlen. (1)
Experten-Info

Das Fortbestehen Ihres Willens sollten Sie durch Ihre Unterschrift unter die bereits vorhandene Patientenverfügung jährlich dokumentieren.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Patientenverfügung zum Ausdrucken

Unsere Patientenverfügung zum Ausdrucken basiert auf den Empfehlungen des Bundesministeriums für Justiz und bietet eine einfache Möglichkeit, Ihre medizinischen Wünsche festzuhalten. Die heruntergeladene PDF-Datei können Sie einfach ausfüllen, ausgedruckt unterschreiben und ablegen.

Bonus
Formular Patientenverfügung
  • PDF-Formular als Vorlage für Ihre Patientenverfügung
  • Online ausfüllen oder ausdrucken
  • Mit den Textbausteinen vom Justizministerium

Wenn Sie sich beim Ausfüllen unsicher sein sollten, können Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Dafür wird allerdings oftmals eine Gebühr fällig, die je nach Praxis unterschiedlich hoch ist.

Inhalte einer Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie befürworten und welche Sie ablehnen. Diese Wünsche müssen alle Beteiligten respektieren, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Oft geht es auch um die eigene Vorstellung vom Lebensende.

Notwendige Inhalte einer Patientenverfügung:
  • Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift
  • Eine genaue Beschreibung der Voraussetzungen, wann die Patientenverfügung gelten soll.
  • Eine Beispielsituation für die die Verfügung gelten soll. Zum Beispiel, wenn Sie sich im Endstadium einer unheilbaren tödlichen Krankheit befinden.
  • Genaue und möglichst vollständige Benennung aller medizinischen Maßnahmen, die Sie dann in dieser Situation wünschen oder ablehnen.
  • Datum und Unterschrift
Tipp
Auf die Formulierung kommt es an

Achten Sie darauf, dass der Inhalt so präzise und so eindeutig wie möglich formuliert ist. Die Ärzte oder Ihre Familie müssen unter Umständen sogar über Leben und Tod entscheiden. Die Formulierungen sollten daher möglichst keine Fragen offenlassen.

Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind zum Beispiel laut Urteil des Bundesgerichtshofes nicht konkret genug. (2) Sie müssen genau benennen, wann Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, also zum Beispiel bei einer massiven Gehirnschädigung.

Aussagekräftiger wäre folgender Beispielsatz:

„Wenn ich mich offensichtlich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, dann wünsche ich, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden…“

Info
Was gilt als „lebenserhaltende Maßnahmen“?

Wenn von lebenserhaltenden Maßnahmen gesprochen wird, dann sind alle Maßnahmen gemeint, die dazu dienen, ein Leben zu erhalten. Dazu gehören die Reanimation, die künstliche Beatmung, lebensnotwendige Medikamente sowie künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr.

Sie können in einer Patientenverfügung auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen zum Leben und Sterben oder Ihre religiöse Anschauung festhalten. In jedem Fall sollte Ihre Patientenverfügung aber konkrete Aussagen enthalten, welche Heilbehandlungen Sie sich wünschen und welche Sie ablehnen.

Experten-Info

Hier gilt: Je detaillierter Sie Ihre Vorstellungen in der Patientenverfügung niederlegen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese rechtssicher ist. Auch handschriftliche Änderungen in einem Formular belegen, dass Sie sich mit der Materie eingehend auseinandergesetzt haben und die gesamten Regelungen der Patientenverfügung Ihrem Willen entsprechen.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Beratungsstellen

Verschiedene Sozialverbände wie beispielsweise der VDK oder der Sozialverband Deutschland bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung an. Die Caritas unterhält eine Online-Beratung zur rechtlichen Vorsorge und Betreuung. Die Deutsche Stiftung für Patientenschutz bietet eine telefonische Beratung.

Auch einige Rechtschutzversicherungen bieten als zusätzlichen Service kostenfreie Beratung und Hilfe bei der Erstellung zu Vollmachten und Verfügungen an.

Zu inhaltlichen Fragen kann Sie außerdem Ihr Hausarzt beraten. Das ist allerdings eine Zusatzleistung und in der Regel nur gegen eine Gebühr möglich.

