Blindengeld: Definition
Das Blindengeld ist eine monatliche finanzielle Leistung für Menschen mit einer sehr starken Sehbehinderung. Es soll notwendige Mehrausgaben im Alltag ausgleichen und so zu einer besseren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beitragen. (1)
Das Blindengeld wird nicht von der Krankenkasse oder vom Bund bezahlt, sondern ist eine Aufgabe der Bundesländer. Das heißt, dass die Leistungshöhe und die Voraussetzungen sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Im Unterschied dazu ist die Blindenhilfe eine bundesweit einheitliche Form der Sozialhilfe. Sie wird nur an sozialhilfeberechtigte Personen mit einer starken Sehbehinderung ausgezahlt. Mehr dazu im Abschnitt zur Blindenhilfe. (2)
Pflegeleistungen reduzieren das Blindengeld
Das Blindengeld soll behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen. Pflegeleistungen hingegen sollen Mehrkosten durch Pflegebedürftigkeit ausgleichen. Aus Sicht des Gesetzgebers haben diese Leistungen teilweise ähnliche Zwecke. Deshalb erhalten Empfänger von Pflegeleistungen oft weniger Blindengeld.
Das gilt in der häuslichen Pflege aber in der Regel erst ab Pflegegrad 2. Personen mit Pflegegrad 1 sind nicht betroffen. Wie hoch das verringerte Blindengeld ist und unter welchen konkreten Voraussetzungen es verringert wird, hängt von den Regelungen der einzelnen Bundesländer ab. (1)
Blindengeld je nach Bundesland
Blindengeld gibt es in jedem Bundesland, auch wenn es zum Teil Landesblindengeld oder Landespflegegeld genannt wird. Im Folgenden finden Sie zu jedem Bundesland die wichtigsten Fakten zum Blindengeld und zur Reduzierung des Blindengelds für Empfänger von Pflegeleistungen.
Blindengeld je nach Bundesland:
- Blindengeld in Baden-Württemberg
- Blindengeld in Bayern
- Blindengeld in Berlin
- Blindengeld in Brandenburg
- Blindengeld in Bremen
- Blindengeld in Hamburg
- Blindengeld in Hessen
- Blindengeld in Mecklenburg-Vorpommern
- Blindengeld in Niedersachsen
- Blindengeld in Nordrhein-Westfalen
- Blindengeld in Rheinland-Pfalz
- Blindengeld im Saarland
- Blindengeld in Sachsen
- Blindengeld in Sachsen-Anhalt
- Blindengeld in Schleswig-Holstein
- Blindengeld in Thüringen
Blindengeld in Baden-Württemberg
Das Blindengeld in Baden-Württemberg beträgt 410 Euro monatlich für Erwachsene oder 205 Euro monatlich für Minderjährige. Antragsformulare für das Blindengeld in Baden-Württemberg erhalten Sie bei Stadt-, Landkreis- oder Gemeindeämtern.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege auf diese Beträge verringert:
- Mit Pflegegrad 2: 257,28 Euro für Erwachsene oder 52,28 Euro für Minderjährige.
- Ab Pflegegrad 3: 220,91 Euro für Erwachsene oder 15,91 Euro für Minderjährige.
Das Blindengeld für Bewohner von Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen wird verringert auf 205 Euro monatlich für Erwachsene oder 102,50 Euro für Minderjährige.
In Baden-Württemberg gibt es kein Sehbehindertengeld und kein Taubblindengeld. (3)
Blindengeld in Bayern
Das Blindengeld in Bayern beträgt unabhängig vom Alter 748 Euro monatlich. Online-Formulare oder Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie zum Beispiel auf verschiedenen Webseiten bayerischer Sozialstellen.
Das Blindengeld wird für anerkannt pflegebedürftige Menschen verringert auf folgende Beträge:
- Bei Pflegegrad 2: 595,28 Euro
- Ab Pflegegrad 3: 558,91 Euro
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann 374 Euro monatlich.
