Pflege im BSW-Wahlprogramm 2025

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Das Wahlprogramm des Bündnis Sahra Wagenknechts zur Bundestagswahl 2025 mit dem Titel „Unser Land verdient mehr“ umfasst 45 Seiten und stellt in den Kapiteln „Gesundheit und Pflege: Schluss mit Renditejagd und Zwei-Klassen-Medizin“ und „Frauenrechte statt Gender-Ideologie“ mehrere Forderungen zur Pflege.

pflege.de hat die Forderungen für Sie zusammengefasst und erklärt, was diese für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bedeuten.

Inhaltsverzeichnis

Pflegepolitik des BSW

Das Bündnis Sahra Wagenknecht setzt im Wahlprogramm den Fokus auf die Finanzierbarkeit der Pflege und das Ausgleichen von sozialen Unterschieden: Profite von Klinikkonzerne und Investoren sollen klein gehalten und eine Bürgerversicherung und Pflegevollversicherung eingeführt werden, um Eigenanteile zu reduzieren. Das Pflegegeld soll deutlich erhöht werden.

Zentrale Forderungen des BSW in 7 Punkten

  1. Einführung einer Bürgerversicherung: Einheitliches Versicherungssystem statt privater und gesetzlicher Krankenkassen
  2. Einführung einer steuerfinanzierten Pflegevollversicherung: Abdeckung der Kosten zur Pflege ohne Zusatzversicherungen
  3. Erhöhung des Pflegegelds auf Lohnniveau: Deutliche Erhöhung des Pflegegeld, Orientierung am Lohn von Pflegekräften
  4. Wiederaufnahme der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege: Eigenständige Ausbildung statt generalisierte Pflegeausbildung
  5. Förderung der Palliativmedizin, der Hospizversorgung und stationären Pflege
  6. Ausbildung von mehr Pflegepersonal
  7. Bessere Bezahlung des Pflegepersonals

pflege.de geht auf alle sieben Vorhaben kurz ein.

Hinweis aus der pflege.de-Redaktion

Zur Bundestagswahl 2025 möchten wir Ihnen einen fairen Einblick in die pflegepolitischen Inhalte der Wahlprogramme der größten Parteien geben. Dabei nehmen wir keine Partei von unserer Analyse aus, denn die freie Wahlentscheidung liegt allein bei den Wählern in Deutschland. Allerdings möchten wir betonen: pflege.de bekennt sich klar zur Demokratie, Vielfalt, Toleranz und der Würde des Menschen.

pflege.de  Online-Redaktion
pflege.de Online-Redaktion

Einführung einer „Bürgerversicherung“

Das BSW möchte eine Bürgerversicherung einführen. Die private Pflege- und Krankenversicherung würde damit in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Stattdessen zahlen alle Bürger in ein einheitliches Versicherungssystem ein. Der Beitrag zur Bürgerversicherung soll einkommensabhängig sein: Wer mehr verdient, zahlt mehr ein. Mit der Bürgerversicherung sollen kürzere Wartzeiten und eine bessere gesundheitliche Versorgung für gesetzliche Versicherte geschaffen werden.

Das BSW setzt sich außerdem für die Abschaffung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. (BSW-Wahlprogramm, Seite 26)

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Einführung einer Pflegevollversicherung

Zusätzlich zur Bürgerversicherung möchte das BSW eine Pflegevollversicherung einführen. Derzeit zahlen Pflegeheimbewohner in Deutschland hohe Eigenanteile, die Kosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Pflegevollversicherung würde die gesamten Kosten zur Pflege abdecken, Zusatzversicherungen wären nicht nötig.

