Pflegegrad 2: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Symbolbild Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 beschreibt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist der zweite von fünf Pflegegraden. Doch wer bekommt Pflegegrad 2? Und welche Leistungen kann man mit Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen?

pflege.de beschreibt die Voraussetzungen und zeigt, welche Gelder und Leistungen Sie mit Pflegegrad 2 beanspruchen können.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegegrad 2: Definition

Pflegegrad 2 bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie erhalten Pflegegrad 2 wenn in Ihrem Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. (1)

Bei der Pflegebegutachtung geht es um das Ausmaß der Selbständigkeit. Der notwendige Pflegeaufwand war früher einmal relevant, ist aber heute nicht mehr entscheidend. Das Gutachten ist in der Regel ausschlaggebend für die Entscheidung der Pflegekasse über einen bestimmten Pflegegrad.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um einen Pflegegrad zu bekommen, stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung. Daraufhin erstellt ein Experte ein Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“. (2)

Bei der Pflegebegutachtung werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen. Ausnahmen gelten bei der Kinderpflege sowie bei einer besonderen Bedarfskonstellation. (1)

Info
Entspricht Pflegegrad 2 der früheren Pflegestufe 2?

Nein, Pflegegrad 2 und die frühere Pflegestufe 2 bilden nicht dieselbe Pflegebedürftigkeit ab. Wer im alten System vor 2017 Pflegestufe 2 bekommen hätte, würde heute Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 erhalten.

Kriterien für die Pflegebegutachtung

1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? Wie kann er sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? Leidet er unter Wahnvorstellungen oder beschädigt er Gegenstände?

4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie zum Beispiel bei Dialyse oder Verbandswechsel?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Hinter jedem der sechs Module stehen bis zu 16 feste Kriterien, die im Gutachten einzeln bewertet werden. Daraus ergibt sich für jedes Modul eine Punktzahl. Zusammengerechnet und gewichtet ergeben die Punktzahlen der Module die Gesamtpunktzahl. (#*article_6040c7b36b4d1*#)

Tipp
Pflegetagebuch als Vorbereitung auf das Gutachten

Ein gut gefülltes Pflegetagebuch ist eine wertvolle Vorbereitung auf den Termin zur Pflegebegutachtung. Unter anderem dient es als Gedächtnisstütze für die Frage, welche Tätigkeiten selbständig oder nur mit Hilfestellung möglich sind. So trägt es zu einem fairen Gutachten bei.

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Leistungen bei Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 brauchen Hilfe im Alltag. Meist geht es um bestimmte Tätigkeiten, die aus dem ein oder anderen Grund nicht mehr selbständig möglich sind. Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen die gesamte Bandbreite der Pflegeleistungen zur Verfügung, jedoch nicht immer im vollem Umfang. (3)

Im Vergleich zu Pflegegrad 1 kommen viele neue Ansprüche hinzu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie umfassendere Leistungen für die stationäre Pflege. Der Entlastungsbetrag und andere Leistungen bleiben unverändert.

Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 2
Pflegegeld 347 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 796 Euro monatlich
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 3.539 Euro jährlich
Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege 721 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich
Technische Pflegehilfsmittel Ja
Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja
Wohngruppenzuschuss 224 Euro monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim 805 Euro monatlich
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Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Das Pflegegeld ist die einzige Pflegeleistung, bei der Ihnen das Geld ohne Kostennachweis zur freien Verfügung überlassen wird. Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 347 Euro pro Monat.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege zuhause stattfindet und selbst organisiert wird. Wenn Sie Pflegesachleistungen beanspruchen, verringert das Ihren Anspruch auf Pflegegeld. In der Regel wählen Menschen Pflegegeld, die ganz oder teilweise von Angehörigen gepflegt werden.

Info
Beratungseinsatz (37.3) verpflichtend

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 haben, müssen Sie verpflichtend einmal pro Halbjahr an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 teilnehmen. In dem für Sie kostenlosen Beratungstermin können Sie Ihre individuellen Fragen zu praktischen und theoretischen Pflegethemen stellen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Die sogenannten Pflegesachleistungen sind für die Ergänzung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte da. In der Regel werden damit Dienstleistungen von einem ambulanten Pflegedienst finanziert.

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür 796 Euro pro Monat zur Verfügung. Nehmen Sie Pflegesachleistungen in Anspruch, verringert das Ihren Anspruch auf Pflegegeld.

Tipp
Pflegegeld + Sachleistung = Kombinationsleistung

Mit der Kombinationsleistung können Sie anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Das bietet sich an, wenn Sie mit der ambulanten Pflege nicht den Gesamtbetrag für Sachleistungen ausschöpfen.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, die eigentliche Pflegeperson stunden- oder tageweise zu vertreten. Denn auch eine Pflegeperson hat einmal wichtige Termine, ist krank oder fährt in den Urlaub. Insgesamt sind bis zu 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich.

Zur Finanzierung gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr. Damit können Sie entweder einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung organisieren oder auch einer Privatperson eine Aufwandsentschädigung bezahlen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Wenn Sie eigentlich zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationäre Pflege benötigen, können Sie dafür die Kurzzeitpflege einsetzen. Oft ist das der Fall, wenn sich ein Gesundheitszustand vorübergehend stark verschlechtert, zum Beispiel nach einer schweren Operation.

Die Kurzzeitpflege finanzieren Sie über den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro jährlich. Darüber können Sie für höchstens  56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr anfallende Kosten abrechnen.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag ist für zusätzliche Leistungen, die Pflegende entlasten oder die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und fördern. Er ist für alle Pflegegrade gleich hoch, also haben Sie auch mit Pflegegrad 2 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat.

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit Pflegegrad 2 für:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Ambulante Pflege und Betreuung (ohne Grundpflege)
  • Kurzzeitpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2

Einige der alltäglichen Aufgaben im Haushalt sind für Menschen mit Pflegegrad 2 eine Herausforderung. Um sich dabei unterstützen zu lassen, können Sie zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe finanzieren.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Tages- und Nachtpflege sind eine wertvolle Ergänzung für die häusliche Pflege. Dabei verbringt die pflegebedürftige Person nur den Tag oder die Nacht in einer stationären Pflege- oder Betreuungseinrichtung und lebt ansonsten zuhause.

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen für die Tagespflege oder Nachtpflege 721 Euro pro Monat zu. Dieses Budget reicht zwar nicht für eine tägliche Nutzung dieser Einrichtungen, aber immerhin einige Tage teilstationäre Pflege im Monat.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Ein Anspruch auf Hilfsmittel besteht unabhängig vom Pflegegrad für alle Personen mit einer Krankenversicherung. Voraussetzung ist dabei eine Verordnung eines Arztes, nicht der Pflegegrad. Bei Pflegehilfsmitteln ist das anders. Hier wird ein Pflegegrad vorausgesetzt.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen und mehr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und mehr
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Hausnotruf bei Pflegegrad 2

Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Im Gegensatz zu vielen anderen technischen Pflegehilfsmitteln ist dabei der Zuschuss auf einen festen Betrag festgelegt und an einheitliche Bedingungen geknüpft.

Wenn Sie allein leben, einen Pflegegrad haben und im Notfall voraussichtlich nicht telefonisch Hilfe rufen können, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich für ein anerkanntes Notrufsystem.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Wenn bestimmte Bewegungen immer schwieriger oder gar unmöglich werden, werden harmlose Dinge plötzlich zu Hindernissen. Treppen, rutschige Badewannen oder Toiletten ohne Haltegriffe werden zunehmend zur Gefahr für Sicherheit und Selbständigkeit.

