Wohnberechtigungsschein (WBS)

Eine ältere Dame mit Rollator steht lächelnd auf ihrem Balkon

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann man sich auf öffentlich geförderte Sozialwohnungen bewerben, die günstigere Mieten haben. Anspruch auf den WBS haben Menschen mit geringem Einkommen. Mit einem Pflegegrad oder einer Schwerbehinderung geht es oft noch leichter.

pflege.de erklärt, wann Ihnen ein Wohnberechtigungsschein zusteht und wie Sie ihn beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Wohnberechtigungsschein: Definition

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung. Damit kann man in öffentlich geförderten Sozialwohnungen wohnen. Der WBS wird oft auch „Paragraf-5-Schein“ oder „Wohnungsberechtigungsschein“ genannt. (1)

Öffentlich geförderte Sozialwohnungen haben eine sogenannte Belegungsbindung. Das heißt: Nur einkommensschwache Mieter dürfen dort wohnen. Die Miete ist dafür besonders günstig. Auf welche Art die Höhe dieser Miete genau festgelegt wird, unterscheidet sich je nach Bundesland. (2)

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WBS für Pflegebedürftige

Ein Wohnberechtigungsschein ist für viele Menschen mit geringem Einkommen die einzige Möglichkeit, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden. Das betrifft häufig Rentner, aber auch Menschen mit einer schweren Behinderung oder pflegebedürftige Personen, die nicht im Heim leben möchten.

Der Vorteil: Wer einen Pflegegrad oder einen hohen Grad der Behinderung hat, darf in vielen Bundesländern etwas mehr Einkommen haben und kann trotzdem einen Wohnberechtigungsschein bekommen. Mehr dazu im Abschnitt Freibeträge für Menschen mit Pflegegrad oder GdB.

Neben vergünstigten Privatwohnungen gibt es auch besondere Angebote für das Wohnen im Alter oder mit Pflege, die mit Hilfe sozialer Wohnraumförderung gebaut wurden. Die Mieter brauchen dann auch dafür einen Wohnberechtigungsschein.

Dazu gehören Einrichtungen für Betreutes Wohnen genauso wie Senioren-WGs und in manchen Fällen auch Mehrgenerationenhäuser. Anders bei Pflegeheimplätzen: Diese gelten nicht als öffentlich geförderter Wohnraum. Der WBS ist also beim Umzug ins Pflegeheim keine Hilfe.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein

Die wichtigste Voraussetzung für den WBS ist ein geringes Einkommen. Darum geht es dann ausführlich im folgenden Abschnitt – hier erfahren Sie zuerst, welche Voraussetzungen Sie allgemein erfüllen müssen, um einen WBS beantragen zu können.

Voraussetzungen für den WBS: (2)

  • Volljährigkeit: Minderjährige können in der Regel keinen eigenen Haushalt führen und haben deshalb keinen Anspruch auf einen WBS.
  • Dauerhafter und fester Aufenthalt in Deutschland: Wer noch nicht lange in Deutschland lebt oder das Land in absehbarer Zeit wieder verlässt, hat keinen Anspruch auf einen WBS.
  • Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde oder Stadt: In vielen Kommunen wird ein WBS nur ausgestellt, wenn man dort seit mindestens zwei Jahren gemeldet ist.
  • Nachweisbar niedriges Einkommen: Nur wer bedürftig ist, hat auch Anspruch auf einen WBS und damit auf eine geförderte Sozialwohnung. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss das Haushaltseinkommen in den vergangenen 12 Monaten unter der aktuell geltenden Einkommensgrenze liegen. Dabei zählt das Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich möglicher Freibeträge.

Die Bundesländer haben unterschiedliche Einkommensgrenzen für Ein- und Mehr-Personen-Haushalte festgelegt. Es gilt aber immer mindestens die vorgegebene Einkommensgrenze des Bundesgesetzes. (2)

Die Netto-Einkommensgrenzen pro Jahr je Bundesland: (3)

