Pflegegutachten: Definition
Ein Pflegegutachten stellt fest, ob eine Person nach der Definition in Paragraf 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI pflegebedürftig ist. (1) Darüber hinaus untersucht das Gutachten, welchen Pflegegrad die Person nach Paragraf 15 SGB XI erhalten sollte. (2)
Das Gutachten ist oft ausschlaggebend für die Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad. Allerdings liegt die Verantwortung dafür allein bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse darf dabei selbst zusätzliche Informationen in ihre Entscheidung einbeziehen, zum Beispiel weitere Arztberichte.
Um ein Pflegegutachten zu erstellen, beauftragt die Pflegeversicherung einen Pflegegutachter, der die Person in ihrem häuslichen Umfeld besucht. Bei dieser Pflegebegutachtung muss der Gutachter sich einen Eindruck davon verschaffen, wie selbständig die Person im alltäglichen Leben ist.
Wann wird ein Pflegegutachten erstellt?
Die Pflegekasse beauftragt ein Pflegegutachten, um darüber den gesetzlichen Leistungsanspruch einer Person festzustellen. Das ist immer dann relevant, wenn eine versicherte Person erstmals Pflegeleistungen beantragt oder höhere Leistungen durch einen höheren Pflegegrad beansprucht.
Pflegegutachten werden von der Pflegekasse beauftragt …
- … wenn Versicherte einen Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen.
- … wenn Versicherte eine Erhöhung ihres Pflegegrads beantragen.
- … wenn Versicherte erfolgreich Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid eingelegt haben.
- … wenn die Pflegeversicherung ein Wiederholungsgutachten zur Überprüfung beauftragt.
Pflegebegutachtung: Ablauf im Überblick
Ihre Pflegeversicherung beauftragt die Erstellung eines Pflegegutachtens. Wenn Sie gesetzlich pflegeversichert sind, geht der Auftrag an den Medizinischen Dienst (MD). Sind Sie privat pflegeversichert, übernimmt Medicproof oder ein ähnlicher Anbieter die Begutachtung.
Zum vereinbarten Termin kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause. Leben Sie bereits in einer stationären Pflegeeinrichtung, findet die Pflegebegutachtung dort statt. Der Pflegegutachter macht sich vor Ort ein Bild, stellt Fragen und gibt Empfehlungen.
Alternativ zum Hausbesuch des Gutachters ist in einigen Fällen eine telefonische Begutachtung möglich. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie auf dem Hausbesuch bestehen. (4)
Am Ende der Begutachtung steht noch kein endgültiges Ergebnis fest. Der Gutachter erstellt das Pflegegutachten erst danach auf Grundlage der gesammelten Dokumente, Eindrücke und Notizen. Das Gutachten wird dann zunächst nur an die Pflegeversicherung geschickt.
Die Pflegeversicherung verwendet das Gutachten und manchmal auch noch weitere Unterlagen, um einen Pflegegrad festzusetzen. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie einen Pflegegrad-Bescheid von Ihrer Pflegeversicherung. Dieser enthält in der Regel auch das Gutachten.
Pflegebegutachtung im Krankenhaus
In besonderen Fällen muss die Pflegebegutachtung sehr schnell erfolgen, weil die übliche Frist von 25 Tagen nicht zumutbar ist. Sie können dann einen Eilantrag stellen und so eine Schnelleinstufung erreichen.
In diesen Fällen gelten verkürzte Fristen: (3)
- Wenn Sie sich in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung befinden und Ihre Weiterversorgung unklar ist, muss die Begutachtung innerhalb von einer Woche erfolgen.
- Wenn Sie sich in einem Hospiz oder in ambulanter Palliativpflege befinden, muss die Begutachtung innerhalb von einer Woche erfolgen.
- Wenn Sie zuhause gepflegt werden und eine Pflegeperson gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz angekündigt hat, muss die Begutachtung innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Weitere Informationen zu den genauen Fristen bei Eilanträgen finden Sie im Ratgeber Pflegegrad-Antrag.
Pflegebegutachtung per Telefon & Videotelefonie
Eine Pflegebegutachtung am Telefon oder über Videotelefonie ist in bestimmten Fällen möglich. Allerdings nur mit Ihrer Zustimmung. Wenn Sie sich damit nicht wohlfühlen, können Sie also auf einem Begutachtungstermin vor Ort bestehen und Ihnen entsteht daraus kein Nachteil. (6)
Vorgesehen ist diese Möglichkeit nur für Höherstufungsgutachten und Wiederholungsgutachten bei pflegebedürftigen Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Außerdem muss der Gutachter im Einzelfall prüfen, ob das telefonische Interview sinnvoll ist.
