Voraussetzungen für den Antrag auf Verhinderungspflege
Seit Juli 2025 gelten vereinfachte Voraussetzungen für die Verhinderungspflege. Sie müssen jetzt nur noch diese Kriterien erfüllen, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben: (1)
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die Pflege findet überwiegend zuhause statt (nicht in einem Pflegeheim).
- Eine eingetragene Pflegeperson muss vertreten werden.
Früher war es außerdem so, dass man erst nach mindestens einem halben Jahr häuslicher Pflege zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragen konnte. Diese „Vorpflegezeit“ ist seit dem 01.07.2025 keine Voraussetzung mehr.
Gründe für die Verhinderungspflege
Typische Gründe für die Verhinderungspflege sind eine Erkrankung oder ein Urlaub der Pflegeperson. Sie können die Verhinderungspflege aber auch aus ganz anderen Gründen beanspruchen: Friseurtermine, Überstunden, Sportkurse oder einfach mal eine Auszeit von der Pflege. (1)
Welche Kosten können Sie geltend machen?
Zur Finanzierung der Verhinderungspflege steht seit Juli 2025 kein eigener Betrag mehr zur Verfügung. Stattdessen teilen sich die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege den gemeinsamen Jahresbetrag. Dieser beträgt 3.539 Euro jährlich und kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. (2)
Welche Kosten Sie im Rahmen der Verhinderungspflege abrufen können, hängt vor allem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt:
- Verwandte 1. und 2. Grades oder Mitwohnende,
- Bekannte oder Verwandte 3. Grades,
- ein ambulanter Pflegedienst.
Verwandte 1. und 2. Grades oder Mitwohnende
Oft sind es nahe Verwandte oder sogar Mitglieder desselben Haushalts, die als Ersatzpflegeperson einspringen. Diese Personen können über die Verhinderungspflege eine individuell vereinbarte Aufwandsentschädigung erhalten.
Allerdings kann diese Personengruppe dabei nicht den vollen gemeinsamen Jahresbetrag beanspruchen, sondern jährlich nur maximal das Zweifache des Pflegegeldes. Darüber hinaus können Fahrtkosten und Verdienstausfälle erstattet werden. Mehr dazu im Ratgeber Verhinderungspflege. (1)
Bekannte oder Verwandte 3. Grades
Alle anderen Privatpersonen, die gar nicht oder höchstens im dritten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, können ebenfalls als Ersatzpflegepersonen einspringen. Sie können eine Entschädigung erhalten und dabei den gemeinsamen Jahresbetrag uneingeschränkt nutzen. (1)
Ambulanter Pflegedienst
In der Regel übernimmt der ambulante Pflegedienst die Abrechnung mit der Pflegeversicherung selbst. Dabei werden alle anfallenden Kosten dieser professionellen Leistung in Rechnung gestellt – ähnlich wie bei der ambulanten Pflege sonst auch.
Bei der Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst kann der gemeinsame Jahresbetrag uneingeschränkt beansprucht werden. (1) Es kann sein, dass Sie trotzdem Eigenanteile für bestimmte Kostenpunkte tragen müssen.
Verhinderungspflege Antrag (PDF)
Für den Antrag auf Verhinderungspflege reicht im Grunde ein formloses Schreiben. Einfacher und schneller geht es aber mit dem kostenlosen Verhinderungspflege-Formular von pflege.de. Die meisten Pflegekassen stellen ebenfalls eigene Antragsformulare zur Verfügung.
Verhinderungspflege: Antrag richtig ausfüllen
Wir möchten Ihnen helfen, den Antrag auf Verhinderungspflege schnell und problemlos auszufüllen. Dafür haben wir hier die wichtigsten Punkte als Ausfüllhilfe zusammengetragen.
Wer stellt den Antrag?
Die pflegebedürftige Person stellt den Antrag auf Verhinderungspflege selbst bei ihrer Pflegekasse. Privatversicherte wenden sich an ihre Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Um den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person zu stellen, brauchen Angehörige eine entsprechende Bevollmächtigung.
Wann stelle ich den Antrag?
Am sinnvollsten ist es, wenn Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen. Also erst, nachdem die Verhinderungspflege bereits stattgefunden hat. Denn dann können die entstandenen und nachgewiesenen Kosten direkt erstattet werden.
