Betreuungsverfügung: Definition
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und darf, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Doch erst wenn das Betreuungsgericht die Notwendigkeit bestätigt und den gewünschten Betreuer amtlich eingesetzt hat, kann die Person Sie vertreten. (1)
Von Ihrer Betreuungsverfügung kann das Betreuungsgericht nur in Ausnahmefällen und mit guter Begründung abweichen. Und in jedem Fall kontrolliert das Gericht dauerhaft, ob der Betreuer seine Aufgaben in Ihrem Sinn und zu Ihrem Wohl erfüllt.
Wozu überhaupt gesetzliche Betreuung?
Eine Betreuung ist erforderlich, wenn eine volljährige Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Mehr zum Thema erfahren Sie im Ratgeber über gesetzliche Betreuung in der Pflege.
„Betreuen“ bedeutet dabei nicht, dass dem Betroffenen alles abgenommen wird. Nach Möglichkeit soll die Betreuung sogar aktiv darauf hinarbeiten, dass der Betroffene seine Aufgaben langfristig wieder selbst übernehmen kann. (1)
Betreuungsverfügung: Inhalte & Wünsche
Im Kern geht es bei einer Betreuungsverfügung darum, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die Sie sich bei Bedarf als gesetzlichen Betreuer wünschen. Darüber hinaus können Sie aber auch speziellere Wünsche und Vorstellungen zu Ihrer Betreuung und Lebensgestaltung darin festhalten.
Mögliche Inhalte in der Verfügung:
- Sie schlagen vor, wer Ihre Betreuung übernehmen soll.
- Sie schließen Personen aus, die keinesfalls Ihre Betreuung übernehmen sollen.
- Sie legen fest, dass Sie verschiedene Betreuer mit geteilten Aufgabenbereichen wünschen.
- Sie beschreiben genau, welche Aufgaben die Betreuung erledigen soll und welche nicht.
- Sie äußern konkrete Wünsche, die bei Ihrer Betreuung beachtet werden sollen. Zum Beispiel, ob Sie bei einer Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim wohnen wollen oder lieber möglichst in ihren eigenen vier Wänden gepflegt werden möchten.
In jedem Fall ist es absolut notwendig, dass in Ihrer Betreuungsverfügung eindeutig Ihre eigene und die Identitäten der anderen erwähnten Personen erkennbar ist. Außerdem muss Ihr ausdrücklicher Wille zweifelsfrei erkennbar sein und Sie müssen das Dokument eigenhändig unterschreiben.
Aufgaben eines Betreuers
Die Betreuung kann verschiedene Aufgabenbereiche umfassen. In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie auch die Aufgabenbereiche des Betreuers vorschlagen. Wenn nichts Konkretes dagegenspricht, übernimmt sonst meistens eine Person alle Aufgaben.
Mögliche Aufgaben der Betreuung: (2)
- Verwaltung des Vermögens: Zahlung aller finanziellen Verpflichtungen, wenn nötig auch die Immobilie veräußern sowie die Kontoführung.
- Wohnungsangelegenheiten: Mietverträge abschließen oder kündigen, Betriebskosten abrechnen oder Mietmängel beim Vermieter durchsetzen.
- Gesundheitsfürsorge: Behandlungen mit dem Arzt besprechen, Krankenakte lesen, Absprachen der Medikation und Therapien.
- Schriftverkehr und Post: E-Mails und Post lesen, Handy- oder Telefonvertrag kündigen oder abschließen.
- Aufenthaltsbestimmung: Gegebenenfalls Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohngemeinschaft. Wichtig: Zwangsmaßnahmen kann nur das Amtsgericht beschließen, nicht der Betreuer alleine.
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Eine Alternative zur Betreuungsverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Denn auch die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Und sie überträgt einer anderen Person das Recht, Sie in Ihren Angelegenheiten zu vertreten.
Der wichtigste Unterschied dabei ist, dass bei der Vorsorgevollmacht kein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Die bevollmächtigte Person kann die Vollmachtsurkunde nutzen, sobald die Geschäftsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde.
Der Ablauf ist bei der Vorsorgevollmacht also etwas einfacher. Allerdings entfällt dabei auch die gerichtliche Kontrollfunktion. Ein vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer muss sich gegenüber dem Gericht verantworten – eine Person mit einer Vorsorgevollmacht wird hingegen nicht kontrolliert.
Wunschbetreuer festlegen
Eine gesetzliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und muss unter Umständen auch über längere Zeit zuverlässig erfüllt werden. Bedenken Sie deshalb bitte, dass Ihr Wunschbetreuer in der Lage sein sollte, zeitlich, körperlich und mental jederzeit in Ihrem Sinne zu handeln.
Außerdem müssen Sie sich sicher sein, dass Sie mit dieser Person alles besprechen können und alles vor ihr offenlegen können, was für die Betreuung wichtig ist. Das können auch mal sehr persönliche oder intime Themen sein.
Besonders wichtig: Das Gericht kann Betreuer nur freiwillig einsetzen. Das heißt, die Person muss sich bereiterklären, die Betreuung zu übernehmen. Sprechen Sie deshalb im Vorfeld mit der Person. Und am besten planen Sie außerdem noch mit einer zusätzlichen Ersatzperson.
