Notruf mit Sturzerkennung

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Etwa jeder vierte über 65-Jährige stürzt mindestens einmal pro Jahr.(1)  Oft kann die gestürzte Person nicht mehr von alleine aufstehen oder verliert sogar das Bewusstsein. Ein Notrufsystem mit automatischer Sturzerkennung setzt auch in diesen Situationen einen Notruf ab.

pflege.de erklärt, wie ein Notruf mit Sturzerkennung funktioniert und zeigt, welche Modelle es gibt.

Inhaltsverzeichnis

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Was ist ein Notruf mit Sturzerkennung?

Ein Notruf mit Sturzerkennung verfügt zusätzlich zu den normalen Notruf-Funktionen über Sensoren, die schnelle, ruckartige Bewegungen registrieren. Verzeichnen sie danach keine weitere Bewegung mehr, alarmiert das Notrufsystem automatisch eine Notrufzentrale oder hinterlegte Kontakte.

Bei Fehlalarm reicht ein Knopfdruck, um Entwarnung zu geben.

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Für wen eignet sich ein Notruf mit Sturzerkennung?

Ein Notruf mit Sturzerkennung ist sowohl für Senioren als auch für Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität hilfreich. Außerdem erhöhen bestimmte Erkrankungen die Wahrscheinlichkeit für Stürze, zum Beispiel weil sie sich auf wichtige Körperfunktionen, das Gleichgewicht oder die Sehkraft auswirken.

Deshalb kann eine Sturzerkennung bei folgenden Krankheiten besonders Sinn machen:

Expertenmeinung

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger bereits einmal gestürzt sind oder sich beim Gehen unsicher fühlen, ist ein Gerät mit Sturzerkennung besonders empfehlenswert.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Notruf mit Sturzerkennung: Funktion

Während Sie bei einem klassischen Notrufsystem aktiv über das Betätigen eines Knopfes Hilfe anfordern, stellt ein Notruf mit Sturzerkennung sicher, dass dies auch ohne Ihr Zutun funktioniert. Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie sich bei dem Sturz so schwer verletzt haben, dass Sie den Notfallknopf nicht mehr drücken können oder sogar das Bewusstsein verloren haben.

Dazu verfügt der mobile Notruf über eine spezielle Sensorik, die folgenden Ablauf in Gang setzt:

  1. Sturzsensoren, entweder in einem Armband, einer Smartwatch oder als Extragerät, das etwa am Gürtel getragen werden kann, bemerken ruckartige Bewegungen.
  2. Wird im Anschluss keine Bewegung mehr registriert, geht der Notruf mit Sturzsensor von einem Sturz aus und setzt automatisch einen Notruf ab.
  3. Je nach System erreicht dieser die hinterlegte Telefonnummer, die Notruf-Leitstelle oder eine Notrufzentrale. Gleichzeitig gibt die Sturzerkennung mit einem Alarmsignal und einer Vibration einen Hinweis auf den erkannten Sturz. Auf diese Weise kann der Betroffene reagieren und per Knopfdruck einen Fehlalarm melden, wenn er nicht gestürzt ist.

Intelligente Notrufsysteme: Zusatzfunktionen

Notrufsysteme mit Sturzerkennung können mit weiteren hilfreichen Funktionen ausgestattet sein, wie etwa:

  • Mobilfunk und Freisprechfunktion
  • GPS-Ortung
  • Tracking von Gesundheitsdaten

Mobilfunk und Freisprechfunktion

Verfügt der Notruf mit Sturzerkennung über eine Freisprechfunktion, wird diese bei einem Alarm automatisch aktiviert. Der Betroffene kann dadurch selbst mit Angehörigen oder der Notrufzentrale in Kontakt treten.

GPS-Tracker

Über eine Ortungsfunktion via GPS werden mit dem Notruf gleichzeitig die Daten des Aufenthaltsorts an die Notrufzentrale weitergeleitet. Diese kann daraufhin die Helfer direkt an den Unfallort lotsen.

Wie das genau funktioniert, erfahren Sie im Ratgeber „GPS-Tracker“.

Tracking von Gesundheitsdaten

Wie viele Schritte sind Sie gegangen? Wie hoch ist die Herzfrequenz oder der Blutsauerstoff? Mit vielen Smartwatches mit Sturzerkennung können Sie auch verschiedene gesundheitsrelevante Körperfunktionen messen, überwachen und Alarm schlagen.

Modelle im Überblick

Egal ob in Kombination mit einem Hausnotruf oder als mobiler Notruf – die Anforderungen an einen Notruf mit Sturzerkennung sind hoch. Er soll zuverlässig, benutzerfreundlich, mit langer Batterielaufzeit und dabei nicht zu teuer sein.

