Kombinationsleistung: Definition
Kombinationsleistung nach Paragraf 38 SGB XI bedeutet: Wenn Sie Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen, also ambulante Pflege, nur teilweise in Anspruch nehmen, können Sie den restlichen Anspruch als anteiliges Pflegegeld erhalten.
Sie können also die ambulante Pflege und die Pflege durch Angehörige (oder andere Privatpersonen) nach Ihren individuellen Bedürfnissen kombinieren. Mit der Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt, erhalten Sie die entsprechenden Pflegeleistungen. (1)
Voraussetzungen für die Kombinationspflege
Um Kombileistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Damit Ihr Antrag genehmigt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Alle Voraussetzungen für die Kombipflege auf einen Blick:
- Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
- Die Pflege findet größtenteils zuhause statt.
- Sie nehmen die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch. Ansonsten lohnt sich die Kombipflege finanziell nicht für Sie.
Da Sie mit Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen bekommen, kommt die Kombinationsleistung hier nicht in Frage.
Wie setzt sich die Kombinationsleistung zusammen?
Kombinationsleistungen setzen sich aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammen. Beide Pflegeleistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und steigen bei höheren Pflegegraden an. Normalerweise müssen Sie sich für eine der beiden Leistungen entscheiden.
Kombileistung besteht aus:
- Pflegegeld ist vorgesehen für „selbst beschaffte Hilfen“ in der häuslichen Pflege. Es wird der pflegebedürftigen Person direkt ausbezahlt und kann frei verwendet werden. Je nach Pflegegrad liegt das Pflegegeld bei 347 bis 990 Euro monatlich. (2)
- Pflegesachleistungen sind vorgesehen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Dabei werden nur tatsächlich entstandene Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Je nach Pflegegrad stehen 796 bis 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung. (3)
Das Pflegegeld ist bei der Kombinationsleistung von den Pflegesachleistungen abhängig. Denn Ihr Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Es gilt: Je mehr Sachleistungen Sie beanspruchen, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie.
Beispiel: Peter hat Pflegegrad 2 und nimmt in einem Monat Pflegesachleistungen für 636,80 Euro in Anspruch. Das entspricht 80 Prozent seines Anspruchs von 796 Euro. Er erhält über die Kombipflege 20 Prozent seines maximalen Anspruchs auf Pflegegeld von 347 Euro. Das entspricht 69,40 Euro.
Wann lohnt sich die Kombileistung?
Gegenüber der reinen Pflegesachleistung hat die Kombinationsleistung den großen Vorteil, dass Sie private Pflegepersonen eintragen können, die dadurch zum Beispiel bei der Pflege unfallversichert sind und unter Umständen Rentenpunkte für die Pflege verdienen können.
Ganz besonders lohnt sich die Kombinationsleistung für Sie, wenn Sie ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen. Denn die dadurch ungenutzten Ansprüche würden ansonsten verfallen. Mit der Kombileistung erhalten Sie für die sonst verfallenden Ansprüche anteilig Pflegegeld.
Pflegegeldrechner bei Kombinationspflege
Ermitteln Sie Ihre individuellen Kombinationsmöglichkeiten und berechnen Sie Ihren persönlichen Leistungsanspruch mit dem pflege.de Pflegegeldrechner: einfach, schnell und kostenlos.
So funktioniert der Pflegegeldrechner:
- Wählen Sie Ihren Pflegegrad aus.
- Geben Sie mit dem verschiebbaren Regler oder über die Zahleneingabe an, wie viel Geld Sie monatlich als Pflegesachleistung für die ambulante Pflege ausgeben.
- Klicken Sie auf „Berechnen“ und erfahren Sie genau, wie viel Pflegegeld Ihnen über die Kombileistung zusteht.
Kombileistung Tabelle: Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Bei der Kombileistung können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen in beliebigen Anteilen verbinden. Was das bei welchem Pflegegrad konkret bedeutet, erfahren Sie in den Tabellen zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen auf einen Blick.
Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 2
Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 3
Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 4
Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 5
Kombinationsleistung beantragen
Kombinationsleistungen erhalten Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflicht-Pflegeversicherung stellen. Sie können die Kombinationspflege auch nicht rückwirkend beantragen.