Um Treppen zu überwinden, hilft klassischerweise ein Treppenlift. Eine zweite große Gefahrenquelle ist häufig das Badezimmer. Hier kann ein Badumbau auf ganz unterschiedliche Weise erfolgen: Mal mit größeren Umbauten, mal mit kleineren Verbesserungen.

In beiden Fällen fördert die Pflegeversicherung solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Umbauprojekt. Das bedeutet, dass Sie für verschiedene Maßnahmen jeweils den vollen Zuschuss erhalten können. Das müssen Sie aber immer vorher mit einem Antrag abklären.

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Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Sollte eine Pflege zuhause aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich sein, kann eine Umzug ins Pflegeheim eine Alternative darstellen. Im Einzelfall kann trotzdem ein Umzug ins Pflegeheim notwendig sein. Dafür haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf 805 Euro pro Monat.

Darüber hinaus bezuschusst die Pflegeversicherung Ihren monatlichen Eigenanteil an den Pflegekosten mit einem bestimmten Prozentsatz. Dieser ist gestaffelt und richtet sich danach, wie lange Sie bereits in stationärer Pflege sind. Mehr dazu im Ratgeber Kosten für ein Pflegeheim.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Jede Pflegesituation ist einzigartig. Deshalb muss auch die Pflege und Betreuung individuell auf den Einzelnen abgestimmt werden. Damit das möglich ist, stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Pflegeleistungen zur Verfügung.

Weitere Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2:

  • Pflegeberatung: Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie auf Wunsch eine kostenlose Pflegeberatung (7a). Thema der Beratung ist die Organisation Ihrer persönlichen Pflegesituation und die Information über Entlastungs- und Hilfsangebote.
  • Pflegekurse für Angehörige: Praktische Pflege lernen vom Ankleiden über den Transfer bis hin zur Körperpflege – darum geht es in den Pflegekursen für Angehörige. Teilnehmen dürfen daran alle, die gerne pflegen wollen oder sich dafür interessieren. Und zwar kostenfrei.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Ebenfalls eine Leistung für Pflegende ist das Pflegeunterstützungsgeld. Es übernimmt in akuten Pflege-Notfällen die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt, damit Sie nicht in finanzielle Schieflage geraten, weil Sie für andere da sind.
  • Wohngruppenzuschuss: Mit einem Zuschlag von 224 Euro pro Monat fördert die Pflegeversicherung Menschen, die in Wohngruppen leben. Der Zuschlag beträgt immer 224 Euro monatlich, unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 1, 2 oder 5 haben.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services, die Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer Situation unterstützen, können als „DiPA“ zugelassen werden. Die Pflegeversicherung stellt bis zu 53 Euro pro Monat bereit.
Info
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Möglicherweise übernimmt die Pflegeversicherung die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Familienmitglieder. Voraussetzungen für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung variieren. Details hierzu finden Sie im Ratgeber für pflegende Angehörige.

Fallbeispiel Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 sind Sie „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“. Was das konkret bedeuten kann, beschreibt pflege.de in einem fiktiven Fallbeispiel.

Herr Schmidt hat seit mehr als 20 Jahren Typ-2-Diabetes. Lange Zeit hatte er seine Krankheit und seine Medikamente unter Kontrolle. Zuletzt hat sich bei ihm eine leichte Demenz entwickelt. Anfangs hat er nur kleine Dinge durcheinandergebracht, aber jetzt vergisst er immer häufiger wichtige Dinge und ist im Alltag auf die Hilfe seiner Frau angewiesen.

Herr Schmidt hat manchmal Schwierigkeiten, sich an Abmachungen zu erinnern. Es kam auch schon vor, dass er den Heimweg nicht mehr finden konnte. In Gesprächen vergisst er manchmal die Antworten seiner Gesprächspartner.

Der Gutachter bewertet das mit 6 Punkten im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und 4 Punkten im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Die Gewichtung ergibt einen Wert von insgesamt 7,5 Punkten.

