Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Symbolbild zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zielt darauf ab, die Pflegequalität zu steigern, Pflegebedürftige finanziell zu entlasten und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Seit dem 01. September 2022 gelten zahlreiche neue Regelungen, die Familien in ihrer Pflegesituation unterstützen.

pflege.de hat die wichtigsten Punkte für Sie in diesem Ratgeber erfasst.

Inhaltsverzeichnis

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GVWG: Definition

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist ein umfassendes Reformpaket, dessen meiste Maßnahmen zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Es zielt darauf ab, die Pflegeversorgung in Deutschland zu verbessern und zu modernisieren.

Durch Anpassungen in verschiedenen Bereichen sollen insbesondere die Qualität der Pflege, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte sowie die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell entlastet werden.

Hintergrund zum GVWG

Das GVWG ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Pflegebedürftigen, die Herausforderungen in der Finanzierung der Pflege sowie die Notwendigkeit, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.

Bereits mit vorherigen Reformen, wie der Einführung der Pflegegrade und der Stärkung der ambulanten Pflege, wurde versucht, die Pflege besser auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abzustimmen. Das GVWG baut auf diesen Pflegereformen auf und erweitert sie um zusätzliche Maßnahmen, um die langfristige Stabilität und Qualität der Pflege zu sichern.

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Leistungen und Nutzen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die sowohl die Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen entlasten und unterstützen sollen.

Die finanzielle Entlastung, die Anhebung der Leistungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sind zentrale Elemente dieses Gesetzes, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Pflegeversorgung in Deutschland abzielen.

Dies geschieht durch die Staffelung der Zuschüsse zu den Eigenanteilen in der vollstationären Pflege und durch die Erhöhung der Pflegesachleistungen, um die häusliche Pflege besser unterstützen zu können.

Auch die Kurzzeitpflege soll gestärkt werden, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität zu ermöglichen.(1)

Wir haben in diesem Ratgeber bewusst eine Auswahl von Themen getroffen, die für unsere Zielgruppe besonders relevant sind. Eine umfassende Darstellung des gesamten Gesetzes würde den Rahmen sprengen, daher konzentrieren wir uns auf die Aspekte, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von besonderer Bedeutung sind.

Erweiterte Pflegeoptionen: Kurzzeit- und Übergangspflege

Mit der Erhöhung des Budgets für die Kurzzeitpflege soll diese Leistung der Pflegeversicherung verbessert werden. Darüber hinaus wurde ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus geschaffen, um die Versorgung sicherzustellen, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt nicht sofort eine häusliche Pflege oder Kurzzeitpflege organisiert werden kann.

Erweiterung der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege wurde durch eine Anhebung der Leistungsbeträge um 10 Prozent deutlich gestärkt. Das jährliche Budget für die Kurzzeitpflege ist dadurch von zuvor 1.612 Euro auf 1.774 Euro gestiegen.

Zusätzlich bleibt es weiterhin möglich, nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege einzusetzen, wodurch insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr für diese Pflegeform zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Attraktivität der Kurzzeitpflege zu erhöhen und Pflegebedürftigen wie auch ihren Angehörigen mehr Flexibilität und Unterstützung zu bieten.

Info
Entlastungsbudget ab 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 Euro eingeführt, das für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel genutzt werden kann. Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 profitieren bereits ab 2024 von einem vorgezogenen Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro.

Übergangspflege im Krankenhaus

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ermöglicht es Krankenhäusern seit dem 1. Januar 2022, Übergangspflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Diese Leistung stellt sicher, dass Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt lückenlos versorgt werden, wenn eine direkte häusliche Pflege oder Rehabilitation nicht sofort möglich ist.

Wichtige Punkte zur Übergangspflege:

  • Nahtlose Versorgung nach Krankenhausaufenthalt: Die Übergangspflege sichert eine kontinuierliche Betreuung, wenn häusliche Pflege, Kurzzeitpflege oder medizinische Rehabilitation nicht sofort gewährleistet werden können.
  • Leistungsumfang: Übergangspflege kann bis zu zehn Tage im Krankenhaus in Anspruch genommen werden und umfasst:
    • Ärztliche Betreuung
    • Pflegerische Leistungen
    • Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln
  • Durchführung im behandelnden Krankenhaus: Die Übergangspflege findet direkt in dem Krankenhaus statt, in dem auch die vorangegangene Behandlung durchgeführt wurde. Das gewährleistet eine geschützte Übergangsphase und professionelle Betreuung.
  • Organisation der Anschlussversorgung: Während der Übergangspflege wird gleichzeitig die notwendige Anschlussversorgung organisiert, um eine reibungslose Überleitung in die weitere Pflege zu ermöglichen.
  • Dokumentation und Abstimmung: Die Umsetzung der Übergangspflege erfordert eine sorgfältige Dokumentation durch das Krankenhaus sowie eine enge Abstimmung mit den Krankenkassen.
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Höhere Pflegesachleistungen und finanzielle Entlastungen in der Langzeitpflege

Durch die Erhöhung der Pflegesachleistungen und die Einführung von Leistungszuschlägen bei stationären Aufenthalten sollen Pflegebedürftige finanziell entlastet und die Versorgung verbessert werden.

