Krankentransport: Definition
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, allein und ohne medizinisch-fachliche Betreuung zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren, benötigen Sie einen Krankentransport. Dafür stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung aus. Diese Verordnung wird auch als Transportschein oder Krankentransportschein bezeichnet.
Liegt eine solche Verordnung vor, übernimmt Ihre Krankenkasse zu großen Anteilen die Kosten für den Transport. In manchen Fällen muss die Verordnung vorab bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Wann kann ein Krankentransport in Anspruch genommen werden?
Krankentransporte werden verordnet, wenn Ihre Mobilität durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, Sie medizinische oder fachliche Betreuung benötigen und die Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Beispiele für einen Krankentransport sind:
- Fahrten zu oder von einer medizinischen Einrichtung. Dazu zählen Dialysezentren, medizinische Versorgungszentren sowie Haus- oder Fachärzte, zu denen Sie zum Beispiel für ambulante Operationen gefahren werden müssen.
- Entlassungsfahrten, also Fahrten, die vom Krankenhaus in eine betreute Wohneinrichtung, in eine Seniorenresidenz oder in eine andere Klinik anfallen.
- Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause oder ins Krankenhaus. Dabei macht die Wohnform keinen Unterschied. Es spielt keine Rolle, ob Sie ambulante Pflege zuhause erhalten oder beispielsweise in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben.
Unterschied zwischen einem Krankentransport und einer Krankenfahrt
Ein Krankentransport unterscheidet sich von einer Krankenfahrt im Wesentlichen darin, dass eine medizinische Fachkraft den Transport begleitet. Das wird auch als qualifizierter Krankentransport bezeichnet.
Bei einer Krankenfahrt, auch unqualifizierter Krankentransport genannt, wird die Fahrt von einem Helfer begleitet, der Ihnen zwar beim Ein- und Aussteigen hilft und Sie auch auf dem Weg zum Ziel begleitet und wieder abholt, aber keine medizinische Fachausbildung dafür benötigt.
Das ist in der Regel bei vielen typischen Krankheiten im Alter der Fall: Thrombose, Herzinsuffizienz oder Diabetes erfordern zwar, dass Patienten zur Untersuchung und Beobachtung regelmäßig zum Arzt gehen. Betroffene benötigen für die Fahrt zum Arzt aber meist keine medizinische Betreuung.
Die Unterschiede zwischen qualifiziertem und unqualifiziertem Krankentransport sind:
Wenn pflegende Angehörige oder ein Alltagsbegleiter/Seniorenassistent verhindert sind, ist eine Krankenfahrt für Pflegebedürftige eine gute Lösung, um zum Beispiel sicher zum Arzt zu kommen.
Wenn eine stark pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim wohnt und nach einem Sturz ins Krankenhaus muss, ruft das Pflegepersonal in der Regel einen Krankentransport, damit die Fahrt mit medizinischer Begleitung und gegebenenfalls liegend stattfindet.
Krankentransport bestellen
Sie können private Krankenfahrdienste beauftragen. Auch verschiedene Wohlfahrtsorganisationen wie das Rote Kreuz, der ASB, die Johanniter oder die Malteser bieten Krankentransporte an. Das Deutsche Rote Kreuz bietet auf seiner Internetseite sogar eine regionale Suche an.
Welche Beförderungsmittel sind für einen Krankentransport möglich?
Für den Krankentransport stehen verschiedene Transportmittel zur Verfügung. So kommt der Krankentransportwagen in Frage, wenn Sie eine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen oder ein spezielles medizinisches Gerät benötigen.
Der Rettungswagen oder auch Rettungshubschrauber kommt zum Einsatz, wenn die Anforderung über die Rettungsleitstellen (Notruf 112) erfolgt.
Welche Beförderungsmittel sind für einen Krankenfahrt möglich?
Ein mögliches Beförderungsmittel für die Krankenfahrt ist das Taxi. Krankenfahrten mit dem Taxi sollten Sie vor Fahrtantritt telefonisch anmelden. Sie sollten außerdem vorab klären, welche Dokumente der Fahrer benötigt.
Eine andere Möglichkeit ist ein Mietwagen mit Fahrer. Viele private Unternehmen bieten diesen Service an und rechnen direkt mit der Kasse ab. Im Internet werden Suchende schnell fündig.
Krankenfahrten mit dem Taxi
Ob Sie eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport verordnet bekommen, entscheidet Ihr Arzt: Wenn Sie beispielsweise keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen, kann die Krankenfahrt auch in einem Mietwagen, einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
Bei einer Krankenbeförderung mit dem Taxi oder mit dem Mietauto werden Sie von zuhause an Ihrer Wohnungstür abgeholt. Der Fahrer begleitet Sie und hilft Ihnen die Gehstrecken zu Ihrem Zielort zu bewältigen.
Um eine Verordnung für eine Krankenbeförderung mit dem Taxi zu bekommen, muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse nach SGB V stehen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise für eine Behandlung zu einem Therapeuten oder einem Arzt fahren müssen.
Wollen Sie nur ein Rezept oder einen Befund abholen und es liegt kein medizinischer Grund für Ihren Besuch vor, darf der Arzt keine Verordnung ausstellen.