Der Gutachter kann auch entscheiden, dass ein Interview per Telefon oder Videotelefonie nur mit der Hilfe einer geeigneten Unterstützungsperson vor Ort durchgeführt werden kann. Zum Beispiel wenn kognitive Einschränkungen, psychische Probleme oder sprachliche Barrieren vorliegen sowie bei Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren. (4)
In diesen Fällen ist die Begutachtung per Telefon & Videotelefonie ausgeschlossen:
- Bei einem Erstgutachten, also wenn noch kein Pflegegrad besteht.
- Wenn die Begutachtung aufgrund eines Widerspruchs wiederholt wird.
- Wenn die Person jünger als 14 Jahre ist.
- Wenn die letzte Begutachtung zu dem Ergebnis kam, dass keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- In der ambulanten Pflege wenn das letzte Gutachten vor Ort älter als 36 Monate ist.
- Wenn dies aus pflegefachlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint oder eine notwendige Unterstützungsperson nicht verfügbar ist.
- Wenn die begutachtete Person dies nicht möchte.
Pflegegutachten nach Aktenlage
Das Gutachten nach Aktenlage bedeutet, dass ein Gutachten allein auf Basis von Dokumenten und ohne Telefonat oder Hausbesuch erstellt wird. Bei den Dokumenten handelt es sich vor allem um medizinische Befunde und die pflegerelevante Vorgeschichte.
Nach Aktenlage wird vor allem dann begutachtet, wenn der Antragsteller zwischenzeitlich verstorben ist oder eine Begutachtung vor Ort nicht zumutbar wäre. Von der Unzumutbarkeit wird zum Beispiel ausgegangen, wenn eine Person bereits palliativ versorgt wird.
Nach den Richtlinien des Medizinischen Dienstes kann in Ausnahmefällen auch dann ein Gutachten nach Aktenlage erstellt werden, wenn die Aktenlage extrem eindeutig ist. Das gilt jedoch nicht im Fall eines Erstgutachtens. (4)
Fragenkatalog für die Pflegebegutachtung
Die Pflegebegutachtung folgt keinem konkreten Fragebogen, der streng durchgearbeitet werden muss. Allerdings muss der Pflegegutachter sich zu festgelegten Kriterien einen Eindruck verschaffen. Die Themen für das Pflegegutachten sind im „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ festgelegt. (9)
Diese Themenfelder kommen zur Sprache:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Es gibt noch zwei weitere Themenfelder: „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“. Diese haben allerdings keinen Einfluss auf Ihren Pflegegrad, sondern sollen dem Gutachter und der Pflegeversicherung helfen, individuelle Empfehlungen für Ihre Pflegesituation zu formulieren.
Jedes der Themenfelder gliedert sich in Unterpunkte, bei denen der Gutachter feststellen muss, ob die betroffene Person dazu selbständig in der Lage oder auf Hilfe angewiesen ist. Teilweise geht es auch darum, ob eine Fähigkeit generell noch vorhanden ist.
Pflegebegutachtung bei Kindern
Die Pflegebegutachtung bei Kindern ist ein Sonderfall, denn auch gesunde Kinder sind gerade in den ersten Jahren ebenso auf Pflege und Betreuung angewiesen. Es macht deshalb in vielen Bereichen keinen Sinn, die Fähigkeit und Selbständigkeit als normal anzusehen.
Deshalb werden Kinder unter 11 Jahren bei einer Pflegebegutachtung mit gleichaltrigen Kindern verglichen, um besondere Pflegebedürftigkeit erkennbar zu machen. Dafür gibt es besonders geschulte Pflegegutachter für Kinder. Bei Kindern ab 11 Jahren gelten die gleichen Maßstäbe wie bei Erwachsenen.
Für Kinder unter 18 Monaten gilt darüber hinaus, dass sie automatisch einen Pflegegrad höher erhalten als im Gutachten vorgesehen. Eine neue Begutachtung findet erst nach dem 18. Lebensmonat statt. (7)
Pflegebegutachtung bei Menschen mit Demenz
Auch die Pflegebegutachtung von an Demenz erkrankten Personen ist ein Sonderfall. Denn in vielen Fällen liegen kaum körperliche Einschränkungen vor und die ausschlaggebenden kognitiven Einschränkungen sind oft stark von der Tagesform abhängig.
