Vorsorgevollmacht: Definition
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie (als Vollmachtgeber) fest, dass eine Person Ihres Vertrauens (als Bevollmächtigte) in Ihrem Sinne handeln sowie in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen treffen und Verträge abschließen kann. Auch mehrere Bevollmächtigte sind möglich. (1)
Das Besondere an der Vorsorgevollmacht ist: Sie tritt erst dann in Kraft, wenn Sie (als Vollmachtgeber) nicht mehr in der Lage sind, diese Aufgaben selbst zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht ist deshalb eines der wichtigsten Dokumente für die rechtliche Pflegevorsorge.
Ersetzt die Vorsorgevollmacht andere Vorsorgedokumente?
Eine Vorsorgevollmacht kann viele Themen beinhalten und sehr umfassende Rechte übertragen. Sie machen damit einen großen Schritt bei Ihrer rechtlichen Vorsorge. Doch auch die Vorsorgevollmacht allein deckt nicht alle Bereiche ab.
Die Vorsorgevollmacht und andere Vorsorgedokumente:
- Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie zulassen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ergänzt sich gut mit der Vorsorgevollmacht, da die Patientenverfügung auch für Bevollmächtigte bindend ist.
- Die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Eine Generalvollmacht kann in der Regel sofort eingesetzt werden. Wenn das Dokument allein zur rechtlichen Vorsorge dienen soll, passt die Vorsorgevollmacht meistens besser.
- Eine Betreuungsverfügung ist ein Hinweis für das Amtsgericht, wen Sie sich als gesetzlichen Betreuer wünschen, falls Sie selbst geschäftsunfähig sein sollten. Ein Betreuer wird aber nur gesucht, wenn keine ausreichende General- oder Vorsorgevollmacht vorliegt.
- Das Recht, ein Testament zu erstellen oder zu ändern, kann nicht mit einer Vollmacht übertragen werden. Deshalb gilt: Wenn Sie Ihr Erbe regeln möchten, müssen Sie sich selbst um Ihr Testament kümmern.
Vorsorgevollmacht: Formular zum Ausdrucken
Ein vorgefertigtes Muster-Formular ist der schnelle Weg zur eigenen Vorsorgevollmacht. Mit der kostenlosen Vorlage von pflege.de können Sie sich auf geprüfte Formulierungen verlassen und sicher sein, kein wichtiges Thema in Ihrer Vorsorgevollmacht zu vergessen.
Vorsorgevollmacht erstellen
Eine Vorsorgevollmacht können Sie komplett selbst erstellen oder auf eine Vorlage zurückgreifen. In jedem Fall muss sie vollständige Daten zum Vollmachtgeber, aber auch zu den Bevollmächtigten enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Ausweisnummern können zusätzliche Sicherheit bieten.
Legen Sie am besten auch genau fest, wann Ihre Vorsorgevollmacht wirksam werden soll. Zum Beispiel so: Diese Vollmacht darf nur eingesetzt werden, wenn ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Außerdem müssen Sie möglichst klar und präzise bestimmen, welche Rechte und Befugnisse übertragen werden sollen. Für Bereiche, die hier nicht ausdrücklich genannt werden, kann die Vollmacht unter Umständen unwirksam sein. (1)
Mögliche Rechte und Befugnisse einer Vorsorgevollmacht:
- Vermögenssorge: Umgang mit Geld und Vermögenswerten
- Gesundheitsfürsorge: Vor allem ärztliche Behandlung und Regelung der Pflege
- Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wohnort des Betreuten (wichtig beim Umzug ins Pflegeheim)
- Wohnungsangelegenheiten: Verträge mit Vermietern, Versorgern oder Heimen
- Behördenangelegenheiten: Vor allem für die Sozialversicherungen
- Vertretung vor Gericht: In Gerichtsverfahren
- Post und Schriftverkehr: Entgegennahme und Öffnen von Briefen oder Paketen
- (Optional) Befreiung vom Verbot der In-sich-Geschäfte: Damit der Bevollmächtigte zum Beispiel Pflegegeld an sich auszahlen kann, falls gewünscht
Mit dem folgenden Zusatz können Sie verhindern, dass neben der bevollmächtigten Person eine weitere Person Rechtsgeschäfte für Sie führen darf: „Sollte das Betreuungsgericht eine Betreuung trotz der Vorsorgevollmacht für einen Lebensbereich für erforderlich halten, so bleibt die Vollmacht im Übrigen bestehen. Für diesen Fall wünsche ich, dass die bevollmächtigte Person(en) zu meinem(n) Betreuer(n) bestellt werden soll(en).“

Vorsorgevollmacht ohne Notar
Wenn Sie die Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen, fallen dafür in der Regel keine Kosten an. Auch wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht einmal ändern, bleibt dies kostenlos. Denn grundsätzlich wird Ihre Vorsorgevollmacht allein durch Ihre Unterschrift (mit Datum) gültig, auch ohne Notar oder Anwalt.