Folgende Varianten stehen zur Auswahl:

  • Sturzmelder als Zusatz zum Notrufsystem: Kleine Sender, meist am Arm getragen, die in bestehende Notrufsysteme eingebunden sind.
  • Sturzmelder ohne Vertrag: Eigenständige Geräte mit SIM-Karte oder App-Anbindung. Sie informieren gespeicherte Kontakte.
  • Smartwatch oder Smartphone mit Sturzerkennung: Oft mit Zusatzfunktionen wie Herzfrequenzmessung, GPS und Notrufknopf. Geeignet für technisch versierte Nutzer.

Sturzerkennung als Zusatzfunktion zu Notrufsystemen

Mittlerweile erweitern die meisten Notrufsysteme ihr Angebot durch eine Sturzerkennung. Doch Achtung: Nicht immer ist dieser Zusatzservice im Monatsbeitrag des Notrufsystems enthalten. Bei einigen Anbietern müssen Sie dafür extra zahlen.

Der mitgelieferte Sturzmelder ist ein kleiner mobiler Sender, der mit 3D-Bewegungssensoren ausgestattet ist. Meist handelt es sich dabei um ein Armband, das Sie oder Ihr Angehöriger bequem am Arm tragen können. Einige Anbieter liefern aber auch ein kleines Gerät, das Sie etwa am Gürtel befestigen, um den Hals tragen oder auch in der Hosentasche mit sich führen können.

Sturzmelder ohne festen Vertrag

Wer keinen festen Vertrag mit einem Notruf-Anbieter abschließen möchte, kann einen Sturzmelder mit eigener SIM-Karte wählen oder einen, der per App mit dem Smartphone gekoppelt wird.

Diese Modelle melden einen Sturz an zuvor eingespeicherte Kontakte, wie beispielsweise die Telefonnummer des nächsten Angehörigen. Es gibt sie ebenfalls als Armband – mit und ohne Uhrzeit- und Datumsanzeige – oder als kleines Extragerät, das sie anderweitig mit sich tragen können.

Experten-Tipp

Achten Sie darauf, dass die Geräte eine Notfallkette auslösen. Wenn der erste angerufene oder benachrichtigte Helfer den Notruf nicht quittiert, werden dann automatisch die folgenden Kontakte informiert. Dieser Ablauf wird solange eingehalten, bis jemand den Notruf beantwortet.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Smartwatch oder Smartphone mit Sturzerkennung

Sturzerkennung gehört auch bei vielen Smartwatches zur Standardausstattung. Die Auswahl dieser modernen Multifunktionsuhren ist riesig. Von der Apple Watch mit Sturzerkennung über Samsung Galaxy Watches bis hin zu speziellen Senioren-Smartwatches ist alles dabei. Sie können eine Smartwatch mit Ihrem Handy koppeln oder ein Modell wählen, dass eine eigene SIM-Karte besitzt.

Es gibt Smartwatch-Modelle in den unterschiedlichsten Designs für Damen und Herren. Darüber hinaus bieten die meisten Smartwatches mit Sturzerkennung Zusatzfunktionen wie GPS-Tracking, Geofence, Freisprecheinrichtung und Herzfrequenzmesser. Einige verfügen auch über einen extra Notrufknopf.

Smartwatches eignen sich allerdings eher für technisch versierte Menschen, die den Umgang mit modernen Endgeräten gewohnt sind.

Info
Was ist eine Smartwatch?

Eine Smartwatch ist eine digitale Armbanduhr mit einigen Funktionen eines Smartphones. Sie zeigt also nicht nur Zeit und Datum an, sondern misst zum Beispiel auch den Puls, zählt Schritte und kann oft auch einen Sturz erkennen.

Notruf mit Sturzerkennung: Vor- und Nachteile

Egal ob als Zusatz eines Notrufsystems, mit der Smartwatch, oder einem Seniorenhandy – ein Notruf mit Sturzerkennung hat seine Vor- und Nachteile, die Sie bei der Anschaffung abwägen sollten.

  • Beruhigendes Gefühl für Nutzer und Angehörige
  • Hilfreiche Zusatzfunktionen wie GPS-Tracking möglich
  • Ohne aufwendige Installation
  • Akku muss regelmäßig geladen werden
  • Fehlalarme können ausgelöst werden
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Notruf mit Sturzerkennung: Kosten & Finanzierung

Ist die Sturzerkennung eine Zusatzfunktion eines Notrufsystems, kann das je nach Anbieter Teil des Vertrages sein oder muss über eine zusätzliche Gebühr dazugebucht werden.

Die Anschaffungskosten für einen Notruf mit Sturzerkennung ohne Vertragsbindung sind je nach Marke, Modell und Funktionen sehr unterschiedlich. Insbesondere bei den Smartwatches gibt es preisgünstige Modelle ab bereits 50 Euro ebenso wie sehr teurere High-End-Geräte für bis zu mehreren hundert Euro.

