Was ist ein Seniorenumzug?
Ein Seniorenumzug ist nichts anderes als ein normaler Umzug – mit dem Unterschied, dass bei einem Umzug für Senioren oder einem Umzug ins Pflegeheim die Bewohner selbst häufig nicht mehr mithelfen oder sogar manchmal das Vorhaben nicht mehr selbst organisieren können.
Seniorenumzüge haben ihre Besonderheiten:
- Es braucht oft mehr Unterstützung als bei anderen Umzügen.
- Der Abschied von der gewohnten Umgebung muss bewältigt werden. Das bedarf eines sensiblen Umgangs – mit sich selbst oder mit den Betroffenen.
- Manchmal muss der Umzug schnell gehen, weil eine Erkrankung ihn plötzlich notwendig macht.
- Ein Großteil des Hausrats muss gegebenenfalls entsorgt, verschenkt, eingelagert oder verkauft werden.
Umso wichtiger ist es, dass Sie sich bei Bedarf professionelle Hilfe holen. Das gilt auch, wenn Sie als Angehöriger unvermittelt vor dieser Aufgabe stehen und nicht nur den Umzug organisieren, sondern Ihrem Angehörigen in dieser Veränderungsphase auch beistehen müssen.
Meist geht mit Seniorenumzügen eine Verkleinerung des Haushalts einher. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie
- in eine Senioren-Wohngemeinschaft oder
- in eine Einrichtung mit betreutem Wohnen ziehen,
- sich für das Mehrgenerationenwohnen entscheiden oder
- in ein Pflegeheim ziehen.
Steht der Umzug bevor, muss die Wohnung komplett aufgelöst werden (Haushaltsauflösung) beziehungsweise der Hausstand deutlich verkleinert werden.
Umzug ins betreute Wohnen, die Senioren-WG oder das Mehrgenerationenhaus
Anders als bei einem Umzug ins Pflegeheim, bei dem die Wohnung in der Regel komplett aufgelöst werden muss, können Sie bei einem Umzug ins betreute Wohnen, in ein Mehrgenerationenhaus oder in eine Senioren-WG mehr geliebte Gegenstände oder geschätzte Möbel mitnehmen.
Dabei können Sie sich an der allgemeinen Umzugs-Checkliste von pflege.de orientieren, damit Sie an alle wichtigen Aufgaben denken.
Checkliste für den Umzug ins Pflegeheim
Die Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim ist oft mit gemischten Gefühlen verbunden und erfordert sorgfältige Planung.
Beginnen Sie mit der Recherche verschiedener Pflegeeinrichtungen, um eine zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorlieben entspricht – aber auch zu Ihrem Geldbeutel passt. Informieren Sie sich über die angebotenen Pflegemodelle, die Qualität der Betreuung und die verfügbaren Aktivitäten.
Ein Besuch vor Ort kann ebenfalls sehr hilfreich sein, um ein Gefühl für das Umfeld und das Pflegepersonal zu bekommen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Fragen zu stellen und eventuelle Bedenken zu klären.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber Pflegeheime / Altenheime. Dort finden Sie neben Informationen zu Kosten und Leistungen von Pflegeheimen auch zwei Checklisten: Zu den Auswahlkriterien bei der Pflegeheimsuche sowie für die Besichtigung einer solchen Einrichtung.
Checkliste: Umzug ins Pflegeheim
Mit einer guten Planung fällt Ihnen der Umzug ins Pflegeheim leichter. Eine umfassende Checkliste für den Umzug kann dabei helfen, nichts zu übersehen.
Ein paar ausgewählte Aufgaben sind:
- Sprechen Sie mit den Mitarbeitern des Pflegeheims darüber, wie viel Mobiliar mitgenommen werden kann.
- Erkundigen Sie sich, welche Arbeiten Sie im Pflegeheim-Zimmer vornehmen dürfen. Oft gibt es einen Hausmeister oder einen entsprechenden Service, der zum Beispiel Lampen anschließt oder Regale aufhängt.
