Pflege 2026: Neues für die Pflege zuhause

Ein Notizblick, auf dem die Zahl 2026 steht

Über Änderungen im deutschen Pflegesystem wird viel gesprochen – eine größere Reform lässt aber noch auf sich warten und wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2026 beschlossen. Hier geht es also nur um die Änderungen, die zum Jahreswechsel schon feststehen.

pflege.de zeigt die wichtigsten Änderungen für die häusliche Pflege 2026 und erklärt, wie Pflegebedürftige und Pflegende davon profitieren.

Das ändert sich 2026 für die Pflege zuhause

Die bisher fest beschlossenen Änderungen betreffen vor allem die gesundheitliche Prävention, größere Befugnisse für Pflegefachkräfte und den Bürokratieabbau. Aber es wird zum Jahreswechsel 2026 keine Erhöhungen bei den Pflegeleistungen geben.

Info
Gesetzesreformen: Vom PKG zum BEEP

Die meisten Änderungen stammen aus dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“. Vieles davon wurde schon von der Ampel-Koalition als „Pflegekompetenzgesetz (PKG)“ entworfen und später von der Großen Koalition erweitert und umgesetzt.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick: (1)

  • Gesundheitliche Prävention in der häuslichen Pflege
  • Weniger 37.3 Pflichttermine
  • Verhinderungspflege nicht mehr 4 Jahre rückwirkend
  • Verbesserungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
  • Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte
  • Kürzung beim bayerischen Landespflegegeld
  • Weniger Dokumentationspflichten

Mehr zu den einzelnen Themen erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Wichtiger Hinweis
Reformen müssen noch durch den Bundesrat

Alle genannten Änderungen mit Ausnahme der Kürzung des bayerischen Landespflegegeldes beruhen auf dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“. Dieses Gesetz muss noch final vom Bundesrat bestätigt werden. Das ist als nächstes am 19.12.2025 möglich. Wenn das nicht passiert, kommen diese Änderungen höchstwahrscheinlich später als zum Jahresbeginn 2026.

Ein Angebot von pflege.de
Abbildung
Gratis Markenprodukte für die Pflege zuhause

Mit der curabox Pflege erhalten Sie benötigte Pflegehilfsmittel nach Hause – regelmäßig und kostenfrei!

  • Für alle Pflegegrade
  • Produkte im Wert von bis zu 42 € monatlich
  • Einmal beantragt, regelmäßig geliefert
  • Boxinhalt jederzeit anpassbar

Gesundheitliche Prävention in der häuslichen Pflege

Vorsorge ist schon seit dem Präventionsgesetz ein wichtiger Eckpfeiler des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems. Dabei hat sich bewährt, die Präventionsmaßnahmen direkt in den Lebenswelten anzubieten: Also zum Beispiel in Kitas, Schulen und Betrieben – aber auch in Pflegeheimen. (1)

Nur bislang eben nicht in der häuslichen Pflege. Und das möchte man jetzt ändern. Eine zentrale Rolle sollen dabei die Fachkräfte vor Ort spielen, also ambulante Pflegefachkräfte und die Pflegeberater. Sie sollen über Möglichkeiten der Prävention informieren und passende Angebote empfehlen.

Das können zum Beispiel Kurse zu Themen wie Ernährung, Mobilität, Sturzprophylaxe oder dem Umgang mit Stress sein. Die finden dann entweder in der Nähe des Wohnorts statt oder online, je nach Angebot. Entscheidend ist dabei nur, dass die Präventionskurse von den Kassen anerkannt sind. (1)

Weniger Pflichttermine für den Beratungseinsatz nach 37.3

Die sogenannten Beratungseinsätze nach 37.3 sind Beratungsgespräche mit Pflegeexperten. Sie sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bei der Organisation, Finanzierung und Durchführung der häuslichen Pflege unterstützen.

Wer Pflegegeld bezieht und keine Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhält, ist sogar verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Wie oft, das hing bisher vom Pflegegrad ab: Mit Pflegegrad 2 oder 3 halbjährlich, mit Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich.