Checkliste: Wer eignet sich als Betreuer?
Diese Fragen sollen Ihnen helfen, geeignete Personen für eine Betreuung in Ihrem Familien- und Freundeskreis zu finden:
- Wie sehr vertraue ich der Person und wie lange schon?
- Stehen für diese Person mein Wohl und meine Eigenständigkeit an erster Stelle?
- Akzeptiert diese Person auch, dass ich andere Wünsche habe als sie?
- Gibt es Themen, bei denen die Person Interessenskonflikte mit mir haben könnte?
- Hat diese Person Zeit, mich zu besuchen und nach meinem Willen zu handeln?
- Ist diese Person belastbar genug, um auch meine Angelegenheiten zu übernehmen?
- Hat die Person die Kompetenz, mich bei allen oder nur bei bestimmten Themen zu vertreten?
Das Gericht prüft dann noch einmal, ob die Person die formalen Voraussetzungen erfüllt: Sie muss unter anderem den Aufgaben einer Betreuung fachlich (ausreichende Sprachkenntnisse und Alltagskompetenz) und persönlich (volljährig, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis) gewachsen sein.
Es kann sein, dass das Betreuungsgericht eine vorgeschlagene Person zu Unrecht ablehnt. In diesem Fall ist eine Beschwerde beim Landgericht möglich.

Betreuungsverfügung als PDF-Formular
Einen kostenlosen Vordruck, den Sie dann zuhause in Ruhe selbst ausfüllen können, bietet das Bundesministerium für Justiz zum Download an. Das Formular liegt als PDF-Datei vor und kann zuhause ausgedruckt werden.
Kosten einer Betreuungsverfügung
Grundsätzlich können Sie eine Betreuungsverfügung selbst aufsetzen – ohne besondere Kosten. Sie ist prinzipiell mit Ihrer persönlichen Unterschrift gültig. Mehr rechtliche Sicherheit bietet allerdings eine Betreuungsverfügung mit amtlicher oder notarieller Beglaubigung.
Eine amtliche Beglaubigung bekommen Sie für wenig Geld in einer Verwaltungsbehörde. Eine notarielle Beglaubigung bekommen Sie beim Notar. Sie ist deutlich teurer als die amtliche Beglaubigung, bietet aber auch noch mehr Rechtssicherheit.
Am höchsten sind die Kosten einer Betreuungsverfügung allerdings, wenn Sie dabei eine Beratung von einem Anwalt oder einem Notar in Anspruch nehmen. Die Beratung lohnt sich vor allem, wenn es um etwas komplexere Regelungen geht, zum Beispiel bei großen Vermögen oder mehreren Betreuern.
Betreuungsverfügung widerrufen oder ändern
Sie können jederzeit Ihre Betreuungsverfügung formlos widerrufen. Informieren Sie einfach die betreffenden Personen und vernichten Sie das Dokument. Fall Sie eine notarielle Beurkundung in Anspruch genommen haben, informieren Sie auch den Notar über den Widerruf.
Auf ähnliche Art und Weise können Sie jederzeit Ihre Betreuungsverfügung ändern. Sorgen Sie dann aber dafür, dass das neue Dokument mindestens eine gleichwertige Beglaubigung oder Beurkundung erhält, wie die ursprüngliche Betreuungsverfügung. Sonst könnten hinterher Zweifel entstehen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine volljährige Person festlegt, wen das Betreuungsgericht als gesetzlichen Betreuer für sie einsetzen soll. Die Betreuung wird eingesetzt, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern.
Was ist eine Betreuungsvollmacht?
Mit einer Betreuungsvollmacht ist in der Regel eine Betreuungsverfügung gemeint. Das Wort Vollmacht ist hier eigentlich fehl am Platz, denn eine Vollmacht lässt sich ohne gerichtliche Beteiligung einsetzen – eine Betreuung wird aber immer vom Betreuungsgericht eingesetzt.
Was beinhaltet eine Betreuungsverfügung?
In einer Betreuungsverfügung steht die Wunschperson für die eigene Betreuung sowie möglicherweise auch, welche Personen auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Darüber hinaus kann eine Betreuungsverfügung Wünsche zur Lebensgestaltung in den Bereichen der Betreuung beinhalten.
Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung kann man sicherstellen, dass im Ernstfall die richtige Person als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird. Und, dass persönliche Wünsche dabei berücksichtigt werden. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, braucht allerdings keine zusätzliche Betreuungsverfügung.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Bei der Betreuungsverfügung geht es darum, dem Betreuungsgericht die eigenen Wünsche zur Betreuung mitzuteilen. Letztlich entscheidet aber das Gericht über die Betreuung. Anders die Vorsorgevollmacht: Sie ist ohne Beteiligung des Gerichts wirksam, sobald die Geschäftsunfähigkeit festgestellt wird.
Wo bekomme ich eine Betreuungsverfügung?
Sie können eine formlose Betreuungsverfügung selbst erstellen. Sie wird mit Ihrer Unterschrift gültig. Es kann ratsam sein, das Dokument zusätzlich beglaubigen zu lassen. Wenn Sie eingehende Beratung wünschen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder einen Notar.