Wegen seiner Vergesslichkeit muss seine Frau ihn immer an seine Medikamente und das tägliche Insulin erinnern. Seine Frau begleitet ihn auch zu Arztterminen, denn Herr Schmidt gibt wichtige Informationen manchmal nicht weiter.

Der Gutachter vergibt im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ 8 Punkte, was einem gewichteten Wert von 20 Punkten entspricht.

Aufgrund zunehmender Schwierigkeiten mit akuten Veränderungen im Alltag erhält Herr Schmidt im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ 3 Punkte (gewichtet 3,75 Punkte).

Insgesamt bekommt Herr Schmidt bei der Pflegebegutachtung 31,25 gewichtete Punkte zugeschrieben. Damit liegt er im Bereich von 27 bis unter 47,5 Punkte und erhält deshalb den zweiten der fünf Pflegegrade.

Tipp
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Wenn Sie den Pflegegrad in Ihrem Fall einschätzen möchten, müssen Sie keine komplizierten Berechnungen durchführen oder Gewichtungen verstehen. Verwenden Sie einfach den kostenlosen Pflegegradrechner von pflege.de und erhalten Sie Ihr Ergebnis automatisch und unkompliziert.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 erhalten Versicherte mit einer anerkannten „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Das entspricht 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 ist grob umschrieben als „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Dahinter verbirgt sich allerdings eine konkrete Punktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten nach einem festen Begutachtungsverfahren. Die Punktzahl wird in einem Pflegegutachten ermittelt.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 2?

Der Aufwand für die Pflege ist bei Pflegegrad 2 noch überschaubar. Genauer sagen lässt sich das nicht, denn schon seit 2017 ist der Zeitaufwand nicht mehr das entscheidende Kriterium für einen Pflegegrad. Sie können also mit sehr wenig oder sehr viel Aufwand trotzdem bei Pflegegrad 2 landen, wenn das dem Grad der Selbständigkeit entspricht.

Muss man bei Pflegegrad 2 einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Nein. Die Pflege kann auch ohne Pflegedienst zuhause stattfinden. Auch ein Umzug ins Pflegeheim ist mit Pflegegrad 2 möglich, wenn auch nur in wenigen Fällen erforderlich.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege & Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Stationäre Pflege und weitere Pflegeleistungen.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Wie hoch Ihr Leistungsanspruch bei Pflegegrad 2 ist, hängt stark davon ab, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die meisten Leistungen der Pflegeversicherung sind an tatsächliche Ausgaben gebunden. Eine Ausnahme ist hier das Pflegegeld von 347 Euro pro Monat.

Wieviel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf monatlich 347 Euro Pflegegeld. Dafür muss die Pflege zuhause stattfinden und Sie dürfen die Pflegesachleistungen nicht voll beanspruchen, sonst verfällt dadurch Ihr Anspruch auf Pflegegeld.

Wieviel Verhinderungspflege kann ich bei Pflegegrad 2 erhalten?

Bis zu 3.539 Euro pro Jahr und höchstens 56 Tage oder 8 Wochen Verhinderungspflege können Sie mit Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen.

Wie viele Tage Kurzzeitpflege kann ich bei Pflegegrad 2 beanspruchen?

Für bis zu 56 Tage oder 8 Wochen pro Kalenderjahr können Sie Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 2 beanspruchen. In der Regel ist der Höchstbetrag von 1.854 Euro pro Jahr aber bereits vorher ausgeschöpft. Unter Umständen können Sie diesen Betrag mit ungenutztem Budget der Verhinderungspflege teilweise ergänzen.

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2?

Entlastungsleistungen sind Leistungen, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können. Dazu gehören Tages- und Nachtpflege, ambulante Pflege ohne Grundpflege, Kurzzeitpflege und „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nach Landesrecht.

Welche Hilfsmittel kann ich mit Pflegegrad 2 erhalten?