Finanziert werden soll die Vollversicherung überwiegend durch Steuermittel. Die Beiträge, die pflegebedürftige Menschen zahlen, decken also nur einen Teil der Kosten, der Rest der Finanzierung wird durch den Steuerzahler übernommen. Damit sollen niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden. (BSW-Wahlprogramm, Seite 27)

Erhöhung des Pflegegelds auf Lohnniveau

Das BSW fordert eine finanzielle Wertschätzung von pflegenden Angehörigen. Dazu soll sich das Pflegegeld deutlich erhöhen und sich am Lohn von professionellen Pflegekräften orientieren, gerade bei  höheren Pflegegraden, wo eine rund-um-die Uhr-Betreuung notwendig ist. (BSW-Wahlprogramm, Seite 33)

Info
Derzeitiger Mindestlohn in der Pflege

Es gibt einen Pflegemindestlohn für bestimmte Einrichtungen wie Pflegeheime. Dieser beträgt 15,50 Euro brutto für Hilfskräfte, 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 19,50 Euro für Pflegefachkräfte. In Privathaushalten gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro pro Stunde.

Wiederaufnahme der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege

Außerdem möchte das BSW die eigenständige Ausbildung zur Kinderkrankenpflege wieder einführen, um den spezifischen Anforderungen der Pflege von Kindern gerecht zu werden. (BSW-Wahlprogramm, Seite 27)

Info
Ausbildung zur Kinderkrankenpflege

Bis 2020 gab es in Deutschland die Ausbildung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“. Auszubildende konnten sich von Anfang an auf die Pflege von Kindern und Jugendlichen spezialisieren. Mit der Pflegereform wurde diese Ausbildung abgeschafft und stattdessen eine generealistische Pflegeausbildung geschaffen. Kritiker sagen, dass dadurch Expertise verloren geht und sich weniger Pflegekräfte gezielt für die Kinderpflege entscheiden.

Hospiz- und Palliativversorgung

Das BSW möchte die Palliativmedizin und Hospizversorgung in Deutschland ausbauen. In vielen Regionen Deutschlands gibt es zu wenig Hospizplätze, es fehlt zudem oft an spezialisierten Ärzten und Pflegekräften für Palliativpflege und Palliativmedizin.

Die stationäre Pflege soll ebenso gefördert werden. Wie die Förderung der Bereiche aussieht, wird nicht näher erläutert. (BSW-Wahlprogramm, Seite 27)

Info
Was ist Palliativmedizin?

Die Palliativmedizin ist die medizinische Versorgung von Menschen mit unheilbaren Erkrankungen am Ende ihres Lebens. Statt Heilung wird eine Verbesserung der Lebensqualität des Patienten angestrebt.

Attraktivität des Pflegeberufs: Bezahlung und Ausbildung

Zur Bewältigung des Fachkräftemangels möchte das Bündnis Sahra Wagenknecht vor allem mehr Pflegepersonal ausbilden und eine bessere Bezahlung. (BSW-Wahlprogramm, Seite 27)

Es wird im Wahlprogramm nicht weiter ausgeführt, wie mehr Pflegepersonal ausgebildet werden soll, denkbar wäre beispielsweise eine Erweiterung der Kapazitäten an Pflegeschulen.

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Erstelldatum: 5202.10.72|Zuletzt geändert: 5202.20.71
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Bündnis Sahra Wagenknecht (2025): Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025
https://bsw-vg.de/bundestagswahl2025/ (letzter Abruf am 27.01.2025)
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Interview

4 Fragen an Prof. Dr. med. Matthias Schrappe (BSW)

Prof. Dr. med. Matthias Schrappe
Im Interview
Prof. Dr. med. Matthias Schrappe
Leiter Expertenrat Gesundheit und Pflege des BSW

Im Interview-Format „Fragen an…“ stellt pflege.de Politikerinnen und Politikern drängende Fragen rund um die Pflege, die für die Bundestagswahl 2025 wichtig sind. In diesem Interview steht Prof. Dr. med. Matthias Schrappe Rede und Antwort. Er leitet zusammen mit Prof. Warnke den Expertenrat Gesundheit und Pflege des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

Sie fordern eine Bürgerversicherung. Wie stellen Sie sicher, dass diese langfristig finanziell tragfähig bleibt – trotz des demografischen Wandels? Und wie möchten Sie den Übergang zur Bürgerversicherung gestalten, gerade von Privatversicherten?

