Patientenverfügung: Definition
Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. (1)
Das bedeutet: Mit einer Patientenverfügung legen Sie frühzeitig fest, wie und in welcher Weise Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie selbst zu einem zukünftigen Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Zum Beispiel, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.
An wen richtet sich eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung richtet sich unmittelbar an die behandelnden Ärzte und das pflegerische Team. Sie dient aber auch zur Orientierung für Bevollmächtigte, gesetzliche Betreuer und Familienangehörige des Betroffenen. Alle haben so die Sicherheit, in Ihrem Willen zu entscheiden. (1)
Erstellen einer Patientenverfügung
Jeder Erwachsene kann eine Patientenverfügung selbst erstellen. Sie brauchen dafür nicht unbedingt einen Fachanwalt oder Notar. Allerdings sollten Sie dann vorgefertigte Textbausteine oder Formulare verwenden, damit Ihre Patientenverfügung möglichst lückenlos und rechtssicher formuliert ist.
Wer jedoch sehr individuelle Vorstellungen hat und diese rechtssicher umsetzen möchte, sollte sich unbedingt fachliche Beratung holen.
Drei wichtige Fakten zur Patientenverfügung
- Die Patientenverfügung kommt erst zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über eine medizinische Behandlung zu entscheiden. In der Regel urteilen die behandelnden Ärzte über die Entscheidungsfähigkeit.
- Die Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich: Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Justiz und Angehörige.
- Sie können die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern. Eine regelmäßige Aktualisierung wird sogar empfohlen. (1)
Das Fortbestehen Ihres Willens sollten Sie durch Ihre Unterschrift unter die bereits vorhandene Patientenverfügung jährlich dokumentieren.

Patientenverfügung zum Ausdrucken
Unsere Patientenverfügung zum Ausdrucken basiert auf den Empfehlungen des Bundesministeriums für Justiz und bietet eine einfache Möglichkeit, Ihre medizinischen Wünsche festzuhalten. Die heruntergeladene PDF-Datei können Sie einfach ausfüllen, ausgedruckt unterschreiben und ablegen.
Wenn Sie sich beim Ausfüllen unsicher sein sollten, können Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Dafür wird allerdings oftmals eine Gebühr fällig, die je nach Praxis unterschiedlich hoch ist.
Inhalte einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie befürworten und welche Sie ablehnen. Diese Wünsche müssen alle Beteiligten respektieren, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Oft geht es auch um die eigene Vorstellung vom Lebensende.
Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind zum Beispiel laut Urteil des Bundesgerichtshofes nicht konkret genug. (2) Sie müssen genau benennen, wann Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, also zum Beispiel bei einer massiven Gehirnschädigung.
Aussagekräftiger wäre folgender Beispielsatz:
„Wenn ich mich offensichtlich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, dann wünsche ich, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden…“
Sie können in einer Patientenverfügung auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen zum Leben und Sterben oder Ihre religiöse Anschauung festhalten. In jedem Fall sollte Ihre Patientenverfügung aber konkrete Aussagen enthalten, welche Heilbehandlungen Sie sich wünschen und welche Sie ablehnen.
Hier gilt: Je detaillierter Sie Ihre Vorstellungen in der Patientenverfügung niederlegen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese rechtssicher ist. Auch handschriftliche Änderungen in einem Formular belegen, dass Sie sich mit der Materie eingehend auseinandergesetzt haben und die gesamten Regelungen der Patientenverfügung Ihrem Willen entsprechen.

Beratungsstellen
Verschiedene Sozialverbände wie beispielsweise der VDK oder der Sozialverband Deutschland bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung an. Die Caritas unterhält eine Online-Beratung zur rechtlichen Vorsorge und Betreuung. Die Deutsche Stiftung für Patientenschutz bietet eine telefonische Beratung.
Auch einige Rechtschutzversicherungen bieten als zusätzlichen Service kostenfreie Beratung und Hilfe bei der Erstellung zu Vollmachten und Verfügungen an.
Zu inhaltlichen Fragen kann Sie außerdem Ihr Hausarzt beraten. Das ist allerdings eine Zusatzleistung und in der Regel nur gegen eine Gebühr möglich.
Vorteile der Patientenverfügung beim Notar
Eine notarielle Beglaubigung Ihrer Patientenverfügung ist nicht unbedingt notwendig. Es gibt aber dennoch gute Gründe für einen Besuch beim Notar oder beim Fachanwalt. Vor allem dann, wenn Sie besondere Vorstellungen haben und sicherstellen möchten, dass diese auch berücksichtigt werden.
Sie können Ihre Patientenverfügung auch selbst verfassen und nur Ihre Unterschrift durch einen Notar beglaubigen lassen. So kann zumindest niemand daran zweifeln kann, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig waren.
Gültigkeit einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung wird grundsätzlich mit Ihrer Unterschrift lebenslang gültig. Sie ist allerdings leichter anfechtbar, wenn sie über längere Zeit nicht schriftlich von Ihnen bestätigt wurde. Denn man könnte dann argumentieren, dass sie nicht mehr Ihrem aktuellen Wissensstand und Willen entspricht.
Sie sollten Ihre Patientenverfügung deshalb regelmäßig aufmerksam durchlesen und jedes Mal mit dem aktuellen Datum versehen. Mit Ihrer Unterschrift und dem aktuellen Datum dokumentieren Sie, dass Sie den Text überprüft haben und alles immer noch Ihrem Willen entspricht.
Patientenverfügung ändern oder widerrufen
Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern oder auch komplett widerrufen. Allerdings müssen Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs einwilligungsfähig sind. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer ärztlichen Maßnahme zu erfassen.
Kosten einer Patientenverfügung
Wenn Sie für sich selbst eine Patientenverfügung erstellen wollen, entstehen dabei zunächst keine Kosten. Sie können zum Beispiel den kostenlosen Vordruck von pflege.de nutzen. Oftmals ist eine Beratung zu den medizinischen Formulierungen sinnvoll. Diese Beratung kann kostenpflichtig sein.
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung durch einen Notar oder Anwalt erstellen lassen, fallen Gebühren für die Beratung und die Ausfertigung an. Die reine Beurkundung kostet dabei etwa 60 Euro. Die Kosten für die Beratung und weitere Leistungen sollten Sie vorab erfragen. (3)
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein weiteres wichtiges Vorsorgedokument neben der Patientenverfügung. Darin bestimmen Sie eine bevollmächtigte Person, die für Sie handelt und Entscheidungen trifft, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Und zwar nicht nur im Bereich der medizinischen Versorgung.
Die beiden Dokumente ergänzen sich gut: Die Patientenverfügung hält Ihre konkreten Wünsche fest und schafft so Klarheit für die bevollmächtigte Person. Umgekehrt kann eine bevollmächtigte Person sich für Ihre Wünsche einsetzen, falls die Patientenverfügung in einem konkreten Fall unklar sein sollte.
Keine Patientenverfügung: Wer entscheidet im Ernstfall?
Niemand ist verpflichtet oder darf verpflichtet werden, eine Patientenverfügung zu erstellen. Wenn Sie also keine haben und der Fall eintritt, dass Sie nicht mehr selbst in eine ärztliche Maßnahme oder Therapie einwilligen können, muss Ihr „mutmaßlicher Wille“ ermittelt werden. (1)
Haben Sie eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht, kann die bevollmächtigte Person jetzt für Sie nach Ihrem mutmaßlichen Willen handeln und entscheiden. Allerdings nur, wenn die Vollmacht ausdrücklich auch Angelegenheiten der Gesundheitssorge umfasst.
Wenn Sie weder eine Patientenverfügung noch eine Vollmacht haben, muss das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen. Dieser muss dann versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln, um danach zu handeln und zu entscheiden.
Es gibt auch Fälle, in denen eine Patientenverfügung zwar vorliegt, aber im konkreten Fall keine ausreichende Klarheit bietet. Auch in diesem Fall muss ein Betreuer eingesetzt werden, der dann Entscheidungen treffen kann.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, wenn man selbst in der Situation nicht mehr entscheiden kann. Die Patientenverfügung gehört zu den Vorsorgedokumenten.
Was steht in einer Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung steht zu medizinischen Themen, ob man diese in bestimmten Situationen für sich wünscht oder ablehnt, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Dazu gehören zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Schmerztherapie oder Reanimation.
Wo mache ich eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung kann man selbst für sich erstellen. Sie wird mit Unterschrift gültig. Unterstützung dabei bieten Beratungsstellen, Hausärzte, Notare oder Fachanwälte. Zum Teil allerdings nur gegen eine Gebühr.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden und so klar und präzise beschreiben, wann sie gültig wird und welche Maßnahmen in welchen Fällen gewünscht oder abgelehnt werden. Es hilft, dabei eine geprüfte Vorlage zu verwenden oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wo bekomme ich ein Formular für eine Patientenverfügung?
Ein kostenloses Formular für eine Patientenverfügung gibt es zum Beispiel auf pflege.de, aber auch beim Bundesministerium für Justiz, bei Wohlfahrtsverbänden, Hausärzten oder in Apotheken.
Muss eine Patientenverfügung handschriftlich sein?
Nein, eine Patientenverfügung muss nicht komplett handschriftlich sein. Sie muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben werden. Es ist auch möglich, ein vorgedrucktes Dokument handschriftlich abzuwandeln oder zu ergänzen und dann zu unterschreiben.
Muss eine Patientenverfügung beglaubigt werden?
Eine Beglaubigung ist für eine Patientenverfügung nicht unbedingt notwendig. Sie kann aber helfen, die Echtheit zu bestätigen.
Ab wann ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine Patientenverfügung ist sofort nach Ihrer Unterschrift gültig. Sie wird aber erst dann verwendet, wenn Sie selbst nicht mehr eigenständig entscheiden können. Im Idealfall haben Sie die genauen Voraussetzungen im Dokument festgehalten.
Muss eine Patientenverfügung vom Arzt unterschrieben werden?
Nein, eine Patientenverfügung muss nicht von einem Arzt unterschrieben werden. Falls Sie aber ohnehin eine ärztliche Beratung in Anspruch nehmen, kann die Unterschrift auf dem Dokument auch nicht schaden.
Was kostet eine Patientenverfügung?
Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung kostenlos. Kosten fallen nur an, wenn Sie sich kostenpflichtig beraten lassen, wenn Sie eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nutzen oder wenn Sie einen Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister anlegen.
Wo kann ich eine Patientenverfügung hinterlegen?
Die Patientenverfügung sollte an einem sicheren Ort abgelegt werden. Gleichzeitig sollte sie für Ihre Angehörigen gut auffindbar und erreichbar sein. Sie können im zentralen Vorsorgeregister einen Hinweis hinterlegen, wo Ihre Vorsorgedokumente im Notfall zu finden sind.
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Die Patientenverfügung ist grundsätzlich lebenslang gültig. Eine regelmäßige Überprüfung und schriftliche Bestätigung helfen aber, die Akzeptanz im Fall der Fälle sicherzustellen. Denn so wird nachvollziehbar, dass Sie Ihren ausgedrückten Willen immer wieder aktualisiert oder bestätigt haben.