Haushalt 1 Person 2 Personen je weitere Person je Kind zusätzlich
Bundesgesetz 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 €
Baden-Württemberg 57.800 € 57.800 € 9.000 €
Stuttgart 21.730 € 28.885 € 5.740 € 700 €
Bayern 14.000 € 22.000 € 4.000 € 1.000 €
Berlin 16.800 € 25.200 € 5.740 € 700 €
Brandenburg 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 €
Bremen 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 €
Hamburg 12.000 € 18.000 € 4.100 € 1.000 €
Hessen 15.572 € 23.626 € 5.370 € 650 €
Mecklenburg-Vorpommern 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 €
Niedersachsen 21.250 € 28.750 € 3.750 € 3.750 €
Nordrhein-Westfalen 19.350 € 23.310 € 5.360 € 700 €
Rheinland-Pfalz 15.000 € 21.500 € 5.000 € 1.000 €
Saarland 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 €
Sachsen 16.800 € 25.200 € 5.740 € 700 €
Sachsen-Anhalt 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 €
Schleswig-Holstein 19.400 € 26.600 € 5.000 € 600 €
Thüringen 14.400 € 21.600 € 5.000 € 1.000 €

In manchen Bundesländern dürfen die Einkommensgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen auch überschritten werden. Informieren Sie sich darüber bitte bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Info
Gibt es auch Vermögensgrenzen beim WBS?

Ja. Wer zwar ein geringes Einkommen aber gleichzeitig ein größeres Vermögen hat, kann keinen WBS erhalten. Erlaubt sind Vermögen von bis zu 60.000 Euro für eine Einzelperson sowie zusätzlich bis zu 30.000 Euro pro weitere Person im Haushalt.

WBS A und WBS B

Den Wohnberechtigungsschein gibt es häufig in zwei Varianten: „WBS A“ und „WBS B“:

  • Wohnberechtigungsschein A gilt für Mieter, deren Einkommen im unteren Bereich des definierten Einkommensbereichs liegt. Also für Personen mit besonders niedrigen Einkommen. Hier vermittelt die Behörde aktiv eine Sozialwohnung.
  • Wohnberechtigungsschein B gilt für Mieter, deren Gehalt noch innerhalb der definierten Grenzen liegt, jedoch im oberen Bereich. Hier vermittelt die Behörde keine Sozialwohnung, Mieter müssen selbst suchen und sich aktiv auf die Wohnungen bewerben.

Entsprechend gibt es auf dem Wohnungsmarkt Sozialwohnungen, die jeweils für WBS A oder WBS B vorgesehen sind. Wobei Sie mit dem strengeren WBS A auch eine B-Wohnung anmieten dürften. Aber eben nicht mit dem WBS B eine A-Wohnung.

Info
Was passiert bei steigendem Einkommen?

Wenn Ihr Haushaltseinkommen als Mieter einer Sozialwohnung steigt und Sie die Einkommensgrenze überschreiten, dürfen Sie zwar weiter dort wohnen. Aber Sie müssen einen Ausgleich zahlen. Die Höhe dieser „Fehlbelegungsabgabe“ hängt von der Abweichung von den Einkommensgrenzen ab.

WBS mit Nummer: 100, 140 und so weiter

In einigen Bundesländern sind neben dem normalen Wohnberechtigungsschein auch Varianten mit einer Zahl üblich. Zum Beispiel WBS 100, WBS 140, WBS 160, WBS 180 und so weiter.

Die Zahl steht dafür, um wie viel Prozent die Einkommensgrenze überschritten wird. Man kann zum Beispiel einen WBS 140 erhalten, wenn das Einkommen bei bis zu 140 Prozent der Einkommensgrenze liegt. Also 40 Prozent darüber.

Je höher die Zahl, desto höher also auch das Einkommen. Deshalb ist ein WBS mit einer höheren Zahl auch „weniger wert“ – er bietet also nicht dieselben Vorteile wie ein WBS mit einer niedrigen Zahl. Die genauen Unterschiede hängen von der Regelung im jeweiligen Bundesland ab.

Wohnungsberechtigungsschein: Anspruch berechnen

Wenn Sie berechnen möchten, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, gehen Sie in zwei Schritten vor:

  1. Zunächst ermitteln Sie das gesamte Haushaltseinkommen.
  2. Dann ziehen Sie Aufwendungen, Freibeträge und Pauschalen ab.

Als Ergebnis erhalten Sie das für den WBS tatsächlich relevante Haushaltseinkommen. Wenn dieses Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen liegt, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.

Schritt 1: Ermitteln des Gesamteinkommens

Als Berechnungsgrundlage für den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein gilt das ermittelte Brutto-Gesamteinkommen aller Bewohner. Damit ist die Summe aller steuerpflichtigen Einkünfte der zurückliegenden 12 Monate aller Haushaltsangehörigen gemeint.