Wenn Sie jedoch eine der folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen, ist es möglich, für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt ein Taxi zu nehmen:
- ab Pflegegrad 4 und 5 oder ab Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität
- bei einer Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“
In der Regel übernimmt die Kasse anschließend die Kosten, auch ohne vorherige Verordnung vom Arzt. (1) (2)
Krankentransport und Krankenfahrten: Kosten und Preise
Kosten für gesetzlich Versicherte
Voraussetzung für die Kostenübernahme des Krankentransports durch Ihre Krankenkasse ist die Verordnung Ihres Arztes. Er versichert damit, dass die Fahrt medizinisch zwingend erforderlich ist.
Die Abrechnung bei der Krankenkasse erfolgt direkt über den Dienstleister. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie zehn Prozent der Kosten pro Fahrt selbst tragen. Allerdings darf die Zuzahlung für den Krankentransport maximal zehn Euro betragen und ist auf ein Minimum von fünf Euro festgelegt worden. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Der Selbstkostenanteil fällt auch dann an, wenn Pflegedürftigkeit besteht und ein Pflegegrad vorliegt. (3)
Kosten für Privatversicherte
Erhalten Sie als Privatpatient eine Verordnung für eine Krankenbeförderung, sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorleistung. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollen Kosten. Prüfen Sie dennoch in Ihren Tarif, in welcher Höhe Sie die Kosten erstattet bekommen.
Kosten für Selbstzahler
Die Kosten eines Krankentransports für Selbstzahler sind regional unterschiedlich.
Meist fällt eine Grundgebühr an, die je nach Anfahrt zwischen 100 und 300 Euro liegen kann. Hinzu kommen die gefahrenen Kilometer, die sich nach Anzahl der Gesamtkilometern staffeln. Rechnen Sie mit rund zwei bis drei Euro pro Kilometer der gefahrenen Strecke.
Ein weiterer Faktor ist die Tageszeit, teilweise müssen Sie Nachtzuschläge zahlen. Einfluss hat zudem, ob die Fahrt an einem Werktag oder an einem Feiertag stattfindet.
Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet, empfiehlt es sich, vorab einen Kostenvoranschlag für einen Krankentransport oder für eine Krankenfahrt einzuholen.

Muster einer Verordnung für Krankentransport (Seite 1).

Muster einer Verordnung für Krankentransport (Seite 2).
Verordnung und Muster einer Krankenbeförderung
Damit Sie die Kosten für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, benötigen Sie in der Regel eine Verordnung Ihres Hausarztes.
Ihr Hausarzt verordnet dann entweder einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt – je nachdem, ob Sie während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen oder nicht.
Verordnung bei einer ambulanten Behandlung
Ein Krankentransport zu einer ambulanten Behandlung muss von der Krankenkasse vorab genehmigt werden. Allerdings werden diese Fahrten in aller Regel nur in wenigen Fällen übernommen. Es muss offensichtlich sein, dass durch die Fahrt, beispielsweise zu einer ambulanten Operation, ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann.
Ausnahme: Für Patienten, die sich in einer Dauerbehandlung (zum Beispiel bei einer Krebserkrankung) wie einer Strahlentherapie, Chemotherapie oder einer Dialysebehandlung befinden, werden die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen.
Für folgende Personengruppen ist seit 2019 keine Genehmigung für eine Krankenfahrt bei der Kasse vorab nötig:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
- Versicherte, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) verfügen
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, kann eine Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse – aber immer mit einer Verordnung – angetreten werden.
Muss ein Pflegebedürftiger mit den oben genannten Pflegegraden beispielsweise von zuhause aus zu einer wichtigen ärztlichen Behandlung, kann er für diese Fahrt ein Taxi nutzen. Dazu erhält er dann vom Arzt eine Verordnung, die er gemeinsam mit der Taxiquittung bei der Krankenkasse einreichen muss, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Leistung nach SGB V, die nicht mit der Pflegekasse, sondern mit der Krankenkasse abgerechnet wird.
Fahrten ohne medizinischen Grund, beispielsweise wenn der Betroffene Termine abstimmen muss oder Befunde erfragen möchte, sind keine Krankenkassenleistung. (4)
Verordnung bei einer stationären Behandlung
Liegt eine Verordnung für einen Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause oder umgekehrt vor und ist eine stationäre Behandlung oder Nachbehandlung geplant, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. In diesem Fall ist es nicht notwendig, sich vorab bei der Kasse eine Genehmigung einzuholen. (4)
Krankentransport aus dem Ausland
Wer im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet, hat oft den Wunsch, für die medizinische Weiterbehandlung nach Deutschland verlegt zu werden. Ein Krankentransport aus dem Urlaub kann teuer werden, denn die Kosten für den Krankentransport aus dem Ausland nach Deutschland werden in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Je nachdem, wie weit Sie sich von Ihrer Heimat entfernt aufhalten, kommt ein Krankentransport mit einem Flugzeug oder einem Krankentransportwagen in Frage.