Hinzu kommen gegebenenfalls Mobilfunkkosten, wenn Sie ein Gerät wählen, dass eine eigene SIM-Karte benötigt. Hier gibt es wie bei jedem Handy die Möglichkeit, einen Prepaid-Vertrag abzuschließen oder einen Monatsvertrag.

Experten-Tipp

Je nach Gerät benötigen Sie keinen vollständigen Mobilfunkvertrag und ein deutlich günstigerer, reiner Daten-Tarif mit geringem Volumen reicht aus.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Kostenübernahme durch Pflege- oder Krankenkasse

Wenn Sie sich für einen Notruf mit Sturzerkennung entscheiden, der an ein Hausnotrufsystem angeschlossen ist, kann die Pflegekasse Ihnen einen Zuschuss für technische Pflegehilfsmittel gewähren. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und oft lediglich bei festen Vertragspartnern Ihrer Pflegeversicherung.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse:

  • Die Person hat mindestens Pflegegrad 1 und man kann aufgrund der Krankheits- beziehungsweise Pflegesituation davon ausgehen, dass eine Notsituation etwa durch einen Sturz jederzeit eintreten kann.
  • Die Person kann in einer Notsituation wahrscheinlich keinen Notruf mit einem herkömmlichen Telefon tätigen.
  • Einen Großteil der Zeit ist die Person allein zuhause oder zusammen mit anderen Personen, die im Notfall nicht in der Lage sind, Hilfe zu holen.

Dann zahlt Ihre Pflegekasse bis zu 25,50 Euro pro Monat für Ihre Notruflösung. Außerdem gibt es einen einmaligen Zuschuss für den Anschluss.

Ist das von Ihnen favorisierte System teurer als 25,50 Euro, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es auch mobil eingesetzt werden soll.

Tipp
Hausnotruf beantragen: Oft hilft der Anbieter

Die meisten Hausnotruf-Anbieter helfen Ihnen dabei, den Antrag für den Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse einzureichen. Manche Anbieter kümmern sich sogar selbständig um die gesamte Abwicklung. Diese Arbeit können Sie sich also sparen.

Sonderfall Smartwatch und Seniorenhandy

Eine Smartwatch oder ein Smartphone werden dagegen nicht von der Pflegekasse bezahlt. Diese Geräte werden als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens eingestuft. Deshalb dürfen die Kosten nicht übernommen werden.

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Notruf mit Sturzerkennung: Checkliste zur Kaufberatung

Notrufsysteme mit Sturzerkennung gibt es viele, Smartwatches noch viel mehr. Sie können eine unabhängige Variante wählen oder eine, die an einen externen Notruf-Vertrag gebunden ist.

Tipp
Vergleichen Sie die Angebote

Die Auswahl an Notruflösungen mit Sturzerkennung ist groß. Überlegen Sie, welche Geräte und Dienste Sie oder Ihr Angehöriger tatsächlich benötigen. Achten Sie auch darauf, dass das Gerät Sie technisch nicht überfordert.

Bevor Sie sich für einen Notruf mit Sturzerkennung entscheiden, sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Möchte ich eine Smartwatch mit Sturzerkennung oder ein komplettes Notrufsystem?
  • Was soll der Notruf mit Sturzerkennung noch alles können?
  • Wie viel bin ich bereit, für die Sturzerkennung auszugeben?

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Notruf mit Sturzerkennung?

Bei einem Notruf mit Sturzerkennung registrieren Sturzsensoren ruckartige Bewegungen und alarmieren entweder hinterlegte Kontakte oder eine Notrufzentrale, wenn nach dem Sturz keine weitere Bewegung mehr folgt.

Für wen ist ein Notruf mit Sturzerkennung?

Ein Notruf mit Sturzerkennung kann sowohl für Senioren und chronisch kranke Menschen als auch für Personen mit einer eingeschränkten Mobilität hilfreich sein.

Was kostet eine Smartwatch mit Sturzerkennung?

Je nach Marke, Modell und Funktionen gibt es preisgünstige Smartwatches ab 50 Euro bis hin zu teuren High-End-Geräten für mehrere hundert Euro.

Wie funktioniert ein Notruf mit Sturzerkennung?

Die Sturzerkennung funktioniert über 3D-Bewegungssensoren, die Bewegungen in jede Richtung messen. Stürzt der Träger, wird automatisch ein Notruf abgesetzt.

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Erstelldatum: 3202.11.51|Zuletzt geändert: 5202.90.2
(1)
Robert Koch Institut (2023): Gesundheit älterer Menschen in Deutschland (Journal of Health Monitoring 3/2023)
https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Journal-of-Health-Monitoring/GBEDownloadsJ/JHealthMonit_2023_03_Gesundheit_Aeltere.html (letzter Abruf am 21.08.2025)
(2)
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