Digital-Gesetz (DigiG)

Eine junge Frau lässt sich in einer Apotheke beraten

Das Digital-Gesetz heißt in voller Länge „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Damit ist die Zielsetzung klar. Die wichtigsten Neuerungen in dem Gesetzespaket betreffen aber zunächst einmal die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept.

pflege.de erklärt Ihnen, welche Veränderungen das Digital-Gesetz bringt und welchen Einfluss diese auf den häuslichen Pflegealltag haben.

Inhaltsverzeichnis

Ziele des Digital-Gesetzes

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens soll ärztliche Behandlungen erleichtern, indem digitale Lösungen gefördert werden, die den Informationsaustausch beschleunigen und vereinfachen. In der Kurzform heißt das Gesetz Digital-Gesetz (DigiG).

Das wichtigste Thema ist dabei die elektronische Patientenakte (ePA). Sie soll dafür sorgen, dass in Zukunft alle wichtigen Gesundheitsdaten digital gespeichert werden und bei ärztlichen Behandlungen abgerufen werden können. Das sogenannte E-Rezept spielt dabei eine zentrale Rolle. (1)

Die wichtigsten Themen des Digital-Gesetzes:

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • E-Rezept
  • Digitale Medikationsübersicht
  • Telemedizin
  • Erweiterung von DiGA
  • Digitalbeirat & gematik
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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zum 15.01.2025 eingeführt. Darin werden alle relevanten Daten zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikation eines Patienten gespeichert. Die Daten können dann wiederum von Ärzten abgerufen werden, wenn der Patient behandelt wird.

Bisher mussten Informationen oft in Papierform zusammengetragen werden. Die elektronische Patientenakte soll sicherstellen, dass Ärzte schnell und einfach auf alle relevanten Patienteninformationen zugreifen können.

Die elektronische Patientenakte wird für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. (1) Private Krankenversicherungen können freiwillig eine elektronische Patientenakte anbieten, verpflichtet sind sie dazu nicht.

Info
Opt-Out: Die eigene ePA kann gelöscht werden

Die Einführung der ePA erfolgt ohne Zustimmung der Versicherten – aber ein aktiver Widerspruch ist möglich. Dieses Verfahren nennt sich „Opt-Out“. Der Widerspruch muss an die eigene Krankenkasse gerichtet werden und führt dazu, dass die eigene ePA gelöscht oder gar nicht angelegt wird. (1)

E-Rezept

Das E-Rezept löst ab dem 01.01.2024 das Papierrezept ab. Statt eines bedruckten oder beschriebenen Rezept-Formulars erhalten Patienten einen digitalen Vermerk über die ärztliche Verordnung. Über die Gesundheitskarte kann dieser Vermerk ausgelesen und eingelöst werden.

Es ist sogar möglich, E-Rezepte über eine E-Rezept-App auf dem eigenen Smartphone zu verwalten und zum Beispiel direkt an eine Apotheke zu senden. Das entsprechende Medikament muss dann nur noch abgeholt werden. Übergangsweise soll auch ein Papierausdruck des E-Rezepts möglich sein. (1)

Info
App „Das E-Rezept“ kostenlos herunterladen

Die offizielle App zum E-Rezept ist kostenlos und verfügbar im AppStore, auf Google Play und in der App Gallery. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite zum E-Rezept.

Digitale Medikationsübersicht

Gespeichert werden die Rezepte nicht auf der Krankenkassen-Karte oder der E-Rezept-App, sondern in einem zentralen Netzwerk für Gesundheitsdaten. Deshalb kann für jeden Patienten automatisch eine digitale Medikationsübersicht erstellt werden, in der alle verschriebenen Medikamente erfasst sind.

Die digitale Medikationsübersicht ist ein Teil der elektronische Patientenakte (ePA). Sie ermöglicht es sowohl Ärzten und Ärztinnen als auch Apotheken, schneller und einfacher auf mögliche Wechselwirkungen aufmerksam zu werden. Auch Folgerezepte werden dadurch einfacher. (1)

Tipp
Alle Medikamente und Dosierungen auf einen Blick

Der eigene Medikamentenplan für zuhause ist die perfekte Ergänzung zur digitalen Medikationsübersicht in der elektronischen Patientenakte. Denn dort tragen Sie auch ein, welche Medikamente zu welchem Zeitpunkt in welcher Dosierung eingenommen werden sollen.

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Telemedizin

Als Telemedizin werden medizinische Vorgänge bezeichnet, bei denen der Patient nicht am selben Ort ist wie die behandelnde Person. Stattdessen führen beide Seiten zum Beispiel eine Videokonferenz oder stehen auf andere Art digital in Verbindung.

Die Telemedizin soll die medizinische Versorgung vereinfachen und verbessern, indem Fahrtwege reduziert werden und auch schneller zweite Fachmeinungen eingeholt werden können. Davon profitieren zum Beispiel allem Patienten, die kaum eine ärztliche Versorgung in der Nähe haben.

Das Digital-Gesetz erweitert die Anwendungsmöglichkeiten, bei denen Telemedizin eingesetzt werden darf und hebt einige Begrenzungen auf. (1)

Erweiterung von DiGA

Die sogenannten „Digitalen Gesundheits-Anwendungen“ (DiGA) sind digitale Anwendungen wie zum Beispiel „Apps“, die auf unterschiedliche Art und Weise zur Gesundheit des Nutzers beitragen können. Das Digital-Gesetz erweitert die Möglichkeiten für DiGA jetzt auch für komplexere Behandlungen. (1)

Digitalbeirat & gematik

Die gematik ist die Organisation, die die Verantwortung für die Telematikinfrastruktur trägt. Das ist das Netzwerk für Gesundheitsdaten in Deutschland, das zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept erst möglich macht.

Das Digital-Gesetz führt neu den Digitalbeirat ein, der die gematik bei Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit, Datennutzung und Anwenderfreundlichkeit beraten soll. Zusammengesetzt wird der Digitalbeirat aus verschiedenen staatlichen Expertengremien im Digitalbereich. (1)

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Häufig gestellte Fragen

Wofür steht "DigiG"?

Die Abkürzung DigiG steht für Digital-Gesetz oder „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. In der Reform aus dem Jahr 2024 werden vor allem die elektronische Patientenakte und das E-Rezept behandelt.

Was ist das Digital-Gesetz?

Das Digital-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Zwei Kernelemente dabei sind die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Außerdem geht es um Telemedizin, eine Erweiterung der DiGA und andere Themen.

Wann tritt das Digital-Gesetz in Kraft?

Die einzelnen Reformen des Digital-Gesetzes (DigiG) treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zum Beispiel ab dem 15.01.2025 für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein, das E-Rezept schon ab dem 01.01.2024.

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Erstelldatum: 4202.90.3|Zuletzt geändert: 5202.50.5
(1)
Bundesgesetzblatt (2024): Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz — DigiG)
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/101/VO.html (letzter Abruf am 02.09.2024)
(2)
Bildquelle
© istock.com/Drazen Zigic
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