Definition: Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das Ihnen eine schwere Behinderung bescheinigt. Sie haben damit Zugang zu besonderen Rechten und Vergünstigungen, die Sie als Nachteilsausgleich für die Behinderung bekommen.
Der Schwerbehindertenausweis zeigt unter anderem den Grad der Behinderung, Merkzeichen sowie den Namen und ein Foto des Besitzers.
Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beantragen, wenn Sie diese beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben (voraussichtlich) einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
- Ihr Wohnsitz oder Arbeitsort befindet sich in Deutschland.
Mit einem Behinderungsgrad unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert und können leider keinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Einige Nachteilsausgleiche gelten aber auch ohne den Ausweis für Sie. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Ratgeber Grad der Behinderung (GdB). (1)
Informationen auf dem Schwerbehindertenausweis
Der aktuelle Schwerbehindertenausweis ist eine Plastikkarte im gleichen Format wie zum Beispiel eine Kreditkarte. Der Ausweis ist ein amtliches Dokument, er ist also möglichst fälschungssicher gestaltet und darf nur von seinem rechtmäßigen Besitzer verwendet werden. (1)

Musterbeispiel eines Schwerbehindertenausweises.
Der Schwerbehindertenausweis enthält folgende Informationen:
- Titel „Schwerbehindertenausweis“ sowie ein englischer Hinweis auf die Schwerbehinderung
- Name, Geburtsdatum und Lichtbild (Bild erst ab einem Alter von 10 Jahren)
- Beginn und Ende der Gültigkeit (oder Hinweis „unbefristet“)
- Kennzeichnung des Behindertenausweises in Braille (Blindenschrift)
- Vergebene Merkzeichen (B vorne, die anderen auf der Rückseite)
- Grad der Behinderung
- Ausstellende Behörde und Geschäftszeichen (Aktenzeichen vom Versorgungsamt)
Im Alltag besonders wichtig sind die Farbe des Ausweises und die Merkzeichen.
Farbe: Grün oder Grün-Orange
Der Schwerbehindertenausweis ist normalerweise komplett grün. Einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie nur, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung im Straßenverkehr stark beeinträchtigt sind und deshalb besondere Mobilitätsrechte erhalten.
Das gilt für Personen mit einem dieser Merkzeichen:
- „G“ für gehbehindert
- „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert
- „H“ für hilflos
- „Bl“ für blind
- „Gl“ für gehörlos
Mehr über die besonderen Mobilitätsrechte erfahren Sie im Abschnitt „Vorteile bei der Mobilität“. (1)
Merkzeichen
Die Merkzeichen stehen für bestimmte Arten von Behinderung und berechtigen zu besonderen Nachteilsausgleichen. Sie werden oben auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises angegeben, nur das „B“ steht groß auf der Vorderseite.
Die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis:
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung
- Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
- Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit
- Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit
- Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit
- Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
- Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Merkzeichen 1. Kl: Erlaubt bei Bahnfahrten die Nutzung der 1. Klasse mit einem Fahrschein der 2. Klasse
Weitere Merkzeichen sind „VB“ und „EB“. Diese werden vor allem im Zusammenhang mit Kriegsschäden vergeben. In Berlin gibt es außerdem das Merkzeichen „T“. Damit können Sie dort den kommunalen Sonderfahrdienst nutzen. (1)
Vorteile mit einem Schwerbehindertenausweis
Für Menschen mit einer schweren Behinderung gelten verschiedene Nachteilsausgleiche und Sonderrechte. Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie diese nutzen.
Vorteile gelten zum Beispiel in diesen Bereichen:
- Mobilität
- Arbeitsplatz
- Steuern und Gebühren
- Sozialleistungen
In der folgenden Auflistung finden Sie eine Auswahl besonders relevanter Nachteilsausgleiche und Sonderberechtigungen. Diese Liste hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Vorteile bei der Mobilität
Mit einem Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen können Sie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ermäßigt oder sogar kostenfrei nutzen. Wenn Sie diese Berechtigung haben, ist Ihr Schwerbehindertenausweis jeweils zur Hälfte grün und orange.
Um den Schwerbehindertenausweis als Fahrkarte zu nutzen, müssen Sie zusätzlich zum grün-orangen Ausweis eine Wertmarke erwerben. (2) Die Wertmarke bekommen Sie auf Antrag von der zuständigen Behörde. Häufig ist dies Ihr Versorgungsamt.
