Schwerbehindertenausweis

Symbolbild Schwerbehindertenausweis

Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Sie Zugang zu verschiedenen Unterstützungen, Vergünstigungen und steuerlichen Erleichterungen. Vieles davon ist auch für pflegebedürftige Personen sehr nützlich und kann den Pflegealltag erleichtern.

Wann Sie einen Schwerbehindertenausweis bekommen können, welche Vorteile er bietet und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie in diesem pflege.de Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

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Definition: Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das Ihnen eine schwere Behinderung bescheinigt. Sie haben damit Zugang zu besonderen Rechten und Vergünstigungen, die Sie als Nachteilsausgleich für die Behinderung bekommen.

Der Schwerbehindertenausweis zeigt unter anderem den Grad der Behinderung, Merkzeichen sowie den Namen und ein Foto des Besitzers.

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beantragen, wenn Sie diese beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben (voraussichtlich) einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
  • Ihr Wohnsitz oder Arbeitsort befindet sich in Deutschland.

Mit einem Behinderungsgrad unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert und können leider keinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Einige Nachteilsausgleiche gelten aber auch ohne den Ausweis für Sie. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Ratgeber Grad der Behinderung (GdB). (1)

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Informationen auf dem Schwerbehindertenausweis

Der aktuelle Schwerbehindertenausweis ist eine Plastikkarte im gleichen Format wie zum Beispiel eine Kreditkarte. Der Ausweis ist ein amtliches Dokument, er ist also möglichst fälschungssicher gestaltet und darf nur von seinem rechtmäßigen Besitzer verwendet werden. (1)

Der Schwerbehindertenausweis enthält folgende Informationen:

  • Titel „Schwerbehindertenausweis“ sowie ein englischer Hinweis auf die Schwerbehinderung
  • Name, Geburtsdatum und Lichtbild (Bild erst ab einem Alter von 10 Jahren)
  • Beginn und Ende der Gültigkeit (oder Hinweis „unbefristet“)
  • Kennzeichnung des Behindertenausweises in Braille (Blindenschrift)
  • Vergebene Merkzeichen (B vorne, die anderen auf der Rückseite)
  • Grad der Behinderung
  • Ausstellende Behörde und Geschäftszeichen (Aktenzeichen vom Versorgungsamt)

Im Alltag besonders wichtig sind die Farbe des Ausweises und die Merkzeichen.

Farbe: Grün oder Grün-Orange

Der Schwerbehindertenausweis ist normalerweise komplett grün. Einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie nur, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung im Straßenverkehr stark beeinträchtigt sind und deshalb besondere Mobilitätsrechte erhalten.

Das gilt für Personen mit einem dieser Merkzeichen:

  • „G“ für gehbehindert
  • „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert
  • „H“ für hilflos
  • „Bl“ für blind
  • „Gl“ für gehörlos

Mehr über die besonderen Mobilitätsrechte erfahren Sie im Abschnitt „Vorteile bei der Mobilität“. (1)

Merkzeichen

Die Merkzeichen stehen für bestimmte Arten von Behinderung und berechtigen zu besonderen Nachteilsausgleichen. Sie werden oben auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises angegeben, nur das „B“ steht groß auf der Vorderseite.

Die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis:

  • Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung
  • Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit
  • Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit
  • Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit
  • Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
  • Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Merkzeichen 1. Kl: Erlaubt bei Bahnfahrten die Nutzung der 1. Klasse mit einem Fahrschein der 2. Klasse

Weitere Merkzeichen sind „VB“ und „EB“. Diese werden vor allem im Zusammenhang mit Kriegsschäden vergeben. In Berlin gibt es außerdem das Merkzeichen „T“. Damit können Sie dort den kommunalen Sonderfahrdienst nutzen. (1)

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Vorteile mit einem Schwerbehindertenausweis

Für Menschen mit einer schweren Behinderung gelten verschiedene Nachteilsausgleiche und Sonderrechte. Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie diese nutzen.
Vorteile gelten zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Mobilität
  • Arbeitsplatz
  • Steuern und Gebühren
  • Sozialleistungen

In der folgenden Auflistung finden Sie eine Auswahl besonders relevanter Nachteilsausgleiche und Sonderberechtigungen. Diese Liste hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Info
Was bedeutet „Nachteilsausgleich“?