Prof. Dr. med. Matthias Schrappe (BSW): Das duale Versicherungssystem mit dem Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist nicht mehr funktional. Bestimmte Leistungen der GKV (wie z.B. der jetzt anstehende Transformationsfonds für die Krankenhausreform) werden ausschließlich von der GKV übernommen, gleiches gilt für die Krankenversicherung der Bürgergeld-Empfänger.

Hinsichtlich der Leistungen bestehen außerdem schwerwiegende Verletzungen des Gleichheits-Grundsatzes (z.B. Wartezeiten für die fachärztliche Versorgung). Allerdings muss bei der Einführung einer Bürgerversicherung berücksichtigt werden, dass zum Beispiel die angesparten Altersrückstellungen in Höhe von ca. 350 Milliarden € durch Eigentumsrechte geschützt sind und man Lösungen für deren Ablösung finden muss.

Daher muss man unter Umständen zu einem schrittweisen Prozedere greifen, das zum Beispiel mit der Einführung der Übertragbarkeit der Altersrückstellungen durch die Versicherten bei Wechsel des privaten Versicherungsunternehmens beginnen könnte.

Wie stellen Sie sicher, dass die geplante Pflegevollversicherung nicht nur heute, sondern auch in einer alternden Gesellschaft langfristig finanzierbar bleibt?

Prof. Dr. med. Matthias Schrappe (BSW): Die Pflegevollversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss entsprechend in der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt priorisiert werden. Andere Ziele müssen zurückstehen, denn es ist in einer reichen Gesellschaft wie die der Bundesrepublik nicht hinnehmbar, dass die Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird.

Welche konkreten Schritte planen Sie, um den Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizversorgung schnell umzusetzen?

Prof. Dr. med. Matthias Schrappe (BSW): Zur Palliativmedizin und Hospizversorgung muss zunächst eine verlässliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Falls sich hier Mängel darstellen (was zu erwarten ist), dann muss das in den Leistungsangeboten der Krankenverssicherungen entsprechend gestärkt werden. Dies ist ein normales Thema gesundheitspolitischer Arbeit.

Sie fordern eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte. Welche konkreten finanziellen Mittel stehen dafür bereit, und wie möchten Sie die Rahmenbedingungen im Pflegebereich strukturell verbessern, um diese Umsetzung zu unterstützen?

Prof. Dr. med. Matthias Schrappe (BSW): Der „Ausbau“ der stationären Pflege ist integraler Bestandteil einer geänderten Form der Versorgung, die regionalen und populationsbezogenen Kriterien entsprechen muss. Deutschland hat genügend Pflegekräfte, nur muss man über den adäquaten Einsatz diskutieren: durch die sektoralen Egoismen der verschiedenen Versorgungsebenen ist sowohl in der ärztlichen als auch in der pflegerischen Versorgung kein sinnvoller Einsatz gewährleistet, die wahrgenommene Unterversorgung kontrastiert mit einer gleichzeitig bestehenden, zum Teil krassen Überversorgung (Maßnahmen ohne nachgewiesenen Gesundheitsnutzen, z.B. IGEL-Leistungen),die aber sehr personalintensiv sind.

Allen Bemühungen zum Problem des diskutierten Personalmangels muss außerdem zugrunde gelegt werden, dass durch isolierte Maßnahmen bzgl. einer Berufsgruppe oder Disziplin keine Abhilfe zu schaffen ist, sondern die Maßnahmen als integrierte Team-basierte Lösungen konzipiert werden müssen (das gleiche gilt z.B. auch für die hausärztliche Versorgung im ambulanten Bereich). Weiterhin sind flankierende Maßnahmen erforderlich, zum Beispiel die Wiedereinbeziehung von berentetem oder Teilzeit-arbeitendem Personal. Hier muss eine wertschätzende Ansprache geschehen.

Streng überprüft werden muss der Missbrauch des Argumentes „Personalmangel“, insofern sie als Begründung für die betriebswirtschaftlich motivierte Absenkung der sprungfixen Kosten dienen (z.B. Schließung von Stationen). Die Anreizwirkungen der Krankenhausreform (KHVVG) sind besonders kritisch zu hinterfragen und müssen evtl. korrigiert werden.

Erstelldatum: 5202.10.72|Zuletzt geändert: 5202.80.31
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