Beihilfe in der Pflege

Ein Stethoskop liegt auf einem Stabel Geldscheinen

Über die Beihilfe bezuschusst der Staat die Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten bei Beamten und ihren Angehörigen. Deshalb kommt die Beihilfe im Pflegefall für einen Teil der Pflegekosten auf.

pflege.de erklärt, wer beihilfeberechtigt ist, wie hoch der Beitrag der Beihilfe zur Pflege ist und wie Sie die Leistungen erhalten.

Inhaltsverzeichnis

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Beihilfe in der Pflege: Definition

Beihilfe in der Pflege bedeutet, dass beihilfeberechtigte Personen im Pflegefall einen Teil der Pflegeleistungen direkt vom Staat erstattet bekommen. Den restlichen Anteil muss eine zusätzlich abgeschlossene Versicherung abdecken.

Info
Einzelheiten sind abhängig von Dienstherren

Wie bei der Krankheits-Beihilfe hängen auch bei der Pflege-Beihilfe viele Einzelheiten vom jeweiligen Dienstherrn ab und ob die entsprechende Institution zu einem der Bundesländer oder zum Bund gehört. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen allgemeinen Überblick.

Beihilfeergänzungstarif vervollständigt den Schutz

Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Kosten. Deshalb müssen beihilfeberechtigte Personen für den restlichen Anteil eine zusätzliche Versicherung abschließen. Solche Versicherungen heißen „Beihilfeergänzungstarife“ oder „Restkostenversicherung“.

Diese privaten Versicherungen schließen die Versorgungslücke zwischen der Beihilfe und den Leistungsansprüchen bei einer vollwertigen Kranken- und Pflegeversicherung. Da diese nur einen Teil der Kosten versichern, sind sie günstiger als eigenständige Versicherungen.

Info
Mit Beihilfe gesetzlich versichern?

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, sich aber nicht privat, sondern gesetzlich versichern möchten, lesen Sie weiter unten den Abschnitt zur Pauschal-Beihilfe.

Beihilfeberechtigte Personen

Beihilfeberechtigt für Pflegekosten sind Beamte, Richter und deren engste Angehörige:

  • Beamte: Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit sowie Beamtenanwärter und Referendare. Der Anspruch gilt auch nach der Pensionierung weiterhin. In vielen Fällen haben ehemalige Beschäftigte der Bundesbahn und der Post noch Ansprüche. (1)
  • Richter: Richter haben Anspruch auf Beihilfe, obwohl sie offiziell nicht als Beamte gelten, sondern eine eigene Berufsgruppe im Staatsdienst bilden. (2)
  • Ehepartner von Berechtigten: Ehe- oder Lebenspartner von beihilfeberechtigten Personen haben Anspruch auf Beihilfe, solange sie nicht eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten oder selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (3)
  • Kinder von Berechtigten: Auch die Kinder sind beihilfeberechtigt, solange für sie Kindergeld gezahlt wird. Der Anspruch auf Beihilfe für Kinder erlischt auch, wenn diese selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (3)
  • Bezieher von Hinterbliebenenrenten: Hinterbliebene von Beihilfeberechtigten haben selbst oft Anspruch auf Beihilfe.

Bestimmte Beamtengruppen wie Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten sind für Krankheitskosten oft nicht beihilfeberechtigt, weil sie stattdessen Heilfürsorge beziehen. Aber: Heilfürsorge kommt nicht für Pflegekosten auf. Im Bereich der Pflegeversicherung haben auch diese Gruppen oft Anspruch auf Beihilfe.

Info
Was bedeutet Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge ist auch eine staatliche Versorgungsleistung, aber anders als die Beihilfe kommt sie komplett für alle Krankheitskosten auf. Eine zusätzliche Versicherung ist nicht notwendig. Heilfürsorge gibt es nur für Beamtengruppen, die einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind.