- Entscheiden Sie sich, ob Sie den Umzug selbst übernehmen wollen (inklusive der anfallenden Haushaltsauflösung) oder ob Sie die Dienste eines spezialisierten Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen wollen.
- Informieren Sie sich genau über die Leistungen des Umzugsunternehmens und lassen Sie sich einen genauen Kostenvoranschlag erstellen.
- Denken Sie auch an die Um- und Abmeldeformalitäten (Gas, Strom, Wasser, Miete, Abonnements, Telefon, Versicherungen, Behörden).
- Beantragen Sie einen Pflegegrad, falls noch keiner vorliegt, und informieren Sie die Pflegekasse über den bevorstehenden Umzug.
Planung und Organisation des Umzugs
Die Organisation eines Seniorenumzugs erfordert sorgfältige Planung, unabhängig davon, ob der Umzug in ein Pflegeheim, eine Senioren-WG oder in eine kleinere barrierefreie Wohnung erfolgt.
Beginnen können Sie mit einer detaillierten Liste aller zu transportierenden Gegenstände. Mit dieser Liste können Sie auch prüfen, was Sie davon wirklich noch brauchen.
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Familienmitgliedern und Freunden. Sie können emotionale Unterstützung bieten und bei der Organisation und Durchführung des Umzugs helfen.
Sie können jedoch auch auf einen Senioren-Umzugsservice zurückgreifen. Einige dieser Anbieter können nicht nur beim Transport helfen, sondern auch beim Packen, Auspacken und Einrichten der neuen Wohnung. Wenn Sie diesen Service beauftragen wollen, sollten Sie frühzeitig anfragen und sicherstellen, dass der Service alle benötigten Leistungen anbietet.
Ummelden bei Umzug und Meldepflicht
Ziehen Sie um, stehen einige Aufgaben an. Zu denen gehört auch das korrekte Ummelden: bei bestimmten Personen, Versicherungsgesellschaften oder bei Abonnements. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Dienstleistungen wie Essen auf Rädern oder bestimmte Dienste wie Internet und Festnetz auch im neuen Zuhause nutzen können.
Einige wichtige Kontakte und Anlaufstellen haben wir für Sie zusammengetragen:
- Wohnsitz ummelden bei Umzug: Wenn Sie in ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung ziehen, müssen Sie sich dort nicht anmelden, solange Sie noch für eine andere Wohnung in Deutschland gemeldet sind. Geben Sie Ihre bisherige Wohnung auf und bleiben länger als drei Monate in der Einrichtung, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie brauchen dafür Ihren Personalausweis (und Reisepass, wenn vorhanden) und eine Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie meist auf der Internetseite der Gemeinde herunterladen. Falls Sie die Anmeldung nicht selbst erledigen können, übernimmt die Einrichtung diese Pflicht für Sie und informiert Sie darüber. (1)
- Krankenversicherung informieren: Informieren Sie Ihre Krankenkasse telefonisch über den Umzug. So gewährleisten Sie eine nahtlose medizinische Versorgung.
- Telekommunikation: Setzen Sie sich mit Ihrem Telefon- und Internetanbieter in Verbindung, um den Service neu zu beantragen oder umzumelden. Bietet der Anbieter den Service auch an Ihrem neuen Wohnort an, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag unter den aktuellen Konditionen mitzunehmen. Wird die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen – Sie haben hier also Sonderkündigungsrecht.
- Bankangelegenheiten klären: Aktualisieren Sie Ihre Adresse bei Ihrer Bank und prüfen Sie, ob Ihre Bank am neuen Wohnort eine Filiale hat.
- Versorgungsverträge überprüfen: Melden Sie Strom, Wasser und Gas um oder ab und richten Sie diese Dienste am neuen Wohnort ein.
- Abonnements anpassen: Überprüfen und aktualisieren Sie Adressen für Zeitschriftenabonnements und Dienstleistungen für Senioren oder kündigen Sie diese, falls notwendig.