Nachteilsausgleiche sind verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung, um behinderungsbedingte Nachteile und Mehrkosten auszugleichen. So soll Chancengleichheit hergestellt werden. Die Nachteilsausgleiche richten sich nach Art und Schwere der Behinderung.

Vorteile bei der Mobilität

Mit einem Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen können Sie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ermäßigt oder sogar kostenfrei nutzen. Wenn Sie diese Berechtigung haben, ist Ihr Schwerbehindertenausweis jeweils zur Hälfte grün und orange.

Um den Schwerbehindertenausweis als Fahrkarte zu nutzen, müssen Sie zusätzlich zum grün-orangen Ausweis eine Wertmarke erwerben. (2) Die Wertmarke bekommen Sie auf Antrag von der zuständigen Behörde. Häufig ist dies Ihr Versorgungsamt.

Kostenfrei ist die Wertmarke für:

  • Sehbehinderte Personen mit Merkzeichen „Bl“
  • Hilflose Personen mit Merkzeichen „H“
  • Kriegs- und wehrdienstgeschädigte Personen mit Merkzeichen „VB“ oder „EB“
  • Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten (zum Beispiel Bürgergeld)

Pro Jahr 91 Euro kostet die Wertmarke für:

  • Gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „G“
  • Außergewöhnlich gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“
  • Gehörlose Personen mit Merkzeichen „Gl“

Sie können die Wertmarke auch nur für ein halbes Jahr erwerben, dann kostet sie 46 Euro. Wenn Sie die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B) haben, kann die Begleitperson kostenfrei mitfahren.

Wenn Sie lieber ein eigenes Fahrzeug nutzen, können Sie mit einem Schwerbehindertenausweis eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Personen mit Merkzeichen „G“ oder „Gl“ müssen sich jedoch zwischen der Wertmarke und der Kfz-Steuer-Befreiung entscheiden. (3)

Von der Kfz-Steuer befreit sind:

  • Sehbehinderte Personen mit Merkzeichen „Bl“
  • Hilflose Personen mit Merkzeichen „H“
  • Außergewöhnlich gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“

Die Kfz-Steuer kann um 50 Prozent ermäßigt werden für:

  • Gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „G“, wenn sie keine Wertmarke nutzen
  • Gehörlose Personen mit Merkzeichen „Gl“ , wenn sie keine Wertmarke nutzen

Im Beiblatt oder im Schwerbehindertenausweis wird vermerkt, ob Sie sich für die ermäßigte Kfz-Steuer oder die Wertmarke entschieden haben. So wird verhindert, dass Sie beides gleichzeitig nutzen. Sie können aber jederzeit zwischen beiden Optionen wechseln.

Info
Behinderten-Parkausweis beantragen

Es gibt zwei Arten von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung: Den blauen, der in der ganzen EU gilt und den orangen, der nur in Deutschland gilt. Beide Ausweise haben unterschiedliche Voraussetzungen und verleihen Ihnen unterschiedliche Sonderrechte. Mehr Infos zu Parkausweisen.

Vorteile am Arbeitsplatz

Um Benachteiligungen bei der Teilhabe am Berufsleben auszugleichen, haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Sonderrechte am Arbeitsplatz. Zum Beispiel müssen Arbeitgeber Rücksicht auf die Behinderung nehmen und dürfen der Person nur passende Aufgaben und Arbeitsplätze zuweisen.