Doch aufgepasst: Wenn die Vorsorgevollmacht auch die Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen umfassen soll, ist eine einfache Unterschrift oft nicht ausreichend. In vielen Fällen ist dann eine notarielle Beurkundung nötig. Lassen Sie sich im Zweifelsfall dazu beraten.
Eine Vorsorgevollmacht ohne Beglaubigung oder Beurkundung sollten Sie etwa alle ein bis zwei Jahre neu mit Datum unterschreiben. Dadurch ist später nachvollziehbar, dass Sie im Laufe der Jahre Ihren Willen nicht geändert haben.
Vorsorgevollmacht mit Notar
Die Vorsorgevollmacht beim Notar bietet vor allem zwei Vorteile: Individuelle Beratung und zusätzliche Rechtssicherheit, da Ihre Unterschrift notariell bezeugt wird. Allerdings fallen dabei Notarkosten an.
Darüber hinaus wird für eine notarielle Vorsorgevollmacht auch immer eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer angelegt. So gehen Sie sicher, dass das Dokument im Ernstfall nicht übersehen wird. Diese Eintragung können Sie gegen Gebühr auch selbst vornehmen.
Wenn es in der Vorsorgevollmacht auch um Immobilien oder Unternehmen geht, ist die notarielle Beurkundung oft sogar notwendig. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten, ob das in Ihrem konkreten Fall zutrifft.
Kosten einer Vorsorgevollmacht
Eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht mit einem kostenlosen Musterformular und ohne Beglaubigung ist grundsätzlich kostenlos. Empfehlenswert ist allerdings die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister, für die eine Gebühr fällig wird.
In vielen Fällen macht eine notarielle Beratung allerdings Sinn oder ist sogar notwendig. Dann fallen Gebühren für die Beratung, die Erstellung und für die Beglaubigung oder Beurkundung an.
Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht orientieren sich individuell an der Schwierigkeit Ihres Falls und dem Umfang Ihrer Vermögenswerte. Alles in allem sollten Sie mit mindestens 150 Euro rechnen, bei größeren Vermögen können aber auch Gebühren von mehreren Tausend Euro anfallen.
Besondere Regelungen in Vorsorgevollmachten
Jede Lebenssituation ist anders und jeder hat eigene Vorstellungen von der rechtlichen Vertretung im Ernstfall. Für viele Fälle gibt es besondere Regelungen bei Vorsorgevollmachten.
Wer diese Besonderheiten kennt, kann sie für sich nutzen:
- Vorsorgevollmacht mit mehreren Bevollmächtigten
- Untervollmacht
- Vorsorgevollmacht für die Bank
- Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
Vorsorgevollmacht mit mehreren Bevollmächtigten
Eine Vorsorgevollmacht mit mehreren bevollmächtigten Personen ist ebenfalls möglich. Sie können auch jedem Bevollmächtigten unterschiedliche Bereiche zuordnen. In jedem Fall muss das aber gut durchdacht werden. Denn so manche gut gemeinte Idee kann sich in der Praxis als schwierig erweisen.
Ein Beispiel: Oft müssen Entscheidungen schnell getroffen werden, beispielsweise bei einer ärztlichen Maßnahme. Da ist es wenig hilfreich, wenn Ihre Kinder jedes Mal zusammenkommen müssen, weil Sie festgelegt haben, dass nur alle Bevollmächtigten zusammen entscheiden können.
Setzen Sie Ihre Vorsorgevollmacht am besten nicht im Alleingang auf, sondern besprechen Sie die Themen im Kreis Ihrer Familie oder der potenziellen Bevollmächtigten. Ein offenes Wort im Vorhinein kann hier viel bewirken und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Leider passiert es nicht selten, dass bei mehreren bevollmächtigten Personen Streit aufkommt und die Betreuung dadurch behindert wird. Zum Beispiel: Der Sohn (zuständig für die Finanzen) stellt der Tochter (zuständig für die Gesundheitssorge) nicht ausreichend Geld für die Pflege zur Verfügung.
