Beihilfe in der Pflege

Ein Stethoskop liegt auf einem Stabel Geldscheinen

Über die Beihilfe bezuschusst der Staat die Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten bei Beamten und ihren Angehörigen. Deshalb kommt die Beihilfe im Pflegefall für einen Teil der Pflegekosten auf.

pflege.de erklärt, wer beihilfeberechtigt ist, wie hoch der Beitrag der Beihilfe zur Pflege ist und wie Sie die Leistungen erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Beihilfe in der Pflege: Definition

Beihilfe in der Pflege bedeutet, dass beihilfeberechtigte Personen im Pflegefall einen Teil der Pflegeleistungen direkt vom Staat erstattet bekommen. Den restlichen Anteil muss eine zusätzlich abgeschlossene Versicherung abdecken.

Info
Einzelheiten sind abhängig von Dienstherren

Wie bei der Krankheits-Beihilfe hängen auch bei der Pflege-Beihilfe viele Einzelheiten vom jeweiligen Dienstherrn ab und ob die entsprechende Institution zu einem der Bundesländer oder zum Bund gehört. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen allgemeinen Überblick.

Ein Angebot von pflege.de
Abbildung
Gratis Markenprodukte für die Pflege zuhause

Mit der curabox Pflege erhalten Sie benötigte Pflegehilfsmittel nach Hause – regelmäßig und kostenfrei!

  • Für alle Pflegegrade
  • Produkte im Wert von bis zu 40 € monatlich
  • Einmal beantragt, regelmäßig geliefert
  • Boxinhalt jederzeit anpassbar

Beihilfeergänzungstarif vervollständigt den Schutz

Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Kosten. Deshalb müssen beihilfeberechtigte Personen für den restlichen Anteil eine zusätzliche Versicherung abschließen. Solche Versicherungen heißen „Beihilfeergänzungstarife“ oder „Restkostenversicherung“.

Diese privaten Versicherungen schließen die Versorgungslücke zwischen der Beihilfe und den Leistungsansprüchen bei einer vollwertigen Kranken- und Pflegeversicherung. Da diese nur einen Teil der Kosten versichern, sind sie günstiger als eigenständige Versicherungen.

Info
Mit Beihilfe gesetzlich versichern?

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, sich aber nicht privat, sondern gesetzlich versichern möchten, lesen Sie weiter unten den Abschnitt zur Pauschal-Beihilfe.

Beihilfeberechtigte Personen

Beihilfeberechtigt für Pflegekosten sind Beamte, Richter und deren engste Angehörige:

  • Beamte: Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit sowie Beamtenanwärter und Referendare. Der Anspruch gilt auch nach der Pensionierung weiterhin. In vielen Fällen haben ehemalige Beschäftigte der Bundesbahn und der Post noch Ansprüche. (1)
  • Richter: Richter haben Anspruch auf Beihilfe, obwohl sie offiziell nicht als Beamte gelten, sondern eine eigene Berufsgruppe im Staatsdienst bilden. (2)
  • Ehepartner von Berechtigten: Ehe- oder Lebenspartner von beihilfeberechtigten Personen haben Anspruch auf Beihilfe, solange sie nicht eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten oder selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (3)
  • Kinder von Berechtigten: Auch die Kinder sind beihilfeberechtigt, solange für sie Kindergeld gezahlt wird. Der Anspruch auf Beihilfe für Kinder erlischt auch, wenn diese selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (3)
  • Bezieher von Hinterbliebenenrenten: Hinterbliebene von Beihilfeberechtigten haben selbst oft Anspruch auf Beihilfe.

Bestimmte Beamtengruppen wie Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten sind für Krankheitskosten oft nicht beihilfeberechtigt, weil sie stattdessen Heilfürsorge beziehen. Aber: Heilfürsorge kommt nicht für Pflegekosten auf. Im Bereich der Pflegeversicherung haben auch diese Gruppen oft Anspruch auf Beihilfe.

Info
Was bedeutet Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge ist auch eine staatliche Versorgungsleistung, aber anders als die Beihilfe kommt sie komplett für alle Krankheitskosten auf. Eine zusätzliche Versicherung ist nicht notwendig. Heilfürsorge gibt es nur für Beamtengruppen, die einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind.

Leistungen der Beihilfe im Pflegefall

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und pflegebedürftig werden, haben Sie ähnliche Ansprüche auf Pflegeleistungen wie bei der sozialen Pflegeversicherung. Die Leistungen werden anteilig aus der Beihilfe und vom Beihilfeergänzungstarif finanziert. (4)

Es gilt: Beihilfe + Versicherungsanteil = Volle Pflegeleistung

Der prozentuale Anteil der Beihilfe heißt Beihilfebemessungssatz. Je niedriger der Beihilfebemessungssatz ist, desto größer fällt der Versicherungsanteil aus. Ein niedriger Beihilfebemessungssatz führt also zu einem teureren Beihilfeergänzungstarif.

Abhängigkeit vom Dienstherrn

Wie hoch der Beihilfebemessungssatz ist, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. Die Sätze in den einzelnen Beihilfeverordnungen können sich zum Teil erheblich unterscheiden. Zur groben Orientierung geben wir beispielhaft die geltenden Werte beim Bund als Dienstherr an. (5)

Beihilfebemessungssatz für Beihilfeberechtigte beim Bund:

  • Beamte und Richter: 50 Prozent (mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent)
  • Ehepartner oder Lebenspartner: 70 Prozent
  • Empfänger von Versorgungsbezügen (ohne Waisen): 70 Prozent
  • Kinder und Waisen: 80 Prozent

Manche Dienstherren arbeiten mit einem Modell, bei dem für alle Familienmitglieder der gleiche Bemessungssatz gilt. Die Höhe des Bemessungssatzes hängt von der Anzahl der Kinder ab.

Abhängigkeit vom Pflegegrad

Beihilfe und Beihilfeergänzungstarif ergeben zusammen den vollen Anspruch auf Pflegeleistungen. Aber was bedeutet das konkret? Einen Überblick über alle geltenden Geld- und Sachleistungen finden Sie im pflege.de Ratgeber Pflegeleistungen.

Zu den Pflegeleistungen gehören je nach Pflegegrad:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Leistungen für die stationäre Pflege
  • …und vieles mehr

In Einzelfällen können Ihre Ansprüche mit Beihilfe von den üblichen Pflegeleistungen abweichen. Grundsätzlich gilt für jeden Beihilfeberechtigten die Beihilfeverordnung des eigenen Dienstherrn. Teilweise können Sie auch bei ehemaligen Dienstherren noch gültige Ansprüche haben.

Tipp
Liegt ein Pflegegrad vor – und wenn ja, welcher?

Grundlage für alle Pflegeleistungen mit oder ohne Beihilfe ist ein anerkannter Pflegegrad, den Sie bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht, erfahren Sie mit dem kostenlosen Pflegegradrechner von pflege.de.

Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner von pflege.de
Jetzt Pflegegrad berechnen!

Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos

Antrag auf Beihilfe zur Pflege

Die Beihilfe funktioniert immer als Kostenerstattung. Das heißt, Sie reichen Belege für entstandene Pflegekosten im Nachhinein ein und bekommen das Geld erstattet. Erstattet werden nur Kosten im Rahmen der jeweils versicherten Pflegeleistungen.

Sie adressieren Ihre Beihilfe-Anträge in der Pflege grundsätzlich als „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“ an die für Sie zuständige Beihilfestelle oder „Festsetzungsstelle“. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt vom Dienstherrn ab. (6)

Pflegekosten im Voraus erhalten

Einige Dienstherren bieten an, bestimmte Pflegekosten im Voraus zu erstatten. Die Kosten für wiederkehrende Pflegeleistungen können Sie für bis zu 12 Monate immer wieder ohne erneute Anträge erhalten.

Beim Bund gibt es diese Möglichkeit für:

Nach Ablauf von 12 Monaten können Sie einen neuen Antrag stellen und die Zahlungen erneut für bis zu 12 Monate regelmäßig und wiederkehrend im Voraus erhalten. (7)

Pauschale Beihilfe

Die pauschale Beihilfe gibt es bislang nur bei einzelnen Dienstherren. Diese Variante der Beihilfe soll Beamten die Möglichkeit geben, sich ohne größere Nachteile gesetzlich statt privat zu versichern.

Vorteile der pauschalen Beihilfe

Finanzielle Vorteile bei der normalen „individuellen Beihilfe“ ergeben sich vor allem im Zusammenspiel mit einer privaten Versicherung (Beihilfeergänzungstarif). Wer sich trotzdem gesetzlich versichert, nimmt finanzielle Nachteile in Kauf.

Bei der Pauschalbeihilfe ist das anders: Hier werden nicht mehr die Krankheits- und Pflegekosten anteilig bezahlt. Stattdessen zahlt der Dienstherr die Hälfte der monatlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das entspricht in etwa dem Arbeitgeber-Anteil im Angestelltenverhältnis.

Für wen sich die Pauschalbeihilfe lohnt

Die Höhe der Monatsbeiträge bei der GKV wird am gesamten Einkommen der versicherten Person bemessen. Aus diesem Grund ist die pauschale Beihilfe in ihrer aktuellen Form vor allem dann finanziell vorteilhaft, wenn das eigene Einkommen jetzt und in Zukunft nicht besonders hoch ist.

