Vollmachten & Verfügungen in der Pflege
Inhaltsverzeichnis
Vollmachten & Verfügungen als Vorsorgedokumente
Was passiert, wenn man durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer kümmert sich um die finanziellen Angelegenheiten? Woher wissen Ärzte und Angehörige, welche medizinischen Maßnahmen Sie als Patient zulassen oder ablehnen würden?
Genau für diesen Fall sind Vorsorgedokumente da. Sie sorgen dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden und die von Ihnen bestimmten Personen Ihre Angelegenheiten verwalten. Oft werden solche Dokumente gerade bei einer Pflegebedürftigkeit wichtig.
Grundlegend gibt es zwei wichtige Arten von Vorsorgedokumenten: Vollmachten und Verfügungen. Doch worin unterscheiden sich Vollmachten und Verfügungen?
Vollmachten: Definition
Mit einer Vollmacht ernennen Sie in erster Linie einen Stellvertreter, der für Sie Entscheidungen trifft und Handlungen vollzieht. Voraussetzung: Sie müssen beim Erteilen der Vollmacht volljährig und geschäftsfähig sein. (1)
Häufig verwendete Vollmachten:
- Vorsorgevollmacht (die typische „Pflegevollmacht“)
- Generalvollmacht
Verfügungen: Definition
In einer Verfügung werden vor allem konkrete Wünsche festgehalten, die im Ernstfall berücksichtigt werden sollen. Im Unterschied zu einer Vollmacht wirken die Verfügungen grundsätzlich erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Die wichtigsten Verfügungen zur Vorsorge:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Testament
Arten von Pflegevollmachten & Verfügungen
Am besten sollte sich jeder Erwachsene rechtzeitig um seine Vorsorgedokumente kümmern. Denn sie dienen eben der Vorsorge – und wenn es erstmal zu spät ist, lässt sich die Vorsorge nicht mehr nachholen.
Doch welche Vollmacht oder Verfügung passt in welcher Situation? Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Vorsorgedokumente vor, damit Sie für sich die richtige Wahl treffen können.
Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen:
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Testament
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer für Sie handeln kann und soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Also zum Beispiel, wenn Sie im Koma liegen oder an fortgeschrittener Demenz leiden.
Das bedeutet aber auch: Sie müssen sich wirklich sicher sein, dass die Person, die Sie als Ihren Bevollmächtigten einsetzen, auch Ihr unbegrenztes Vertrauen genießt. Wenn es keine solche Person gibt, könnten Sie stattdessen über eine Betreuungsverfügung nachdenken.
Generalvollmacht
Mit einer Generalvollmacht kann die bevollmächtigte Person bei den meisten persönlichen, rechtlichen und finanziellen Belangen für Sie handeln. Auf Wunsch kann die Generalvollmacht auch eine Bevollmächtigung in gesundheitlichen Fragen beinhalten.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht greift eine Generalvollmacht sofort nach der Unterschrift. Sie kann also bereits verwendet werden, wenn es Ihnen als Vollmachtgeber noch gut geht und Sie Ihre Belange selbst regeln können.
Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Generalvollmacht können unter Umständen missbraucht werden. Die Missbrauchs-Folgen können jedoch verringert werden: Durch eine sogenannte „Bindung des Bevollmächtigten im Innenverhältnis“.

Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Therapien oder Behandlungen Sie prinzipiell wünschen oder ablehnen. Das Dokument wird von Ärzten erst eingesehen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen selbst zu treffen.
Sobald Sie volljährig sind, können Sie eine Patientenverfügung verfassen und auf Wunsch auch einen Hinweis darauf im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Ob hinterlegt oder nicht: Sie können die Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung geben Sie dem Betreuungsgericht eine Vorgabe für die Person Ihres rechtlichen Betreuers. Von dieser darf das Gericht nur aus wichtigen Gründen abweichen. Zum Beispiel, wenn der Betreuer selbst aufgrund einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ungeeignet ist.
Die Betreuungsperson kann Sie dann in allen wichtigen Belangen vertreten. Im Unterschied zu einer Vollmacht wird der gesetzliche Betreuer jedoch von einem Gericht eingesetzt. Und die Handlungen des Betreuers werden vom Gericht kontrolliert. Damit soll ein Missbrauch verhindert werden.
Die Betreuungsverfügung bietet sich an, falls Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht vermeiden wollen, Sie jedoch eine konkrete Vorstellung von der Person haben, die Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen soll.

Testament
Mit einem Testament halten Sie fest, wer nach Ihrem Tod den Nachlass erben soll. Ohne Testament wird die Vererbung über die gesetzliche Erbfolge geregelt. Sie können das Testament selbst verfassen oder einen Notar damit beauftragen.
Weder die transmortale noch die postmortale Vollmacht bindet die Erben dauerhaft an die Bevollmächtigten. Die Erben können diese Vollmachten jederzeit widerrufen. Eine dauerhafte Verwaltung des Nachlasses durch eine dritte Person erreichen Sie über eine Testamentsvollstreckung.

Form & Inhalt
Wenn Sie als Privatperson eine Vollmacht oder Verfügung ausstellen, gibt es in den meisten Fällen kaum verbindliche Vorschriften für die Gestaltung. (1) Trotzdem gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten, damit Ihre Vorsorgedokumente ihren Zweck zuverlässig erfüllen.
Grundsätzlich ist es immer ratsam, wichtige Entscheidungen schriftlich festzuhalten. Theoretisch sind auch mündliche Vollmachten möglich, doch diese lassen sich in der Praxis kaum nachweisen. Es wird für Ihren Vertreter kaum möglich sein, Sie nur mit einer mündlichen Vollmacht zu vertreten.
5 Tipps für das Erstellen einer Vollmacht oder Verfügung:
- Benennen Sie möglichst konkret Ihre eigene Person und den Vollmachtnehmer oder gewünschten Betreuer. Verwenden Sie dafür mindestens Vornamen, Nachnamen, Geburtsort und Geburtsdatum sowie nach Möglichkeit die Nummern auf den Personalausweisen.
- Halten Sie die Formulierung nicht zu allgemein, sonst könnten die Befugnisse größer sein als von Ihnen gewünscht.
- Aber: Schränken Sie die Gültigkeit auch nicht unnötig ein. Sonst kann es passieren, dass das Dokument am Ende nicht ausreicht, um Sie zu vertreten.
- Legen Sie die Dauer der Gültigkeit fest oder schreiben Sie ausdrücklich, dass sie unbegrenzt ist.
- Auf keinen Fall fehlen darf die Unterschrift mit Datum. In bestimmten Fällen ist auch eine Beglaubigung oder sogar eine notarielle Beurkundung notwendig.
Wichtig: Vollmachten und Verfügungen sind nur im Original voll rechtsgültig. Bewahren Sie diese Urkunden unbedingt an einem sicheren Ort auf.
Vorlagen für eine Vollmacht
Für umfassende Vollmachten oder Verfügungen sollten Sie am besten eine konkrete Vorlage verwenden oder sich bei einem Anwalt oder Notar dazu beraten lassen.
Spezielle Vollmachten für einzelne Rechtsgeschäfte können Sie in den meisten Fällen selbst verfassen. Zum Beispiel, wenn es nur um einen bestimmten Kauf oder die Abholung von Dokumenten geht.
Die Formulierung einer speziellen Vollmacht könnte so lauten:
„Ich, (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtgebers), ernenne hiermit Herrn/Frau (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtnehmers) zu meinem Vertreter für (Benennung des Rechtsgeschäftes).
Die bevollmächtigte Person ist mit dieser Vollmacht befugt, alle im Zusammenhang mit dem oben genannten Rechtsgeschäft notwendigen und zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Ebenso ist die Person zur Entgegennahme von Unterlagen berechtigt.
Diese Vollmacht ist (einmalig oder fortwährend) für oben genanntes Rechtsgeschäft gültig. Diese Vollmacht ist bis zum (Datum) gültig und verliert dann die Wirksamkeit, ohne dass es einer Rückgabe dieses Dokuments bedarf.“
Achten Sie darauf, die einzelnen Teile der Vollmacht wie im Beispiel klar zu gliedern. Aber sorgen Sie gleichzeitig für ein einheitliches Aussehen des Dokuments. Sonst könnte man vermuten, dass das Dokument im Nachhinein verändert wurde.
Der Muster-Text ist nicht anwaltlich geprüft und dient nur der Veranschaulichung.
Vorlage Patientenverfügung
pflege.de bietet Ihnen eine kostenlose Vorlage für eine Patientenverfügung. Wenn Sie diese Vorlage verwenden, vergessen Sie keine wichtigen Punkte und können sich auf die präzisen Formulierungen verlassen.
Vollmacht oder Verfügung beim Notar
Grundsätzlich können Sie eine formlose Vollmacht selbst erstellen. Denn nicht jede Vollmacht erfordert eine Beglaubigung. Festgelegt ist dies in Paragraf 167 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). (1)
Gerade bei weitreichenden Vorsorgedokumenten ist eine beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht oder Verfügung jedoch empfehlenswert. Denn es wird dadurch für Ihren Stellvertreter erheblich einfacher, seine Befugnisse nachzuweisen und Sie zu vertreten.
Amtliche Beglaubigung (ohne Notar)
Eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf einer Vollmacht oder Verfügung kann von bestimmten Behörden vorgenommen werden. Dazu gehören unter anderem Rathäuser und Bürgerämter, Bezirks- und Ortsämter sowie Kreisverwaltungen.
Die amtliche Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit der Unterschrift, nicht den Inhalt des Dokuments. Eine Beglaubigung ist zwingend erforderlich, wenn mit einer Vollmacht Immobilien belastet oder unter Lebenden übertragen werden sollen.
Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde ist kostengünstiger als die notarielle Variante. Jedoch ist diese Möglichkeit bei vielen Grundbuchämtern noch unbekannt, sodass ein reibungsloser Ablauf eher durch eine notarielle Vollmacht gewährleistet ist.

Öffentliche Beglaubigung (mit Notar)
Eine sogenannte „öffentliche Beglaubigung“ erfolgt immer durch einen Notar. Sie hat eine höhere Beweiskraft als die amtliche Beglaubigung. Für manche Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beglaubigung sogar zwingend erforderlich.
Eine notariell beglaubigte Vollmacht ist zwingend notwendig, wenn die Vollmacht auch zum Verwalten von Unternehmen verwendet werden soll. Insbesondere zum Verfassen oder Verändern von Gesellschaftsverträgen und für Anmeldungen im Handelsregister.
Wenn eine Vollmacht auch zur Aufnahme von Krediten berechtigen soll, kann unter Umständen sogar eine notarielle Beurkundung notwendig sein. Bei der Beurkundung prüft der Notar auch den Inhalt der Vollmacht rechtlich und stellt sicher, dass die Befugnisse dem Willen des Vollmachtgebers entsprechen.
Notarkosten für Vollmachten und Verfügungen
Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens: (2)
- Für die Kostenermittlung bei einer Generalvollmacht wird die Hälfte Ihres Gesamtvermögens herangezogen, um die Kosten zu berechnen.
- Bei einer Vorsorgevollmacht, die erst bei Geschäftsunfähigkeit gültig wird und erst zukünftig dem Bevollmächtigten ausgehändigt wird, werden circa 30 Prozent des Vermögens herangezogen.
- Bei einer Patientenverfügung ist ein Standardsatz von 60 Euro vorgeschrieben.
Hinzu kommen Post- und Schreibauslagen sowie die Mehrwertsteuer.
Die Notare gehen bei der Berechnung der Gebühren vom vollen beziehungsweise halben Vermögen aus. Informieren Sie sich daher am besten vorab beim Notar, welche voraussichtlichen Kosten auf Sie zukommen.

Spezielle Vollmachten in der Pflege
Wenn Sie im Pflegealltag jemandem eine spezielle Vollmacht für einen bestimmten Behördengang, einen Vertragsabschluss oder ähnliches erteilen möchten, sollten Sie das ebenfalls schriftlich tun. Was Sie dabei jeweils beachten sollten, erfahren Sie hier.
Arzt-Vollmacht
Bei einer Vollmacht im Zusammenhang mit Ärzten oder Krankenhäusern geht es häufig um die Abholung von Befunden oder Rezepten, um die Einsicht in Krankenakten und ähnliches. Dafür reicht in der Regel eine formlose Vollmacht aus. Orientieren Sie sich gerne an unserer Vollmacht-Vorlage.
Vollmacht Krankenkasse & Pflegekasse
Auch wenn eine Person pflegebedürftig ist, dürfen Angehörige oder Pflegepersonen nicht automatisch die Kommunikation mit der Kranken- oder Pflegekasse übernehmen. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich.
Auf der Vollmacht sollte der Umfang der Vertretung deutlich werden. Also etwa, ob nur Auskünfte eingeholt werden dürfen oder ob die bevollmächtigte Person auch Anträge stellen oder Widersprüche einlegen darf. Manche Kassen stellen eigene Formulare zur Verfügung.
Vollmacht für Sozialamt und Behörden
Behördengänge zur Beratung oder zum Stellen von Anträgen kann ein Stellvertreter nur mit entsprechender Bevollmächtigung im Namen des Vollmachtgebers übernehmen.
Die Aufgaben und Befugnisse sollten in der Vollmacht möglichst klar benannt werden. Und die Vollmacht sollten nur absolut vertrauenswürdige Personen erhalten. Immerhin nimmt Ihr Bevollmächtigter möglicherweise Geld oder Gutscheine für Sie entgegen.
Wenn eine Behörde Zahlungen an Ihren ausgewiesenen Stellvertreter vornimmt, hat das Amt damit seine Pflicht erfüllt. Sollte das Geld trotzdem nicht bei Ihnen ankommen, haben Sie keine Ersatzansprüche gegenüber dem Amt.
Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht gewähren Sie jemand anderem Zugriff auf Ihre Konten, Schließfächer und Depots. Grundsätzlich können Sie dafür eine eigene Vollmacht schreiben. Allerdings bestehen die meisten Banken darauf, dass ihre bankeigenen Formulare als Vollmacht verwendet werden.
Wenn Sie jedoch eine selbst formuliere Bankvollmacht notariell beglaubigen lassen, akzeptieren Banken diese schon eher. In manchen Fällen möchte die Bank eine Unterschriftenprobe vom Bevollmächtigten haben, um die Echtheit einer Vollmacht zu prüfen.
Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten gelten auch gegenüber Ihrer Bank. Jedoch kommt es hier in vielen Fällen zum Rechtsstreit, weil die meisten Banken nur ihre selbstformulierten Vollmachten akzeptieren wollen. Diese Verfahren kosten Sie viel Zeit, Kraft und oft auch Geld. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, erteilen Sie zusätzlich auch die Bankvollmacht auf dem Formular Ihrer Bank.

Vollmacht für Versicherungen
Gerade im Pflegekontext müssen Angehörige oder Pflegepersonen immer wieder mit unterschiedlichen Versicherungen kommunizieren. Auch hier ist eine Vollmacht notwendig, um Auskünfte einzuholen, Leistungen zu beantragen oder Verträge anzupassen.
Prinzipiell reicht dafür eine formlose Vollmacht mit einfacher Unterschrift. Es geht jedoch oft schneller und einfacher, wenn die Unterschrift beglaubigt worden ist. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Befugnisse deutlich beschrieben werden.
Vollmacht für Versorgerverträge
Strom, Gas, Wasser, Telefon, Handy, Internet und so weiter: Wenn jemand die Kommunikation mit dem jeweiligen Anbieter übernehmen soll, braucht die Person dafür eine Vollmacht. Manche Anbieter haben dafür eigene Formulare, aber in der Regel reicht eine formlose Vollmacht aus.
Vollmacht für Immobiliengeschäfte
Bei Geschäften mit Immobilien, also Grundstücken, Häusern oder Wohnungen, reicht eine formlose Vollmacht nicht aus. Eine Vollmacht für Immobiliengeschäfte muss in jedem Fall amtlich oder notariell beglaubigt werden. Sonst sind keine damit keine Änderungen am Grundbuch möglich.
Das gilt nicht nur für spezielle Vollmachten, sondern auch für Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten: Ohne notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sind damit für den Stellvertreter keine Immobiliengeschäfte möglich.
Vollmacht nutzen: Unterschrift in Vertretung
Wenn der Vollmachtnehmer als Stellvertreter für den Vollmachtgeber unterschreibt, dann muss er dabei immer ausdrücklich auf die Vertretung verweisen. Es reicht also nicht, einfach nur die eigene Unterschrift zu verwenden – oder gar mit dem Namen des Vollmachtgebers zu unterschreiben.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- (Unterschrift) i. V. Max Mustermann
- (Unterschrift) in Vertretung von Max Mustermann
- (Unterschrift) in Vollmacht von Max Mustermann
- (Unterschrift), bevollmächtigt durch Max Mustermann
Es spielt keine Rolle, welche Variante Sie verwenden. Es muss nur immer klar erkennbar sein, wer unterschreibt und welche Person dabei vertreten wird.
Richterliche Verfügung: Die Grenzen einer Vollmacht
Sollte der Fall eintreten, dass über freiheitsentziehende Maßnahmen entschieden werden muss, haben vom Betroffenen ernannte Bevollmächtigte dafür keine ausreichenden Entscheidungsbefugnisse. Um das Wohl des Patienten zu gewährleisten, braucht es dafür eine richterliche Verfügung.
Es gibt nur wenige Ausnahmen:
- Nach einer Operation sind freiheitsentziehende Maßnahmen kurzzeitig erlaubt, um den Patienten in der Aufwachzeit zu schützen.
- Wenn der Betroffene selbst solchen Maßnahmen zugestimmt hat, bedarf es keines richterlichen Beschlusses.