Deshalb empfiehlt es sich oft, nur eine Person zu bevollmächtigen. Sie sollten aber eine Vertretung benennen, falls die bevollmächtigte Person ausfällt.

Vorsorgevollmacht mit Untervollmacht
Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, dass eine bevollmächtigte Person Untervollmachten ausstellen kann. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person alle oder einzelne der ihr übertragenen Rechte und Aufgaben an eine andere Person übergibt.
Das kann für die bevollmächtigte Person praktisch sein, um einzelne Aufgaben zu delegieren oder selbständig eine temporäre Vertretung zu organisieren. Allerdings besteht dadurch die Gefahr, dass auch mal Personen Ihre Vertretung übernehmen, die Sie eher nicht für geeignet halten.
Vorsorgevollmacht für die Bank
Grundsätzlich ist eine unterschriebene Vorsorgevollmacht auch für Bankgeschäfte gültig. Allerdings akzeptieren Banken nicht einfach jedes Dokument, da sie sich vor Betrug schützen müssen. Es kann viel Zeit und Nerven kosten, die Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht bei der Bank durchzusetzen.
Wenn Sie Ihren Bevollmächtigten diesen Ärger ersparen wollen, setzen Sie eine zusätzliche Bankvollmacht auf einem Formular der jeweiligen Bank auf und lassen die Unterschrift beglaubigen. Auch hier gilt, dass die Unterschrift am besten regelmäßig mit Datum erneuert wird.
Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
Eine normale Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod des Vollmachtgebers. Sie können allerdings verfügen, dass das Dokument über den Tod hinaus gilt. Man spricht hier von einer „transmortalen Vorsorgevollmacht“. Doch warum ist das oft sinnvoll?
Wenn eine Person stirbt und ein Erbe hinterlässt, dann dauert es oft Wochen oder Monate bis die Erben tatsächlich über das Erbe verfügen können. Durch den Todesfall hat aber auch die bevollmächtigte Person jetzt keine Berechtigung mehr.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus kann die bevollmächtigte Person jetzt weiterhin Dinge für den Verstorbenen regeln, Rechnungen bezahlen, Entscheidungen treffen und so weiter. Je nachdem, was alles zum Erbe gehört, kann das sehr wichtig werden.
Wohin mit der Vorsorgevollmacht?
Die wichtigste Information dazu vorab: Vor allem der Bevollmächtigte sollte wissen, wo die Vollmacht zu finden ist. Denn ohne das Original-Dokument kann er Sie nicht vertreten.
- Zuhause: Am besten Sie nutzen einen gut beschrifteten Ordner, den Sie an einem sicheren aber auf jeden Fall zugänglichen Ort aufbewahren. Sie können außerdem an anderen Stellen (Notfalldose) Hinweise auf den Aufbewahrungsort geben und Angehörige informieren.
- Beim Notar: Sie können eine Vorsorgevollmacht auch bei einem Notar hinterlegen. Die dort hinterlegte Vollmacht wird „Urschrift“ genannt. Der Bevollmächtigte erhält dann bei Bedarf vom Notar eine Ausfertigung, die wie das Original genutzt werden kann.
Vorsorgevollmacht: Widerruf & Änderung
Sie als Vollmachtgeber können jederzeit Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern. Das sollten Sie sogar unbedingt tun, wenn das Dokument nicht mehr Ihren Vorstellungen entspricht. Voraussetzung ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt entscheidungsfähig sind. (3)
Beim Widerruf sollten Sie das Original-Dokument vernichten und den Widerruf allen Beteiligten mitteilen. Dazu gehören nicht nur die Bevollmächtigten, sondern vor allem auch die Stellen, die das Dokument beglaubigt oder beurkundet haben. Also Notar, Anwalt oder Amt.
Bei einer Änderung passen Sie das Original-Dokument an oder setzen ein Neues auf. In jedem Fall müssen Sie die Beglaubigungen oder Beurkundungen erneuern lassen, denn diese umfassen nur den alten Stand. Und auch hier müssen Sie natürlich die (alten und neuen) Bevollmächtigten informieren.
Gültig ist eine Vorsorgevollmacht bis zu Ihrem Tod. Eine transmortale Vorsorgevollmacht gilt sogar noch darüber hinaus und endet erst mit dem Widerruf der Vollmacht durch die Erben.
Vorteile und Nachteile einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht zu haben, hat vor allem viele Vorteile. In bestimmten Fällen können sich aber auch Probleme oder Nachteile daraus ergeben. Zum Beispiel, wenn Sie keine Person haben, der Sie vollkommen vertrauen und die in der Lage ist, diese große Verantwortung zu tragen.
