Elektromobile, Seniorenmobile

Elektromobil / Seniorenmobil

Wenn das Gehen im Alter oder aufgrund einer Erkrankung mühsam wird, dann werden Einkäufe oder Besuche zum Problem. Hier ist oft ein Elektromobil die ideale Lösung, denn damit lassen sich diese Wege mühelos und sicher erledigen. Bestimmte Modelle kann sogar die Krankenkasse finanzieren.

pflege.de zeigt Ihnen, was es bei Elektromobilen zu beachten gibt und wann eine Finanzierung durch die Krankenkasse möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Elektromobil oder Seniorenmobil?

Ein Elektromobil, kurz E-Mobil oder umgangssprachlich „Seniorenmobil“, ist ein offenes Fahrzeug mit elektrischem Antrieb. Es ist leichter und fährt wesentlich langsamer als ein Auto. Deshalb dürfen Sie mit einem Elektromobil größtenteils die gleichen Wege nutzen wie Fußgänger.

Da Elektromobile über drei oder vier Räder verfügen, kippen sie nicht so leicht um. Gesteuert werden sie ganz einfach über einen breiten Lenker, ähnlich wie bei einem Fahrrad. Da Seniorenmobile einen etwas größeren Wendekreis haben, sind sie eher für draußen geeignet – oder für große Wohnflächen.

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Für wen sind Elektromobile geeignet?

Seniorenmobile sind für Menschen geeignet, die beim Gehen Beschwerden haben, aber zum Beispiel mit einer Gehhilfe noch weitgehend selbstständig unterwegs sein können. Denn der Person sollte es möglich sein, selbständig auf- und abzusteigen.

Außerdem muss die Person von der Motorik, der Wahrnehmung und dem Verständnis her in der Lage sein, das Elektromobil im Alltag sicher zu steuern. Danach sollte sich auch die Höchstgeschwindigkeit Ihres Modells richten: Im Zweifelsfall lieber langsamer, aber dafür sicher.

Elektromobile nach Höchstgeschwindigkeit

Die wichtigste Unterscheidung bei Elektromobilen ist die Höchstgeschwindigkeit. Davon hängt zum Beispiel ab, ob das E-Mobil von der Krankenkasse als Hilfsmittel zugelassen ist. Und auch bei rechtlichen Themen wie Führerschein, Versicherung und Zulassung spielt die Höchstgeschwindigkeit eine Rolle.

Das sind die wichtigen Stufen:

  • Elektromobile bis 6 km/h (Krankenkassen-Modelle)
  • Elektromobile bis 15 km/h
  • Schnellere Elektromobile

Elektromobile bis 6 km/h (Krankenkassen-Modelle)

Tatsächlich können nur E-Mobile bis 6 km/h als Hilfsmittel anerkannt und dadurch von der Krankenkasse finanziert werden. Wer ein schnelleres Modell fahren möchte, muss die Mehrkosten selbst bezahlen.

Allerdings reichen Seniorenmobile bis 6 km/h auch völlig aus, um kürzere Strecken in der näheren Umgebung zu meistern. Und das Unfallrisiko bei Schrittgeschwindigkeit ist sehr gering.

Elektromobile bis 15 km/h

Schnellere Elektromobile mit bis zu 15 km/h eignen sich gut, um längere Strecken und Steigungen zügig zu überwinden. Das setzt aber voraus, dass der Nutzer mit der höheren Geschwindigkeit auch sicher umgehen kann.

Einen speziellen Führerschein oder eine Zulassung benötigen Sie für E-Mobile bis 15 km/h noch nicht. Aber Sie müssen, anders als bei den Modellen bis 6 km/h, für diese E-Mobile eine Haftpflicht-Versicherung abschließen.

Schnellere Elektromobile

Es gibt auch Seniorenmobile mit bis zu 25 km/h, die problemlos mit Fahrrädern mithalten können. Die Benutzung erfordert allerdings sehr gute Wahrnehmung, Reaktionsvermögen und Motorik. Für viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind diese Elektromobile deshalb nicht mehr geeignet.

Darüber hinaus gibt es Senioren-Elektromobile mit bis zu 45 km/h. Das sind allerdings schon richtige Autos, die überhaupt nicht mehr auf Gehwegen fahren dürfen.

