Betreutes Wohnen – Kosten im Überblick
Die Kosten für Betreutes Wohnen setzen sich aus diesen Anteilen zusammen:
- Kosten für das Wohnen: Miete oder Kaufpreis und Nebenkosten der Wohnung.
- Betreuungspauschale: Monatliche Pauschale für Grundleistungen und gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen.
- Zusatzleistungen: Kosten für persönlich gebuchte Leistungen (optional).
Die Wohnkosten und die Betreuungspauschale müssen Sie jeden Monat entrichten. Dafür dürfen Sie alle Grundleistungen frei nutzen. Die Zusatzleistungen bezahlen Sie nur, wenn Sie diese buchen, das sind also optionale Kosten.
Kosten für die Miete im Betreuten Wohnen
Die Miete in einer Betreuten Wohnung orientiert sich in erster Linie an der Lage und Ausstattung. Der örtliche Mietspiegel ist also ein guter Anhaltspunkt. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Betreutes Wohnen etwa zehn Prozent mehr kostet als andere Wohnungen im Umfeld. Das liegt vor allem an der vollständig barrierefreien Ausstattung.(1)
Zur Kaltmiete kommen, wie üblich, die Wohn-Nebenkosten hinzu. Also: Strom, Wasser, Heizung, Müll und ähnliche Posten. Kosten für spezielle Services sollten nicht als Nebenkosten der Wohnung abgerechnet werden. Auch eine Mietkaution müssen Sie in den meisten Fällen hinterlegen.
Wohndarlehen für Betreutes Wohnen
In seltenen Fällen ist eine Betreute Wohnung an ein Wohndarlehen von einigen Tausend Euro geknüpft. Als Mieter stellen Sie so dem Anbieter Geld für Investitionen zur Verfügung. Wie der Name „Wohndarlehen“ schon sagt, handelt es sich um ein Darlehen, deshalb wird die Einlage auch verzinst. Wenn Sie wieder ausziehen, erhalten Sie das Wohndarlehen zurück.
Kosten für Grundleistungen: Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen
Den Betreuungsvertrag schließen Sie mit dem Anbieter für die Betreuung ab. Dieser muss nicht unbedingt identisch mit Ihrem Vermieter sein, aber in der Regel gibt es einen zuständigen Anbieter für eine bestimmte Anlage. Wenn Sie das Betreute Wohnen ambulant organisieren, haben Sie möglicherweise mehr Auswahl.
Wichtig ist, dass im Betreuungsvertrag alle Leistungen einzeln aufgeführt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Sonst können Sie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse oder anderen Kostenträgern Probleme bekommen.
Kern des Betreuungsvertrags sind die Grundleistungen. Damit sind alle Leistungen gemeint, die Sie und die anderen Bewohner gemeinschaftlich nutzen sowie einige Basisleistungen, die jeder Bewohner frei in Anspruch nehmen kann.
Grundleistungen umfassen zum Beispiel:
- Persönlicher Hausnotruf
- Hausmeisterservice
- Ansprechperson mit fester Verfügbarkeit
- Nutzung von gemeinschaftlichen Einrichtungen
Alle Grundleistungen können von allen Bewohnern genutzt werden. Finanziert werden diese Leistungen durch einen festen Abschlag, oft Betreuungspauschale genannt. Diese liegt, je nach Leistungsumfang beim Anbieter in der jeweiligen Wohnung, bei monatlich etwa 15 bis 150 Euro.(1) Diese Pauschale ist ein Festpreis, Verhandlungsspielraum gibt es hier nicht.
Kosten für Zusatzleistungen im Betreuten Wohnen
Über die Grundleistungen hinaus gibt es meistens noch sogenannte Zusatzleistungen. Diese können Sie ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf buchen. Ihr Ansprechpartner vor Ort sollte Sie dazu beraten und die Buchung mit Ihnen vornehmen können.
Zusatzleistungen umfassen zum Beispiel:
- Putzservice
- Fahrdienstleistung
- Einkaufshilfe
- Waschservice
- Alltagsbegleiter
- Essen auf Rädern oder Mittagstisch vor Ort
- Medizinische Fußpflege
- Unterstützung bei Schriftverkehr und Behördengängen
Zusatzleistungen werden individuell abgerechnet. Ob monatlich oder direkt nach der Leistung hängt vom Anbieter und der Art der Dienstleistung ab.