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt außerdem:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
  • Früherer Renteneintritt

Bis auf einige Ausnahmefälle muss eine Kündigung einer schwerbehinderten Person immer vom Integrationsamt genehmigt werden. Das Amt genehmigt die Kündigung nur, wenn die Behinderung nicht der Kündigungsgrund ist. (4)

Außerdem haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Die Zahl der Urlaubstage wird an die Arbeitswoche der Person angepasst. (5)

Wenn Sie bereits mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schwerbehinderte Personen zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist im Einzelfall auch vom Geburtsjahr abhängig, denn für bestimmte Jahrgänge gelten abweichende Regelungen. (6)

Vorteile bei Steuern und Gebühren

Schwerbehinderte Menschen haben im Alltag an verschiedenen Stellen höhere Kosten, zum Beispiel für einen erhöhten Wäschebedarf oder Fahrtkosten. Für diese zusätzlichen Ausgaben sollen steuerliche Vorteile einen Ausgleich schaffen.

Der Behinderten-Pauschbetrag gilt in unterschiedlichen Stufen bereits für alle Personen mit einem Grad der Behinderung. Für den Pauschbetrag müssen Sie nur Ihren GdB nachweisen. Oder aber Pflegegrad 4 oder 5 haben.

Expertenmeinung

Zwar wird der Schwerbehindertenausweis erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt, jedoch führt schon ein GdB von 20 zu einer steuerlichen Begünstigung. Hierfür reicht ein Bescheid des Versorgungsamtes aus.

Kirstin  Puchner
Pflegende Angehörige

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gilt für Personen mit Merkzeichen G und einem GdB von 70 oder einem GdB ab 80. Außerdem für Personen mit den Merkzeichen Bl, TBl, H oder aG sowie Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.

Mit dem Merkzeichen „RF“ erhalten Sie außerdem eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag. Komplett von der Beitragspflicht befreit sind Personen mit dem Merkzeichen „TBl“, da sie die Angebote des Rundfunks kaum wahrnehmen können.

Vorteile bei Sozialleistungen

Bei bestimmten Sozialleistungen gelten Sonderregelungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung. So wird sichergestellt, dass im Bedarfsfall die staatliche Unterstützung der Behinderung gerecht wird.

Zum Beispiel können Eltern von schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Kindern weiterhin Kindergeld beziehen, obwohl das Kind die Altersgrenze überschritten hat. Das gilt allerdings nur, wenn das Kind wegen der schweren Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann. (7)

Wenn schwerbehinderte Menschen Sozialleistungen empfangen, gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter „Mehrbedarf“. Personen mit einer Schwerbehinderung und Merkzeichen „G“ oder „aG“ erhalten zum Beispiel um 17 Prozent höhere Leistungen. (8)

Weitere Vergünstigungen und Vorteile

In vielen weiteren Bereichen des Lebens stoßen Menschen mit Behinderungen auf Barrieren, die ihnen die Teilhabe erschweren. Deshalb gibt es noch viele weitere Vorteile oder Nachteilsausgleiche, die teilweise von staatlichen Einrichtungen, aber oft auch freiwillig von Unternehmen angeboten werden.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ermäßigte Eintritte in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • Verlängerte Förderungshöchstdauer beim BAföG
  • Rabatte beim Autokauf oder für Mobilfunktarife
Tipp
Fragen Sie nach Angeboten für Menschen mit einer Behinderung

Nicht überall ist auf den ersten Blick erkennbar, ob es Rabatte oder Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung gibt. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie gerne aktiv nach besonderen Angeboten. Es lohnt sich oft.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Wenn Sie bereits einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, ist die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises reine Formsache. Stellen Sie dafür einfach einen Antrag bei der zuständigen Stelle und legen Sie den Feststellungsbescheid und ein Lichtbild für den Ausweis bei.

Bei vielen Ämtern können Sie den Schwerbehindertenausweis online beantragen. Dann sparen Sie sich das Besorgen von Formularen oder den Weg zum Versorgungsamt.

