Betreuungsverfügung

Symbolbild Betreuungsverfügung

Wenn jemand durch eine Erkrankung oder einen Unfall seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann und für diesen Fall keine Vollmachten angelegt hat, wird ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche für die Betreuung fest.

pflege.de erläutert die Hintergründe, gibt Tipps zur Wahl eines geeigneten Betreuers und zeigt, wie Sie Ihre eigene Betreuungsverfügung aufsetzen.

Inhaltsverzeichnis

Anzeige
Ihre anwaltlich geprüfte Patientenverfügung!
Mehr erfahren

Betreuungsverfügung: Definition

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und darf, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Doch erst wenn das Betreuungsgericht die Notwendigkeit bestätigt und den gewünschten Betreuer amtlich eingesetzt hat, kann die Person Sie vertreten. (1)

Von Ihrer Betreuungsverfügung kann das Betreuungsgericht nur in Ausnahmefällen und mit guter Begründung abweichen. Und in jedem Fall kontrolliert das Gericht dauerhaft, ob der Betreuer seine Aufgaben in Ihrem Sinn und zu Ihrem Wohl erfüllt.

Info
„Betreuungsvollmacht“ meint dasselbe

Oft ist auch von einer „Betreuungsvollmacht“ die Rede. Damit ist meistens eine Betreuungsverfügung gemeint. „Vollmacht“ ist eigentlich der falsche Begriff, denn das Dokument kann gar nicht wie eine Vollmacht verwendet werden. Erst das Amtsgericht überträgt dem Betreuer die Rechte und Pflichten.

Ein Angebot von pflege.de
curabox Pflege Teaser
Gratis Markenprodukte für die Pflege zuhause

Mit der curabox Pflege erhalten Sie benötigte Pflegehilfsmittel nach Hause – regelmäßig und kostenfrei!

  • Für alle Pflegegrade
  • Produkte im Wert von bis zu 42 € monatlich
  • Einmal beantragt, regelmäßig geliefert
  • Boxinhalt jederzeit anpassbar

Wozu überhaupt gesetzliche Betreuung?

Eine Betreuung ist erforderlich, wenn eine volljährige Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Mehr zum Thema erfahren Sie im Ratgeber über gesetzliche Betreuung in der Pflege.

„Betreuen“ bedeutet dabei nicht, dass dem Betroffenen alles abgenommen wird. Nach Möglichkeit soll die Betreuung sogar aktiv darauf hinarbeiten, dass der Betroffene seine Aufgaben langfristig wieder selbst übernehmen kann. (1)

Betreuungsverfügung: Inhalte & Wünsche

Im Kern geht es bei einer Betreuungsverfügung darum, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die Sie sich bei Bedarf als gesetzlichen Betreuer wünschen. Darüber hinaus können Sie aber auch speziellere Wünsche und Vorstellungen zu Ihrer Betreuung und Lebensgestaltung darin festhalten.

Mögliche Inhalte in der Verfügung:

  • Sie schlagen vor, wer Ihre Betreuung übernehmen soll.
  • Sie schließen Personen aus, die keinesfalls Ihre Betreuung übernehmen sollen.
  • Sie legen fest, dass Sie verschiedene Betreuer mit geteilten Aufgabenbereichen wünschen.
  • Sie beschreiben genau, welche Aufgaben die Betreuung erledigen soll und welche nicht.
  • Sie äußern konkrete Wünsche, die bei Ihrer Betreuung beachtet werden sollen. Zum Beispiel, ob Sie bei einer Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim wohnen wollen oder lieber möglichst in ihren eigenen vier Wänden gepflegt werden möchten.

In jedem Fall ist es absolut notwendig, dass in Ihrer Betreuungsverfügung eindeutig Ihre eigene und die Identitäten der anderen erwähnten Personen erkennbar ist. Außerdem muss Ihr ausdrücklicher Wille zweifelsfrei erkennbar sein und Sie müssen das Dokument eigenhändig unterschreiben.

Aufgaben eines Betreuers

Die Betreuung kann verschiedene Aufgabenbereiche umfassen. In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie auch die Aufgabenbereiche des Betreuers vorschlagen. Wenn nichts Konkretes dagegenspricht, übernimmt sonst meistens eine Person alle Aufgaben.

Mögliche Aufgaben der Betreuung: (2)

  • Verwaltung des Vermögens: Zahlung aller finanziellen Verpflichtungen, wenn nötig auch die Immobilie veräußern sowie die Kontoführung.
  • Wohnungsangelegenheiten: Mietverträge abschließen oder kündigen, Betriebskosten abrechnen oder Mietmängel beim Vermieter durchsetzen.
  • Gesundheitsfürsorge: Behandlungen mit dem Arzt besprechen, Krankenakte lesen, Absprachen der Medikation und Therapien.
  • Schriftverkehr und Post: E-Mails und Post lesen, Handy- oder Telefonvertrag kündigen oder abschließen.
  • Aufenthaltsbestimmung: Gegebenenfalls Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohngemeinschaft. Wichtig: Zwangsmaßnahmen kann nur das Amtsgericht beschließen, nicht der Betreuer alleine.