Statt jemandem eine Vollmacht zu erteilen, bei dem Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie lieber über eine Betreuungsverfügung nachdenken. Denn ein gesetzlicher Betreuer wird immer von einem Gericht geprüft, eingesetzt und laufend kontrolliert. Das kann einem Missbrauch von Befugnissen vorbeugen.
Was macht ein Kontrollbetreuer?
Sollte ein Betreuungsgericht feststellen, dass Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Sinne handelt, kann ein sogenannter Kontrollbetreuer eingesetzt werden. Der Kontrollbetreuer soll sicherstellen, dass der Bevollmächtigte seine Pflichten Ihnen gegenüber erfüllt und in Ihrem Sinne handelt. (4)
Sollten Sie in Ihrem Umfeld den Eindruck haben, dass eine bevollmächtigte Person die Vollmacht missbraucht, sollten Sie umgehend beim Betreuungsgericht eine sogenannte Kontrollbetreuung anregen. Dies kann jedermann, zum Beispiel auch eine Nachbarin oder ein Bekannter.

Hat eine Vorsorgevollmacht Nachteile für den Bevollmächtigten?
Bevollmächtigter für eine Person zu sein ist eine große Verantwortung. Und oft ist damit auch ein beträchtlicher Aufwand verbunden, den man zusätzlich zum eigenen Alltag bewältigen muss. Aber natürlich ist es auch eine besondere Art und Weise, für diese Person zu da zu sein.
Mögliche Probleme für Bevollmächtigte:
- Große Verantwortung und oft hoher Zeitaufwand.
- Bevollmächtigte sind für Schäden haftbar, die durch eine Verletzung von Pflichten entstehen.
- Im Alltag wird oft die Gültigkeit der Vollmacht in Frage gestellt, insbesondere bei Banken.
- Bevollmächtigte müssen manchmal Interessenskonflikte austragen und ertragen.
Vollmachtgeber sollten deshalb gründlich darüber nachdenken, wem sie diese Aufgabe zumuten können und wollen. Andererseits sollten sich Bevollmächtigte selbst gut überlegen, ob sie bereit sind, diese Verpflichtung für eine Person zu übernehmen – und zwar auch für längere Zeit.
Die bevollmächtigte Person kann jederzeit die Vollmacht zurückgeben. Etwas anderes gilt nur, falls die bevollmächtigte Person sich vertraglich, gegebenenfalls gegen Entgelt, zur Durchführung der rechtlichen Betreuung verpflichtete.

Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Vorsorgedokument, mit dem Sie bestimmen, wer für Sie entscheidet, und Sie vertritt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Wie sieht eine Vorsorgevollmacht aus?
Eine Vorsorgevollmacht ist in der Regel ein schriftliches Dokument, das handschriftlich unterschrieben werden muss. Weitere formale Vorgaben gelten nur in besonderen Fällen wie Immobiliengeschäften oder GmbH Anteilen, bei denen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.
Was muss eine Vorsorgevollmacht beinhalten?
Persönliche Informationen zum Vollmachtgeber, zum Bevollmächtigten und zu den genauen übertragenen Befugnissen müssen auf jeden Fall in der Vorsorgevollmacht stehen. Außerdem muss sie persönlich unterschrieben werden.
Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass im Ernstfall jemand die eigenen Interessen vertritt und handeln kann. Ohne ausreichende Vollmacht muss in der Regel ein gesetzlicher Betreuer von einem Gericht eingesetzt werden – und das kann dauern.
Brauchen Ehepartner eine Vorsorgevollmacht?
Ja, unbedingt. Auch bei Ehepartnern gibt es sonst keine Möglichkeit, sich gegenseitig rechtswirksam zu vertreten. Eine Ausnahme ist das Notvertretungsrecht, das aber nach sechs Monaten abläuft und nur für den Bereich der Gesundheitssorge gilt.
Was passiert, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat?
Wenn keine ausreichende Vollmacht vorliegt, bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann auch eine fremde Person sein. Aber in jedem Fall ist das Gericht dann dauerhaft an allen Entscheidungen als Kontrollinstanz beteiligt.
Was ist der Nachteil einer Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht setzt großes Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraus. Ist die Person nicht zuverlässig, kann es zu Problemen kommen.
Wie schreibe ich eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst werden. Sie sollte dabei so klar und präzise wie möglich formuliert werden. Eine geprüfte Vorlage oder eine rechtliche Beratung können Sie dabei unterstützen.