Tipp
Zuständige Stelle finden mit REHADAT

Mit der Übersicht von REHADAT finden Sie schnell heraus, wo Sie Ihren Schwerbehindertenausweis Antrag stellen können. REHADAT ist das Portal für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Sie können aber auch den Schwerbehindertenausweis gleichzeitig mit dem Grad der Behinderung beantragen. Den Ausweis erhalten Sie dann nur, wenn tatsächlich ein GdB von mindestens 50 festgestellt wird. Ansonsten erhalten Sie einen Feststellungsbescheid über einen niedrigeren GdB.

In diesem Fall müssen Sie zusätzlich ärztliche Dokumente einreichen, um die Behinderung zu belegen. Ein medizinischer Gutachter prüft dann anhand der verfügbaren Dokumente Ihren Grad der Behinderung. Die Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Tipp
Ärzte von der Schweigepflicht befreien

Wenn ein Gutachter Belege für Ihre Behinderung prüft, kann er Dokumente von Ihren Ärzten anfordern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht befreien. Dann dürfen sie dem Gutachter gleich die Auskünfte geben.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Für die Begründung des Widerspruchs können Sie zum Beispiel Ihren behandelnden Arzt um Unterstützung bitten.

Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?

In der Regel ist die Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises befristet, auch wenn keine Veränderung an der Behinderung zu erwarten ist. Oft gilt eine Befristung auf fünf Jahre. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird ein Schwerbehindertenausweis mit unbefristeter Gültigkeit ausgestellt.

Läuft Ihr Behindertenausweis ab, sollten Sie ungefähr drei Monate vor dem Ablaufdatum einen Antrag auf Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises stellen.

Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad

Bei Behinderung geht es um die Benachteiligung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Beim Pflegegrad geht es um die Frage, ob eine Person im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht. Es geht also um unterschiedliche Problemstellungen.

Deshalb gilt: Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, bekommt nicht automatisch einen Pflegegrad. Andersrum gilt das gleiche.

Bei vielen Menschen kommt aber beides zusammen: Eine schwere Behinderung und eine Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall sollten Sie nicht nur den Schwerbehindertenausweis, sondern auch noch einen Pflegegrad beantragen.

Das lohnt sich, weil sie mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Pflegegrad jeweils unterschiedliche Leistungen und Vorteile in Anspruch nehmen können. Mit dem Pflegegrad können Sie zum Beispiel zahlreiche Pflegeleistungen nutzen, die Ihnen den Alltag erleichtern.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland ein amtliches Dokument für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie können damit verschiedene Vorteile nutzen.

Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?

Ein aktueller Schwerbehindertenausweis hat das Format einer Scheckkarte und ist entweder grün oder grün-orange. Auf dem Ausweis ist ein Lichtbild der Person abgebildet. Außerdem steht darauf unter anderem der Name, der Grad der Behinderung und die Merkzeichen.

Ab wann bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis bekommen Sie mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt.

Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis und die Feststellung eines Behinderungsgrades ist das Versorgungsamt in Ihrer Region zuständig.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Stellen Sie dafür einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt. Legen Sie entweder den Feststellungsbescheid bei oder die notwendigen ärztlichen Dokumente, um Ihre Behinderung zu beweisen.

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Erstelldatum: 1202.10.22|Zuletzt geändert: 5202.40.8
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/ (letzter Abruf am 07.05.2024)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html (letzter Abruf am 07.05.2024)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) - § 3a Vergünstigungen für Schwerbehinderte
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html (letzter Abruf am 07.05.2024)
(4)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 168 Erfordernis der Zustimmung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__168.html (letzter Abruf am 07.05.2024)
(5)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 208 Zusatzurlaub
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html (letzter Abruf am 07.05.2024)
(6)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__37.html (letzter Abruf am 07.05.2024)
(7)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Einkommensteuergesetz (EStG) - § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html (letzter Abruf am 07.05.2024)
(8)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - § 30 Mehrbedarf
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.html (letzter Abruf am 07.05.2024)
(9)
Bildquelle: Bundesministerium der Justiz (o. J.): Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/ (letzter Abruf am 07.05.2024)
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Interview