Aber auch für beihilfeberechtigte Personen mit schweren Vorerkrankungen kann es vorteilhaft sein, sich gesetzlich zu versichern. Denn die private Versicherung kann in diesem Fall durch entsprechende Zuschläge sehr teuer werden.

Ob sich für Sie ein Wechsel von der individuellen zur pauschalen Beihilfe lohnt, sollten Sie sich gut überlegen und am besten mit Hilfe eines Experten für Versicherungen oder für Beamtenrecht durchrechnen.

Wichtiger Hinweis
Die Entscheidung zur Pauschalbeihilfe gilt unwiderruflich

Wer einmal von der individuellen Beihilfe zur pauschalen Beihilfe gewechselt hat, kann diese Entscheidung kaum noch rückgängig machen. Der Wechsel zur Pauschalbeihilfe gilt in der Regel auf Lebenszeit.

 

Häufig gestellte Fragen

Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegeleistungen hängen also vor allem von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 1?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 1 gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, den Zuschuss zum Hausnotruf, den Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie den Zuschuss zur Wohnraumanpassung.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 2?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 3?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 3 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 4?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 4 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 5?

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 5 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.

Was zahlt die Beihilfe bei vollstationärer Pflege?

Die Leistungen aus der der vollstationären Pflege für Beihilfeberechtigte sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. In vollstationärer Pflege haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag und einen Zuschuss zu den Pflegekosten, der davon abhängt, wie lange Sie bereits in stationärer Pflege sind.

Beihilfe: Wann wird Pflegegeld gezahlt?

Das Pflegegeld für Beihilfeberechtigte ist in der Regel vergleichbar mit dem der sozialen Pflegeversicherung. Pflegegeld wird dort ab Pflegegrad 2 monatlich ausbezahlt und liegt, je nach Pflegegrad, bei monatlich 347 bis 990 Euro.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 4202.10.13|Zuletzt geändert: 5202.11.41
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) - § 2 Beihilfeberechtigte Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__2.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(2)
dbb beamtenbund und tarifunion (o. J.): Beihilfe
https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/beihilfe.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) - § 4 Berücksichtigungsfähige Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__4.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(4)
Bundesverwaltungsamt (o. J.): Wieviel Beihilfe erhalte ich im Pflegefall?
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/54_Beihilfehoehe_Pflege/54_beihilfehoehe_pflege.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(5)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) - § 46 Bemessung der Beihilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__46.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(6)
Bundesverwaltungsamt (o. J.): Wie stelle ich meinen Beihilfeantrag zu Pflegekosten?
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/52_Antragstellung_Pflege/52_antragstellung_pflege_node.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(7)
Bundesverwaltungsamt (o. J.): Kann bei Pflegebedürftigkeit regelmäßig ohne neuen Antrag geleistet werden?
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/55_Abschlag/55_abschlag.html (letzter Abruf am 30.01.2024)
(8)
Bildquelle
© AdobeStock.com / Andrey Popov
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Symbolbild Pflegegrad Antrag
Ratgeber
Pflegegrad beantragen: Erstantrag, Höherstufung & Eilantrag
Kommerzieller Anbietervergleich
Notruflotse Serviceteaser
Der Notruflotse - Geräte, Anbieter & Preise vergleichen!
Anzeige
Abbildung
Kostenloses Erstgespräch zum Pflegegrad-Widerspruch
Ein Service von pflege.de
Ein Treppenlift an einer Treppe
Treppenlift-Angebote vergleichen und sparen!
Ein Angebot von pflege.de
Abbildung
curabox Pflege: Markenprodukte gratis für die Pflege zuhause
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Das könnte Sie auch interessieren
Symbolbild Pflegevorsorge
Pflegevorsorge
Gut versorgt: Pflegevorsorge für das Alter
Ein Gutachter von Medicproof lässt sich Fingerbeweglichkeit zeigen
Medicproof
Medicproof: Medizinischer Dienst der Privaten
Ein älteres Paar sitzt im Wohnzimmer bei einer Pflegebegutachtung
Pflegebegutachtung & Pflegegutachten
Pflegebegutachtung & Pflegegutachten
Ein älteres Paar hat Besuch von einem Gutachter vom Medizinischen Dienst
Medizinischer Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst (MD)
Prophylaxen in der Pflege
Prophylaxen in der Pflege
Vorbeugen mit System: Pflegeprophylaxen
Sturzprophylaxe
Sturzprophylaxe
Mit Sturzprophylaxe Stürzen vorbeugen