Anzeige
Abbildung
Patientenverfügung zum Vorteilspreis

Erstellen Sie schnell & unkompliziert alle Vorsorgedokumente aus einer Hand.

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • 100% rechtssicher, anwaltlich geprüft

Vorteile der Patientenverfügung beim Notar

Eine notarielle Beglaubigung Ihrer Patientenverfügung ist nicht unbedingt notwendig. Es gibt aber dennoch gute Gründe für einen Besuch beim Notar oder beim Fachanwalt. Vor allem dann, wenn Sie besondere Vorstellungen haben und sicherstellen möchten, dass diese auch berücksichtigt werden.

Vorteile der Patientenverfügung beim Notar
  • Der Notar oder Fachanwalt kann mit Ihnen alternative Formulierungen besprechen und für Ihre ganz persönliche Patientenverfügung die beste schriftliche Darstellung treffen.
  • Eine vom Notar oder Fachanwalt verschriftlichte Patientenverfügung erhöht deren Akzeptanz.
  • Der Notar oder Anwalt kann für Sie nicht nur eine Patientenverfügung anlegen, sondern auch anderen aufeinander abgestimmte Vorsorgedokumente.

Sie können Ihre Patientenverfügung auch selbst verfassen und nur Ihre Unterschrift durch einen Notar beglaubigen lassen. So kann zumindest niemand daran zweifeln kann, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig waren.

Info
Alternativen zur Beglaubigung

Alternativ zur notariellen Beglaubigung können Sie Ihre Patientenverfügung auch vom Hausarzt der einer Beratungsstelle bestätigen lassen. Das erhöht die Akzeptanz in Kliniken und weiteren medizinischen Einrichtungen.

Gültigkeit einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung wird grundsätzlich mit Ihrer Unterschrift lebenslang gültig. Sie ist allerdings leichter anfechtbar, wenn sie über längere Zeit nicht schriftlich von Ihnen bestätigt wurde. Denn man könnte dann argumentieren, dass sie nicht mehr Ihrem aktuellen Wissensstand und Willen entspricht.

Sie sollten Ihre Patientenverfügung deshalb regelmäßig aufmerksam durchlesen und jedes Mal mit dem aktuellen Datum versehen. Mit Ihrer Unterschrift und dem aktuellen Datum dokumentieren Sie, dass Sie den Text überprüft haben und alles immer noch Ihrem Willen entspricht.

Patientenverfügung ändern oder widerrufen

Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern oder auch komplett widerrufen. Allerdings müssen Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs einwilligungsfähig sind. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer ärztlichen Maßnahme zu erfassen.

Ein Angebot von pflege.de
curabox Pflege Teaser
Gratis Markenprodukte für die Pflege zuhause

Mit der curabox Pflege erhalten Sie benötigte Pflegehilfsmittel nach Hause – regelmäßig und kostenfrei!

  • Für alle Pflegegrade
  • Produkte im Wert von bis zu 42 € monatlich
  • Einmal beantragt, regelmäßig geliefert
  • Boxinhalt jederzeit anpassbar

Kosten einer Patientenverfügung

Wenn Sie für sich selbst eine Patientenverfügung erstellen wollen, entstehen dabei zunächst keine Kosten. Sie können zum Beispiel den kostenlosen Vordruck von pflege.de nutzen. Oftmals ist eine Beratung zu den medizinischen Formulierungen sinnvoll. Diese Beratung kann kostenpflichtig sein.

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung durch einen Notar oder Anwalt erstellen lassen, fallen Gebühren für die Beratung und die Ausfertigung an. Die reine Beurkundung kostet dabei etwa 60 Euro. Die Kosten für die Beratung und weitere Leistungen sollten Sie vorab erfragen. (3)

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein weiteres wichtiges Vorsorgedokument neben der Patientenverfügung. Darin bestimmen Sie eine bevollmächtigte Person, die für Sie handelt und Entscheidungen trifft, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Und zwar nicht nur im Bereich der medizinischen Versorgung.

Die beiden Dokumente ergänzen sich gut: Die Patientenverfügung hält Ihre konkreten Wünsche fest und schafft so Klarheit für die bevollmächtigte Person. Umgekehrt kann eine bevollmächtigte Person sich für Ihre Wünsche einsetzen, falls die Patientenverfügung in einem konkreten Fall unklar sein sollte.