Die Kosten sind schwer festzulegen. Sie hängen von der Flug- beziehungsweise Reisedistanz, dem Zustand des Patienten sowie auch davon ab, wie kurzfristig der Rücktransport stattfinden muss. Bei vielen Anbietern kann eine Begleitperson im Ambulanzflugzeug kostenlos mitfliegen.
Unter Umständen lohnt sich eine Reisekrankenversicherung für Sie: Lassen Sie sich dazu am besten bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Krankentransport und Krankenfahrten: Arten der Beförderung
Ein Krankentransport oder eine Krankenfahrt kann
- sitzend,
- im Rollstuhl,
- mit Tragestuhl oder auch
- liegend auf einer Trage stattfinden.
Welche Art des Transports für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Mobilität beziehungsweise von Ihrem Gesundheitszustand ab und wird von Ihrem Arzt in der Verordnung festgelegt.
Krankentransport mit dem Rollstuhl
Viele Dienstleister haben sich auf den Krankentransport mit dem Rollstuhl, kurz auch Rollstuhl-Taxi genannt, spezialisiert. Dazu kommen meist Großraumtaxen oder Minibusse zum Einsatz.
Der Vorteil dabei ist, dass der Fahrgast mit dem eigenen Rollstuhl im Fahrzeug sicher transportiert werden kann. Mühsames Umsteigen erübrigt sich.
Krankentransport mit Tragestuhl
Ein Tragestuhl ist besonders hilfreich, wenn der Fahrgast selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, die Stufe zum Fahrzeug zu überwinden.
Wenn es keinen Treppenlift gibt, wird der Fahrgast bei Bedarf auch im Treppenhaus mit einem Tragestuhl befördert. Mit einem Tragestuhl, der von einem Krankentransportunternehmen mitgebracht wird, kann der Fahrgast sicher transportiert werden.
Krankentransport liegend
Ist ein Fahrgast aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, eine Fahrt im Sitzen zu bewältigen, kommt ein Liegendtransport mit einer Trage zum Einsatz. Dieser wird von den meisten Fahrdiensten angeboten und bei Bedarf medizinisch-fachlich begleitet.
Die Kosten für einen Krankentransport im Liegen, für den eine Verordnung vorliegen muss, übernimmt wie bei allen anderen Krankentransporten Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einem Krankentransport?
Ein Krankentransport ist eine Fahrt zu einer medizinisch-notwendigen Behandlung. Der Krankentransport wird durch eine medizinische Fachkraft begleitet.
Was ist eine Krankenfahrt?
Eine Krankenfahrt ist ein Transport für Menschen, die mobil eingeschränkt sind, aber keine medizinische Betreuung benötigen. Die Fahrt findet deshalb ohne medizinisch-fachliche Begleitung statt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Bei einem Krankentransport werden Patienten befördert, die aufgrund ihres Gesundheitszustands medizinische Betreuung während des Transports benötigen. Das erfolgt in der Regel mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen, die von geschultem Personal begleitet werden. Bei einer Krankenfahrt, auch unqualifizierter Krankentransport genannt, werden hingegen Menschen befördert, die keine dringend medizinische Überwachung benötigen. Das kann mit privaten Fahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
Was kostet ein Krankentransport?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt nur den Eigenanteil von 10 Prozent der Fahrtkosten. Dieser liegt zwischen fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Auch bei privat Versicherten übernimmt die Krankenkasse in aller Regel die Kosten, wenn eine Verordnung vorliegt.
Was kostet ein Krankentransport ohne Transportschein?
Wer keinen Transportschein beziehungsweise keine Verordnung vom Arzt erhalten hat, muss für die Kosten des Krankentransports selbst aufkommen. Sie richten sich nach der Region und den gefahrenen Kilometern. Meist wird eine Grundpauschale fällig, zusätzlich werden die gefahrenen Kilometer abgerechnet.
Welche Krankentransporte übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel Kosten für Krankentransporte, wenn sie medizinisch notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine schwere Krankheit, Verletzung oder Behinderung eine spezielle Betreuung während des Transports erfordern. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Verordnung Ihres Arztes: Er muss versichern, dass die Fahrt medizinisch zwingend erforderlich ist. Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie einen Eigenanteil von zehn Prozent der Fahrtkosten. Allerdings beträgt diese Zuzahlung maximal zehn Euro.
Wann muss ich einen Krankentransport selbst bezahlen?
In bestimmten Fällen müssen Sie den Krankentransport selbst bezahlen, zum Beispiel wenn die Krankenkasse die Fahrt nicht als medizinisch notwendig erachtet. Die Kosten für einen Krankentransport für Selbstzahler sind regional unterschiedlich. Meist fällt eine Grundgebühr zwischen 100 und 300 Euro an. Hinzu kommt ein Kilometerpreis von rund zwei bis drei Euro pro Kilometer der gefahrenen Strecke. Einfluss auf den Gesamtpreis hat auch die Tageszeit und ob die Fahrt an einem Werktag oder an einem Feiertag stattfindet.
Welche Telefonnummer gilt für den Krankentransport?
Bundesweit gibt es eine einheitliche Rufnummer für den Krankentransport. Sie lautet 19222 und kann aus dem Festnetz oder über das Handy ohne Vorwahl angerufen werden.