Unter anderem folgende Einkünfte zählen zum Gesamteinkommen für den WBS:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, auch Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Gewinn)
  • Altersrenten, Renten der Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderungsrenten und sonstige Leistungen aus der Rentenversicherung
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe oder selbstständiger Arbeit
  • Steuerfreie Zuschläge (zum Beispiel Nachtarbeit)
  • Einkünfte aus kurzfristigen und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Schlechtwettergeld
  • Grundsicherungsleistungen wie Bürgergeld und Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Unterhaltsleistungen sowie Zahlungen von Unterhaltsvorschuss
  • BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (Anteil des Zuschusses)
Info
Pflegegeld als Einkommen aufführen

Die pflegebedürftige Person muss oft auch das Pflegegeld als Einkommen aufführen. Und zwar auf folgende Weise:

  • Das Pflegegeld wird vollständig als Einkommen angerechnet, wenn die private Pflegeperson im selben Haushalt lebt.
  • Erhält die private Pflegeperson das Pflegegeld und lebt nicht im Haushalt des Pflegebedürftigen, wird nur die Hälfte des Pflegegeldes als Einkommen für den Pflegebedürftigen angerechnet.
  • Erhält die pflegebedürftige Person außerdem Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld, muss das Pflegegeld in vielen Bundesländern gar nicht als Einkommen angegeben werden.

Folgende Einkünfte zählen nicht zum Einkommen für den WBS:

  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Steuerrückzahlungen
  • Krankengeld
  • Blindengeld

Schritt 2: Abzug von Aufwendungen, Freibeträgen und Pauschalbeträgen

In diesem zweiten Schritt werden bestimmte Aufwendungen sowie Freibeträge und Pauschalen vom Gesamteinkommen abgezogen. Erst danach steht fest, ob Ihr Haushaltseinkommen unter den geltenden Grenzen liegt.

Tipp
Oft werden erst durch die Abzüge die Einkommensgrenzen erreicht!

Sehr viele Mieter unterschreiten trotz eines zu hohen Gesamteinkommens am Ende die Einkommensgrenzen. Denn es gibt verschiedene Freibeträge und Pauschalen und in manchen Fällen auch hohe Aufwendungen, die abgezogen werden dürfen.

Welche Freibeträge und Pauschalen dabei gelten und wie hoch sie sind, hängt von der Regelung in Ihrem Bundesland ab. Üblich sind aber eine Werbungskostenpauschale und Freibeträge für Lohn- und Einkommensteuer sowie für Beiträge zu einigen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Außerdem gibt es oft Freibeträge für Menschen mit einem Pflegegrad und für Menschen mit einem hohen Grad der Behinderung, also einer schweren Behinderung. Auch das hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Beispiele für Aufwendungen, die vom Gesamteinkommen abgezogen werden dürfen:

• Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen für Kinder unter 14 Jahren
• Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren

Nach Abzug der Aufwendungen, Pauschalbeträge und Freibeträge vom Gesamteinkommen ergibt sich der für einen Wohnungsberechtigungsschein relevante Betrag. Dieser ist Basis für die Prüfung Ihres Anspruchs durch das Wohnungsamt.

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Dringlichkeitsschein: WBS mit besonderem Wohnbedarf

Wenn Sie dringend auf Wohnungssuche sind, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf einen Dringlichkeitsschein. Dieser heißt offiziell oft „Wohnungsberechtigungsschein mit Dringlichkeit“ oder „WBS mit besonderem Wohnbedarf“.

Der Vorteil mit dem Dringlichkeitsschein: Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein und die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung wird vorrangig behandelt und Ihnen wird sogar eine Wohnung durch das zuständige Amt vermittelt. Sie müssen dann also nicht selbst suchen.

Voraussetzung für einen „Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit“:

  • Einkommen unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze
  • Bestimmte Lebensumstände wie etwa eine Krankheit, eine Schwangerschaft, eine Pflegebedürftigkeit oder ein anderer Notfall. Das heißt: Ein Lebensumstand, der es notwendig macht, innerhalb kurzer Zeit eine andere, in vielen Fällen größere, Wohnung zu finden.
  • Zudem muss das Amt davon ausgehen, dass ein Antragsteller ohne einen Wohnungsberechtigungsschein mit Dringlichkeit keine angemessene Wohnung finden würde.

Ein Wohnungsberechtigungsschein mit Dringlichkeit kann in Einzelfällen auch ausgestellt werden, wenn ein Mieter zum Beispiel wegen einer Mieterhöhung die Wohnkosten nicht mehr zahlen kann und ihm deswegen Obdachlosigkeit droht.