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Leistungen der Beihilfe im Pflegefall

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und pflegebedürftig werden, haben Sie ähnliche Ansprüche auf Pflegeleistungen wie bei der sozialen Pflegeversicherung. Die Leistungen werden anteilig aus der Beihilfe und vom Beihilfeergänzungstarif finanziert. (4)

Es gilt: Beihilfe + Versicherungsanteil = Volle Pflegeleistung

Der prozentuale Anteil der Beihilfe heißt Beihilfebemessungssatz. Je niedriger der Beihilfebemessungssatz ist, desto größer fällt der Versicherungsanteil aus. Ein niedriger Beihilfebemessungssatz führt also zu einem teureren Beihilfeergänzungstarif.

Abhängigkeit vom Dienstherrn

Wie hoch der Beihilfebemessungssatz ist, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. Die Sätze in den einzelnen Beihilfeverordnungen können sich zum Teil erheblich unterscheiden. Zur groben Orientierung geben wir beispielhaft die geltenden Werte beim Bund als Dienstherr an. (5)

Beihilfebemessungssatz für Beihilfeberechtigte beim Bund:

  • Beamte und Richter: 50 Prozent (mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent)
  • Ehepartner oder Lebenspartner: 70 Prozent
  • Empfänger von Versorgungsbezügen (ohne Waisen): 70 Prozent
  • Kinder und Waisen: 80 Prozent

Manche Dienstherren arbeiten mit einem Modell, bei dem für alle Familienmitglieder der gleiche Bemessungssatz gilt. Die Höhe des Bemessungssatzes hängt von der Anzahl der Kinder ab.

Abhängigkeit vom Pflegegrad

Beihilfe und Beihilfeergänzungstarif ergeben zusammen den vollen Anspruch auf Pflegeleistungen. Aber was bedeutet das konkret? Einen Überblick über alle geltenden Geld- und Sachleistungen finden Sie im pflege.de Ratgeber Pflegeleistungen.

Zu den Pflegeleistungen gehören je nach Pflegegrad:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Leistungen für die stationäre Pflege
  • …und vieles mehr

In Einzelfällen können Ihre Ansprüche mit Beihilfe von den üblichen Pflegeleistungen abweichen. Grundsätzlich gilt für jeden Beihilfeberechtigten die Beihilfeverordnung des eigenen Dienstherrn. Teilweise können Sie auch bei ehemaligen Dienstherren noch gültige Ansprüche haben.

Tipp
Liegt ein Pflegegrad vor – und wenn ja, welcher?

Grundlage für alle Pflegeleistungen mit oder ohne Beihilfe ist ein anerkannter Pflegegrad, den Sie bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht, erfahren Sie mit dem kostenlosen Pflegegradrechner von pflege.de.

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Antrag auf Beihilfe zur Pflege

Die Beihilfe funktioniert immer als Kostenerstattung. Das heißt, Sie reichen Belege für entstandene Pflegekosten im Nachhinein ein und bekommen das Geld erstattet. Erstattet werden nur Kosten im Rahmen der jeweils versicherten Pflegeleistungen.

Sie adressieren Ihre Beihilfe-Anträge in der Pflege grundsätzlich als „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“ an die für Sie zuständige Beihilfestelle oder „Festsetzungsstelle“. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt vom Dienstherrn ab. (6)

Pflegekosten im Voraus erhalten

Einige Dienstherren bieten an, bestimmte Pflegekosten im Voraus zu erstatten. Die Kosten für wiederkehrende Pflegeleistungen können Sie für bis zu 12 Monate immer wieder ohne erneute Anträge erhalten.

Beim Bund gibt es diese Möglichkeit für:

Nach Ablauf von 12 Monaten können Sie einen neuen Antrag stellen und die Zahlungen erneut für bis zu 12 Monate regelmäßig und wiederkehrend im Voraus erhalten. (7)

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Pauschale Beihilfe

Die pauschale Beihilfe gibt es bislang nur bei einzelnen Dienstherren. Diese Variante der Beihilfe soll Beamten die Möglichkeit geben, sich ohne größere Nachteile gesetzlich statt privat zu versichern.