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Eine Alternative zur Betreuungsverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Denn auch die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Und sie überträgt einer anderen Person das Recht, Sie in Ihren Angelegenheiten zu vertreten.

Der wichtigste Unterschied dabei ist, dass bei der Vorsorgevollmacht kein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Die bevollmächtigte Person kann die Vollmachtsurkunde nutzen, sobald die Geschäftsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde.

Der Ablauf ist bei der Vorsorgevollmacht also etwas einfacher. Allerdings entfällt dabei auch die gerichtliche Kontrollfunktion. Ein vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer muss sich gegenüber dem Gericht verantworten – eine Person mit einer Vorsorgevollmacht wird hingegen nicht kontrolliert.

Anzeige
Abbildung
Vorsorgevollmacht zum Vorteilspreis

Erstellen Sie schnell & unkompliziert Vorsorgedokumente aus einer Hand.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • 100% rechtssicher, anwaltlich geprüft

Wunschbetreuer festlegen

Eine gesetzliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und muss unter Umständen auch über längere Zeit zuverlässig erfüllt werden. Bedenken Sie deshalb bitte, dass Ihr Wunschbetreuer in der Lage sein sollte, zeitlich, körperlich und mental jederzeit in Ihrem Sinne zu handeln.

Außerdem müssen Sie sich sicher sein, dass Sie mit dieser Person alles besprechen können und alles vor ihr offenlegen können, was für die Betreuung wichtig ist. Das können auch mal sehr persönliche oder intime Themen sein.

Besonders wichtig: Das Gericht kann Betreuer nur freiwillig einsetzen. Das heißt, die Person muss sich bereiterklären, die Betreuung zu übernehmen. Sprechen Sie deshalb im Vorfeld mit der Person. Und am besten planen Sie außerdem noch mit einer zusätzlichen Ersatzperson.

Info
Notvertretungsrecht seit 2023

Mit dem Notvertretungsrecht können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zumindest in Gesundheitsfragen bis zu 6 Monate lang für den Partner entscheiden. Oft muss erst danach das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Das Notvertretungsrecht gilt seit dem 01.01.2023.

Checkliste: Wer eignet sich als Betreuer?

Diese Fragen sollen Ihnen helfen, geeignete Personen für eine Betreuung in Ihrem Familien- und Freundeskreis zu finden:

  • Wie sehr vertraue ich der Person und wie lange schon?
  • Stehen für diese Person mein Wohl und meine Eigenständigkeit an erster Stelle?
  • Akzeptiert diese Person auch, dass ich andere Wünsche habe als sie?
  • Gibt es Themen, bei denen die Person Interessenskonflikte mit mir haben könnte?
  • Hat diese Person Zeit, mich zu besuchen und nach meinem Willen zu handeln?
  • Ist diese Person belastbar genug, um auch meine Angelegenheiten zu übernehmen?
  • Hat die Person die Kompetenz, mich bei allen oder nur bei bestimmten Themen zu vertreten?

Das Gericht prüft dann noch einmal, ob die Person die formalen Voraussetzungen erfüllt: Sie muss unter anderem den Aufgaben einer Betreuung fachlich (ausreichende Sprachkenntnisse und Alltagskompetenz) und persönlich (volljährig, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis) gewachsen sein.

Experten-Info

Es kann sein, dass das Betreuungsgericht eine vorgeschlagene Person zu Unrecht ablehnt. In diesem Fall ist eine Beschwerde beim Landgericht möglich.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Betreuungsverfügung als PDF-Formular

Einen kostenlosen Vordruck, den Sie dann zuhause in Ruhe selbst ausfüllen können, bietet das Bundesministerium für Justiz zum Download an. Das Formular liegt als PDF-Datei vor und kann zuhause ausgedruckt werden.

Kosten einer Betreuungsverfügung

Grundsätzlich können Sie eine Betreuungsverfügung selbst aufsetzen – ohne besondere Kosten. Sie ist prinzipiell mit Ihrer persönlichen Unterschrift gültig. Mehr rechtliche Sicherheit bietet allerdings eine Betreuungsverfügung mit amtlicher oder notarieller Beglaubigung.

Eine amtliche Beglaubigung bekommen Sie für wenig Geld in einer Verwaltungsbehörde. Eine notarielle Beglaubigung bekommen Sie beim Notar. Sie ist deutlich teurer als die amtliche Beglaubigung, bietet aber auch noch mehr Rechtssicherheit.

Am höchsten sind die Kosten einer Betreuungsverfügung allerdings, wenn Sie dabei eine Beratung von einem Anwalt oder einem Notar in Anspruch nehmen. Die Beratung lohnt sich vor allem, wenn es um etwas komplexere Regelungen geht, zum Beispiel bei großen Vermögen oder mehreren Betreuern.