- Mitgliedschaften anpassen oder kündigen: Eventuell haben Sie laufende Mitgliedschaften, beispielsweise bei lokalen Vereinen wie Sportvereinen oder Freizeitgruppen. Vielleicht sind Sie Mitglied in einer Bibliothek oder haben bei Kundenkarten und Treueprogrammen Ihre Daten angegeben. Auch dort sollten Sie sich ummelden und gegebenenfalls kündigen, sollten Sie die Mitgliedschaften an Ihrem neuen Wohnort nicht in Anspruch nehmen können.
- Fahrzeug ummelden: Prüfen Sie, ob eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs notwendig ist und führen Sie diese gegebenenfalls durch.
Finanzielle Aspekte: Kosten des Seniorenumzugs
Ziehen Sie um, sollten Sie auch finanzielle Aspekte genau planen: So sind mit einem Seniorenumzug Kosten verbunden.
Die Kosten für einen Seniorenumzug unterscheiden sich stark, je nach Umfang des Services und der Entfernung zwischen altem und neuem Wohnort. Einige Optionen sind: (2)
- Sie mieten einen Umzugswagen an und greifen auf die Hilfe von Familie und Freunden zurück. Dann müssen Sie lediglich den Umzugswagen zahlen. Diese Option ist in der Regel die günstigste. Die Miete für den Umzugswagen unterscheidet sich je nach Größe, Mietdauer und Versicherungsleistung.
- Sie beauftragen ein regionales Umzugsunternehmen. Ziehen Sie innerhalb derselben Stadt oder Region um, können Sie ein Umzugsunternehmen engagieren. Das hilft Ihnen für ungefähr 500 bis 1.500 Euro dann beim Transport, eventuell auch beim Tragen.
- Sie buchen die volle Unterstützung eines Umzugsunternehmens. Lassen Sie sich von einem Umzugsunternehmen beim Packen, Transportieren, bei der Möbelmontage oder sogar bei der Endreinigung der alten Wohnung helfen, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Meist liegen die Kosten für diesen Service bei mehreren Tausend Euro, je nach Wohnungsgröße und Distanz des Umzugs.
Zusätzliche Kosten, die berücksichtigt werden sollten, umfassen die Einrichtung der neuen Wohnung, mögliche Renovierungen, Ummeldungen und Vertragswechsel sowie der Nachsendeauftrag bei der Post.
Rechtliche Grundlagen und Kündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim
Wohnten Sie bislang in Ihrem eigenen Haus, werden Sie dieses für den Umzug sicherlich vererben oder verkaufen. Waren Sie Mieter, müssen Sie den Mietvertrag für Ihre Wohnung oder Ihr Haus vor dem Umzug kündigen.
Laut Mietrecht gilt für eine Mietwohnung eine bestimmte Kündigungsfrist, was im akuten Pflegefall lang (und teuer) sein kann. Schließlich tritt eine Pflegebedürftigkeit in den meisten Fällen plötzlich auf, beispielsweise aufgrund eines Sturzes oder einer akuten Erkrankung – und alles muss dann ganz schnell gehen.
Umzug in Pflegeheim: Sonderkündigungsrecht für Betroffene?
Ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim gibt es im Mietrecht nicht. Daher gilt die dreimonatige Kündigungsfrist in der Regel auch im akuten Pflegefall und dem damit verbundenen Seniorenumzug. (3)
Nach der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, bedeutet: Sie kündigen Ihre Wohnung beziehungsweise die des Pflegebedürftigen zum dritten Werktag des laufenden Monats und das Mietverhältnis endet dann mit dem Ende des übernächsten Monats. (3) Schreiben Sie Ihrem Vermieter also bis zum 3. April, dass Sie die Wohnung zum 30. Juni kündigen, haben Sie fristgerecht gekündigt.
Es gibt zwei weitere Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Ihre Wohnung verlassen und in ein Pflegeheim umziehen müssen:
- Schauen Sie in Ihren Mietvertrag: Findet sich dort eine Nachmieterklausel? Können Sie einen Nachmieter stellen und – vorausgesetzt Ihr Vermieter akzeptiert diesen – damit früher aus dem Mietvertrag kommen?