Das ändert sich: Pflicht ist für alle von Pflegegrad 2 bis 5 nur ein halbjährlicher Beratungseinsatz.

Die zusätzlichen Termine bei Pflegegrad 4 oder 5 können aber auf Wunsch weiterhin stattfinden und bleiben auch kostenlos. Sie sind aber nicht mehr verpflichtend. Um eine Kürzung des Pflegegelds zu vermeiden, sind also auch bei Pflegegrad 4 und 5 nur noch zwei Termine pro Jahr notwendig. (1)

Verhinderungspflege nicht mehr 4 Jahre rückwirkend

Die Verhinderungspflege ist auch als „Ersatzpflege“ bekannt. Wenn eine Pflegeperson in der häuslichen Pflege ausfällt, kann darüber eine Ersatzpflegeperson finanziert werden. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber Verhinderungspflege.

Wenn alle Nachweise vorlagen, konnten Zahlungen für Verhinderungspflege bislang für bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Das ändert sich: Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist ab 2026 nur noch für das aktuelle und für das vorige Kalenderjahr möglich. (1)

Verbesserungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen gibt es theoretisch schon seit 2022. Allerdings nur theoretisch. Denn es hat noch keine einzige Anwendung geschafft, die Voraussetzungen für eine DiPA zu erfüllen. Und zwar, obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen und sogar eine Finanzierung vorgesehen ist.

Nun hat der Gesetzgeber eingesehen, dass die Hürden wohl doch zu hoch waren und bessert nach: Die Voraussetzungen für eine Zulassung als DiPA werden vereinfacht, damit es endlich die ersten Digitalen Pflegeanwendungen über die Pflegekasse geben kann.

Gleichzeitig hat man das Finanzierungsmodell überarbeitet. Statt 52 Euro monatlich für alle Aufwände gibt es in Zukunft:

  • Bis zu 40 Euro monatlich für die Nutzung von DiPAs.
  • Bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen. Also etwa die Einrichtung, Anleitung oder Begleitung bei der Nutzung der jeweiligen DiPA. So etwas können zum Beispiel ambulante Pflegedienste anbieten.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist stets, dass die Pflegekasse der betroffenen Person den pflegerischen Nutzen einer DiPA im konkreten Einzelfall anerkennt. (1)

Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte

Die Kompetenz gut ausgebildeter Pflegefachkräfte soll besser genutzt werden. Deshalb erhalten sie zusätzliche Befugnisse, die bisher nur Ärztinnen und Ärzte hatten. Allerdings sind diese Befugnisse begrenzt und sie dürfen keine Erst-Diagnosen stellen.

Es geht dabei um Themen bei der Wundversorgung, der Behandlung von Dekubitus oder bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes Mellitus. Außerdem sollen die Kassen prüfen, wie Pflegefachkräfte bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln stärker eingebunden werden können. (1)

Kürzung beim bayerischen Landespflegegeld

Diese Änderung betrifft ausschließlich pflegebedürftige Menschen mit Wohnsitz in Bayern. Denn nur sie können überhaupt das bayerische Landespflegegeld beantragen. Finanziert wird diese Leistung allein vom Bundesland Bayern, nicht von der sozialen Pflegeversicherung.

Bislang lag das bayerische Landespflegegeld bei 1.000 Euro pro Jahr. Ab 2026 wird es um die Hälfte gekürzt und beträgt dann nur noch 500 Euro pro Jahr. Die andere Hälfte des Geldes möchte der Freistaat jetzt lieber in die Pflegeinfrastruktur des Landes investieren. (2)

Weniger Dokumentationspflichten für Pflegekräfte

Die Mitarbeiter von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten müssen ihre Tätigkeiten nach gesetzlichen Vorschriften dokumentieren. Dafür brauchen sie Zeit – Zeit, die dann bei der eigentlichen Pflege fehlt. Aber trotzdem Arbeitszeit, die bezahlt werden muss.

Deshalb verringert der Gesetzgeber nun einen Teil der Dokumentationspflichten. Außerdem möchte man mit weiterer Digitalisierung den Zeitaufwand bei der Dokumentation verringern. Wie viel Zeitaufwand damit in der Praxis wegfällt, bleibt abzuwarten. (1)

Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner von pflege.de
Jetzt Pflegegrad berechnen!

Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos

Ausblick auf die Pflegereform 2026

Im Jahr 2026 soll sich für die Pflege allgemein noch sehr viel mehr ändern. Eine große Pflegereform wird von den Verbänden, den Kassen und von der Politik gefordert. Sie soll auf jeden Fall die Kosten im deutschen Pflegesystem stabilisieren und dabei am besten auch noch die Versorgung verbessern.

In der öffentlichen Diskussion klingt es dabei manchmal so, als wären einzelne Änderungen schon beschlossene Sache: Familienpflegegeld, Abschaffung von Pflegegrad 1 oder vom Entlastungsbetrag. Fakt ist aber: Noch ist davon gar nichts beschlossen, es wird nur diskutiert.

Sobald es Neuigkeiten zur Pflegereform 2026 gibt, berichten wir auf pflege.de natürlich ausführlich darüber, welche Auswirkungen sie insbesondere für die häusliche Pflege haben wird.

Tipp
Nichts verpassen mit dem pflege.de Newsletter

Wenn Sie jetzt unseren Newsletter abonnieren, verpassen Sie auch 2026 keine wichtigen Neuerungen für die Pflege zuhause. Außerdem erhalten Sie regelmäßig nützliche Tipps und Infos zu Finanzierung, zu Gesundheitsthemen und zur praktischen Pflege.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich 2026 bei der Pflege zuhause?

Die große Pflegereform 2026 wird erst im Laufe des Jahres 2026 beschlossen. Doch bereits zum Jahreswechsel ändern sich einige Dinge: Es soll zum Beispiel mehr Prävention in der häuslichen Pflege geben, weniger Pflichttermine beim Beratungseinsatz 37.3 und die ersten DiPAs sollen kommen.

Was steht im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)?

Das BEEP soll die Kompetenzen von Pflegefachkräften erweitern und bürokratische Pflichten verringern, insbesondere bei der Dokumentation. Außerdem: Weniger Pflichttermine beim Beratungseinsatz 37.3, mehr Prävention in der häuslichen Pflege und vieles mehr.

Was steht im Pflegekompetenzgesetz (PKG)?

Das Pflegekompetenzgesetz war ein Gesetzentwurf der Ampel-Koalition. Viele Neuerungen dieses Gesetzes sind in das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) eingeflossen und wurden dort umgesetzt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 5202.21.2|Zuletzt geändert: 5202.21.2
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (2025): Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege.html (letzter Abruf am 02.12.2025)
(2)
Bayerisches Staatsministerium für Digitales (2025): Landespflegegeld; Beantragung
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/012516151850 (letzter Abruf am 02.12.2025)
(3)
Bildquelle
© istock.com/Iuliia Pilipeichenko
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Ein Angebot von pflege.de
Abbildung
curabox Pflege: Markenprodukte gratis für die Pflege zuhause
Ein Service von pflege.de
Ein Treppenlift an einer Treppe
Treppenlift-Angebote vergleichen und sparen!
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Kommerzieller Anbietervergleich
Notruflotse Serviceteaser
Der Notruflotse - Geräte, Anbieter & Preise vergleichen!
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Kostenloses Erstgespräch zum Pflegegrad-Widerspruch
Ein Angebot von pflege.de
Abbildung
curabox Pflege: Markenprodukte gratis für die Pflege zuhause
Das könnte Sie auch interessieren
Zwei Füße von oben stehen an einer Startlinie ins Jahr 2025
Pflege 2025
Pflege 2025 » Das ändert sich in diesem Jahr
Eine ältere Dame bekommt die Haare gekämmt
Pflegegeld
Pflegegeld: Höhe, Tabelle & Voraussetzungen
Symbolbild Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag: 131 Euro zur Unterstützung
Symbolbild Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld
Der Grundriss von einem Bad für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Wohnraumanpassung
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss
Eine Gruppe pflegebedürftiger Menschen in ihrem gemeinsamen Wohnzimmer
Wohngruppenzuschlag
Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung