Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Ein Mann mit Blindenstock wartet an einer Haltestelle auf eine Straßenbahn

Viele Menschen mit einer Behinderung oder einem hohen Pflegegrad haben im Alltag höhere Fahrtkosten. Für diese außergewöhnlichen Belastungen gibt es seit 2021 die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. So können Sie sich Fahrtkosten über die Steuererklärung zurückholen.

pflege.de erklärt, wer Anspruch auf die Pauschale hat, wie hoch der Freibetrag ist und was Sie dafür in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

Inhaltsverzeichnis

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: Definition

In Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist bestimmt, dass durch eine Behinderung bedingte Fahrtkosten im Alltag über einen bestimmten Pauschalbetrag bei der Steuerlast berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5.

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale wird nicht direkt von der individuellen Steuerlast abgezogen, sondern zu den außergewöhnlichen Belastungen hinzugezählt. Davon wird der zumutbare Eigenanteil abgezogen und der Restbetrag beeinflusst dann die persönliche Steuerlast. (1)

Tipp
Mehr über außergewöhnliche Belastungen

Wie Sie Ihren zumutbaren Eigenanteil ermitteln und anderen Infos zum Thema finden Sie im pflege.de Ratgeber außergewöhnliche Belastungen.

Voraussetzungen und Höhe der Fahrtkostenpauschale

Nicht alle Menschen mit einer Behinderung haben Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale und auch deren Höhe ist nicht immer gleich. Wer welche Pauschale erhält, hängt vom Grad der Behinderung (GdB), den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder dem Pflegegrad ab.

Die Höhe der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale:

  • 900 Euro pro Jahr für Personen mit mindestens einem GdB von 80 oder mit einem GdB von 70 und einer Gehbehinderung (Merkzeichen G).
  • 4.500 Euro pro Jahr für blinde, taubblinde , hilflose, außergewöhnlich gehbehinderte und schwerst pflegebedürftige Personen. Das entspricht den Merkzeichen Bl, TBl, H oder aG sowie Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.

Die jeweilige Fahrtkostenpauschale ist gleichzeitig der Höchstbetrag. Das heißt, Sie können keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen angeben. Sie können auch nicht beide Pauschalbeträge, sondern nur jeweils einen davon beanspruchen. (1) (2)

Info
Kinder können die Pauschale auf ihre Eltern übertragen

Bei Kindern mit einer Behinderung macht eine steuerliche Entlastung oft keinen Sinn, da sie meistens gar keine Einkommensteuer bezahlen. Deshalb kann die Fahrtkostenpauschale auch von den Eltern beansprucht werden.

Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner von pflege.de
Jetzt Pflegegrad berechnen!

Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos

Weitere Fahrtkosten absetzen?

Alle alltäglichen Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Behinderung werden durch die Pauschale steuerlich berücksichtigt. Es ist aber möglich, dass Sie zusätzlich zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale weitere Fahrtkosten angeben können.

Zum Beispiel Fahrten im Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Behandlung, wenn diese nichts mit der Behinderung zu tun hat. Weitere Informationen dazu finden Sie im pflege.de Ratgeber Fahrtkostenerstattung.

Fahrtkostenpauschale in die Steuererklärung eintragen

Um die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Anspruch zu nehmen, müssen Sie an der entsprechenden Stelle angeben, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie finden den Abschnitt in der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“.

Wenn Sie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zum ersten Mal beanspruchen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen wirklich erfüllen. Sie müssen also Ihren Grad der Behinderung, ein bestimmtes Merkzeichen oder Ihren Pflegegrad belegen.

Verwenden Sie dafür eine Kopie eines dieser Dokumente: (2)

  • Festsetzungsbescheid des Versorgungsamtes über Ihren GdB oder bestimmte Merkzeichen
  • Schwerbehindertenausweis mit GdB und Merkzeichen
  • Pflegegrad-Bescheid von Ihrer Pflegeversicherung über Pflegegrad 4 oder 5

In den Folgejahren müssen Sie in der Regel nicht immer wieder aufs Neue einen Nachweis einreichen. In Einzelfällen kann das Finanzamt aber trotzdem danach fragen.

