Pflegeheim-Kosten – Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Zwei Hände einer älteren Person halten eine Geldbörse

Ein Umzug ins Pflegeheim ist für viele Menschen ein tiefer Einschnitt – vor allem, wenn die gewohnte Selbstständigkeit schwindet und Unterstützung im Alltag notwendig wird. Die neue Lebenssituation bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch finanzielle Sorgen: Die Kosten für einen Heimplatz sind hoch und für viele schwer zu überblicken.

pflege.de erklärt Schritt für Schritt, wie sich die Kosten zusammensetzen – und mit welchem Eigenanteil Sie realistisch planen sollten.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegeheim-Preise: Die monatlichen Kosten

Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die größten Posten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim sind:

  1. Pflege
  2. Unterkunft & Verpflegung
  3. Investitionskosten

Gelegentlich finden Sie auf der Rechnung auch Zuschläge zur Ausbildungsvergütung (für Auszubildende, die in der Einrichtung beschäftigt werden) sowie eventuelle Zusatzleistungen, wie etwa die Versorgung mit Inkontinenzartikeln.

Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass Ihr Eigenanteil an den Kosten für das Pflegeheim bei monatlich rund 3.108 Euro im ersten Aufenthaltsjahr liegt (Bundesdurchschnitt 01.07.2025). Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte einen anerkannten Pflegegrad ab 2 hat.(1)

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Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in den einzelnen Bundesländern. Beachten Sie bitte, das es sich hierbei nur um den durchschnittlichen Eigenanteil handelt. Dabei wurden nicht die Leistungszuschläge berücksichtigt, die sich nach der Aufenthaltsdauer der Bewohner richten. Die tatsächlichen Preise verhandeln die Pflegeheime direkt mit den Pflegekassen und sind von vielen Faktoren abhängig.

Beispiel für den durchschnittlichen Eigenanteil unter Berücksichtigung des Leistungszuschlages für das Bundesland Baden – Württemberg:(2)

  • Durchschnittlicher Eigenanteil ohne Leistungszuschlag: 3.542 Euro
  • Erstes Jahr mit 15 % Leistungszuschlag: 3.237 Euro
  • Zweites Jahr mit 30 % Leistungszuschlag: 2.932 Euro
  • Drittes Jahr mit 50 % Leistungszuschlag: 2.526 Euro
  • ab dem 4. Jahr 75 % Leistungszuschlag: 2.018 Euro
Bundesland Eigenbeteiligung ohne prozentualen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. (01.01.2025)
Baden Württemberg 3.542 Euro
Bayern 3.286 Euro
Berlin 3.279 Euro
Brandenburg 2.945 Euro
Bremen 3.766 Euro
Hamburg 3.187 Euro
Hessen 3.217 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 2.916 Euro
Niedersachsen 2.870 Euro
Nordrhein-Westfalen 3.566 Euro
Rheinland-Pfalz 3.231 Euro
Saarland 3.671 Euro
Sachsen 2.980 Euro
Sachsen-Anhalt 2.679 Euro
Schleswig-Holstein 3.002 Euro
Thüringen 3.055 Euro

(Stand: Jan. 2025)

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Mit der indikatorengestützten Qualitätsprüfung bewerten Gutachter die Pflegequalität in Pflegeheimen. Die Ergebnisse sind öffentlich zu finden, zum Beispiel beim AOK Pflegenavigator. Sie können sich vorab die Bewertung eines Pflegeheimes ansehen und vergleichen.

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Die Kosten für die pflegerische Versorgung im Heim

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse. Aus diesem Grund müssen Sie einen Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche tragen.

Hier sehen Sie die monatlichen Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung. Diese Beträge werden direkt mit dem Pflegeheim verrechnet. (3)

Info
Bei Entgelterhöhung: Vier Wochen Frist für Bewohner

Im Falle einer beabsichtigten Entgelterhöhung hat der Heimbetreiber dem Bewohner die Einzelheiten schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Wesentlich ist, dass die Entgelterhöhung frühestens vier Wochen nach Zugang des schriftlichen und hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens in Kraft treten kann. Diese Frist gibt dem Bewohner ausreichend Gelegenheit, die Begründung der Erhöhung zu prüfen und Einsicht in die Kalkulationsunterlagen zu nehmen. Damit wird sichergestellt, dass der Bewohner die Erhöhung nachvollziehen kann und ausreichend Zeit hat, sich auf die veränderten Kosten einzustellen. (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz; WBVG Paragraf 9)

Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten im Heim

Seit Januar 2022 gibt es je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten. Zum 01.01.2024 wurden die Zuschläge erhöht.

Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, desto höher der sogenannte Leistungszuschlag.

Die Entlastung erfolgt durch gestaffelte Zuschläge, die von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim abhängen:

  • 15 Prozent im ersten Jahr (seit 2024),
  • 30 Prozent im zweiten Jahr (seit 2024),
  • 50 Prozent im dritten Jahr (seit 2024) und
  • 75 Prozent ab dem vierten Jahr (seit 2024).
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Sonderfall: Pflegeheim-Kosten ohne Pflegegrad

Die Altenpflege im Heim ohne Pflegegrad zu finanzieren, liegt alleine beim Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, denn die Pflegekasse oder das Sozialamt zahlen außer dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nichts dazu.

Die Kosten für ein Pflege- oder Altenheim ohne Pflegegrad sind daher sehr hoch und variieren stark. Sprechen Sie am besten mit jemandem aus der Einrichtung und holen Sie verschiedene Angebote ein, wenn Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim

Ein Zimmer oder ein Apartment in einem Pflegeheim sind vergleichbar mit einem Hotelzimmer mit Vollpension. Daher gehören auch Unterkunft und Verpflegung zu den monatlichen Pflegeheimkosten. Diese Kosten gehören zum Eigenanteil, den Versicherte selbst tragen müssen.

Die Unterkunftskosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
  • Wartung und Unterhalt des Gebäudes
  • Wäscheversorgung
  • Müllentsorgung
  • Heizung und Strom
  • Veranstaltungen und Programme zur Förderung körperlicher und geistiger Aktivitäten

Die Pflegeheimkosten für Unterkunft und Verpflegung sind abhängig von der Zimmergröße, Belegung mit einer oder zwei Personen und den Leistungen, die das Pflegeheim bietet. Sie liegen bei mehreren hundert Euro und sind zudem abhängig von der Region und der Einrichtung.

Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen können je nach Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen, deswegen ist es ratsam, dass Sie sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber informieren.

Info
Unterschiedliche Zimmer kosten unterschiedlich viel Geld

Bei der Unterkunft haben Sie oft Wahlmöglichkeiten. Es ist etwa so wie auf dem Mietwohnungsmarkt: Es gibt Zimmer mit verschiedenen Ausstattungen. Manche haben einen Balkon und liegen hinaus zum ruhigen Hinterhof, andere vielleicht direkt an einer vielbefahrenen Straße. Die unterschiedliche Lage kann sich auch auf die Kosten des Zimmers auswirken.

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Die Investitionskosten im Pflegeheim

Ein wichtiger Bestandteil der monatlichen Kosten sind die Investitionskosten im Pflegeheim, die jedes Pflegeheim erhebt und anteilig auf die Bewohner umlegt. Diese Investitionskosten für das Pflegeheim sind vergleichbar mit der Instandhaltungsrücklage, wie Sie sie zum Beispiel von Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung kennen.

Auch ein Pflegeheim ist letztlich ein Mehrfamilienhaus und muss instand gehalten werden. Ob das Dach undicht ist oder neue Fenster eingebaut werden müssen – der Betreiber kann die tatsächlich anfallenden Kosten auf alle Bewohner umlegen.

Zu den Pflegeheim-Investitionskosten gehören:

  • Bau- oder Erwerbskosten der Einrichtung
  • Instandhaltungskosten
  • Miet- und Pachtzahlungen, die der Betreiber zu zahlen hat oder Abschreibungen und Darlehenszinsen
  • Kosten für Gemeinschaftsräume und -flächen, Küchen, Pflegebäder und deren Ausstattung

Wird ein Pflegeheim aber gefördert, so müssen die Bewohner gemäß Paragraf 82 Abs. 3 und 4 SGB XI folgende Kosten nicht bezahlen:(5)

  • Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken
  • Aufwendungen für den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen
  • Aufwendungen für die Schließung von Pflegeeinrichtungen oder ihre Umstellungen auf andere Aufgaben
  • Aufwendungen, die bereits durch öffentliche Fördermittel gedeckt sind (keine Doppelfinanzierung).

Früher wurden Pflegeheime stärker öffentlich gefördert und die Bewohner mussten sich deshalb nicht an allen Investitionskosten beteiligen. Aber die öffentliche Förderung findet – wegen klammer kommunaler Kassen – heute kaum noch statt. Dennoch ist es sinnvoll, sich vorab darüber zu informieren, ob Ihr Pflegeheim öffentlich gefördert wird.