Bonus
Formular Vorsorgevollmacht
  • PDF-Formular als Vorlage für Ihre Vorsorgevollmacht
  • Online ausfüllen und ausdrucken
  • Geprüft durch Fachanwalt Markus Karpinski
Info
Alternative zur Vorsorgevollmacht

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie nicht direkt eine bevollmächtigte Person, sondern schlagen eine Person als gesetzlichen Betreuer vor. Diese Person muss Amtsgericht bestätigt werden und wird danach dauerhaft vom Gericht kontrolliert.

Keine Patientenverfügung: Wer entscheidet im Ernstfall?

Niemand ist verpflichtet oder darf verpflichtet werden, eine Patientenverfügung zu erstellen. Wenn Sie also keine haben und der Fall eintritt, dass Sie nicht mehr selbst in eine ärztliche Maßnahme oder Therapie einwilligen können, muss Ihr „mutmaßlicher Wille“ ermittelt werden. (1)

Haben Sie eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht, kann die bevollmächtigte Person jetzt für Sie nach Ihrem mutmaßlichen Willen handeln und entscheiden. Allerdings nur, wenn die Vollmacht ausdrücklich auch Angelegenheiten der Gesundheitssorge umfasst.

Wenn Sie weder eine Patientenverfügung noch eine Vollmacht haben, muss das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen. Dieser muss dann versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln, um danach zu handeln und zu entscheiden.

Es gibt auch Fälle, in denen eine Patientenverfügung zwar vorliegt, aber im konkreten Fall keine ausreichende Klarheit bietet. Auch in diesem Fall muss ein Betreuer eingesetzt werden, der dann Entscheidungen treffen kann.

Info
Ehepartner-Notvertretungsrecht seit 2023

Mit dem Notvertretungsrecht können sich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner auch ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gegenseitig bei medizinischen Notsituationen vertreten. Allerdings gilt das nur für maximal sechs Monate, danach wird ein Betreuer eingesetzt.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, wenn man selbst in der Situation nicht mehr entscheiden kann. Die Patientenverfügung gehört zu den Vorsorgedokumenten.

Was steht in einer Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung steht zu medizinischen Themen, ob man diese in bestimmten Situationen für sich wünscht oder ablehnt, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Dazu gehören zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Schmerztherapie oder Reanimation.

Wo mache ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kann man selbst für sich erstellen. Sie wird mit Unterschrift gültig. Unterstützung dabei bieten Beratungsstellen, Hausärzte, Notare oder Fachanwälte. Zum Teil allerdings nur gegen eine Gebühr.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden und so klar und präzise beschreiben, wann sie gültig wird und welche Maßnahmen in welchen Fällen gewünscht oder abgelehnt werden. Es hilft, dabei eine geprüfte Vorlage zu verwenden oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wo bekomme ich ein Formular für eine Patientenverfügung?

Ein kostenloses Formular für eine Patientenverfügung gibt es zum Beispiel auf pflege.de, aber auch beim Bundesministerium für Justiz, bei Wohlfahrtsverbänden, Hausärzten oder in Apotheken.

Muss eine Patientenverfügung handschriftlich sein?

Nein, eine Patientenverfügung muss nicht komplett handschriftlich sein. Sie muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben werden. Es ist auch möglich, ein vorgedrucktes Dokument handschriftlich abzuwandeln oder zu ergänzen und dann zu unterschreiben.

Muss eine Patientenverfügung beglaubigt werden?

Eine Beglaubigung ist für eine Patientenverfügung nicht unbedingt notwendig. Sie kann aber helfen, die Echtheit zu bestätigen.

Ab wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung ist sofort nach Ihrer Unterschrift gültig. Sie wird aber erst dann verwendet, wenn Sie selbst nicht mehr eigenständig entscheiden können. Im Idealfall haben Sie die genauen Voraussetzungen im Dokument festgehalten.

Muss eine Patientenverfügung vom Arzt unterschrieben werden?