So erhalten Sie die Kombinationsleistung:
- Anspruch prüfen: Rechnen Sie aus, ob Sie die Pflegesachleistung nicht im vollen Umfang ausschöpfen. Nur dann bleibt Ihnen ein Restanspruch auf Pflegegeld.
- Antrag stellen: Beantragen Sie die Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegeversicherung. Dies können Sie formlos und schriftlich oder mit entsprechenden Formularen tun.
- Sachleistungen abrechnen: Entweder rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Versicherung ab oder Sie reichen die Rechnungen selbst ein. Bei der Abrechnung ermittelt die Pflegeversicherung, wie groß der Anteil der ausgeschöpften Sachleistungen ist.
- Pflegegeld erhalten: Der jetzt ermittelte Anteil nicht ausgeschöpfter Sachleistungen wird Ihnen als anteiliges Pflegegeld ausbezahlt. Das übernimmt Ihre Pflegeversicherung automatisch.
Pflegegeld kommt etwa sechs Wochen später
Bei der Kombileistung wartet die Pflegeversicherung auf die Abrechnung der Pflegesachleistungen für den betreffenden Monat. Abhängig davon wird das anteilige Pflegegeld ausbezahlt. Sie erhalten das Pflegegeld deshalb nicht wie sonst am Monatsanfang, sondern etwa sechs Wochen später.
Ihre Entscheidung gilt für sechs Monate
Wenn Sie sich genau festlegen, in welche Verhältnis Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld beziehen möchten, ist Ihre Entscheidung für mindestens sechs Monate bindend. Das gilt nicht, wenn Sie zum Verhältnis keine festen Angaben machen. (1)
Verändert sich die Pflegesituation allerdings schon vor Ablauf der sechs Monate wesentlich, können Sie die Versorgung vorzeitig anpassen. Also zum Beispiel, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person rapide verschlechtert und dadurch mehr ambulante Pflege notwendig wird.
Umwandlungsanspruch und Kombinationsleistung
Neben der Auszahlung als Pflegegeld gibt es noch eine andere Möglichkeit, ungenutzte Pflegesachleistungen zu verwenden. Sie können bis zu 40 Prozent Ihres Anspruchs umwandeln und für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Bei der Kombinationsleistung wird der Umwandlungsbetrag so behandelt, als hätten Sie ihn für einen Pflegedienst eingesetzt. Bleibt dabei noch ein Restanspruch übrig, erhalten Sie diesen als anteiliges Pflegegeld. Mehr Infos und Beispiele finden Sie im pflege.de Ratgeber Umwandlungsanspruch.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Kombinationsleistung?
Mit der Kombinationsleistung erhalten Sie in der häuslichen Pflege anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld wird Ihnen zur freien Verfügung ausbezahlt, die Pflegesachleistungen sind zweckgebunden an die Leistungen der ambulanten Pflege.
Was ist Kombinationspflege?
Kombinationspflege bedeutet, dass die häusliche Pflege teilweise von einem ambulanten Pflegedienst und teilweise von Privatpersonen (Angehörigen) geleistet wird. Dabei werden oft Kombinationsleistungen, also die Kombi von Pflegegeld und Pflegesachleistungen beansprucht.
Wie hoch ist das anteilige Pflegegeld bei Kombinationsleistung?
Sie bestimmen selbst, in welchem Prozent-Verhältnis Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Sie können mit der Kombinationsleistung also einen Großteil Ihres Anspruchs auf Pflegegeld erhalten, wenn Sie sehr wenig Sachleistungen benötigen.
Wie beantrage ich Kombinationsleistung?
Den Antrag auf Kombinationsleistungen stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie können sich dabei für mindestens sechs Monate auf ein Verhältnis festlegen oder die Kombileistung flexibel nutzen.
Wann wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistung ausbezahlt?
Wenn Sie Kombinationsleistungen nutzen, wird das Pflegegeld nicht wie sonst am Monatsanfang ausbezahlt, sondern erst etwa sechs Wochen später. Denn die Pflegekasse wartet erst ab, wie viele Pflegesachleistungen im betreffenden Monat abgerechnet werden und passt das Pflegegeld daran an.