Bei allen Elektromobilen, die schneller als 15 km/h fahren können, benötigen Sie einen bestimmten Führerschein, eine Zulassung und eine Haftpflicht-Versicherung. Und natürlich sind diese Elektromobile auch teurer. Mehr dazu im Abschnitt zu den gesetzlichen Bestimmungen.

Dreirad, Vierrad oder Zweisitzer?

Elektromobile unterscheiden sich nicht nur nach der Höchstgeschwindigkeit. Auch die Zahl der Räder, der Sitze und das zulässige Höchstgewicht spielen eine Rolle.

Die wichtigsten Modell-Typen:

  • Dreirad-Seniorenmobile: Sie sind besonders wendig und etwas leichter als Modelle mit vier Rädern. Allerdings können sie auch etwas leichter umkippen.
  • Vierrad-Elektromobile: Der Wendekreis ist hier etwas größer. Doch solange sie nicht in Innenräumen gefahren werden, spielt das kaum eine Rolle. Mit vier Rädern kippen sie außerdem nicht so schnell um, was zum Beispiel auf Feldwegen vorteilhaft sein kann.
  • Zweisitzer-Elektromobile: Entweder nebeneinander oder hintereinander nehmen hier zwei Personen Platz. Deshalb sind diese Modelle etwas größer, schwerer und stärker motorisiert.
  • Schwergewicht-Elektromobile: Für stark übergewichtige Personen gibt es besondere Elektromobile. Sie besonders stabil, haben breitere Sitze und einen stärkeren Motor.

Entscheidungshilfe: Welches Elektromobil ist das richtige?

Damit Sie bei der Suche nach einem Elektromobil eine gute Vorauswahl treffen können, haben wir für Sie die wichtigsten Entscheidungsfragen zusammengetragen.

  • Höchstgeschwindigkeit: Mit welcher Geschwindigkeit können Sie noch gut und sicher umgehen? Wie weit wollen Sie regelmäßig fahren? Davon hängt ab, ob ein 6 oder ein 15 km/h Modell zu Ihnen passt. Schnellere Mobile sind selten notwendig.
  • Reichweite und Ladezeiten: Die Reichweite sollte so bemessen sein, dass sie auch für mehrere Fahrten an einem Tag ausreicht. Außerdem sollte sich der Akku problemlos über Nacht aufladen lassen. Nur so steht Ihnen das E-Mobil immer zur Verfügung.
  • Wendigkeit oder Geländegängigkeit: Wo sind Sie in der Regel unterwegs? Mehr Wendigkeit verspricht ein Dreirad-Elektromobil, mehr Geländegängigkeit hingegen ein Vierrad-Elektromobil.
  • Stellplatz: Können Sie das Elektromobil irgendwo sicher unterstellen? Ein eigener Stellplatz oder ein Garagenplatz können für bestimmte Versicherungen oder eine Kostenübernahme Voraussetzung sein. In der Regel benötigt Ihr Stellplatz auch einen Stromanschluss.
  • Faltbare und klappbare Elektromobile: Manche Modelle sind mit wenigen Handgriffen faltbar, klappbar oder zerlegbar. Sinnvoll ist das besonders, wenn Sie Ihr Elektromobil mit in den Urlaub nehmen und im Auto transportieren wollen.

All diese Überlegungen können sind wichtig, können aber eine Probefahrt nicht ersetzen. Denn Sie sollten sich beim Fahren sicher fühlen, bequem sitzen und stets das Gefühl haben, die Situation kontrollieren zu können.

Info
Mit dem Elektromobil auf Reisen

Wenn Sie ein faltbares Seniorenmobil auf Reisen mitnehmen möchten, müssen Sie ein paar Dinge beachten: Im Zug muss für größere oder nicht klappbare Modelle eventuell ein Stellplatz reserviert werden. Im Flugzeug müssen die Batterien auslaufsicher verpackt oder sogar versiegelt sein.

Gesetzliche Bestimmungen für Elektromobile

Führerschein, Versicherung, Zulassung – wenn Sie sich ein Elektromobil anschaffen, sollten Sie sich vorher über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Je schneller und größer das E-Mobil ist, desto mehr müssen Sie dabei beachten.

Brauche ich für ein Elektromobil einen Führerschein?

Für Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit bis maximal 15 km/h brauchen Sie keinen Führerschein. Für etwas schnellere Modelle benötigen Sie einen Führerschein der Klasse „AM“. Also einen „Rollerführerschein“.