Tipp
Pflegeheim-Investitionskosten sind unterschiedlich hoch

Nicht nur der Standort des Pflegeheimes hat Einfluss auf die Investitionskosten, auch notwendig werdende Renovierungen können die Kosten steigern. Achten Sie also auch auf Auffälligkeiten beim Zustand des Pflegeheims. Seit Januar 2017 gilt das sogenannten „Tatsächlichkeitsprinzip“. Der Träger der Einrichtung muss nachweisen, für welchen Zweck die Gelder ausgegeben werden.

Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein einen Pflegeheim-Platz für Ihren Angehörigen suchen, gibt es einen kleinen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Den Betrag erhält die Einrichtung, nicht der Antragsteller.

Anspruch hat jeder, wenn er vor dem Umzug in das Pflegeheim in einem der entsprechenden Bundesländer wohnhaft war. Es kann vorkommen, dass Bewohner auch dann Pflegewohngeld beanspruchen können, wenn lediglich ein Verwandter des ersten oder zweiten Grades „Landeskind“ ist und am Pflegeort wohnt. Hier gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Pflegewohngeld: In 3 Schritten zum Zuschuss

Den Antrag auf Pflegewohngeld müssen Sie jedes Jahr neu einreichen. Das geschieht wie folgt:

  1. Erkundigen Sie sich – gegebenenfalls über die Pflegeheimverwaltung – welche Vermögensgrenzen eingehalten werden müssen, um Ansprüche auf das Pflegewohngeld zu haben.
  2. Fordern Sie das Pflegeheim auf, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
  3. Stellt das Heim keinen Antrag, können Sie das selbst tun.

Neu: Wohngeld für Pflegeheimbewohner – Wohngeld-Plus-Gesetz

Am 1. Januar 2023 ist mit der neuen Wohngeldreform das Wohngeld Plus in Kraft getreten. Aufgrund der steigenden Energiekosten und Inflation steigen auch die Pflegeheimkosten, die nicht alle tragen können. Mit der neuen Regelung erhalten nun Pflegeheimbewohner einen finanziellen Zuschuss für die Heimkosten.(4)

Info
Was ist Wohngeld?

Vor der Wohngeldreform diente das Wohngeld lediglich dazu, Menschen zu entlasten, die ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen könnten. Mit dem Wohngeld erhalten sie einen Zuschuss, um einen Teil der Kosten zu decken.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld Plus?

Menschen, die dauerhaft in Pflegeheimen leben, können das Wohngeld Plus beantragen. Der Anspruch besteht allerdings, sofern sie keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen. Dazu zählen beispielsweise:

Höhe des Wohngelds für Pflegeheimbewohner

Wie hoch der Anspruch für Pflegeheimbewohner ist, richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegheims und nicht nach den individuellen Mietkosten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet einen Rechner an, der den Anspruch auf Wohngeld schätzt.

Antrag auf Wohngeld stellen

Um Wohngeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Oftmals können Sie den Antrag auch online auf der jeweiligen Seite stellen. Für einen vollständigen Wohngeldantrag für Pflegeheimbewohner müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Bestätigungsantrag der Heimleitung und Heimvertrag
  • Rentenbescheide
  • Aktuelle Kontoauszüge
  • Nachweise über Vermögen, Kapital, Einnahmen über Mieten oder Pachten sowie weitere Einnahmen
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Betreuerausweis, falls vorhanden

Schonvermögen und Vermögen im Pflegeheim

Um den Eigenanteil für die Kosten im Pflegeheim zu decken, müssen die Bewohner auch ihr Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum zur Bezahlung der Heimkosten verwenden, falls sie keine anderen finanziellen Rücklagen mehr haben.

Pflegebedürftigen steht ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro (Stand: Januar 2023) zu, das nicht für die Finanzierung der Pflege herangezogen wird. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf insgesamt 20.000 Euro.

Besitzt der Pflegebedürftige eine Immobilie, die vom Ehepartner bewohnt wird, wird diese zum Schonvermögen gezählt – sofern sie als angemessen anzusehen ist.(14)

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Elternunterhalt im Pflegeheim: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und nicht genügend finanzielle Mittel aus Rente und Vermögen für den Heimplatz zur Verfügung stehen, springt das Sozialamt ein und verpflichtet gegebenenfalls die Kinder in Form des sogenannten Elternunterhalts zu Unterhaltszahlungen.

Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es dafür aber eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden. Das Jahresbruttoeinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind. Vorhandenes Vermögen ist ausgeschlossen.(12)

Pflegekosten durch den Hausverkauf decken

Laut VDEK beträgt der durchschnittliche Eigenanteil (im ersten Aufenthaltsjahr), den pflegebedürftige Bewohner eines Heims selbst tragen müssen, zum 01. Juli 2025 pro Monat 3.108 Euro.(10)

Wenn Vermögen und Rente zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, ist der Verkauf des Eigenheims eine Option, auf die viele Menschen zurückgreifen müssen. Das verlangt oft auch das Sozialamt, wenn die Rente für den Eigenanteil nicht ausreicht.

Wird die Immobilie allerdings noch vom Ehepartner, von minderjährigen Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen bewohnt, bleibt sie verschont.

Info
Schenkungen müssen gegebenfalls rückgängig gemacht werden

Wenn der nun Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre Vermögenswerte per Schenkung an den Partner oder die Kinder übertragen hat, so müssen diese Schenkungen eventuell rückgängig gemacht werden.

Sozialhilfe und Sozialamt im Pflegeheim

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind sehr viel höher als die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. Gut, wenn Ihre Rente für den Eigenanteil ausreicht. Wenn nicht, müssen Bewohner ihre Rente – bis maximal auf ein Taschengeld von 135,54 Euro (Stand Januar 2023) – zur Deckung der Heimkosten verwenden.

Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht die Rente nicht, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, wie er in Paragraf 61 SGB XII formuliert wurde. Die Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu.(11) Denn Sozialhilfe für den Eigenanteil für die Pflegeheimkosten in Anspruch zu nehmen ist nicht nur möglich, sondern oft auch unumgänglich.

Tipp
Beantragen Sie rechtzeitig

Stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe im Pflegeheim unbedingt rechtzeitig. Nämlich bereits dann, wenn Sie absehen können, dass Ihre Rente oder Ihr eigenes Vermögen und Unterhaltsverpflichtung etwaiger Gatten oder Kinder die Heimkosten nicht decken können. Die Hilfe zur Pflege wird nicht rückwirkend ausgezahlt, sondern erst nach dem Antrag.

Taschengeld im Pflegeheim das Sozialamt hilft

Neben Kost, Logis und der Teilnahme an heiminternen Veranstaltungen bleiben natürlich auch bei Pflegebedürftigen noch kleine Wünsche offen. In vielen stationären Einrichtungen gibt es deswegen Kioske für Zeitungen oder eine Tafel Schokolade oder das hauseigene Café, in dem man mit dem Besuch gemütlich zusammensitzen kann.

Daneben brauchen Bewohner aber auch neue Kleidung oder möchten an Sonderaktivitäten teilnehmen, die extra bezahlt werden müssen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist und für diese Dinge nicht genug eigenes Vermögen hat, erhält für die kleinen Wünsche des Alltags einen Barbetrag (früher: Taschengeld) in Höhe von mindestens 135,54 Euro pro Monat. (Stand Januar 2023) So regelt es Paragraf 27b im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).(6)

Der Betrag umfasst mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe eins. Der Regelbedarf wird gemäß Paragraf 28 SGB XII als Ergebnis bundesweiter Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermittelt.(8)

 

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr liegt seit dem 1. Juli 2025 bei rund 3.108 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Kosten variieren jedoch deutlich je nach Bundesland – von etwa 2.600 Euro bis über 3.700 Euro.

Wer zahlt den Eigenanteil im Pflegeheim?

Wer in ein Pflegeheim umzieht, ist in der Regel zunächst selbst Eigenanteil der Pflegeheimkosten verantwortlich. Dieser Betrag wird aus dem eigenen Vermögen, der Rente oder sonstigen Einkünften beglichen.

Können Sie den Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nahe Angehörige oder das Sozialamt zur Kostenübernahme herangezogen.

Hierbei gelten gesetzliche Regelungen zur Heranziehung von Verwandten ersten Grades. Kinder sind seit dem 1. Januar 2020 nur noch bei einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro und mehr zur Kostenübernahme verpflichtet.

Wer übernimmt die Pflegeheim-Kosten?