In Bayern gibt es außerdem ein Sehbehindertengeld von 244,40 Euro, ein Taubblindengeld von 1.496 Euro und für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit 448,80 Euro. Auch diese Leistungen werden für Empfänger von Pflegeleistungen gekürzt. (4)
Blindengeld in Berlin
Das Blindengeld heißt in Berlin Landespflegegeld und beträgt 704,22 Euro monatlich. Informationen zum Antrag und Formulare finden Sie auf dem Service-Portal der Stadt Berlin. Beratung erhalten Sie unter anderem vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 551,50 Euro
- Ab Pflegegrad 3: 515,13 Euro
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann 352,11 Euro monatlich.
In Berlin gibt es außerdem ein Sehbehindertengeld von 176,06 Euro und ein Taubblindengeld von 1.189 Euro. Auch diese Leistungen werden für Empfänger von Pflegeleistungen gekürzt. (5)
Blindengeld in Brandenburg
Das Blindengeld in Brandenburg heißt Landesteilhabegeld und beträgt 425 Euro monatlich für Erwachsene oder 212,50 Euro für Minderjährige. Einen Antrag auf das Landesteilhabegeld stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 272,58 Euro
- Ab Pflegegrad 3: 235,91 Euro
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann 212,50 Euro monatlich.
In Brandenburg gibt es neben dem Blindengeld auch ein Taubblindengeld von 850 Euro monatlich. Auch das Taubblindengeld wird für Empfänger von Pflegeleistungen gekürzt. Ein Sehbehindertengeld gibt es in Brandenburg nicht. (6)
Blindengeld in Bremen
Das Blindengeld in Bremen heißt Landespflegegeld und beträgt 517,61 Euro monatlich für Erwachsene oder 258,81 Euro monatlich für Minderjährige. Ein Antragsformular finden Sie zum Beispiel auf dem Service-Portal der Stadt Bremen.
Das Blindengeld wird verringert für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 oder höher und beträgt dann:
- Bei Pflegegrad 2: 185,61 Euro für Erwachsene, für Minderjährige entfällt das Blindengeld.
- Ab Pflegegrad 3: Das Blindengeld entfällt komplett.
In Bremen gibt es kein Sehbehindertengeld und kein Taubblindengeld. (7)
Blindengeld in Hamburg
Das Blindengeld in Hamburg beträgt unabhängig vom Alter 670,43 Euro monatlich. Einen Antrag auf Blindengeld stellen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle für Grundsicherung und Sozialleistungen.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verringert auf folgende Beträge:
- Bei Pflegegrad 2: 516,16 Euro
- Ab Pflegegrad 3: 477,84 Euro
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann mindestens 335,22 Euro monatlich.
In Hamburg gibt es kein Sehbehindertengeld und kein Taubblindengeld. (8)
Blindengeld in Hessen
In Hessen heißt das Blindengeld Landesblindengeld und beträgt 757,04 Euro für Erwachsene oder 440,90 Euro für Minderjährige. Online-Formulare oder Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf verschiedenen Webseiten der hessischen Verwaltung.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 604,32 Euro für Erwachsene oder 364,54 Euro für Minderjährige
- Ab Pflegegrad 3: 567,95 Euro für Erwachsene oder 346,36 Euro für Minderjährige
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann mindestens 220,45 Euro monatlich.
Neben dem Blindengeld gibt es in Hessen ein Sehbehindertengeld von 227,11 Euro für Erwachsene oder 132,27 Euro für Minderjährige. Es gibt außerdem ein Taubblindengeld von 1.514,08 Euro für alle Altersgruppen. Auch diese Leistungen werden für Empfänger von Pflegeleistungen gekürzt. (9)
Blindengeld in Mecklenburg-Vorpommern
In Hessen heißt das Blindengeld Landesblindengeld und beträgt 430 Euro für Erwachsene oder 273,05 Euro für Minderjährige. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Stadt- und Kreisverwaltungen.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 301,85 Euro für Erwachsene oder 144,90 Euro für Minderjährige
- Mit Pflegegrad 3: 268,99 Euro für Erwachsene oder 112,04 Euro für Minderjährige
- Mit Pflegegrad 4: 238,75 Euro für Erwachsene oder 81,80 Euro für Minderjährige
- Mit Pflegegrad 5: 238,71 Euro für Erwachsene oder 81,76 Euro für Minderjährige
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Die genauen Beträge hängen von zahlreichen Faktoren ab, die Sie am besten über eine individuelle Beratung erfragen.