Brauchen Elektromobile eine Versicherung?

Seniorenmobile bis maximal 6 km/h brauchen keine Haftpflichtversicherung. Schnellere Modelle schon. Bei diesen Modellen muss dann ein Versicherungskennzeichen hinten am Fahrzeug angebracht werden.

Ob Sie eine Diebstahlversicherung abschließen möchten, ist Ihre freie Entscheidung. Beachten Sie aber, dass so eine Versicherung oft nur haftet, wenn Ihr Stellplatz bestimmte Sicherheits-Voraussetzungen erfüllt.

Wo dürfen Elektromobile fahren?

Solange ein Elektromobil in Schrittgeschwindigkeit fährt, dürfen Sie sich damit wie ein Fußgänger oder ein Rollstuhlfahrer fortbewegen. Also zum Beispiel auf Fußwegen und in Fußgängerzonen. Steht einmal kein Fußweg zur Verfügung, dürfen Sie auf Radwege oder die Straße ausweichen. (1)

Elektromobile mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mindestens 10 und maximal 15 km/h, bis zu 300 kg Leergewicht und 500 kg Gesamtgewicht sowie höchstens 110 cm Breite dürfen außerdem wie Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sein. Und zwar ohne Führerschein.

Das heißt: Sie dürfen damit auf Straßen fahren – nicht aber auf Schnellstraßen oder Autobahnen, denn dort gelten andere Mindestanforderungen. Und auch nicht auf normalen Radwegen, denn die sind nicht für Kraftfahrzeuge gemacht. (2)

Für kraftvollere und schnellere Gefährte können besondere Regelungen gelten. Fragen Sie am besten den Verkäufer danach, bevor Sie so ein Elektromobil kaufen.

Info
Elektromobile im ÖPNV

Grundsätzlich dürfen Elektromobile in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn befördert werden. Allerdings müssen sie dafür vier Räder und eine Feststellbremse haben. Und sie dürfen mit Fahrer nicht schwerer als 300 kg und nicht länger als 120 cm sein. (3)

Brauchen Elektromobile eine Zulassung?

Elektromobile mit nur einem Sitz, die maximal 15 km/h erreichen, gelten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als sogenannte Krankenfahrstühle. Sie müssen deshalb nicht bei der Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden und bekommen kein Kennzeichen. (2)

Für schnellere Elektromobile oder Zweisitzer gilt hingegen eine Zulassungspflicht.

Brauchen Elektromobile eine Betriebserlaubnis?

Mit der Betriebserlaubnis wird einem Fahrzeug bescheinigt, dass es den nationalen Bauvorschriften genügt. Elektromobil-Einsitzer, die maximal 6 km/h fahren können, brauchen keine Betriebserlaubnis. Schnellere Gefährte oder Zweisitzer allerdings schon.

Im besten Fall liefert der Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit. Ohne ABE benötigen Sie ein TÜV-Gutachten und einen Vermerk in Form eines Stempels durch die Zulassungsstelle, dass das Elektromobil am Straßenverkehr teilnehmen darf.

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Elektromobil für Senioren: Preise & Kosten

Es gibt viele unterschiedliche Elektromobile – Preise und Unterhaltskosten variieren deshalb stark: Einsteigermodelle gibt es ab etwa 1.500 Euro. Für überdachte oder besonders schnelle Elektromobile mit viel Reichweite müssen Sie bis zu 10.000 Euro zahlen.

Neben dem reinen Anschaffungspreis sollten Sie zusätzliche Kosten für den Unterhalt einplanen: für die Versicherung, das Aufladen der Batterie, für Pflegemittel und Reparatur. Für einen Stellplatz oder eine Garage können weitere Kosten anfallen.

Kaufpreis 1.500 Euro bis 10.000 Euro
Kfz-Haftpflicht 30 bis 80 Euro pro Jahr (nur bei über 6 km/h Höchstgeschwindigkeit)
Reparatur abhängig von der Pflege, dem Zustand beim Kauf und der Nähe zur Werkstatt
Stromkosten etwa 10 bis 40 Euro pro Monat, je nach Modell, Nutzung und Stromtarif

Die Akkus des Elektromobils müssen nach einigen Jahren ausgetauscht werden, weil die Leistung dann stark nachlässt. Die Kosten dafür hängen von der Akkuleistung und dem Modell ab.

