Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Symbolbild Pflegepersonal Stärkungsgesetz

Als „Sofortprogramm Pflege“ wurde das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 2018 auch bekannt. In Kraft getreten ist es Januar 2019 und sollte mit verschiedenen Maßnahmen die Pflege und besonders die Position des Pflegepersonals stärken. Ein zentraler Punkt waren dabei neue Personaluntergrenzen in pflegerischen Einrichtungen.

pflege.de erklärt, was das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beinhaltet und was es für Pflegebedürftige und Pflegende in der häuslichen Pflege bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)?

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wollte der Gesetzgeber das Pflegepersonal entlasten und gegen die Unterbesetzung in Pflegeeinrichtungen vorgehen. Mit dem auch „Sofortprogramm Pflege“ genannten Gesetzespaket wurden unter anderem insgesamt 13.000 neue Pflegestellen in stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen.

Außerdem sollten auch Pflegebedürftige und pflegende Angehörige von der Pflegereform profitieren und zukünftig leichter stationäre Rehabilitationen und Fahrten zum Arzt in Anspruch nehmen können. (1)

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Änderungen durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Folgende Änderungen sind mit dem PpSG in Kraft getreten: (1)

  1. Genehmigungsfreie Krankenfahrten
  2. Erleichterung der stationären Rehabilitation für pflegende Angehörige
  3. Mehr Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen
  4. Neues Bewertungssystem für Pflegeeinrichtungen
  5. Personaluntergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern
  6. Neue Vergütung von Pflegestellen in Krankenhäusern

Genehmigungsfreie Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung

Damit die Krankenkasse die Fahrtkosten für eine Krankenfahrt finanziert, musste man früher vor der Fahrt einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Erst nach der Genehmigung der Fahrt durch die Krankenkasse war gesichert, dass die Fahrtkosten erstattet werden.

Mit der Einführung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes wurde dieser Vorgang vereinfacht. Denn seit dem PpSG reichen eine ärztliche Verordnung oder ein hoher Pflegegrad für eine Fahrtkostenerstattung aus.

Seit dem 01.01.2019 profitieren von genehmigungsfreien Krankenfahrten:

  • Personen mit Pflegegrad 3 und einer dauerhaft beeinträchtigten Mobilität, die den Bedarf zur Beförderung bedingt
  • Personen mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
  • Personen mit sehr starker Sehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Bl“)
  • Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“)
  • Als hilflos geltende Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“)

Erleichterung der stationären Rehabilitation für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind in vielen Fällen fast rund um die Uhr für eine pflegebedürftige Person da und dadurch psychisch und körperlich sehr belastet. Umso wichtiger ist es, dass sie Entlastungsangebote wie Angebote zur Unterstützung im Alltag, stundenweise Seniorenbetreuung oder Verhinderungspflege nutzen.

Manchmal reichen diese kurzzeitigen Angebote jedoch nicht aus, um für eine langfristige Erholung zu sorgen. In diesem Fall hilft nur noch eine Reha-Maßnahme für pflegende Angehörige. Doch wie soll die pflegebedürftige Person in dieser Zeit versorgt werden? Dieses Problem hielt viele pflegende Angehörige davon ab, ihren Anspruch auf Rehabilitation zu nutzen.

Das PpSG erweiterte den Anspruch der pflegenden Angehörigen. Seit 2019 können sie, auch dies nicht medizinisch notwendig wäre, eine stationäre statt einer ambulanten Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Und dabei mit Genehmigung der Krankenkasse den pflegebedürftigen Angehörigen in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen.

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Mehr Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bestimmt neue Personaluntergrenzen, um die Pflegekräfte zu entlasten und somit auch die Versorgung der Heimbewohner zu verbessern. Mit dem Sofortprogramm Pflege werden so insgesamt 13.000 neue Pflegestellen in stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen.

Das bedeutete das PpSG für die Pflegeheime:

  • Bis zu 40 Bewohner: Eine halbe neue Pflegestellen
  • 41 bis 80 Bewohner: Eine neue Pflegestellen
  • 81 bis 120 Bewohner: Eineinhalb neue Pflegestellen
  • Mehr als 120 Bewohner: Zwei neue Pflegestellen

Neues Bewertungssystem von Pflegeeinrichtungen

Der Medizinische Dienst (MD) beurteilt in Zusammenarbeit mit dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. regelmäßig stationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste. Die Benotung soll Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen dabei helfen, einen passenden Leistungserbringer auszuwählen.