Neben dem Blindengeld gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Sehbehindertengeld von 107,50 Euro für Erwachsene oder 68,26 Euro für Minderjährige. Auch diese Leistung wird für Empfänger von Pflegeleistungen gekürzt. Ein Taubblindengeld gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. (10)
Blindengeld in Niedersachsen
Das Blindengeld in Niedersachsen beträgt unabhängig vom Alter 410 Euro monatlich. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Stadt- und Kreisverwaltungen.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 275 Euro
- Ab Pflegegrad 3: 245 Euro
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Personen in stationären Pflegeeinrichtungen. Das Blindengeld beträgt dann 205 Euro monatlich.
In Niedersachsen gibt es kein Sehbehindertengeld und kein Taubblindengeld. (11)
Blindengeld in Nordrhein-Westfalen
Das Blindengeld in Nordrhein-Westfalen beträgt:
- 440,90 Euro für Minderjährige
- 880,28 Euro für Erwachsene bis zum 59. Lebensjahr
- 473 Euro für Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr
Online-Anträge und Formulare zum Herunterladen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der großen Sozialstellen in Nordrhein-Westfalen.
Für erwachsene Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld verringert. Allerdings nicht bei Minderjährigen. Das verringerte Blindengeld beträgt:
- Mit Pflegegrad 2: 701 Euro für Erwachsene bis zum 59. Lebensjahr, danach 293,72 Euro
- Ab Pflegegrad 3: 714,11 Euro für Erwachsene bis zum 59. Lebensjahr, danach 306,83 Euro
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann 220,45 Euro für Minderjährige, 440,14 Euro für Erwachsene bis zum 59. Lebensjahr und 236,50 Euro ab dem 60. Lebensjahr.
Neben dem Blindengeld gibt es in NRW ein Sehbehindertengeld von 77 Euro monatlich für Menschen ab 16 Jahren. Gehörlose Menschen erhalten weitere 77 Euro monatlich – auch zusätzlich zu Blinden- oder Sehbehindertengeld. Diese Leistungen werden durch Pflegeleistungen nicht gekürzt. (12)
Blindengeld in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz heißt das Blindengeld Landesblindengeld und beträgt 410 Euro für Erwachsene oder 205 Euro für Minderjährige. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Stadt- und Kreisverwaltungen.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 257,28 Euro für Erwachsene oder 52,28 Euro für Minderjährige
- Ab Pflegegrad 3: 220,91 Euro für Erwachsene oder 15,91 Euro Minderjährige
Wer in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung lebt, erhält gar kein Blindengeld. Um bis zu 25 Prozent wird das Blindengeld gekürzt, wenn eine Person eine Einrichtung zur teilstationären Betreuung, eine Kindertagesstätte oder eine Schule besucht.
In Rheinland-Pfalz gibt es kein Sehbehindertengeld und kein Taubblindengeld. (13)
Blindengeld im Saarland
Im Saarland heißt das Blindengeld „Blindheitshilfe“ und beträgt 450 Euro monatlich für Erwachsene oder 317 Euro für Minderjährige. Den Antrag auf Blindengeld stellen Sie beim saarländischen Landesamt für Soziales.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 296,28 Euro für Erwachsene oder 164,28 Euro für Minderjährige
- Ab Pflegegrad 3: 257,47 Euro für Erwachsene oder 127,91 Euro Minderjährige
Wer in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung lebt, erhält ein zusätzlich verringertes Blindengeld von 225 Euro für Erwachsene oder 158,50 Euro für Minderjährige.