Tipp
Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wenn Sie das Elektromobil von der Krankenkasse „auf Rezept“ erhalten, müssen Sie weder den Kaufpreis noch die Kosten für Wartung und Reparatur selbst bezahlen. Die Kfz-Haftpflicht entfällt in dem Fall ebenfalls und sogar eine Stromkostenerstattung durch die Kasse ist möglich.

Elektromobil als Hilfsmittel von der Krankenkasse

Seniorenmobile gelten als anerkanntes Hilfsmittel und sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. (4) Das heißt: Seniorenmobile sind verordnungsfähig und bei medizinischer Notwendigkeit stellt die Krankenkasse ein E-Mobil zur Verfügung oder trägt den Großteil der Kosten.

Voraussetzung für ein Elektromobil auf Rezept ist grundsätzlich, dass ein Arzt die Gehbehinderung des Betroffenen und die konkrete Notwendigkeit des Hilfsmittels in einer Verordnung („Rezept“) bestätigt.

Voraussetzungen für ein Elektromobil auf Rezept

Ein Arzt kann ein Elektromobil medizinisch verordnen, wenn dem Patienten das Bedienen des Fahrzeugs körperlich und geistig möglich ist und eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Elektromobil beugt einer drohenden Behinderung vor, gleicht sie aus oder behebt oder mildert die Auswirkungen einer Behinderung.
  • Die Gehfähigkeit ist so eingeschränkt, dass Grundbedürfnisse innerhalb und außerhalb der Wohnung nicht mehr ausreichend befriedigt werden können.
  • Wegen der körperlichen Behinderung können manuelle Rollstühle nicht bedient werden. Rollatoren und andere Hilfsmittel reichen nicht aus, um die Mobilität herzustellen.
Bonus
Checkliste: Hilfsmittel-Verordnung
  • Worauf es bei der Verordnung ankommt
  • Vollständigkeit selbst prüfen: So geht`s
  • Ohne Umwege zur Kostenübernahme

Elektromobil Kostenübernahme: So geht`s

Um ein Elektromobil auf Rezept zu erhalten, sollten Sie auf keinen Fall einfach ein Modell kaufen und dann die Rechnung einreichen. Gehen Sie am besten so vor:

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die medizinische Notwendigkeit für ein Elektromobil bestätigen.
  2. Anschließend gehen Sie damit zu einem Fachhändler und suchen sich ein passendes Modell aus. Beachten Sie, dass manche Krankenkassen bestimmte Sanitätshäuser als Vertragspartner haben. Sie sind dann an diese gebunden.
  3. Teilen Sie Ihrem Arzt dann das genaue Modell mit, damit er Ihnen möglichst genau dieses Modell verordnen kann. Beachten Sie, dass die Krankenkasse eher das günstigste Modell zur Verfügung stellt. Sonderausführen müssen gut begründet oder selbst bezahlt werden.
  4. Reichen Sie die Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Fachhändlers bei Ihrer Krankenkasse ein. Manche Fachhändler übernehmen diesen Schritt für Sie.
  5. Im Idealfall wird dann das gewünschte Seniorenmobil von Ihrer Krankenkasse genehmigt. Sie müssen allerdings damit rechnen, ein gebrauchtes Elektromobil als Leihgabe zu erhalten. Kosten für Wartung und Reparaturen übernimmt auch die Krankenkasse.
Tipp
Einer Ablehnung können Sie widersprechen

Sollte die Krankenkasse eine Kostenübernahme verweigern, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Prüfen Sie in dem Fall genau, welche Begründung in der Ablehnung genannt wird.

Elektromobil gebraucht kaufen: Vorteile & Nachteile

Wenn Sie Ihr Elektromobil nicht über die Krankenversicherung erhalten, können Sie mit einem Gebrauchtkauf einiges an Kosten sparen. Und wenn Sie sich für ein generalüberholtes Modell vom Fachhändler entscheiden, bekommen Sie das Mobil sogar mit Gewährleistungsfrist.