Kostenfrei ist die Wertmarke für:
- Sehbehinderte Personen mit Merkzeichen „Bl“
- Hilflose Personen mit Merkzeichen „H“
- Kriegs- und wehrdienstgeschädigte Personen mit Merkzeichen „VB“ oder „EB“
- Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten (zum Beispiel Bürgergeld)
Pro Jahr 91 Euro kostet die Wertmarke für:
- Gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „G“
- Außergewöhnlich gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“
- Gehörlose Personen mit Merkzeichen „Gl“
Sie können die Wertmarke auch nur für ein halbes Jahr erwerben, dann kostet sie 46 Euro. Wenn Sie die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B) haben, kann die Begleitperson kostenfrei mitfahren.
Wenn Sie lieber ein eigenes Fahrzeug nutzen, können Sie mit einem Schwerbehindertenausweis eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Personen mit Merkzeichen „G“ oder „Gl“ müssen sich jedoch zwischen der Wertmarke und der Kfz-Steuer-Befreiung entscheiden. (3)
Von der Kfz-Steuer befreit sind:
- Sehbehinderte Personen mit Merkzeichen „Bl“
- Hilflose Personen mit Merkzeichen „H“
- Außergewöhnlich gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“
Die Kfz-Steuer kann um 50 Prozent ermäßigt werden für:
- Gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „G“, wenn sie keine Wertmarke nutzen
- Gehörlose Personen mit Merkzeichen „Gl“ , wenn sie keine Wertmarke nutzen
Im Beiblatt oder im Schwerbehindertenausweis wird vermerkt, ob Sie sich für die ermäßigte Kfz-Steuer oder die Wertmarke entschieden haben. So wird verhindert, dass Sie beides gleichzeitig nutzen. Sie können aber jederzeit zwischen beiden Optionen wechseln.
Vorteile am Arbeitsplatz
Um Benachteiligungen bei der Teilhabe am Berufsleben auszugleichen, haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Sonderrechte am Arbeitsplatz. Zum Beispiel müssen Arbeitgeber Rücksicht auf die Behinderung nehmen und dürfen der Person nur passende Aufgaben und Arbeitsplätze zuweisen.
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt außerdem:
- Besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Früherer Renteneintritt
Bis auf einige Ausnahmefälle muss eine Kündigung einer schwerbehinderten Person immer vom Integrationsamt genehmigt werden. Das Amt genehmigt die Kündigung nur, wenn die Behinderung nicht der Kündigungsgrund ist. (4)
Außerdem haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Die Zahl der Urlaubstage wird an die Arbeitswoche der Person angepasst. (5)
Wenn Sie bereits mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schwerbehinderte Personen zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist im Einzelfall auch vom Geburtsjahr abhängig, denn für bestimmte Jahrgänge gelten abweichende Regelungen. (6)
Vorteile bei Steuern und Gebühren
Schwerbehinderte Menschen haben im Alltag an verschiedenen Stellen höhere Kosten, zum Beispiel für einen erhöhten Wäschebedarf oder Fahrtkosten. Für diese zusätzlichen Ausgaben sollen steuerliche Vorteile einen Ausgleich schaffen.
Der Behinderten-Pauschbetrag gilt in unterschiedlichen Stufen bereits für alle Personen mit einem Grad der Behinderung. Für den Pauschbetrag müssen Sie nur Ihren GdB nachweisen. Oder aber Pflegegrad 4 oder 5 haben.
Zwar wird der Schwerbehindertenausweis erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt, jedoch führt schon ein GdB von 20 zu einer steuerlichen Begünstigung. Hierfür reicht ein Bescheid des Versorgungsamtes aus.

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gilt für Personen mit Merkzeichen G und einem GdB von 70 oder einem GdB ab 80. Außerdem für Personen mit den Merkzeichen Bl, TBl, H oder aG sowie Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.
Mit dem Merkzeichen „RF“ erhalten Sie außerdem eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag. Komplett von der Beitragspflicht befreit sind Personen mit dem Merkzeichen „TBl“, da sie die Angebote des Rundfunks kaum wahrnehmen können.
Vorteile bei Sozialleistungen
Bei bestimmten Sozialleistungen gelten Sonderregelungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung. So wird sichergestellt, dass im Bedarfsfall die staatliche Unterstützung der Behinderung gerecht wird.
