Medizinischer Dienst (MD)

Ein älteres Paar hat Besuch von einem Gutachter vom Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst (MD) erstellt fachliche Gutachten und Richtlinien für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen begegnen dem MD meistens im Rahmen der Begutachtung für den Pflegegrad.

pflege.de erklärt, wer die Gutachter vom Medizinischen Dienst sind, was sie mit der Pflegebegutachtung zu tun haben und welche Aufgaben der MD sonst noch hat.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Medizinische Dienst (MD)?

Der Medizinische Dienst (MD) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er soll sicherstellen, dass alle Versicherten nach den gleichen Bedingungen Leistungen von der Kranken- und der Pflegeversicherung erhalten.

Dafür beschäftigt der Medizinische Dienst Gutachter und Berater in ganz Deutschland, die bei Bedarf auch die Situation der Versicherten vor Ort prüfen. Zum Beispiel für eine Pflegebegutachtung. Diese Aufgabe übernimmt für Privatversicherte in der Regel Medicproof. (1)

Info
Bis 2021 hieß der MD noch MDK: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Im Rahmen des MDK-Reformgesetzes wurde die Organisation noch unabhängiger von den Krankenkassen gemacht und bekam dabei auch einen neuen Namen: Seit Mitte 2021 entfällt der Zusatz „… der Krankenversicherung“ und die Abkürzung lautet nur noch MD und nicht mehr MDK. (2)

Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner von pflege.de
Jetzt Pflegegrad berechnen!

Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos

Aufgaben des Medizinischen Dienstes

Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind vielfältig, da sich die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den meisten fachlichen, also medizinischen oder pflegerischen Fragen auf den MD verlassen: Von allgemeinen Richtlinien über individuelle Gutachten bis hin zu persönlicher Beratung.

Aufgaben des MD im Bereich Pflege:

  • Pflegebegutachtung
  • Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen
  • Beurteilung von außerklinischer Intensivpflege
  • Erstellung von Richtlinien
  • Beratungsstellen für pflegerische Versorgung

Aufgaben des MD im Bereich Medizin:

  • Gutachten zur Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit
  • Untersuchung von Behandlungsfehlern
  • Gutachten zu Rehabilitationsmaßnahmen
  • Qualitätsstandards für Hilfsmittel
  • Einschätzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • Übersicht über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Erstellung von Richtlinien
  • Beratungsstellen für medizinische Versorgung

Darüber hinaus erfüllt der Medizinische Dienst weitere analytische Aufgaben für die Kranken- und Pflegekassen. Damit soll der MD zu einer besseren und effizienteren medizinischen und pflegerischen Versorgung beitragen. (3)

Wer sind die Gutachter vom Medizinischen Dienst?

Kontakt zum MD haben pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige meistens nur im Rahmen einer Pflegebegutachtung. Diese Aufgabe übernehmen die unabhängigen MD-Pflegegutachter oder vom MD beauftragte Sachverständige.

Die Gutachter beim Medizinischen Dienst sind erfahrene Pflegefachkräfte mit entsprechenden Zusatzqualifikationen. Sie schätzen nicht nur die Pflegesituation fachlich ein, sondern geben auch Tipps und Empfehlungen zur praktischen Pflege, zu Pflegehilfsmitteln und zu Pflegeleistungen. (4)

Pflegebegutachtung vom Medizinischen Dienst

Die finale Entscheidung über einen Pflegegrad trifft die Pflegekasse, doch sie folgt in den meisten Fällen dem Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes. Denn die Pflegegutachter des MD machen sich ein genaues Bild der Pflegesituation und können den Pflegebedarf am besten einschätzen.

Den Auftrag für eine Pflegebegutachtung erhält der MD von der Pflegekasse der versicherten Person. Die Versicherten selbst wenden sich für den Pflegegrad-Antrag ausschließlich an ihre eigene Pflegekasse, nicht direkt an den Medizinischen Dienst.

Der Ablauf, die Themen und die Bewertungskriterien der Pflegebegutachtung sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und deshalb immer einheitlich. Alle Infos zur Begutachtung und hilfreiche Tipps zur Vorbereitung finden Sie im pflege.de Ratgeber Pflegebegutachtung & Pflegegutachten.

Vorbereitung mit dem pflege.de Pflegetagebuch

Zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst sollten Sie unbedingt ein Pflegetagebuch führen. Denn darin können Sie ehrlich und präzise festhalten, bei was die pflegebedürftige Person im Alltag wirklich Unterstützung braucht.

Allein das Führen des Pflegetagebuchs ist also schon eine ideale Vorbereitung, weil Sie sich intensiv mit dem tatsächlichen Aufwand bei der Pflege auseinandersetzen. So sind Sie auf die meisten Fragen des Gutachters bestens vorbereitet.