Info
Unterschiedliche Regelung je Bundesland

Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins mit Dringlichkeit beziehungsweise mit besonderem Wohnbedarf gilt: Die Bundesländer haben unterschiedliche Regeln. Fragen Sie unbedingt bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung nach, was bei Ihnen zu beachten ist.

WBS beantragen

Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein müssen Sie schriftlich einreichen. Antragsformulare gibt es in den Bürgerbüros der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auf deren Webseiten.

Eingereicht wird der Antrag persönlich beim Wohnungsamt Ihrer Kommune, also in Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt. Wenn Sie nicht genau wissen wo, können Sie die zuständige Stelle über das Bundesportal des Innenministeriums finden.

Falls Sie die neue Wohnung in einer anderen Kommune suchen, ist das dortige Wohnungsamt zuständig. In Ausnahmefällen dürfen Sie den WBS aber auch in dem Ort beantragen, in dem Sie sich gerade überwiegend aufhalten.

Wichtig: Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein muss immer durch den Antragsteller persönlich eingereicht werden. Wenn das nicht möglich ist, muss er eine bevollmächtigte Person oder einen gesetzlichen Betreuer schicken. Mehr dazu hier: Vollmachten & Verfügungen.

Tipp
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Fragen haben

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags brauchen, können Sie sich an das zuständige Bürgerbüro oder die Gemeindeverwaltung wenden. Häufig gibt es eigens Sprechstunden für solche Fälle. Aber auch Sozialverbände oder Seniorentreffpunkte bieten Hilfe an.

Unterlagen für den WBS-Antrag

Zusammen mit dem Antrag müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen, um Ihre Angaben zu beweisen. Welche Angaben in Ihrem konkreten Fall notwendig sind, hängt von den Bestimmungen des zuständigen Wohnungsamts und Ihren Angaben ab.

Häufig benötigte WBS-Unterlagen:

  • Einkommenserklärung der vergangenen 12 Monate
  • Nachweise zu erhaltenen Sozialleistungen
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Ausweis (Kopie)
  • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis (Kopie) und Pflegegrad-Bescheid (Kopie)
  • Falls vorhanden: Heiratsurkunde oder Partnerschaftserklärung, Mutterpass, Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Ihrer Kinder, Belege für ein gemeinsames Sorgerecht

In vielen Fällen sind außerdem weitere Dokumente erforderlich. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, wie Sie Ihre Angaben am einfachsten und ausreichend belegen können.

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Wohnung mit Wohnberechtigungsschein finden

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein A (WBS A) bekommen, wird Ihnen eine Wohnung durch die örtliche Behörde vermittelt. Sie müssen sich also nicht selbst mit der Wohnungssuche befassen.

Beim Wohnberechtigungsschein B (WBS B) vermittelt die Behörde keine Wohnungen. Sie müssen Sie sich die entsprechende Wohnung selbst suchen. WBS-Wohnungen werden ganz normal auf Immobilienportalen im Internet angeboten, auf Kleinanzeigen-Portalen oder in Zeitungsanzeigen.

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben und sich mit dem Vermieter einig geworden sind, müssen Sie beim Wohnungsamt einen Antrag auf Bezugsgenehmigung stellen. Das Amt prüft den Antrag sowie das konkrete Angebot des Vermieters und erteilt die Genehmigung, wenn alle Auflagen erfüllt sind.

Info
Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?

Der WBS gilt in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums keine passende Wohnung finden oder nochmal umziehen möchten, müssen Sie erneut einen Antrag stellen. Wenn Sie aber bereits in eine Wohnung eingezogen sind und dortbleiben, müssen Sie keinen erneuten Antrag mehr stellen. (2)

Wohnungsgrößen mit WBS

Damit der geförderte Wohnraum fair verteilt wird und möglichst viele Menschen davon profitieren können, sind die Wohnungsgrößen je nach Anzahl der Bewohner begrenzt. Wer versucht, mit einem WBS eine viel zu große Wohnung anzumieten, erhält in der Regel keine Genehmigung.

Dabei gelten folgende Richtwerte:

  • 1 Person: bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche
  • 2 Personen: Zwei Räume, bis zu 65 Quadratmeter Wohnfläche
  • 3 Personen: Drei Räume, bis zu 80 Quadratmeter Wohnfläche
  • 4 Personen: Vier Räume, bis zu 95 Quadratmeter Wohnfläche

Für jede weitere Person sind, je nach Bundesland, ein weiterer Raum und weitere 10 bis 15 Quadratmeter Wohnfläche zulässig. Kleinere Abweichungen um wenige Quadratmeter stellen in der Regel auch kein Problem dar.