  • günstiger Preis
  • bei professionellen Anbietern mindestens ein Jahr Gewährleistung
  • bei privaten Anbietern keine Gewährleistung
  • begrenzte Modellauswahl
  • ältere Batterien sind weniger leistungsfähig
Tipp
Begutachten Sie das gebrauchte Modell vor Ort

Haben Sie ein interessantes Angebot gefunden, sollten Sie mit dem Anbieter einen Termin vor Ort vereinbaren. Achten Sie darauf, dass Sie das Elektromobil auch sicher nach Hause transportieren müssen. In den meisten Autos lassen sich nur faltbare oder sehr kleine Modelle transportieren.

Elektromobil-Zubehör

Wie sinnvoll die Anschaffung von Zubehör ist, hängt von den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Nutzer ab:

  • Tasche oder Korb: Lohnt sich vor allem beim Einkaufen oder wenn Verpflegung transportiert werden soll.
  • Gehstockhalter: Wer ohne das Mobil auf eine Gehstütze angewiesen ist, kann sie damit leicht mitführen.
  • Zusätzliche Spiegel: Bieten zusätzliche Übersicht im Verkehr und lohnen sich insbesondere, wenn man Schwierigkeiten hat, den Kopf nach links und rechts zu drehen.
  • Beinschutzdecke: Normale Decken wärmen auch, können sich aber leicht in den Reifen verheddern. Deshalb sind spezielle Beinschutzdecken für E-Mobile besser geeignet.
  • Regenschutz: Lohnt sich, wenn das Elektromobil kein eigenes Dach hat und regelmäßig im Freien abgestellt wird.
Tipp
Zusätzliche Sicherheit mit einem mobilen Notruf

Falls Sie viel unterwegs, aber nicht mehr so sicher auf den eigenen Beinen sind, können Sie mit einem mobilen Notruf vorsorgen. Der kleine Sender, den Sie immer bei sich tragen, verschafft Ihnen selbst, aber auch Ihren Angehörigen ein sicheres Gefühl im Alltag.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Elektromobil?

Elektromobile sind batteriebetriebene Fahrzeuge mit Sitz und Lenker. Sie helfen älteren oder mobil eingeschränkten Menschen dabei, kürzere Strecken selbstständig zurückzulegen. Modelle mit maximal 6 km/h können als Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Was kostet ein Elektromobil?

Elektromobile oder Seniorenmobile kosten etwa 1.500 bis 10.000 Euro. Der Preis hängt vor allem von der Höchstgeschwindigkeit und zusätzlichen Funktionen ab. Am teuersten sind Modelle mit Kabine, geländetaugliche Varianten und Schwerlast-Elektromobile.

Was kostet die Versicherung für ein Seniorenmobil?

Eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung für ein Seniorenmobil (Elektromobil) kostet jährlich etwa 30 bis 80 Euro. Modelle, die nicht schneller als 6 km/h fahren können, brauchen allerdings gar keine Versicherung.

Wann zahlt die Krankenkasse für ein Elektromobil?

Die wichtigste Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit, die ärztlich bestätigt werden muss. Also zum Beispiel eine entsprechende Gehbehinderung. Außerdem muss klar festgestellt werden, dass das Elektromobil im Alltag regelmäßig benötigt wird.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Elektromobil?

Wenn die Krankenkasse ein Elektromobil als Hilfsmittel finanziert, dann kommt sie für die Kosten der Bereitstellung, der Wartung, der Reparatur und für die Stromkosten auf. Voraussetzung ist aber eine medizinische Notwendigkeit und eine Bestätigung der Krankenkasse im Voraus.

Darf man mit einem Elektromobil auf dem Gehweg fahren?

In Schrittgeschwindigkeit dürfen Senioren-Elektromobile sich wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer fortbewegen. Also auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Wenn kein Fußweg zur Verfügung steht, dürfen sie auch auf Radwege oder Straßen ausweichen.

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Erstelldatum: 7102.40.21|Zuletzt geändert: 5202.11.01
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - § 24 Besondere Fortbewegungsmittel
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__24.html (letzter Abruf am 05.11.2025)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html (letzter Abruf am 05.11.2025)
(3)
Bundesfachstelle Barrierefreiheit (2017): Bundesweite Regelung zur Beförderung von Menschen, die Busse des ÖPNV mit einem E-Scooter nutzen
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/pressemeldung-nrw-e-scooter-regelung-nahverkehr.html (letzter Abruf am 05.11.2025)
(4)
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (o. J.): Produktgruppe: 18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/97ae20d2-e9dc-490b-996f-8a804dfeaca9 (letzter Abruf am 05.11.2025)
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