Finanzielle Entlastung in der stationären Pflege

Ab dem 1. Januar 2022 trägt die Pflegeversicherung einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils der Heimbewohner. Der Anteil steigt mit der mit der Dauer der stationären Pflege. Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Prozentsätze, die die Pflegekasse in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer übernimmt:

  • Im ersten Jahr 15 Prozent,
  • nach zwei Jahren 30 Prozent,
  • nach drei Jahren 50 Prozent,
  • nach mehr als drei Jahren 75 Prozent.

Diese Staffelung soll helfen, die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen durch die Pflegeheim-Kosten deutlich zu reduzieren. Insbesondere wird das erhebliche finanzielle Risiko, das mit einem längeren Aufenthalt in einem Pflegeheim verbunden ist, verringert.

Anhebung der Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen, die ambulant versorgten Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen, wurden zum 01.01.2022 mit dem GVWG um fünf Prozent erhöht.
Diese Erhöhungen ermöglichen es, die häusliche Pflege besser zu organisieren und notwendige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Info
Weitere Erhöhung durch PUEG

Mit der Einführung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 01.01.2024 wurden die Pflegesachleistungen um weitere fünf Prozent erhöht.

Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sieht auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung für Pflegekräfte vor.

Seit dem 1. September 2022 dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen. Dadurch soll der Pflegeberuf attraktiver gemacht und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Zudem erhalten Pflegekräfte mehr Verantwortung, zum Beispiel durch die Möglichkeit, häusliche Krankenpflege eigenverantwortlich zu verordnen. Mehr Verantwortung für Pflegekräfte bedeutet konkret, dass sie mehr Befugnisse und Entscheidungsfreiheit in ihrer täglichen Arbeit erhalten. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Verordnung von Hilfsmitteln: Pflegekräfte können künftig bestimmte Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle oder Pflegebetten selbst verordnen, ohne dass ein Arzt hinzugezogen werden muss. Das beschleunigt das Verfahren und erleichtert die Versorgung der Pflegebedürftigen.
  • Eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege: Pflegekräfte sollen mehr eigenständige Entscheidungen treffen, die die Pflege und Betreuung der Patienten betreffen. Dazu gehören beispielsweise die Anpassung von Pflegeplänen oder die Durchführung bestimmter Pflegemaßnahmen, die zuvor von einem Arzt festgelegt wurden.
  • Erhöhte Eigenverantwortung: Durch die neuen Befugnisse tragen die Pflegekräfte mehr Verantwortung für den Pflegeprozess und müssen sicherstellen, dass die Maßnahmen zum Wohle des Patienten durchgeführt werden. Dies kann auch eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen erfordern.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz?

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ist ein Reformpaket, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, die Pflegeversorgung in Deutschland zu verbessern und die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verringern. Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Erhöhung der Pflegesachleistungen, die Einführung von Leistungszuschlägen bei stationären Pflegeaufenthalten und die Möglichkeit, Übergangspflege in Krankenhäusern anzubieten.

Wem nutzt das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz?

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bringt Vorteile für mehrere Zielgruppen. Pflegebedürftige profitieren von erhöhten Pflegesachleistungen und finanziellen Entlastungen, insbesondere bei stationären Pflegeaufenthalten. Pflegende Angehörige erhalten durch Maßnahmen wie die erweiterte Kurzzeitpflege mehr Flexibilität und Unterstützung im Pflegealltag. Zudem werden die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert, was dazu beiträgt, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und langfristig den Fachkräftemangel in der Pflegebranche zu mindern.

Wann ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten?

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Einige spezifische Regelungen, wie die erweiterten Pflegesachleistungen, wurden ebenfalls ab diesem Datum wirksam.

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Erstelldatum: 4202.90.9|Zuletzt geändert: 5202.40.7
(1)
Bundesministerium für Gesundheit; Gesetze und Verordnungen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (letzter Abruf 09.09.2024)
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