Nein, eine Patientenverfügung muss nicht von einem Arzt unterschrieben werden. Falls Sie aber ohnehin eine ärztliche Beratung in Anspruch nehmen, kann die Unterschrift auf dem Dokument auch nicht schaden.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung kostenlos. Kosten fallen nur an, wenn Sie sich kostenpflichtig beraten lassen, wenn Sie eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nutzen oder wenn Sie einen Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister anlegen.

Wo kann ich eine Patientenverfügung hinterlegen?

Die Patientenverfügung sollte an einem sicheren Ort abgelegt werden. Gleichzeitig sollte sie für Ihre Angehörigen gut auffindbar und erreichbar sein. Sie können im zentralen Vorsorgeregister einen Hinweis hinterlegen, wo Ihre Vorsorgedokumente im Notfall zu finden sind.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Die Patientenverfügung ist grundsätzlich lebenslang gültig. Eine regelmäßige Überprüfung und schriftliche Bestätigung helfen aber, die Akzeptanz im Fall der Fälle sicherzustellen. Denn so wird nachvollziehbar, dass Sie Ihren ausgedrückten Willen immer wieder aktualisiert oder bestätigt haben.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 6102.60.12|Zuletzt geändert: 5202.90.11
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 1827 Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1827.html (letzter Abruf am 05.08.2025)
(2)
Der Bundesgerichtshof (2016): Beschluss vom 6. Juli in der Betreuungssache
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75565&pos=0&anz=1 (letzter Abruf am 05.08.2025)
(3)
Informationsportal der Bundesnotarkammer (ohne Jahr): Berechnungsbeispiele
https://www.notar.de/themen/familie/notarkosten-beispiele (letzter Abruf am 05.08.2025)
Ein Angebot von pflege.de
curabox Pflege Teaser
curabox Pflege: Markenprodukte gratis für die Pflege zuhause
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Checkliste Testament
Im Fokus
Checkliste für Ihr Testament » Das brauchen Sie
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Hilfe Eltern Vollmachten
Erfahrungsbericht
Patientenverfügung meines Vaters – So habe ich ihn überzeugt
Symbolbild Testament
Ratgeber
Testament & Letzter Wille
Erfahrungsbericht

Patientenverfügung und Vollmachten - So konnte ich meinem Vater mit diesem schwierigen Thema helfen

Weiterleiten
Dorothee Bluhm
 
Dorothee Bluhm
Pflegende Angehörige

Dorothee Bluhm ist 45 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren. Sie wohnt 8 km von ihrem Vater entfernt, so dass sie öfter mal nach dem Rechten sehen kann und sich auch mit um seine rechtliche Vorsorge gekümmert hat. Im Gespräch mit pflege.de teilt sie ihre Erfahrung.

Als Jugendliche und junge Erwachsene habe ich meine Eltern, besonders meinen Vater, ab und zu gebeten, mir beim Ausfüllen wichtiger Dokumente zu helfen oder finanzielle Entscheidungen zu beurteilen – vielleicht kennen Sie das auch. Irgendwann kommt im Alter dann der Zeitpunkt, an dem die eigenen Eltern mit bestimmten Informationen oder Entscheidungen überfordert sind und nun die ‚Kinder‘, die ja mittlerweile auch zwischen 40 und 50 Jahren sind, zu Rate ziehen.

Bei meinen Eltern und mir war das der Fall, als es um die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht ging. Diese Themen beschäftigten meine Eltern schon länger, aber alle Gedanken gingen eher in Richtung „Ach ja, das müssten wir auch irgendwann mal machen …“, und konkrete Schritte schienen nicht notwendig. Auch das kennen viele von uns: Man ist gut zurecht, Gedanken an Krankheit oder gar den Tod werden weit von sich gewiesen.

Auf einmal wurde meine Mutter schwer krank

Mitte 2014 wurde meine Mutter schwer krank und nach einigen Monaten waren die Ärzte mit Weisheit und Behandlungsmöglichkeiten am Ende. So holte mein Vater meine Mutter zu sich nach Hause und gemeinsam ermöglichten wir ihr eine möglichst gute Zeit, bis sie schließlich friedlich zuhause starb. Die folgenden Wochen und Monate standen ganz im Zeichen der Trauer, des Verlusts und der schweren Aufgabe meines Vaters, sein Leben als Witwer neu zu ordnen. Über kurz oder lang rückte jedoch das Thema Patientenverfügung wieder in den Fokus, denn meinem Vater war nun klar, dass das Lebensende auch ganz anders aussehen kann als bei meiner Mutter.