Im Gespräch mit Isabella Schüling, freie zertifizierte Pflegeberaterin und pflegende Angehörige

Isabella Schüling
Im Interview
Isabella Schüling

Isabella Schüling ist examinierte Pflegefachkraft, zertifizierte Pflegeberaterin und Pflegesachverständige. Nach einer Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin leitete sie zehn Jahre lang einen ambulanten Pflegedienst sowie eine Tagespflege-Einrichtung.

Privat ist sie bereits durch ihre Mutter mit der Pflege sehr früh in Kontakt gekommen und später auch durch ihren Ehemann. Seit 2016 ist sie als unabhängige und freie Pflegeberaterin in Berlin tätig.

Eine schwere Behinderung beeinträchtigt das Leben von Betroffenen in hohem Maße. Viele Angehörige von Schwerbehinderten leisten daher wichtige Unterstützung – unter anderem beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises. Wie schwer es sein kann, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, weiß Isabella Schüling nicht nur aus ihrem beruflichen Umfeld. Auch privat hat die gelernte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin schon diese Erfahrung machen müssen: Im Jahr 2018 ist ihr Mann an einer Gehirnhautentzündung erkrankt. Seitdem ist er pflegebedürftig mit Pflegegrad 3 und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. pflege.de hat mit Isabella Schüling über die Herausforderungen ihres Alltags gesprochen.

Frau Schüling, durch die Erkrankung Ihres Ehemannes hat sich in Ihrem Leben viel verändert. Neben der Angst um einen geliebten Menschen kommen noch viele organisatorische Aufgaben auf Angehörige zu. Sie pflegen Ihren Mann zuhause und kennen die Situation auch aus Ihren vielen Beratungsgesprächen. Auf was sollten Betroffene bei der Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweises besonders achten?

Isabella Schüling: Manchmal sind es nur ganz banale Dinge, wie beispielsweise den richtigen Antrag zu nutzen. Wir wollten den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis online stellen und haben nicht bedacht, dass jedes Bundesland unterschiedliche Anträge für einen Schwerbehindertenausweis hat. Es kommt auch in meinen Beratungen immer wieder vor, dass jemand auf irgendeiner Webseite landet und einen Antrag auf Schwerbehinderung herunterlädt, der für Berlin beispielweise gar nicht gültig ist. Dann kommt der Antrag wieder zurück. Das ist ärgerlich, weil es zu einer weiteren Zeitverzögerung führt.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Beeinträchtigung. Ich kann nur jedem empfehlen, ein Beiblatt zum Antrag zu nutzen und ganz ausführlich zu beschreiben, mit welchen Beeinträchtigungen der Betroffene im Alltag zu kämpfen hat. Der kleine Platzhalter, der im Antrag dafür vorgesehen ist, ist meist zu klein. Je ausführlicher die Beschreibung ist, desto besser kann der Gutachter die Situation einschätzen. Beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Was behindert mich im Leben?
  • Wo genau liegen meine Einschränkungen?
Informieren Sie Ihren Hausarzt!

Am besten informieren Sie Ihren Hausarzt, falls er noch nichts von der Antragsstellung weiß. Möglicherweise nimmt der Gutachter mit ihm Kontakt auf. Dann ist es besser, er weiß von dem Vorgang.

Und zuletzt ist es natürlich wichtig, dass der Antrag per Einschreiben versendet wird. Dann kann man sicher sein, dass die Unterlagen auch ankommen.

Hat jeder, der einen Pflegegrad bekommt, auch Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Isabella Schüling: Das kann man so pauschal nicht sagen. Ein Pflegegrad bedeutet nicht automatische Schwerbehinderung. Wer allerdings einen Pflegegrad zwischen 3 und 5 bekommen hat, erfüllt in den meisten Fällen auch die Voraussetzung dafür. Es lohnt sich immer, zu prüfen, ob bei einem hohen Pflegegrad auch ein Merkzeichen für eine Schwerbehinderung vorliegt. Somit besteht vermutlich auch ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, aber das muss nicht immer eine logische Konsequenz sein.

 

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Viele Pflegebedürftige wissen oft gar nicht, dass sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben. Was raten Sie ihnen?

Isabella Schüling: Das kommt in der Praxis tatsächlich oft vor. Meist erledigen die Angehörigen die ganzen Formalitäten und denken gar nicht an den Schwerbehindertenausweis. Oder wissen auch zu wenig für die Vorteile, die so ein Ausweis mit sich bringt. Da die meisten nicht einschätzen können, ob sie einen Anspruch haben, kann ich nur raten, sich hier Hilfe zu holen. Als Pflegeberater können wir hierzu unabhängig beraten. Möglich ist das aber auch bei anderen Verbänden wie dem VDK oder die Caritas. Auch der Hausarzt kann eine erste Einschätzung abgeben.

Wir kennen das von der Einstufung des Pflegegrades. Nicht immer entspricht das Ergebnis den Vorstellungen des Antragsstellers. Wie ist Ihre Erfahrung bei der Einstufung des Grads der Behinderung?

Isabella Schüling: Das ist tatsächlich unterschiedlich und lässt sich nicht einheitlich beantworten. Es kommt vor, dass das Ergebnis in der Praxis oft nicht so ist, wie es sich die Antragssteller gewünscht hätte. Entweder wird der Grad der Behinderung (GdB) gar nicht erreicht oder entspricht nicht der gewünschten Höhe.

Bei uns war das am Anfang auch recht schwierig. Obwohl mein Mann große Beeinträchtigungen durch eine starke Diabeteserkrankung hatte, wurde ihm nur ein GdB von 20 gewährt. Wir haben dann mit Widersprüchen und immer wieder neuen Anträgen den GdB regelrecht hochgekämpft. Leider hat er dann noch eine Verschlimmerung durch eine weitere Erkrankung erfahren und ist mittlerweile bei einem GdB von 100. Der Weg zu seinem Schwerbehindertenausweis und letztlich zu einem Grad von 100 war nicht leicht. Dennoch ist der GdB von 100 sehr wichtig für uns, da er dadurch Vorteile hat, die ihm und uns das Leben erleichtern.

Hätten sie gesehen, wie schwer mein Mann aus dem Bett kommt, hätten sie ganz bestimmt anders entschieden.
Isabella Schüling – Pflegeberaterin

Wie lange müssen Ihrer Erfahrung nach die Antragssteller auf einen Bescheid warten?

Isabella Schüling: Wir sind in Berlin. Da gehen die Uhren bekanntermaßen anders. Bei uns sind es im Moment dreieinhalb Monate. Aber ich weiß von Betroffenen, die bis zu einem Jahr warten mussten. Ich kann mir vorstellen, dass es an manchen Orten aufgrund von Corona noch größere Verzögerungen gibt.

Möchten Sie zum Abschluss unseren Leser vielleicht einen Tipp geben?

Isabella Schüling: Geben Sie nicht auf! Holen Sie sich Hilfe und setzen Sie Ihren Anspruch durch. Ich weiß, dass es nicht immer leicht ist, aber am Ende profitieren Sie von dem Ergebnis.

Vielen Dank, Frau Schüling für das nette und informative Gespräch.

Mehr zum Thema Antragstellung bei Pflege & Behinderung finden Sie im pflege.de-Magazin:

Im Fokus
Pflegegrad-Antrag: Wichtige Fristen & Rechte

 

Erstelldatum: 1202.20.4|Zuletzt geändert: 5202.20.81
(1)
Bildquelle
© Isabella Schüling, privat
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