Behinderten-Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag und gleichzeitig auch die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beanspruchen. Das eine schließt das andere nicht aus. Ganz im Gegenteil: Wenn Sie die Voraussetzungen für beide Beträge erfüllen, sollten Sie unbedingt beide beanspruchen.

Ein Angebot von pflege.de
curabox Pflege Teaser
Gratis Markenprodukte für die Pflege zuhause

Mit der curabox Pflege erhalten Sie benötigte Pflegehilfsmittel nach Hause – regelmäßig und kostenfrei!

  • Für alle Pflegegrade
  • Produkte im Wert von bis zu 42 € monatlich
  • Einmal beantragt, regelmäßig geliefert
  • Boxinhalt jederzeit anpassbar

Einführung der Fahrtkostenpauschale 2021

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gibt es seit dem Steuerjahr 2021. Beschlossen wurden die Änderungen 2020 im „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“.

Über diese Gesetzesreform wurden die bestehenden Behinderten-Pauschbeträge deutlich erhöht und neben der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale wurde auch der Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige eingeführt. (3)

Die alte Regelung bis 2020

Vor der Einführung der Pauschale mussten Menschen mit Behinderung alle Fahrten zur Arbeitsstätte und notwendige Fahrten in ihrer Freizeit einzeln als außergewöhnliche Belastungen nachweisen. Sie konnten dann 0,30 Euro pro Kilometer steuerlich geltend machen.

Dabei musste jede Fahrt einzeln belegt werden. Dieser riesige Aufwand entfällt seit der Einführung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale. Allerdings sind dafür jetzt auch die Höchstbeträge durch die Pauschale gedeckelt. Bis 2020 gab es theoretisch keine Obergrenze.

 

Häufig gestellte Fragen

Wo trage ich Fahrtkosten aufgrund meiner Behinderung in der Steuererklärung ein?

Seit 2021 müssen Sie nur noch an der richtigen Stelle Ihre Merkzeichen, Ihren Grad der Behinderung oder Ihren Pflegegrad angeben. In der Steuererklärung finden Sie diesen Punkt in der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“.

Kann ich die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag nutzen?

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie unbedingt beide Steuervergünstigungen nutzen. Vergessen Sie außerdem nicht, mögliche weitere absetzbare Fahrtkosten anzugeben.

Kann ich über die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale hinaus weitere Fahrtkosten aufgrund der Behinderung steuerlich absetzen?

Nein, die Pauschbeträge entsprechen gleichzeitig den Höchstbeträgen. Das betrifft aber nur alltägliche behinderungsbedingte Fahrtkosten. Sie können möglicherweise andere Fahrtkosten zusätzlich steuerlich geltend machen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 4202.30.22|Zuletzt geändert: 5202.80.02
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Einkommensteuergesetz (EStG) – § 33 Außergewöhnliche Belastungen
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html (letzter Abruf am 20.03.2024)
(2)
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) – § 65 Nachweis der Behinderung und des Pflegegrads
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__65.html (letzter Abruf am 20.03.2024)
(3)
Bundesministerium der Finanzen (2020): Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-12-14-Behinderten-Pauschbetragsgesetz/0-Gesetz.html (letzter Abruf am 20.03.2024)
(4)
Bildquelle
© Halfpoint / istock.com
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Kommerzieller Anbietervergleich
Notruflotse Serviceteaser
Der Notruflotse - Geräte, Anbieter & Preise vergleichen!
Das könnte Sie auch interessieren
Jemand steckt eine Münze in ein Sparschwein
Rente für pflegende Angehörige
Rente für pflegende Angehörige
Symbolbild Soziale Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Was ist die soziale Pflegeversicherung?
Ein Sparschwein
Zuzahlungsbefreiung
Zuzahlungsbefreiung: Voraussetzungen & Antrag
Grünes Sparschwein steht auf der Motorhaube eines Autos
Fahrtkostenerstattung
Fahrtkosten bei der Pflege: Wer zahlt was?
Symbolbild Pflegeleistungen
Pflegeleistungen
Pflegeleistungen: Der große Überblick
Eine Dame mittlere Alters mit Brille sitzt am Schreibtisch und lächelt
Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sparen: Pflegekosten von der Steuer absetzen