Kann man eine Vorsorgevollmacht für zwei Personen ausstellen?
Ja, Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Achten Sie aber darauf, dass es nicht zu einer gegenseitigen Blockade oder eingeschränkten Handlungsfähigkeit kommt.
Muss eine Vorsorgevollmacht handschriftlich sein?
Nein, sie muss nur schriftlich vorliegen, also getippt oder handschriftlich. Wichtig ist aber, dass sie eigenhändig unterschrieben wird.
Wer muss die Vorsorgevollmacht unterschreiben?
Nur der Vollmachtgeber muss unterschreiben, damit die Vorsorgevollmacht wirksam wird. Bevollmächtigte müssen nicht unterschreiben – es ist allerdings empfehlenswert, weil dann alle Bescheid wissen.
Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?
Nein, eine Vorsorgevollmacht muss nicht immer beglaubigt werden. Sie muss nur dann unbedingt beglaubigt werden, wenn die Vollmacht auch Immobilien oder Unternehmen umfasst. In jedem Fall erhöht eine Beglaubigung aber die Akzeptanz durch Dritte.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?
Eine Vorsorgevollmacht mit Beratung, Entwurf und Beurkundung kostet ab etwa 150 Euro aufwärts. Die Notargebühr bemisst sich vor allem an dem Vermögen des Vollmachtgebers.
Ab wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Die Vorsorgevollmacht gilt sofort ab der Unterschrift. Zur Vertretung eingesetzt werden kann sie aber erst, wenn die festgehaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Also in der Regel, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Muss eine Vorsorgevollmacht irgendwann erneuert werden?
Nein, prinzipiell ist eine Vorsorgevollmacht dauerhaft gültig. Um sicherzustellen, dass Ihr Dokument später nicht angezweifelt werden kann, sollten Sie regelmäßig mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass dies noch immer Ihr Wille ist.
Was bedeutet „Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus“?
Normalerweise endet eine Vorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vorsorgevollmacht) gilt hingegen so lange, bis die Erben bestimmt sind und diese die Vollmacht widerrufen.
Was ist eine Untervollmacht bei einer Vorsorgevollmacht?
Bei einer Untervollmacht überträgt der Bevollmächtigte Aufgaben und Rechte an eine dritte Person. Das ist nur möglich, wenn das in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich vorgesehen ist.
Wann erlischt eine Vorsorgevollmacht?
Ihre Vorsorgevollmacht erlischt, wenn Sie diese widerrufen oder mit Ihrem Tod. Falls sie ausdrücklich über den Tod hinaus gültig ist, muss sie von den eingesetzten Erben widerrufen werden.
Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Um Ihre Vorsorgevollmacht zu widerrufen, vernichten Sie das Original-Dokument und sagen allen Beteiligten Bescheid: Den Bevollmächtigten und allen Stellen, die das Dokument beglaubigt oder beurkundet haben.
Wann greift eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht kann dann zur Vertretung eingesetzt werden, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist. Weitere Details dazu können in der Vorsorgevollmacht bestimmt werden.
Mehrere Vorsorgevollmachten: Welche gilt?
Im Grunde gilt die zuletzt erstellte und unterzeichnete Vollmacht. Es kann allerdings zu rechtlichen Streitigkeiten um die Frage kommen, welches Dokument tatsächlich den Willen der Person widerspiegelt.
Was hat Vorrang: Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung hält verbindlich den Willen der Person zu medizinischen Behandlungen fest. Daran muss sich auch ein Bevollmächtigter halten. Zu einer Vorsorgevollmacht gehören aber in der Regel noch viele andere Bereiche, die eine Patientenverfügung nicht berührt.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?
Die Vorsorgevollmacht gilt erst, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die Generalvollmacht gilt ab sofort oder für einen vorher klar begrenzten Zeitraum.
Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht alles machen?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie den Vollmachtgeber in genau den Bereichen vertreten, die in der Vorsorgevollmacht genannt werden. Und nur in diesen. Nicht übertragbare Rechte (zum Beispiel Wahlrecht oder Eheschließung) sind davon grundsätzlich ausgeschlossen.
Was darf ich mit einer Vorsorgevollmacht grundsätzlich nicht?
Sie dürfen als Bevollmächtigter immer nur im Sinne des Vollmachtgebers entscheiden. Diesen Grundsatz dürfen Ihre Handlungen niemals verletzen. Außerdem können unveräußerliche Rechte niemals mit einer Vollmacht ausgeübt werden, wie etwa das Wahlrecht.