Das Schlimmste wäre für mich, von Maschinen abhängig zu sein, nicht mehr selbstständig atmen oder essen zu können und trotzdem nicht sterben zu dürfen.
Wolfgang Beck

„Das Schlimmste wäre für mich, von Maschinen abhängig zu sein, nicht mehr selbstständig atmen oder essen zu können und trotzdem nicht sterben zu dürfen“ war eine seiner Aussagen, als mein Vater sich mit dem eigenen Tod auseinandersetzte. Auch die Möglichkeit, seine Zurechnungsfähigkeit zu verlieren und andere Menschen über sich bestimmen lassen zu müssen, ängstigte ihn. Er wollte natürlich, dass meine Schwestern und ich in so einem Fall für ihn zuständig wären und die Entscheidungen treffen könnten, zu denen er nicht mehr in der Lage wäre. Somit wurde eines immer deutlicher: Es musste eine Patientenverfügung her, und am besten auch gleich eine Pflegevollmacht und eine Vorsorgevollmacht.

Zu viele Informationen führten zu Hilflosigkeit

Also versorgten meine Schwestern und ich unseren Vater in den folgenden Wochen mit unterschiedlichsten Informationen zu den Vorsorgevollmachten. Offizielle Leitfäden verschiedener Verlage, seitenweise Hilfestellungen aus dem Internet, Telefonnotizen nach Gesprächen mit Ärzten oder Bekannten … der Stapel auf dem Wohnzimmertisch wurden immer höher. Und bei jedem Besuch war dessen Position nach wie vor unverändert.

„Papa, sollen wir das mal gemeinsam machen? Wir helfen dir gern dabei!“ boten wir abwechselnd und zunehmend drängend an. Doch Papas Gründe, warum er sich nicht mit der Thematik beschäftigt hatte, waren abwechslungsreich:

  • Es gab so viel anderes zu tun, es blieb einfach keine Zeit.
  • Er hatte begonnen, sich einzulesen, doch dann kam etwas dazwischen.
  • Die offizielle und trockene Sprache machte das Lesen schwer.
  • Eigentlich würde er das lieber mit seinem Arzt besprechen.
  • Und überhaupt: Er rechnete gar nicht wirklich damit, einer langen Leidenszeit entgegenzusehen, sondern würde sehr wahrscheinlich einfach im Schlaf sterben.

Unsere Gefühle schwankten zwischen Unverständnis, Ärger und Wut. Bis wir irgendwann merkten, dass mein Vater von der Thematik sowohl inhaltlich als auch emotional sehr herausgefordert war und deshalb zu keinem Ergebnis kam. Wie es der Zufall wollte, hatte ich über ein berufliches Netzwerk eine Rechtsanwältin kennen gelernt, die auf Familienrecht spezialisiert ist und in diesem Rahmen auch die Bereiche Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflegevollmacht abdeckt. „Papa, wie wäre es denn, wenn wir einfach mal mit einer Fachfrau sprechen, die dir alles persönlich erklärt?“ fragte ich meinen Vater. Er sagte nach kurzem Überlegen: „Das wäre wahrscheinlich das einfachste“ – und wirkte sehr erleichtert. Schon ein paar Tage später hatten wir einen Termin bei ihr.

Kompetente und neutrale Abwicklung von Fachanwältin für Familienrecht

Gute zwei Stunden verbrachten wir bei der Rechtsanwältin, die uns Schritt für Schritt durch alle wichtigen Beschlüsse und Entscheidungen führte. Es tat so gut, einen neutralen Blick von jemandem zu erhalten, der sich mit der Materie zu 100 Prozent auskannte. Dennoch gab es auch emotionale Momente, denn die Details, die in der Patientenverfügung oder auch der Pflegevollmacht geklärt werden, schnüren einem teilweise die Kehle zu – sowohl meinem Vater als auch mir selbst. Natürlich war es nicht einfach für Papa, sich so intensiv mit dem eigenen Tod und eventuellem geistigem oder körperlichem Verfall zu beschäftigen, aber die Rechtsanwältin erklärte ihm sehr einfühlsam, dass es nur darum ging, alle Eventualitäten ganz individuell zu seiner Zufriedenheit zu regeln.