Im Saarland gibt es kein Sehbehindertengeld und kein Taubblindengeld. (14)
Blindengeld in Sachsen
Das Blindengeld in Sachsen heißt Landesblindengeld und beträgt ab dem 14. Lebensjahr 380 Euro monatlich, davor 285 Euro. Antragsformulare finden Sie auf verschiedenen Webseiten der sächsischen Staatskanzlei sowie der Landkreise und Städte in Sachsen.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 247,20 Euro ab dem 14. Lebensjahr, davor 152,20 Euro
- Mit Pflegegrad 3: 208,10 Euro ab dem 14. Lebensjahr, davor 142,50 Euro
- Ab Pflegegrad 4: 190 Euro ab dem 14. Lebensjahr, davor 142, 50 Euro
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann 190 Euro ab dem 14. Lebensjahr, davor 142,50 Euro.
Neben dem Blindengeld gibt es in Sachsen ein Sehbehindertengeld von 100 Euro. Außerdem gibt es Zuschläge für gehörlose Menschen von 150 Euro monatlich sowie für taubblinde Menschen von 320 Euro. Diese Leistungen sind unabhängig vom Alter und werden auch bei der Pflege nicht gekürzt. (15)
Blindengeld in Sachsen-Anhalt
Das Blindengeld in Sachsen-Anhalt beträgt 443,84 Euro monatlich für Erwachsene oder 308,23 Euro für Minderjährige. Formulare für den Blindengeld-Antrag finden Sie zum Beispiel auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege verringert auf folgende Beträge:
- Mit Pflegegrad 2: 291,12 Euro für Erwachsene oder 155,51 Euro für Minderjährige
- Ab Pflegegrad 3: 254,75 Euro für Erwachsene oder 119,14 Euro für Minderjährige
Wer in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung lebt, erhält ein verringertes Blindengeld von 221,92 Euro für Erwachsene oder 154,12 Euro für Minderjährige. In bestimmten Sonderfällen gelten Ausnahmen und es wird das volle Blindengeld bezahlt.
Neben dem Blindengeld gibt es in Sachsen-Anhalt auch ein Sehbehindertengeld von 64,10 Euro monatlich. Gehörlose Menschen erhalten ebenfalls 64,10 – und das auch zusätzlich zu Blindengeld oder Sehbehindertengeld. Diese Leistungen werden im Zusammenhang mit der Pflege nicht gekürzt. (16)
Blindengeld in Schleswig-Holstein
Das Blindengeld in Schleswig-Holstein beträgt 300 Euro monatlich für Erwachsene oder 200 Euro für Minderjährige. Auskünfte und Formulare für einen Antrag erhalten Sie beim Sozialamt oder beim Fachbereich Soziales in Ihrer zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen auf folgende Beträge verringert:
- Mit Pflegegrad 2: 167,20 Euro für Erwachsene oder 173,44 Euro für Minderjährige
- Ab Pflegegrad 3: 70,80 Euro für Erwachsene oder 154,16 Euro Minderjährige
Zusätzlich verringert wird das Blindengeld für Empfänger von Pflegeleistungen für die stationäre Pflege. Das Blindengeld beträgt dann mindestens 150 Euro monatlich für Erwachsene oder mindestens 100 Euro für Minderjährige.
Neben dem Blindengeld gibt es in Schleswig-Holstein ein Taubblindengeld von 400 Euro monatlich, unabhängig vom Alter. Diese Leistung wird für Empfänger von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 ebenfalls gekürzt. Ein Sehbehindertengeld gibt es in Schleswig-Holstein nicht. (17)
Blindengeld in Thüringen
Das Blindengeld in Thüringen heißt Sinnesbehindertengeld und beträgt unabhängig vom Alter 472 Euro monatlich. Einen Antrag auf Blindengeld stellen Sie in Thüringen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Das Blindengeld wird für Empfänger von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege auf folgende Beträge verringert:
- Mit Pflegegrad 2: 215,23 Euro
- Ab Pflegegrad 3: 150,45 Euro
Wer in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung lebt, erhält ein verringertes Blindengeld von 107,62 Euro.