Vorteile der pauschalen Beihilfe

Finanzielle Vorteile bei der normalen „individuellen Beihilfe“ ergeben sich vor allem im Zusammenspiel mit einer privaten Versicherung (Beihilfeergänzungstarif). Wer sich trotzdem gesetzlich versichert, nimmt finanzielle Nachteile in Kauf.

Bei der Pauschalbeihilfe ist das anders: Hier werden nicht mehr die Krankheits- und Pflegekosten anteilig bezahlt. Stattdessen zahlt der Dienstherr die Hälfte der monatlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das entspricht in etwa dem Arbeitgeber-Anteil im Angestelltenverhältnis.

Für wen sich die Pauschalbeihilfe lohnt

Die Höhe der Monatsbeiträge bei der GKV wird am gesamten Einkommen der versicherten Person bemessen. Aus diesem Grund ist die pauschale Beihilfe in ihrer aktuellen Form vor allem dann finanziell vorteilhaft, wenn das eigene Einkommen jetzt und in Zukunft nicht besonders hoch ist.

Aber auch für beihilfeberechtigte Personen mit schweren Vorerkrankungen kann es vorteilhaft sein, sich gesetzlich zu versichern. Denn die private Versicherung kann in diesem Fall durch entsprechende Zuschläge sehr teuer werden.

Ob sich für Sie ein Wechsel von der individuellen zur pauschalen Beihilfe lohnt, sollten Sie sich gut überlegen und am besten mit Hilfe eines Experten für Versicherungen oder für Beamtenrecht durchrechnen.

Wichtiger Hinweis
Die Entscheidung zur Pauschalbeihilfe gilt unwiderruflich

Wer einmal von der individuellen Beihilfe zur pauschalen Beihilfe gewechselt hat, kann diese Entscheidung kaum noch rückgängig machen. Der Wechsel zur Pauschalbeihilfe gilt in der Regel auf Lebenszeit.

Häufig gestellte Fragen

Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegeleistungen hängen also vor allem von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 1?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 1 gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, den Zuschuss zum Hausnotruf, den Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie den Zuschuss zur Wohnraumanpassung.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 2?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 3?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 3 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 4?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 4 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 5?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 5 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei vollstationärer Pflege?

Die Leistungen aus der der vollstationären Pflege für Beihilfeberechtigte sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. In vollstationärer Pflege haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag und einen Zuschuss zu den Pflegekosten, der davon abhängt, wie lange Sie bereits in stationärer Pflege sind.

Beihilfe: Wann wird Pflegegeld gezahlt?

Das Pflegegeld für Beihilfeberechtigte ist in der Regel vergleichbar mit dem der sozialen Pflegeversicherung. Pflegegeld wird dort ab Pflegegrad 2 monatlich ausbezahlt und liegt, je nach Pflegegrad, bei monatlich 347 bis 990 Euro.

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Erstelldatum: 4202.10.13|Zuletzt geändert: 5202.40.11
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) - § 2 Beihilfeberechtigte Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__2.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(2)
dbb beamtenbund und tarifunion (o. J.): Beihilfe
https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/beihilfe.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) - § 4 Berücksichtigungsfähige Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__4.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(4)
Bundesverwaltungsamt (o. J.): Wieviel Beihilfe erhalte ich im Pflegefall?
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/54_Beihilfehoehe_Pflege/54_beihilfehoehe_pflege.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(5)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) - § 46 Bemessung der Beihilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__46.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(6)
Bundesverwaltungsamt (o. J.): Wie stelle ich meinen Beihilfeantrag zu Pflegekosten?
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/52_Antragstellung_Pflege/52_antragstellung_pflege_node.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(7)
Bundesverwaltungsamt (o. J.): Kann bei Pflegebedürftigkeit regelmäßig ohne neuen Antrag geleistet werden?
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/55_Abschlag/55_abschlag.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(8)
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Interview

