Beihilfe in der Pflege: Definition
Beihilfe in der Pflege bedeutet, dass beihilfeberechtigte Personen im Pflegefall einen Teil der Pflegeleistungen direkt vom Staat erstattet bekommen. Den restlichen Anteil muss eine zusätzlich abgeschlossene Versicherung abdecken.
Beihilfeergänzungstarif vervollständigt den Schutz
Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Kosten. Deshalb müssen beihilfeberechtigte Personen für den restlichen Anteil eine zusätzliche Versicherung abschließen. Solche Versicherungen heißen „Beihilfeergänzungstarife“ oder „Restkostenversicherung“.
Diese privaten Versicherungen schließen die Versorgungslücke zwischen der Beihilfe und den Leistungsansprüchen bei einer vollwertigen Kranken- und Pflegeversicherung. Da diese nur einen Teil der Kosten versichern, sind sie günstiger als eigenständige Versicherungen.
Beihilfeberechtigte Personen
Beihilfeberechtigt für Pflegekosten sind Beamte, Richter und deren engste Angehörige:
- Beamte: Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit sowie Beamtenanwärter und Referendare. Der Anspruch gilt auch nach der Pensionierung weiterhin. In vielen Fällen haben ehemalige Beschäftigte der Bundesbahn und der Post noch Ansprüche. (1)
- Richter: Richter haben Anspruch auf Beihilfe, obwohl sie offiziell nicht als Beamte gelten, sondern eine eigene Berufsgruppe im Staatsdienst bilden. (2)
- Ehepartner von Berechtigten: Ehe- oder Lebenspartner von beihilfeberechtigten Personen haben Anspruch auf Beihilfe, solange sie nicht eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten oder selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (3)
- Kinder von Berechtigten: Auch die Kinder sind beihilfeberechtigt, solange für sie Kindergeld gezahlt wird. Der Anspruch auf Beihilfe für Kinder erlischt auch, wenn diese selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (3)
- Bezieher von Hinterbliebenenrenten: Hinterbliebene von Beihilfeberechtigten haben selbst oft Anspruch auf Beihilfe.
Bestimmte Beamtengruppen wie Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten sind für Krankheitskosten oft nicht beihilfeberechtigt, weil sie stattdessen Heilfürsorge beziehen. Aber: Heilfürsorge kommt nicht für Pflegekosten auf. Im Bereich der Pflegeversicherung haben auch diese Gruppen oft Anspruch auf Beihilfe.
Leistungen der Beihilfe im Pflegefall
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und pflegebedürftig werden, haben Sie ähnliche Ansprüche auf Pflegeleistungen wie bei der sozialen Pflegeversicherung. Die Leistungen werden anteilig aus der Beihilfe und vom Beihilfeergänzungstarif finanziert. (4)
Es gilt: Beihilfe + Versicherungsanteil = Volle Pflegeleistung
Der prozentuale Anteil der Beihilfe heißt Beihilfebemessungssatz. Je niedriger der Beihilfebemessungssatz ist, desto größer fällt der Versicherungsanteil aus. Ein niedriger Beihilfebemessungssatz führt also zu einem teureren Beihilfeergänzungstarif.
Abhängigkeit vom Dienstherrn
Wie hoch der Beihilfebemessungssatz ist, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. Die Sätze in den einzelnen Beihilfeverordnungen können sich zum Teil erheblich unterscheiden. Zur groben Orientierung geben wir beispielhaft die geltenden Werte beim Bund als Dienstherr an. (5)
Beihilfebemessungssatz für Beihilfeberechtigte beim Bund:
- Beamte und Richter: 50 Prozent (mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent)
- Ehepartner oder Lebenspartner: 70 Prozent
- Empfänger von Versorgungsbezügen (ohne Waisen): 70 Prozent
- Kinder und Waisen: 80 Prozent
Manche Dienstherren arbeiten mit einem Modell, bei dem für alle Familienmitglieder der gleiche Bemessungssatz gilt. Die Höhe des Bemessungssatzes hängt von der Anzahl der Kinder ab.
Abhängigkeit vom Pflegegrad
Beihilfe und Beihilfeergänzungstarif ergeben zusammen den vollen Anspruch auf Pflegeleistungen. Aber was bedeutet das konkret? Einen Überblick über alle geltenden Geld- und Sachleistungen finden Sie im pflege.de Ratgeber Pflegeleistungen.
Zu den Pflegeleistungen gehören je nach Pflegegrad:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Leistungen für die stationäre Pflege
- …und vieles mehr
In Einzelfällen können Ihre Ansprüche mit Beihilfe von den üblichen Pflegeleistungen abweichen. Grundsätzlich gilt für jeden Beihilfeberechtigten die Beihilfeverordnung des eigenen Dienstherrn. Teilweise können Sie auch bei ehemaligen Dienstherren noch gültige Ansprüche haben.