Meinem Vater ist damit ein riesiger Stein vom Herzen gefallen!
Dorothee Bluhm

Als wir die Kanzlei verließen, war mein Vater sichtlich erleichtert und guter Dinge. Ein paar Tage später erhielt er die fertigen Dokumente zum Gegenlesen und hatte bereits einen Termin mit seinem Hausarzt vereinbart, um die vorformulierte Patientenverfügung mit ihm durchzusprechen. Sich auch im Arztgespräch an so einem Leitfaden orientieren zu können, beschleunigte alle Entscheidungen. Die kleinen Änderungsvorschläge des Hausarztes, der meinen Vater ja seit Jahren kennt, wurden von der Rechtsanwältin in die Patientenverfügung eingearbeitet. Nun wurden alle Dokumente, zusammen mit einer Kopie der Kontovollmacht, die mein Vater mir schon vor einigen Monaten erteilt hat, beglaubigt und bei der Anwaltskammer hinterlegt, bevor wir Töchter die Kopien erhielten. Meinem Vater ist damit ein riesiger Stein vom Herzen gefallen.

Und wir Töchter können nun die gemeinsame Zeit mit unserem Vater genießen, ohne andauernd wieder das Thema Patientenverfügung ansprechen zu müssen – daher waren die knapp 500 Euro für die Rechtsanwältin mehr als gut investiert.

Ein Tipp aus eigener Erfahrung

Um viele Dinge, die ich jetzt auf einmal allein erledigen muss, hat sich früher meine Frau gekümmert. Dazu lagen mir meine Töchter ständig mit der Patientenverfügung und Pflegevollmacht in den Ohren. Sie hatten ja Recht, ich wollte das ja auch alles geregelt haben. Aber die vielen Informationen, das schwer verständliche Beamtendeutsch in manchen Broschüren, und dazu das Gefühl, das Gelesene nach ein paar Sätzen schon wieder vergessen zu haben – ich war total überfordert. Als Dorothee mir den Vorschlag mit der Rechtsanwältin machte, dachte ich zuerst, dass das ja auch Geld kostet. Aber durch die persönliche und umfangreiche Beratung fühlte ich mich gut aufgehoben. Alle meine Fragen wurden sofort beantwortet und auch nach dem Termin konnte ich jederzeit anrufen, wenn ich vielleicht etwas vergessen hatte. Jetzt ist alles geregelt und ich weiß, dass auch in den schlimmsten vorstellbaren Fällen meine Töchter für mich sorgen und entscheiden können. Seitdem fühle ich mich richtig erleichtert und bin froh, dass das Thema endgültig vom Tisch und geklärt ist.

Wolfgang   Beck
Wolfgang Beck
Vater von Dorothee Bluhm

 

Um einen Überblick zu gewinnen, welche Aspekte in einer Patientenverfügung relevant sind und welche Punkte man darin festlegen kann, kann Ihnen folgende kostenlose Vorlage dabei helfen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen:

Bonus
Formular Vorsorgevollmacht
  • PDF-Formular als Vorlage für Ihre Vorsorgevollmacht
  • Online ausfüllen und ausdrucken
  • Geprüft durch Fachanwalt Markus Karpinski
Erstelldatum: 7102.50.01|Zuletzt geändert: 5202.80.91
(1)
Bildquelle
©Rawpixel.com - stock.adobe.com
Das könnte Sie auch interessieren
Symbolbild Testament
Testament
Wann ist ein Testament notwendig?
Symbolgrafik Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht: Tipps & Muster-Formular
Symbolbild Generalvollmacht
Generalvollmacht
Rechtlich absichern mit der Generalvollmacht
Eine Person hält die Hände einer anderen Person
Notvertretungsrecht
Ehegatten-Notvertretungsrecht
Symbolbild Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung: Informationen & Vorlage
Eine junge Frau klärt Fragen zur gesetzlichen Betreuung mit einer älteren Dame
Gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Betreuung: Aufgaben & Antrag