Zum Beispiel können Eltern von schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Kindern weiterhin Kindergeld beziehen, obwohl das Kind die Altersgrenze überschritten hat. Das gilt allerdings nur, wenn das Kind wegen der schweren Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann. (7)
Wenn schwerbehinderte Menschen Sozialleistungen empfangen, gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter „Mehrbedarf“. Personen mit einer Schwerbehinderung und Merkzeichen „G“ oder „aG“ erhalten zum Beispiel um 17 Prozent höhere Leistungen. (8)
Weitere Vergünstigungen und Vorteile
In vielen weiteren Bereichen des Lebens stoßen Menschen mit Behinderungen auf Barrieren, die ihnen die Teilhabe erschweren. Deshalb gibt es noch viele weitere Vorteile oder Nachteilsausgleiche, die teilweise von staatlichen Einrichtungen, aber oft auch freiwillig von Unternehmen angeboten werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Ermäßigte Eintritte in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Verlängerte Förderungshöchstdauer beim BAföG
- Rabatte beim Autokauf oder für Mobilfunktarife
Schwerbehindertenausweis beantragen
Wenn Sie bereits einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, ist die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises reine Formsache. Stellen Sie dafür einfach einen Antrag bei der zuständigen Stelle und legen Sie den Feststellungsbescheid und ein Lichtbild für den Ausweis bei.
Bei vielen Ämtern können Sie den Schwerbehindertenausweis online beantragen. Dann sparen Sie sich das Besorgen von Formularen oder den Weg zum Versorgungsamt.
Sie können aber auch den Schwerbehindertenausweis gleichzeitig mit dem Grad der Behinderung beantragen. Den Ausweis erhalten Sie dann nur, wenn tatsächlich ein GdB von mindestens 50 festgestellt wird. Ansonsten erhalten Sie einen Feststellungsbescheid über einen niedrigeren GdB.
In diesem Fall müssen Sie zusätzlich ärztliche Dokumente einreichen, um die Behinderung zu belegen. Ein medizinischer Gutachter prüft dann anhand der verfügbaren Dokumente Ihren Grad der Behinderung. Die Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Für die Begründung des Widerspruchs können Sie zum Beispiel Ihren behandelnden Arzt um Unterstützung bitten.
Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?
In der Regel ist die Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises befristet, auch wenn keine Veränderung an der Behinderung zu erwarten ist. Oft gilt eine Befristung auf fünf Jahre. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird ein Schwerbehindertenausweis mit unbefristeter Gültigkeit ausgestellt.
Läuft Ihr Behindertenausweis ab, sollten Sie ungefähr drei Monate vor dem Ablaufdatum einen Antrag auf Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises stellen.
Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad
Bei Behinderung geht es um die Benachteiligung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Beim Pflegegrad geht es um die Frage, ob eine Person im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht. Es geht also um unterschiedliche Problemstellungen.
Deshalb gilt: Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, bekommt nicht automatisch einen Pflegegrad. Andersrum gilt das gleiche.
Bei vielen Menschen kommt aber beides zusammen: Eine schwere Behinderung und eine Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall sollten Sie nicht nur den Schwerbehindertenausweis, sondern auch noch einen Pflegegrad beantragen.
Das lohnt sich, weil sie mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Pflegegrad jeweils unterschiedliche Leistungen und Vorteile in Anspruch nehmen können. Mit dem Pflegegrad können Sie zum Beispiel zahlreiche Pflegeleistungen nutzen, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland ein amtliches Dokument für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie können damit verschiedene Vorteile nutzen.
Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?
Ein aktueller Schwerbehindertenausweis hat das Format einer Scheckkarte und ist entweder grün oder grün-orange. Auf dem Ausweis ist ein Lichtbild der Person abgebildet. Außerdem steht darauf unter anderem der Name, der Grad der Behinderung und die Merkzeichen.
Ab wann bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis bekommen Sie mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt.
Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis und die Feststellung eines Behinderungsgrades ist das Versorgungsamt in Ihrer Region zuständig.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Stellen Sie dafür einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt. Legen Sie entweder den Feststellungsbescheid bei oder die notwendigen ärztlichen Dokumente, um Ihre Behinderung zu beweisen.