Info
Kosten des Betreuungsverfahrens

Wenn das Gericht tatsächlich eine Betreuung einsetzen muss, entstehen dabei Gerichtskosten für den Betroffenen. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen des Betreuten. Sind weniger als 25.000 Euro als Vermögen vorhanden, übernimmt der Staat die Kosten. (3)

Betreuungsverfügung widerrufen oder ändern

Sie können jederzeit Ihre Betreuungsverfügung formlos widerrufen. Informieren Sie einfach die betreffenden Personen und vernichten Sie das Dokument. Fall Sie eine notarielle Beurkundung in Anspruch genommen haben, informieren Sie auch den Notar über den Widerruf.

Auf ähnliche Art und Weise können Sie jederzeit Ihre Betreuungsverfügung ändern. Sorgen Sie dann aber dafür, dass das neue Dokument mindestens eine gleichwertige Beglaubigung oder Beurkundung erhält, wie die ursprüngliche Betreuungsverfügung. Sonst könnten hinterher Zweifel entstehen.

Info
Gültigkeit einer Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Sie verliert ihre Wirksamkeit erst mit dem Tod des Erstellers. Mit dem Tod endet übrigens auch die gesetzliche Betreuung automatisch.

Anzeige
Abbildung
Vorsorgevollmacht zum Vorteilspreis

Erstellen Sie schnell & unkompliziert Vorsorgedokumente aus einer Hand.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • 100% rechtssicher, anwaltlich geprüft

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine volljährige Person festlegt, wen das Betreuungsgericht als gesetzlichen Betreuer für sie einsetzen soll. Die Betreuung wird eingesetzt, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern.

Was ist eine Betreuungsvollmacht?

Mit einer Betreuungsvollmacht ist in der Regel eine Betreuungsverfügung gemeint. Das Wort Vollmacht ist hier eigentlich fehl am Platz, denn eine Vollmacht lässt sich ohne gerichtliche Beteiligung einsetzen – eine Betreuung wird aber immer vom Betreuungsgericht eingesetzt.

Was beinhaltet eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung steht die Wunschperson für die eigene Betreuung sowie möglicherweise auch, welche Personen auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Darüber hinaus kann eine Betreuungsverfügung Wünsche zur Lebensgestaltung in den Bereichen der Betreuung beinhalten.

Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung kann man sicherstellen, dass im Ernstfall die richtige Person als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird. Und, dass persönliche Wünsche dabei berücksichtigt werden. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, braucht allerdings keine zusätzliche Betreuungsverfügung.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Bei der Betreuungsverfügung geht es darum, dem Betreuungsgericht die eigenen Wünsche zur Betreuung mitzuteilen. Letztlich entscheidet aber das Gericht über die Betreuung. Anders die Vorsorgevollmacht: Sie ist ohne Beteiligung des Gerichts wirksam, sobald die Geschäftsunfähigkeit festgestellt wird.

Wo bekomme ich eine Betreuungsverfügung?

Sie können eine formlose Betreuungsverfügung selbst erstellen. Sie wird mit Ihrer Unterschrift gültig. Es kann ratsam sein, das Dokument zusätzlich beglaubigen zu lassen. Wenn Sie eingehende Beratung wünschen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder einen Notar.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 6102.60.92|Zuletzt geändert: 5202.50.02
(1)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (o. J.): § 1814 Voraussetzungen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1814.html (letzter Abruf am 16.05.2025)
(2)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (o. J.): § 1815 Umfang der Betreuung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1815.html (letzter Abruf am 16.05.2025)
(3)
Amtsgericht Karlsruhe (o. J.): Häufig gestellte Fragen zu Betreuungen
https://amtsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/FAQ+Betreuung (letzter Abruf am 16.05.2025)
(4)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (o. J.): § 1870 Ende der Betreuung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1870.html (letzter Abruf am 16.05.2025)
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Hilfe Eltern Vollmachten
Erfahrungsbericht
Patientenverfügung meines Vaters – So habe ich ihn überzeugt
Ein Angebot von pflege.de
curabox Pflege Teaser
curabox Pflege: Markenprodukte gratis für die Pflege zuhause
Checkliste Testament
Im Fokus
Checkliste für Ihr Testament » Das brauchen Sie
Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlift-Angebote vergleichen und sparen!
Das könnte Sie auch interessieren
Symbolbild Testament
Testament
Wann ist ein Testament notwendig?
Symbolbild Patientenverfügung
Patientenverfügung
Patientenverfügung: Infos & Vordruck
Symbolgrafik Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht: Tipps & Muster-Formular
Symbolbild Generalvollmacht
Generalvollmacht
Rechtlich absichern mit der Generalvollmacht
Eine Person hält die Hände einer anderen Person
Notvertretungsrecht
Ehegatten-Notvertretungsrecht
Eine junge Frau klärt Fragen zur gesetzlichen Betreuung mit einer älteren Dame
Gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Betreuung: Aufgaben & Antrag