Bonus
Ihr Pflegetagebuch für Ihren Pflegealltag
  • Einfache Dokumentation mit Listen und Tabellen
  • Perfekte Vorbereitung für die Pflegebegutachtung
  • Erhalten Sie direkt den richtigen Pflegegrad

Widerspruch gegen das Pflegegutachten vom Medizinischen Dienst

Spätestens fünf Wochen nach der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse den Pflegegrad-Bescheid. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Wann ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, wie Sie dabei vorgehen und welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen, erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Pflegegrad-Widerspruch. Wichtig: Der Widerspruch geht immer an Ihre Pflegekasse, nicht an den Medizinischen Dienst.

Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch large
Pflegegrad-Einstufung zu niedrig?

Mit professioneller Unterstützung zum erfolgreichen Widerspruch. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

  • Beratung von Experten mit jahrelanger Berufserfahrung
  • Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche
  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe

Medizinischer Dienst Beschwerdestelle

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherte mit einem Pflegegutachten nicht einverstanden sind. Dies ist jedoch ein Fall für einen Widerspruch bei der Pflegekasse und nicht für eine Beschwerde.

Die Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes sollten Sie also nur nutzen, wenn sich ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes Ihnen gegenüber unangemessen verhalten hat. Für solche Fälle gibt es beim MD sogenannte „Ombudspersonen“.

Die Ombudspersonen sind unabhängige Ansprechpartner. Sie sind nicht beim Medizinischen Dienst angestellt, haben aber ausdrücklich die Aufgabe, solchen Beschwerden nachzugehen. Sie finden die für Sie zuständige Ombudsperson hier: Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes.

MD-Prüfung von Pflegeheimen

Der Medizinische Dienst überprüft auch die Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen. Dabei werden nicht nur Mindeststandards überprüft, sondern die Einrichtungen erhalten auch Bewertungen. Das soll Betroffenen die Auswahl eines Pflegeheims erleichtern.

Im pflege.de Ratgeber Qualitätsprüfung in Pflegeheimen erfahren Sie, wo Sie die Ergebnisse einsehen können, was sie bedeuten und wie das Prüfverfahren genau abläuft.

Auch die Arbeit der ambulanten Pflegedienste wird regelmäßig von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes überprüft. Dabei liegt der Fokus auf der Organisation und der Qualität der verordneten pflegerischen Leistungen. Außerdem prüft der MD die Abrechnungen der Pflegedienste. (5)

MD-Richtlinien für die Qualität in der Pflege

Für viele wiederkehrende Vorgänge rund um Pflege und Medizin veröffentlicht der Medizinische Dienst Leitlinien. Diese Leitlinien sorgen unter anderem für standardisierte Abläufe und klare Kriterien bei der Begutachtung oder Bewertung von Sachverhalten.

So regelt zum Beispiel die Leitlinie zur Pflegebegutachtung den genauen Ablauf der Begutachtung und legt unter anderem fest, unter welchen Umständen eine Begutachtung rein telefonisch oder per Videotelefonie stattfinden darf – und wann nicht.

Zuständig für die Erstellung und Überarbeitung der Leitlinien ist der „Medizinische Dienst Bund (MD-Bund)“. Der MD-Bund ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation. Er vertritt die gemeinsamen Interessen der 15 regionalen Organisationen des Medizinischen Dienstes.

Zuständigkeitsbereiche des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst besteht aus 15 regionalen Organisationen, die jeweils die Angelegenheiten der Versicherten in ihrem Zuständigkeitsgebiet behandeln. Welcher Medizinische Dienst für Sie zuständig ist, hängt also von Ihrem Wohnort ab, nicht von Ihrer Pflegeversicherung.

Die 15 Medizinischen Dienste:

  • Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
  • Medizinischer Dienst Bayern
  • Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
  • Medizinischer Dienst Bremen
  • Medizinischer Dienst Hessen
  • Medizinischer Dienst Mecklenburg-Vorpommern
  • Medizinischer Dienst Niedersachsen
  • Medizinischer Dienst Nord (Schleswig-Holstein und Hamburg)
  • Medizinischer Dienst Nordrhein (Westlicher Teil von NRW)
  • Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz
  • Medizinischer Dienst Saarland
  • Medizinischer Dienst Sachsen
  • Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt
  • Medizinischer Dienst Thüringen
  • Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe (Östlicher Teil von NRW)
Ein Angebot von pflege.de
curabox Pflege Teaser
Gratis Markenprodukte für die Pflege zuhause

Mit der curabox Pflege erhalten Sie benötigte Pflegehilfsmittel nach Hause – regelmäßig und kostenfrei!