Info
Zusätzlicher Wohnraum mit Pflegegrad oder Behinderung

In der Regel besteht Anspruch auf einen Wohnraum pro Person, die zum Haushalt gehört. Unter bestimmten Voraussetzungen erkennen die Behörden aber zusätzlichen Wohnraum an. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zusätzlichen Platzbedarf haben, etwa weil Sie einen Rollstuhl oder Rollator nutzen. Und alleinstehenden Senioren ab 65 Jahren steht in einigen Städten und Gemeinden eine 2-Zimmer-Wohnung zu, wenn sie zuvor eine größere Wohnung bewohnt haben. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt nach.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein ist ein amtlicher Nachweis, mit dem Sie ein Anrecht auf den Einzug in eine Sozialwohnung haben. Bei diesen Wohnungen sind die Mieten niedriger. Sie richten sich daher in der Regel an Menschen mit einem geringen Jahreseinkommen.

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Anspruch auf einen WBS haben Menschen mit geringem Einkommen. Dabei zählt das gesamte Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Wo die Einkommensgrenze liegt, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Wie viel darf man verdienen, um einen WBS zu bekommen?

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Bundesländer dürfen aber die Vorgaben des Bundes nicht unterschreiten. Diese liegen bei 12.000 € für Einzelpersonen und 18.000 € für Zwei-Personen-Haushalte.

Wie viel Vermögen darf man haben, um einen WBS zu bekommen?

Wie bei vielen sozialen Leistungen gibt es das sogenannte Schonvermögen, das bei der Berechnung der Einkommensgrenze nicht berücksichtigt wird. Beim WBS sind das 60.000 Euro für die erste berücksichtigte Person im Haushalt und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde stellen. Sie müssen persönlich dort erscheinen oder eine bevollmächtigte Person schicken.

Welche Wohnberechtigungsscheine gibt es?

WBS A gilt für Mieter mit besonders niedrigem Einkommen. Hier vermittelt die Behörde aktiv eine Sozialwohnung. WBS B gilt für Mieter mit Einkommen näher an der Einkommensgrenze. Hier muss die WBS-Wohnung selbst gesucht werden.

Zusätzlich gibt es den Dringlichkeitsschein. Er wird ausgestellt, wenn eine Wohnung möglichst schnell benötigt wird, etwa aufgrund einer drohenden Obdachlosigkeit, einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit.

Was bedeutet die WBS-Nummer?

In manchen Bundesländern gibt es eine Nummer beim WBS, wie zum Beispiel „WBS 140“. Die Zahl gibt an, dass die Einkommensgrenze etwas überschritten wird. Im Beispiel um bis zu 40 Prozent. Der WBS 140 ermöglicht Zugang zu einer Sozialwohnung, aber mit weniger Vorteilen als ein normaler WBS.

Was ist ein WBS für ältere Menschen?

Einen speziellen Wohnberechtigungsschein für ältere Menschen gibt es nicht. Auch die Rente bildet hier keinen Sonderfall. Ausnahmen gelten jedoch für Menschen mit einer schweren Behinderung oder einem Pflegegrad: Sie bekommen durch Freibeträge leichter einen WBS.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig. Wer dann noch keine Wohnung gefunden hat, muss den Antrag erneuern. Wer dann aber bereits eine Wohnung bezogen hat, muss keinen neuen Antrag mehr stellen.

Was passiert mit dem WBS, wenn man mehr verdient?

Wer eine Sozialwohnung mit zu hohem Einkommen bewohnt, darf dort in der Regel wohnen bleiben, muss aber eine zusätzliche Ausgleichszahlung leisten. Die Höhe des Ausgleichs hängt vom Verhältnis von Einkommen und Einkommensgrenze ab.

Was ist eine WBS-Wohnung?

Eine WBS-Wohnung ist eine mit öffentlichen Geldern geförderte Sozialwohnung. Sie darf nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

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Erstelldatum: 8102.20.62|Zuletzt geändert: 5202.90.51
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG) - § 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/__5.html (letzter Abruf am 08.05.2025)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) - § 27 Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte
https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html (letzter Abruf am 08.05.2025)
(3)
Siewert, Tim & Zeuner, Sven GbR (o. J.): Wohnberechtigungsschein: Rechner und alle Informationen
https://wbs-rechner.de/ (letzter Abruf am 08.05.2025)
(4)
Bildquelle
© istockphoto/PIKSEL
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