Um für das Gutachten einen authentischen Eindruck zu bekommen, sind die Schilderungen von Personen aus dem nahen Umfeld besonders wichtig. Deshalb sollten wichtige Personen aus dem nahen Umfeld bei der Pflegebegutachtung anwesend sein, um ihre Erfahrungen schildern zu können.
Aber: Solange es sinnvoll möglich ist, wird ein Pflegegutachter sich mit seinen Fragen zunächst an die erkrankte Person richten. Es sollte aber auch Raum geben für eventuelle Richtigstellungen durch Angehörige oder Pflegende, falls die Antworten nicht den Alltag widerspiegeln.
Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Zunächst bekommen Sie einen Terminvorschlag zugeschickt. Wenn Sie zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt aus wichtigen Gründen verhindert sind, sollten Sie so bald wie möglich einen Ersatztermin mit dem Gutachterdienst vereinbaren.
Steht der Termin fest, beginnt die Vorbereitung. Die Vorbereitung ist enorm wichtig, damit in dem kurzen Termin nichts vergessen wird und das Gutachten zum richtigen Ergebnis kommt.
Tipp 1: Mindestens eine Pflegeperson sollte anwesend sein
Neben der Person, für die das Gutachten erstellt wird, sollte mindestens eine Person anwesend sein, die bei der Pflege und Betreuung eine wichtige Rolle spielt. Denn Pflegepersonen wissen am besten, bei welchen Themen sie wie viel Unterstützung leisten müssen.
Außerdem verharmlosen Personen oft aus Eitelkeit oder Scham die eigenen Leiden und körperlichen Fähigkeiten. Eine Inkontinenz wird zum Beispiel schnell verschwiegen, obwohl sie Auswirkungen auf das Pflegegutachten haben kann. Pflegepersonen fällt es leichter, so etwas anzusprechen.
Je nachdem, wie die Pflege und Betreuung organisiert werden, sollten vielleicht auch weitere Personen anwesend sein. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass alle wichtigen Personen an der Pflegebegutachtung teilnehmen können und möglichst nicht unter Zeitdruck stehen.
Tipp 2: Führen Sie ein Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch hilft Ihnen, den tatsächlichen Pflegeaufwand zu dokumentieren. Denn frei aus dem Gedächtnis ist es oft schwer, sich an Details von Abläufen zu erinnern und diese genau wiederzugeben. Es können aber gerade solche Details sein, die bei einer Frage des Gutachters den Unterschied machen.
Tipp 3: Stellen Sie Dokumente in Kopie bereit
Die Pflegebegutachtung ist auch der ideale Zeitpunkt, um dem Gutachter Dokumente zu übergeben, die für das Pflegegutachten wichtig sind. Achten Sie darauf, alle Dokumente als Kopie bereitzustellen. So können Sie diese dem Gutachter einfach mitgeben und er kann sie später in Ruhe auswerten.
Wichtige Dokumente für die Pflegebegutachtung:
- Relevante Arzt- und Krankenhausberichte
- Namen und Adressen aller behandelnden Ärzte
- Medikamentenplan
- Namen und Adressen der Pflegepersonen
- Auflistung der benötigten oder genutzten Hilfsmittel
- Falls vorhanden: Dokumentation des Pflegedienstes
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden: Den ausgefüllten Fragebogen des Gutachterdienstes
Tipp 4: Bereiten Sie selbst Fragen an den Gutachter vor
Der Gutachter stellt nicht nur Fragen, sondern untersucht auch die pflegerelevanten Räumlichkeiten, um mögliche Barrieren zu identifizieren. Er kann Ihnen Tipps für mehr Barrierefreiheit geben und empfiehlt bei Bedarf bestimmte Hilfsmittel.
Sie können dem Pflegegutachter aber auch eigene Fragen stellen. Immerhin handelt es sich um einen erfahrenen Pflegeexperten, der von möglichen Pflegeleistungen bis hin zu praktischem Pflegewissen viele Themen erläutern kann. Am besten notieren Sie sich vorab Ihre Fragen.
Checkliste zur Vorbereitung
Nutzen Sie diese Checkliste, damit am Tag der Pflegebegutachtung alles reibungslos verläuft, die Pflege realistisch begutachtet wird und das Ergebnis am Ende hoffentlich Ihren Erwartungen entspricht.
Checkliste zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung:
- Die für die Pflege wichtigsten Personen sind informiert und beim Termin anwesend.
- Alle Anwesenden haben genug Zeit eingeplant.
- Falls es einen gesetzlichen Betreuer gibt, ist dieser informiert.
- Sie haben sich mit dem Pflegegradrechner auf die Themen vorbereitet.