  • Für alle Pflegegrade
  • Produkte im Wert von bis zu 40 € monatlich
  • Einmal beantragt, regelmäßig geliefert
  • Boxinhalt jederzeit anpassbar

Häufig gestellte Fragen

Was ist der medizinische Dienst und welche Aufgaben hat er?

Der Medizinische Dienst (MD) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er soll sicherstellen, dass alle Versicherten nach den gleichen fairen Bedingungen Leistungen von der Kranken- und der Pflegeversicherung erhalten.

Was bedeutet die Abkürzung MD?

„MD“ steht für Medizinischer Dienst. Der MD ist der medizinische und pflegerische Fachdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Bis 2021 hieß der MD noch MDK.

Wer arbeitet beim medizinischen Dienst?

Beim Medizinischen Dienst arbeiten neben den Mitarbeitern in der Verwaltung vor allem Experten aus den Bereichen Medizin und Pflege. Viele davon sind Pflegegutachter, die in ganz Deutschland die Pflegebedürftigkeit von Versicherten begutachten.

Welcher medizinische Dienst ist für mich zuständig?

Der Medizinische Dienst ist in 15 regionale Organisationen aufgeteilt, die jeweils die Angelegenheiten der Versicherten in ihrem Zuständigkeitsgebiet bearbeiten. Die meisten richten sich nach den Bundesländern, es gibt aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel den „medizinischen Dienst Nordrhein“.

Wann wird der MD eingeschaltet?

Der Medizinische Dienst wird meistens dann von den Kranken- oder Pflegekassen eingeschaltet, wenn diese über einen Leistungsantrag entscheiden müssen und dafür eine neutrale fachliche Meinung benötigen. Zum Beispiel, wenn über einen Pflegegrad-Antrag entschieden werden soll.

Was darf der medizinische Dienst nicht?

Der Medizinische Dienst hat nur die Voraussetzungen und Bedingungen zu kontrollieren, die das jeweilige pflegerische oder medizinische Thema betreffen. Themen wie Weltanschauung, religiöse Überzeugung oder politische Einstellung sind dabei zum Beispiel irrelevant und daher tabu.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 6102.40.12|Zuletzt geändert: 5202.90.1
(1)
Medizinischer Dienst (o. J.): Der Medizinische Dienst im Gesundheitssystem
https://www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/medizinischer-dienst-gesundheitssystem (letzter Abruf am 14.10.2024)
(2)
Medizinischer Dienst (o. J.): Reform – Aus MDK wird Medizinischer Dienstag
https://www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/mdk-reform (letzter Abruf am 14.10.2024)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1988): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 275 Begutachtung und Beratung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html (letzter Abruf am 14.10.2024)
(4)
Medizinischer Dienst (o. J.): Pflegefachliche Gutachterinnen und Gutachter
https://www.medizinischerdienst.de/karriere/arbeiten-beim-medizinischen-dienst/pflegefachliche-gutachterinnen-und-gutachter (letzter Abruf am 14.10.2024)
(5)
Medizinischer Dienst (o. J.): Qualität in der Pflege
https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegequalitaet (letzter Abruf am 14.10.2024)
(6)
Bildquelle
©istock.com/BraunS
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Symbolbild Pflegegrad Antrag
Ratgeber
Pflegegrad beantragen: Erstantrag, Höherstufung & Eilantrag
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Kommerzieller Anbietervergleich
Notruflotse Serviceteaser
Der Notruflotse - Geräte, Anbieter & Preise vergleichen!
Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlift-Angebote vergleichen und sparen!
Ein Angebot von pflege.de
curabox Pflege Teaser
curabox Pflege: Markenprodukte gratis für die Pflege zuhause
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Ein Angebot von pflege.de
Servicewelt von pflege.de
Vergleiche, Beratung & mehr. Alle Services im Überblick.
Das könnte Sie auch interessieren
Symbolbild Pflegevorsorge
Pflegevorsorge
Gut versorgt: Pflegevorsorge für das Alter
Ein Gutachter von Medicproof lässt sich Fingerbeweglichkeit zeigen
Medicproof
Medicproof: Medizinischer Dienst der Privaten
Ein älteres Paar sitzt im Wohnzimmer bei einer Pflegebegutachtung
Pflegebegutachtung & Pflegegutachten
Pflegebegutachtung & Pflegegutachten
Ein Stethoskop liegt auf einem Stabel Geldscheinen
Beihilfe
Beihilfe & Pflege: Was zahlt der Dienstherr?
Eine ältere Hand ruht in einer jüngeren Hand
Alltagsunterstützung
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Symbolbild Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag: 131 Euro zur Unterstützung