Widerruf einer Vollmacht oder Verfügung
Solange Sie weiterhin geschäftsfähig sind, können Sie eine Vollmacht oder Verfügung jederzeit widerrufen. Sie tun dies prinzipiell auf demselben Weg, auf dem Sie die Vollmacht oder Verfügung erteilt haben. Wichtig ist dabei, dass Sie alle betroffenen Personen klar und deutlich informieren. (3)
Wenn möglich, sollten Sie dabei auch alle Exemplare des jeweiligen Dokuments vernichten. So beugen Sie einem Missbrauch der widerrufenen Dokumente vor. Bevollmächtigte sind verpflichtet, Ihnen die Vollmacht nach dem Erlöschen zurückzugeben. (4)
Das Notvertretungsrecht für Ehegatten
Mit dem Ehepartner-Notvertretungsrecht gibt es seit dem 01. Januar 2023 eine Rechtsgrundlage für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, um sich in einem medizinischen Notfall gegenseitig in Gesundheitsfragen zu vertreten. Es gilt aber nur, wenn es keine anderen Vorsorgedokumente gibt.
Das Notvertretungsrecht gilt nur für maximal sechs Monate und kann nicht verlängert werden. Es kann deshalb keine Vorsorgedokumente ersetzen. Damit ein Partner davon Gebrauch machen kann, muss er ein Attest vom behandelnden Arzt vorlegen können, das den medizinischen Notfall bestätigt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist eine schriftliche oder mündliche Erklärung, mit der der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten dazu ermächtigt, bestimmte rechtliche oder praktische Handlungen in ihrem Namen vorzunehmen. In der Regel werden Vollmachten schriftlich festgehalten.
Welche Arten von Vollmachten gibt es?
Es gibt umfassende Vollmachten (Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht) und begrenzte Vollmachten (Spezialvollmacht, Gattungsvollmacht). Als Vorsorgedokumente eignen sich vor allem die Vorsorge- oder Generalvollmacht sowie die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und das Testament.
Welche Vollmachten sollte man haben?
Welche Vollmachten oder Verfügungen Sie als Vorsorgedokumente nutzen möchten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Abgesehen davon macht eine Patientenverfügung in jedem Fall Sinn, weil Sie damit Ihren eigenen Willen in gesundheitlichen Fragen festhalten.
Wie schreibt man eine Vollmacht?
Eine formlose Vollmacht können Sie selbst frei verfassen. Wichtig ist aber, dass der Vollmachtgeber, der Vollmachtnehmer, der Umfang der Bevollmächtigung und die Begrenzung der Gültigkeitsdauer nicht fehlen. Außerdem müssen Sie die Vollmacht persönlich unterschreiben.
Was muss eine Vollmacht beinhalten?
Jede Vollmacht muss klar und eindeutig festlegen: Person des Vollmachtgebers, Person des Vollmachtnehmers, Umfang der Vollmacht. Außerdem muss die Vollmacht persönlich unterschrieben werden. In manchen Fällen ist auch eine notarielle Beglaubigung oder sogar Beurkundung erforderlich.
Was ist eine formlose Vollmacht?
Von einer formlosen Vollmacht spricht man, wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht selbst frei formuliert. Sie wird durch die Unterschrift des Vollmachtgebers wirksam.
Kann eine Vollmacht handschriftlich sein?
Ja, eine Vollmacht kann handschriftlich verfasst werden. Die Unterschrift sollte sogar nach Möglichkeit handschriftlich sein.
Müssen Vollmachten beglaubigt werden?
Eine Vollmacht muss nicht immer beglaubigt werden. Aber eine beglaubigte Vollmacht erleichtert es dem Stellvertreter, seine Befugnisse nachzuweisen. Ausnahme: Wenn mit der Vollmacht Immobilien oder Unternehmen verwaltet werden sollen, ist eine amtliche oder notarielle Beglaubigung notwendig.
Wann und wie lange ist eine Vollmacht gültig?
Im Idealfall wird in der Vollmacht festgelegt, wann die Gültigkeit endet. Vollmachten enden auch nicht immer mit dem Tod des Vollmachtgebers, sondern können auch darüber hinaus gelten (transmortale Vollmacht). Es gibt sogar Vollmachten, die erst mit dem Tod in Kraft treten (postmortale Vollmacht).
Was ist eine Vollmachtsurkunde?
Die Vollmachtsurkunde ist das Originaldokument, in dem eine Bevollmächtigung schriftlich festgehalten wird. Sie umfasst die Identitäten des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers, den Umfang der Vollmacht und die Unterschrift sowie gegebenenfalls die Beglaubigung oder Beurkundung.
Wo kann man Vollmachten und Verfügungen hinterlegen?
Einen Hinweis auf bestehende Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Vollmachten können Sie auch beim jeweiligen Amtsgericht, Abteilung Vormundschaftsangelegenheiten, hinterlegen.