Betreutes Wohnen: Kostenübernahme und Finanzierung
Betreutes Wohnen ist eine attraktive Wohnform für viele Menschen, die sich mehr Unterstützung und Sicherheit im Alltag wünschen. Allerdings stellen die höheren Mietkosten und die entsprechenden Dienstleistungen eine spürbare finanzielle Belastung dar. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, um das Betreute Wohnen zu finanzieren.
Finanzierung der Mietkosten
Die Miete und die Nebenkosten für eine Betreute Wohnung müssen Sie, wie bei einer unbetreuten Wohnung auch, selbst finanzieren. Auch hier haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, öffentlich geförderten Wohnraum zu nutzen. Dafür benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Als Geringverdiener haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.(2) Ausschlaggebend für Ihren Anspruch auf einen Mietzuschuss über das Wohngeld sind die Höhe der Miete, Ihr monatliches Einkommen und die Zahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.
Finanzierung von Betreuungs- und Hilfeleistungen über den Entlastungsbetrag
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie über den Entlastungsbetrag bestimmte Betreuungs- und Hilfeleistungen finanzieren. Für welche Leistungen Sie den Entlastungsbetrag nutzen können, hängt unter anderem von den Regelungen in Ihrem Bundesland ab. Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt bei monatlich 131 Euro, egal welchen Pflegegrad Sie haben.
Finanzierung des Hausnotrufs
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse die monatlichen Kosten für einen Hausnotruf in Ihrer Betreuten Wohnung in Höhe von 25,50 Euro übernehmen, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Um diese Leistung mit der Pflegekasse abzurechnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
Der Hausnotruf muss dafür als einzelner Kostenpunkt in Ihrer Abrechnung aufgelistet werden. Deshalb ist es so wichtig, dass der Vertrag über die Grund- und Zusatzleistungen alle Leistungen einzeln auflistet und nicht nur pauschal die Gesamtkosten benennt.
Auswahl einer Betreuten Wohnanlage: Vergleichen lohnt sich
Die Angebote für Betreutes Wohnen und Service-Wohnen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter sehr stark. Das betrifft nicht nur die angebotenen Leistungen und die bereitgestellten Einrichtungen, sondern auch die Kosten. Ein Vergleich aller relevanten Anbieter in Ihrer Umgebung lohnt sich deshalb in jedem Fall.
Lassen Sie sich bei jeder Besichtigung die Einrichtungen, die nähere Umgebung und die betreffende Wohnung zeigen. Informieren Sie sich dabei auch über die Preisgestaltung und mögliche Zusatzleistungen. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, können Sie darüber hinaus Möglichkeiten ambulanter oder stationärer Pflege in Ihre Entscheidung mit einfließen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet Betreutes Wohnen?
Die Mietkosten für eine Betreute Wohnung liegen etwa 10 Prozent über dem örtlichen Mietspiegel. Hinzu kommt die Pauschale für die Grundleistungen. Je nach Angebot sind das etwa 15 bis 150 Euro pro Monat. Zusätzlich gebuchte Wahlleistungen kosten noch einmal extra.
Wer übernimmt die Kosten für Betreutes Wohnen?
Die Mietkosten tragen Sie selbst. Auch beim Betreuten Wohnen gibt es die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Wohnung und Wohngeld zu beantragen. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie Leistungen der Pflegekasse für den Hausnotruf und bestimmte Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Was zahlt die Pflegekasse für Betreutes Wohnen?
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für das Notrufsystem. Außerdem können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um bestimmte Hilfsleistungen zu finanzieren. Die Wohnkosten selbst bezuschusst die Pflegekasse nicht.
Was zahlt das Sozialamt für Betreutes Wohnen?
Das Sozialamt stellt die gleichen Mittel für das Betreute Wohnen bereit, die Sie auch für unbetreutes Wohnen in Anspruch nehmen können. Dazu gehört vor allem das Wohngeld. Außerdem können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen und damit in eine staatlich geförderte Wohnung mit Betreuung einziehen.