Den Anteil für die Pflege übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekasse. Unterkunft, Verpflegung und alles, was der Pflegebedürftige auch zuhause tragen müsste, gehören zum Eigenanteil. Dieser wird vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt.

Was passiert, wenn ich mein Pflegeheim nicht mehr bezahlen kann?

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann bei dem zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können. Es wird allerdings vorher geprüft, ob und inwieweit Sie oder gegebenenfalls auch Ihre Angehörigen diese Kosten tragen können.

Bekommen Pflegeheimbewohner Wohngeld?

Mit der Wohnreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Mietniveau des jeweiligen Pflegeheims. Der Antrag für Wohngeld Plus kann in der örtlichen Wohngeldbehörde gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld Plus?

Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhält, hat Anspruch auf Wohngeld Plus.

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Erstelldatum: 6102.30.51|Zuletzt geändert: 5202.90.03
(1)
VDEK (2025): Finanzielle Belastung (Eigenanteil) Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim
https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2025/pflegeheim-monatliche-eigenbeteiligung-steigt-stationaere-pflege.html (letzter Abruf 24.07.2025)
(2)
Pressemitteilung: Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen nach Bundesland
https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/presse/pm/2025/20250206_Grafiken_Eigenanteile.pdf (Letzter Abruf 24.07.2025)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - § 43 Inhalt der Leistung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html (letzter Abruf am 31.01.2023)
(4)
Bundesregierung: Wohngeld Plus für zwei Millionen Haushalte (2023)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018 (letzter Abruf am 18.01.2023)
(5)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__82.html (letzter Abruf am 21.12.2022)
(6)
BIVA Pflegeschutzbund: Wie viel „Taschengeld“ steht einem Bewohner im Pflegeheim zu? (2022)
https://www.biva.de/aus-unserer-beratungsarbeit/wie-viel-taschengeld-steht-einem-bewohner-im-pflegeheim-zu/#:~:text=Der%20Barbetrag%20umfasst%20mindestens%2027,Voraussetzungen%20ist%20eine%20Erh%C3%B6hung%20m%C3%B6glich (letzter Abruf am 21.12.2022)
(7)
Bundesministerium für Justiz (2023); WBVG
https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/BJNR231910009.html
(8)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__27b.html (letzter Abruf am 21.12.2022)
(9)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 28 Ermittlung der Regelbedarfe
www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__28.html (letzter Abruf am 21.12.2022)
(10)
VDEK - Pressemitteilung vom 06.02.2025
https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2025/eigenbeteiligung-pflegeheim-begrenzung-massnahmen.html (letzter Abruf 15.04.2025)
(11)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html (letzter Abruf am 21.12.2022)
(12)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2019
www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2135.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2135.pdf%27%5D__1624963016010 (letzter Abruf am 21.12.2022)
(13)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 61 Leistungsberechtigte
www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61.html (letzter Abruf am 21.12.2022)
(14)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Sozialhilfe
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sozialhilfe-grunsicherung-2172290 (letzter Abruf 17.05.2023)
(15)
VDEK - Die Ersatzkassen (2023): Eigenanteile in der stationären Pflege
https://www.vdek.com/LVen/BAY/fokus/Eigenanteile_Pflege/Eigenanteile_Text_alt.html (letzter Abruf 17.05.2023)
(16)
Bildquellen
Bild 1: ©istock.com/Henfaes, Bild 2: © Thomas Reimer / Fotolia.com, Bild 3: © helmela / Fotolia.com
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Interview

So setzen sich Pflegeheimkosten zusammen

Ulrike Kempchen
Im Interview
Ulrike Kempchen
Rechtsanwältin

Ulrike Kempchen ist Rechtsanwältin, arbeitet seit 2010 bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA-Pflegeschutzbund) und leitet seit 2014 den rechtlichen Bereich des Vereins. Sie ist Expertin zum Thema Heimrecht.

In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen versorgt. In vielen Fällen ist ein Umzug ins Pflegeheim aber eine gute Alternative. Doch was kostet das Leben in einem Pflegeheim und wie setzen sich diese Kosten genau zusammen? Rechtsanwältin Ulrike Kempchen vom Pflegeschutzbund BIVA spricht mit pflege.de über die Zusammensetzung der Pflegeheimkosten und macht deutlich, worauf Bewohner und ihre Angehörigen achten sollten.