Hilfsmittel stehen nicht in Verbindung mit einem Pflegegrad. Sie werden von der Krankenkasse teilfinanziert, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Ein Pflegegrad ist nur für Pflegehilfsmittel eine Voraussetzung.

Welche Pflegehilfsmittel kann ich bei Pflegegrad 2 bekommen?

Grundsätzlich stehen Ihnen technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel ein Krankenbett oder ein Pflege-Rollstuhl. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr.

Darf ich mit Pflegegrad 2 arbeiten?

Ja. Ein Pflegegrad berechtigt Sie zu bestimmten Leistungen der Pflegeversicherung. Aber er untersagt Ihnen nicht Ihre Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern. Im Gegenteil: Das ist sogar das Ziel der Pflegeleistungen.

Darf man mit Pflegegrad 2 noch Auto fahren?

Ja und nein. Der Pflegegrad verbietet Ihnen nicht direkt, Auto zu fahren. Ob Sie weiterhin Auto fahren dürfen, hängt von Ihrem psychischen und körperlichen Gesamtzustand ab. Die meisten Menschen mit Pflegegrad 2 sollten deshalb nicht mehr selbst Auto fahren. Ausnahmefälle sind aber absolut möglich.

Ist Pflegegrad 2 das gleiche wie Pflegestufe 2?

Nein, Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2 sind nicht das gleiche. Pflegegrad 2 ist auch nicht der Nachfolger von Pflegestufe 2. Wer im Pflegesystem vor 2017 Pflegestufe 2 bekommen hätte, hätte heute vermutlich Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4.

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Erstelldatum: 6102.90.31|Zuletzt geändert: 5202.90.92
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 22.11.2023)
(2)
Medizinischer Dienst Bund (o. J.): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 22.11.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 28 Leistungsarten, Grundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html (letzter Abruf am 28.11.2023)
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5 Fakten zu Pflegegrad 2

Wenn Sie den Pflegegrad 2 bekommen haben, sind Sie in Deutschland nicht allein: Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden im zweiten Pflegegrad eingestuft. pflege.de hat fünf interessante Fakten zusammengetragen.

1. Der meist vergebene Pflegegrad in Deutschland

43,5 Prozent aller Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung, die zuhause versorgt werden, sind in Pflegegrad 2 eingestuft. (#*magazine_62e24a2d24a11*#)

2. Pflege größtenteils zuhause

1.922.210 Menschen mit Pflegegrad 2 werden in Deutschland zuhause versorgt. Nur 100.046 Menschen mit Pflegegrad 2 sind in stationärer Betreuung und Pflege. (#*magazine_62e24a2d2754b*#)

3. Meistens über 80 Jahre alt

Rund 388.000 Personen, die mit Pflegegrad 2 zuhause versorgt werden, sind zwischen 80 und 85 Jahre alt. (#*magazine_62e24a2d2754b*#)

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4. Die große Mehrheit bezieht Pflegegeld

90 Prozent der Leistungsberechtigen im Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten hauptsächlich Pflegegeld, das auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden kann. (#*magazine_62f36cec2d840*#)

5. Leistungshöhe für die häusliche Pflege

28.305 Euro: So viel Geld können Personen mit Pflegegrad 2 insgesamt jährlich von der Pflegekasse abrufen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Diese Summe setzt sich zusammen aus Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss sowie dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung.

Mehr zum Thema Pflegegrade im pflege.de-Magazin:

Im Fokus
Wissenswertes zu Pflegegrad 3
Erstelldatum: 0202.90.51|Zuletzt geändert: 5202.90.03
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (2025): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakten_Pflegeversicherung.pdf (letzter Abruf am 12.09.2025)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2025): Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2024_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt.pdf (letzter Abruf am 12.09.2025)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit (2024): Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2023_Leistungsempfaenger-nach-Leistungsarten-und-Pflegegraden.pdf (letzter Abruf am 12.09.2025)
(4)
Bildquelle
© istock.com/FredFroese
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