Sie können den Antrag zwar auch im Voraus stellen. Allerdings zahlen Pflegeversicherungen dann trotzdem keinen Vorschuss, sondern verweisen auf die Kostenerstattung im Nachhinein. Sie müssen also trotzdem im Nachhinein eine Kostenabrechnung einreichen.
Wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse oder privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Das ist bei vielen Versicherungen online möglich, geht aber auch als schriftlicher Antrag per Post.
Welche Informationen brauche ich für den Antrag?
Um den Antrag auszufüllen, sollten Sie diese Informationen bereithalten:
- Name und Adresse der zuständigen Pflegekasse (oder PPV bei Privatversicherten)
- Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Name der Pflegeperson, die vertreten wird
- Zeitraum der Verhinderungspflege mit Angabe der Stunden pro Tag
- Angaben zur Ersatzpflegeperson
- Bankverbindung der pflegebedürftigen Person
Welche Nachweise und Belege brauche ich für den Antrag?
Damit Ihre Pflegeversicherung Ihnen die entstandenen Kosten direkt erstatten kann, sollten Sie die Kostennachweise direkt mitschicken. Das geht natürlich nur, wenn Sie den Antrag hinterher rückwirkend stellen. Ansonsten müssen Sie diese später nachreichen.
Relevante Kostennachweise:
- Überweisungsbelege oder Quittungen: Viele Versicherungen stellen Abrechnungsformulare für Privatpersonen zur Verfügung. Professionelle Dienstleister stellen eigene Belege aus.
- Belege für Fahrtkosten: Tankquittungen und Parkgebühren oder verwendete Fahrkarten.
- Belege für Verdienstausfälle: Bitte besprechen Sie mit Ihrer Pflegeversicherung, welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall geeignet sind.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Sie reichen bei Ihrer Pflegekasse einen formlosen Antrag oder ein spezielles Formular ein – zusammen mit Nachweisen wie Rechnungen oder Stundenzetteln. Den Antrag stellt dabei immer die pflegebedürftige Person, nicht die Ersatzpflegeperson.
Ab wann kann ich Verhinderungspflege beantragen?
Bis Juni 2025 gab es die Voraussetzung, dass Verhinderungspflege erst nach 6 Monaten häuslicher Pflege genutzt werden kann. Diese Vorpflegezeit gilt seit Juli 2025 nicht mehr.
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja, Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden. Das ist in der Regel sogar besser, weil nur dann die Kostennachweise gleich mitgeschickt werden können. Bei einem Antrag im Voraus ist dann trotzdem noch die Abrechnung im Nachhinein erforderlich.
Wie lange kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn alle Kostennachweise und Belege vorhanden sind. Besser ist es aber, die Kosten zeitnah abzurechnen.
Kann ich Verhinderungspflege im Voraus beantragen?
Ja, aber dann muss trotzdem im Nachhinein ein Formular zur Kostenerstattung eingereicht werden. Man kann sich also Arbeit ersparen, wenn man die Verhinderungspflege nur rückwirkend und gleich mit allen Kostennachweisen beantragt.
Wer kann Verhinderungspflege beantragen?
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellt die pflegebedürftige Person oder eine entsprechend bevollmächtigte Person. Voraussetzung für den Anspruch ist Pflegegrad 2-5 und die Pflege muss überwiegend zuhause stattfinden, also nicht im Pflegeheim.
Wo beantrage ich Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege wird direkt bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person beantragt. Das geht per Post oder online, je nach Versicherung.
Wie oft kann ich Verhinderungspflege beantragen?
So oft wie nötig. Bis der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ausgeschöpft ist. Außerdem darf die maximale Dauer von 56 Tagen (8 Wochen) pro Jahr nicht überschritten werden. Dabei zählen aber nur Tage, an denen mindestens 8 Stunden abgerechnet wurden.
Muss ich Verhinderungspflege jedes Jahr neu beantragen?
Nicht nur jedes Jahr, sondern jedes einzelne Mal muss die Verhinderungspflege beantragt werden. Sie können auch mehrere Termine der Verhinderungspflege auf einmal abrechnen. Den Gesamtbetrag pauschal und ohne Nachweise für das ganze Jahr abzurechnen, ist aber nicht möglich.