 

Frau Kempchen, als Rechtsanwältin beim BIVA-Pflegeschutzbund setzen Sie sich für die Rechte von Pflegebedürftigen ein und sind Expertin im Heimrecht. Für viele Pflegebedürftige und Angehörige, die sich erstmals mit der stationären Versorgung auseinandersetzen, sind vor allem die Kosten unbekanntes Terrain. Mit welchen Ausgaben müssen Senioren beziehungsweise deren Familien rechnen?

Ulrike Kempchen: An sich gibt es fünf Komponenten:

  1. Kosten für die Pflege,
  2. Kosten für die Unterkunft,
  3. Kosten für die Verpflegung,
  4. Investitionskosten und
  5. Ausbildungskosten.

Die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung (1, 2 und 3) werden zwischen dem Leistungserbringer, also dem Pflegeheim, und dem Kostenträger, sprich den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, für die Betroffenen verhandelt. Von den verhandelten Pflegekosten sind die Zuschüsse der Pflegekassen je nach Pflegegrad des Betroffenen abzuziehen. Den Rest der anfallenden Pflegekosten zahlt der Pflegebedürftige selbst, ebenso wie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Die Investitionskosten (4) hängen hingegen stark von der Region ab. Sie sind zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen sehr hoch, während sie in den neuen Bundesländern im Verhältnis niedriger sind. Das hat vor allem mit dem Bau und der Entstehung der Einrichtung zu tun. Die Investitionskosten sind grundsätzlich von den Bewohnern selbst zu zahlen.

Die Ausbildungskosten (5) werden entweder auch mit den jeweiligen Landesbehörden verhandelt oder durch einen Umlagefonds finanziert. Auch sie sind von den Bewohnern zu tragen. Die durchschnittlichen Kosten für einen Heimplatz belaufen sich auf rund 3.500 Euro pro Monat. Das kann aber tatsächlich auch bis über 4.000 Euro hinaus gehen oder, wie in den neuen Bundesländern, darunter liegen.

Wer muss für die Kosten aufkommen, wenn die Rente des Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht deckt?

Ulrike Kempchen: Bei vielen Menschen reicht die Rente nicht für einen Heimplatz aus. Es gibt dann die Möglichkeit der Hilfe zur Pflege, bei welcher der Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt. In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es zudem die Möglichkeit des Pflegewohngeldes, welches die Investitionskosten decken soll, wenn das eigene Einkommen beziehungsweise Vermögen nicht dafür ausreicht.

Das Pflegewohngeld wird in der Regel von der stationären Pflegeeinrichtung selbst beantragt und dann auch direkt vom Sozialamt an das Pflegeheim gezahlt.
Ulrike Kempchen

Der Sozialhilfeträger schaut natürlich generell immer, ob er das Geld, welches im Rahmen von Hilfe zur Pflege gewährt wurde, wiederbekommen kann und geht dann im Rahmen des Elternunterhalts auf die Kinder zu. Die Einkommensgrenzen sind hier jedoch relativ hoch und es gibt Freibeträge.

Unterscheidet sich der zu leistende Eigenanteil je nach Pflegegrad des Bewohners oder bezahlen alle den gleichen Anteil?

Ulrike Kempchen: Seit 2017 bezahlen alle Pflegebedürftigen den gleichen Eigenanteil im Pflegeheim. Die Kosten für die Pflege werden natürlich anhand des Pflegebedarfs kalkuliert. Mit steigendem Pflegebedarf steigen auch die Kosten, weil zum Beispiel mehr Leistungen erbracht werden müssen und mehr Personaleinsatz erforderlich ist. Dadurch entstehen für Personen, die als Beispiel Pflegegrad 4 haben, höhere Kosten als bei einer Person mit Pflegegrad 2. Aber damit Personen, die ohnehin schon von einer schweren Pflegebedürftigkeit betroffen sind, nicht zusätzlich mit höheren Kosten belastet werden, hat man sich im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil entschieden.

Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass eine Art Mittelwert der Bewohner in dem Heim gebildet wird. Damit bezahlen nach Abzug des jeweiligen Zuschusses der Pflegeversicherung alle den gleichen Betrag für die Pflege. Das hat natürlich auch zur Folge, dass jemand mit Pflegegrad 2 im Verhältnis mehr für die Pflege bezahlt als jemand, der schwerstpflegebedürftig ist. Der Vorteil dabei: Ändert sich der Pflegebedarf, kann eine Leistungsanpassung einfacher erfolgen, weil sich der Eigenanteil nicht ändert.