Hilfe bei der Beihilfe - 10 Fragen an Albrecht Basse von MEDIRENTA

Albrecht Basse
Im Interview
Albrecht Basse
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit bei MEDIRENTA

Albert Basse arbeitet für den Beihilfe-Service MEDIRENTA und ist dort für den Bereich Marketing & Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Die meisten Beamten sind privat versichert und haben zusätzlich Anspruch auf Beihilfe – eine perfekte Absicherung. Allerdings müssen die Krankenkostenrechnungen in der Regel vorgestreckt und dann bei den Kostenträgern eingereicht werden. In komplizierten Fällen, häufig zum Beispiel im Pflegefall, wird der Abrechnungsaufwand für Kranken- und Pflegekosten oft sehr groß. Pflegebedürftige und Angehörige sind dann schnell überfordert, bedeutet all dies doch eine zusätzliche Belastung für alle. Hier kann der Service von MEDIRENTA umfassend helfen.

Wie lange gibt es MEDIRENTA schon, und wie kam es dazu, dass der Service ins Leben gerufen wurde?

Albrecht Basse: MEDIRENTA gibt es jetzt seit Anfang der 1980er-Jahre. Die Idee, eine Institution ins Leben zu rufen, die Beamten und deren Angehörigen bei komplexen Abrechnungsfragen rund um die Kranken- und Pflegekosten hilfreich zur Seite steht, hatte der Inhaber der MEDIRENTA, Herrn Bruno Hohn.

Das Interesse an unserer Dienstleistung wuchs rasch und die MEDIRENTA Krankenkostenabrechnungs GmbH wurde schließlich 1984 gegründet.

MEDIRENTA bietet einen Service für Privatversicherte, Beamte und deren Angehörige – in welchen Situationen kommen Ihre Kunden typischerweise zu Ihnen?

Albrecht Basse: Meistens befinden sich die Menschen, die sich bei uns melden, in einer Akutsituation. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Mann, der früher Beamter war, gerade einen Schlaganfall hatte und jetzt die Kommunikation mit der Krankenversicherung, der Pflegekasse und der Beihilfe nicht mehr selbst übernehmen kann. Sind die restlichen Familienmitglieder keine Beamten, kommt schnell Überforderung auf. Leider werden aus diesen Akutfällen fast immer permanente Pflegefälle, die auf ständige Hilfe angewiesen sind. Unser Komplett-Service entlastet alle Beteiligten dauerhaft, auch über die akute Situation hinaus.

Was sind häufige Probleme mit der Beihilfe?

Albrecht Basse: Das fängt bereits bei den Rezepten an. Manche Ärzte stellen sie nicht „beihilfekonform“ aus, und das kann im besten Fall zu Rückfragen, in schlimmeren Fällen zu Nicht-Erstattungen führen. Geradezu klassisch sind Probleme mit Hilfsmitteln, die manchmal erstattet, oft genug aber trotz vergleichbarer Diagnose nicht als beihilfefähig anerkannt werden. MEDIRENTA hat hier als eine der wenigen Institutionen den bundesweiten Überblick und kann daher auch vergleichend argumentieren.

Und was macht die Abrechnung mit den Kostenträgern so kompliziert?

Albrecht Basse: Zunächst einmal müssen ja die Rechnungen unabhängig von einer möglichen Erstattung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass schon im Regelfall zwei, häufig aber auch mehr verschiedene Kostenträger bei jeder Rechnung für die Kostenübernahme in Frage kommen. Wer wann wofür zuständig ist, ist oft nicht gleich ersichtlich. Außerdem dauern die Erstattungen der Vorleistungen unterschiedlich lange. Beamte, Pensionäre und ihre Angehörigen sollen aber möglichst immer den Überblick behalten. Dafür ist ein hoher Verwaltungsaufwand nötig. Die Zeit, die pflegende Angehörige dafür aufbringen, fehlt dann wieder in der Pflege. Außerdem wissen viele Beamte und ihre Angehörigen gar nicht, wann und wie oft sie Rechnungen einreichen sollten, welche Fristen gelten und was ihnen eigentlich zusteht.