Antrag auf Beihilfe zur Pflege
Die Beihilfe funktioniert immer als Kostenerstattung. Das heißt, Sie reichen Belege für entstandene Pflegekosten im Nachhinein ein und bekommen das Geld erstattet. Erstattet werden nur Kosten im Rahmen der jeweils versicherten Pflegeleistungen.
Sie adressieren Ihre Beihilfe-Anträge in der Pflege grundsätzlich als „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“ an die für Sie zuständige Beihilfestelle oder „Festsetzungsstelle“. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt vom Dienstherrn ab. (6)
Pflegekosten im Voraus erhalten
Einige Dienstherren bieten an, bestimmte Pflegekosten im Voraus zu erstatten. Die Kosten für wiederkehrende Pflegeleistungen können Sie für bis zu 12 Monate immer wieder ohne erneute Anträge erhalten.
Beim Bund gibt es diese Möglichkeit für:
Nach Ablauf von 12 Monaten können Sie einen neuen Antrag stellen und die Zahlungen erneut für bis zu 12 Monate regelmäßig und wiederkehrend im Voraus erhalten. (7)
Pauschale Beihilfe
Die pauschale Beihilfe gibt es bislang nur bei einzelnen Dienstherren. Diese Variante der Beihilfe soll Beamten die Möglichkeit geben, sich ohne größere Nachteile gesetzlich statt privat zu versichern.
Vorteile der pauschalen Beihilfe
Finanzielle Vorteile bei der normalen „individuellen Beihilfe“ ergeben sich vor allem im Zusammenspiel mit einer privaten Versicherung (Beihilfeergänzungstarif). Wer sich trotzdem gesetzlich versichert, nimmt finanzielle Nachteile in Kauf.
Bei der Pauschalbeihilfe ist das anders: Hier werden nicht mehr die Krankheits- und Pflegekosten anteilig bezahlt. Stattdessen zahlt der Dienstherr die Hälfte der monatlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das entspricht in etwa dem Arbeitgeber-Anteil im Angestelltenverhältnis.
Für wen sich die Pauschalbeihilfe lohnt
Die Höhe der Monatsbeiträge bei der GKV wird am gesamten Einkommen der versicherten Person bemessen. Aus diesem Grund ist die pauschale Beihilfe in ihrer aktuellen Form vor allem dann finanziell vorteilhaft, wenn das eigene Einkommen jetzt und in Zukunft nicht besonders hoch ist.
Aber auch für beihilfeberechtigte Personen mit schweren Vorerkrankungen kann es vorteilhaft sein, sich gesetzlich zu versichern. Denn die private Versicherung kann in diesem Fall durch entsprechende Zuschläge sehr teuer werden.
Ob sich für Sie ein Wechsel von der individuellen zur pauschalen Beihilfe lohnt, sollten Sie sich gut überlegen und am besten mit Hilfe eines Experten für Versicherungen oder für Beamtenrecht durchrechnen.
Wer einmal von der individuellen Beihilfe zur pauschalen Beihilfe gewechselt hat, kann diese Entscheidung kaum noch rückgängig machen. Der Wechsel zur Pauschalbeihilfe gilt in der Regel auf Lebenszeit.
Häufig gestellte Fragen
Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall?
Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegeleistungen hängen also vor allem von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab.
Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 1?
Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 1 gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, den Zuschuss zum Hausnotruf, den Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie den Zuschuss zur Wohnraumanpassung.
Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 2?
Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.
Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 3?
Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 3 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.
Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 4?
Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 4 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.
Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 5?
Ihre Ansprüche aus der Beihilfe und einem Beihilfeergänzungstarif sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 5 können Sie Pflegegeld, Pflege-Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag, Leistungen für die stationäre Pflege und vieles mehr beanspruchen.
Was zahlt die Beihilfe bei vollstationärer Pflege?
Die Leistungen aus der der vollstationären Pflege für Beihilfeberechtigte sind in der Regel vergleichbar mit denen bei der sozialen Pflegeversicherung. In vollstationärer Pflege haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag und einen Zuschuss zu den Pflegekosten, der davon abhängt, wie lange Sie bereits in stationärer Pflege sind.
Beihilfe: Wann wird Pflegegeld gezahlt?
Das Pflegegeld für Beihilfeberechtigte ist in der Regel vergleichbar mit dem der sozialen Pflegeversicherung. Pflegegeld wird dort ab Pflegegrad 2 monatlich ausbezahlt und liegt, je nach Pflegegrad, bei monatlich 347 bis 990 Euro.