Müssen Bewohner in einem Pflegeheim eine Mietsicherheit zahlen?

Ulrike Kempchen: Grundsätzlich kann auch eine Pflegeeinrichtung eine Sicherheit verlangen. Die Einrichtungen wissen in der Regel aber, dass die Pflegeversicherung für einen Teil der Kosten aufkommt und der Rest über die Rente oder die Hilfe zur Pflege gedeckt wird. Von daher ist es eher unüblich, dass eine Kaution genommen wird. Diese Situation kommt eher in den hochpreisigen Seniorenresidenzen vor.

Darf der Betreiber die Heimkosten jederzeit erhöhen? Was sind die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung?

Ulrike Kempchen: Grundsätzlich kann jede Kostenkomponente erhöht werden, wenn sich die sogenannte Berechnungsgrundlage verändert, also wenn ersichtlich wird, dass die bis dato erhobenen Entgelte nicht ausreichen, um die bestehenden Kosten zu decken. Das bedeutet nicht, dass ein Betreiber die Kosten willkürlich erhöhen darf, aber es gibt auch keine Kappungsgrenzen. So kann es durchaus auch zu einer Entgelterhöhung von größerem Ausmaß kommen, wenn das gerechtfertigt ist.

Da die Entgelte für Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen vereinbart werden, prüfen die Kostenträger die Angemessenheit der Veränderung. Hinsichtlich der Investitionskosten gibt es, wenn die Einrichtungen gefördert werden, nach Landesrecht ebenfalls Prüfbehörden, welche die Kosten genehmigen müssen.

Kommt es zu einer Erhöhung, gibt es immer ein Sonderkündigungsrecht. Deshalb müssen Entgelterhöhungen auch mindestens vier Wochen vorher angekündigt und begründet werden.
Ulrike Kempchen

In manchen Heimverträgen wird der sogenannte Schuldbeitritt vereinbart. Damit verpflichtet sich der Angehörige, bei Forderungen des Heimbetreibers mit seinem Vermögen zu haften. Sollte ich als pflegender Angehöriger diese Erklärung unterschreiben?

Ulrike Kempchen: Grundsätzlich sollte man wissen, dass man nicht dazu gezwungen werden kann, einen Schuldbeitritt zu unterschreiben. Die Frage ist jedoch, ob man den Heimplatz auch bekommt, wenn man diesen Beitritt nicht unterschreibt. Es gibt bestimmte Umstände, bei denen ein Schuldbeitritt „in Ordnung“ ist, zum Beispiel wenn er auch wirklich in den Vertrag eingebettet und in der Höhe begrenzt ist. Aber es gibt auch viele Ausführungen, die nicht rechtens sind. Und da sollte man sich auch zwingend davor hüten, diese zu unterzeichnen und sich beraten lassen.

Bei einigen Verträgen wird zusätzlich eine Rentenüberleitung vereinbart, mit der die Rente des Bewohners direkt an das Pflegeheim übermittelt wird. Ist es empfehlenswert, diese abzuschließen?

Ulrike Kempchen: Eine Rentenüberleitung ist für eine Einrichtung natürlich sehr praktisch, da diese sofort einen Teil des Entgeltes bekommt und man sich nicht selbst darum kümmern muss. Entweder reicht die Rente dann genau, um die Pflegeheimkosten zu begleichen oder die Rente reicht nicht aus und es wird geregelt, wer die Differenz bezahlt. Man sollte sich als Verbraucher oder Angehöriger immer fragen, ob man sich komplett in die Hände der Einrichtung begeben und seine eigenen Verhältnisse offenlegen möchte.

Wenn man vom Sozialhilfeträger unterstützt wird, ist es tatsächlich häufig so, dass die Rente automatisch an die Einrichtung geht. Dies bietet sich vor allem an, da sich Änderungen, wie zum Beispiel Rentenanpassungen sofort widerspiegeln und es dann keine Probleme mit der Sozialhilfe gibt. Zahlt man die Differenz dagegen selber, ist es auch möglich und üblich, diesen Betrag vom Konto abbuchen zu lassen, ohne dass automatisch die Rente übergeleitet wird.

Vielen Dank für das Interview, Frau Kempchen.

 

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Darauf müssen Sie achten: 15 Fragen zum Heimvertrag
Erstelldatum: 9102.90.62|Zuletzt geändert: 5202.60.72
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Bild 1: ©istock.com/cigdemhizal, Bild 2: © Ulrike Kempchen
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