- Sie können mit Ihrem Vermieter einen Aufhebungsvertrag aushandeln: Damit können Sie erreichen, dass Ihr Vermieter Sie früher aus dem Mietvertrag entlässt und einen Nachmieter akzeptiert.
Rechtliche Bestimmungen nach Todesfall
Verstirbt der Mieter, so haben die Erben, aber auch der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
Das bedeutet: Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung vom Tod des Mieters die Kündigung aussprechen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Ehepartner, mit dem Sie zusammengewohnt haben, verstirbt und Sie die Miete allein nicht mehr zahlen können. (5)
Belastung und Unterstützungsmöglichkeiten
Ein Umzug im Seniorenalter bringt oft nicht nur körperliche, sondern auch emotionale Herausforderungen mit sich. Häufig fühlen sich Senioren durch den Abschied von ihrem langjährigen Zuhause belastet und haben Angst vor dem Unbekannten.
Lernen Sie Ihren neuen Wohnort deshalb am besten frühzeitig kennen. So können Sie sich mit der neuen Umgebung und den dort angebotenen Diensten vertraut machen. Wenn Sie jedoch auch nach dem Umzug mit der Veränderung hadern, können Sie psychologische Beratungsangebote wahrnehmen.
Ob Sie nun Angst vor dem Umzug oder Furcht vor dem neuen Zuhause haben: Machen Sie sich den Herausforderungen bewusst und suchen Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen. Zuspruch durch Familie und Freunde sowie Hilfe durch professionelle Senioren-Umzugsunternehmen können dazu beitragen, Ihnen diesen Übergang zu erleichtern. So kann der Umzug in Ihr neues Zuhause vielleicht auch eine bereichernde und positive Erfahrung werden, die Ihnen neue Möglichkeiten und Freude im Leben eröffnet.
Häufig gestellte Fragen
Was ist beim Umzug in ein Pflegeheim (Altenheim) zu beachten?
Der Umzug in ein Pflegeheim (Altenheim) ist eine bedeutende Lebensveränderung. Es ist wichtig, dass Sie frühzeitig anfangen zu planen und verschiedene Aspekte berücksichtigen. Dazu gehört zunächst die Klärung finanzieller Fragen, falls nötig die Auswahl der passenden Einrichtung sowie die Organisation des Umzugs. Besonders wichtig nach dem Umzug ist es, dass Sie sich eine persönliche Atmosphäre im neuen Zuhause schaffen.
Wer zahlt die Entrümpelung bei Umzug ins Pflegeheim?
Die Kosten für die Entrümpelung beim Umzug ins Pflegeheim müssen in der Regel von den Betroffenen selbst getragen werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld klare Absprachen mit professionellen Unternehmen zu treffen und Kostenangebote einzuholen.
Was zahlt die Pflegekasse bei Umzug?
Die Pflegekasse übernimmt unter Umständen Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug. Dazu gehören Umzugskostenpauschalen und zum Teil auch Zuschüsse zur Anpassung des neuen Wohnraums an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die konkreten Leistungen der Pflegekasse zu informieren und gegebenenfalls Anträge zu stellen.
Muss ich meine Mutter ummelden, wenn Sie ins Pflegeheim kommt?
Ja, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater dauerhaft in ein Pflegeheim umzieht, muss der neue Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden. Nach dem deutschen Meldegesetz ist jede Änderung des Hauptwohnsitzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu melden. Das gilt auch, wenn das Pflegeheim zum neuen Hauptwohnsitz wird. In der Regel muss die Person, die umzieht, selbst zur Meldebehörde gehen – persönlich oder, wo möglich, online. Ist dies wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht möglich, können Angehörige oder eine bevollmächtigte bzw. gesetzlich bestellte Vertretung die Anmeldung übernehmen. Falls auch das nicht möglich ist, ist die Einrichtung selbst verpflichtet, die Aufnahme bei der zuständigen Meldebehörde zu melden und die betroffene Person darüber zu informieren.