- Wichtige Dokumente liegen in Kopie bereit:
- Ihr ausgefülltes Pflegetagebuch
- Arzt- und Krankenhausberichte
- Namen und Adressen behandelnder Ärzte und Pflegepersonen
- Medikamentenplan
- Auflistung gewünschter oder genutzter Hilfsmittel
- Falls vorhanden: Den ausgefüllten Fragebogen des Gutachterdienstes
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden: Dokumentation des Pflegedienstes
- Sie haben sich eigene Fragen für den Pflegegutachter notiert.
- Direkt vor dem Termin führen Sie die Pflege ganz alltäglich durch und vermitteln einen realistischen Eindruck (kein „Herausputzen“)
Pflegegutachten: Punkte & Gewichtung
Nach der Pflegebegutachtung erstellt der Pflegegutachter in Ruhe das Gutachten und schickt es über den Gutachterdienst zu Ihrer Pflegeversicherung. Die Versicherung erteilt dann den Pflegegrad oder lehnt ihn ab. In jedem Fall erhalten Sie direkt einen Pflegegrad-Bescheid mit dem Ergebnis.
Oft liegt dem Pflegegrad-Bescheid bereits das Pflegegutachten bei. Ist das nicht der Fall, können Sie es bei Ihrer Pflegeversicherung anfordern. Sie haben ein Recht darauf, das Gutachten jetzt einzusehen. (8)
Pflegegutachten: Punkte-Tabelle
Insgesamt werden in einem Pflegegutachten 0 bis 100 Punkte vergeben. Welche Punktzahl auf welchen Pflegegrad hindeutet, erfahren Sie hier.
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Die maximal 100 Punkte setzen sich aus den sechs relevanten Themenfeldern zusammen. Die einzelnen Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. (9)
Pflegegutachten: Themen mit Gewichtung:

1. Mobilität (10 von 100): Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 von 100): Können Sie sich im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Können Sie selbst Entscheidungen treffen, Gespräche führen und Bedürfnisse äußern?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 von 100): Wie oft benötigen Sie Hilfe wegen psychischer Probleme wie Aggressionen oder Angstzuständen?
4. Selbstversorgung (40 von 100): Wie selbstständig sind Sie bei der Körperpflege?
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 von 100): Welche Hilfestellungen benötigen Sie beim Umgang mit Krankheiten und Behandlungen, zum Beispiel beim Verbandswechsel oder der Einnahme von Medikamenten?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 von 100): Wie selbstständig können Sie Ihren Tagesablauf planen und Kontakte pflegen?
Möglichkeit zum Widerspruch
Nehmen Sie sich etwas Zeit und prüfen Sie das Pflegegutachten selbst. Sind die Bewertungen angemessen? Werden die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person realistisch eingeschätzt? Wurden alle relevanten Vorerkrankungen berücksichtigt?
Entspricht das Gutachten Ihrer Meinung nach nicht der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit, können Sie dem Bescheid widersprechen. Das geht innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Pflegegrad-Bescheids. Mit einem Pflegegrad-Widerspruch können Sie ein Wiederholungsgutachten erreichen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Pflegegutachten?
Ein Pflegegutachten stellt fest, ob eine versicherte Person pflegebedürftig ist und Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung hat.
Was ist eine Pflegebegutachtung?
Bei einer Pflegebegutachtung besucht ein Gutachter im Auftrag einer Pflegeversicherung eine Person und untersucht, ob Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Außerdem gibt der Pflegegutachter praktische Tipps für die Pflege und empfiehlt nach Bedarf passende Hilfsmittel.
Wer erstellt Pflegegutachten?
Pflegegutachten erstellen zugelassene Pflegegutachter, die in der Regel in Gutachterdiensten organisiert sind. Die meisten Pflegegutachten werden vom Medizinischen Dienst für die gesetzliche Pflegeversicherung erstellt. Für private Pflegeversicherungen arbeiten andere Dienste wie Medicproof.
Wie lange dauert eine Pflegebegutachtung?
Die Pflegebegutachtung dauert eine Stunde, manchmal etwas länger. Manchmal werden auch von Anfang an zwei Stunden angesetzt.
Welche Fragen stellt ein Pflegegutachter?
Die genauen Fragen sind nicht vorgeschrieben, der Gutachter muss aber festgelegte Themen begutachten. Das sind: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung.
Darf ich mein Pflegegutachten einsehen?
Ja, sobald Sie den Pflegegrad-Bescheid erhalten haben, haben Sie auch das Recht, das Pflegegutachten einzusehen. Sie können sich auf Paragraf 25 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches berufen.