Doch das System der Pflegenoten war bereits seit einiger Zeit in Verruf, da viele Einrichtungen und Dienste die Prüfung gut kannten und sich gezielt nur auf die Prüfung vorbereiteten. Der Bundesdurchschnitt der Note 1,2 spiegelte nicht die tatsächliche Situation wider.

Mit der Einführung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde beschlossen, das Notensystem ab November 2019 durch eine neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung zu ersetzen. Diese sieht unter anderem vor, den Fokus der Bewertung weniger auf die Dokumentation des Pflegeheims zu legen, sondern die Bewohner zu befragen, ob ihre individuellen Bedürfnisse erfüllt werden.

Personaluntergrenzen für das Pflegepersonal im Krankenhaus

Mit dem PpSG wurde die Weiterentwicklung und Ausweitung der bereits bestehenden Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus beschlossen. Neue Untergrenzen werden in der sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) aufgeführt.(2)

Durch die Reform haben Pflegekräfte in Abteilungen mit hohem Pflegeaufwand mehr Zeit für die Versorgung der Patienten. Sollte ein Krankenhaus die vorgeschriebenen Personaluntergrenzen nicht einhalten, droht ihm eine Kürzung der finanziellen Mittel.

Neue Vergütung von Pflegestellen in Krankenhäusern

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll Krankenhäuser dazu animieren, neue Pflegekräfte einzustellen. Hierzu wurden ab dem Jahr 2020 die Kosten für die Pflege eines Patienten von den regulären medizinischen Behandlungskosten im Krankenhaus getrennt.

Denn bislang wurden Pflegekräfte im Krankenhaus über sogenannte Fallpauschalen finanziert. Die Fallpauschalen erhält das Krankenhaus für die Behandlung des Patienten. Den damit Aufwand für die pflegerische Versorgung spiegelten sie nur teilweise wieder. Das führte zu einer zu geringen Versorgung mit Pflegepersonal.

Mit dem PpSG wurde eine krankenhausindividuelle, unabhängige Personalkostenvergütung eingeführt. So sollte eine gute pflegerische Versorgung sichergestellt werden. Auf die Bezahlung von Pflegekräften hat das allerdings keine direkten Auswirkungen.

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Kritik am Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) versprach einige Verbesserungen für die Pflege, wurde jedoch ebenso scharf kritisiert. Die Finanzierung von 13.000 neuen Stellen könne zum Beispiel nur Wirkung zeigen, wenn es auch mehr Personen gäbe, die in der Pflege arbeiten möchten. Für dieses Problem hätte das PpSG aber keine Lösungen.

Zudem wurde diskutiert, ob durch die Einführung von Personaluntergrenzen das Angebot von Pflegeplätzen gefährdet wird. Die Untergrenzen entlasten klar das Pflegepersonal, setzen aber auch die Anbieter unter Druck, schnell neues Personal zu finden.

Befürchtet wurde auch, dass Krankenhäuser gezielt Personal von stationären Pflegeeinrichtungen abwerben, da dort oft höhere Löhne gezahlt wurden. In diesem Fall würde das neue Gesetz langfristig das Angebote an stationären Pflegeeinrichtungen verringern.

 

Häufig gestellte Fragen

Was war das Ziel des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes?

Ziel des PpSG war es, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern, mehr Personal in der Pflege zu gewinnen und die Pflegequalität zu sichern.

Welche Maßnahmen umfasst das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz?

Zum PpSG gehören Maßnahmen wie die Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, höhere Personaluntergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern, eine Vereinfachung der Fahrtkostenerstattung bei Krankenfahrt und vieles mehr.

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Erstelldatum: 8102.21.3|Zuletzt geändert: 5202.80.72
(1)
Bundesministerium der Justiz (BMJ): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 45
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl118s2394.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s2394.pdf%27%5D__1729773461765 (letzter Abruf am 24.10.2024)
(2)
Bundesministerium der Justiz (BMJ): Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV (2020)
www.gesetze-im-internet.de/ppugv_2021/ (letzter Abruf am 24.10.2024)
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