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Und wenn es einen „Laien“ in der Familie gibt, der diese Aufgaben übernimmt und sich in die Materie einarbeitet?

Albrecht Basse: Diese Lösung erscheint auf den ersten Blick optimal. Allerdings variiert das Beihilferecht je nach Bundesland und auch die Post, Bahn oder Kirchen haben ihre eigenen Vorschriften. Die Einarbeitungszeit ins Thema ist in jedem Fall hoch. Zudem gibt es immer rechtliche Risiken, denen sich Laien oft nicht bewusst sind. Bei uns arbeiten Experten, die sich in allen betroffenen Bereichen bestens auskennen und natürlich auch die jeweiligen Vorschriften kennen. Außerdem verfolgen wir alle Beihilfebestimmungen und berücksichtigen die durchaus häufigen Änderungen in den Anforderungen. Gerade in schwierigen Fällen ist auch ein versierter Laie hier sicherlich schnell überfordert.

Wo kann MEDIRENTA, außer bei der Krankenkostenabrechnung, noch helfen?

Albrecht Basse: Neben der reinen Abrechnung mit Krankenversicherungen, der Pflegekasse und der Beihilfestelle kennen sich die Fachleute von MEDIRENTA zum Beispiel bestens mit den Gesetzgebungen zum Thema Hilfsmittel aus. Wir wissen, welche Hilfsmittel pflegebedürftigen Beamten zustehen und können die Beamten selbst oder die Angehörigen informieren. Gerne übernehmen wir auch die Beantragung. So kommt jeder zu seinem Recht.

Ein Rundum-Service also. Aber trotz Beratung und der Übernahme der gesamten Abrechnungsformalitäten durch MEDIRENTA: Die Rechnungen müssen dennoch bezahlt werden. Wer übernimmt diesen Service?

Albrecht Basse: Entweder der Mandant oder MEDIRENTA – ganz wie die Mandanten es wünschen. Wenn MEDIRENTA alles übernehmen soll, richten wir hierfür ein separates Konto ein, soweit beihilferechtlich sinnvoll.

Sicherlich gibt es trotz Ihres umfassenden Angebotes noch Beamte und Angehörige, die ihre Finanzen nur ungern aus der Hand geben. Was sind die häufigsten Gründe für eine solche Zurückhaltung, und wie können Sie diese potenziellen Interessenten überzeugen?

Albrecht Basse: Für alle unsere Kundenbeziehungen gilt der Grundsatz: Überzeugen, nicht überreden!
Für uns sprechen die Fakten. Wir sind seit rund 40 Jahren als Rechtsdienstleister gerichtlich zugelassen und die Vertragslaufzeit beträgt lediglich ein Kalenderjahr, wenn gewünscht.

Wie bekommt MEDIRENTA die nötigen Unterlagen?

Albrecht Basse: Unsere Mandanten schicken uns diese zum Beispiel ganz bequem per Post mit von uns voradressierten Umschlägen an ihren Beihilfeberater bei MEDIRENTA. Zum Teil ist das auch digital möglich – wir richten uns da nach den Wünschen der Interessenten. Im Übrigen archiviert MEDIRENTA selbstverständlich sämtliche Krankenkostenabrechnungen, Bescheide und Belege für den vorgeschriebenen Pflichtzeitraum. Auch das entlastet unsere Mandanten.

Wie können Interessenten MEDIRENTA beauftragen?

Albrecht Basse: Da reicht ein einfacher Anruf. MEDIRENTA berät gerne und schickt dann die Unterlagen mit den nötigen Vollmachten zu. Nach erfolgter Unterschrift können wir sofort alle Vorgänge mit den beteiligten Stellen für die neuen Mandanten übernehmen.

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Erstelldatum: 2202.70.62|Zuletzt geändert: 5202.10.02
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