Neben dem Blindengeld gibt es in Thüringen ein Taubblindengeld von 644 Euro monatlich, unabhängig vom Alter. Diese Leistung wird für Empfänger von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 ebenfalls gekürzt. Ein Sehbehindertengeld gibt es in Schleswig-Holstein nicht. (18)
Blindenhilfe: Eine Form der Sozialhilfe
Die Blindenhilfe ist eine bundesweit einheitliche Form der Sozialhilfe. Deshalb haben blinde Personen nur dann Anspruch auf Blindenhilfe, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst nicht finanzieren können. Die Höhe der Blindenhilfe wird jährlich in Abhängigkeit vom Rentenwert angepasst. (2)
Die Blindenhilfe beträgt in 2024:
- 440,90 Euro monatlich für Minderjährige
- 880,28 Euro monatlich für Erwachsene bis unter 60 Jahren
- 473,00 Euro monatlich für Erwachsene ab 60 Jahren
Wenn Sie Blindengeld erhalten und bedürftig sind, können Sie diese Leistung mit der Blindenhilfe aufstocken. Das heißt, Sie erhalten dann Blindengeld nach Landesvorschrift und zusätzlich einen Teil der Blindenhilfe.
Pflegeleistungen für die stationäre oder häusliche Pflege ab Pflegegrad 2 werden auf die Blindenhilfe angerechnet, wobei sich die Anrechnung pauschal am Pflegegeld orientiert. Sie erhalten dementsprechend weniger Blindenhilfe:
- Mit Pflegegrad 2: Anrechnung von 50 Prozent des Pflegegeldes bei Pflegegrad 2, also 50 Prozent von 347 Euro = 173,50 Euro.
- Ab Pflegegrad 3: Anrechnung von 40 Prozent des Pflegegeldes bei Pflegegrad 3, also 40 Prozent von 599 Euro = 239,60 Euro.
Als blind im Sinne der Blindenhilfe gelten Personen, die höchstens noch zwei Prozent ihrer Sehkraft haben. (2)
Blindengeld und Blindenhilfe sind nicht steuerpflichtig
Blindengeld und Blindenhilfe sind Sozialleistungen und gelten nicht als Einkommen für den Lebensunterhalt. Diese Leistungen sind deshalb steuerfrei. Außerdem sind Blindengeld und Blindenhilfe als Einkommen nicht pfändbar. (19)
Häufig gestellte Fragen
Was ist Blindengeld?
Blindengeld ist eine Leistung der verschiedenen Bundesländer für blinde Menschen, um Mehrausgaben durch die Blindheit im Alltag auszugleichen. Die Höhe und die Voraussetzungen hängen vom Bundesland ab.
Wie hoch ist das Blindengeld?
Die Höhe des Blindengeldes hängt ganz vom jeweiligen Bundesland ab. Je nach Regelung kann auch das Alter eine Rolle spielen oder der Pflegegrad.
Wer zahlt Blindengeld?
Blindengeld wird ausschließlich von den Bundesländern bezahlt. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Auszahlung zuständig.
Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld?
In der Regel gelten Menschen mit höchstens zwei Prozent ihrer Sehkraft als blind. In manchen Bundesländern gibt es ein Sehbehindertengeld für Menschen mit bis zu fünf Prozent ihrer Sehkraft.
Wo beantrage ich Blindengeld?
Wo Sie das Blindengeld beantragen, hängt von Ihrem Bundesland ab. Oft sind allerdings die Stadt- und Kreisverwaltungen dafür zuständig.
Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?
Blindengeld ist eine Leistung der Bundesländer und in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. Voraussetzung ist immer vor allem die Blindheit. Die Blindenhilfe ist eine bundesweit einheitliche Form der Sozialhilfe, das heißt neben der Blindheit muss auch eine Bedürftigkeit vorliegen.
Wird Blindengeld mit Pflegegeld verrechnet?
In vielen Bundesländern erhalten Sie weniger Blindengeld, wenn Sie außerdem Pflegeleistungen wie Pflegegeld erhalten. In manchen Bundesländern hat das allerdings keinen Einfluss.
Wird Blindengeld auf Bürgergeld angerechnet?
Nein, Blindengeld wird für das Bürgergeld nicht als Einkommen angerechnet.
Zählt Blindengeld als steuerpflichtiges Einkommen?
Nein, Blindengeld ist kein steuerpflichtiges Einkommen.
Ist Blindengeld pfändbar?
Nein, Blindengeld ist nicht pfändbar.